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Jette Waldinger-Thiering

SSW 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Schulgesetzes ist schon sehr lange fällig, und wir können nicht weiter dulden, dass wir im Schulgesetz eine Lücke haben, die dazu führt, dass besonders Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen diskriminiert und rechtlich von der Bildungsteilhabe ausgeschlossen werden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist ein bildungspolitischer Missstand, dass Kinder und Jugendliche in unserem Land bislang unterschiedlich behandelt werden – je nachdem, was im Melderegister steht. Schleswig-Holstein gehört zu den letzten drei Bundesländern, in denen dieser rechtliche Missstand noch nicht behoben wurde. Alle Kinder, die in Schleswig-Holstein leben, brauchen Schule, Struktur, Förderung und eine echte Perspektive. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ohne Rechtssicherheit könnten Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen viel zu oft in Nebensysteme abgeschoben werden, in denen Abschlüsse schwer erreichbar und Chancen von Anfang an geringer sind. Der Gesetzentwurf behebt genau diese Ungerechtigkeit. Der geltende Erlass und die Empfehlung der Landesregierung haben keinen Einfluss auf die rechtliche Schieflage, denn bisher konnte noch nicht einmal erhoben werden, wie viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus anderen Bundesländern überhaupt dauerhaft in Schleswig-Holstein leben und wie diese beschult werden. Somit ist auch die Wirksamkeit des Erlasses nicht erkennbar. Durch die Schulpflicht hätten wir auch darüber endlich Klarheit. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass mir sehr wohl bewusst ist, dass alle Beteiligten in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen sehr bemüht sind, eine gute und bedarfsgerechte Beschulung mit den lokalen Schulträgern für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Aber solange freiwillige Bemühungen der Einrichtungen und Schulträger die Basis sind, wird es immer wieder Kinder geben, die durch das Raster fallen und keinen Zugang zur Bildung haben. Letztendlich soll eine rechtliche Schulpflicht nichts daran ändern, dass die Zuständigen der Jugendhilfe zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen entscheiden, wann es dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen entspricht, regulär beschult zu werden und in welchem Rahmen dies geschieht oder ob noch längerfristig im geschützten Rahmen einer Einrichtung beschult wird. Das hat unsere damalige Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni bereits in ihrem Tätigkeitsbericht 2022/23 als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe klargestellt. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: 8956 Schleswig-Holsteinischer (Jette Waldinger-Thiering) „… dass die Konsequenz der Einführung der Schulpflicht nicht etwa wäre, dass alle Kinder und Jugendlichen in den Regelschulen beschult werden. Es geht vielmehr darum, dass das verantwortliche Schulsystem und damit eine staatliche Behörde um jedes einzelne Kind weiß und in jedem Einzelfall prüft, wie eine Beschulung im Schulsystem gelingen kann. Eine Differenzierung sollte sich dann nur nach den Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen richten und nicht an der Frage der Herkunft aus einem anderen Bundesland orientieren.“ (Beifall SSW, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Die Einführung der Schulpflicht bedeutet in der Praxis, dass nur dann, wenn es im Einzelfall erforderlich ist, ein Setting außerhalb des Schulsystems gewählt wird. Diese Art des Vorgehens würde zugleich eine regelmäßige Überprüfung dahin gehend gewährleisten, ob eine Ausnahme von der Schulpflicht weiter vorliegt oder eine Rückkehr in das Schulsystem geboten ist, eben genauso, wie es sich bei allen anderen Kindern und Jugendlichen verhält.“ Wichtig ist, dass unabhängig vom Melderegister grundsätzlich ein rechtlich gesicherter Zugang zur Bildung besteht, denn nur so kann eine Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein erreicht werden. Da der Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss überwiesen wird, erhoffe ich mir eine gute Anhörung mit dem Ergebnis, dass wir nicht mehr zu diesen drei Bundesländern gehören, sondern dass wir zu den Bundesländern gehören, die die Schulpflicht in Schulgesetze schreiben, damit die Kinder eine Zukunft haben. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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