Dr. Bernd Buchholz
Kollege Bonau, halten Sie es für besonders rechtssicher, wenn gerade die Betreiber jetzt in die Lage versetzt werden, gegen die Regelung zu klagen, weil sie ja in ihren Rechten beeinträchtigt werden? Wenn Sie nur mit den Kirchen und den Gewerkschaften sprechen, hätten Sie vielleicht an der Stelle auch mit den Betreibern reden sollen, die sagen, eine solch willkürliche Begrenzung auf eine Einwohnerzahl löst ja geradezu ein Klagethema aus. – Ich freue mich über diese Frage; denn gerade die jetzt ausgeschlossenen Märkte in Hemmingstedt und Heidgraben, auf die Sie abzielen, betreiben diesen Markt schon jetzt nicht legal, sondern werden nur akzeptiert. Deswegen schränken wir hier nichts ein, sondern wir erweitern für mehr als 20 andere Märkte überhaupt die Möglichkeit, legal zu öffnen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das beantwortet die Frage nicht!)
