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Martin Habersaat

SPD 08.05.2026 Sitzungen 20/119

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich will auch noch einmal versuchen, deutlich zu machen, worum es uns eigentlich geht. Im schönen Bundesland Bayern ist die Schulpflicht mit folgenden Worten geregelt: „Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat …, unterliegt der Schulpflicht.“ So einfach. Noch einfacher machen es unsere Nachbarn in Hamburg. Da steht im Schulgesetz: „Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.“ Punkt. So schlicht, so ergreifend. In Schleswig-Holstein steht im Schulgesetz unter § 20: „Für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung oder ihre Ausbildungsstätte haben, besteht Schulpflicht. Andere Kinder und Jugendliche, die in einem Heim, einer Familienpflegestelle, einem Internat oder einem Krankenhaus untergebracht sind, können öffentliche Schulen im Lande besuchen.“ Da liegt unser Punkt. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja, genau! So ist es!) In solchen Heimeinrichtungen sind Kinder und Jugendliche teilweise über Jahre untergebracht. (Martin Balasus [CDU]: Ja!) – Ja, und ich finde es falsch, Herr Balasus. 8968 Schleswig-Holsteinischer (Martin Habersaat) (Sybilla Nitsch [SSW]: Das ist eine Einstellungssache!) Sie sind da teilweise über Jahre untergebracht, ohne in eine Schule zu gehen. Wenn Sie sagen, es würde sich doch gar nichts ändern, wenn wir unsere Schulpflicht genauso regeln wie die Mehrheit der anderen Bundesländer, warum tun wir es denn nicht, um dem Vorwurf der Diskriminierung zu entgehen und um ein einheitliches Rechtssystem für alle zu schaffen? Ich verstehe immer noch nicht, warum Sie darauf bestehen, dass es für Kinder und Jugendliche, die aus einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein kommen und die in einer Einrichtung untergebracht sind, eine andere Regel geben muss als für Kinder und Jugendliche, die aus Schleswig-Holstein kommen. Wo ist da der Unterschied? Ich sehe völlig ein, dass nicht jedes Kind und jeder Jugendliche schulfähig ist. Ich sehe völlig ein, dass es begründete Einzelfälle gibt, in denen man sagt: Du bist jetzt erst einmal in dieser Einrichtung besser aufgehoben als in der Schule. Ich finde es total toll, dass in Schleswig-Holstein Kinder und Jugendliche, die von woher auch immer zu uns flüchten oder einwandern, ab Tag eins schulpflichtig sind. Aber warum können es dann nicht auch Kinder und Jugendliche sein, die aus einem anderen Bundesland nach Schleswig-Holstein kommen und hier in einer Heimeinrichtung untergebracht sind? Ich verstehe es einfach nicht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist kein neues Gesetz, das wir von Ihnen erbitten. Es ist keine Doppelstruktur. Wir wünschen uns, dass wir die Schulpflicht im Schulgesetz für alle Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein gleich regeln. Das ist doch eigentlich gar nicht so schwer. Ich hoffe, dass wir da im Ausschuss gemeinsam eine Lösung finden. Sie können sich das bayerische Schulgesetz ja noch einmal angucken, Herr Balasus. Vielleicht wäre das etwas. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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