Eka von Kalben
Jetzt gebe ich für die Landesregierung Ministerin Professor Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten über zwei Anträge, zwischen denen zwar kein unmittelbarer, aber doch ein mittelbarer Zusammenhang besteht; denn es geht in beiden Fällen um Krankheit und um Kostentragung. Ich werde zunächst auf den Antrag zu den Karenztagen eingehen und im Anschluss auf den Antrag zur Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgeldbeziehende, die ja demnächst Grundsicherungsempfänger genannt werden. Meine Damen und Herren, über die Einführung von Karenztagen wird immer wieder politisch diskutiert. Es gibt Argumente dafür, es gibt Argumente dagegen. Befürworter führen an, dass durch die Einführung von Karenztagen kurzfristig Kosten gesenkt und Fehlzeiten reduziert werden könnten. Gegen die Einführung von Karenztagen spricht, dass insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen mögliche finanzielle Einbußen besonders stark spüren würden. Zudem besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten aus Sorge vor Einkommensverlusten trotz Erkrankungen zur Arbeit erscheinen. Das wäre weder im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) noch im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Insgesamt jedoch ist die Thematik deutlich komplexer, als es die Diskussion um eine einzelne Maßnahme vermuten lässt. Hohe Krankenstände und daraus folgende finanzielle Belastungen haben vielfältige Ursachen. Wir haben es mit einem komplexen Gesamtgefüge zu tun, dessen soziale, wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen nur im Zusammenspiel aller Maßnahmen bewertet werden können. Eine isolierte Debatte über einzelne Instrumente wird dieser Komplexität nicht gerecht. Lassen Sie mich nun, meine Damen und Herren, auf den Antrag zur Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende eingehen. Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie ist keine Aufgabe, die im Wesentlichen von den beitragszahlenden Versichernden zu schultern ist. Derzeit ist das aber der Fall. Wir alle wissen, dass der Bund zwar Zuschüsse an die GKV zahlt, diese jedoch bei Weitem nicht kostendeckend sind. Wir als Länder und insbesondere Schleswig-Holstein haben dieses Problem immer wieder thematisiert. Der Bundesrat hat dann am 30. Januar dieses Jahres in einer Entschließung konsequenterweise gefordert, dass die Beitragspauschale des Bundes für Bürgergeldbeziehende künftig angemessen ausgestaltet werden müsse. Der Bund müsse seiner vollen Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachkommen. Was ist seitdem politisch auf der Bundesebene passiert? In ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 hat die „FinanzKommission Gesundheit“ 66 kurzfristige und bereits ab dem Jahr 2027 wirksame Reformempfehlungen vorgelegt. Der Vorschlag Nummer 62 lautet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die Kommission empfiehlt, die Bürgergeldbeziehenden als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund gezahlten Beiträge künftig kostendeckend auszugestalten. Die Finanzierungsverantwortung des Bundes für die Gesundheitsausgaben der Bürgergeldbeziehenden soll demgemäß vollständig umgesetzt werden. Hierfür sind die bisherigen Pauschalen deutlich zu erhöhen. Unter Berücksichtigung eines proportionalen Ausgabenanstiegs der Bürgergeldbeziehenden zur Gesamtheit der GKV-Versicherten liegt der kostendeckende Beitrag bei über 400 €. Die geschätzte Entlastungswirkung für die GKV würde damit schätzungsweise rund 12 Mrd. € pro Jahr betragen.“ Dieser Vorschlag wurde allerdings nicht in den Entwurf des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes übernommen, der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Zuschüsse des Bundes für Bürgergeldbeziehende sollen zwar sukzessive erhöht werden – in Zahlen: 2027 um 250 Millionen, 2028 um 500 Millionen, 2029 um 1 Milliarde, 2030 um 1,5 Milliarden und ab 2031 dann jeweils 2 Milliarden Euro –, aber gleichzeitig wird der Bundeszuschuss zur GKV um jährlich 2 Milliarden Euro gekürzt. Im Ergebnis bedeutet das, dass der Bund im Jahr 2027 seine Zuschüsse an die GKV nicht erhöht, sondern um 1,75 Milliarden Euro kürzt. Das parlamentarische Verfahren zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist noch nicht abgeschlossen, meine Damen und Herren. Für uns ist aber klar: Wir müssen bei der Frage der Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende weiter am Ball bleiben, und wir werden entsprechende Schritte ergreifen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
