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Silke Backsen

GRÜNE 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute Nachmittag über die Regulierung invasiver Arten von Nutria, Marderhund und Waschbär. Aber was sind invasive Arten eigentlich überhaupt? Im Naturschutz werden diejenigen gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, auf andere Lebensgemeinschaften oder auch Biotope haben. So treten invasive Arten mit unseren einheimischen Arten in Konkurrenz um den Lebensraum und um die Ressourcen, und sie verdrängen diese eben auch. Sie können ganze Lebensräume, aber auch Struktur und Funktionen von Ökosystemen komplett verändern. Außerdem können – wir haben es gerade gehört – die Übertragung von Krankheiten, aber vor allem die Prädationen eine sehr große Rolle spielen. Der Marderhund kommt ursprünglich aus dem fernöstlichen Asien, er breitet sich in Deutschland seit 1960 aus, und er hat als Neozoe keinerlei natürlichen Feinde. Nach der Berner Konvention von 1999 soll die Ausbreitung invasiver Tierarten, wie auch die des Marderhundes, streng kontrolliert werden. Im Jahr 2017 beschloss die Europäische Kommission mit einer Durchführungsverordnung die Aufnahme des Marderhunds in die Liste invasiver gebietsfremder Arten mit einer unionsweiten Bedeutung, also wirklich mit einer deutschlandweiten Bedeutung. Die Nutria – wir haben auch das gerade schon gehört – kommt ursprünglich aus Südamerika, also aus subtropischen Gebieten. Bei uns in Deutschland ist die Nutria mittlerweile an wirklich vielen Gewässern, eigentlich an fast allen Gewässern und in allen Bundesländern zu finden. Eine sehr rasante Verbreitung findet zwar nicht statt, denn bei uns sind es hauptsächlich verwilderte Farmtiere, die eben kein optimales Klima finden. Allerdings hat sich die Population in Deutschland auch aufgrund der milderen Winter zwischen 2015 und 2021 mehr als verdoppelt. Die Nutria ist ebenfalls in diese Liste der invasiven gebietsfremden Arten aufgenommen worden. Sie zählt wirklich zu den hundert der weltweit schlimmsten invasiven gebietsfremden Arten. Sie richtet erhebliche Schäden an Wasserbauanlagen an, da sie Deichanlagen und Uferbereiche richtig stark unterhöhlen kann. Sie kann aber auch die Uferröhrrichte zum Beispiel durch ihren Fraß sehr stark schädigen und damit auch die Lebensräume für seltene einheimische Arten zerstören. Die von den Nutrias geschaffenen Hohlräume sind relativ groß, und die dadurch entstehenden Einbrüche im Erdreich und an den Deichen stellen wirklich eine ernstzunehmende Gefahr dar. Marderhund, Waschbär und Nutria gehören nach unserer Jagdzeitenverordnung zu den jagbaren Tierarten über die im Bundesjagdgesetz hinaus aufgeführten Tiere. Es gelten für diese Tierarten keine weiteren Schonzeiten. Eine ganzjährige Bejagung ist also möglich, außer zu den nach § 22 Bundes- (Silke Backsen) jagdgesetz zu berücksichtigenden Schonzeiten, das heißt also Zeiten, in denen noch nicht selbstständige Jungtiere geführt werden. Für Nutria, wie aber auch für die Wildkaninchen, Füchse und Dachse gilt diese Schonfrist in der Setzzeit im Bereich von unseren Deichen jedoch nicht. Dies haben wir in dieser Wahlperiode schon vor zwei Jahren geändert, um auf die aktuellen Gefahren Rücksicht nehmen beziehungsweise dementsprechend politisch agieren zu können. Sogar der Einsatz von Nachtsichttechnik ist seitdem bei der Bejagung von Nutria erlaubt. Der Schutz unserer Deiche ist in unser aller Interesse, und die Verhinderung von Schäden dient dem allgemeinen Wohl. Wir nehmen die Gefährdung der Deichsicherheit ernst. Genau deshalb hatten wir bereits Änderungen vorgenommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es hat sich allerdings gezeigt, dass mit der rechtlichen Ermöglichung all der oben genannten Punkte allein noch keine ausreichende Bestandsreduktion erzielt werden konnte. Die Bejagung ist aufwendig, wir haben es gerade gehört, der Einsatz entsprechender Fangtechnik ist kostenintensiv. Damit also die Mittel sinnvoll und entsprechend der Intention verausgabt werden, soll jetzt unter Federführung der obersten Jagdbehörde und gemeinsam mit den relevanten Akteuren und Akteurinnen an Lösungen gearbeitet werden, wie eine Reduktion der Bestände tatsächlich nachhaltig und langfristig erreicht werden kann. Dies alles geschieht unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes sowie des Artenschutzes. Die Fallenjagd darf wirklich nur fachlich fundiert und auch tierschutzgerecht durchgeführt werden. Abschließend möchte ich noch einmal, ich glaube, für uns alle sagen, dass wir gemeinsam wirklich dafür einstehen, dass unsere Deiche geschützt sind und sicher bleiben. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)

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