Anne Riecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf eine Ungerechtigkeit beheben, die viel zu lange übersehen wurde oder übersehen werden wollte. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es geht um die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Es geht also um junge Menschen, die bereits sowieso einen schwierigen Start oder schwierige Lebenssituationen haben und denen das Recht auf Bildung nicht verwehrt werden darf. Die aktuelle Regelung in § 20 unseres Schulgesetzes schafft eine unhaltbare Situation. Schüler und Jugendliche, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen und in Heimen oder in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, fallen durch ein rechtliches Raster, denn sobald sie ihren Wohnsitz nicht hier anmelden, sind sie nach dem Gesetz faktisch einfach nicht mehr schulpflichtig. Gerade in dieser entscheidenden Phase benötigen sie jedoch am dringendsten Stabilität, Struktur und Bildung. Einige können nicht in den Schulalltag – der Kollege Balasus hat das sehr nett beschrieben –, aber sie müssen dennoch schulpflichtig sein, um eine externe Beschulung zu beauftragen. (Zuruf: Eine externe Beschulung findet ja statt!) – Aber nicht durch Lehrkräfte. (Zuruf: Sondern?) – Das ist es ja gerade. Sie müssen extern beschult werden, aber wenn sie hier nicht schulpflichtig sind, können sie das nicht. Im Prinzip verstößt das gegen unsere Landesverfassung. Darin ist nämlich ganz klar verankert: Alle Kinder und Jugendlichen, Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung“. – So steht es in der Landesverfassung, und eine Unterscheidung nach dem Wohnstatus ist mit diesem Anspruch unvereinbar. Unser Gesetzentwurf ist pragmatisch und zielgerichtet. Wir ergänzen die Schulpflicht um den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts. Das ist ein bewährtes Konzept aus – das wurde schon gesagt – anderen Bundesländern. Es orientiert sich nämlich an der tatsächlichen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und nicht an administrativen Feinheiten. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Gleichzeitig streichen wir die Ausnahmeregelung für Heime und Familienpflegestellen. Damit schaffen wir Klarheit und vor allem Gleichberechtigung. (Zuruf CDU: Rechtswidrigkeit!) Die Botschaft ist unmissverständlich: Egal, wo ein junger Mensch in unserem Land lebt – sei es bei den Eltern, in einer Pflegefamilie oder in einer Jugendhilfeeinrichtung –, hat er oder sie das Recht und die Pflicht, hier zur Schule zu gehen. Schule bedeutet nämlich mehr als Unterricht. Sie ist ein Ort der Orientierung, des sozialen Lernens, der Chancengleichheit, und gerade für Kinder in schwierigen Situationen ist ein strukturierter Schulalltag oft das Stabilisierendste, das wir ihnen bieten können. Ich möchte aber auch deutlich sagen: Ein Gesetz allein reicht hier nicht aus. Wir müssen unsere Schulen auch mit den notwendigen Ressourcen ausstatten. Das bedeutet konkret zusätzliches Personal in den Klassenzimmern, spezialisierte Lehrkräfte, die mit traumatisierten und verhaltensauffälligen Kindern arbeiten können. Vor allem bedeutet es in einigen Regionen mehr Schulsozialarbeit. Diese jungen Menschen brauchen Ansprechpartner vor Ort, Menschen, die ihre Geschichte kennen, die zwischen Schule und Jugendhilfe vermitteln, die niedrigschwellig erreichbar sind. Schulsozialarbeiter sind nicht Luxus an Schulen, sondern sie sind notwendig. (Beifall FDP und SSW) Sie helfen beim Übergang in den Schulalltag, sie bauen Vertrauen auf, sie erkennen, wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Ohne diese Unterstützung würden wir diese jungen Menschen mit einem Gesetz zwar formal ins Klassenzimmer bringen, aber ihnen nicht wirklich helfen können. 8962 Schleswig-Holsteinischer (Anne Riecke) Wir wissen, diese Änderung hat praktische Konsequenzen. Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen müssen zusammenarbeiten. Das erfordert Abstimmung, manchmal auch Flexibilität. Aber das ist nicht unmöglich. Andere Bundesländer zeigen, dass es funktioniert. Voraussetzung ist jedoch, dass wir in Personal, in Schulsozialarbeit und in spezialisierte Unterstützung investieren. Das hilft nicht nur den Kindern, die eh schon einen schweren Start ins Leben haben, es hilft der ganzen Schulgemeinschaft. Mit dem Gesetz und der notwendigen Personalausstattung investieren wir in die Zukunft von jungen Menschen. Wir sagen ihnen dann nämlich: Ihr seid Teil dieser Gesellschaft. Eure Bildung zählt, eure Chancen sind genauso wichtig wie die anderer Kinder. Und wir meinen es ernst mit euch. – Danke schön. (Beifall FDP, SPD und SSW)
