Beate Raudies
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute, am 8. Mai, vor 81 Jahren, endete in Deutschland und Europa der Zweite Weltkrieg. Der 8. Mai markiert das Ende der menschenverachtenden Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten und ist eine historische Wegmarke für den demokratischen Wiederaufbau unseres Landes. Die Befreiung von den Nazis war ein Segen. Sie hat uns eine Friedensordnung in Freiheit und Demokratie ermöglicht, die uns acht Jahrzehnte des steigenden Wohlstands und der sozialen Sicherheit geschenkt hat. Aber wir dürfen uns auf diesem Erbe nicht ausruhen. Wir befinden uns in einer Zeit, in der die politische Stimmung in unserem Land Anlass zu großer Sorge gibt. Rechtspopulismus und Rechtsextremismus verzeichnen einen Zulauf und Einfluss, wie wir ihn seit 1945 in dieser Form nicht mehr erlebt haben. Und mit Blick auf hohe Umfragewer-8944 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) te für Parteien wie die AfD müssen wir feststellen: Die Erinnerungskultur ist zu einem zentralen Feld eines „Kulturkampfes“ geworden. Rechte Akteure versuchen, die Geschichte umzudeuten und die Verbrechen der NS-Zeit zu relativieren. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten. (Beifall ganzes Haus) Zum Beispiel, indem wir die Grausamkeiten dokumentieren und indem wir darüber reden. Ich bin froh und dankbar, dass es uns gemeinsam wieder einmal gelungen ist, einen wichtigen Teil der Geschichte unseres Landes zu dokumentieren und so für die Nachwelt zu erhalten. Danke allen Beteiligten für die Arbeit an dieser Studie. (Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen: Ich bin selbst Finanzbeamtin. Ich habe öffentliches Recht gelernt, ich hatte sogar Geschichte-Leistungskurs im Abitur. Ich hatte im Amt auch schon mal ein Dienstsiegel mit Hakenkreuz an der Rückwand eines alten Schrankes gesehen und alte Vermögensteuererklärungen, in denen gefragt wurde, wie viele Juden zum Haushalt gehören. Manches von dem, was die Untersuchung zutage gebracht hat, habe ich schon mal gehört oder vielleicht geahnt. Dennoch erschüttert mich das Ergebnis. Denn dieser Bericht zeigt schonungslos, wie aus einem regulären Verwaltungsapparat ein Instrument der Verfolgung wurde. Die rechtliche Diskriminierung basierte auf einer sukzessiven Radikalisierung der Gesetzgebung, die dann durch die ach so braven Beamtinnen und Beamten in der Finanzbehörde in eine „administrative Normalität“ überführt wurde. Mit dem Steueranpassungsgesetz von 1934 wurden Finanzbeamte verpflichtet, Steuergesetze nach „nationalsozialistischer Weltanschauung“ auszulegen. Dies hebelte rechtsstaatliche Normen zugunsten einer ideologischen Ausrichtung aus und ermöglichte die antisemitische Willkürpraxis. Die Finanzverwaltung wurde „gleichgeschaltet“. Das Oberfinanzpräsidium Nordmark in Kiel unterstand direkt dem Reichsfinanzministerium und steuerte bis in alle 28 regionalen Finanzämter. Und mit der Reichsfluchtsteuer oder der Judenvermögensabgabe nutzte das Regime gezielt fiskalische Instrumente, um vor allem die jüdische Bevölkerung systematisch auszuplündern. Für die Betroffenen besonders perfide: Nach dem Krieg trafen sie während der Wiedergutmachungsverfahren viele derjenigen wieder, die für die Ausplünderung verantwortlich waren – eine erschreckende personelle Kontinuität. Hinzu kam: In den Rückerstattungsverfahren der 1950er-Jahre agierte die Finanzverwaltung oft als Verfahrensgegnerin und versuchte mit einem Primat des Sparens – so nennt es das Gutachten –, berechtigte Ansprüche abzuwehren. Wie muss sich das für die Menschen auf der anderen Seite des Tisches angefühlt haben? Aber jetzt zum Wichtigsten. Aus dem Bericht lassen sich zentrale Lehren für das Verwaltungshandeln ziehen, und die sind mir besonders wichtig: Erstens. Bürokratie kann und darf nicht neutral sein, auch Verwaltungshandeln ist niemals wertfrei. Zweitens. Behördliches Handeln muss jede Form von Diskriminierung im Keim ersticken. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) Drittens. Beamtinnen und Beamte müssen erkennen, wenn reguläre Prozesse zur Entrechtung führen, und ihre moralische Eigenverantwortung über den bloßen „Dienst nach Vorschrift“ stellen. Viertens. Wachsamkeit gegenüber Sonderrecht: Die Entstehung von Sondergruppen im Steuerrecht, wie 1938 für die Juden, war ein Warnsignal für das, was dann kam. Fünftens. Auch Behörden haben eine historische Verantwortung und müssen sich ihrer Geschichte stellen, um eine Kultur der Empathie gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln, anstatt sich hinter anonymen bürokratischen Regeln zu verschanzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Es ist gut, dass die Erkenntnisse dieser Studie jetzt in die Aus- und Fortbildung unserer Finanzbeamtinnen und ‑beamten einfließen werden. Denn unser gemeinsames historisches Erbe ist die immerwährende Verantwortung, Menschenrechte und unsere Demokratie zu schützen und sie energisch Tag für Tag zu verteidigen. „Nie wieder!“ ist jetzt! (Beifall ganzes Haus)
