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Jette Waldinger-Thiering

SSW 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Frau Ministerin, es ist ja kein Geheimnis, dass das ein Thema ist, das mich durch meine ganze Abgeordnetenzeit immer wieder begleitet und das wir auch schon häufig diskutiert haben. Sie haben gerade gesagt, grundsätzlich besteht für die Heimkinder eine Schulpflicht. – Ja. Da wir alle wissen, dass die Juristen in den Wörtern Fallgruben einbauen, möchte ich einmal bitte von Ihnen wissen, wie sich das Grundsätzliche darstellt bei einem Kind, das hier nicht seinen ersten Wohnsitz hat, nicht im Melderegister steht und bei dem, wenn es in der Schule vorgestellt wird, die Schule sagt: „Hm, grundsätzlich besteht für dich vielleicht die Schulpflicht, aber die Grundsätzlichkeit ist bei uns nicht gegeben“. Ich bitte Sie, mir das einmal zu beantworten und zu erklären. – Also, diese Situation kann es nicht geben. Lassen Sie mich einmal ausreden, ich sage dann gleich, dass es vielleicht doch mal vorgekommen ist. Aber erst einmal reden wir jetzt über das Grundsätzliche und über das Rechtliche. Diese Situation kann es nicht geben; denn wenn ein Kind dort vorstellig wird oder durch das Heim vorstellig gemacht wird – je nachdem, wie alt es ist, geht es da nicht alleine hin –, dann gibt es möglicherweise Gründe, dass die Schule sagt, ich kann dich jetzt nicht aufnehmen, weil ich vielleicht keinen Platz in der Klasse habe, weil ich gerade ausnahmsweise sehr viele Kinder habe und kein weiteres Kind aufnehmen kann. Was passiert dann? Dann wird eine andere Schule für dieses Kind gesucht. Dafür ist die Schulaufsicht zuständig. Die Schulaufsicht, nämlich in dem Fall in einer Region, kümmert sich dann darum, dass ein anderer Platz gefunden wird. Das ist die rechtliche Situation, die für jedes Kind, das sich hier aufhält, gilt. (Beifall CDU) Deswegen sage ich, die Schulpflicht gilt. Jetzt kann es natürlich trotzdem sein, und das konzediere ich ja, dass Menschen sich falsch verhalten, dass ein Schulleiter sagt – – (Serpil Midyatli [SPD]: Auf dem Rücken der Kinder!) – Das kann es doch geben, das wollen Sie doch nicht bestreiten, dass ein Mensch sich in einer Situation falsch verhält. Aber das regeln wir doch nicht durch ein zusätzliches Gesetz. Ein Mensch macht einen Fehler. Dieser Fehler, da stimme ich Ihnen vollkommen zu, muss sofort sanktioniert werden, natürlich. Aber das macht die Schulaufsicht ja auch, wenn sie von diesem Fehler erfährt. (Beifall CDU)

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