landtag.ltsh.de ↗

Sybilla Nitsch

SSW 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, die Sonntage in Schleswig-Holstein haben sich in den letzten Jahren tatsächlich geändert. Viele Menschen sind unterwegs, sie kommen von Reisen zurück, oder sie besuchen ihre Familien und verbringen den Tag flexibel zwischen Arbeit, Freizeit und Alltag. Gleichzeitig kommt eine neue Möglichkeit des Einkaufens dazu, nämlich die digitalen und automatisierten Konzepte von Läden, die wir vielerorts finden. Trotzdem endet der Sonntag beim Thema Nahversorgung vor der verschlossenen Tür. Genau darum geht es bei dem Gesetzentwurf zu den Ladenöffnungszeiten der FDP sowie zumindest teilweise im Gesetzentwurf der Regierungskoalition. Vor allen Dingen geht es darum, die kleineren personallosen Märkte künftig auch sonntags öffnen zu dürfen. Klein, Sie haben es schon gehört, das bedeutet eine Verkaufsfläche von weniger als 350 Quadratmetern in Orten mit bis zu 2.500 Ein-9006 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) wohnern. Am Sonntag darf kein Personal eingesetzt werden, an den übrigen Tagen selbstverständlich schon. Aber ich sage Ihnen eines: Für mich ist das absolut nicht nachvollziehbar, wie Sie auf diese starre Begrenzung der Verkaufsfläche und der Einwohnerzahl kommen, (Beifall SSW, SPD und FDP) denn gerade die Anhörung hat die Begründung dieser Grenzwerte nicht bestätigt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es wurde deutlich, dass es für diese Schwellen – 350 Quadratmeter Verkaufsfläche und 2.500 Einwohner – einfach keine belastbare fachliche Grundlage gab. Warum genau diese Zahlen entscheidend dafür sein sollen, bleibt offen. Auch heute, liebe Kollegen von der Regierungskoalition, haben Sie nichts zur Klärung beigetragen. In Ihrer Argumentation haben Sie ins Feld geführt, das habe mit Verfassungskonformität zu tun. Doch die Anzuhörenden haben die Ladengröße oder die Einwohnerzahl gar nicht so aktiv ins Feld geführt, wie Sie es hier tun. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich den vorliegenden Änderungsantrag. Künftig soll nicht mehr zwischen Kleinstsupermärkten und anderen personallosen Märkten unterschieden werden. Die Begrenzung der Verkaufsfläche soll entfallen, ebenso die Beschränkung auf Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern. Hier noch einmal ein Hinweis: Der Gemeindetag hatte hier die Grenze von 400 Quadratmetern in Kommunen mit bis zu 3.000 Einwohnern gefordert, um die bestehenden Angebote zu sichern. (Beifall SSW und SPD) Wenn man rechnen kann, dann sind da 50 Quadratmeter Differenz und 500 Einwohner Differenz. Entscheidend soll allein sein, dass es sich um personallose Verkaufsstellen handelt, an denen an Sonnund Feiertagen kein Verkaufspersonal eingesetzt wird und lediglich Waren des täglichen Gebrauchs angeboten werden. Das halten wir für den deutlich sachgerechteren Ansatz. Wir hätten uns vor allen Dingen auch gewünscht, liebe Koalition, dass zumindest eine Annäherung an den Vorschlag des Gemeindetages gekommen wäre.

Alle Reden von Sybilla Nitsch Protokoll ↗