Dr. Bernd Buchholz
Kollege Hein, stimmen Sie mit mir überein oder ist Ihnen bekannt, dass im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine entsprechende Regelung ohne jede Quadratmeterrestriktion und ohne jede Einwohnerrestriktion existiert und das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die entsprechende Regelung bestätigt hat? – Herr Kollege Buchholz, jetzt würde ich fast eine Gegenfrage stellen. Ja, ich nehme zur Kenntnis, dass dem so ist. Aber wenn wir an MecklenburgVorpommern denken, dann sehen wir, dass die dortige Bäderregelung zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen vor Gericht durchgefallen ist. (Christopher Vogt [FDP]: In der Bäderregelung geht es um Läden mit Menschen!) 9002 Schleswig-Holsteinischer (Andreas Hein) Deswegen sind wir ja so bewusst in eine genaue Abwägung gegangen. Wir wollen das Gesetz so rechtssicher wie möglich machen, aber im Ergebnis auch so vielen Gemeinden wie möglich die Öffnung ermöglichen. (Beifall CDU)
