Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der zuständigen Ministerin Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere 105 Ersatzschulen werden von rund 20.000 Schülerinnen und Schülern besucht. Es wurde schon eben erwähnt: Sie sind eine unverzichtbare Säule in unserem Bildungssystem, und mein Dank gilt allen Schulleitungen und Lehrkräften dieser Schulen in freier Trägerschaft für ihr Engagement. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Timmer [SPD] und Anne Riecke [FDP]) Selbstverständlich muss es eine verlässliche Ersatzschulfinanzierung geben, und die gibt es auch. Wir haben deshalb die grundlegende Reform der Ersatzschulfinanzierung aus dem Jahr 2014 nie infrage gestellt und immer weiterentwickelt. Die Reform hat über zehn Jahre eine auskömmliche Finanzierung garantiert und dazu geführt, dass wir in Schleswig-Holstein eine große Vielfalt an Schulen in freier Trägerschaft haben: allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Internate mit christlicher Prägung sowie Schulen mit freien pädagogischen Konzepten wie Waldorf- oder Montessori-Schulen. 22 Schulen sind seit dem Schuljahr 2014/2015 neu gegründet worden. Auch das ist ein Beleg dafür, dass die Finanzierung der Ersatzschulen auskömmlich organisiert ist. Ersatzschulen und die durch die Landesverfassung geschützten Schulen der dänischen Minderheit sind ein wichtiger Bestandteil unserer Schullandschaft, und – wir haben es gerade eben schon gehört – in Teilen ein innovativer Teil der Schullandschaft. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) Deshalb führen wir immer und regelmäßig Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern dieser Schulen, und zwar in der gesamten Breite dieser unterschiedlichen Schularten und der unterschiedlichen Trägerschaften. Insgesamt teilen wir also das Ziel einer verlässlichen und – ich möchte hinzufügen – angemessenen Finanzierung. Ihr erster Antrag hierzu war bereits methodisch ein bisschen schwierig, da Sie die Schülerkosten an den Ersatzschulen ermitteln wollten. Das genau ist nicht das, worüber wir uns verständigt haben. Wir ermitteln nicht die tatsächlichen Personal- und Sachkosten an den Ersatzschulen. Denn das ist deren Angelegenheit, wie sie das organisieren, sonst wären sie ja staatliche Schulen. Ich glaube, da sind wir uns einig, dass wir das nicht wollen. Der Bedarf der Ersatzschulen muss sich an den Kosten orientieren, die an den öffentlichen Schulen entstehen. Dabei muss es weiterhin – wie in allen anderen Ländern auch üblich – die in der Rechtsprechung anerkannte Bindung an die Personal- und Sachkosten der öffentlichen Schulen geben. Wir führen regelmäßig und auf verschiedenen Ebenen Gespräche und Runde Tische mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ersatzschulen durch. Auch hat das Bildungsministerium bereits gemeinsam mit der AG der Freien Schulen und dem Dänischen Schulverein die Ersatzschulfinanzierung evaluiert – mit dem Ergebnis, dass der größte Handlungsbedarf bei der Finanzierung und Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung besteht. Das ist ja auch keine große Überraschung. Wir wollten uns aber gemeinsam mit allen Trägern auch darüber verständigen. Darüber hinaus, und das ist der zweite Befund, entspricht der Sachkostenanteil im Schülerkostensatz – das wurde ja hier auch schon ausgeführt – nicht mehr den Sachkosten, die für den Betrieb einer öffentlichen Schule bestehen. Wir haben daher in einer Abfrage bei ausgewählten repräsentativen kommunalen Schulträgern die Sachkosten des Schulbetriebs sowie die Kosten für den Betrieb des Ganztags ermittelt. Das ist passiert. In einem nächsten Schritt werden wir nun eine Ganztagspauschale in die Ersatzschulfinanzierung aufnehmen, damit auch die Schulen in freier Trägerschaft den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umsetzen können. Dazu ist geplant – es wurde schon erwähnt –, in Kürze einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir werden also die Unterstützung für die Ersatzschulen anpassen. Ich glaube, das ist die wichtige Botschaft, die wir heute einmal feststellen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Rückkehr zum Fördersatz von 82 Prozent planen wir allerdings gegenwärtig nicht. Das ist aus unserer Sicht auch nicht unabweislich geboten, da wir in den nächsten Jahren – auch das wurde hier schon erwähnt – wegen steigender Personalkosten in den öffentlichen Schulen einen erheblichen Anstieg der Schülerkostensätze in der Ersatzschulfinanzierung zu erwarten haben. Es wurden ja verschiedene Maßnahmen ergriffen, die dazu führen werden, dass in zwei Jahren, wenn die Kosten dann wieder angepasst sind, auch die Kostensätze steigen werden. Das haben wir so mit den Ersatzschulen bereits besprochen. Das ist denen sehr bekannt, dass dadurch natürlich auch für sie eine andere Situation entstehen wird. Ich möchte sehr betonen, dass wir eine vertrauensvolle Dialogkultur mit den Ersatzschulen pflegen. Wir führen regelmäßig Gespräche mit der Schulaufsicht, mit dem Dänischen Schulverein, mit allen Verbänden, mit einzelnen Schulen und führen Schulbesuche durch, die wir vor einigen Jahren 8998 Schleswig-Holsteinischer (Ministerin Dr. Dorit Stenke) hier in diesem Haus vereinbart haben, weil wir ein paar Missstände an Schulen gesehen haben, die wir nicht weiter dulden wollten. Das hat dazu geführt, dass wir die Besuchsfrequenzen intensiviert haben. Ich selbst tausche mich in einem Jahresgespräch mit den Privatschulverbänden und dem Dänischen Schulverein aus, und auch auf Staatssekretärsebene finden regelmäßige Austauschformate statt. Das zeigt: Die Landesregierung ist ein verlässlicher Partner für alle Schulen in freier Trägerschaft und wird es auch weiterhin bleiben. Wir werden jetzt einen guten Weg finden, dass auch die Schulen in freier Trägerschaft ein Ganztagsangebot vorhalten können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
