Sebastian Bonau
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme es gleich vorweg: Es ist kein Geheimnis, dass wir als grüne Fraktion uns auch eine höhere oder sogar gar keine Grenze – bezogen sowohl auf die Fläche als auch auf die Limitierung der Einwohnerzahl – hätten vorstellen können. (Beifall FDP, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Thomas Hölck [SPD]) Denn es geht hier – es ist wichtig, das zu betonen – um personallose Supermärkte – falls Herr Buchholz das noch nicht oft genug gesagt hat. Deswegen sehen wir hier auch keine Arbeitnehmerrechte betroffen. Dennoch ist es so, dass der bereits erwähnte Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung gilt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Lukas Kilian [CDU]) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt die Ausnahme klar begrenzt: durch die Personalfreiheit, durch die kleine Fläche, durch den Nahversorgungsbezug und durch die geringe Außenwir- (Sebastian Bonau) kung. Somit entsteht eben nicht eine werktägliche Geschäftigkeit. Diese kann auch bei personallosen Supermärkten entstehen – das hat uns die Anhörung gezeigt –, nämlich dann, wenn dort durch hohes Kund_innenaufkommen viel Betrieb ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und an der Tankstelle nicht?) Es gilt auch hier der alte Spruch: drei Jurist_innen, fünf Meinungen. – Und dazu haben viele Jurist_innen eine andere Auffassung als der Jurist Dr. Buchholz; das hat uns auch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss gezeigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es stimmt – das ist der Vorwurf von Herrn Dr. Buchholz –, dass wir hier eher auf Rechtssicherheit abzielen als auf eine mutige oder radikale Reform. Wir halten die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch, dass, egal in welcher Form wir dieses Gesetz verabschieden, gegen dieses Gesetz geklagt wird. Daher wählen wir die rechtssicherere Variante. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
