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Oliver Brandt

GRÜNE 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute vor 41 Jahren hielt Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Bundestag eine Rede, die wir als historisch bezeichnen. Er nannte den 8. Mai für die Deutschen einen Tag der Befreiung. Ich war damals Oberstufenschüler am Gymnasium Schwarzenbek, und an diesem Tag, dem 8. Mai 1985, zeigte unser Leistungskurs Geschichte in der Schule anlässlich des 40. Jahrestages der Kapitulation eine von uns selbst produzierte Dokumentation mit Berichten von Zeitzeugen, die damals im Rentenalter oder sogar noch jünger waren. Diese Interviews mit Zeitzeugen machten für mich zum ersten Mal ein historisches Ereignis greifbar; ganz anders als im Unterricht, in dem wir natürlich auch die nationalsozialistische Terrorherrschaft behandelten, allerdings eher anhand von Zahlen, Daten und Fakten. Aus meiner Sicht ist deshalb auch die jetzt vorliegende Studie über die Rolle der schleswig-holsteinischen Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie von Romnja und Roma so wichtig. Denn diese Studie beschreibt nicht nur abstrakt die Beteiligung der Finanzverwaltung an der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, sondern auch konkret anhand von Einzelpersonen, die Teil des NS-Regimes waren. Des Weiteren reiht sich die Studie in vergleichbare Untersuchungen des Bundes über das ehemalige Reichsfinanzministerium und die Finanzbehörden anderer Länder ein. Hamburg wurde an dieser Stelle schon genannt. Es war wichtig, dass wir vor fast genau drei Jahren als Landtag einstimmig eine solche Arbeit auch in Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben haben. Vie- (Oliver Brandt) len Dank noch einmal an die Initiative, die von der FDP ausging. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Ich bedanke mich auch beim Team der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History der Europa-Universität Flensburg um Professor Marc Buggeln für die seitdem geleistete Arbeit, aber ebenso beim Beirat, der diese Arbeit begleitet hat, und beim Finanzministerium. Trotz der nach Aussage der Autoren dürftigen Quellenlage aufgrund systematischer Aktenvernichtung ermöglichen die noch erhaltenen Akten einen Blick auf fortschreitende Entrechtung der Verfolgten durch die Finanzbehörden damals, von der Diskriminierung durch steuerliche Maßnahmen über den Zugriff auf Eigentum bis hin zur kompletten Einziehung des noch verbliebenen jüdischen Eigentums nach den Deportationen im Dezember 1941, aber auch auf die für Überlebende bedrückende und teilweise erniedrigende Praxis der Wiedergutmachung nach dem Krieg. Ein solche Forschungsarbeit ist auch und gerade heute noch wichtig, denn es bestehen noch immer Lücken in der historischen Forschung. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten wurde die Rolle von einzelnen Funktionsträgern – es waren meist Funktionsträger, kaum Frauen – in der Verwaltung und ihre individuelle Verantwortung an der Verfolgung und Vernichtung von Verfolgten des NS-Regimes in Schleswig-Holstein genauer untersucht. Dies hatte Gründe; denn bereits die vom Landtag in Auftrag gegebenen und 2016 beziehungsweise 2021 veröffentlichten Studien zur Rolle von Politik, Justiz und Polizei in Schleswig-Holstein haben eine erschreckende personelle Kontinuität der Täterinnen und Täter in der Nachkriegsgesellschaft offenbart. Auch dies hat eine wissenschaftliche und gesellschaftliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen lange erschwert. Die beschriebene Kontinuität offenbart sich auch in der nun vorliegenden Studie; denn es waren teilweise die gleichen Personen, die für die Ausplünderung der rassisch Verfolgten während der Zeit des Nationalsozialismus verantwortlich waren und danach die Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverfahren bearbeiteten. Es ist heute erschreckend, in dieser Studie zu lesen, wie diejenigen, die noch vor Kurzem Täter waren, in den Verwaltungsmodus schalteten, sich auf verwaltungsrechtliche und verfahrenstechnische Fragen konzentrierten und sich keiner Schuld in Bezug auf ihr Handeln während der NS-Herrschaft bewusst waren. Hier zeigt sich aus meiner Sicht exemplarisch, was die Philosophin Hannah Arendt als die „Banalität des Bösen“ bezeichnet hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich möchte mit den letzten Sätzen aus der Studie abschließen, da diese die heutige Bedeutung für uns noch einmal unterstreichen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Ihrer Verantwortung können sich die damals an der Verfolgung und Ausbeutung beteiligten Beamten nicht mehr stellen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Behörde, die in der Nachfolge jener Institution steht, welche zwischen 1933 und 1945 für eine fiskalische Entmenschlichung stand und auch in den Rückerstattungsverfahren nach 1945 den Verfolgten kaum Empathie entgegenbrachte, zu ihrer historischen Verantwortung bekennt.“ Deswegen begrüße ich es auch, dass die Finanzministerin angekündigt hat, dass das, was in dieser Studie aufgearbeitet wird, zukünftig Teil der Ausbildung junger Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten werden soll. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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