Dr. Bernd Buchholz
Herr Präsident, es freut mich sehr, dass ich als erster die Möglichkeit habe. – Personallose Supermärkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, sind nicht nur technischer Fortschritt. Personallose Supermärkte sind schon wegen des Fachkräftemangels die Zukunft. Das werden wir erleben. Es wird so kommen – auch in Richtung ver.di-Vertreter: Wir werden immer mehr personallose Supermärkte bekommen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Vor allem sind sie eine Chance, im ländlichen Raum, in kleineren Gemeinden Versorgungssituationen herzustellen, die heute nicht darstellbar sind, weil solche Läden dort im ländlichen Bereich nicht existieren. Die FDP-Fraktion hatte dazu schon vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf eingebracht, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden (Dr. Bernd Buchholz) hatte: Auch personallose Supermärkte unterfallen dem Ladenöffnungszeitengesetz. Damit es dadurch bei uns zu keinen Schwierigkeiten kommt, haben wir vor zwei Jahren gedacht, das wäre gut regelbar, indem man einfach sagt: Lasst uns das Ladenöffnungszeitengesetz dergestalt ändern, dass wir sie mit aufnehmen und sagen, dass sie befreit sind, und damit ist das Ganze geregelt. Das haben die Koalitionsfraktionen damals als einen Vorschlag angesehen, und Herr Petersdotter sagte damals sogar: Dem könnten wir vielleicht sogar näher treten. Dann ist das in den Ausschuss überwiesen worden; das hat ein Jahr gedauert. Danach hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich restriktiver ist als das, was ich erwartet habe und der heute in dieser Form zur Abstimmung kommt. In dem Gesetzentwurf wird nun die Begrenzung geregelt, dass diese personallosen Supermärkte mit einer Öffnung an Sonntagen nur eingeführt werden dürfen, wenn sie über eine Präsentationsfläche verfügen, die kleiner als 350 Quadratmeter ist (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) und in Orten angesiedelt sind, die weniger als 2.500 Einwohner haben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Gibt es solche?) Jetzt ist zum Verständnis wichtig, dass die Betreiber solcher Läden sagen: Wenn diese Läden nicht an sieben Tagen die Woche an 24 Stunden betrieben werden können, dann sind sie ökonomisch kaum darstellbar. Wir brauchen deshalb die Sonntagsöffnung. (Unruhe) Aus diesem Grund, weil das Existieren dieser Läden davon abhängig ist, ist es so wichtig, dass wir auch an Sonntagen die Öffnung hinbekommen. Die restriktive Anwendung könnte man nun vor dem Hintergrund verstehen: Es gibt in der Tat verfassungsrechtliche Bedenken, zum Beispiel im Hinblick auf die Sonntagsruhe und die Befindlichkeiten insbesondere der Kirchen, was ich durchaus verstehe. Deshalb bin ich umso dankbarer, dass meine Evangelische Nordkirche gesagt hat: Wir sehen das zwar, aber wir sehen auch die Situation der Versorgung der ländlichen Räume und haben nichts dagegen, wenn diese personallosen Supermärkte sonntags öffnen. Aber diese Landesregierung sagt: Nee, wir wollen das nicht; wir wollen vorsichtiger, restriktiver sein und begrenzen das Ganze auf die entsprechenden Größen. Dann machst du eine Anhörung dazu – das ist ganz interessant –, und man denkt: Jetzt kommen die Verfassungsrechtsexperten und sagen, dass das tatsächlich alles nötig ist, damit die Sonntagsruhe eingehalten wird. Aber die Experten in der Anhörung sagen: Das ist verdammt restriktiv, was ihr hier macht; (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP]) der Gesetzgeber hat deutlich weitere Spielräume. Das ist der Appell, den ich heute an Sie richte, meine Damen und Herren: (Beifall FDP und SSW) Warum lassen wir hier mutlos Chancen liegen? Warum ergreifen wir nicht Chancen für das Land Schleswig-Holstein, sondern sorgen mit dem Beschluss über dieses Gesetz dafür, dass in Hemmingstedt in Dithmarschen und in Heidgraben im Kreis Pinneberg existierende personallose Märkte aller Wahrscheinlichkeit geschlossen werden müssen? (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Da sagt sich der normale Bürger – wenn ich das einfach einmal sagen darf –: Wenn der personallose Laden nicht geöffnet sein darf, dann fahre ich 500 Meter weiter zur Tankstelle. Dort gibt es inzwischen ein Riesensortiment im Lebensmittelbereich, (Lachen Birte Pauls [SPD]) und es laufen in dem Laden eine Person vom Verkaufspersonal und ein Kassierer rum, das heißt, dort ist sogar Personal beschäftigt. Die Personallosen dürfen am Sonntag nicht öffnen, aber an der Tanke kriegst du das volle Sortiment. Tut mir leid, das versteht kein Mensch mehr. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, haben wir um diese Aussprache gebeten und noch einmal für Sie nicht nur unseren Gesetzentwurf, sondern auch einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Herr Präsident, ich bitte darum, die drei Punkte unter B nachher einzeln abstimmen zu lassen. Man kann von mir aus vielleicht noch sagen: Damit es nicht zu groß und die Sonntagsruhe nicht gestört wird, ist das mit den 350 Quadratmetern in Ordnung. In der Anhörung haben aber alle Experten gesagt: (Sybilla Nitsch [SSW]: Alle!) 9000 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) Die Begrenzung „nur in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern“ sei sogar willkürlich; dafür gebe es überhaupt keine Begründung. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau!) Sie haben die Chance, all diese restriktiven Themen bei Ihrem Beschluss über die Änderungsanträge hier abzulehnen und Schleswig-Holstein zu einem liberalen Land der Ladenöffnungszeiten, jedenfalls bei den personallosen Supermärkten, zu machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD])
