Martin Balasus
Er hat sich auch gemeldet. Vielen Dank, dass ich die Möglichkeit habe. – Also, ich fange mal so an: Ich finde es ganz klasse, dass Sie das Ganze so vom Kind her denken. Ich glaube aber, das tun wir alle, also gerade wir Pädagogen unter uns. Ich glaube, das gilt für alle Menschen, aber wir haben vielleicht einen besonderen Blick darauf. Also, wir haben ja eben schon über die Situation gesprochen, dass jemand vielleicht in der Schule nicht aufgenommen wird. Dazu möchte ich gern nachher noch einmal etwas sagen. Aber zu diesem Punkt, es wird nicht direkt gemeldet, wenn ein Kind in ein Heim oder eine Jugendeinrichtung kommt, das werde unterlassen: Freiwilligkeit ist nicht mehr das Prinzip, das vorherrscht. Es muss unverzüglich angezeigt werden, wenn ein schulpflichtiges Kind im schulpflichtigen Alter in einer Einrichtung untergebracht wird. Das ist so nicht mehr der Fall. Es ist geändert, es ist Pflicht. Damit hat man auf diesen Punkt schon, ich glaube, 2021 reagiert. Das ist nicht mehr der Fall. Es wurde geändert; es ist jetzt Pflicht. Damit ist man an diesem Punkt: Man hat schon 2021 reagiert. Das ist also nicht mehr Sachlage. Es muss gemeldet werden. – Ja, es muss gemeldet werden. Wir brauchen nur die Zahlen von meiner Kleinen Anfrage anzuschauen. Ich habe aus der Opposition heraus Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt, die tatsächlich beantwortet werden, und die Zahlen entsprechen nicht dem, was gemeldet werden muss. Martin Habersaat hat es vorhin gesagt; unsere ehemalige Landesbeauftragte, Ombudsfrau für Kinder und Jugendliche, hat es immer wieder in ihrem Tätigkeitsbericht geschrieben: Es fehlen Kinder. Wo sind die abgeblieben? Wo sind sie gemeldet? Wir hantieren immer wieder mit unterschiedlichen Zahlen. Das macht mich echt nachdenklich. Wir Pädagogen denken an die Kinder. Es gab ja einen Grund, aus dem sie von zu Hause entfernt worden sind: Weil es Ihnen bei uns in Schleswig-Holstein besser gehen soll.
