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Martin Balasus

CDU 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Kinder und Jugendliche, die nicht ihre Wohnung oder Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein haben und in einem Heim, einer Fanen öffentliche Schulen in Schleswig-HolDie Landesregierung hält die geltenden Regeln für angemessen.“ Das ist eine Antwort zu Zeiten der Küstenkoalition auf eine Kleine Anfrage. Damals wurde das Bildungsministerium von SPD-Seite besetzt. So war es damals. Die entscheidende Frage ist: Was hat sich seitdem geändert? Die kurze Antwort lautet: an den Fakten gar nichts. Die Regelung ist weiterhin angemessen, und ich möchte im Folgenden erläutern, warum das der Fall ist. Zunächst hält der Vorwurf, die Beschulung von Heimkindern sei in Schleswig-Holstein nicht ausreichend gesichert, einer genaueren Betrachtung nicht stand. Bereits Ende 2021 wurde deutlich: Rund 83 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen besuchen allgemeinbildende Schulen oder Förderzentren. Weitere 17 Prozent werden in den Einrichtungen der Erziehungshilfe unterrichtet. Das zeigt: Der Zugang zu Bildung ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Für die Fälle, bei denen ein regulärer Schulbesuch vorübergehend nicht möglich ist, gibt es eine klare Verpflichtung: Die Heimträger müssen sicherstellen, dass Unterricht anderweitig stattfindet. Kein Kind darf durchs Raster fallen. Auch rechtlich ist die Lage eindeutig geregelt. Der Erlass aus dem Jahr 2021 „Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen“ stellt klar: Diese Kinder haben einen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule. Ziel ist ein zügiger, strukturierter Zugang mit einheitlichen Verfahren. Genau das ist doch der richtige Ansatz, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen bei aller berechtigten Diskussion über Strukturen eines nicht vergessen: Es geht um Kinder, und es geht um individuelle Lebensgeschichten. Viele Heimkinder tragen schwere Erfahrungen mit sich – Brüche in der Biografie, Unsicherheiten, manchmal Traumata. Für sie ist Schule nicht immer sofort der sicherste Ort. Deshalb braucht es in manchen Fällen zunächst etwas anderes: Stabilität, Vertrauen und Schutzräume. Diese Kinder müssen oft erst wieder schulfähig gemacht werden – und das behutsam, individuell und mit eigenem Tempo. (Martin Balasus) (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb ist es richtig, den Einzelfall in den Mittelpunkt zu stellen und keine starre Lösung über alle zu legen. Das bedeutet auch: Es bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen Schulen und Einrichtungen der Erziehungshilfe. Es braucht feste Ansprechpartner sowie klare und verbindliche Absprachen. Diese Strukturen gibt es in SchleswigHolstein, und diese Strukturen funktionieren auch. Hinzu kommt übrigens, dass der überwiegende Teil der betroffenen Kinder seinen Hauptwohnsitz ohnehin hier im Land hat. Es handelt sich also um eine Aufgabe, die wir bereits verantwortungsvoll wahrnehmen. Bleibt die Frage: Würde die vom SSW, von der Opposition vorgeschlagene Gesetzesänderung die Situation verbessern? Das ist die wichtigste Frage. Meine Einschätzung lautet: nein. Die Heimaufsicht ist schon heute verpflichtet, schulpflichtige Kinder unverzüglich an die Schulaufsicht zu melden. Sie ist verpflichtet, für deren Beschulung zu sorgen, und sie überprüft diese auch – notfalls auch unangemeldet. Deshalb ist das, was Sie vorhin über Freiwilligkeit sagten, in der Praxis nicht der Fall. Wenn wir nun zusätzliche Zuständigkeiten bei der Schulaufsicht schaffen würden, würden wir für eines sorgen, nämlich für doppelte Verantwortung und damit auch für doppelte Bürokratie, aber für keinerlei Mehrwert bei den Kindern. (Beifall CDU) Das wäre sogar kontraproduktiv; denn in der Praxis wären der Schulaufsicht sogar sehr viel engere Grenzen gesetzt. Ohne Zustimmung des Heimträgers darf sie die Einrichtung nicht einmal betreten. Anlasslose Kontrollen, wie Sie gegenwärtig stattfinden, wären überhaupt nicht möglich. Das Ergebnis wäre also kein besseres, sondern ein komplizierteres System. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wollen das Beste für die Kinder hier im Land; das ist ganz klar, das eint uns. Aber gute Politik bedeutet auch, funktionierende Strukturen anzuerkennen. Die bestehende Regelung gewährleistet Bildung, ermöglicht individuelle Lösungen und stellt das Kind in den Mittelpunkt. Genau das sollte doch unser Maßstab sein. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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