Thomas Hölck
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass der Hurtig-Markt in Heidgraben über eine Genehmigung – (Zuruf) – Der Hurtig-Markt, Frau Kollegin. – Der Hurtig-Markt. – Ich weiß nicht, woran Sie gerade gedacht haben –, (Heiterkeit) dass der Hurtig-Markt in Heidgraben über eine Sondergenehmigung der Kreisverwaltung Pinneberg verfügt und ganz legal am Sonntag öffnen darf? – Eine Sondergenehmigung ist keine grundsätzlich gesetzliche Erlaubnis, und diese gesetzliche Erlaubnis versuchen wir hier zu schaffen. Das ist der Unterschied. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir sehen es also als unsere Aufgabe an, hiermit eine neue Regelung zur Stärkung der Grundversorgung des ländlichen Raums zu schaffen, und wir schaffen keine allgemeine Sonntagsöffnung, sondern eine eng begrenzte Ausnahme für eine atypische Versorgungsform. Gleichzeitig werden wir die Bäderregelung in Schleswig-Holstein so nicht gefährden. Sie ist eine Ausnahme der Ladenöffnungszeiten, die der touristischen Öffnung dient und sich in der Vergangenheit durchaus bewährt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erwähnte Artikel 140 gilt natürlich nicht absolut, sondern in Abwägung zu anderen Verfassungen und rechtlichen Grundsätzen, und das sind namentlich die gleichwertigen Lebensverhältnisse. Darum geht es uns hier. Wir beschränken die Öffnungen am Sonntag auf kleinere Orte, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu stärken. Denn es ist betriebswirt-9004 Schleswig-Holsteinischer (Sebastian Bonau) schaftlich leider so, dass manche Läden nicht wirtschaftlich tragfähig sind, wenn sie nur an sechs Tagen die Woche geöffnet haben. Ohne die Sonntagsöffnung sind bestimmte kleinteilige, personallose Nahversorgungsmodelle strukturell nicht tragfähig. Diese würden wir daher aus dem ländlichen Raum verschwinden lassen. Es geht nicht um mehr Umsatz, sondern es geht um die strukturelle Tragfähigkeit personalloser Nahversorgung im ländlichen Raum. Die eingeschränkte Größe des Ladens verhindert, dass es zu einer sogenannten, ich wiederhole mich da, werktäglichen Geschäftigkeit kommt oder eine zu starke Außenwirkung entsteht und damit die Sonntagsruhe verletzt würde. Es ist extrem bedauerlich, dass die beiden Orte Heidgraben und Hemmingstedt zu viele Einwohner_innen haben, um unter den Gesetzentwurf zu fallen, wobei man – ich habe das gerade in der Antwort schon gesagt – darauf hinweisen muss, dass diese vorher nicht legal betrieben wurden und es jetzt auch weiterhin nicht würden. Deswegen kann es leider auch keinen Bestandsschutz geben. Aber, auch das ist wirklich wichtig herauszustellen, für mehr als 20 personallose Supermärkte im ländlichen Raum, die nicht touristisch geprägt sind, eröffnen wir mit dem Gesetz zum ersten Mal die Möglichkeit, legal am Sonntag zu öffnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir ermöglichen also viel mehr als dass wir etwas verhindern. Darüber hinaus erhalten Hofläden und Automaten eine rechtssichere Regelung für die Öffnung an Sonntagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen aus unserer Sicht rechtssicheren Kompromiss gefunden, der die Sonntagsruhe schützt und gleichzeitig die Nahversorgung im ländlichen Raum strukturell stärkt. Wir werden das Gesetz evaluieren und bis dahin eingegangene Gerichtsurteile aus sonst wo oder auch aus unserem Land beachten und dann das Gesetz gegebenenfalls anpassen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Unruhe)
