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Ole-Christopher Plambeck

CDU 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere als CDU SchleswigHolstein haben wir uns sehr stark für die Zuckerabgabe, Zuckersteuer eingesetzt. Das ist auf jeden Fall der richtige Weg, und wir freuen uns sehr, dass das jetzt kommt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einem zentralen Prinzip – Dr. Garg hat es gesagt –: Solidarität. Alle Versicherten leisten Beiträge nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, und alle erhalten im Krankheitsfall die gleichen medizinischen Leistungen. Dieses Prinzip trägt unser Gesundheitssystem seit mehreren Jahrzehnten für rund 75 Millionen Menschen in Deutschland. Deswegen sage auch ich klar: Selbstverständlich müssen auch Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung medizinisch abgesichert sein; daran darf kein Zweifel bestehen. In der aktuellen Debatte soll es auch nicht um das Ob, sondern um das Wie der Finanzierung gehen. In der Tat liegt hier ein Problem, denn die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Bürgergeldbeziehenden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie ist eine staatliche Aufgabe. Deshalb zahlt der Bund ja auch bereits Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, nur – das wissen wir – sie reichen vorne und hinten nicht. Im Jahr 2026 zahlte der Bund gerade einmal rund 144 Euro pro Bürgergeldbezieher im Monat in die gesetzliche Krankenversicherung. Tatsächlich liegen die Gesundheitsausgaben um ein Vielfaches höher. Die aktuelle Pauschale deckt lediglich ungefähr ein Drittel der realen Kosten. Die Folge ist eine strukturelle Unterdeckung von inzwischen ungefähr 12 Milliarden Euro jährlich – 12 Milliarden Euro, die letztlich von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht werden müssen. Auch wir sagen hier: Das geht nicht. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Denn das bedeutet, die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten finanziert faktisch Aufgaben aus dem Bundeshaushalt. Das wird auch auf Dauer nicht funktionieren. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Forderung der gesetzlichen Krankenversicherung nach einer kostendeckenden Finanzierung aus Steuermitteln. Deswegen ist es folgerichtig, dass die Krankenkassen nun den Rechtsweg beschreiten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, weil der Bund seiner Finanzierungsverantwortung seit Jahren nicht ausreichend nachkommt. Es geht dabei nicht um Symbolpolitik, sondern einfach darum, dass wir mit den Beitragszahlern vernünftig umgehen. Die Bundesländer haben das Problem immer wieder angesprochen, auch im Bundesrat. Am 30. Januar diesen Jahres hat der Bundesrat in einer Entschließung ausdrücklich gefordert, dass die Beitragspauschale des Bundes künftig angemessen ausgestaltet werden muss und dass der Finanzierungsverantwortung dort nachgekommen wird. Auch die Finanzkommission Gesundheit hat das in ihrem Bericht als Empfehlung ausdrücklich gesagt, dass die Bürgergeldbezieher bei den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, aber dass die Beiträge kostendeckend zu zahlen sind. Es ist eine klare fachliche Empfehlung, und deswegen – das sagen wir auch – müssen die Mittel aus dem Bundeshaushalt in die Krankenkasse. Es ist auch richtig, weil das bestehende System beibehalten wird. Wir haben keine Strukturdebatte in dem Sinne, sondern es ist eine kurzfristig umsetzbare Lösung. Daher ist umso unverständlicher, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil das schlichtweg ablehnt. Im Ergebnis bedeutet das: Der Bund entlastet die Krankenkasse nicht, sondern er belastet sie. Und warum? – Weil zusätzlich der Zuschuss in die GKV um 2 Milliarden Euro gekürzt wird. (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Auch wenn gesagt worden ist, dass die Mittel erhöht werden – unter dem Strich haben wir eine Kürzung von 1,75 Milliarden Euro. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist das!) Das geht auf Kosten der Beitragszahler und auf die Leistung, und das kann jetzt nicht sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen halten wir den Antrag der FDP hier für richtig, und wir werden ihm zustimmen. 8974 Schleswig-Holsteinischer (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Dem Oppositionsantrag!) Was den SPD-Antrag betrifft, dort, liebe Frau Pauls, können Sie sich auf einen wunderbaren Dreiminutenbeitrag aus unserer Fraktion freuen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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