Uta Wentzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute, am 8. Mai 2026, dem 81. Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und somit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa, über einen Bericht, der schmerzhafte, aber notwendige Erkenntnisse über das durch staatliche Institutionen begangene Unrecht während der NS-Zeit offenlegt. Es geht dabei um die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sinti und Roma. Als wir im Jahr 2023 gemeinsam den Auftrag zu dieser wissenschaftlichen Aufarbeitung auf den Weg gebracht haben, ging es um mehr als um historische Forschung. Es ging um Verantwortung, um das genaue Hinsehen, um das benennen von Schuld auch dort, wo sie lange hinter Aktenzeichen, Formularen und Zuständigkeiten verborgen blieb. Den Verfassern der Studie, den Historikern Dr. Hanno Balz und Professor Dr. Marc Buggeln von der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg, ist es gelungen, trotz der schwierigen Aktenlage die bürokratische Entmenschlichung und das grausame Leid vieler Verfolgten des Regimes mit Beispielen aus der Praxis anschaulich darzustellen und eine wichtige Lücke in der Forschung zu schließen. – Herzlichen Dank dafür! Ein herzliches Dankeschön auch an unsere Finanzministerin und Ihr Haus sowie den anderen Beiratsmitgliedern für die gute konstruktive Zusammenarbeit! (Beifall ganzes Haus) Die nun vorliegende Studie zeigt eindrücklich: Die Finanzverwaltung war nicht nur ein passiver Teil des nationalsozialistischen Staates. Sie war ein Motor der bürokratisch organisierten Verfolgung. Sie war ein aktiver Bestandteil der Entrechtung und Ausplünderung durch das NS-Regime. Vor der physischen Vernichtung stand die finanzielle und psychische Vernichtung in Form von immer weiter gängelnden Verboten, der Einschränkung von Rechten, Berufsverboten, Diffamierungen, dem Raub der Existenzgrundlage und der Würde. Die Finanzbehörden setzten Sonderabgaben wie die sogenannte Judenvermögensabgabe und die Reichsfluchtsteuer durch. Sie überwachten Vermögen, kontrollierten Auswanderungsabsichten, organisierten Zwangsverkäufe und verwalteten eingezogenes Eigentum. 8942 Schleswig-Holsteinischer (Uta Wentzel) Widerständiges Handeln einzelner Beamter gegen die menschenverachtenden Anordnungen ist aus den schleswig-holsteinischen Finanzbehörden nicht überliefert. Vielmehr forderte der damalige Oberfinanzpräsident Richard Giese die Leiter der Finanzämter auf, dafür zu sorgen, dass in ihren Behörden ein guter nationalsozialistischer Geist herrsche, und er freute sich, dass die Angehörigen der Finanzämter in großer Mehrheit in Parteiämtern aktiv waren. Die Ergebnisse der Forschung zeigen deutlich, wie eng die Finanzbehörden mit anderen Stellen zusammenarbeiteten. Partei, Polizei, SS, Gestapo, Kommunen und Verwaltung griffen ineinander. Die Verfolgungsmaschinerie funktionierte gerade deshalb, weil so viele kleine Räder sie am Laufen hielt. Auch nach 1945 endete das Unrecht nicht. Die Studie zeigt, dass Rückerstattungen und Entschädigungen oft schleppend, abwehrend und bürokratisch kalt verliefen. Viele derjenigen, die zuvor an der Ausplünderung beteiligt waren, blieben im Amt oder kehrten in die Verwaltung zurück. Für die Betroffenen bedeutete das: Sie mussten sich erneut an Institutionen wenden, die zuvor für die Ausbeutung und ihr Leid verantwortlich waren. Besonders schwer wog dabei die Beweislast. In Schleswig-Holstein wurden bereits vor Kriegsende gezielt Akten vernichtet, unter anderem zur Verwertung jüdischen Vermögens. Die personellen Kontinuitäten spielten eine entscheidende Rolle bei der Behinderung der Wiedergutmachung und Aufarbeitung – oft aus Angst, persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch wenn sich der neue Oberfinanzpräsident für eine zügige und korrekte Behandlung der Rückerstattungsfragen aussprach, sperrten sich die zuständigen Finanzbeamten oft. Nach 1945 verwiesen sie dann auf fehlende Unterlagen und verlangten gleichzeitig Nachweise, die viele Überlebende unmöglich erbringen konnten. Die Zahlen aus dem Bericht sind eindeutig: 1937 lebten 1.940 Menschen jüdischen Glaubens in Schleswig-Holstein. Nach dem Krieg wurden aber nur 421 Rückerstattungsanträge gestellt. Bei vormals 491 Sinti und Roma waren es lediglich 68 Anträge. Selbst nach der NS-Zeit setzte sich das Unrecht also in einer wenig zufriedenstellenden Wiedergutmachungspolitik fort. Die Ergebnisse der Studie mahnen uns, dass der Verwaltung und ihren Mitarbeitern eine besondere Verantwortung zu kommt, denn sie sind das Gesicht unseres Staates und im Besonderen der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung ist daher vorgesehen, die Erkenntnisse der Studie in die Aus- und Fortbildung zu implementieren. „Erinnern ist Arbeiten an der Zukunft“, stellte schon die Kulturwissenschaftlerin Aleida Assmann fest. – Herzlichen Dank an alle Beteiligten, und Ihnen Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
