Martin Balasus
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer vielfältigen Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein. Sie setzen pädagogische Schwerpunkte und bringen Impulse für unser gesamtes Bildungssystem. Deshalb nehmen wir die Diskussion über die Ersatzschulfinanzierung sehr ernst. Der Antrag von SPD und FDP fordert neue Gutachten und einen neuen Runden Tisch, sagte Kollege Habersaat gerade. Die entscheidende Frage lautet aber: Brauchen wir das wirklich? Unsere Antwort lautet: nein. Denn das Bildungsministerium und auch wir in den Fraktionen von CDU und Grünen beschäftigen uns kontinuierlich im vertrauensvollen Dialog mit den Arbeitsgemeinschaften der freien Schulen und dem Dänischen Schulverein mit diesen Fragen. Dabei wurden konkrete Handlungsfelder identifiziert, insbesondere bei den Sachkosten und beim Ganztagsausbau. Die Probleme sind also bekannt, und wir arbeiten an Lösungen. Deshalb brauchen wir keinen zusätzlichen Gesprächskreis, der erst Ende 2026 zusammentritt und womöglich so kurz vor Ende der Legislaturperiode kaum umsetzbare Ergebnisse mehr erreichen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade beim Ganztag handeln wir ganz konkret. Schleswig-Holstein hat eines der schulträgerfreundlichsten Fördermodelle bundesweit, also im Bundesvergleich, entwickelt. Wir haben schon häufig darüber gesprochen: Das Land übernimmt 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Ganztag. Hinzu kommt die Betriebskostenförderung. Künftig übernimmt das Land 75 Prozent der tatsächlichen Personal- und Betriebskosten im Ganztagsbereich und hat dafür eine Richtlinie auf den Weg gebracht. Davon profitieren selbstverständlich auch die freien Schulträger. Aber wir wissen auch: Während die verbleibenden 25 Prozent bei öffentlichen Schulen durch die kommunalen Schulträger getragen werden, stehen freie Schulträger hier vor besonderen Herausforderungen. Deshalb werden die regierungstragenden Fraktionen zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem eine Ganztagspauschale in die Berechnung der Schülerkostensätze aufgenommen wird. Damit wollen wir die Ersatzschulträger gezielt unterstützen und zusätzliche Planungssicherheit schaffen. SPD und FDP erwecken zuweilen den Eindruck, als sei die Finanzierung der Ersatzschulen grundsätzlich unsicher oder intransparent. Ich kann klar und deutlich sagen: Das ist nicht der Fall. Die Schülerkostensätze werden in Schleswig-Holstein in § 121 des Schulgesetzes klar gesetzlich geregelt. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass die Personalund Sachkosten zugrunde gelegt werden, die im Landesdurchschnitt an öffentlichen Schulen der jeweiligen Schulart entstehen. Das bedeutet, wenn die Kosten an öffentlichen Schulen steigen, steigen auch automatisch die Schülerkostensätze für die Ersatzschulen. Das ist aktuell besonders relevant, weil Schleswig-Holstein die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung umsetzt. Dadurch steigen die Besoldungskosten der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen deutlich an. Diese höheren Personalkosten fließen über die gesetzliche Berechnungssystematik unmittelbar in die Schülerkostensätze ein. Die Ersatzschulen werden also von steigenden Zuschüssen profitieren, obwohl die Lehrkräfte nicht verbeamtet sind und sie deshalb nicht dieselben Personalkostensteigerungen tragen müssen. Natürlich kann man heute über 82 Prozent oder 80 Prozent Fördersatz diskutieren. Wir haben aber im letzten Jahr hier gemeinsam beschlossen, dass das Bildungsministerium in den Jahren 2026 und 2027, also dieses Jahr und nächstes Jahr, zur finanziellen Situation der Schulen in freier Trägerschaft berichten wird. Das ist das Verfahren, das wir parlamentarisch mehrheitlich vereinbart und auf den Weg gebracht haben. Diese Berichte dienen dazu, die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen beim Fördersatz transparent zu bewerten. Auf Basis dieser Berichte wird zu entscheiden (Martin Balasus) sein, ob weiterer Anpassungsbedarf besteht. Eine solche evidenzbasierte Vorgehensweise ist aus unserer Sicht die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik. (Beifall CDU und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zusätzliche Gutachten und neue Gremien sind nicht erforderlich. Wir setzen auf konkrete Verbesserungen dort, wo auch tatsächlicher Handlungsbedarf besteht. Erlauben Sie mir noch einen letzten Hinweis. Der Antrag von SPD und FDP erwähnt nur die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Schleswig-Holstein. Der Dänische Schulverein wird dagegen nicht explizit genannt, obwohl selbstverständlich auch die dänischen Schulen betroffen sind. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Gerade in Schleswig-Holstein sollten wir darauf achten, unsere dänische Minderheit selbstverständlich mitzudenken. Ich fasse zusammen: Wir setzen auf eine verlässliche Finanzierung, planbare Rahmenbedingungen und konkrete Verbesserungen statt auf zusätzliche Bürokratie. – Vielen Dank. (Beifall CDU, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
