117. Sitzung (WP20)
06.05.2026 · 183 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (27)FDP (23)CDU (20)GRÜNE (13)SSW (12)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 42. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund von Erkrankungen können von der CDUFraktion die Abgeordnete Andrea Tschacher und von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sandra Redmann nicht an der Tagung teilnehmen. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Wegen auswärtiger Verpflichtung abwesend ist heute wegen der Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses der Regionen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Eka von Kalben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Zu Beginn dieser Tagung wollen wir uns gemeinsam an die früheren Landtagsabgeordneten Bertold Sprenger und Joachim Harms erinnern, die in den vergangenen Wochen verstorben sind. Bertold Sprenger verstarb am 31. März 2026. Er wurde 86 Jahre alt. Der ausgebildete Tischlergeselle und spätere Berufssoldat gehörte diesem Hause – nach einigen Jahren des kommunalpolitischen Engagements – von 1983 bis 1996 als Mitglied der CDU-Landtagsfraktion an. Seine parlamentarische Arbeit leistete er vor allem im Sozialausschuss sowie im Finanzausschuss, dessen stellvertretender im Eingabenausschuss, im Wirtschaftsausschuss und im Agrarausschuss wirkte er zeitweise mit. Zudem gehörte Bertold Sprenger in der 11. Wahlperiode dem Untersuchungsausschuss „Barschel/Pfeiffer“ sowie dem „Ersten Untersuchungsausschuss ladenaffäre zum Gegenstand hatte. Meine Damen und Herren, der Lebensweg Bertold Sprengers, der ihn vom Handwerksgesellen über den Dienst in unseren Streitkräften bis in die Landespolitik führte, steht für den Aufstieg durch Leistung; für den festen Willen, nur durch gutes eigenes Zutun, mit Fleiß und Initiative Karriere zu machen. Vor diesem Hintergrund und den Herausforderungen, die Bertold Sprenger dabei zu bewältigen hatte, verwundert es nicht, dass sich unser ehemali- (Präsidentin Kristina Herbst) ger Abgeordnetenkollege engagiert für sozialpolitische Fragen und die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzte; ganz gleich, ob hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag oder in der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, für die er viele Jahre auf Kreis- und Landesebene aktiv war. Tief verwurzelt in seiner Heimat – der Stadt Heiligenhafen und der Region Ostholstein – war Bertold Sprenger ein Politiker, der sich durch Bürgernähe und Pflichterfüllung auszeichnete: sachlich, verantwortungsbewusst und dem Dienst am Gemeinwohl verpflichtet. Für seine Verdienste um unser Land wurde Bertold Sprenger mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold sowie mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Wir erinnern uns heute auch an den früheren Abgeordneten Joachim Harms, der nur wenige Tage nach seinem 94. Geburtstag von uns gegangen ist. Der im März 1932 in Schwerin geborene Joachim Harms war nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst als Arbeiter in der Landwirtschaft und im Baugewerbe tätig. Nach dem Besuch der Hochschule für Wirtschaft und Politik war Joachim Harms ab 1953 Gewerkschaftsangestellter. Von 1956 an leitete er die DGB-Rechtsstelle in Elmshorn. Auch er fand seinen Weg in die Landespolitik über sein kommunalpolitisches Engagement – unter anderem als Mitglied des Kreistages Pinneberg und als Magistratsmitglied der Stadt Elmshorn, in der er auch als ehrenamtlicher Dezernent für Jugend und Soziales wirkte. Von 1971 bis 1987 gehörte der Sozialdemokrat dem Schleswig-Holsteinischen Landtag an. Hier entsandte ihn seine Fraktion in den Rechts- und in den Sozialausschuss, dessen stellvertretender Vorwar. Zudem gehörte er durchgängig dem Richterwahlausschuss sowie von 1971 bis 1979 dem Landeswahlausschuss an. Aus der Lebenserfahrung, die gerade der junge Joachim Harms machen musste, erwuchs seine politische Haltung, die soziale Gerechtigkeit nicht nur als Motto verstand, sondern als konkrete Verpflichtung gegenüber all denjenigen, die auf einen handlungsfähigen Sozialstaat angewiesen sind. Joachim Harms zeichnete sich aber nicht nur als profilierter Sozialpolitiker aus, sondern auch durch seinen beharrlichen Einsatz für einen funktionierenden Rechtsstaat, ohne den soziale Gerechtigkeit und Demokratie nicht denkbar sind. Für seine Verdienste um das Gemeinwohl wurde Joachim Harms mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seine ehemaligen Abgeordneten Bertold Sprenger und Joachim Harms, denen wir ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihren Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten – im stillen Gedenken an die ehemaligen Abgeordneten Bertold Sprenger und Joachim Harms. – Sie haben sich zu Ehren Bertold Sprengers und Joachim Harms erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 8, 9, 12, 13, 37, 44, 49, 54, 55, 56 bis 61, 65, 67 und 70 bis 72 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 11, 14, 20, 21, 26, 28, 32, 33, 35, 45, 50, 52, 66, 68 und 69. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 10 und 62, Kindertagesförderungsgesetz und Bericht über die KiTa-Situation; 19 und 63, Rolle der schleswigholsteinischen Finanzbehörden im Nationalsozialismus; 22, 23 und 41, Psychotherapeutische Versorgung; 31 und 34, Kostendeckende Steuerfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende und keine Einführung von Karenztagen; 51 und 64, Verkehrssicherheitsprogramm für Schleswig-Holstein und Bericht zur Halbzeitevaluierung der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 42. Tagung. Wir werden die gesamte Tagung jeweils um 9:30 Uhr beginnen. Heute und morgen werden wir unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag unter Einschluss einer einstündigen Mittagspause voraussichtlich bis 15:30 Uhr tagen. Ich möchte hier den Hinweis geben, dass sowohl heute als auch morgen der Business.Run stattfindet und der Start jeweils um 18 Uhr vor dem Landeshaus ist. Dementsprechend bitte ich zu berücksichtigen, dass es im Zweifel etwas voll um das Lan- (Präsidentin Kristina Herbst) deshaus wird und dass man sich, wenn man das Haus verlässt, darauf einstellt, dass da sportliche Leute unterwegs sind. (Zurufe) Man kann den einen oder anderen auch anfeuern. Vielleicht schaffen wir es, kurz vor 18 Uhr fertig zu sein, damit der eine oder andere von uns, wenn er es möchte, mitlaufen kann. (Zurufe FDP und SSW: Ah!) Begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne Mathias Karde, Geschäftsführer der Norddeutschen Verkehrsbetriebe GmbH, Dr. Joachim Schack, Geschäftsführer des Omnibus Verband Nord e. V. und Dr. Susanne Rieckhof, Landesgeschäftsführerin der GdP Schleswig-Holstein. – Herzlich Willkommen! (Beifall) Wir begrüßen ebenfalls sehr herzlich Beate Bäumer, Leiterin des katholischen Büros, und unsere Schwester Maria Magdalena. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde „Hilferuf der Kreise ernst nehmen: Busverbindungen retten“ Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4428 Das Wort hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook. – Bitte schön.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in Schleswig-Holstein aktuell zwei Realitäten: Das eine ist die Realität, die wir hier bei der Landesregierung, bei der Koalition haben. Dort spricht man nach wie vor über die Verkehrswende und über eine Mobilitätsgarantie. Wenn es nach den Grünen geht, spricht man sogar über eine neue Pflichtabgabe für den ÖPNV. Das andere ist die Realität in den Kreisen, in denen man momentan darüber spricht, welche Busverbindungen gestrichen werden oder wo man bereits Busverbindungen gestrichen hat. Die Kosten für den Busverkehr steigen bei den Kreisen derzeitig dramatisch. Seit 2019 hat sich das Geld, das die Kreise dafür aufbringen müssen, verfünffacht – auf über 160 Millionen Euro! Die Mittel des Landes sind schon vorher nicht sonderlich üppig gestiegen; seit 2024 sind sie als Teil der Kürzungsliste der Koalition jedoch komplett eingefroren. Mit jedem Jahr verabschiedet sich das Land ein Stück weit mehr aus der Verantwortung für den Busverkehr. (Beifall SPD, SSW und FDP) Um den Mechanismus an der Stelle einmal ein wenig plastischer zu beschreiben: Das wirkt wie beim Frosch im Kochtopf: (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW: Oh!) Die Temperatur wird langsam hochgedreht. Denn mit jedem Jahr, in dem man den Betrag des Landes eingefroren lässt und gleichzeitig die Kosten durch die Decke gehen, wird die Situation ein klein wenig ernster. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir beide unterhalten uns noch!) Am Anfang fehlt eventuell noch eine überschaubare Summe, aber diese Summe wird mit jedem Jahr größer. Das ist gegebenenfalls nicht so plakativ wie bei den Zugverbindungen, über deren Streichung wir vor nicht allzu langer Zeit gesprochen haben, aber es ist in der Gesamtwirkung für den ÖPNV in Schleswig-Holstein vermutlich die deutlich verheerendere Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW) Die allerwenigsten Menschen in Schleswig-Holstein haben einen Bahnhof, der fußläufig zu erreichen ist. Wenn die überwiegende Mehrheit der Menschen in Schleswig-Holstein einen Zug nutzen möchte, dann braucht sie vorher einen Bus, der sie hinbringt. In den allermeisten Fällen gibt es sowieso keine Bahnverbindung, mit der man von A nach B kommen könnte, sondern der Bus ist die einzige Möglichkeit, wenn man kein Auto hat, oder man geht zu Fuß oder fährt mit dem Fahrrad. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Es ist ehrlicherweise nicht so, dass das Angebot heute schon großartig wäre – im Gegenteil: In weiten Teilen des Landes ist der ÖPNV oftmals unwesentlich mehr als die Schülerbeförderung, und umso mehr tut jede Verbindung, die wegfällt, weh. (Beifall SPD) Lassen Sie uns das gerne etwas plastischer darstellen und einen Blick in das Land werfen: (Niclas Dürbrook) Nordfriesland hat die Rufbusse im Norden und Süden des Kreises eingestellt; nur auf Eiderstedt fährt er noch übergangsweise bis Ende kommenden Monats. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Zurzeit geht es um die Streichung des Lüttbusses, der pro Jahr immerhin 56.000 Menschen transportiert. Im Kreis Herzogtum Lauenburg will man 800.000 Euro jährlich beim Busverkehr sparen. Bei 29 Buslinien wird gerade überprüft, an welchen Stellen man sie ausdünnen kann. In Rendsburg-Eckernförde sind erste Linien gekürzt oder bereits eingestellt. Ein Gutachten soll nun klären, wo man weiter kürzen kann, ohne den Umstieg auf andere Linien oder den Zugverkehr allzu stark zu treffen. In Stormarn soll von angebotsorientierten Buslinien zu nachfrageorientierten Buslinien gewechselt werden. Man kann das ohne viel Fantasie übersetzen, was das bedeuten soll. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) All diese Busverbindungen sind kein Luxus – das ist Daseinsvorsorge, und es geht um die Anbindung unserer Dörfer, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Landkreistag hat in der vergangenen Woche eine Resolution verabschiedet und spricht von einer akuten Bedrohung für Angebot und Zukunft des kommunalen ÖPNV. Wir alle kennen unsere Kreise – viele von uns waren selber Kreistagsabgeordnete. Es ist jetzt nicht so, dass sie ständig im Alarmmodus unterwegs wären. Aber gerade deshalb muss man so eine Warnung ernst nehmen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Damit hängt ein weiterer Punkt zusammen, der für viele Familien eine extrem große Bedeutung hat: die Kosten der Schülerbeförderung. In den letzten Jahren haben die Kreise auf das Deutschlandticket umgestellt. Das ist gut und hat einen Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler, weil ihre Fahrkarte dadurch auf mehr Strecken und in einem größeren Zeitraum gültig ist. Aber das kostet eine Menge Geld und wird für die Kreise mit jeder Erhöhung beim Deutschlandticket, auf die sich Bund und Länder verständigen, teurer – erst recht vor dem Hintergrund der Situation, die ich gerade geschildert habe. Deshalb diskutieren nun immer mehr Kreise über die Einführung einer Elternbeteiligung: In Pinneberg, Segeberg und Lauenburg werden es ab dem neuen Schuljahr 21 Euro mehr pro Person sein; in Dithmarschen immerhin 14 Euro. Der Landkreistag sieht das in seiner Resolution mit großer Sorge – ich ebenfalls. Familien werden ohnehin schon massiv belastet, und da machen 21 oder 14 Euro pro Monat und Kind einen ganz schönen großen Batzen aus. (Beifall SPD) Vermutlich wird nun reflexhaft der Hinweis kommen, dass es das früher auch gab. Aber das hilft Familien natürlich nicht, denn sie stehen vor einer zusätzlichen Belastung – in einer Zeit, in der jeder Tankstellenbesuch für viele erschreckend ist und viele Familien mit großer Sorge auf die Nebenkostenabrechnung oder die anstehende Heizölbestellung blicken. Fahrtkosten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen keine Bildungshürde sein. (Beifall SPD) Meine Fraktion hat zum letzten Haushalt beantragt, zumindest die Dynamisierung der Landesmittel wieder einzuführen, sprich: dafür zu sorgen, dass die Lücke nicht mit jedem Jahr ungleich größer wird. Dafür haben wir in diesem Jahr knapp 1,5 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. CDU und Grüne haben das abgelehnt. Dabei lohnt es sich nachzurechnen: Würden Sie die Dynamisierung zum nächsten Haushalt wieder einführen, hätten Sie allein durch das zeitweilige Einfrieren immer noch 34 Millionen Euro auf Kosten der Kommunen gespart – ein sehr ordentlicher, unfreiwilliger Beitrag. Es gibt weitere gute Argumente. Die Regionalisierungsmittel – sprich: das ÖPNV-Geld vom Bund für das Land – sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dort gibt es mittlerweile diese Dynamisierung, und zwar nicht nur in Höhe von 1,8 Prozent, wie Sie es den Kreisen weggestrichen haben, sondern sogar von 3 Prozent. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Das, was Sie beim Bund immer eingefordert haben, nämlich eine faire Beteiligung der Kosten, ist genau das, was Sie den Kommunen gerade verweigern. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir müssen bei der Gelegenheit auch über so etwas wie die 266 Millionen Euro in MOIN.SH reden – das Sondervermögen, in dem von Ihnen die übriggebliebenen Bundesmittel für den Verkehr geparkt werden. Ihre Begründung dafür, warum aus den angeblich viel zu knappen Bundesgeldern immer ein großer Batzen weggepackt wird, (Niclas Dürbrook) (Beate Raudies [SPD]: Genau!) war die langfristige Planung großer Infrastrukturprojekte, sprich: genau das, wofür Sie gerade vom Bund unverhoffterweise 200 Millionen Euro zusätzlich erhalten haben. Das ist nicht unbedingt die allerbeste Argumentationsgrundlage, wenn man sich gegenüber den Kreisen hinstellt, ihnen gar nichts geben will und sie am ausgestreckten Arm verhungern lässt, lieber Kollege. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Busse in Schleswig-Holstein sollen bis 2040 klimaneutral unterwegs sein – das schreibt das Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes vor. (Christopher Vogt [FDP]: Ja!) Es ist damit noch deutlich strenger als das Bundesgesetz zur sauberen Fahrzeugbeschaffung. Für die Kreise bedeutet das wiederum enorme Mehrkosten. Im Kreis Stormarn würde das allein für einen der dortigen vier Verkehrsverträge bedeuten, dass die Mehrkosten pro Jahr ungefähr 2,3 Millionen Euro betragen. Rechnen Sie das einmal auf das ganze Land hoch. Lassen Sie uns bei der Gelegenheit noch mal ins Energiewende- und Klimaschutzgesetz schauen. Dort steht ein spannender Satz mit Blick auf die Busse und das 2040er-Ziel. Ich zitiere: Kreise und kreisfreie Städte werden vom Land unterstützt, dieses Ziel früher zu erreichen. (Beate Raudies [SPD]: Genau! – Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
Hört, hört!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wo ist eigentlich diese Unterstützung? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Genau! – Beate
Beate Raudies SPD
Ja! – Beifall SPD, FDP und SSW) Der Kollege Vogt hat hier bereits mehrfach gespöttelt, dass Ihr klimaneutrales Industrieland ein industrieneutrales Klimaland ist. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Vielleicht ist das mit der Unterstützung bei der vorgeschriebenen Klimaneutralität bei den Bussen ganz ähnlich zu verstehen, sprich: Wenn man sich aus der Verantwortung so weit zurückzieht, dass am Ende überhaupt gar keine Busse mehr fahren, (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Beate Raudies [SPD]) dann ist das natürlich maximal klimaneutral, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber es ist natürlich auch maximal unpraktikabel. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich bin mir ziemlich sicher: So haben sich die Menschen im Land das mit der Verkehrswende nicht vorgestellt. Ein letzter – wieder ganz ernsthafter – Punkt zum Schluss: Wir haben hier zuletzt über richtig große Infrastrukturvorhaben gesprochen, über 900 Millionen Euro, die die Koalition für die Schiene im Land mobilisieren will, neue Bahnstrecken, Ausbau, Bypass – alles wichtig. Aber ich glaube, für die allermeisten Menschen im Land entscheidet sich die Frage, ob Mobilität in Schleswig-Holstein funktioniert, nicht daran, ob irgendwann, in 15 oder 20 Jahren, irgendwelche Multimillionenprojekte umgesetzt werden, sondern es entscheidet sich an der Bushaltestelle vor der Haustür, wenn die Kinder zur Schule oder zum Sport sollen, wenn das Auto in der Werkstatt ist oder es vielleicht gar kein Auto gibt. Wenn an der Bushaltestelle kein Bus kommt, dann ist die Verkehrswende gescheitert. Genau darüber reden wir heute, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat hat deren Vorsitzender, Tobias Koch, das Wort.
Tobias Koch CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Aktuelle Stunde zum ÖPNV, genauer gesagt: zum Busverkehr in den Landkreisen. (Christopher Vogt [FDP]: Und schon ist er am Rednerpult!) Aktuell daran ist, dass der Antrag der SPD-Fraktion auf die Resolution des Landkreistags und die dazugehörige Pressemitteilung von vor zwei Wochen zurückgeht. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau!) Beides hat bislang allerdings keine weitere öffentliche Aufmerksamkeit in der Berichterstattung gefunden. (Zuruf SPD: Was? – Christopher Vogt [FDP]: Und es dauert eine Stunde!) Das mag daran liegen, dass der Inhalt von Resolution und Pressemitteilung gar nicht so viel Neues (Tobias Koch) enthält: Die Kreise beklagen in ihrer Resolution, dass sich die Kosten für den Busverkehr seit 2019, also in den letzten acht Jahren, verfünffacht hätten. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) Erhebliche Kostensteigerungen kennen wir allerdings aus vielen Bereichen: Bei der Baupreisentwicklung waren zuletzt Kostensprünge von 50 oder 100 Prozent innerhalb nur eines Jahres, auch während der laufenden Bauphase, keine Seltenheit. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Was auch bei den Kreisen landet!) Wenn ich auf die Ausgabenentwicklung im Landeshaushalt schaue, so finde ich eine ganze Reihe von Positionen, bei denen die Kosten in den letzten Jahren ähnlich dramatisch gestiegen sind, wie es von den Kreisen für den ÖPNV dargestellt wird. Die Kitafinanzierung des Landes belief sich im Jahr 2019 auf etwas mehr als 200 Millionen Euro und liegt heute bei über 800 Millionen Euro – also eine Vervierfachung innerhalb der letzten acht Jahre. Bei der Eingliederungshilfe haben sich die Ausgaben in diesem Zeitraum zwar „nur“ verdoppelt; angesichts von 1,5 Milliarden Euro im diesjährigen Haushalt entspricht aber auch diese Verdoppelung immerhin 700 Millionen Euro, die der Landeshaushalt schultern muss. (Serpil Midyatli [SPD]: Ablenkung! –
Dr. Kai Dolgner SPD
Haben Sie sich einmal die Kreishaushalte zur Eingliederungshilfe angeguckt?) Oder nehmen wir als aktuelles Beispiel die Beamtenbesoldung, bei der das Land aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das macht das andere ja nicht besser!) allein in diesem Jahr mit dem Nachtragshaushalt, den wir in dieser Tagung beschließen werden, 320 Millionen Euro zusätzlich aufwenden muss – und damit doppelt so viel, wie alle Kreise zusammen für den Busverkehr im gesamten Land ausgeben. (Annabell Krämer [FDP]: Bezahlt vom Versorgungsfonds! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Mit anderen Worten, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, die öffentlichen Haushalte sind an ganz vielen Stellen mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert. Das betrifft aber eben nicht nur die Kommunen beim Busverkehr, sondern auch das Land bei ganz vielen anderen Positionen. (Beifall CDU) Die Ursache dafür liegt nicht beim Land, sondern die Schieflage liegt darin begründet, dass Deutschland mittlerweile das fünfte Jahr in Folge kein Wirtschaftswachstum aufweist, dass wir uns in Stagnation und Rezession befinden und deshalb die Einnahmeentwicklung nicht mehr mit der Ausgabeentwicklung Schritt hält. (Kianusch Stender [SPD]: Die Ursache ist, dass Sie ambitionslos sind!) Diese dramatische Lage beklagen die Kommunen deshalb vollkommen zu Recht. Dabei hilft es aber nicht, mit dem Finger auf das Land zu zeigen; das Land befindet sich in der gleichen dramatischen Situation wie unsere Kommunen. Schauen wir uns den Resolutionstext genauer an: Da wird mehrfach das sogenannte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz als Grund für die Kostensteigerungen genannt. Dieses verlangt derzeit einen Anteil von 45 Prozent an umweltfreundlichen, emissionsarmen oder emissionsfreien Bussen im ÖPNV. Ist das nun eine Vorgabe des Landes und ist damit das Land für die Kostensteigerung bei der Beschaffung von E‑Bussen verantwortlich? Nein, ist es nicht; denn bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz. (Christopher Vogt [FDP]: Korrekt!) Das Land ist somit an dieser Stelle der falsche Adressat für die Resolution der Landkreise. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: § 30 EWKG!) Gegenüber dem Land, Herr Kollege Buchholz, kritisieren die Kreise, dass die Vorgaben aus § 30 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – das ist in der Tat ein Landesgesetz – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) den Einsatz von 100 Prozent erneuerbaren Energien verlange, das Land sich aber weigere, die dadurch entstehenden Mehrkosten finanziell auszugleichen. (Niclas Dürbrook [SPD]: Anders als es im Gesetz steht!) Auch dieser Vorwurf läuft komplett ins Leere, meine Damen und Herren. (Lachen SPD) Denn zum einen bezieht sich die Vorgabe von 100 Prozent erneuerbarer Energie nicht auf den heutigen Zeitpunkt, sondern auf das Jahr 2040, dann, wenn wir alle klimaneutral werden wollen. (Tobias Koch) (Sybilla Nitsch [SSW]: 2035!) Zum anderen ist der Strom aus erneuerbaren Energien doch gar nicht mehr teurer als Strom aus fossilen Energiequellen. Insofern gibt es überhaupt nichts, was das Land ausgleichen müsste. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch SPD –
Dr. Bernd Buchholz FDP
Diese Argumentation ist ja hanebüchen! Die Anschaffungskosten für die Geräte, mit denen die unterwegs sind – –) Hatten Sie zusätzliche Beschaffungskosten, Herr Kollege Buchholz, als Sie als Wirtschaftsminister den Schienenverkehr komplett auf erneuerbare Energien umgestellt haben? (Lachen Christopher Vogt [FDP]) Nein, hatten Sie nicht. Und deshalb haben die Kommunen sie auch nicht. (Zuruf SPD: Oh doch!) Meine Damen und Herren, den Großteil ihrer Argumentation wenden die Kreise für die Kosten des Schülerverkehrs auf. (Serpil Midyatli [SPD]: Kennen Sie die Realität im Land? – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Es geht um die Kosten des Schülerverkehrs, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schauen wir uns auch diese Situation gern genauer an: Mit Einführung des Deutschlandtickets entstand die gute Idee, ein vergünstigten Bildungs- oder Schulticket herauszugeben. Dabei werden 20 Euro Rabatt auf den Preis des Deutschlandtickets gewährt. Das Land beteiligt sich an den Kosten dieses Rabatts mit 5 Millionen Euro jährlich. Die Kreise haben es jedoch nicht bei diesem Rabatt auf das Deutschlandticket belassen, sondern sie haben auf Eigenanteile sowohl von den Eltern als auch von den Schulträgern gänzlich verzichtet und den Schülerinnen und Schülern stattdessen ein kostenloses Deutschlandticket zur Verfügung gestellt. (Vereinzelter Beifall CDU) Das ist eine wunderbare und großzügige Entscheidung der Kreise. Aber natürlich ist eine solche Entscheidung mit zusätzlichen Belastungen für die Kreishaushalte verbunden. Diese Belastungen haben – auch das ist unstrittig – mit dem auf 63 Euro gestiegenen Preis für das Deutschlandticket weiter zugenommen. Ein kostenloses Schulticket, das bundesweit im Regionalverkehr genutzt werden kann, stellt nun einmal eine „erhebliche Leistungsausweitung“ dar, wie es der Landkreistag in seiner Resolution selbst schreibt. Vor der Einführung des Deutschlandtickets hatte es das nicht gegeben; damals waren kostenlose Schultickets auf die Region beschränkt, in der die Schule liegt. Wenn man eine solche Leistungsausweitung vornimmt, dann steht nicht das Land in der Pflicht, für diese Kosten aufzukommen. Als Kreis kostenlose Deutschlandtickets ausgeben, aber dann vom Land die Finanzierung verlangen – das passt nicht zusammen. Dafür müssen die Kreise schon selbst die finanzielle Verantwortung übernehmen. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Oder sie müssen eben Eigenanteile von Eltern oder Schulträgern erheben, wie es einige Kreise bereits auf den Weg gebracht haben; Herr Kollege Dürbrook hat es gerade geschildert. Ehrlich gesagt habe ich mich gefragt, ob diese gesamte Resolution vielleicht dazu dienen soll, das Erheben von Elternbeiträgen jetzt irgendwie zu rechtfertigen, davon abzulenken und die Schuld beim Land abzuladen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Es geht um Solidarität!) Denn welchen Sinn hat es, am 24. April 2026 eine Resolution zu verabschieden, aber – ohne eine Antwort darauf abzuwarten – fünf Tage später die Einführung von Elternbeiträgen zu beschließen? So war es zumindest in mehreren Kreisen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) So verstehe ich normalerweise politische Arbeit nicht. Das ist doch eine sehr durchsichtige Vorgehensweise. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, einen letzten Punkt monieren die Kreise in ihrer Resolution, nämlich dass seit 2025 die Dynamisierung der ÖPNV-Mittel ausgesetzt ist. Diese sind seitdem auf 82,7 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt – ist ja auch kein Pappenstiel! Mit Dynamisierung wären es in diesem Jahr rund 2,8 Millionen Euro mehr gewesen. Das sind noch nicht einmal zwei Prozent dessen, was die Kreise nach eigenen Angaben in diesem Jahr für den ÖPNV aufwenden werden. Pro Kreis gerechnet ist das ein Betrag von weniger als 200.000 Euro. (Tobias Koch) Natürlich kann ich es verstehen: Jeder fehlende Euro im Kreishaushalt schmerzt. Aber zu behaupten, dass aufgrund dieser fehlenden 2,8 Millionen Euro der Fortbestand des kommunalen Busverkehrs, das heißt seine Existenz, gefährdet sei, ist, meine ich, mit Verlaub doch ein wenig übertrieben. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hinzu kommt, dass sich unsere Landesregierung und die Kommunen in einer gemeinsamen Erklärung aus dem Juli vergangenen Jahres über eine Vielzahl von Finanzierungsfragen verständigt hatten. Im Gegenzug für das Einverständnis mit den im Jahr 2025 vorgenommenen Kürzungen, die sich auch auf die kommunale Familie auswirken, wie es im Vereinbarungstext heißt – die Streichung der Dynamisierung im ÖPNV war eben eine dieser Maßnahmen des Jahres 2025 –, hatte die Landesregierung weitere Kürzungen bei den Kommunen im Jahr 2026 ausgeschlossen und war den Kommunen bei einer ganzen Reihe von Punkten finanziell entgegengekommen, zum Beispiel beim Erstattungsmechanismus für die Betriebskosten des schulischen Ganztags oder der finanziellen Unterstützung für die Durchführung von hybriden Sitzungen. (Kianusch Stender [SPD]: Dann ist ja alles in Ordnung?) Jetzt, nachträglich, die ausgesetzte Dynamisierung bei den ÖPNV-Mitteln zu kritisieren, obwohl man sich im Juli 2025 abschließend über all diese Finanzierungsfragen verständigt hatte, ist eigentlich nicht der Umgang, den wir zwischen Kommunen und Land pflegen sollten. Meine Damen und Herren, man merkt insgesamt bei dieser Resolution, dass es sich dabei weniger um den Fortbestand des kommunalen Busverkehrs dreht als vielmehr um ein Finanzgerangel zwischen Kommunen und Land. Ich muss sagen, derartige Debatten empfinde ich immer als ein wenig unproduktiv. Wir alle sind dafür gewählt, die Probleme der Menschen zu lösen, und zwar in Land und Kommunen gleichermaßen. Die Zuständigkeiten dafür sind klar geregelt: Die Kreise sind für den überörtlichen Busverkehr zuständig, das Land für den Schienenpersonennahverkehr. Kostensteigerungen gibt es in allen Bereichen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes ist dabei genauso erschöpft wie die der Kommunalhaushalte. Sich unter diesen Umständen jetzt über 2,8 Millionen Euro zu streiten – wer was wie viel wohin bezahlt –, löst nicht die Probleme der Menschen. Alle müssen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen versuchen, bestmögliche Lösungen zu finden. Das sollten wir alle gemeinsam tun, und daran arbeitet unsere Landesregierung genauso wie die sie tragenden Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Kollege Dürbrook hat gerade von zwei Realitäten gesprochen – von einer der Koalitionen und von einer des Restes im Land. Ich glaube, wir alle sind uns in einer Realität einig: Es fehlt an Geld. Es fehlt an allen Stellen an Geld. Es fehlt auch im Land an Geld. Deswegen mussten wir auch so schwerwiegende Entscheidungen treffen, Verkehre abzubestellen. Darauf war die Reaktion von Ihnen aber nicht: „Weil das Geld nicht da ist“, sondern darauf war die Reaktion: „Weil ihr schuld seid.“ Wenn es allerdings bei den Kreisen an Geld fehlt, dann ist die Reaktion: „Weil ihr schuld seid, weil das Land schuld ist.“ Also ich glaube, dass Sie teilweise in einer eigenen Realität unterwegs sind. (Zuruf FDP) Die gemeinsame Realität ist, dass es an Geld fehlt und die Probleme schlichtweg da sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das Problem wird ja größer. Wir haben das Trassenurteil, über das in dieser Plenartagung noch gesprochen wird. Wenn die Trassenentgelte um 23 Prozent steigen, wie das gerade zu befürchten ist, und daher auch im schienengebundenen Nahverkehr die Preise deutlich steigen, dann wird das Problem an der Stelle eben größer. Die Energiepreise und die Personalkosten steigen ebenfalls. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) (Lasse Petersdotter) – Herr Kollege Buchholz, ich bin bei Sekunde zehn, und Sie fragen bereits: Wo ist die Lösung? – Ich bin gespannt, wann die Lösung der FDP kommt. Ich kenne nicht einen Vorschlag, außer: Geben Sie mehr Geld! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe und Lachen FDP) Die FDP-Fraktion hat in keinem Haushalt einen Vorschlag dazu gemacht, irgendwas an der ÖPNVFinanzierung zu verändern, die Dynamisierung wieder einzuführen. Das hat an der Stelle nur die SPD-Fraktion gemacht. Des Weiteren hat die SSWFraktion vorgeschlagen, über den Haushalt einen Titel einzustellen, um die Verbindung zwischen Sønderborg und Flensburg zu finanzieren. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Die FDP-Fraktion ist immer nur dann interessiert, wenn die erste Titelseite aufgetaucht ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das wundert auch nicht. Die NDR-Umfrage hat gezeigt, dass derzeit das drängendste Thema der Gesellschaft die Verkehrspolitik ist. Das kann ich nachvollziehen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Gleichzeitig gibt es Fortschritte, aber weiterhin auch große Herausforderungen. Sie waren der Auslöser für die Resolution des Landkreistags, und diesen Hilferuf nehmen wir sehr ernst. Die Preise und die Kosten steigen deutlich. (Zurufe SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Das bedeutet, dass erste Kreise ihre Verkehre abbestellen. Auch diese Situation können wir gut nachempfinden, denn wir mussten das doch im Schienennahverkehr selbst machen, obwohl diese Schritte schwierig sind. All das zeigt: Wir haben in der Resolution des Landkreistages drei große Argumentationspunkte. Das sind die ausfallende Dynamisierung, das Deutschlandticket und der Klimaschutz. Zur ausfallenden Dynamisierung: Es gab 2023 im Zusammenhang mit der Konsolidierung des Landeshaushalts die Entscheidung, dass wir die Dynamisierung von aktuell ungefähr 700.000 Euro so nicht fortsetzen werden. Das verschlechtert die Situation der Kreise beziehungsweise verschlechtert die geplante Situation der Kreise. Wir nehmen zwar aktiv kein Geld weg, aber wir reduzieren, was wir zugesagt haben. Das ist ein Problem, weil es lange Prozesse sind, bei denen man Planungssicherheit braucht. Die 700.000 Euro führen jedoch nicht heute, morgen oder übermorgen zu Abbestellungen. Es sind 46.000 Euro je Kreis, und davon kann man nicht einmal einen Busfahrer einstellen. Hier also eine Verbindung herzustellen, dass es nur daran läge, ist etwas zu kurz gesprungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Sybilla Nitsch [SSW]: Das hat keiner gesagt!) So zu tun, als hätte das nichts miteinander zu tun, wäre aber auch falsch, denn ja, wir haben da eine Entscheidung getroffen, und diese Entscheidung hat die Situation der Kreise an der Stelle nicht verbessert. Beim Deutschlandticket will ich betonen: Sowohl das Deutschlandticket als auch das Bildungsticket sind gesellschaftlich ein Segen. Noch heute kostet das Deutschlandticket weniger als ein Monatsticket in Kiel vor zehn Jahren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Stimmt!) Es ist also immer noch eine deutliche Vergünstigung für sehr viele Menschen, und das Bildungsticket umso mehr. Wir als Land finanzieren durchaus üppig (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) das Deutschlandticket, und wir bezuschussen das Bildungsticket, wohl wissend, dass wir für die Schülerbeförderung nicht zuständig sind, sondern die Kreise weiterhin zuständig bleiben. Wir bezuschussen hier also freiwillig. Diesbezüglich will ich einmal an das erste Jahr erinnern, als wir das bezuschusst haben. Im ersten Jahr wurde das Bildungsticket nicht eingeführt. Dennoch haben wir die 5 Millionen Euro überwiesen und sie nicht zurückgefordert. Wenn man das gegeneinander aufrechnen würde, entsprächen allein diese 5 Millionen Euro bereits sieben Jahren Dynamisierung, die dann aber ausgefallen ist. (Zuruf SPD) – 700.000 Euro sind die Dynamisierung, die ich kenne. Das ist auch das, was Sie im Haushalt 2026 eingestellt haben. (Zuruf SPD: Nein, 1,5!) (Lasse Petersdotter) Wir haben also beim Bildungsticket und beim Deutschlandticket die Mittel im System gelassen und sie nicht wieder herausgenommen. Das gehört zur Gesamtrechnung, wenn die Behauptung in den Raum gestellt wird, wir würden uns aus der Finanzierung zurückziehen. Der dritte Argumentationspunkt ist der Klimaschutz. Auch hier würde ich empfehlen, sich das im Detail zu überlegen. Ich kann die Beschwerde über das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz des Bundes – es ist Wahnsinn, welche Namen Gesetze heutzutage haben – nachvollziehen und § 30 des EWKG nachvollziehen. Wir haben festgelegt – der Kollege Koch hat es ausgeführt –, dass der Nahverkehr in 2040 klimaneutral sein muss. Wenn jetzt jedoch jede Form von Fortschritt, Transformation irgendwie Konnexität ist, dann wird am Ende jede Finanzierungsbelastung beim Land landen, denn wir haben keine Konnexität gegenüber dem Bund. Es gibt diese Veranlassungskonnexität nicht, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Es gibt auch keine Möglichkeiten auszuweichen, wenn jede Form von Veränderung konnexitätsauslösend ist. Ich glaube nicht, dass wir es schaffen, die Klimaziele einzuhalten, wenn wir so lange nichts oder wenig tun. Es hat bisher einfach nicht gereicht, die Dinge sich selbst zu überlassen, bis irgendjemand eine Regel schafft, aber dann die Finanzierungsmöglichkeit nicht hat. Wir haben hier ein ernsthaftes Problem, wenn wir die Konnexitätsdebatte auf Kosten des Klimaschutzes in dieser Art und Weise führen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu kommt, dass wir Fördermittel von Bund und EU für die Beschaffung haben. Vielleicht ist es einfach klug, bei den Beschaffungen der nächsten Jahre nicht auf den Diesel zu setzen. Gerade wenn wir auf die Zapfsäulen gucken, ist es möglicherweise eine kluge Entscheidung für die Kreise, jetzt auf elektrifizierte Busse zu bauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf SPD: Dafür braucht es Ladestationen und – –!) Dafür braucht es Ladestationen, und wir werden bei den LukIFG-Mitteln auch die Ladestationen für die Busse anschauen. Gleichzeitig haben wir bei den Ladestationen immer die Debatte der Henne-und-Ei-Diskussion. Brauchen wir erst die Ladestationen, damit die Busse kommen? Oder brauchen wir erst die Busse, damit die Ladestationen kommen? Wir haben festgestellt, dass sich die Verbreitung von Ladestationen insbesondere im Pkw-Bereich in den letzten Jahren deutlich besser entwickelt hat, als das viele vorher vermutet oder sich ausgemalt haben. So, wie die Kreise sagen: „Das muss aber das Land mal lösen“, müssen wir ehrlicherweise einräumen, dass wir den ganzen Tag dastehen und sagen: „Der Bund muss mehr geben.“ (Zuruf: Genau!) Wir betonen ja auch immer wieder, dass es mehr Regionalisierungsmittel braucht und der Bund bei den Regionalisierungsmitteln die veränderten Realitäten nicht berücksichtigt. Diese Kritik ist genauso gerechtfertigt wie die der Kreise, die sagen: „Wir erwarten oder wünschen uns vom Land mehr“, und wir dann in der Abwägung sagen müssen, wo das möglich und wo das nicht möglich ist. Wir müssen die Debatte also entweder zuungunsten anderer Themenbereiche führen, was eine aufrichtige Diskussion wäre, oder wir führen eine Diskussion über alternative Lösungsmöglichkeiten. Ich kann nur sagen: Jeder Alternativvorschlag, den wir gemacht haben, wurde vom gesamten Haus einstimmig und in Bausch und Bogen abgelehnt. Die Einführung einer Lkw-Maut auf Landesstraßen oder eine Umlagefinanzierung des ÖPNV würde überhaupt nicht gehen. (Zurufe Sybilla Nitsch [SSW] und SPD) – Man kann damit den ÖPNV durchaus mitfinanzieren, wenn es beispielsweise um die Schieneninvestitionen geht. ÖPNV ist nicht alleine der Bus, sondern das geht darüber hinaus. Wenn Sie die Diskussion so führen wollen, dann können wir meinetwegen auch über Businvestitionen beziehungsweise Busbezuschussungen im ÖPNV sprechen, wenn wir eine Lkw-Maut auf Landesstraßen einführen und diese Einnahmen entsprechend verwenden. Wenn wir nicht sagen, woher das Geld kommt, wir aber mehr Geld haben wollen und keine Mehreinnahmen generieren wollen, dann ist das einfach nur eine Quatschdebatte, die uns nicht weiterführen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) (Lasse Petersdotter) Deswegen lohnt es sich, auf Lösungsvorschläge zu gucken. In den ersten zehn Sekunden meiner Rede hatte Herr Buchholz gefordert, laute Lösungsvorschläge von mir zu hören. Ich habe ein paar benannt, und ich freue mich auf die Lösungsvorschläge der FDP. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann diese Diskussion (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Ihre Lösungsvorschläge! – Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als finanzpolitische Diskussion führen, Herr Kollege Petersdotter. Man kann sie zunächst aber auch einmal als eine verkehrspolitische Diskussion führen. Verkehrspolitisch ist das, was Sie hier ausgeführt haben, eine Bankrotterklärung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie finden sich damit ab, dass das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nicht etwa ausgebaut werden könnte, und Ihren eigenen Anspruch von der anfänglichen Mobilitätsgarantie, den wir alle belächelt haben, weil er nicht realistisch war und ist, haben Sie inzwischen durch das Abbestellen von Verkehren ersetzt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie reduzieren die Leistungen und erwarten dafür Beifall aus dem Publikum. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Gestaltungsunwille. Es tut mir leid: Die Verkehrspolitik eines Landes ist eine landespolitische Aufgabe. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Gestaltungswille einer Landesregierung entscheidet darüber, ob ich da eine Priorität setze oder es sein lasse. Sie haben in der Verkehrspolitik den Gestaltungswillen verloren. Eine Landesregierung, die den nicht hat, die nur noch repräsentiert, braucht das Land nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, der Kollege Petersdotter kriegt gleich Lösungsvorschläge. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Der Kollege Dürbrook hat es vorhin ausgeführt: Natürlich muss man sich in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein noch einmal klar machen, was die Verfünffachung für Buspreise in einem Flächenland in Kreisen bedeutet, in denen es keinen ausgebauten Schienenverkehr gibt. Es bedeutet, dass die sowieso schon dünne Decke der Mobilitätsversorgung weiter so ausgedünnt wird, dass der zweimal am Tag fahrende Bus zukünftig möglicherweise nur noch einmal am Tag fährt. Ist es Ihr Anspruch im 21. Jahrhundert, statt Mobilitätsgarantie im Land Schleswig-Holstein einmal am Tag die Chance zu haben, mit einem öffentlichen Verkehrsmittel woanders hinzukommen? Wenn er es nicht ist, dann müssen Sie umschichten und sagen, jawohl, dann müssen wir in diesem Bereich mehr tun. Der erste Vorschlag, den ich mache, Herr Kollege Petersdotter, ist einmal reinzugucken in den Nachtragshaushalt, den Sie in dieser Tagung mit verabschieden werden. Da hat der Bund nämlich in der Tat in einer gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung mit Ihnen für das Deutschlandticket gesagt, wir reduzieren den Anteil um 9,15 Millionen Euro.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Sie setzen das entsprechend um – einen kleinen Augenblick, Frau Präsidentin, ich würde gerne den Gedanken zu Ende führen –, Sie setzen das nicht nur entsprechend um, indem Sie die 9 Millionen, die Sie vom Bund weniger vereinnahmen, nun auch nicht mehr ins Deutschlandticket oder den ÖPNV investieren, sondern reduzieren sogar Ihren Landesanteil um weiteren 9,5 Millionen Euro. Warum nehmen Sie denn das Geld nicht und lassen es im ÖPNV-System, meine Damen und Herren? (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Dr. Buchholz, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Koch?
Tobias Koch CDU
Vielen Dank. – Ich wollte von der Finanzdebatte, die Sie gerade führen, zurück zur Verkehrsdebatte. Es geht um Ihre Behauptung, dass es Orte in Schleswig-Holstein gibt, in denen nur einmal am Tag ein Bus fährt. Wo gibt es solche Orte in Schleswig-Holstein – mit Ortsangaben belegt? Wo gibt es in Schleswig-Holstein meinetwegen auch Orte mit nur zweimal Busverkehr an einem Tag? – Herr Kollege Koch, das kann ich jetzt nicht im Einzelnen sagen. (Annabell Krämer [FDP]: Er kommt aus dem südlichen Teil Schleswig-Holsteins!) Das kann Ihnen aber die Kollegin aus dem nördlichen Landesteil Schleswig-Holsteins vom SSW gleich genau erklären. Die weiß das nämlich ganz genau. (Zurufe – Unruhe) Zweitens. Herr Kollege Koch, wo Sie da gerade so traurig stehen: Die ersten 10 Millionen Euro aus der Kofinanzierung der Deutschlandticketmittel, die Sie einsparen, wären eine Möglichkeit, den ÖPNV in den Kreisen in irgendeiner Form durch Umsetzung zu bezuschussen. Herr Kollege Petersdotter, die Vorgabe des § 30 EWKG sorgt wie die gesamte Politik der Landesregierung für das vorgezogene Ziel, die Klimaziele frühzeitiger zu erreichen. Wir haben hier lange darüber diskutiert, dass das nach meiner Auffassung gar nichts für das Klima bringt. Es bedeutet, dass nicht nur der Anteil an der Fahrzeugflotte, die die Kreise haben, von 40 Prozent mit solchen Fahrzeugen ausgestattet werden soll, sondern dass bis 2040 nur noch Regeneratives eingesetzt wird. Das heißt, Sie müssen die Fahrzeugflotte bis dahin komplett umgestellt haben. Das bedeutet, dass Sie Investitionen, die Sie sonst vielleicht nicht tätigen würden, weil Sie die Fahrzeuge länger laufen lassen könnten, frühzeitiger machen müssen. Das ist eine Belastung der Kreise. Diese Belastung könnten Sie wegnehmen, weil Sie das Ziel, 2040 den gesamten öffentlichen Personennahverkehr emissionsfrei zu haben, nicht einmal als Land schaffen, Herr Petersdotter. (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Sie können den Schienenpersonennahverkehr bis 2040 nämlich gar nicht emissionsfrei machen, wie die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir zugibt. Die Elektrifizierung der Marschbahn wird bis 2040 niemals abgeschlossen sein. Das heißt, Sie werden weiter mit Diesel unterwegs sein. Die Antwort der Landesregierung ist: Dann fahren wir mit Frittenfett. (Beate Raudies [SPD]: Mit Biodiesel!) Mit Biodiesel. Herzlichen Glückwunsch. Den Kreisen gestatten Sie das nicht. (Tobias Koch [CDU]: Ja, doch, natürlich – mit erneuerbaren Energien!) Leute, wenn das die Lösung eurer Themen ist, dann ist das ehrlich gesagt, eine schöne, fröhliche Chimäre. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist komplette Ahnungslosigkeit!) Herr Kollege Kilian, liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie einmal darüber nach, ob es als Belastung empfunden wird. Dann werden Sie doch sehen, es sind Ihre ganzen Landräte, die in dieser Landkreistag-Resolution ihren Willi darunter gesetzt haben, die alle Mitglieder der CDU sind. Sind die alle vom Glauben abgefallen? Oder haben die alle irgendwelche Störungen der Wahrnehmung? (Lukas Kilian [CDU]: Ablenkung!) Drittens. Meine Damen und Herren, das, was Sie am besten können, wie Sie hier seit vier Jahren vorführen, ist das Aufzeigen, dass die Finanzierung doch bitte schön aus Berlin kommen soll. (Beifall FDP – Annabell Krämer [FDP]: So ist es! – Serpil Midyatli [SPD]: Der Bund!) Der frühere Finanzminister Lindner muss doch nur den Sack aufmachen, weil in Berlin das Geld gedruckt wird. Bei der Trassenpreisdiskussion, die wir im Laufe dieser Sitzung führen werden, haben Sie einen Antrag eingebracht. Ihre einzige Lösung zu diesem Problem heißt: Berlin muss es abfedern. Wenn die Kreise sagen, bei einer Verfünffachung der Kosten für uns müsstet ihr uns solidarisch ein bisschen helfen, tun sie so, als ob das aus dem Tollhaus käme. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall FDP, SPD und SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: Das war vollkommen klar!) Merken Sie selbst die klitzekleine Schizophrenie Ihrer Argumentation? Es tut mir leid, meine Damen und Herren. Wer ständig mit dem ausgestreckten Finger nach Berlin zeigt, weil nur von dort das Geld kommen kann, der muss sich nicht wundern, dass die Kommunen im Land sagen: Leute, ein bisschen Solidarität könnten wir an dieser Stelle auch von euch erwarten. Ich unterstütze das in der Tat. Dass die Verfünffachung der Kosten natürlich nicht insgesamt durch das Land abgefedert werden kann, scheint mir völlig klar zu sein. Ja, Herr Kollege Koch, Sie haben auch recht: Wenn man das Schülerticket komplett übernimmt, dann ist das eine freiwillige Leistung der Kreise, bei der man zukünftig vielleicht darüber nachdenken muss, ob das nur noch mit einem Zuschussbetrag geht. Aber das heißt doch nicht, dass Sie für die Verkehre im Lande keinerlei Verantwortung tragen und dass Sie nicht auch solidarisch nach Quellen suchen sollten, die dazu führen, dass wir im Land jedenfalls kein Ausdünnen des öffentlichen Personennahverkehrs zu befürchten haben. (Tobias Koch [CDU]: Dass sagt auch niemand!) Ich erwarte – auch im letzten Jahr Ihrer Legislatur – einen Plan und Gestaltungswillen von Ihnen. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Kreise und die Kommunen nicht im Regen stehen lassen. Sie haben die GVFG-Mittel gekürzt. Frau Kollegin Waldeck, ich habe übrigens einen Nachtrag zur FördeRunde von gestern Abend aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage: Selbstverständlich werden ÖPNV-Mittel für die Kommunen gekürzt. Da sollen im Bereich ÖPNV die Mittel 2026 um 2 Millionen Euro und 2028 ebenfalls um 2 Millionen Euro gekürzt werden. Die Kürzung des GVFG wirkt sich für die Kommunen negativ aus. Die Kürzung, also der Wegfall der Dynamisierung, wirkt sich für sie negativ aus. Kurz und gut, Sie lassen die Kommunen da im Stich. Das finde ich vor dem Hintergrund der verkehrlichen Situation im Lande unangemessen. Ich erwarte ein Maßnahmenpaket von Ihnen, das Sie in den nächsten Monaten mit den Kommunen gemeinsam herausfinden, weil Sie ansonsten jeglichen Gestaltungswillen verloren haben.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Dürbrook zulassen?
Niclas Dürbrook SPD
Ich wollte den Kollegen Koch nicht in der Luft hängen lassen und habe deswegen parallel einmal ein bisschen geguckt. Man findet tatsächlich relativ problemlos und ohne lange Recherche ungefähr ein Dutzend Orte in Schleswig-Holstein, in denen der Bus nur zweimal am Tag fährt. Ich habe Ihnen ein Beispiel aus meinem Wahlkreis mitgebracht. Wenkendorf auf Fehmarn ist ein Ort, an dem der Bus tatsächlich nur zweimal am Tag fährt. – Ich danke Ihnen sehr herzlich, Herr Kollege Dürbrook, dass Sie mir, der ich jetzt derzeit nicht über die Internetverbindung verfüge, um das zu recherchieren, dabei ausgeholfen haben. Aber selbst wenn ein Bus in einem Ort viermal am Tag fährt, ist das für diejenigen, die in ihrer Mobilität darauf angewiesen sind, immer noch herzlich wenig. Dass wir hier alle zusammen gestanden hätten und sagen würden, das Angebot im ÖPNV in diesem Lande ist auskömmlich, habe ich in einer verkehrspolitischen Debatte noch nie gehört. Das Angebot weiter auszudünnen, ist allerdings verheerend und bedeutet für Sie, dass Sie die Verkehrswende quasi abgesagt haben. Das halte ich für ein verheerendes Signal. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wenn einer jetzt noch daran gezweifelt hat, dass dieser Hilferuf der Kreise berechtigt war, dann hat er, glaube ich, in der Debatte etwas nicht verstanden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich möchte einmal damit starten, dass wir vom Landkreistag eingeladen worden sind. Das war in der vorvergangenen Woche, als der zuständi- (Sybilla Nitsch) ge Fachausschuss aus Lettland kam. Da hatte der Landkreistag in Elmshorn eingeladen. Ich kann Ihnen mal eine Sache erzählen, Herr Koch und Herr Petersdotter: Ihre Fraktionen waren nicht vertreten. Ihre Fraktionen waren bei diesem Termin nicht vertreten. Sie haben sich nicht dem Gespräch mit dem Landkreistag gestellt. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie haben die konstruktive Debatte, die an diesem Tag geführt wurde, nicht mitverfolgt. Bei der Größe dieser Koalition muss ich mich als die kleinste Partei im Parlament wirklich wundern, dass Sie nicht in der Lage waren, einen Vertreter oder eine Vertreterin nach Elmshorn zu schicken. Dieser Kritik müssen Sie sich stellen. Deswegen finde ich es nicht in Ordnung, dass Sie die Resolution des Landkreistages als eine Quatschdebatte abtun. (Beifall SSW, SPD und FDP) Der Landkreistag hat nämlich alle verkehrspolitischen Sprecher nach Elmshorn eingeladen, weil sie mit den verkehrspolitischen Sprechern sowie mit dem Verkehrsminister Madsen darüber sprechen wollten, wie man diese unsägliche Situation für den ÖPNV in den Kreisen lösen kann. Ich habe am Landkreistag und den Vertretern, die dort saßen – denn ich war zugegen, Herr Kilian, ich war da, habe mir zwei Stunden Zeit genommen, inklusive zwei Stunden Fahrt dorthin –, (Lukas Kilian [CDU]: Wow!) an den Kreispräsidenten, an den Landräten, an den Vertretern der Fraktionen, gemerkt, dass man sehr wohl daran interessiert war, konstruktiv nach Lösungen zu suchen. Es hat kein Vertreter an dem Tag gesagt: Liebe Landesregierung, liebe Koalition, Sie sind die Einzigen, die dafür verantwortlich sind. Der Vertreter des Landkreistages auf der Bundesebene hat sehr deutlich gemacht, dass sich eine Finanzierungssystematik auf der Bundesebene ändern muss – ganz klare Sache. Das war eine ganz klare Ansage. Aber der Landkreistag hat auch deutlich gemacht, dass es eine Verantwortung hier im Land gibt. Herr Minister Madsen war eingeladen, hat sich dem Gespräch gestellt; das muss man ihm anrechnen. Aber ich kann Ihnen mal eine Sache sagen. Sonst ist es ja so, dass Herr Minister Madsen mit ganz vielen Anekdoten und Ironie oft Beifall bekommt und die Leute lachen. An diesem Tag in Elmshorn hat keiner gelacht, und es gab auch keinen Beifall, denn die Anekdoten, die an dem Tag gefallen sind, waren in meinen Augen nicht angebracht. Ich kann Ihnen mal einen Einblick geben. Unter anderem hat der Minister gesagt, als es darum ging, wie wir die Systematik der ÖPNV-Finanzierung ändern wollen: Wir müssten vielleicht mal einen Blackout machen und einfach keine Busse mehr fahren lassen und das System auf null setzen, damit wir uns dann alle mal darüber unterhalten können, wie das weitergehen kann. Entschuldigen Sie bitte, wenn solche Sachen vor einem Landkreistag gesagt werden, der sich der Verantwortung stellt, dass die Schülerverkehre im Land funktionieren müssen, dass die Leute von A nach B, zu ihrer Arbeit kommen und dass wir damit zu tun haben, dass die Kosten einfach ins Unendliche steigen, dann ist das keine Antwort, die ich von einem Verkehrsminister in Schleswig-Holstein erwarte. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Kommen wir zu den Forderungen, die der Landkreistag gestellt hat. Das sind konkrete Forderungen, die sich an das Land richten und bei denen man ganz klar sagen muss: Liebe Landesregierung, liebe Koalition, da haben Sie sich aus der Verantwortung geschlichen. – Ich verstehe auch bis heute nicht – das richtet sich vor allen Dingen an die Grünen, weil die das ja immer noch mit wehenden Fahnen verteidigen –, wie Sie mit dem Hintergrund der Debatte weiterhin an der Mobilitätsgarantie festhalten können. Wir als SSW haben damals den Antrag abgelehnt und gesagt: Das ist Utopie. Ich sehe das weiterhin als eine Utopie an, weil ich nämlich Vertreterin der Nordkreise bin. Herr Koch, da kommen jetzt die Orte mit nur einer Verbindung am Tag ins Spiel. Die Nordkreise sind überdurchschnittlich schlecht angebunden. Dort hat man berechnet, dass 60 Prozent der Leute nur eine Busverbindung bis zwei Busverbindungen am Tag haben. Wenn wir so eine Ausgangssituation haben und dann zusätzlich auch noch eine Landesregierung haben, die beim ÖPNV kürzt, dann kann ich Ihnen sagen, die Mobilitätsgarantie wird weiterhin eine Utopie bleiben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Sie müssen sich in der sogenannten Quatschdebatte wirklich fragen: Was bieten Sie den Leuten im Land an? (Sybilla Nitsch) (Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Niemand bezeichnet das hier als Quatschdebatte! – Dr. Heiner Garg [FDP]: Doch!) Wenn Sie in den Nordkreisen jemand fragen und dem sagen: „Als Ausgleich für die jetzige Krise, weil der Sprit sich so verteuert hat, fordern wir das Neun-Euro-Ticket“, dann lachen die Leute Sie aus. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Denn wenn wir Orte haben, die nur ein‑, zweimal am Tag angebunden sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie soll man denn mit einem Neun-EuroTicket von A nach B kommen? Das sind genau diese Realitäten, denen wir uns stellen müssen. Der Landkreistag stellt die Forderung an die Landespolitik, dass die Dynamisierung der Mittel wieder aufgegriffen wird. Das ist, wenn man sich den Landeshaushalt anguckt, wirklich ein kleiner Ansatz. Wenn wir uns den Haushaltstitel angucken mit den Ausgaben, die an die Aufgabenträger der ÖPNV-Kommunalisierung gezahlt werden von 40,7 Millionen Euro, stellen wir fest, das ist ein Betrag von rund 733.000 Euro im Jahr, von dem ich der Meinung bin, dass wir dafür gemeinsam, wenn wir uns in den Haushaltsverhandlungen in die Augen gucken, sicherlich eine Lösung finden werden. (Beifall Christian Dirschauer [SSW] – Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die andere Sache, die auch schon genannt wurde, ist, dass wir – na, wir haben es ja nicht gemacht, aber die Koalition hat es gemacht – im Energiewende- und Klimagesetz festgeschrieben haben, dass man für den ÖPNV emissionsfreie Antriebe braucht.
Sybilla Nitsch SSW
So weit, so gut. Klimaneutralität wollen wir alle. Die Kreise wissen aber in Teilen überhaupt nicht, wie sie diese Beschaffung leisten sollen. Da kam ein wirklich konstruktiver Vorschlag vom Minister beim Landkreistag, dass man sich vielleicht einmal darüber unterhalten könnte, wie man gemeinsam beschaffen kann. Trotzdem löst das nicht das Problem, dass die Kreise diese Kosten überhaupt nicht stemmen können. Es geht nicht nur um 2040, sondern es geht auch um 2035, wo jedes Fahrzeug, was neu auf die Straße kommt, einen klimaneutralen Antrieb braucht. Hier haben Sie bisher keine Antworten geliefert.
Kristina Herbst
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Anmerkung der Abgeordneten Waldeck?
Nelly Waldeck GRÜNE
Wir teilen die Kritik miteinander: die Finanzierungsschwierigkeit. Die SPD möchte das Geld aus MOIN.SH nehmen und den Busmitteln zuführen. Das ist ein Ansatz. Welchen Ansatz verfolgt der SSW, die Gelder zu beschaffen? Wenn Sie sagen: „Das ist keine hohe Höhe“, wo ist die Gegenfinanzierung? Welchen Vorschlag haben Sie? (Christopher Vogt [FDP]: Wer regiert denn da?) – Wissen Sie, Frau Waldeck, das ist ja immer Ihr Versuch, ein paar Nebelkerzen zu werfen. (Unruhe – Lukas Kilian [CDU]: Finanzierung ist eine Nebelkerze? Hallihallo?) – Ich darf jetzt, glaube ich, antworten. Ich habe natürlich in vielen Debatten schon viele Vorschläge gemacht. Jetzt hat Herr Kollege Petersdotter darauf hingewiesen, dass wir einen einzigen Antrag hatten zu der Finanzierung der Linie 110 im Grenzgebiet. Ja, ganz klar, das war unser Beitrag: ein kleiner Ansatz, bei dem wir gesagt haben: Das könnte im Grenzland weiterhelfen. Wir haben uns aber genauso der Vorschläge der SPD angenommen, weil wir in der Opposition ja in Teilen zusammenarbeiten und schauen: Was hat die Oppositionspartei SPD als Vorschläge, können wir denen folgen? – Wir haben uns aber ganz klar gegen die Dynamisierung gestellt und haben gesagt: Wir wollen an der Stelle schauen, dass wir diese Kürzungen nicht vornehmen müssen. Das ist der Ansatz vom SSW.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Waldeck?
Nelly Waldeck GRÜNE
Bei der Buslinie, die Sie eingestellt haben, geht es um eine Kofinanzierung von 25.000 Euro; im Verhältnis zu über 700.000 Euro würde das nur einen sehr geringen Beitrag leisten. Erkennen Sie das an? Wenn man unser Sondervermögen MOIN.SH, das zum Ausbau der Schieneninfrastruktur da ist, nutzt, um Busverkehre zu finanzieren, ist klar, dass wir weniger Geld haben werden, um die Vorhaben zu finanzieren, die wir im Landesnahverkehrsplan gerade miteinander diskutieren und bei denen wir ein großes Einvernehmen haben. – Was ist Ihnen wichtiger? Welche Projekte aus dem Landesnahverkehrsplan sollen nicht kommen, wenn wir das Sondervermögen der Schiene nutzen, um Busverkehre zu finanzieren? – Ich habe in der bisherigen Debatte nicht gesagt, dass der Busverkehr wichtiger ist als der Bahnverkehr. Ich glaube, dass wir uns darüber unterhalten müssen, dass wir da eine Ausgewogenheit reinbekommen. Deswegen kann ich dem Vorschlag des Kollegen Dürbrook viel Sympathie entgegenbringen. Der Landesnahverkehrsplan fußt ja nicht nur auf Bahnverbindungen. Bei den Bahnverbindungen – ich spreche wieder von den Nordkreisen – ist für die Mobilität vor Ort maßgeblich, dass ein Bus fährt. Daher bin ich verkehrspolitisch der Überzeugung, dass wir die Finanzierungsmodelle zusammen denken müssen; das eine geht nicht ohne das andere. Wenn die Kreise aufgrund der Finanzlage mehrere Busverbindungen abbestellen müssen, ist natürlich die Mobilität gestört, was die Zugverbindungen angeht. Daher müssen wir da andere Wege gehen, weil wir das Finanzierungsdilemma haben. (Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist immerhin mal eine Aussage! –
Christopher Vogt FDP
Fangt doch mal an zu regieren! – Zurufe CDU) Frau Waldeck, ein Hinweis zur Mobilitätsgarantie. Die Mobilitätsgarantie sollte das große verkehrspolitische Dickschiff Ihrer Koalition werden. Sie wollten für mehr Mobilität, für eine Verkehrswende sorgen. Ich kann Ihnen nur raten – das haben wir auch gestern in der Debatte angesprochen –, sich ehrlich zu machen und den Vorschlag zurückzunehmen. Sie haben in der Mobilitätsgarantiedebatte geäußert, dass Sie sich an den Erkenntnissen von SMILE24 orientieren, das landesweit ausbreiten und entsprechende Angebote schaffen wollten. Wenn wir davon sprechen, dass wir die Dynamisierung der Mittel nicht wieder einführen wollen und als Land nicht wirklich gewillt sind, etwas für klimaneutrale Antriebe zu zahlen, wie wollen Sie dann, da Sie die Haushaltslage immer wieder präsent angesprochen haben, Maßnahmen für On-DemandVerkehre in Zukunft bezahlen? Das beißt sich doch, das wird nicht möglich sein. Wir müssen jetzt daran arbeiten, den Status quo der ÖPNV-Verbindungen in den Kreisen zu gewährleisten. Wir haben uns in den letzten Monaten mit dem VDV darüber unterhalten, wie verschiedene Modelle in der Zukunft aussehen können, damit man einigermaßen ausreichende Verbindungen in den Landkreisen herstellen kann. Da gab es den Modernisierungsvorschlag und das Deutschlandangebot. Wenn wir den verkehrspolitischen Kurs der Landesregierung und Ihre Politik verfolgen, werden wir das Modernisierungsszenario nicht mehr schaffen, weil wir einfach Busse abbestellen und die Mobilität gerade im ländlichen Raum ausbluten wird. Da wird sich keiner wundern, dass Leute wieder auf das Auto umsteigen. Das ist das Resultat Ihrer Politik, das ist das Resultat davon, dass Sie nicht ordentlich mit dem Landkreistag verhandeln wollten. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat nun der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen, das Wort.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der ÖPNV ist das Rückgrat der Daseinsvorsorge, gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. Er verbindet Stadt und Land, sichert Mobilität für Pendlerinnen und Pendler, für den Tourismus, für junge und ältere Menschen. Außerdem ist er ein entscheidender Baustein für das Gelingen der Verkehrswende und unserer Klimaziele. Das alles kostet Geld, viel Geld. Ich habe genau zu diesem Thema vor zwei Wochen mit dem Landkreistag gesprochen. Die Kreise ha- (Minister Claus Ruhe Madsen) ben auf steigende Kosten im Busverkehr hingewiesen, etwa im Betrieb oder bei den notwendigen Investitionen in moderne, klimafreundliche Antriebe. Gleichzeitig bereitet es ihnen Probleme, dass der Preis des Deutschlandtickets gestiegen ist und es keine Dynamisierung der ÖPNV-Mittel mehr gibt. Man kann so argumentieren. Was hier aber gerade passiert und was ich nicht richtig finde, ist, dass wir wieder anfangen, Schwarzer Peter zu spielen. Denn zu den Fakten gehört: Die Kosten steigen überall, in allen Bereichen. Das ist eine große Herausforderung, aber das ist nichts, was nur den Busverkehr betrifft. Auch im Schienenpersonennahverkehr haben wir Kostensteigerungen. Die Regionalisierungsmittel sind nicht im gleichen Maße gestiegen. Wir wissen noch nicht, wie sich das Trassenpreis-Urteil auswirken wird. Wenn die Länder tatsächlich zur Kasse gebeten werden, stehen wir gemeinsam vor einem massiven Problem. Was ich damit sagen will: Uns allen in der Landesregierung und im Ministerium ist bewusst, dass die Kommunen vor großen Problemen stehen – die kennen wir selbst nur zu gut. Aber wir können kein Geld ausgeben, das wir nicht haben. Auch das Land sitzt nicht auf einem Geldsack, den wir einfach nur öffnen, und schon sind die Probleme gelöst. Die finanziellen Herausforderungen betreffen uns alle. In den letzten Jahren haben wir mehrfach gemeinsam mit den Kommunen an einem Tisch gesessen und über Geld geredet. Es wurden viele Zugeständnisse gemacht, und es wurde auch darüber gesprochen, dass es keine Dynamisierung der ÖPNV-Mittel mehr geben wird. Diese Entscheidung ist niemandem leichtgefallen, war mit Blick auf die Haushaltslage aber unumgänglich. Sie war – wie gesagt – Teil einer größeren Diskussion. Dazu zählt auch, dass die Kommunen eine Pauschale im Finanzausgleichsgesetz für die Schülerverkehre erhalten. Mein Verständnis ist: Wenn man eine Vereinbarung schließt, dann arbeitet man gemeinsam auf dieser Grundlage weiter. Der Schwarze Peter ist dann quasi aus dem Spiel genommen. Denn klar ist: Auf jeder Ebene ist die finanzielle Situation schwierig. Dass jetzt dem Land unterstellt wird, es würde die Kommunen komplett im Regen stehen lassen, bringt den Schwarzen Peter wieder ins Spiel. Diese Argumentation ist nicht ehrlich, weil sie an vielen Punkten zu kurz greift. Erstens: Der Busverkehr ist Aufgabe der Kreise, und sie müssen auch die Finanzierung sicherstellen. Wir als Land unterstützen die Kreise bei dieser Aufgabe, und zwar mit 82 Millionen Euro im Jahr. Sie kommen je zur Hälfte aus Regionalisierungsmitteln und aus Landesmitteln. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei dieser Summe von einem „faktischen Rückzug aus der ÖPNV-Finanzierung“ zu sprechen, finde ich etwas gewagt. Zweitens: Zusätzlich gibt es 20 Millionen Euro pro Jahr als Vorwegabzug aus dem FAG für das Deutschland-Schulticket, 10 Millionen Euro davon kommen aus Landes- und Regionalisierungsmitteln. Darauf hatten wir uns gemeinsam geeinigt, damit die Kommunen den Schülerinnen und Schülern einen Rabatt von 20 Euro gewähren können. Dass dieses Ticket komplett kostenfrei für die Schülerinnen und Schüler sein soll, war im Übrigen eine Entscheidung der Kreise. Auch hier wird offenbar versucht, den Schwarzen Peter dem Land zuzuschieben. Denn dass der Preis des Deutschlandtickets nicht bei 49 Euro bleiben würde, war von Anfang an klar. Drittens: Das Land hat gemeinsam mit dem Bund dafür gesorgt, dass die Kreise vollständig von Einnahmeausfällen beim Deutschlandticket freigestellt sind. Dieses Sicherheitsnetz ist keine Selbstverständlichkeit. Wir haben für diese Leistungen für Schiene und Busverkehre in den letzten Jahren allein als Land 52,4 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Noch einmal: 52,4 Millionen Euro kommen vom Bund. Über die Einnahmeverteilung fließen die Einnahmen aus dem Deutschlandticket auch an die Busunternehmen – und damit in die Systeme vor Ort. Die Kommunen werden dadurch nicht belastet. Auch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz wird als Kostentreiber genannt. Auch hier erst einmal die Fakten: Das Gesetz beruht auf einer EURichtlinie, die vom Bund verpflichtend umgesetzt wurde. Der richtige Adressat ist also nicht das Land, sondern der Bund. Das Ziel Klimaneutralität ist richtig, da sind wir uns hoffentlich alle einig. Auch hier ist mir sehr bewusst, was das für die Kommunen bedeutet. Daher an dieser Stelle: Danke für ihren Einsatz! Schleswig-Holstein hat die Ziele des ersten Referenzzeitraums übererfüllt. Im Moment sehen wir, warum wir diesen Weg gemeinsam gehen müssen – so schnell geht es –: Wir müssen unabhängiger von fossilen Energieträ- (Minister Claus Ruhe Madsen) gern werden. Investitionen in klimaneutrale Antriebe heute werden uns künftig hohe Kosten sparen, auch wenn sie natürlich nicht einfach zu stemmen sind. Wir setzen uns als Land weiter dafür ein, dass der Bund hierfür Geld zur Verfügung stellt – wie auch schon früher geschehen. In den vergangenen Jahren von 2021 bis 2025 konnten rund 37 Millionen Euro Bundesmittel für Schleswig-Holstein eingeworben werden, unter anderem für Infrastrukturmaßnahmen, aber auch für über 100 klimaneutrale Busse. Sechs öffentliche Auftraggeber im Land konnten hiervon profitieren. Das Bundesverkehrsministerium plant, eine neue Förderrichtlinie mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro aufzulegen. Das sind gute Nachrichten. Hier müssen wir schnell zuschlagen, um unsere Ziele in Schleswig-Holstein zu erreichen. Auch das Sondervermögen hilft: 62,5 Prozent der Mittel werden den Kommunen direkt vom Land zur Verfügung gestellt. Wir reden über 2,1 Milliarden Euro. Sie können für Betriebshöfe, für Ladeinfrastruktur und für die Beschaffung von Elektrobussen genutzt werden. Gleichzeitig können Kommunen darüber nachdenken, E‑Busse gemeinsam zu beschaffen. Wenn die Fahrzeugbereitstellung und die Erbringung von ÖPNV-Leistungen getrennt werden, kann das den Wettbewerb erhöhen, weil sich dann auch kleinere Busunternehmen eher an den Ausschreibungen beteiligen. Es können auch mehrere Ausschreibungen der Kommunen zusammengebunden werden, was wiederum Verwaltungskosten spart und technisches Know-how bündelt. Bei gemeinsamen Bestellungen können bessere Preise mit den Herstellern ausgehandelt werden. All das kann dazu beitragen, die Kosten zu senken. Wir müssen gemeinsam schauen, wie wir mit den hohen Kosten umgehen können, und jeder unseren Teil dazu beitragen. On-Demand-Verkehre, autonomes Fahren, SharingAngebote – das ist die Zukunft gerade für den ländlichen Raum und gerade vor dem Hintergrund der steigenden Kosten. Effizienz ist der entscheidende Faktor. Dafür haben wir mit SMILE24 ein Pilotprojekt gestartet, und als Land halten wir auch in diesem Jahr daran fest. Wir brauchen neue Ideen und Mut, auch ungewohnte Wege zu gehen. Wir brauchen ein Miteinander. Lasst uns den Schwarzen Peter wieder aus dem Spiel nehmen und gemeinsam an einem funktionierenden ÖPNV arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Bevor wir fortfahren in der Tagesordnung, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule aus Kiel. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung polizeirechtlicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/4284 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Magdalena Finke.
Magdalena Finke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gewährleistung der Sicherheit ist das zentrale Versprechen des Staates. Es ist das grundlegende Versprechen von uns an alle Bürgerinnen und Bürger, an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Die schrecklichen Taten der vergangenen Jahre in Brokstedt, Solingen und Taten wie in der Kieler Innenstadt ließen dieses Schutzversprechen nicht unberührt. Sie haben uns vielmehr erneut in aller Deutlichkeit gezeigt, wie konkret und verletzlich dieses Versprechen sein kann. Dabei werden vielfach nur die Orte der furchtbaren Taten benannt. Auch ich habe das eben getan. Es sind aber nicht die Orte. Es sind Menschen, die aus dem Leben gerissen wurden. Es sind Ann-Marie, Danny, Ines, Florian, Stefan und ihre Familien, die in tiefer Trauer zurückgelassen wurden. Jeder dieser Menschen, die ihr Leben noch vor sich hatten und aus dem Leben gerissen wurden, verpflichtet uns zum Handeln. (Ministerin Magdalena Finke) Wir haben gehandelt. Wir haben in den vergangenen Jahren durch die Beschlüsse des Hohen Hauses Hunderte zusätzliche Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Wir zeigen mehr Präsenz, wir führen mehr Kontrollen durch. Mit Hilfe des vorliegenden Gesetzentwurfs soll die Landespolizei mehr Befugnisse zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bekommen. Mir ist bewusst, dass der Gesetzentwurf weitreichende Maßnahmen vorsieht. Jede einzelne wurde jedoch mit größter Sorgfalt abgewogen. Wir haben uns Zeit genommen, um die Vorschriften zu erarbeiten. Viele der Maßnahmen greifen insbesondere dann, wenn besonders gewichtige Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung gefährdet sind. Unser Gesetzentwurf ermöglicht der Landespolizei erstmals, komplexe Datenbestände automatisiert auszuwerten. Dadurch wird es möglich, in den vorhandenen Daten Zusammenhänge und Muster zu erkennen, die durch manuelle Auswertung, durch menschliche Auswertung, gar nicht oder mit viel größerem Zeitaufwand aufgefunden würden. Das kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen, um erhebliche Gefahren zu verhindern. Im Juni wollen wir in sehr enger Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen die Ausschreibung für ein entsprechendes Produkt der automatisierten Datenauswertung veröffentlichen. Um das noch einmal deutlich hier zu sagen und deutlich zu wiederholen: Wir setzen dabei auf eine europäische Lösung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem wollen wir die Voraussetzungen für die Videoüberwachung erweitern und sie durch den Einsatz von Software zur Mustererkennung optimieren. Diese ermöglicht es, mit Hilfe künstlicher Intelligenz frühzeitig Bewegungsmuster zu erkennen, die auf Gefahrensituationen hinweisen, wie zum Beispiel Schlagbewegung oder Einsatz von Messern und Waffen. Darüber hinaus kann bei akuten Gefahrenlagen eine kurzfristige und temporäre Videoüberwachung installiert werden. Die ersten mobilen Videocontainer und Videowagen befinden sich bereits in der Beschaffung. Bei herausragenden Gefahrensituationen wollen wir zudem die biometrische Fernidentifizierung ermöglichen, also den Einsatz von Gesichtserkennung. Uns ist bewusst und auch mir ist bewusst, dass es sich dabei um eine sehr weitreichende Maßnahme handelt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) Daher haben wir sie an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft und mit umfangreichen Schutzmechanismen für die verarbeiteten Daten versehen. Nicht zuletzt wollen wir die Schutzlücken beim Präventivgewahrsam schließen. Bei konkreten Gefahren für Leib, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung soll die Landespolizei früher eingreifen können, als es jetzt der Fall ist. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auch die Möglichkeiten zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel, werden ausgeweitet. Denn im Bereich des Hochrisikomanagements und bei der Verhinderung von häuslicher Gewalt leistet die elektronische Fußfessel bereits einen enorm wichtigen Beitrag. All diese wichtigen Erweiterungen der Befugnisse für die Landespolizei sind auf den 78 Seiten des Gesetzentwurfs ausdifferenziert. Wir haben frühzeitig den Dialog gesucht. Die umfassende Anhörung von Verbänden hat wichtige Impulse geliefert, die wir in den Gesetzentwurf eingearbeitet haben. Die Ausschussberatungen werden bestimmt weitere Anregungen hervorbringen. Ich finde, dass wir in Schleswig-Holstein immer wieder bei grundlegenden Fragen der Sicherheit bewiesen haben, dass wir über Fraktionsgrenzen hinweg an einem gemeinsamen Ziel arbeiten. Das ist vielleicht das, was die Sicherheitspolitik in Schleswig-Holstein ausmacht. Dafür möchte ich mich ganz herzlich auch im Namen der Landespolizei bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich ringen wir in der Sache um den richtigen Weg, der nicht immer derselbe sein muss. Für uns ist aber ganz klar, dass Sicherheit und Freiheit keine Gegensätze sind. Sie bedingen einander. Ohne Sicherheit kann Freiheit nicht gelebt werden. Ohne Freiheit verliert Sicherheit ihren Wert. Um den Anfang meiner Rede aufzugreifen: Diese Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit ist und muss stets das Fundament unseres Sicherheits- und unseres Schutzversprechens sein, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig sind. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Glißmann das Wort.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sicherheitsgefühl der Menschen in Deutschland, aber auch in Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Zwar hat sich die objektive Sicherheit in Schleswig-Holstein verbessert, aber das Sicherheitsgefühl wird gerade durch medienwirksame Gewalt und insbesondere Messerdelikte immer wieder erschüttert. Häufig wird dann im Anschluss an solche Taten diskutiert, ob sie nicht hätten verhindert werden können, weil sich ein Täter vorher auffällig verhalten oder eine Tat womöglich sogar angekündigt hat. Wir wollen, dass sich die Sicherheit in SchleswigHolstein nicht nur objektiv weiter verbessert, sondern sich die Menschen auch sicherer und damit wohler in unserem Land fühlen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vollkommen klar ist: Absolute Sicherheit wird es nicht geben. Aber jede Tat, die wir verhindern können, trägt zu mehr Sicherheit – objektiv und subjektiv – bei. Genau das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Damit wird die Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit unserer Landespolizei durch den Einsatz moderner Technologien wie künstlicher Intelligenz, Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse gestärkt. Gleichzeitig werden damit Schutzlücken geschlossen und Instrumente des Polizeigewahrsams und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung weiterentwickelt. Es ist unsere Verantwortung, die Sicherheit im öffentlichen Raum so zu gewährleisten, dass sich die Menschen frei und ohne Angst bewegen können. Entscheidend dafür ist, dass potenzielle Gefahrenlagen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Bisher setzen wir für die Identifikation solcher potenziellen Gefahrenlagen fast ausschließlich auf die gut geschulten und erfahrenen Augen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Künftig sollen moderne Analyseverfahren dazu beitragen, Daten noch schneller auszuwerten, vorhandene Informationen effizienter zu nutzen, Zusammenhänge zu erkennen und so Gefahrensituationen noch früher als bisher zu erkennen. Dabei geht es eben nicht nur um vorhandene polizeiliche Daten, sondern zum Beispiel auch um solche des Ausländerzentralregisters oder des Einwohnermeldeamtes und bei gezielten Recherchen in engen Grenzen auch aus der Internetrecherche. Klar ist – das haben wir von der Ministerin auch gehört –, dass wir auf europäische Anbieter setzen. Dabei entlasten wir nicht nur unsere Polizistinnen und Polizisten, sondern leisten auch einen großen Beitrag für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Baustein für mehr Sicherheit ist der Einsatz von Videotechnik. Dabei geht es nicht nur um Aufzeichnungen zur Strafverfolgung oder eine mögliche Abschreckung, sondern auch um ein Hilfsmittel, um künftig bei Live-Übertragungen Gefahrenlagen besser identifizieren zu können. Ein gutes Beispiel dafür ist die Videotechnik am Elmshorner Bahnhof, die schon sehr früh sehr fortschrittlich war. Es gibt eine verpixelte Echtzeitübertragung des Geschehens im Bahnhofsumfeld direkt ins Polizeirevier, (Unruhe) und wenn dort die Beamtinnen und Beamten eine Gefahrensituation erkennen, können sie direkt Kolleginnen und Kollegen dorthin schicken – und das bereits dann, wenn noch kein Notruf abgesetzt ist. Der Einsatz von intelligenter Videoüberwachung soll es künftig ermöglichen, auffällige Bewegungsund Verhaltensmuster zu erkennen, um dann schon gleich quasi eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können. Entscheidend bleibt aber: Über weiterreichende Maßnahmen entscheidet immer der Mensch, und der Schutz personenbezogener Daten wird selbstverständlich sichergestellt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was der technische Fortschritt alles ermöglicht, hat auch die Identifizierung der RAF-Terroristin Daniela Klette 2024 eindrücklich gezeigt. Da war es ein Journalist, der die Fahndungsfotos über eine Gesichtserkennung PimEyes gesucht und so Onlinefotos von ihr beim Kampfsport in Berlin gefunden hat. Das wollen wir in dem Maß natürlich nicht, aber mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Rechtsgrundlage dafür, dass auch unsere Polizei künftig Gesichtserkennungssoftware – natürlich in engen rechtlichen Grenzen – nutzen kann. (Birte Glißmann) Kurz gesagt: Mit diesem Gesetzentwurf passen wir die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen in der Arbeit unserer Polizei den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts an. Meine Damen und Herren, fünf Minuten reichen nicht für das gesamte Gesetzespaket. Deswegen freue ich mich umso mehr auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Polizeiarbeit teilt sich bekanntlich in zwei Bereiche auf. Das sind die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vor Augen, der sich mit der Gefahrenabwehr beschäftigt. Das ist unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber, die Strafverfolgung regelt der Bund. Jede Regelung im Bereich der Gefahrenabwehr ist immer ein Spagat zu den Bürgerrechten. Auf der Exekutivseite kann es einerseits für die Gefahrenabwehr niemals genug sein. Das ergibt sich schon aus der Dynamik der Verantwortung. Andererseits wollen wir für künftige Generationen, dass sie so frei groß werden können wie wir. Da gilt es für uns Abgeordnete, sehr aufmerksam zu sein. Macht man zu viel, würde man am Ende Strömungen entgegenkommen, deren erklärtes Ziel es ist, eben diese freiheitliche Lebensweise zu beseitigen. Jede neue Überwachungsbefugnis ändert natürlich das Verhältnis von Freiheitsrechten und Hoheitsrechten. Dieses Verhältnis muss gut austariert bleiben. Wir wollen reagieren, oder dass reagiert wird, aber so, dass es vernünftig bleibt. Bei der Beschäftigung mit der Gefahrenabwehr muss man immer im Hinterkopf haben, ist, dass wir uns hier nicht im Bereich der Strafverfolgung befinden – Fahndung ist Strafverfolgung – und dass im Bereich der Terrorgefahren in der Praxis der Polizei wirklich fast alles schon Strafverfolgung ist, was man normalerweise vielleicht noch als Gefahrenabwehr betrachten könnte. Aber das Strafrecht ragt an der Stelle eben sehr weit in die Gefahrenabwehr hinein. Der Polizei steht dann auch immer das große Besteck zur Verfügung, das die Strafprozessordnung hergibt. Bei der Gefahrenabwehr kommt es aber nicht nur auf die Gesetzeslage an. Es geht viel darum, wie man Dinge tut, und darum, wie mit neuen Risiken in der Praxis umgegangen wird. Neue Möglichkeiten wie die Nutzung von KI ergeben neue Risiken. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Instrumenten, die noch ganz und gar Neuland sind, und da wird es in der nächsten Dekade sicherlich noch viel Bewegung geben. Ein Beispiel dafür ist die automatisierte Datenanalyse. Beim Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, vor allen Dingen zwischen den Polizeien der verschiedenen Bundesländer und den Staatsanwaltschaften, und bei der Arbeit mit unterschiedlichen Datensystemen der Polizei ist trotz aller Fortschritte noch Luft nach oben. Das liegt nicht am Datenschutz. Die Behörden dürfen natürlich nicht nur miteinander kommunizieren, die sollen das auch. Es gibt da zu wenig Bereitschaft für Lösungen, die zwischen den Bundesländern konzertiert sind. Das wäre eindeutig wünschenswert. Unsere Strafverfolgungsbehörden arbeiten vor allen Dingen, wenn es um länderübergreifende Fragen geht, noch nicht so reibungslos zusammen, wie man sich das wünschen würde. Da fehlt es aus meiner Sicht in anderen Bundesländern vor allen Dingen an politischen Vorgaben. Außerdem gibt es bei der Polizei viele Systeme, die nicht miteinander sprechen können, und da kann die automatisierte Datenanalyse tatsächlich weiterführen. Das manuelle Zusammentragen von Daten aus verschiedenen Systemen und Verbunddateien ist überaus viel Arbeit, vor allen Dingen für die Kriminalpolizei. Das hat Folgen, denn die Ressourcen sind ja endlich. Wenn man großen Aufwand treiben muss, und es läuft dann einfach mehrfach ins Leere – das mag vorkommen –, dann sinkt die Motivation, das beim nächsten Mal mit dem gleichen Aufwand erneut zu tun. Deswegen bin ich schon der Meinung: Es braucht vor allem bei der Strafverfolgung eine automatisierte Datenanalyse. Auch bei der Gefahrenabwehr wird man manche Gefahren erst durch eine solche erkennen können. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgebern ja schon ein verfassungsrechtliches Konzept aufgezeigt. Wichtig ist da vor allen Dingen, wie man es machen wird. Palantir wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marion Schiefer [CDU]) Um das vielleicht an dieser Stelle einmal deutlich zu sagen: Ich halte es für einen wahrhaftigen Irr- (Jan Kürschner) sinn, dass dieses Programm in einigen Bundesländern im Alleingang eingesetzt wird. Es ist ein unrühmliches Beispiel für Kleinstaaterei – von der politischen Agenda des Herstellerunternehmens gar nicht zu sprechen. Ich empfehle, ein solches System selbst, am besten europäisch, zu errichten. Zum Beispiel haben wir in Schleswig-Holstein die Software @rtus, ein hervorragendes und sehr fähiges Programm, das könnte als Basis dienen. Dann hat man einfach keine Abhängigkeit von Herstellern. Wichtig ist auch: Das sollte auf Open-Source-Basis geschehen. Das wäre natürlich für die Polizei neu, aber es wäre dann öffentlich nachvollziehbar, was so eine Software kann und wie Missbrauch vorgebeugt wird. Dann gibt es weniger Ängste und Fehlvorstellungen in der Bevölkerung. Das sollte man wirklich erwägen. Die Behörden der anderen Bundesländer, die Bundesbehörden und die europäischen Partnerländer könnten gemeinsam daran arbeiten, diese Software zu verbessern. Dann würden vielleicht auch die Rückfälle in Kleinstaaterei etwas zurückgedrängt – um hier einmal eine Vision zu entwickeln. Lassen Sie uns darüber im Ausschuss sprechen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einleitend einen Punkt ansprechen, bei dem ich ein kleines Störgefühl habe. In der einleitenden Problembeschreibung des Gesetzentwurfes, über den wir heute sprechen, taucht neunmal das Wort Messer auf, und Messerangriffe waren es auch, die Daniel Günther als Begründung anführte, als er vor mittlerweile 14 Monaten ankündigte, sein Kabinett werde sich in Kürze mit einer deutlichen Ausweitung der Präventivhaft beschäftigen. Rein zufällig war das drei Tage vor der Bundestagswahl in einem Bundestagswahlinterview. Ich habe das seinerzeit deutlich kritisiert, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass die innere Sicherheit zu wichtig ist, um mal nebenbei im Wahlkampf einen rauszuhauen. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Ministerpräsident, ich glaube, Sie tun mit solchen Aktionen niemandem einen Gefallen, und Sie tun damit auch den eigenen Leuten im Kabinett keinen Gefallen, die sich jeden Tag sehr ernsthaft mit solchen Themen beschäftigen und nicht nur dann, wenn das gerade mal in ein Wahlkampfinterview passt. Tatsächlich dauerte es dann noch viele Monate, bis sich das Kabinett tatsächlich mit den Punkten, die der Ministerpräsident angekündigt hatte, befasste. Das unterstreicht schon ein bisschen, dass es dem Ministerpräsidenten vielleicht nicht ausschließlich um die Sache ging. Jetzt liegt uns ein umfangreicher Gesetzentwurf vor. Zu den einzelnen Punkten komme ich gleich. Messerkriminalität ist eigentlich nicht der Kern des Ganzen. Das macht die Punkte nicht falsch, um an der Stelle nicht falsch verstanden zu werden. Aber ich finde, dass man gerade in einem so sensiblen Feld sehr vorsichtig sein muss, damit gar nicht erst der Eindruck entstehen könne, man würde einen Etikettenschwindel begehen. Im Kern geht es im Gesetzentwurf um automatisierte Datenanalyse, um biometrische Fernidentifikation, um den Ausbau der Videoüberwachung, den Polizeigewahrsam und die elektronische Fußfessel. Insgesamt ist das ein Paket, von dem wesentliche Teile noch vor gar nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten. Per Fernidentifikation sollen Personen im Internet oder sogar in Echtzeit im öffentlichen Raum aufgrund der gespeicherten Bilder identifiziert werden. Datenberge sollen zusammengeführt werden und per KI Informationen zu geplanten Straftaten und Radikalisierung gefunden werden, die ein Mensch allein nie gefunden hätte, mehr Kameras im öffentlichen Raum, die nicht nur aufnehmen, sondern Muster erkennen und Alarm schlagen, wenn sie bestimmtes Verhalten bemerken. Vermutlich ist jede dieser Maßnahmen notwendig. Ich bin mir aber sicher, nicht nur bei mir hinterlässt das ein mulmiges Bauchgefühl, und ich habe wirklich ein ausgeprägt großes Vertrauen zu unseren Sicherheitsbehörden. Wir werden sicherlich zu jedem der Bereiche Fragen haben, die in der Anhörung zu klären sind, zum Beispiel zur KI-basierten Mustererkennung bei der Videoüberwachung. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird ausgeführt, dass damit Social Sorting vorgebeugt werden soll, also der Gefahr, dass Menschen das Attribut „gefährlich“ im Zusammenhang mit bestimmten Vorgängen in Abhängigkeit von Ethnie oder Herkunft zugewiesen wird. Ich frage mich schon, ob die KI da mittlerweile wirklich besser ist, als der Mensch das ist. Vor ein paar Jahren ging es bei der Mustererkennung (Niclas Dürbrook) um Schemen, die auf Bewegungen hin ausgewertet werden und die Frage, ob da irgendjemand schubst oder schlägt. Manche erinnern sich vielleicht noch an die Debatte. Die Technik ist natürlich längst weiter, wenn KI dahintersteckt, und kann selbstverständlich sehr viel mehr berücksichtigen als nur ein Bewegungsmuster. Wir werden darüber sprechen müssen, ob das perspektivisch wirklich weniger Social Sorting ist, als wenn ein Mensch am anderen Ende sitzt. Der Gesetzentwurf senkt die Hürden für den Polizeigewahrsam ab, indem ein neuer Gewahrsamstatbestand mit reduzierten Voraussetzungen geschaffen wird. Ja, wir haben unzweifelhaft Fälle, in denen es momentan eine Regelungslücke gibt. Vermutlich zählen auch Fälle dazu, die uns in den letzten vier Jahren im Innenausschuss beschäftigt haben. In der Anhörung wird zu klären sein, ob der Entwurf die Lücke zwischen der Unterbringung bei psychischen Störungen, der Strafprozessordnung und den bestehenden Regelungen im Landesverwaltungsgesetz wirklich passgenau schließt. Wir werden uns auch die praktische Umsetzbarkeit der Regelung mit Blick auf unsere grenzwertig belasteten Gefängnisse anschauen müssen. Wir werden uns auch anschauen müssen, ob konkrete Verfahren im Entwurf angemessen sind. Ein Beispiel nur: Wenn wir die Schwelle für den Gewahrsam spürbar absenken und wenn mit entsprechend mehr Fällen zu rechnen ist, reicht dann eine Sollbestimmung, wie sie momentan vorgesehen ist, für die getrennte Unterbringung von denjenigen, die im Polizeigewahrsam sind, und den normalen Strafgefangenen tatsächlich weiterhin aus? Ich würde da zumindest ein Fragezeichen dran machen. Zuletzt erweitert der Entwurf die Möglichkeiten für den Einsatz der elektronischen Fußfessel mit Blick darauf, dass nicht mehr zwingend der Schutz einer individuellen Person das Ziel sein muss. Das finden wir richtig. Die Erweiterung sollte für uns aber auch der Anlass sein, die Landesregierung noch einmal berichten zu lassen, wie der Einsatz konkret bisher läuft. Ich persönlich bin sehr gespannt auf die Anhörung. Ich glaube, wir werden eine ganze Menge miteinander zu klären haben. Lieber Herr Ministerpräsident, vom verkorksten Start abgesehen, den dieses ganze Vorhaben einmal hatte, würde ich mich freuen, wenn wir am Ende zu einer gemeinsamen Lösung kommen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eins vorausschicken. Veränderte technische Möglichkeiten und der Einsatz von Dingen im Kriminalitätsbereich, aber auch im Störerbereich insgesamt erfordern, dass wir die Eingriffsbefugnisse der Polizei immer nachsteuern und die Polizei in die Lage versetzen, tatsächlich ihren Job zu machen und Gefahrenabwehr wirklich umzusetzen. Wir als Liberale sehen diese Notwendigkeit genau wie alle anderen, aber wir sehen eben auch, dass dadurch Freiheitsrechte beeinträchtigt werden können in einem Maße, bei dem man schon fragen kann: Muss das – auch für die Kriminalitätsbekämpfung – eigentlich wirklich sein? Ich weiß, dass einige sagen: Nein, damit haben wir gar keine Schwierigkeiten, das ist alles ganz in Ordnung. Ich berichte kurz von einer Reise einer Delegation in der vorletzten Woche nach Lettland, wo wir in der Nähe von Riga eine kleine Kommune besucht haben, um dann in einem Raum zu stehen, in dem neben drei Beamten der Polizei auch Vertreter der Ordnungsbehörde des Ortes saßen und in Echtzeit auf Monitore guckten. Sie zoomten auf Menschen, die gerade an der Tankstelle ihren Sprit einfüllten, und an die Bezahlvorgänge neben der Tankstelle. Alle, die wir da gestanden haben, glaube ich, hatten ein beklemmendes Gefühl. Ich habe ein beklemmendes Gefühl, wenn eine biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in diesem Land möglich wird. Das habe ich. (Beifall FDP und SSW) Ich möchte mich in einem Land bewegen, in dem ich mich frei bewegen kann. Ich weiß, das ist weiterhin gewährleistet, aber unkontrolliert ist es nicht mehr durch das, was man mit der Fernidentifizierung auf biometrischer Basis macht. Das ist übrigens etwas, Kollegen von den Grünen und von der SPD, wir im Ampelkoalitionsvertrag komplett ausgeschlossen haben, sowohl nachträglich als auch in Echtzeit: eine biometrische Erfassung. Das ist dann auf europäischer Ebene durch den AI Act etwas aufgeweicht und ein bisschen ermöglicht worden. Das hat aber nicht dazu geführt, dass wir unsere politische Haltung dagegen eigentlich aufgegeben haben. Das soll jetzt zugelassen werden. Sie sagen: Ja, mit hohen rechtsstaatlichen Hürden. Es stimmt, da ist ein Richtervorbehalt enthalten, (Dr. Bernd Buchholz) und daran sind Voraussetzungen gekoppelt. Aber es ist etwas anderes, in einem Land zu leben, in dem ich an bestimmten Orten nicht mehr unkontrolliert unterwegs sein kann. Braucht es wirklich eine solche Analyse für die Polizeiarbeit? Ist das erforderlich? Ich möchte das gerne erst einmal belegt haben, bevor ich einen solchen Tatbestand einführe. Dabei geht es nicht um die Frage: Hat das Verfassungsgericht da möglicherweise Grenzen gesetzt? Es gibt viele andere Punkte in diesem Gesetz, zu denen ich sage: Vorsicht. Die Ausweitung der Videoüberwachung wird begründet mit der Aussage, wir müssen auch mit mobilen Anlagen – ja, das finde ich richtig –, wir müssen auch mit mobiler Videoüberwachung einsatzbereit sein. Aber warum dann die bisherigen Voraussetzungen reduzieren? Bisher ist es so, dass das nur eingesetzt werden darf, wenn Schäden für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Jetzt darf die Videoüberwachung bei jeder Abwehr einer Gefahr für die öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden – bei jeder! Das Material, das da gewonnen wird, ist das Material, das dann nach § 195 des neuen Gesetzentwurfes nachträglich biometrisch abgeglichen werden darf. Das ist Gesichtserkennung, die, wenn sie in Echtzeit stattfindet, auch all diejenigen erfassen muss, die neben jemandem, den ich suche, stehen. Alle werden da einmal biometrisch erfasst. Das wird vielleicht nicht gespeichert, aber ich muss das biometrisch erst einmal erfassen. Leute, ist das wirklich so? Bei der Präventivhaft wissen wir natürlich, dass die Voraussetzungen nicht in Ordnung sind und dass nachgebessert werden muss. Aber ist es wirklich so, dass die Anordnung der Präventivhaft für die Dauer von ein bis maximal zwei Monaten möglich sein soll? Zwei Monate Präventivhaft? Als milderes Mittel ist die Fußfessel mit Sicherheit deutlich besser geeignet, wenn ich mir das vorstellen darf. Deshalb sind diese Regelungen richtig. Aber zwei Monate Präventivhaft? Wenn ich in die Voraussetzungen dafür gucke, dann darf die Präventivhaft auch angeordnet werden, wenn ich als Begleiter einer Person festgestellt werde, die, auch wenn ich selber gar keine Waffe bei mir habe, eine Waffe trägt und ich dies nach den Umständen des Einzelfalls hätte bemerken können. Präventivhaft für Begleitpersonen? – Meine Damen und Herren, ich will damit meine Sorge zum Ausdruck bringen, dass das, was hier geregelt ist, erst noch auf den Prüfstand muss. Wir verwehren uns nicht dagegen, dass Regelungen geschaffen werden müssen, die Datenanalysen und Abgleiche ermöglichen. Ob die Mustererkennung, die in Hamburg schon eingeführt ist, so erfolgreich ist, –
Dr. Bernd Buchholz FDP
– darüber kann man nachdenken. Aber ich glaube, dass an einigen Stellen dieses Gesetzentwurfs die rechtsstaatlichen Grenzen in einem freiheitlich-demokratischen Staat noch nachgezogen werden müssen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD] – Beate Raudies [SPD]: So wollen wir die FDP!)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Innenministerin möchte mit ihrem Gesetzentwurf das Recht effizienter gestalten. Und es werden neue Werkzeuge, beispielsweise im Rahmen der Prävention von Partnerschaftsgewalt, erstmals neu eingeführt und gesetzlich abgesichert. Zu diesem Punkt kann ich als SSW ausdrücklich meine Unterstützung aussprechen, denn das ist eine Weiterentwicklung, die schon in anderen Ländern eingeführt wurde und sich dort bewährt hat. Aber ich stelle mir die Frage, ob es sich bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich um notwendige Weiterentwicklungen handelt. Zum Beispiel haben Experten in verschiedenen Anhörungen auf Länderebene, aber auch auf Europaebene eine ganz andere Meinung. So bedarf es keineswegs neuer Regelungen zur Überwachung anstehender Abschiebungen. Schließlich ist genau zu diesem Zweck die Abschiebehaft wieder aktiviert worden. Die offene Kritik von Menschenrechtsorganisationen nährt meine Vorbehalte gegenüber diesem Entwurf, der uns heute vorliegt. Ich bin der Meinung, dass viel nicht immer viel hilft und neue Dinge nicht immer unbedingt besser sind. Neue Verfahren können nicht intendierte Folgen nach sich ziehen, die wir zu beachten haben. So wird die Mehrbelastung von Gerichten erst gar nicht in die Betrachtung einbezogen. Auch darüber müssen wir in der Anhörung sprechen. (Sybilla Nitsch) Ich möchte grundsätzliche Bedenken zum Beispiel bei der Fahndung per Videoaufnahme anmelden. Die biometrische Gesichtserkennung per Kamera, die in Echtzeit eine Fernidentifizierung erlaubt, und die nachträgliche Fernidentifizierung ist für viele von uns vielleicht aus Hollywoodfilmen als ein bewährter Kniff bekannt, man findet das interessant und spannend oder denkt gar an Science-Fiction. Aber im wirklichen Leben ist das ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Viele Gesichter von völlig Unbeteiligten werden nämlich ebenfalls eingelesen und eventuell gespeichert. Es ist löblich, dass Sie eine eigene Software einführen wollen. Aber wenn wir die Software betrachten, müssen wir uns auch die Frage stellen: Was machen wir, wenn es eine bundesweite Datenbank und einen bundesweiten Abgleich geben soll beziehungsweise auf Bundesebene gegebenenfalls Palantir eingeführt wird und andere Länder das auch vorhaben? Dann haben wir mit einer eigenen Software nichts gewonnen. (Beifall SSW und FDP) Ich frage mich ebenfalls, ob die Menschen, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen, damit rechnen müssen, dass sie ohne ihr Wissen aufgenommen und identifiziert werden. Mir ist nicht bekannt, dass die Videoüberwachung bei einer öffentlichen Versammlung richterlich angeordnet wurde. Trotzdem liefen die Kameras zuletzt in Flensburg bei einer Demonstration gegen einen AfD-Stand. Ich möchte auch gerne wissen, auf welche Datenbanken zugegriffen wird, um eine Person zu identifizieren. Sind es Meldedaten, oder sind es etwa Social-Media-Daten? Der Deutsche Anwaltverein hat auch uns seine sehr umfassende Stellungnahme zugeleitet. Er empfiehlt vor diesem Hintergrund, den automatisierten biometrischen Abgleich auf Zwecke der Personenfahndung und Identifizierung zu beschränken. Damit könnte dem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan werden, ohne dabei in die Grundrechte einzugreifen. Der im Entwurf angeführte eher allgemeine Verwendungszweck der körperlichen Unversehrtheit könnte dazu führen, dass die Eingriffsschwelle viel zu niedrig angesetzt wird. Es muss auch klar sein, dass nur bei unbedingter Erforderlichkeit biometrische Merkmale aufgenommen und abgeglichen werden; an dieser Stelle ist unbedingt nachzubessern. Nach meiner Einschätzung ist die Kritik des Deutschen Anwaltvereins so alarmierend, dass sich der Ausschuss in der Anhörung der angebrachten Kritik stellen muss. Sicherlich bezieht sich diese Kritik weitestgehend auf die Gesetzentwürfe für die relevanten Bereiche auf der Bundesebene; allerdings weisen die Formulierungen mehrere Parallelen auf, denn es geht schließlich um bundeseinheitliche Vorgaben für den automatisierten Bildabgleich. Bei der Gelegenheit sollten wir das Thema Präventivhaft besprechen. Ich sage Ihnen eins ganz klar: Schleswig-Holstein ist nicht Bayern. Eine achtwöchige Haft für etwas, das man noch gar nicht gemacht hat, ist absolut unverhältnismäßig. Hier soll ein maximal intensiver Grundrechtseingriff gesetzlich ermöglicht werden – was auch der Strafrechtsprofessor Michael Gubitz mit deutlichen Worten kritisiert hat. Bereits eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung könnte mithin dazu führen, dass eine Haft von zwei Monaten angesetzt wird. Diesbezüglich wäre es ratsam, sich mit den Schwellen zu beschäftigen sowie die Formulierung der „konkreten Gefahren“ in den Blick zu nehmen. Ich als SSW sage: Der demokratische Rechtsstaat sperrt keine unliebsamen Personen ein. Bei diesem Grundsatz sollten wir es belassen. (Beifall SSW und FDP) Für uns ist abschließend klar, dass der vorgelegte Entwurf viel Unbehagen auslöst und viele Fragen aufwirft – an dieser Stelle kann ich mich dem Kollegen der FDP anschließen. Deswegen müssen wir uns ganz grundsätzlich noch mit der Frage beschäftigen, –
Sybilla Nitsch SSW
– ob wir unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften noch mehr Aufgaben aufbürden können. Denn die Frage nach dem Personalbedarf, der sich dadurch erhöht, müssen wir auch beantworten können.
Sybilla Nitsch SSW
Ich bin der Meinung: Für die Anhörung haben wir genug Stoff, und ich hoffe, dass die Regierung eine Kurskorrektur vornimmt. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle vernünftigen Demokratinnen und Demokraten kämpfen gegen Diskriminierung, insbesondere gegen Diskriminierung, die von staatlichen Stellen ausgeht. Aber nicht alles, was vorgibt, Diskriminierung zu bekämpfen, hilft tatsächlich bei diesem wichtigen Anliegen – ganz im Gegenteil: Es kann sogar kontraproduktiv wirken. Ein Beispiel hierfür sind das geltende Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin und der Gesetzentwurf, der zurzeit in Nordrhein-Westfalen sehr kontrovers diskutiert wird. Mitte März haben wir aus der Presse erfahren, dass Sozialministerin Touré im Kabinett ein Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung abstimmt, das im Wesentlichen offenbar von Nordrhein-Westfalen abgeschrieben wurde. Auf der Website der Landesregierung gibt es dazu bereits ein FAQ, das Details zum Anwendungsbereich und zur Durchsetzung enthält, ohne dass der Landtag bisher über diesen Gesetzentwurf unterrichtet wurde, meine Damen und Herren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört, hört! Interessant!) Das ist zum einen schlechter Stil gegenüber dem Parlament. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Das ist zum anderen nicht im Sinne unserer Landesverfassung, die eine frühzeitige Unterrichtung des Parlaments vorsieht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) Immerhin: Einigen wichtigen Gewerkschaften und Verbänden, wie der Gewerkschaft der Polizei oder dem Beamtenbund, liegt der Gesetzentwurf offenbar bereits vor und wird von ihnen vehement abgelehnt. Das kann niemanden ernsthaft überraschen, meine Damen und Herren. Die Landespolitik und allen voran die Landesregierung sollte in diesen bewegten und oft schwierigen Zeiten dem öffentlichen Dienst und insbesondere unseren Polizeibeamten und den Lehrkräften den Rücken stärken – (Beifall FDP) nicht nur in Sonntagsreden, sondern insbesondere montags bis freitags im Alltag, in dem es oftmals schwierig ist. Viele Landesbeamte berichten von zunehmenden Respektlosigkeiten, von Beleidigungen, von Bedrohungen und sogar von körperlicher Gewalt. In den letzten zehn Jahren ist die Gewalt gegenüber Einsatzkräften der Blaulichtfamilie, insbesondere gegenüber Polizeibeamten, stark angestiegen, auch hier bei uns in Schleswig-Holstein. Der Staat – hier: die Landesregierung – hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Es ist aus unserer Sicht deshalb der völlig falsche Weg, ihnen ausgerechnet in der aktuellen Situation mit einem solch pauschalen Misstrauensvotum zu begegnen. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Wo sieht die Landesregierung denn den konkreten Bedarf für dieses Gesetz? Wo genau ist denn die Schutzlücke, die mit diesem Gesetz geschlossen werden soll? Staatliche Institutionen sind strikt an das Grundgesetz gebunden. Artikel 3 verbietet Diskriminierung unmissverständlich, und Verstöße dagegen sind heute schon justiziabel. Es gibt auch in Schleswig-Holstein geeignete Wege und Mittel, dagegen juristisch vorzugehen. (Christopher Vogt) Wir haben übrigens vor Kurzem gemeinsam – einstimmig! – eine neue Polizeibeauftragte gewählt. Als wir diese Beauftragtenstelle einführten, war genau dieser Punkt ein ganz wichtiges Argument. Jetzt wird es sozusagen beiseite gewischt. Auch das Thema Dienstaufsichtsbeschwerde ist ja allen bekannt. Die Landesregierung konstruiert mit ihrem Vorhaben einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, den ich in dieser Form nicht für gerechtfertigt halte. (Beifall FDP, Birte Pauls [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Der kopierte Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen löst keine Probleme, schafft aber neue: Die vorgesehene Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich höchst problematisch und bringt ein erhebliches Missbrauchspotenzial mit sich, zum Beispiel durch Extremisten. Polizisten, Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter sollen sich künftig rechtfertigen müssen, sobald jemand Indizien für eine Diskriminierung behauptet. Sie sollen quasi selbst beweisen, dass sie jemanden nicht diskriminiert haben. Der Entwurf aus NRW ist insgesamt handwerklich schlecht gemacht und beinhaltet unklare Haftungsregelungen. Das sorgt für mehr Bürokratie und für große Unsicherheit bei den Beschäftigten. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, wohin die Reise gehen soll. In Berlin etwa hat ein vergleichbares Gesetz zu einer Vielzahl von Beschwerden geführt, von denen nur ein Bruchteil tatsächlich berechtigt war. Der bürokratische Aufwand ist in jedem Fall enorm. Und für die betroffenen Beschäftigten ist jedes Verfahren eine erhebliche psychische Belastung, unabhängig vom Ausgang. Genau das droht nun auch bei uns: ein Bürokratiemonster, das Missbrauch Tür und Tor öffnet. Meine Damen und Herren, Diskriminierung muss selbstverständlich effektiv bekämpft werden, gerade auch in der Landesverwaltung. Aber dieses Gesetz schießt übers Ziel hinaus und ist ein fataler Irrweg. Es stellt diejenigen unter Generalverdacht, die täglich für unser Gemeinwesen eintreten, und es schafft neue Probleme, anstatt bestehende zu lösen. Gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht. Dieses Gesetzesvorhaben ist eine Paradebeispiel für diese Aussage. Ich bin nicht überrascht, dass die Grünen ein solches Gesetz auch hier in Schleswig-Holstein wollen. Aber ich wäre entsetzt, wenn die CDU es mittragen würde, wie es in Nordrhein-Westfalen leider der Fall ist. (Beifall FDP) Wir fordern die Landesregierung deshalb frühzeitig dazu auf, dieses Vorhaben zu stoppen. Die Landesregierung sollte das Vertrauen in unseren öffentlichen Dienst stärken, anstatt – wenn auch vielleicht ungewollt – dazu beizutragen, dass es weiter untergraben wird. Unsere Beschäftigten verdienen die Rückendeckung der Landespolitik und kein pauschales Misstrauensvotum. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Marion Schiefer das Wort.
Marion Schiefer CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den öffentlichen Dienst gelten in der Tat das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, das Benachteiligungen wegen des Geschlechts eines Menschen, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen sowie wegen seiner Behinderung verbietet, sowie die Achtung der Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz. Außerdem gelten die speziellen Benachteiligungsverbote aus dem SGB I, § 33c, und dem SGB IV, § 19a. Um Menschen vor Diskriminierung aktiv zu schützen, wurden vor 20 Jahren durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zentrale EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anwendungsbereich liegt vor allem im Arbeitsleben und im Zivilrecht. Für staatliches Handeln, für den öffentlichen Dienst dagegen finden sich bislang nur einzelne Regelungen, etwa im Gleichstellungsoder Behindertengleichstellungsrecht. Deshalb spricht die Koalition derzeit über ein einheitliches Landesantidiskriminierungsgesetz. Es liegt jedoch noch kein geeinter Text vor. Sobald das der Fall ist, freue ich mich auf eine eingehende Debatte mit Ihnen – ab der ersten Lesung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD] – Christian Dirschauer [SSW]: Der Spaltpilz ist gut gesetzt! – Zuruf Christopher Vogt [FDP])
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich würde vor allem gern die Redezeit der Kollegin übernehmen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat ist zu Recht hoch. Wir wollen die Rechtsstaatlichkeit noch stärker absichern, indem wir den Schutz vor Diskriminierung weiter verbessern und transparente und rechtssichere Verfahren ermöglichen. Die FDP beantragt heute, dass es in Schleswig-Holstein gar nicht erst zu einem Gesetzentwurf zum Schutz vor Diskriminierung kommen solle – bevor der Entwurf selbst auf dem Tisch liegt. Das macht diese Debatte gar nicht so leicht, weil wir nicht konkret wissen, worüber wir hier eigentlich diskutieren sollen. Lassen Sie mich also erst einmal im Grundsatz feststellen, worauf wir uns in diesem Parlament einigen können.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie vorher eine Frage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Kollegin, ich hatte erwartet, dass sich die Koalitionsfraktionen ein Stück weit darauf zurückziehen würden, dass ja noch gar kein Gesetzentwurf dem Parlament zugeleitet worden sei. Ich will aber deutlich darauf hinweisen, dass für die Bürger seit Wochen ein doch sehr umfangreiches FAQ auf der Seite der Landesregierung veröffentlicht worden ist. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Auch in den Medien wurde das Vorhaben schon sehr konkret dargestellt. Wir, das Parlament, warten seit Wochen darauf. Da mittlerweile öffentlich bekannt ist, dass der dortige Gesetzestext hier einfach abgeschrieben wurde – bereits in NRW wurde darüber ja intensiv diskutiert –, bitte ich doch um Verständnis, dass das Parlament irgendwann mitdiskutieren und nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zur Kenntnis nehmen möchte. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD]) – Das kann ich durchaus nachvollziehen. Wir diskutieren hier aber über einen von Ihnen vorgelegten Antrag, der sich sehr umfassend, ja, in Gänze mit der Frage beschäftigt, ob es überhaupt ein solches Gesetz geben soll. Ich glaube, das können wir erst klären, wenn wir einen Gesetzentwurf vorliegen haben, über den wir diskutieren können. Ob er wortgleich mit dem Gesetzestext aus NRW ist, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Worauf können wir uns in diesem Parlament also einigen? Wir haben nach wie vor ein Problem mit Diskriminierung in unserer Gesellschaft. Die regionalen Analysen zu Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein haben uns das erst in der vergangenen Woche wieder bildlich vor Augen geführt. Wenn 32 Prozent der jungen Menschen angeben, Deutschland sei durch Ausländer_innen in einem gefährlichen Maß überfremdet, dann muss uns das wirklich zu denken geben. Ob Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht – jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde und das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung. Es ist unsere Aufgabe, so gut es geht dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht mit Leben erfüllt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir daran arbeiten, dass solche Einstellungen durch Sensibilisierung, durch Begegnung, aber auch durch Konsequenzen, wenn Diskriminierung stattfindet, Schritt für Schritt verändert werden. Das erfordert es auch, daran zu arbeiten, dass diese Einstellungen nicht den Weg in unseren öffentlichen Dienst finden. Umso zentraler ist es, nicht auf einzelne Berufsgruppen abzustellen, sondern dies als Gesamtaufgabe einer toleranten und vielfältigen Gesellschaft zu begreifen. Dafür gibt es im privaten Bereich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Im öffentlichen Sektor gilt es aber nicht ausreichend. Deswegen geht es in einem Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung nicht um Misstrauen, sondern um Vertrauen in den Rechtsstaat. Es geht darum, dass staatliches Handeln als transparent, fair und überprüfbar wahrgenommen wird, sei es in Behörden, in der Schule oder bei der Polizei. Der Rechts- und Sozialwissenschaftler und Polizeiforscher Professor Dr. Hartmut Aden sagte dazu sehr treffend: (Nelly Waldeck) „Die Akzeptanz für polizeiliches Handeln ist umso größer, wenn die Menschen es als fair empfinden.“ Das gilt ebenso gegenüber anderweitigen Behörden oder Lehrkräften. Dieser Überprüfung muss ein rechtsstaatliches Verfahren zugrunde liegen. Damit kommen wir zu der Beweislast. Bereits 2020 wurden in der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU Vorgaben festgelegt. Diese besagen, dass, wenn Betroffene Indizien für eine Diskriminierung glaubhaft machen, die öffentliche Stelle darlegen muss, dass kein Verstoß vorliegt. Das ist keine pauschale Umkehr der Beweislast. Das Verfahren kann ausgewogen gestaltet werden. In den Gesetzentwurf NRWs beispielsweise wurde diese Vorgabe der EU wortwörtlich kopiert. Dennoch kommen Sorgen vor einer Misstrauenskultur und vor zusätzlichen Dokumentationspflichten auf. Doch um zu sehen, wie sehr diese Befürchtungen eigentlich greifen, hilft ein Blick nach Berlin, wo ein anderes Verfahren implementiert wurde. Dort wurde das Landesantidiskriminierungsgesetz genau mit diesen Argumenten kritisiert; man befürchtete genau diese Klageflut. Was ist tatsächlich passiert? Es gab keine Klageflut. Die großen Klagen sind ausgeblieben. Es gab keine Lähmung der Verwaltung. Und es gab keine zusätzlichen Dokumentationspflichten. Auch der frühere Pressesprecher der Berliner Polzei, Thilo Cablitz, hat schon vor einem Jahr davon gesprochen, dass das Antidiskriminierungsgesetz die Polizeiarbeit nicht weiter behindert oder verkompliziert hat. (Zuruf FDP: Der Sprecher der Innenbehörde!) Er betonte sogar, es gehe um die Stärkung der Menschenwürde und um die Gleichbehandlung, und stellte die berechtigte Frage, wie man eigentlich etwas dagegen haben könne. Ich finde, man kann es kaum besser auf den Punkt bringen. (Christopher Vogt [FDP]: Der Sprecher Innenbehörde sagt das!) Natürlich gab es auch in Berlin Verunsicherung bei Beamt_innen. Das ist nachvollziehbar. Diese Sorgen wurden aber ernst genommen, und es wurde ihnen durch Aufklärung und klare Regeln begegnet. Ich hoffe, dass wir genau diesen Weg hier auch gehen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass das Gesetz den Betroffenen hilft, ihre Perspektiven überhaupt erst sichtbar zu machen. Dafür braucht es nicht immer den Klageweg, sondern dafür ist auch eine Antidiskriminierungsstelle, wie wir sie in Schleswig-Holstein aktuell schon haben, ein wichtiger Weg, der auch in Berlin viel gegangen wird. Außerdem wurde das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin nicht im ersten Schritt abgeschafft, als es einen Regierungswechsel gab. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das zeigt wiederum, dass sich diese anfänglichen Bedenken gar nicht so sehr bestätigt haben. Die FDP vermittelt den Eindruck eines starken Spannungsverhältnisses zwischen dem Schutz von Betroffenen und dem Schutz des öffentlichen Dienstes. Es ist nachvollziehbar, dass wir diese Sorgen haben. Wir werden aber erst, wenn wir im parlamentarischen Verfahren einen Gesetzentwurf vorliegen haben, ausgestalten können, wie dieses Spannungsverhältnis genau nicht entsteht, sondern wie es gelöst werden kann. Um auf beiden Seiten Rechtssicherheit zu schaffen, braucht es einen transparenten und rechtssicheren Rechtsrahmen, der Betroffene schützt und zugleich das Vertrauen in die große Mehrheit des öffentlichen Dienstes stärkt, die verantwortungsvoll handelt. Lassen Sie uns aber vor allem dafür sorgen, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft nicht weiter zunimmt, sondern abnimmt. Dafür brauchen wir konkrete Regelungen, konkrete Maßnahmen. Ich freue mich auf den Gesetzentwurf, und ich bin sicher, dass die Fachabteilung großes Fingerspitzengefühl und viel Verständnis für Verwaltung auch aus anderen Verwaltungseinheiten hat. Die Regierung wird einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen, auf den ich mich freue. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt schon sehr überraschend. Auf der Homepage des Sozialministeriums ist seit Wochen von einem neuen Gesetz die Rede. Es gibt umfangreiche FAQs, in denen sogar steht, für welchen Bereich das Gesetz nicht gilt. Das Schreiben des DGB, das mir als Antwort auf die Anfrage des Ministeriums vorliegt, wird damit (Beate Raudies) eingeleitet: Der DGB wurde vom Ministerium um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes gebeten. – Das ist eine Verbändeanhörung nach § 2 des Parlamentsinformationsgesetzes, und der Landtag hätte zu diesem Zeitpunkt über diesen Gesetzentwurf informiert werden müssen. – Gerne geschehen die Nachhilfe. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn sich die Landesregierung an dieses Gesetz halten würde, weil auch für die Landesregierung der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit gilt, dann würden wir diesen Gesetzentwurf schon kennen, liebe Kollegin Schiefer. Es würde dann auch nicht nur die Koalition diskutieren, sondern wir dürften mitdiskutieren, und wir würden vielleicht inhaltlich etwas intensiver und konzeptioneller diskutieren. Wir hören jetzt viele Dinge, was diese Debatte sehr schwierig macht. Ich höre zum Beispiel, dass Frau Ministerin Touré der Ansicht war, die Beschäftigten bräuchten bei dem Gesetzentwurf gar nicht beteiligt zu werden, weil es gar nicht um die Beschäftigten und um deren Rechte und Pflichten, sondern nur um Antidiskriminierung gehe. Das eine ist vom anderen jedoch nicht zu trennen. (Beifall SPD und FDP) Sollte es aber doch stimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist das – um die Ministerin einmal zu zitieren – echt krass. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für viele von uns, die der sogenannten Mehrheitsgesellschaft angehören, ist es schwer vorstellbar, welche Erfahrungen mit Diskriminierung andere regelmäßig machen müssen. Genau deswegen müssen wir immer wieder darüber sprechen und unsere Gesetze und unser Handeln auf den Prüfstand stellen. Vielleicht muss man eine Beamtin oder ein Beamter sein oder gewesen sein, um sofort zu verstehen, was an diesem Gesetzesvorhaben so kritikwürdig ist. Beamtinnen und Beamte schwören zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Eid. Sie verpflichten sich, das Grundgesetz, die Landesverfassung und alle geltenden Gesetze zu wahren. Zu ihren Amtspflichten gehören Treuepflicht, Neutralität und Überparteilichkeit. Das sind Prinzipien, die die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichern sollen. Hinzu kommt das Legalitätsprinzip, ein Kernstück unseres Rechtsstaats. Die Verwaltung darf nur auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze handeln. Obgleich dieser klaren Vorgaben kommt es immer wieder vor, dass Beamtinnen und Beamte wissentlich oder, was sehr beziehungsweise richtig schlimm ist, unwissentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Der öffentliche Dienst ist ein Spiegelbild der Gesellschaft, und Diskriminierung ist leider auch hier Realität. Das ist ein Problem, das ich nicht schönreden möchte. Rassismus, Sexismus, Homophobie, Antisemitismus: Das alles hat im öffentlichen Dienst keinen Platz, und dagegen müssen wir vorgehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Marion Schiefer [CDU]) Wir können lange und intensiv darüber streiten, ob die Maßnahmen, die in dem – was auch immer – Gesetzentwurf vorgesehen sind, dafür der richtige Weg sind. Der SSW hat vor über einem Jahr einen wunderbaren Vorschlag für ein Antidiskriminierungsgesetz gemacht, der seit einem Jahr unbearbeitet im Sozialausschuss auf die Erledigung wartet. Es gab viele Vorstellungen und viele Ideen, und wir haben uns lange darüber unterhalten. Ich verstehe es nicht, denn es ist, wie immer, offensichtlich so, dass man keinem Antrag und schon gar keinem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zustimmen kann. Ein kleiner Tipp, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition: Sie könnten in den Gesetzentwurf des SSW auch Änderungsvorschläge einarbeiten. Dann kämen wir vielleicht sogar zu einem gemeinschaftlichen Entwurf. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich sagte vorhin, dass Diskriminierung nicht sein darf. Die SPD steht seit über 160 Jahren für gleiche Rechte für alle Menschen. Gleichwohl stehen wir für Mitbestimmung und Teilhabe der Beschäftigten auch im öffentlichen Dienst, und wir nehmen deren Bedenken ernst. Wenn der DGB von einer spürbaren Verunsicherung spricht, die die ohnehin schon starken Belastungen im Arbeitsalltag verstärkt, dann hören wir hin. Wenn das Vorhaben als reine Symbolpolitik bezeichnet wird, das Bürokratie schafft und Personalressourcen bindet, dann nehmen wir das ernst. Wenn die Beschäftigten vor einem Generalverdacht warnen, dann können und werden wir das nicht ignorieren. (Beifall SPD) Wir stimmen dem FDP-Antrag deshalb zu. Wir brauchen Lösungen, die Diskriminierung bekämpfen, ohne diejenigen zu diskreditieren, die tagtäglich für den Rechtsstaat arbeiten. (Beate Raudies) (Beifall SPD und FDP)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Raudies, vielen Dank, dass Sie noch einmal an unseren Gesetzentwurf erinnert haben. Er ist übrigens schon fast drei Jahre alt und schon lange in Bearbeitung. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Anfang meiner Rede damit starten: Der Antrag der FDP hat durchaus einen richtigen Ausgangspunkt. Diskriminierung ist ein reales Problem in unserer Gesellschaft, und auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verdienen – ohne Frage – Respekt, Schutz und Rückendeckung für ihre wichtige Arbeit. Genau hier beginnt aus meiner Sicht aber auch das Missverständnis dieses Antrags. Wer Diskriminierung ernsthaft bekämpfen will, darf nicht so tun, als gäbe es sie nur irgendwo, aber bitte nicht im staatlichen Handeln, denn die Realität ist eine andere. Diskriminierung findet überall statt – wir haben heute auch nichts anderes gehört –: in der Gesellschaft insgesamt und eben auch dort, wo staatliches Handeln Menschen unmittelbar begegnet. Ein Blick nach Berlin zeigt sehr deutlich: Seit der Einführung des dortigen Landesantidiskriminierungsgesetzes sind bis Mitte 2025 rund 1.800 Beschwerden und rund 2.000 Beratungsanfragen eingegangen. Sie betreffen ganz unterschiedliche beziehungsweise alle Bereiche staatlichen Handelns; Verwaltung, Schulen, Polizei und andere Einrichtungen. Meine Damen und Herren, das ist kein Ausdruck eines Generalverdachts, sondern das ist ein Ausdruck von Realität in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Deshalb sage ich klar: Ein Antidiskriminierungsgesetz ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es ist ein Instrument, um Vertrauen zu stärken, und zwar auf beiden Seiten. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich selbst komme aus der Gewerkschaftsarbeit, die ich bei meinem Gesetzentwurf aber nicht nur an meiner Seite hatte. Außerdem war ich acht Jahre lang freigestellter Personalrat. Insofern weiß ich sehr genau, mit welchem Engagement und unter welchen Bedingungen viele Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst arbeiten. Genau deshalb weiß ich allerdings auch: Gute Arbeitsbedingungen und klare Regeln schließen sich nicht aus; sie gehören tatsächlich zusammen. Wenn wir schon über eine Rückendeckung für den öffentlichen Dienst sprechen, dann sollten wir auch darüber reden, was diese Rückendeckung konkret bedeutet, denn sie zeigt sich nicht in irgendwelchen Anträgen, sondern im Arbeitsalltag der Bediensteten. Dazu gehört erstens ausreichend Personal. Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Jahren am Limit, weil Stellen unbesetzt bleiben und Aufgaben immer mehr werden. Dazu gehören zweitens moderne Arbeitsbedingungen. Eine funktionierende IT, flexible und lebensphasenorientierte Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, sind heute kein Luxus mehr, sondern Voraussetzung für einen attraktiven Arbeitsplatz. Dazu gehört drittens echte Entlastung. Wir sollen offen über neue Arbeitszeitmodelle sprechen – auch etwa über den Einstieg in die längst versprochene Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei den Beamtinnen und Beamten, aber eben verbunden mit einer besseren Personalausstattung. Dazu gehört viertens Schutz und Rückhalt im Arbeitsalltag. Wer für den Staat arbeitet, der muss sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr ihn bei Anfeindungen und Übergriffen nicht allein lässt. Meine Damen und Herren, das ist echte Rückendeckung für den öffentlichen Dienst und nicht das Verhindern von Debatten über Diskriminierung. Der Staat hat eine besondere Verantwortung. Er ist nicht irgendein Akteur. Er ist Garant von Recht, von Gleichbehandlung und von Würde. Aus dieser besonderen Rolle ergibt sich eine besondere Vorbildfunktion. Wenn wir von Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie Diskriminierung unterlassen, dann muss der Staat selbst alles dafür tun, Diskriminierung in seinem eigenen Handeln zu verhindern, aufzuklären und da, wo sie geschieht, wirksam zu beseitigen. Das ist kein Generalverdacht, das ist ein rechtsstaatlicher Anspruch, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass wir als SSW bereits vor rund drei Jahren einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, dass wir nun (Christian Dirschauer) nicht mehr über Inhalte diskutieren sollen, sondern die Debatte im Vornherein beenden sollen, denn so viel haben wir im Ausschuss inhaltlich gar nicht über das Gesetz gesprochen. – Jetzt ist Frau Raudies weg. Frau Präsidentin, das halte ich tatsächlich für den falschen Weg. Denn wir stehen vor einer einfachen Frage, meine Damen und Herren: Wie gestalten wir staatliches Handeln so, dass es für alle Menschen gerecht, transparent und nachvollziehbar ist? Darüber sollten wir sprechen. Dafür brauchen wir keinen pauschalen Stopp oder eine Ausschließeritis, sondern eine ernsthafte, sachliche und differenzierte Debatte. Meine Damen und Herren, wir sollten weder die Sorgen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst kleinreden, noch die Erfahrung von Menschen, die Diskriminierung erleben. Beides gehört zur Realität; beides verdient ernsthafte politische Antworten, meine Damen und Herren. Deshalb können wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen. Nicht, weil wir den öffentlichen Dienst nicht stärken wollen, sondern weil wir im Gegenteil davon überzeugt sind, dass ein moderner, leistungsfähiger und gerechter Staat klare Regeln gegen Diskriminierung braucht. Er braucht auch den Mut, sich selbst an diesen Maßstäben messen zu lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Menschen dem Staat begegnen, dann müssen sie sich darauf verlassen können, fair behandelt zu werden. Genau deshalb ist die Debatte heute wichtig. Die Realität ist, dass Diskriminierung passiert – auch im Kontakt mit staatlichen Stellen. Nicht jeden Tag, nicht überall, aber sie passiert. Sie passiert einer jungen Frau, die auf einer Behörde nicht ernst genommen wird, einem Mann mit ausländisch klingendem Namen, der immer wieder zusätzliche Vorweise nachlegen soll, einer Schülerin mit Kopftuch, die eine Diskriminierung erfährt, oder einem Mensch mit Behinderung, der erleben muss, dass seine Anliegen übergangen werden. Gleichzeitig erleben wir, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst Beleidigungen und Bedrohungen ertragen müssen oder mit pauschalen Vorwürfen konfrontiert werden, obwohl sie jeden Tag dafür sorgen, dass unser Zusammenleben funktioniert. Beides gehört zur Wahrheit und muss politisch ernst genommen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was daraus aber nicht folgen darf, ist ein künstlicher Gegensatz. Meiner Meinung nach tut genau das der vorliegende Antrag der FDP. Er vermittelt den Eindruck, als müsse man sich zwischen dem Schutz vor Diskriminierung und dem Vertrauen in unsere Verwaltung entscheiden. Ich halte das für falsch und verstehe auch die Position der SPD an der Stelle nicht, denn ich bin der Überzeugung, der Rechtsstaat steht für den Schutz vor Diskriminierung und für den Schutz vor ungerechtfertigten Vorwürfen. Wer das gegeneinander stellt, hat den Rechtsstaat nicht verstanden. (Unruhe – Zurufe SPD) Ich möchte noch einmal deutlich machen, wir sprechen heute nicht über einen Gesetzentwurf, der im Kabinett beschlossen worden ist, sondern über eine Debatte über einen Entwurf, der im Raum ist.
Beate Raudies
Ein bisschen Ruhe im Saal bitte. – Frau Ministerin, gestatten Sie dem Abgeordneten Christopher Vogt eine Zwischenfrage? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gerne.
Christopher Vogt FDP
Frau Ministerin, dass Sie der SPD nach 160 Jahren Existenz und Kampf für Gleichberechtigung vorwerfen, Sie hätte den Rechtsstaat nicht verstanden, müssen Sie mit sich selber ausmachen. Das finde ich schon ein starkes Stück. Aber da Sie das so aufhängen, ist die spannende Frage, die Sie ja beantworten müssen, wie Sie es tun. Wo ist die konkrete Regelungslücke, die Sie identifiziert haben? Wo ist der konkrete Bedarf? Ihre Fraktion hat eben erklärt, dass es in Berlin gar keine große Klageflut gegeben hat und dass die Klagen, die kamen, überwiegend unberechtigt waren. Deswegen ist die spannende Frage, ob sich ein solches Gesetz bei nur sehr wenigen Fällen lohnt. Die (Ministerin Aminata Touré) Unruhe, die gestiftet wird, müssen Sie doch als zuständige Ministerin auch wahrnehmen – beim DGB, bei der Gewerkschaft der Polizei, beim Beamtenbund. Das sind alles keine Leute, die den Rechtsstaat nicht verstanden hätten, auch wenn Sie das vielleicht glauben. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich werde darauf im Laufe der Rede eingehen. All die Fragen, die Sie gestellt haben, sind tatsächlich Teil meiner Rede, und ich werde auf jeden einzelnen Punkt eingehen. Ich finde es nämlich falsch, wenn ausgerechnet bei einem Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung zuerst Misstrauen gegenüber den Betroffenen geschürt wird. Worüber sprechen wir eigentlich? Über Menschen, die die Erfahrung machen, vom Staat nicht fair behandelt worden zu sein, über Situationen, in denen Menschen an Vertrauen verlieren. Wir reden darüber, ob Politik bereit ist, darauf eine ernsthafte Antwort zu geben. Wir werden dieses Gesetzgebungsverfahren mit der notwendigen Ernsthaftigkeit weiterführen – nicht trotz der Debatte, sondern gerade wegen dieser Debatte. Das Ziel ist klar: Es wird eine bestehende Rechtslücke geschlossen. Wir verpflichten mit den bestehenden Antidiskriminierungsregelungen bislang viele gesellschaftliche Bereiche, aber den Staat nur unzureichend. Wir orientieren uns bei der Erstellung dieses Entwurfs am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und an dem Gesetz aus Nordrhein-Westfalen. Ich möchte einen Punkt ansprechen, der in der Debatte noch einmal deutlich geworden ist: Eine Beweislastumkehr sieht dieser Entwurf nicht vor. Das möchte ich sehr deutlich klarstellen: Ich habe mich in einem Interview und in der Debatte mit Blick darauf, dass es eine Beweislastumkehr geben wird, falsch ausgedrückt. Das, was ich ganz ausdrücklich meine, ist, dass es eine Beweiserleichterung geben soll. Was heißt das? Betroffene müssen zuerst die Tatsachen darlegen, die eine Diskriminierung plausibel und für Gerichte überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Erst dann muss die öffentliche Stelle ihr Handeln erläutern. Das ist eine Beweiserleichterung, so wie sie seit rund 20 Jahren im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt und unionsrechtlich etabliert ist. Ohne nachvollziehbare Anhaltspunkte bleibt eine Klage erfolglos. Von einer Einladung zu missbräuchlichen Klagen soll also definitiv keine Rede sein. Ebenso wenig begründet das Gesetz einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des Landes. Eine Klage wird sich nicht gegen einzelne Mitarbeiterinnen, sondern immer gegen die jeweiligen staatlichen Institutionen richten. Es geht nicht darum, einzelne Menschen an den Pranger zu stellen, sondern staatliches Handeln rechtsstaatlich überprüfbar zu machen. Verwaltung muss auch heute schon ihr Handeln nachvollziehbar begründen und dokumentieren. Das ist rechtsstaatlicher Standard. In Berlin wurden bei der Einführung 2020 ähnliche Befürchtungen wie in der Debatte hier geäußert: Die Sorge vor einer Klagewelle war sehr groß. Die Realität sieht tatsächlich anders aus. Im aktuellen Monitoring-Bericht für 2024 ist von neun laufenden Gerichtsverfahren mit Bezug zum Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin die Rede. Genau deshalb halte ich viele der Vorwürfe oder Sorgen, die da sind, für etwas, dass möglicherweise bei der Implementierung des Gesetzes gar nicht passieren wird. Ich finde, sein eigenes Handeln zu überprüfen, zeigt Stärke – nicht Schwäche. Rechtsklarheit führt nicht automatisch zu Misstrauen. Sie kann Vertrauen schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau daran arbeiten wir sehr intensiv. Deswegen sind wir natürlich auch in Gesprächen mit den Gewerkschaften, mit Verbänden, Fachleuten und vielen weiteren Akteuren und Akteurinnen. Denn wir wollen einen Gesetzentwurf und ein Gesetz, das beschlossen wird, das die Beteiligten einbezieht. Das wurde vorhin in der Debatte von Abgeordneter Raudies anders dargestellt. Ich sähe es so, dass man mit den Betroffenen oder Beschäftigten nicht sprechen müsse. Das ist nicht wahr. Ganz im Gegenteil bin ich der Überzeugung, dass es notwendig ist, mit den Gewerkschaften, mit den Beteiligten zu sprechen und dann zu gucken, zu welchem Ergebnis man kommen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im letzten Jahr habe ich eine Veranstaltung mit Betroffenen hier im Landtag gemacht. Denn wer Diskriminierung erlebt hat, weiß oft sehr genau, wo staatliche Strukturen besser werden müssen. Uns ist es wichtig, dass dieses Gesetz rechtssicher, praktikabel und verständlich wird. Gerade für Beschäftigte in der Verwaltung muss klar sein, was sich im Alltag verändert und was nicht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir sprechen im Landtag oft über Vielfalt und Zusammenhalt. Ich halte das für richtig. Aber es reicht nicht, wenn Diskriminierung nur in Sonntagsreden abgelehnt wird. Denn Haltung zeigt sich nicht nur in Überschriften, sie zeigt sich darin, Rechte durch (Ministerin Aminata Touré) konkrete Maßnahmen und klare gesetzliche Grundlagen auch durchsetzbar zu machen. Wir werden diese Debatte weiter sachlich führen, aber wir werden sie nicht aus Angst vor Zuspitzung oder Unterstellung abbrechen. Denn die Menschen in Schleswig-Holstein erwarten zu Recht, dass wir Probleme benennen und lösen. Wir sprechen heute über einen Entwurf, den sie überwiegend noch nicht kennen und der eventuell noch weiterentwickelt wird. Rückmeldungen, die zu mehr Rechtsklarheit und Praxistauglichkeit beitragen, nehmen wir selbstverständlich ernst und lassen sie in den Prozess einfließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute 30 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt den Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. Zu einem Kurzbeitrag hat sich der Abgeordnete Niclas Dürbrook gemeldet – eine Minute 40 oder drei Minuten?
Niclas Dürbrook SPD
Selbstverständlich die drei Minuten, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, ich habe mich gerade sehr geärgert, denn ich finde es, ehrlich gesagt, dreist, unserer Fraktion ein fehlendes Verständnis für den Rechtsstaat vorzuwerfen, wenn man selber in dieser Debatte mit der Hand in der Keksdose erwischt wird. (Beifall SPD und FDP) § 2 Parlamentsinformationsgesetz ist in der Sache sehr deutlich: „Das fachlich zuständige Ministerium“ – das ist in dem Fall Ihr Haus – „unterrichtet den Landtag über Gesetzentzugeleitet werden.“ (Tobias Koch [CDU]: Das müssen Sie schon vollständig lesen! – Wortmeldung Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nach unserem Kenntnisstand ist den Verbänden ein Gesetzentwurf zugeleitet worden. Wir können das ja gerne bei Gelegenheit an anderer Stelle klären, im Zweifel auch vor dem Landesverfassungsgericht. Aber wenn man bei so etwas erwischt wird, den Vorwurf gegen uns hier in den Raum zu stellen, das fand ich dreist. (Beifall SPD und FDP)
Beate Raudies
Dann hat jetzt zu einem weiteren Kurzbeitrag der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Lasse Petersdotter, das Wort.
Lasse Petersdotter GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich will nur auf den letzten Punkt zum Parlamentsinformationsgesetz eingehen und auf die Frage: Gab es eine Verbändeanhörung oder nicht? Ich habe mich dafür im Vorfeld natürlich auch interessiert und versucht, Aufklärung zu finden. So, wie sich mir die Lage darstellt – und ich bin zuversichtlich, gut informiert zu sein –, ist es so, dass es bisher keine Verbändeanhörung gibt. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Mitzeichnung der Ministerien. Deswegen gibt es noch gar kein Informationszuleitungsbedürfnis des Parlaments. Das erfolgt erst dann, wenn die Kabinettsanhörung stattfindet, also der Gesetzentwurf offiziell den Verbänden zur Anhörung zugeht. Dagegen, dass solche Entwürfe oder Teile davon mal über andere Wege in Verbänden bekannt werden (Niclas Dürbrook [SPD]: Es gibt doch gar keinen Entwurf!) oder man als Verwaltung und so weiter im Austausch mit unterschiedlichen Verbänden ist, spricht nichts. Es gibt keine Verbändeanhörung, und deswegen gibt es auch aktuell noch nicht das Anrecht des Parlaments, diesen Entwurf zu haben und ähnliches. Das ist an der Stelle ein Dead End. (Zuruf: Haben Sie ihn denn?) – Nein, ich habe den Entwurf auch nicht. – Ich glaube, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Entwurf gerade nicht in der Verbändeanhörung ist. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass es vorher eine Berichterstattung gibt und dass es eine Debatte gibt und so weiter. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Merken Sie selber, oder?) Ich glaube, hier wird gerade etwas aufgemacht, was an der Stelle wirklich nicht der Wahrheit entspricht. – Vielen Dank. (Lasse Petersdotter) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Für einen weiteren Kurzbeitrag hat jetzt die Fraktionsvorsitzende der SPD, Serpil Midyatli, das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann sich hier als Ministerin auch hinstellen und sagen: Dumm gelaufen, da habe ich das Verfahren nicht vernünftig gemacht. – Wir sind ja hier gerade in diesem Parlament gerade für unseren parlamentarischen Austausch und die Konstruktivität der Gespräche bekannt. Wenn Sie so viel Verwirrung gestiftet haben, dass meine Kollegin Beate Raudies in ihrem Redebeitrag von einer Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf redet, dann scheinen die ja auch etwas missverstanden zu haben. Es scheint hier ein Missverständnis im Raum zu stehen, und das hätten Sie ausräumen können. Da kann man sich ja mal hinstellen und sagen: Ist irgendwie dumm gelaufen, blöd. – Aber uns dann vorzuwerfen, wir wären nicht rechtsstaatlich! Ganz ehrlich, das muss ich wirklich von uns weisen. Das ist das Erste. (Beifall SPD, FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Das Zweite, Frau Kollegin: Meine Kollegin Beate Raudies hat aus ihrer Perspektive heraus sehr deutlich gemacht, dass sie sich in der Gesamtheit gar nicht vorstellen kann, wie sich Rassismus und Diskriminierung anfühlen können. Sie hat sehr differenziert dargestellt, dass wir sehr wohl in der Gesellschaft, weil auch der öffentliche Dienst ein Querschnitt der Gesellschaft ist, dagegen vorgehen sollten, und hat das, was wir zumindest wissen, in den Raum gestellt. Ich habe immer so ein bisschen den Eindruck, als wüssten sozusagen einige in diesem Raum mehr und insbesondere Sie, was Rassismus bedeutet, und alle anderen irgendwie nicht. Das schwebte in Ihrer Rede auch mit. Wenn Sie uns einiges unterstellen, dann will ich auch mal sagen, wie mein Empfinden ist. Ganz ehrlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, es gibt strukturelle Diskriminierung, es gibt auch strukturellen Rassismus. Dagegen können wir mit Strukturen und mit Gesetzesinitiativen vorgehen. Aber es gibt natürlich auch etwas, was wir als Gesamtgesellschaft miteinander hinbekommen müssen. Da geht es mir in erster Linie – darüber reden wir morgen, wenn es um „Demokratie leben!“ geht –, nicht darum, Menschen prinzipiell unter Generalverdacht zu stellen. Das gilt für alle Seiten. Da wünsche ich mir insbesondere von Ihnen mehr Sensibilität gerade bei diesem Thema. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Beate Raudies
Zum nächsten Kurzbeitrag hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der FDP, Christopher Vogt, das Wort.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es deutlich sagen: Ich habe deutlich gemacht, dass es nicht im Sinne unserer Verfassung ist, was hier passiert, aber dass das Verfahren durchaus rechtlich möglich ist, denn es geht um beamtenrechtliche Dinge, und deswegen haben die Verbände die Möglichkeit, dass eine frühzeitige Information da ist. Das ist hier passiert. Insofern: Verfassungswidrig ist das nicht; es ist aus meiner Sicht aber auch nicht im Sinne der frühzeitigen Unterrichtung des Parlaments. Hier kam mehrfach der Punkt: Ja, nun warten Sie doch erst mal ab, die Opposition will hier schon Dinge beschließen und so weiter, Sie kennen den Gesetzentwurf doch noch gar nicht! – Ja, aber mittlerweile ist der doch schon relativ bekannt, und es gab eben eine sehr offensive Pressearbeit der Ministerin dazu, die ein Interview gegeben hat, in dem sie sich jetzt auch noch falsch ausgedrückt hat. Die Beweislastumkehr, über die sie selbst gesprochen hat, gibt es jetzt gar nicht mehr. Ich will aber mal sagen, was auf schleswig-holstein.de zu diesem Gesetz zu finden ist: sehr umfangreiche Informationen. Dort ist immer von einem neuen Gesetz die Rede, nicht von einem Gesetzentwurf, den erst wenige kennen, sondern von einem neuen Gesetz. Da kann man die Fragen anklicken: „Warum brauchen wir das Gesetz? Wen schützt das Gesetz? Wie schützt das Gesetz vor Diskriminierung? Was ist nach dem Gesetz Diskriminierung und wie beweise ich das? Welche Bereiche deckt das Gesetz ab?“ (Christopher Vogt) Und so weiter. – Ganz viele detaillierte Fragen sind auf schleswig-holstein.de schon zu finden, und es wird immer von „dem Gesetz“ gesprochen. Das ist nun wirklich kein Parlamentarismus mehr, was hier stattfindet. (Lebhafter Beifall FDP, SPD und SSW) Bei allem Respekt: Wenn wir dann nach knapp zwei Monaten eine Debatte dazu machen, zu sagen „Nun hören Sie doch mal auf, nun gedulden Sie sich doch mal“, und so weiter: Wenn Sie in der Öffentlichkeit als Landesregierung von dem neuen Gesetz sprechen und die genauen Regelungen schon in der Öffentlichkeit raushauen, dann erwarte ich, dass das sofort dem Parlament zugeleitet wird und dass vernünftig daran gearbeitet wird, und nicht, dass so getan wird, als wäre das noch alles völlig offen. Die Landesregierung sagt detailliert, was da drin steht. Leiten Sie das Gesetz auch endlich dem Parlament zu, ansonsten: Hören Sie auf, uns vorzuschreiben, worüber wir zu reden haben und worüber nicht. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor, oder habe ich jemanden übersehen? Das will ich nicht ausschließen. – Dann schließe ich die Debatte. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört, und deswegen lasse ich jetzt in der Sache über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4393, abstimmen. (Unruhe) Darf ich um ein bisschen Ruhe bitten? Wir sind in der Abstimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP und SPD. Gegen die Stimmen von? – CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW. Dann kann sich niemand mehr enthalten. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 13 auf: Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/4368 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. – Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren. Ich weise noch darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 20/4368 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das scheint das ganze Haus zu sein. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich stelle fest, dass damit die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Annahme erreicht ist. Damit ist der neue Stellvertreter für den Vertreter der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Sebastian Schulze, gewählt. – Herzlichen Dank. (Unruhe) – Dann wollen wir gerne zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen und uns bei den Debatten jetzt auch auf den konzentrieren und alle anderen Debatten nach draußen verlagern. Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf: Stärkung des nationalen Veteranentags in Schleswig-Holstein: Kostenfreier Eintritt in staatliche Museen, Gärten und Kultureinrichtungen für Veteraninnen und Veteranen Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4357 (neu) – 2. Fassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort hat für die FDP-Fraktion der Vorsitzende Christopher Vogt.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da bin ich wieder, und diesmal werde ich mehr Erfolg haben als eben – hoffe ich. (Heiterkeit) Der Einsatz unserer Veteraninnen und Veteranen für unser Land verdient großen Dank und große Anerkennung. (Christopher Vogt) (Beifall ganzes Haus) – Das geht in die richtige Richtung. – Frieden, Freiheit und Sicherheit verteidigen sich nicht von allein. Dafür sorgen seit über 70 Jahren die Soldatinnen und Soldaten der Parlamentsarmee Bundeswehr nach dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Das gilt sowohl für die aktiven als auch für die ehrenhaft aus dem Dienst ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten. Mit unserem Antrag wollen wir die Leistungen der Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr gesellschaftlich noch stärker würdigen. Die Bundeswehr hat in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Auslandseinsätze absolviert und ist aktuell bei der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung intensiv gefordert. Die Gefahr für die Sicherheit in Europa ist in Zeiten des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und auch hybrider Angriffe auf unser Land und unsere Verbündeten wieder sehr real geworden. Auf unseren wichtigsten Verbündeten, die USA, ist sicherheitspolitisch erkennbar deutlich weniger Verlass als in der Vergangenheit. Spätestens in dieser Situation muss es zur Selbstverständlichkeit werden, dass wir als Gesellschaft gerade auch denjenigen Menschen unseren Dank und unsere Anerkennung wahrnehmbarer zeigen, die sich mit ihrem Dienst unter Einsatz von Leib und Leben vielfach einer großen körperlichen und auch psychischen Belastung ausgesetzt haben. Das sollte übrigens auch für die Angehörigen der Soldatinnen und Soldaten gelten. Wir haben angesichts unserer Geschichte und vor allem wegen der unfassbaren Verbrechen Nazideutschlands natürlich andere Traditionen als unsere Verbündeten. Das ist auch richtig so. Wir sollten aber mit Blick auf die jüngste Geschichte, mit Blick auf die Veteraninnen und Veteranen der Parlamentsarmee Bundeswehr den anerkennenden Umgang mit diesen vielen verdienten Menschen in angemessener Form intensivieren. Es ist ein großer Fortschritt, dass es seit dem vergangenen Jahr den Nationalen Veteranentag gibt und dass dieser auf unsere Initiative hin in Schleswig-Holstein nun jedes Jahr mit einer zentralen Veranstaltung begangen wird. Der Landtag hat in den letzten Jahren in eindrucksvoller Weise gezeigt, dass alle Fraktionen hinter den Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr stehen. Das zeichnet unser Parlament aus. (Vereinzelter Beifall ganzes Haus) Das ist in vielen anderen deutschen Parlamenten leider anders. Schleswig-Holstein ist sehr eng mit der Bundeswehr verbunden, mit sehr vielen Standorten im Land, die nun auch wieder ausgebaut und teilweise reaktiviert werden sollen. Das diesjährige Bürgerfest in Husum ist sehr wichtig, um die große Bedeutung der Bundeswehr und ihrer Angehörigen auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hervorzuheben. Es können aber nicht alle Veteraninnen und Veteranen an einer zentralen Veranstaltung teilnehmen. Wir schlagen deshalb vor, dass am Nationalen Veteranentag beziehungsweise an dem Tag, an dem er begangen wird, nämlich in diesem Jahr am Sonntag, dem 14. Juni, alle Veteraninnen und Veteranen mit bis zu vier Personen kostenfreien Eintritt in die landeseigenen Museen, Schlösser und Kultureinrichtungen erhalten sollen. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag, um deutlich zu machen, dass die Wertschätzung flächendeckend gilt und von allen mitgetragen wird. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Kai Dolgner [SPD]) Mit Blick auf die gewisse Kurzfristigkeit sind wir der Meinung, dass man das in den Landeseinrichtungen einfach ermöglichen kann. Zukünftig sollten sich vielleicht auch die kommunalen und die privaten Einrichtungen beteiligen. Darüber kann man gute Gespräche führen; es ist sinnvoll, das auszuweiten. Unser Antrag ist ein erster wichtiger Schritt. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Initiative zügig umzusetzen – das wurde im Vorfeld der Debatte bereits zugesagt – und dies mit einer breiten öffentlichen Kommunikation zu unterstützen. Den Nationalen Veteranentag als Ausdruck gesellschaftlicher Verbundenheit und Dankbarkeit gegenüber unseren Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Uniform können wir so noch stärker würdigen. Das betrifft allein in Schleswig-Holstein mehrere hunderttausend Menschen, die sich ein Veteranenabzeichen verdient haben und bald hoffentlich auch einen Veteranenausweis erhalten, wie das in anderen NATO-Staaten längst der Fall ist. Ich finde es ein Gebot des Respekts, dass wir möglichst vielen Veteraninnen und Veteranen und ihren Angehörigen einen besonderen Tag ermöglichen – wie gesagt, ein kleiner Beitrag, aber er ist ganz sicher symbolträchtig und wird von den Beteiligten entsprechend gewürdigt. Herzlichen Dank im Namen meiner Fraktion an die Fraktionen von CDU und Grünen, dass wir das im Vorfeld gemeinsam geklärt haben, dass wir einen gemeinsamen Antrag vorgelegt haben. Ich hoffe auf ein breites Votum hier im Parlament; das wäre ein (Christopher Vogt) gutes Zeichen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Rasmus Vöge das Wort.
Rasmus Vöge CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In wenigen Wochen feiern wir den dritten Nationalen Veteranentag, und zum zweiten Mal richten Landtag und Landesregierung einen gemeinsamen Festtag aus, der Ausdruck unserer Wertschätzung gegenüber allen Soldaten der Bundeswehr ist, die in unseren Streitkräften dienen oder gedient haben. Die Feierlichkeiten in Kiel im vergangenen Jahr haben in der Bundeswehr, bei Soldaten, Veteranen und deren Organisationen ein großes positives Echo ausgelöst, und deshalb möchte ich gerne die Gelegenheit dieser Debatte nutzen, unserer Landtagspräsidentin, aber auch unserem Ministerpräsidenten für dieses wichtige Zeichen von Wertschätzung und Anerkennung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten zu danken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Veteranentag soll all jener gedenken, die im Dienst für unser Land ein hohes Maß an Mut, Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft gezeigt haben und weiterhin zeigen. Der Dienst in unseren Streitkräften verdient unsere ehrliche Anerkennung, unseren Respekt und unsere Unterstützung heute und jeden Tag. Der Veteranentag ist aber auch ein deutliches Zeichen einer veränderten Kultur der Wertschätzung gegenüber der Bundeswehr und ihren Angehörigen. In der Vergangenheit war der Umgang mit der Bundeswehr teils durch Unverständnis, Kritik oder gar Ablehnung geprägt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang insgesamt an den verschämten Umgang der Politik mit dem Einsatz in Afghanistan, der durch die Politik und deren Kommunikation im öffentlichen Bewusstsein eher als Einsatz eines bewaffneten THW wahrgenommen und nicht als das bezeichnet wurde, was es war, nämlich ein Einsatz mit Gefahr für Leib und Leben. Erst durch die Anschläge auf einen Bus der Bundeswehr in Kabul oder das Karfreitagsgefecht 2010 ist der deutschen Öffentlichkeit klar geworden, was die Bundeswehr in Afghanistan macht. Um mit den Worten des ehemaligen Verteidigungsministers Peter Struck zu sprechen: Sie verteidigte am Hindukusch auch unsere Sicherheit. Wir erkennen heute mit Dankbarkeit und Klarheit: Die Zeit, in der schlecht über die Bundeswehr und die Soldatinnen und Soldaten gesprochen wurde, ist vorbei. Wenn wir aber heute über den Veteranentag und unsere Verantwortung gegenüber den Soldaten der Bundeswehr sprechen, dann darf ein Kapitel sicherlich nicht unerwähnt bleiben: Viele ehemalige Soldaten sind verwundet worden, nicht nur körperlich, sondern vor allen Dingen auch seelisch. Sie trugen ihre Erfahrungen aus den Einsätzen nach Hause und wurden krank. Sie litten unter den Erlebnissen und leiden auch heute noch. Die Bundeswehr geht davon aus, dass etwa 13.000 Soldaten eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt haben. Bei den meisten Soldaten wird die PTBS erst nach der Dienstzeit diagnostiziert. Immer wieder berichten Soldaten vom mühevollen Kampf innerhalb der Bundeswehr für Entschädigung. Meine Damen und Herren, das darf nicht sein. Wir schulden den Soldaten die bestmögliche Behandlung. Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass unsere Soldaten eine gute medizinische Versorgung und entsprechende Therapien erhalten. Ich weiß, dass die Bundesregierungen für Verbesserungen gesorgt haben, aber der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Ich empfehle uns, noch einmal gemeinsam eine entsprechende Initiative zu starten. (Vereinzelter Beifall) Zurück zum Veteranentag. Die Bundeswehr ist eine zentrale Säule unserer Sicherheit, unserer Freiheit und unserer europäischen Verantwortung. Sie steht für Professionalität, Disziplin und Teamgeist. Wir schätzen das Engagement der Soldatinnen und Soldaten, ihrer Familien und der Zivilbeschäftigten, die oft unter persönlichen Opfern arbeiten, um uns alle zu schützen. Ihre Einsatzbereitschaft schafft Sicherheit, Stabilität und Vertrauen – bei uns in Deutschland und gemeinsam mit unseren Verbündeten in Europa und der Welt. Es ist bereits angesprochen worden: In SchleswigHolstein verbindet uns eine lange Tradition der starken Bundeswehrpartnerschaften. Die CDU begrüßt die Zusammenarbeit zwischen Land, Standortgemeinden der Bundeswehr, den Reservistenorganisationen, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Das fördert ein positives Umfeld bei uns im Land, und darauf können wir alle stolz sein. Unser Land verdient es, bei einem Angriff verteidigt zu werden. Die demokratische Grundordnung, (Rasmus Vöge) die Freiheit, der Rechtsstaat, der Wohlstand und der Sozialstaat – nichts von dem ist selbstverständlich. In der langen Geschichte unseres Landes und unseres Kontinents ist die seit 1945 und damit seit Jahrzehnten anhaltende Friedensperiode einmalig. Dessen sollten wir uns wieder stärker bewusst sein. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) An diese Verantwortung für unser Land erinnern wir auch am Veteranentag in Schleswig-Holstein und in ganz Deutschland. Da ist ein freier Eintritt in Museen für Veteranen und deren Familien wirklich nur ein kleiner Beitrag, aber eine schöne Geste. Die Signale aus der Stiftung Landesmuseum SchleswigHolstein und aus dem Schloss Eutin sind positiv, und ich freue mich, dass unser Ansinnen dort auf einen offenen Geist trifft. Ich bedanke mich bei der FDP für die Initiative, die wir gern unterstützen. Ich würde mich über Zustimmung aus dem ganzen Haus sehr freuen, und wenn noch weitere Einrichtungen mitmachen, senden wir ein gutes Signal der Wertschätzung und der Anerkennung an unsere Soldaten und Veteranen. Thank you for your service. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Sebastian Bonau das Wort.
Sebastian Bonau GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer kurzen persönlichen Anekdote beginnen. Mein erster Gruppenführer war Feldjäger und mehrfach als Personenschützer im Afghanistaneinsatz. Später habe ich einen Oberstleutnant kennengelernt, der als einer der ersten deutschen Piloten auf dem Balkan im Einsatz war. Das waren Einsätze in Zeiten, in denen wir in Deutschland noch gezögert haben, sie überhaupt als Kriegseinsätze zu bezeichnen. Ich selbst war in meinen 13 Jahren bei der Bundeswehr nicht im Auslandseinsatz. Ich hatte eher, wie man so sagt, heizungsnahe Verwendungen. (Christopher Vogt [FDP]: Ölheizung?) Aber auch dort habe ich viele Menschen erlebt, die sich jeden Tag selbstverständlich in den Dienst unseres Landes gestellt haben. In einer Ausbildung hatten wir einmal die Aufgabe herauszuarbeiten, was den Soldatenberuf eigentlich von anderen Berufen unterscheidet. Wir sind am Ende bei einer vielleicht einfachen, aber entscheidenden Antwort gelandet: Es ist der Gegner oder der Feind, der gegenübersteht. Das unterscheidet den Dienst bei allen anderen Parallelen zu Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten, die ebenfalls unter hohen Belastungen stehen. Ich freue mich, dass wir nun eine gemeinsame Formulierung mit der FDP gefunden haben. Denn wenn wir über den Nationalen Veteranentag sprechen, sprechen wir über Anerkennung. Veteraninnen und Veteranen haben für unseren Staat Verantwortung übernommen oder tun es noch immer. Viele haben Belastungen getragen, die für die meisten abstrakt bleiben: Trennung von der Familie, gefährliche Einsätze, körperliche und seelische Beanspruchungen. Auch Angehörige tragen diese Erfahrungen mit. Daher ist der Impuls unseres Antrags, es zu ermöglichen, den Veteraninnen und Veteranen am Nationalen Veteranentag freien Eintritt in staatliche Museen, Schlösser, Gärten und Kultureinrichtungen zu gewähren – mit Begleitpersonen. Das ist ein sichtbares Zeichen: Ihr gehört dazu, eure Familien gehören dazu, euer Dienst wird gesehen. Doch zugleich gilt: Auch andere Gruppen wie Rettungsdienst, Feuerwehr, THW oder andere Ehrenämtler_innen hätten solche Anerkennung verdient. Dennoch, eine demokratische Armee darf nicht neben der Gesellschaft stehen, sondern muss in ihr verankert sein. Diese Verankerung müssen wir stärken. Sie ist eine Parlamentsarmee, gebunden an Recht und Gesetz. Gute Veteranenkultur muss daher ebenso demokratisch, antifaschistisch und friedensorientiert sein, ohne militärisches Pathos. Kultureinrichtungen sind dafür durchaus geeignet. Dort sprechen wir über Geschichte, über Demokratie, über Gewalt, Frieden und Verantwortung. Wenn Veteraninnen und Veteranen dort willkommen sind, entsteht mehr als kostenfreier Eintritt. Es entsteht eine Einladung zum Gespräch. Wichtig ist die Umsetzung. Wenn wir solche Angebote schaffen, brauchen wir einfache Nachweise. Heute gibt es dieses Veteranenabzeichen, und zugleich wird über einen möglichen Veteranenausweis gesprochen. Ein Veteranenausweis könnte Veteraninnen und Veteranen ersparen, ihren Dienst immer wieder erklären zu müssen. Vielmehr könnte er Angebote zugänglich machen. Er könnte auch Unterstützung, Beratung und Anerkennung verbinden. Ein solcher Ausweis darf aber nicht ausschließlich ein Rabattkärtchen sein. Er sollte Ausdruck gesell- (Sebastian Bonau) schaftlicher Anerkennung sein und funktionieren. Deshalb sollten wir nicht nur abwarten, was der Bund entscheidet. In diese Debatte sollten wir uns als Schleswig-Holstein aktiv einbringen. Bis dahin brauchen wir pragmatische Übergangslösungen. Sie dürfen nicht von Misstrauen geprägt und nicht so kompliziert sein, dass die gute Idee im Verwaltungsaufwand steckenbleibt. Der Antrag ersetzt keine umfassende Veteranenpolitik. Er ersetzt keine gute Versorgung, er ersetzt keine psychosoziale Unterstützung und keine Nachsorge und keine Hilfe für Familien. All das bleibt weiterhin notwendig. Aber er ist ein positives, niedrigschwelliges und sichtbares Zeichen. Wir sollten den Veteranentag nutzen, um die Bundeswehr als Teil unserer demokratischen Gesellschaft sichtbar zu machen. Lassen Sie uns diesen Tag in Schleswig-Holstein gut verankern, und lassen Sie uns Kulturorte zu Orten der Begegnung machen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der FDP-Fraktion danken. Sie bringt heute eine bayerische Idee in den SchleswigHolsteinischen Landtag, die sogar eine Mehrheit finden wird, was bei bayerischen Ideen bei uns ja nicht unbedingt der Regelfall ist, selbst wenn man wie der Ministerpräsident zur gleichen Parteienfamilie gehört. Es geht im Kern um – – (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Du meintest, er würde sonst noch intervenieren, aber die haben ja schon unterschrieben. – Es geht um eine kleine, aber symbolisch wichtige Geste der Anerkennung, um Sichtbarkeit und darum, Menschen, die in unserem Gemeinwesen gedient haben oder weiterhin auch dienen, nicht nur in Reden zu würdigen, sondern auch konkrete Zeichen der Wertschätzung entgegenzubringen. Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr haben Verantwortung übernommen, oft unter Bedingungen, die sich viele nur schwer vorstellen können. Sie haben Dienst geleistet in Auslandseinsätzen, Bündnisverpflichtungen, Krisenlagen und zunehmend wieder ein Bewusstsein von Landes- und Bündnisverteidigung in einer erheblich gefährlicher gewordenen Weltlage geschaffen, einige als aktive Reservistinnen und Reservisten teilweise Jahrzehnte über die eigentliche aktive Zeit hinaus. Viele tragen Erfahrungen mit sich, die nach dem Dienst nicht einfach enden. Deshalb ist es richtig, dass wir sagen: Wir sehen euch, wir erkennen euren Dienst an, ihr seid Teil unserer Gesellschaft. Der kostenfreie Eintritt in Museen, Schlösser, Gärten und Kultureinrichtungen, auch wenn das in Bayern zugegebenermaßen ein bisschen mehr ist als bei uns, am Veteranentag ist eine niedrigschwellige, aber sichtbare Geste. Einen Veteranenausweis auf Bundesebene einzuführen, halte ich dabei für eine wichtige Anregung. Nicht jeder Veteran ist noch Reservist, und Anerkennung darf nicht an Verfahren scheitern. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wer Anspruch auf diese Geste hat, soll sie unbürokratisch nutzen können, wie das in anderen Ländern üblich ist, und nicht erst nach seiner Wehrdienstzeitbescheinigung wühlen müssen. Zudem hilft eine klare Grundlage künftig auch unseren Einrichtungen. Zum Schluss möchte ich aber den Blick weiten: Wenn wir über den Dienst am Gemeinwesen sprechen, sollten wir nicht vergessen, dass unser Land und unsere Gesellschaft von sehr unterschiedlichen Formen des Dienstes getragen wird. Dazu gehören natürlich Soldatinnen und Soldaten ebenso wie Wehrdienstleistende, Reservistinnen und Reservisten sowie ehemalige Zivildienstleistende etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder sozialen Einrichtungen. Dazu gehören selbstverständlich auch junge Menschen im Freiwilligen Sozialen, Ökologischen und Kulturellen Jahr und in anderen Freiwilligendiensten. Dazu gehören Ehrenamtliche im Technischen Hilfswerk, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in Hilfsorganisationen, im Katastrophenschutz, in Rettungsdiensten und bei der DLRG. Selbstverständlich denken wir auch an diejenigen, die beruflich für unsere Sicherheit einstehen, etwa bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Natürlich ist der militärische Dienst mit seinen besonderen Risiken nicht einfach mit allen anderen Formen des Dienstes einer Gemeinschaft gleichzusetzen, die ich eben aufgezählt habe – und ich habe sicherlich auch einige vergessen. Aber sie alle verbindet eines: Sie stellen Zeit, Kraft, Verantwortung (Dr. Kai Dolgner) und manchmal auch die eigene Sicherheit und Gesundheit oder gar das Leben in den Dienst anderer. Das ist natürlich kein Grund, den Veteranentag zu verwässern, aber wir sollten uns vornehmen, auch darüber hinaus eine breitere Kultur der Anerkennung dafür zu stärken. Wer dem Trend entgegentreten will, dass viele Menschen das Ich vor das Wir setzen und glauben, so könnte eine Gesellschaft von freien und gleichen Menschen funktionieren, muss es als Daueraufgabe begreifen, dem etwas entgegenzusetzen und die Verantwortung für andere und für das Gemeinwesen zu stärken und zu ehren. (Beifall SPD und Rasmus Vöge [CDU]) Wer dient, schützt, hilft, pflegt, rettet oder unterstützt und dabei nicht nur sich sieht, sondern vor allem den anderen, das Gegenüber, verdient Respekt. Wir werden dem Antrag deshalb selbstverständlich zustimmen. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Weil wir gerade von Anerkennung und Respekt sprechen, ist es mir eine große Freude, auf Einladung des Kollegen Deckmann Mitglieder der Kreisjugendfeuerwehr Nordfriesland hier im SchleswigHolsteinischen Landtag begrüßen zu können. – Schön, dass Sie, dass ihr da seid, und danke für euren Einsatz! (Beifall) Für die SSW-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag vom September 2024 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag seinerzeit einstimmig den Beschluss gefasst, den Veteranentag auch in Schleswig-Holstein als Anerkennung für diejenigen, die in der Bundeswehr gedient haben, aber auch für die aktiven Soldatinnen und Soldaten einzuführen. Aus Sicht des SSW war es wichtig, sich dieser Debatte zu stellen und differenziert die Symbolik eines solchen Tages zu betrachten. Somit ist es gut, dass dies auf einer gemeinsamen parlamentarischen Grundlage geschehen ist. Denn die Einführung eines solchen Veteranentages markiert durchaus ein neues Kapitel der gesellschaftlichen Wahrnehmung der Bundeswehr, welches aber auch nicht unumstritten ist. Denn auch wenn die Bundeswehr eine Parlaments- und Verteidigungsarmee ist, gab es in Deutschland historisch eine sehr lange Zurückhaltung bis hin zu einer kritischen Distanz gegenüber der Bundeswehr. Daher gab es auch im Vorfeld eine lange grundsätzliche gesellschaftspolitische Diskussion über die Einführung eines solchen Tages. Ich denke ganz persönlich, dass diese Debatte keineswegs abgeschlossen ist. Im Kontext der globalen Konflikte hat sich die öffentliche Wahrnehmung der Bundeswehr stark verändert. Diese Begründung wird auch für eine stärkere Sichtbarkeit der Streitkräfte herangezogen. Wir wollen ganz klar anerkennen, dass Streitkräfte im Einsatz Leid erfahren, dass sie Leid sehen und im Nachgang mit vielen Herausforderungen zu kämpfen haben. Es geht uns auch um die Angehörigen, dass sie ebenfalls Anerkennung und Dankbarkeit erhalten. Gleichzeitig stellen sich mir aber doch einige Fragen: Werden Menschen, die in Kriegsgebieten Zivilisten versorgen, auch gewürdigt? Gibt es eine ähnliche symbolische Anerkennung für Menschen, die in Katastrophensituationen Hilfe leisten? Oder: Kommt auch den humanitären Hilfsorganisationen die gleiche Würdigung zu? Diese Fragen sollten wir in der gesellschaftlichen Stimmung nicht übersehen und uns in der Debatte diesen Fragen stellen. (Beifall SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) FDP, CDU und Grüne wünschen nun, dass der Veteranentag weiter ausgestaltet werden soll: In Form von freiem Zutritt zu staatlichen Museen, Schlössern, Gärten oder anderen Kultureinrichtungen soll dieser Tag in die Mitte der Gesellschaft getragen werden. – Das finden wir gut, den Ansatz kann ich durchaus nachvollziehen, weil es ein weiteres Zeichen der Wertschätzung für alle Veteraninnen und Veteranen ist, die diesen Tag außerhalb einer Festveranstaltung begehen möchten. Ich frage mich aber auch ein bisschen, warum der Vorschlag erst jetzt kommt und inwieweit er mit den Vertretern der Bundeswehr abgestimmt ist. Wir hätten in einem weiteren Diskurs verschiedene Themen ansprechen können, die meines Erachtens ebenso wichtig und heute schon hier genannt worden sind. Denn wie sieht es eigentlich bei den Soldatinnen und Soldaten aus, die in den Einsätzen der vergangenen Jahre Schreckliches und Unvorstellbares erlebt haben? Wie wirkt es sich körperlich oder psychisch auf sie aus? Welche Spuren haben die Einsätze hinterlassen? – Dann wird klar, der Vete- (Sybilla Nitsch) ranentag allein reicht hier nicht aus. Anerkennung darf nicht bei Veranstaltungen, Reden oder freien Besuchen stehenbleiben. Für viele Veteraninnen und Veteranen ist die Aufarbeitung des Erlebten von immenser Bedeutung.
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Christopher Vogt?
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Kollegin, nur ein Hinweis: Sie haben sich gefragt, warum das erst jetzt kommt. Das kann ich erklären. Wir haben in unserer Partei Landesfachausschüsse zu verschiedenen Themen, seit einiger Zeit auch einen zur Sicherheitspolitik, und auch eine Vorfeldorganisation, die Liberalen Soldaten und Veteranen. Die haben uns das vor Kurzem erst vorgeschlagen. Wir haben das dann, wie sich das gehört, als Auftrag der Partei wahrgenommen und als Landtagsfraktion eingebracht. Ich freue mich, dass CDU und Grüne uns relativ schnell entgegengekommen sind, sodass wir das gemeinsam eingebracht haben. Es gab bei dem Zeitpunkt keinen Hintergedanken, sondern das war eine Initiative aus der Mitte der Partei. Ehrlich gesagt finde ich es eine ganz gute Sache, dass wir so eine Vorfeldorganisation haben, die sich einbringt und dann mit ihren Vorschlägen Erfolg hat. – Vielen Dank für den Hinweis. Ich würde in dem Sinne auch gleich noch einmal darauf eingehen, weil uns bekannt ist, dass viele Veteraninnen und Veteranen ganz klar die Sorge haben, dass solchen Tagen gegebenenfalls nur eine Symbolik beiwohnt, und sich wünschen, dass viel mehr konkrete Maßnahmen ergriffen werden – wie es auch schon von den anderen Fraktionen genannt worden ist. Dementsprechend haben wir uns gewundert, warum wir das nicht gegebenenfalls als eine Idee bereits 2024 mit diskutiert haben. Aber die Erklärung erläutert das ja. Vielen Dank. Für viele Veteraninnen und Veteranen ist die Aufarbeitung des Erlebten von immenser Bedeutung. Das ist auch für uns ein Kernpunkt. Dabei geht es um die konkrete Unterstützung und die Versorgung, um überhaupt wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wir müssen uns fragen: Wie geht es den Menschen nach ihrem Dienst, und wie gut funktioniert die Betreuung? Wie niedrigschwellig sind die Hilfsangebote, und fühlen sich Veteraninnen und Veteranen tatsächlich gesehen oder nur dann, wenn es politisch opportun ist? Wer Anerkennung ernst meint, der muss sie im Alltag zeigen und nicht nur einmal im Jahr. Es geht um Respekt, ja, aber es geht auch um die gesellschaftliche Teilhabe, eine verlässliche gesundheitliche Versorgung, insbesondere im Bereich psychischer Belastungen, unbürokratische Hilfe bei der Reintegration in das zivile Leben und die Anerkennung von im Dienst erworbenen Qualifikationen. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Der Veteranentag darf nicht politisch instrumentalisiert werden. Ich finde, gerade in Zeiten, in denen sicherheitspolitische Fragen wieder stärker in den Vordergrund rücken, müssen wir besonders sorgfältig darauf achten, wie wir über Militärdienst und Gesellschaft sprechen. Alle Menschen, die in Kriegs- und Katastrophengebieten helfen, verdienen Respekt. Respekt und Verantwortung heißt eben auch, Themen anzusprechen, die die betroffenen Menschen berühren und ihnen weiterhelfen. Wenn ein Veteranentag und die Maßnahme, ihnen freien Eintritt zu Museen und Kultureinrichtungen zu geben, dazu beiträgt, dann ist viel gewonnen, und daher sind wir für eine Weiterentwicklung offen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Marc Timmer [SPD])
Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich Ministerpräsident Daniel Günther das Wort.
Daniel Günther
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal will ich mich ausdrücklich bei der FDP-Fraktion für diesen Antrag, für diese Initiative bedanken, dem Veteranentag dadurch noch mehr Sichtbarkeit zu geben, dass freier Eintritt in unseren kulturellen Einrichtungen in Schleswig-Holstein gewährt wird. Denn das ist ein Ausdruck von Wertschätzung, von Respekt, und das ist ein wichtiges Zeichen an die Menschen, die in der Uniform der Bundeswehr ihren Dienst leisten und geleistet haben. Deswegen ausdrücklich herzlichen Dank für diese Initiative. Es ist ein gutes Zeichen, dass diese Initiative hier direkt aus dem Parlament kommt, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) (Ministerpräsident Daniel Günther) Ich würde das auch gar nicht kritisch sehen, dass der Veteranentag stetig weiterentwickelt wird und wann die Ideen dazu kommen. Da werden wir uns in den nächsten Jahren weiter alle miteinander etwas einfallen lassen, um dieser Sichtbarkeit Ausdruck zu verleihen, denn das ist noch ein junges Instrument; der dritte Veteranentag steht an. Landtag, Landesregierung und Landeskommando veranstalten ein Bürgerfest in Husum. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Menschen dort hinkommen und ihren Respekt gegenüber den Soldatinnen und Soldaten zum Ausdruck bringen. Ich finde übrigens auch: Wenn man Soldatinnen und Soldaten, Veteranen, hier einmal isoliert als Menschen hervorhebt, die sich ganz besonders verdient machen, schmälert das doch mitnichten den Einsatz, den viele Menschen in den Freiwilligen Feuerwehren und an anderen Orten für unser Gemeinwesen leisten. Man muss feststellen, dass wir heute in einer vollkommen anderen Lage und Situation leben. Mit den Veränderungen in der Welt geht eine ganz andere Bedrohungslage einher, sodass die Menschen, die Dienst leisten, zu dem Zeitpunkt wissen, dass das, was sie für ihr Vaterland leisten, eben auch bedeutet, dass sie im Zweifelsfall ihr Leben in Einsätzen einsetzen müssen. Wenn man in solche Einsätze geht, dann ist doch auch der Anspruch, dass man gesehen wird, dass Gesellschaft zum Ausdruck bringt, dass man den Leistungen, die dort erbracht werden, die dort erbracht worden sind, mit Respekt begegnet und dass man mit einem Veteranentag und mit anderen öffentlichen Zeichen, vielleicht auch manchmal Symbolik, zum Ausdruck bringt: Das ist doch etwas Gutes und Wichtiges, und das sollten wir hier alle miteinander unterstützen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU und SPD) Ich war am vergangenen Donnerstag in Eckernförde, um dem Seebataillon das schleswig-holsteinische Fahnenband zu überreichen. Dort waren viele Frauen und Männer in Uniform angetreten, und am Montag ist ein Teil von ihnen in den Einsatz gegangen, im Minenjagdboot Fulda, unterwegs in gefährlichen Gebieten zur Sicherheit und zur Unterstützung auf See. Gleichzeitig war ich vor drei Wochen mit dem Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Peter Tschentscher, in Litauen bei der Panzerbrigade 45. Dort sind übrigens 1.600 Frauen und Männer, die ihren Dienst für unsere Bundeswehr leisten, 20 Kilometer von der belarussischen Grenze stationiert. Machen wir uns nichts vor, das ist ein Ort, an dem es, wenn der Konflikt sich ausweitet, mit Sicherheit an allererster Stelle knallt. Dort zu erleben, dass an einem Ort, an dem deutsche Soldatinnen und Soldaten aus der Historie zu Beginn nicht unbedingt auf ungeteilte Sympathie gestoßen sind, unsere Soldatinnen und Soldaten mit Schwarz-Rot-Gold von den Menschen begrüßt werden, die sagen: „Danke, dass ihr hier seid, danke, dass ihr für unser aller Sicherheit sorgt“, das ist, ich gebe zu, schon ein besonderes Gefühl, auch wenn man dort die Frauen und Männer unserer Bundeswehr aus Schleswig-Holstein, aus Hamburg persönlich in Gesprächen erlebt. Ich bin stolz darauf, dass diese Menschen ihren Einsatz für unsere Sicherheit leisten, und diesen Respekt sollten wir als Gesellschaft, glaube ich, zusammen ausdrücken. (Beifall CDU, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Deswegen wäre dies nach der Initiative der FDP und mit Blick auf den gemeinsamen Antrag von FDP, CDU und Grünen – ich hoffe, am Ende auch mit der Unterstützung der SPD, die diese ja deutlich gemacht hat –, also mit breiter Unterstützung hier im Parlament, ein gutes und richtiges Zeichen. Wir haben natürlich Gespräche mit dem Landesmuseum und mit dem Museum Schloss Eutin aufgenommen. Mit der kurzen Frist hoffe ich auf eine sehr unbürokratische Lösung, denn in der Tat gibt es einen Veteranenausweis so in der Form noch nicht. (Zuruf) – Genau, das Abzeichen hilft. Da sollten wir wirklich mit offenem Herzen unterwegs sein und nicht zu viele Hürden aufbauen, damit dieses sichtbare Zeichen in unseren kulturellen Einrichtungen des Landes gelebt wird. Ich finde, es dürfen sich gerne auch andere anschließen, denn je breiter wir das machen, desto größer wird natürlich an dem Tag auch das Konkurrenzangebot zu Husum. Aber auch da sind wir kostenfrei unterwegs. Von daher glaube ich: Wenn wir an allen Orten in unserem Land dieses Zeichen auch am Nationalen Veteranentag aussenden, dann wäre das Rückendeckung für unsere Soldatinnen und Soldaten und diejenigen, die ihren Dienst geleistet haben. Deswegen freue ich mich auf ein breites Votum des Parlamentes. – Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW)
Beate Raudies
Der Ministerpräsident hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute erweitert. Diese Zeit stände bei Wunsch jetzt den Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ein Antrag auf Ausschussüberweisung liegt nicht vor. Ich lasse in der Sache abstimmen über den Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4357 (neu) – 2. Fassung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf: Fortführung der Förderung von kleinen Solaranlagen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4376 Aufdach-Photovoltaikanlagen liefern wichtigen Beitrag zur Energiewende Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4433 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die CDU-Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche mit ihrem Referentenentwurf zur Förderung von Solardachanlagen vorlegt, ist kein technisches Detail im Förderdschungel, sondern es ist ein energiepolitischer Kurswechsel, und zwar in die absolut falsche Richtung. (Beifall SPD, SSW und Dr. Ulrike Täck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dies bezieht sich leider auch auf ihre Vorstellung über die künftige Rolle der Windenergie, ach, was sage ich, insgesamt auf die Energiewende, die wir in Schleswig-Holstein längst leben und die der maßgebliche Faktor im Stromsystem sind und zudem preisreduzierende Wirkung auf den Strommarkt hat. Wir müssen uns also Gedanken machen, wie wir die erneuerbaren Energien in den Markt bringen. Ja, effizient, aber bitte nicht mit der Abrissbirne. Der geleakte Referentenentwurf trifft nicht irgendeinen Randbereich. In Bezug auf Solarenergie greift er einen elementaren Baustein der Energiewende an, die Solaranlage auf dem Dach des Einfamilienhauses, auf dem Mehrfamilienhaus, auf dem Handwerksbetrieb, auf dem Stall im ländlichen Raum. Genau deshalb müssen wir hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag sehr klar sagen: Dieser Entwurf ist ein Fehler und muss überarbeitet werden. (Beifall SPD und SSW) Wer die feste Einspeisevergütung für neue Dachanlagen bis 25 Kilowatt streichen will, der entzieht denjenigen die Planungssicherheit, die die Energiewende in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgetragen haben: private Haushalte, kleine Betriebe, Landwirtinnen und Landwirte, Genossenschaften. Natürlich ist es richtig: Photovoltaik ist günstiger geworden, aber die EEG-Vergütung ist bereits heute degressiv angelegt. Sie sinkt kontinuierlich seit Jahren, inzwischen ist sie bei über sieben Cent pro Kilowattstunde angekommen. Auch sind Installationskosten, Netzanschlusskosten und Finanzierungskosten gestiegen, und Speicher bleiben für viele Haushalte eine erhebliche Investition. Wer in dieser Lage behauptet, kleine Dachanlagen bräuchten keine Verlässlichkeit mehr, der rechnet sich die Realität schön. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was auf dem Papier nach Marktintegration klingt, bedeutet in der Praxis vor allem mehr Bürokratie, mehr Risiko und weniger Ausbau, denn die abverlangte Direktvermarktung mag für große Solarparks funktionieren, für die Solaranlage auf dem Dach ist sie vor allem eins: unnötig. Direktvermarkter werden sich um dieses Segment nicht kümmern, und sollen Betreiber kleinerer Solaranlagen nun zu Stromhändlern werden? Ich denke nein, dies ist eine völlig irrige Vorstellung. (Vereinzelter Beifall SPD) Die Energiewende gelingt, wenn Menschen vor Ort mitmachen können, wenn sie Akteure und nicht nur Zahler der Stromrechnung sind. Gerade wir in Schleswig-Holstein wissen, die Akzeptanz der Energiewende wächst dort, wo Teilhabe möglich ist. Das gilt für Bürger und Energiewindparks, das gilt für Energiegenossenschaften, und das gilt genauso für Solaranlagen auf privaten Dächern. (Marc Timmer) Meine Damen und Herren, aus sozialdemokratischer Sicht ist klar, wir wollen eine Energiewende, die uns unabhängig von fossilen Energieträgern macht. Wir müssen hier konsequent durchziehen. Wir sind in der zweiten Halbzeit. Das ist jetzt ein bisschen anstrengend, aber wir müssen da jetzt weitermachen. Wir wollen eine Energiewende, die für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar und leistbar ist. (Beifall SPD) Wir wollen eine Energiewende, an der viele teilhaben können, nicht nur wenige große Marktakteure. Ja, wir brauchen mehr Effizienz im Fördersystem und im Strommarkt. Ja, wir müssen Fehlanreize abbauen. Ja, wir müssen Strommarkt und Netze modernisieren. Aber nein, wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wir dürfen nicht die Axt an funktionierende Systeme anlegen, insbesondere wenn sie bürgernah, sozial, dezentral und auch netzdienlich sind. Das ist ein System, in dem viele Fachkräfte aus dem Handwerk arbeiten, ein System, in dem die Förderung bereits degressiv angelegt ist, aber damit nicht genug. Der im Referentenentwurf angelegte Redispatch-Vorbehalt träfe die Windbranche bei uns im Land heftig. Dabei gibt es neben dem Netzausbau andere Möglichkeiten, die längst ausformuliert oder bereits in Anwendung sind: Überbauung der Netzverknüpfungspunkte, Digitalisierung, vermehrte und einfache Netznutzungsmöglichkeiten vor dem Anschlusspunkt. All dies ist total wichtig. Darum müssen wir uns jetzt kümmern. All dies wird leider im Referentenentwurf überhaupt nicht adressiert. Das zeigt die Blickrichtung von Frau Reiche. Die Richtung ist also grundfalsch. Wenn sie damit durchkommt, sind die Folgen für unser Land, für Unternehmen und Arbeitsplätze aus der erneuerbaren Energiebranche fatal in Schleswig-Holstein. Wir erinnern an die berühmt-berüchtigte AltmaierDelle, die 2012 bis 2014 dazu geführt hat, dass der Zubau der erneuerbaren Energien massiv eingebrochen ist – mit Folgen für Unternehmen und für Arbeitskräfte. Dies darf sich nicht wiederholen. (Beifall SPD und SSW) Deshalb fordern wir die Wirtschaftsministerin auf, diesen Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten. Gestatten Sie mir noch ein kurzes Wort zum Alternativantrag. Im Prinzip beinhaltet er das Gleiche. Er hat nur eine Schwachstelle, und zwar die Bestimmung eines neuen Degressionspfades, der im EEG angelegt ist. Da braucht es nichts Neues. Deshalb müssen wir ihn leider ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.
Andreas Hein CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Photovoltaikanlagen auf Dächern leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Energieversorgung. Sie machen die Energiewende für Menschen konkret erlebbar, stärken die Resilienz unseres Energiesystems und tragen dazu bei, die eigenen Stromkosten langfristig zu senken. (Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) Genau das ist unser Ziel: Photovoltaik gehört für uns in erster Linie auf Dächer, auf bereits versiegelte Flächen, entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnlinien. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dort entfalten sie ihren Nutzen, ohne zusätzliche Flächenkonflikte zu erzeugen. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Christian Dirschauer [SSW]) Daher betrachten wir die aktuelle Diskussion auf Bundesebene, die die Freiflächen mehr in den Vordergrund schieben und gleichzeitig die Einspeisevergütung für die kleinen PV-Anlagen abschaffen möchten, differenziert. Aus diesem Grund setzen wir im Moment darauf, dass die derzeitigen Betreiber der Energieanlagen die Vergütung der eingespeisten Kilowattstunden zum Teil länger behalten. Das macht die Anlagen schneller wirtschaftlich und sorgt dafür, dass PV-Anlagen installiert werden. Die feste Einspeisevergütung – der Kollege Timmer hat es bereits gesagt – wird jetzt schon regelmäßig alle sechs Monate um ein Prozent abgesenkt. Seit 2025 erhält derjenige, der einen Smart Meter verbaut hat, diese Vergütung in Zeiten negativer Preise nicht. Allerdings wird es hinten drangehängt, sodass der 20-jährige Vergütungszeitraum entsprechend beibehalten wird. Wenn man den Smart Meter nicht hat, dann wird das über den Einbau der Wallbox geregelt. Auch dort gibt es dann entsprechende Eingriffe. (Andreas Hein) Die SPD hat nunmehr im Landtag beantragt, die Förderung beizubehalten. Auch darüber haben wir uns Gedanken gemacht. Wenn man sich den Antrag anguckt, würde man zunächst sagen: Ja, das passt schon. Allerdings – da Sie hier offenbar ein wenig mehr auf uns setzen als Ihre Kollegen in Berlin – möchten wir Ihnen kurz unseren Weg erläutern: Grundsätzlich sollte die staatliche Förderung als Anschub dienen, sie sollte Marktrisiken abfedern und dabei helfen, neue Technologien auf den Markt zu bringen. Das ist in diesem Fall gelungen. Heute ist ein PV-Element am Markt günstiger zu bekommen als die meisten Fassadenelemente im Garten. Unser Ansatz ist, einen planbaren Übergang zu schaffen – und dieses insbesondere vor den Auswirkungen der Debatten um den Bundeshaushalt. Statt eines sozusagen abrupten Endes schlagen wir einen stärkeren Degressionspfad vor – angelegt an das jetzige System, bei dem die Förderung schrittweise über Jahre ausläuft. Auf diese Art und Weise können sich Marktteilnehmer darauf einstellen, in Speicher investieren und die Eigenversorgung noch mehr stärken. Damit schaffen wir Verlässlichkeit für Investitionen und vermeiden Brüche beim Ausbau. (Beifall Wiebke Zweig [CDU]) Gleichzeitig müssen wir erneuerbare Energien systemdienlicher integrieren. Dafür braucht es einen engagierten weiteren Ausbau und eine komplette Digitalisierung unserer Netze, einen schnellen Ausrollpfad von Smart Metern sowie einen weiteren Ausbau von Speichern.
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Timmer?
Marc Timmer SPD
Vielen Dank. – Haben Sie sich Gedanken gemacht über die Höhe oder die Art und Weise der Degressionsschritte? Und wenn ja, wie sehen diese aus? – Natürlich kann man darüber diskutieren. Also, wir finden einen Übergangszeitraum von – ich sage mal – drei Jahren und haben damit einen Degressionspfad für all die Menschen, die sich jetzt auf den Weg gemacht haben. Gerade wenn es sich um Mehrfamilienhäuser oder Ähnliches handelt, braucht man Zeit, das alles miteinander zu diskutieren. Für diejenigen, die bereits jetzt auf dem Weg sind und denen plötzlich im Jahr 2027 ein Stoppschild vorgehalten wird, ist das für mich persönlich sehr, sehr extrem. Deswegen sehe ich einen Pfad – egal, ob das drei Jahre sind oder etwas länger –, bei dem man ganz klar sagt, dass für den Weg dorthin die Förderung gen null geht. Aus diesem Grund können alle, die sich auf den Weg machen, dieses in ihrer Arbeit berücksichtigen und sich darauf einstellen. Ich glaube weiterhin, dass der Markt noch mehr darauf reagieren und man sogar Speicher, die inzwischen schon sehr günstig geworden sind, im Verhältnis zu früheren Zeiten noch günstiger erhalten wird. Das Gleiche gilt für PV-Elemente. Die ersten PV-Elemente haben mehrere tausend Euro gekostet. Heute bekommen Sie sie zwischen 60 und 100 Euro. Es ist Wahnsinn, was diesbezüglich am Markt passiert ist, und deswegen bin ich davon überzeugt, dass der Markt darauf reagieren wird. Ich habe vor der Zwischenfrage über Smart Meter und Speicher gesprochen. Aktuell ist es so, dass wir – das gehört zur Wahrheit dazu – noch für den sogenannten Überschussstrom zahlen. Beispielsweise geben wir zur Mittagszeit, wenn die Sonne über Deutschland scheint, den Strom an unsere europäischen Nachbarn ab und bezahlen sogar dafür. Das ist ehrlicherweise nicht zukunftsfähig. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Wir setzen bei uns im Land auf mehr Last, mehr Ansiedlung und flexible Lasten, um unser Ziel zu erreichen: ein intelligentes, flexibles und systemdienliches Stromsystem mit bezahlbaren Strompreisen. Das wollen wir in diesem Sinne vorantreiben. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Dr. Ulrike Täck das Wort.
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Meinung, dass es hier noch mal etwas zur Degression einzuordnen gibt, denn das ging ein wenig drunter und drüber. Ich komme gleich dazu. Die Bundesregierung möchte die EEG-Förderung für Dach-PV-Anlagen unter 25 Kilowatt abrupt abschaffen. Das ist das Wort, das wir hier zunächst betonen sollten. Nach dem Marktstammdatenregis- (Dr. Ulrike Täck) ter sind in Schleswig-Holstein 150.000 Dachanlagen gemeldet. Solche Anlagen sind wichtig für die Menschen. Sie sind wichtig, weil sie bei der Energieproduktion mitmachen, direkt ihre Wärmepumpe und ihr E-Auto versorgen und somit den viel zu hohen Strompreisen begegnen können. Sie sind wichtig für die Schonung der Flächen. In den vielen Gesprächen, die ich mit den Bürgerinnen und Bürgern habe, wird immer wieder betont, dass PV vor allen Dingen auf die Dächer, also auf bereits versiegelte Flächen soll. Last, but not least sind sie wichtig für den Klimaschutz. Und weil sich die Dach-PV-Anlagen rechnen, müssen sie nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag gefördert werden. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Liebe SPD, Ihr Antrag ist so pauschal, dass er darüber keine Aussage macht, ob es Degressionspfade gibt oder ob das bereits bestehende System der Degressionen, das gesetzlich fixiert ist, beibehalten wird. Das war Ihrem Antrag nicht zu entnehmen, und aus diesem Grund haben wir das in unserem Alternativantrag betont. Wir fordern in unserem Alternativantrag, dass die Förderung nicht abrupt, sondern weiterhin degressiv gestaltet wird – so, wie das bereits der Fall im bestehenden EEG ist. Ich möchte an dieser Stelle betonen – Herr Timmer, das haben Sie bereits gesagt –, dass die abrupte Abschaffung der Förderung für Anlagen bis 25 Kilowatt nicht nur private Haushalte trifft. Bei dieser Größenordnung schauen wir zum Beispiel auf Landwirte mit ihrem Scheunendach, auf Handwerker mit ihrer Werkhalle und auf Mehrfamilienhäuser, die eventuell Mieterstrom erzeugen wollen. In Schleswig-Holstein sind es zwischen 20.000 und 30.000 Dach-PV-Anlagen, die nicht in die Kategorie Haushalt fallen. Das stellt man fest, wenn man sich das Marktstammdatenregister anschaut. Das ist also eine signifikante Zahl. Unser Alternativantrag ist weitergehend als der Antrag der SPD, wenn wir die Eigennutzung des Stroms betrachten. Batteriespeicher in Kombination mit einer PV-Anlage sind wichtig, damit die Menschen den Strom nutzen können, auch wenn die Sonne nicht scheint. Speicher machen also den Strom besser nutzbar und unterstützen damit die Netzstabilität. Deshalb bitten wir die Landesregierung zudem, sich auf der Bundesebene für die systemdienliche Einbindung der Dach-PV-Anlagen einzusetzen und dies mit den entsprechenden Speichern zu kombinieren. So hielten wir es für richtig. Unser Antrag widerspricht also nicht dem der SPD, sondern wir ergänzen ihn konkret. Wir weisen auf den bestehenden Degressionspfad hin; wir wollen ihn beibehalten. Und wir weisen darauf hin, dass die Systemdienlichkeit wichtig ist; denn Abschaltstrom oder negative Strompreise, die gegenwärtig verursacht werden können, sollten mit der Energiewende nicht eingehen.
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Dr. Schunck?
Dr. Michael Schunck SSW
Vielen Dank, Frau Täck. – Ich habe eine Frage, weil Sie sagten, dass Sie eine systemdienliche Einbindung fordern beziehungsweise die Landesregierung bitten, darauf hinzuwirken. Wir sehen ein großes Problem, was das Verteilnetz angeht. Das sehen übrigens nicht nur wir so, sondern der Verband kommunaler Unternehmen sieht es genauso. Das Netz ist heute schon überlastet, sodass die im Zuge des Ausbaus installierten Wärmepumpen und Solaranlagen nicht in Betrieb genommen werden können. Das Verteilnetz ist nicht für die notwendige Kapazität ausgebaut. Wir fragen uns deshalb – das ist der letzte Absatz Ihres Antragstextes –, inwiefern Sie darauf Bezug nehmen. Wollen Sie entsprechende Zuschüsse vom Bund einfordern? Für die Übertragungsnetzbetreiber gibt es diese ja schon. Wie positionieren Sie sich dazu? – Können Sie das wiederholen? Ich habe das Wort „Zuschüsse“ gehört. Es geht darum: Für die Übertragungsnetzbetreiber gibt es vom Bund Zuschüsse für den Ausbau dieser Netze. Für den Ausbau der Verteilnetze direkt vor Ort werden solche Zuschüsse aber nicht gezahlt. Wir haben heute schon das Problem, dass der Anschluss von neuen Wärmepumpen und Solaranlagen zum Teil blockiert ist. Deshalb beziehe ich mich auf den letzten Absatz Ihres Alternativantrags, in dem Sie formulieren, die systemdienliche Einbindung der Aufdach-Photovoltaik solle sichergestellt werden; hierzu zähle insbesondere die netzdienliche Steuerung. Wie stellen Sie sich diese netzdienliche Steuerung vor? Ich würde erwarten, dass (Dr. Ulrike Täck) man auch die Betreiber der Verteilnetze entsprechend unterstützt. Ist das Ihre Position? – Ich denke, man muss an beiden Enden beziehungsweise auf beiden Seiten dieser Münze arbeiten. Auf der einen Seite müssen natürlich die Netze ertüchtigt werden. Das trifft übrigens nicht auf alle Verteilnetze zu. Das ist das eine. Ich habe durchaus heute Morgen im Pressespiegel die Nachrichten aus Lübeck gelesen; vielleicht war das für Sie Veranlassung, noch einmal genau hinzuschauen. Man kann es aber durchaus etwas differenzierter sehen als das, was dazu in der Zeitung steht. Man muss an beiden Enden arbeiten. Einerseits müssen die Speicher und die PV-Anlagen netzdienlich angeschlossen werden. Das sind sie momentan nicht. Sie sind nicht extern regelbar. Sie leiten den Strom in das Netz, wenn er da ist, das heißt, wenn die Sonne scheint. Das belastet natürlich die Verteilnetze. Hier muss eine Regelbarkeit ermöglicht werden. Batteriespeicher helfen in jedem Fall, weil nämlich, wenn die Sonne mega scheint, der Strom nicht sofort in das Netz hineingeballert, sondern abgefangen wird. Am Abend, wenn die Leute von der Arbeit nach Hause kommen, kann dieser Strom genutzt werden. Die Batteriespeicher haben also einen erheblichen Anteil daran, dass die Netze entlastet werden. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen – das finde ich in Anbetracht des Presseartikels, den wir heute in der Zeitung lesen können, auch wichtig –, dass wir bei den Verteilnetzen von den Bestandsnetzen sprechen, und zwar in den Städten, in denen das der Fall ist. Wenn ein Neubaugebiet entsteht, also neue Gebäude errichtet werden, dann sollte man doch bitte von vornherein darauf achten, dass die Netze eine solche Kapazität haben, dass es gleich richtig funktioniert, und dass die Hausanschlüsse entsprechend eingebunden sind. Wir sprechen hier also vom Bestand, der diskutabel ist. Aber wenn wir es netzdienlich regelbar machen und mit Batteriespeichern nachrüsten, dann sollte es gehen. Ich finde, wir sollten von beiden Seiten her an der Sache arbeiten: Ertüchtigung der Netze und netzdienliche Ausgestaltung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Timmer?
Marc Timmer SPD
Vielen Dank. – Es ist eine kurze Anmerkung. Sie sagten, dass wir die Flexibilisierung auf der Verbrauchsseite nicht in den Antrag aufgenommen haben. Ja, das stimmt. Aber nicht alles, was nicht in dem Antrag steht, ist nicht zwingend nicht die SPD-Position. Das wollte ich nur klarstellen. Selbstverständlich sind Flexibilität auf der Verbrauchsseite und Preiseffekte, die damit zusammenhängen, super wichtig und ein wirklich großes Ziel der Energiewende. Dazu gehören bidirektionales Laden von Stromautos und das Ausrollen von Smart Metern; deren Anteil liegt, glaube ich, bei vier oder fünf Prozent und ist deutlich unzureichend. Aber die Flexibilisierung ist unglaublich wichtig, weil dadurch die Netze entlastet werden. Das brauchen wir für viele Verteilnetze. – Herr Timmer, ich danke Ihnen für die Klarstellung. Es war also keine Frage, sondern eine kleine Verlängerung Ihrer Redezeit. Aber es sei Ihnen gegönnt. (Marc Timmer [SPD]: Das ist zulässig laut Geschäftsordnung!)
Dr. Ulrike Täck GRÜNE
Ich habe nicht gesagt, dass es nicht so sei. – Also, ich glaube, am Ende wollen wir alle das Gleiche. Deswegen denke ich, dass es auch für die SPD möglich ist, unserem Antrag zuzustimmen. Ich bitte Sie also, noch einmal in sich zu gehen. Wir wollen das Gleiche. Sie haben es nur nicht hingeschrieben; wir haben es hingeschrieben. Deswegen bitte ich um breite Zustimmung zu unserem Alternativantrag und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Da soeben diese Frage aufkam: Unsere Geschäftsordnung sieht Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen vor; beides ist zulässig. Der oder die Abgeordnete antwortet dann am Redepult. Wir haben uns aber auch verständigt, dass beides nur ungefähr eine Minute dauern soll. Ich war soeben (Vizepräsidentin Beate Raudies) sehr großzügig, erinnere aber an dieser Stelle noch einmal daran. Also: Fragen und Bemerkungen sind zulässig. Im Übrigen gibt es noch die Möglichkeit, einen Kurzbeitrag zu halten. Für die FDP-Fraktion hat deren Vorsitzender, Christopher Vogt, das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, am ersten Jahrestag der Kanzlerwahl ist es ein sehr klares Zeichen, wie es um die schwarz-rote Koalition in Berlin bestellt ist, wenn uns die SPD-Fraktion hier im Landtag solche Anträge vorlegt. Das ist ja nicht der einzige Antrag dieser Art; zu „Demokratie leben!“ und so weiter gibt es ähnliche Vorschläge. Wir hier im Landtag sollen also nach Ihrem Willen die Landesregierung auffordern, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass „entgegen der aktuellen Pläne der Bundesregierung die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bis zu einer Leistung von 25 Kilowatt fortgeführt wird“. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Das finde ich gut, weil ja die SPD selbst der Bundesregierung angehört und wir uns hier im Landtag gern mit den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung beschäftigen. Ich finde allerdings, man könnte es in Zukunft wieder so machen, dass Probleme vorrangig in Berlin geklärt werden, bevor sich die Landtage mit den Streitereien von Schwarz-Rot beschäftigen müssen. (Beifall FDP) Ich glaube, das würde das Vertrauen der Bevölkerung in die etablierte Politik ein Stück weit stärken. Wie dem auch sei – zum Inhalt des Antrags: Wer heute durch Schleswig-Holstein fährt, sieht auf vielen Dächern, wie sich unser Land verändert hat und weiterhin verändern wird. Photovoltaikanlagen sind längst kein Nischenprojekt mehr, kein politisches Statement, sondern gelebte Realität. Sie sind für viele Menschen ganz selbstverständlich geworden – Ausdruck von Eigenverantwortung, Ausdruck technischen Fortschritts und des Wunsches, unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu sein. Aber, meine Damen und Herren, wir, die FDPFraktion, sind nicht der Meinung, dass es sinnvoll wäre, in der Energiepolitik einfach immer so weiterzumachen wie bisher. (Beifall FDP) Dafür haben wir gute Gründe. Erstens: Solaranlagen sind heute deutlich günstiger als noch vor wenigen Jahren; Kollege Hein hat schon darauf hingewiesen. Deshalb rechnen sich viele Anlagen inzwischen auch ohne hohe staatliche Zuschüsse, vor allem dann, wenn der erzeugte Strom selbst genutzt wird. Das ist kein Problem, das ist ein Erfolg der Energiewende. (Beifall FDP und Andreas Hein [CDU]) Dieser Erfolg muss logischerweise Folgen für die Förderung des Solarbereichs haben – eine Förderung übrigens, die es in Deutschland mittlerweile seit über 36 Jahren gibt. Mein zweiter Punkt: Das EEG ist nun wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss. Das scheint mittlerweile auch der SPD-Fraktion zu schwanen, wenn sie in der Begründung ihres Antrages schreibt: „Sollten Fehlentwicklungen im Bereich des Regelungssystems der erneuerbaren Energien bestehen, so sind diese ohne verunsichernde Frontalangriffe mit Augenmaß zu analysieren und Veränderungen maßvoll und ohne Kollateralschäden auf den Weg zu bringen.“ (Martin Habersaat [SPD]: Das ist doch vernünftig!) Liebe SPD-Fraktion, was sind denn diese Fehlentwicklungen, über die Sie hier so vorsichtig mutmaßen? Was könnte das denn sein? Sie regieren im Bund seit 1998 insgesamt über 24 Jahre mit. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Mit einer kurzen Unterbrechung! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Schwarz-Gelb hast du schon verdrängt? Wir auch! Über diese vier Jahre wollt ihr wohl nicht mehr reden?) Insgesamt 24 Jahre seit 1998 – ich habe vier Jahre abgezogen. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Das Schöne ist, Herr Kollege: Ich wusste, dass Sie dazu etwas sagen. (Heiterkeit – Beifall FDP, CDU und SSW) Das wusste ich bereits, als ich mir das gestern Abend aufgeschrieben habe. Immerhin gibt es noch Verlässlichkeit in diesen Zeiten. Das ist doch etwas, das man wertschätzen muss. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Kai Dolgner?
Christopher Vogt FDP
Ja, denn ich habe die Gewalt selbst auf die Straße geholt. (Heiterkeit)
Dr. Kai Dolgner SPD
Erinnern Sie sich noch, welche Bundesregierung, an der die SPD nicht beteiligt war, die Altmaier-Delle bei der Solarförderung verursacht hat? – Nein, denn Herr Altmaier war unter SchwarzGelb nicht Minister, sondern das war jemand von einer anderen Partei. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja!) Also, in Sachen Klugscheißen können wir uns gerne battlen, Herr Kollege. (Heiterkeit) Ich wusste übrigens auch, dass Sie aufstehen, wenn ich Sie so anspreche. – Also, es gab zwei Dellen, und Altmaier war Schwarz-Rot. Aber, Herr Kollege Dolgner, wir tragen das anders aus, wir wollen die Kollegen nicht weiter nerven. Meine Damen und Herren, offenbar ist auch der SPD aufgefallen, dass der bisherige Nutzen der Energiewende für den Umwelt- und Klimaschutz bisher leider in keinem gesunden Verhältnis zu den immensen Kosten steht. Die Kosten für die EEG-Vergütung drohen den Bundeshaushalt zunehmend zu überfordern, nachdem sie zuvor schon die Stromkunden überfordert haben. Allein im Jahr 2025 waren es über 16 Milliarden Euro Kosten aus dem Bundeshaushalt – Sie stellen ja den Bundesfinanzminister –, und ich fürchte, das wird nicht ewig so weitergehen können. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Mein dritter Punkt: Bei der Energiewende gibt es viele beziehungsweise zu viele planwirtschaftliche und zu wenige marktwirtschaftliche Instrumente. (Beifall FDP) Es fehlt eine sinnvolle Steuerung, und es gibt erhebliche Fehlanreize.
Christopher Vogt FDP
Ich will nur kurz das aktuelle Beispiel nennen. – Herr Kollege, ein aktuelles Beispiel ist die Situation der vergangenen Woche am 1. Mai; ein bundesweiter Feiertag mit sehr wenig Stromverbrauch und sehr viel Sonne. Die Speicher waren schnell voll, und es wurde munter ins Netz eingespeist. Der viele Solarstrom wurde überhaupt nicht gebraucht, aber selbstverständlich vergütet, und er hat die Stabilität der Netze erheblich herausgefordert. Das war für die Steuerzahler ein teurer Tag; das lag im dreistelligen Millionenbereich für nichts und wieder nichts. Daran sieht man, dass das System in dieser Form nicht gut funktioniert. (Beifall FDP)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, jetzt frage ich Sie, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Timmer zulassen.
Marc Timmer SPD
Nur ganz kurz zur Konkretisierung: Mit Fehlentwicklungen sind die aktuellen Initiativen von Katherina Reiche, der Wirtschaftsministerin, gemeint. Das sozusagen zur Konkretisierung. Es besteht auf der Bundesebene in der Tat ein Spannungsverhältnis in diesem Bereich, wenn es um dieses Thema geht. Da sind die Koalitionäre nicht immer einer Meinung. Das kann man auch durchaus sagen. Meine Frage lautet: Erkennen Sie an, dass in den 16 Milliarden Euro Fördervolumen insbesondere die 10, 15, 17, 18 Jahre alten Anlagen sind, bei denen die Fördersätze noch sehr hoch waren? Deshalb gibt es den Degressionsmechanismus und die Abschmelzung, sodass die neuen Anlagen die im Wind- oder im Solarbereich ans Netz gehen, kaum noch dazu beitragen. – Eine Fehlentwicklung: Ich verstehe den Text ganz anders, aber sei’s drum. Es gibt eben Fehlentwicklungen in diesem Bereich, auf die man deutlicher reagieren muss. Deswegen finde ich, dass Frau Reiche im Grundsatz recht hat. (Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP]) Die Frage ist natürlich immer, wenn man aus Förderungen aussteigt: Wie schnell macht man das? Es gab ja auch schon andere Beispiele wie die So- (Christopher Vogt) larförderung. Auch da muss ich sagen: Man kann nicht dauerhaft gegen Dinge ansubventionieren, wenn in China deutlich günstiger produziert wird. Den Vorwurf, man hätte das alles politisch kaputt gemacht, teile ich an dieser Stelle also nicht ganz. Hier muss man die Förderung mit Augenmaß tatsächlich stärker zurückfahren. Die Anlagen werden immer leistungsfähiger, und sie sind auch deutlich günstiger geworden. Das macht etwas mit der Wirtschaftlichkeit, und deswegen müssen wir schon aufpassen – das sage ich gerade auch mit Blick auf die Sozialdemokratie –, wie wir in diesem Staat und von wem zu wem wir eigentlich umverteilen. Denn, ehrlich gesagt, es zahlen die Stromkunden und mittlerweile auch die Steuerzahler für das EEG. Deshalb muss das ausgewogen sein. Diejenigen, die sich eine Photovoltaikanlage im Eigenheim leisten können, sollten nicht überproportional gefördert werden, denn es ist auch eine Gerechtigkeitsfrage, dass das fair ist. (Beifall FDP) Ich glaube, dass ich einen Punkt vergessen habe.
Beate Raudies
Sie haben vielleicht einen Punkt vergessen und auch die Redezeit ein bisschen aus dem Blick verloren. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir die Verständigung haben: eine Minute Frage und eine Minute Antwort. Des Weiteren weise ich darauf hin, Herr Kollege Timmer: Es gibt die Möglichkeit eines Kurzbeitrags, wenn Sie noch zur Debatte beitragen möchten. Die Zwischenfragen sind nicht für Zwiegespräche vorgesehen. – Okay, dann dürfen Sie jetzt fortfahren, Herr Kollege Vogt.
Christopher Vogt FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Also, es hilft nicht, dass an einem Tag wie dem 1. Mai verzweifelte Appelle kommen, die Solaranlagen doch bitte abzuschalten. Das ist wenig zielführend, weil das nicht gemacht wird. Wir zahlen unseren selbsterzeugten Strom oft doppelt und dreifach, wenn wir ihn vergüten, wenn wir ihn ins Ausland geben, denn da muss teilweise auch entsprechend Geld dafür bezahlt werden. Wenn wir ihn dann bei Bedarf quasi wieder zurückkaufen, freut man sich darüber gerade in Österreich und in der Schweiz. Das stärkt den Wohlstand dort massiv, aber das geht eben zulasten unserer Volkswirtschaft, meine Damen und Herren. Da brauchen wir dringend smartere Lösungen. Deutschland hat eigentlich kein Stromproblem, sondern ein Flexibilitätsproblem. Deswegen braucht es große Speicher, kleine Speicher und bessere Netze. (Beifall FDP) Insofern ist einfach so weiterzumachen wie bisher, liebe SPD, kein Weg. Wir müssen da flexibler werden und besser ran. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir brauchen hier bessere Lösungen. (Beifall FDP)
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW hat der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort.
Dr. Michael Schunck SSW
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Käme das Bundesfamilienministerium um die Ecke und würde mit der Begründung sagen: „Wir müssen das Kindergeld abschaffen und alle Kleinkinder zu Hause betreuen, weil die Krippenplätze knapp sind und der Ausbau teuer und langwierig ist“, würde wohl ein Aufschrei durchs Land gehen. Nun kommt stattdessen das Wirtschaftsministerium um die Ecke und sagt mit einer fadenscheinigen Begründung: Die Einspeisevergütung für kleine Dachsolaranlagen schaffen wir ab, und ins Netz dürfen die Menschen den Strom auch nicht mehr einfach so einspeisen, weil die Netzkapazität nicht reicht und der Ausbau teuer und langwierig ist. – Dieser Vergleich zeigt, wie absurd die Herangehensweise des Ministeriums hier ist. Fakt ist: Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Dieses Ziel ist aber noch lange nicht erreicht, denn die Treibhausgasemissionen sind noch immer viel zu hoch, und wir haben noch lange nicht die gesamte Energieproduktion auf erneuerbare Quellen umgestellt. Jetzt die Axt bei dem Beitrag anzulegen, den viele Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Dachsolaranlagen zur Energie leisten möchten, ist daher nicht klug. (Beifall SSW) Es ist das falsche Signal, die Einspeisevergütungen abzuschmelzen, während der Staat auf der anderen Seite Milliardenbeiträge für den Einkauf fossiler Gase ausgibt. (Zuruf: So ist es!) Richtig ist: Die Einspeisung des Stroms in das Verteilnetz muss gelenkt werden. Eine Pflicht zum Einbau eines Smart-Meters für Stromerzeuger ist vor (Dr. Michael Schunck) diesem Hintergrund sinnvoll; das hat Herr Hein bereits gesagt. Richtig ist auch: Private Solaranlagen lohnen vor allem dann, wenn der Strom direkt verbraucht wird. Folglich werden das viele Kunden ohnehin tun. Wenn das Wirtschaftsministerium erreichen möchte, dass weniger Dachsolarstrom ins Netz eingespeist wird, sollte es über eine Förderung für lokale Batteriespeicher nachdenken. Der vorgesehene Zwang zur Selbstvermarktung ist dabei fast schon kafkaesk. Wohin sollen die Menschen ihren Strom denn verkaufen? Sollen sie beim Nachbarn ohne Solaranlage klingeln und fragen, ob er eine Tüte Strom braucht? Hier fehlt es schlicht an der systematischen Digitalisierung unseres Stromsystems. Das ist eine Aufgabe, der sich das Bundeswirtschaftsministerium gerne annehmen dürfte, anstatt den Menschen die Energiewende madig zu machen. Die Kapazitätsengpässe im Netz durch Sonnenstrom von privaten Dächern sind schlicht ein Hinweis darauf, dass unsere Netzkapazitäten nicht ausreichend sind. Im Übertragungsnetz ist der Ausbau in den vergangenen Jahren endlich vorangekommen, aber nicht im Verteilnetz; genau danach hatte ich in der Zwischenfrage gefragt. Das muss ertüchtigt werden, und zwar dringend. Wir bauen ja schließlich zum Beispiel auch die Kinderkrippen aus, wenn mehr Kinder geboren werden. Die Energiewende in Deutschland ist vor allem dort ein Erfolgsmodell, wo sie von der Bevölkerung mitgetragen wird und die Menschen unmittelbar davon profitieren. Das will das Wirtschaftsministerium nun in Teilen rückabwickeln, indem die erneuerbaren Energien ausgebremst werden. Mir ist unbegreiflich, wie die Bundesregierung in der aktuellen globalen Situation glauben kann, dass es richtig und vernünftig sei, verstärkt auf fossile Gaskraftwerke zu setzen, statt konsequent den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Es sind die dezentralen natürlichen Energiequellen, die uns von anderen Staaten unabhängig machen, und es sind die erneuerbaren Energien, die die Energiepreise senken. Das haben wir deutlich gesehen, als der Ukrainekrieg begann. Für diejenigen, die es vergessen haben: Der Irankrieg hat uns nochmals deutlich vor Augen geführt, wie abhängig wir immer noch von Energieimporten sind und wie machtlos wir Preissteigerungen gegenüberstehen. Statt den Ausbau der erneuerbaren Energie zu bremsen, weil die Netzkapazitäten knapp sind, muss das Bundeswirtschaftsministerium endlich ein Gesamtkonzept verfolgen, in dem die Erzeugung erneuerbaren Stroms, biogener Gase sowie deren Speicherung und die Netzkapazitäten zusammengedacht werden. Die Solaranlagen auf den Dächern der Bürgerinnen und Bürger sind ein Baustein einer gelingenden Energiewende. Wir fordern die Landesregierung auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass das künftig so bleibt. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist für etwa ein Vierteljahrhundert der Garant für den Erfolg der Energiewende gewesen. Massive Investitionen – gerade im ländlichen Raum – sind auch in unserem Land ausgelöst worden. Zurzeit genehmigen wir pro Jahr etwa Erneuerbare-Energie-Anlagen von einem Investitionsvolumen in Höhe von 1 Milliarde Euro. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist sichere Energieversorgung auf den Weg gebracht worden. Zurzeit versorgt sich Deutschland zu etwa 60 Prozent aus erneuerbaren Energien. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist auch einer Garant steigenden Energiesouveränität in unserem Land. Das ist etwas, das gerade in diesen Tagen sehr wichtig ist. Natürlich haben die erneuerbaren Energien auch die CO -Emissio2 nen unseres Landes heruntergebracht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz war der Rahmen dafür, dass die Energiewende ein Projekt von vielen und kein Projekt der Konzerne ist. Das wird gerade an unseren vielen Bürgerenergiegenossenschaften in Schleswig-Holstein deutlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aber im nächsten Jahr wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz beziehungsweise die europarechtliche Notifizierung auslaufen. Genauer gesagt wird die beihilferechtliche Notifizierung auslaufen. Wir haben das früh gesehen und gemeinsam mit Niedersachsen ein Gutachten auf den Weg gebracht, das (Minister Tobias Goldschmidt) die Frage stellt, wie eigentlich der künftige Finanzierungsmechanismus für die erneuerbaren Energien aussieht, sodass die Energiewende ein Projekt der vielen bleiben kann. Wir sind insofern für die Bundesregierung in Ersatzvornahme gegangen, die noch immer auf entsprechende Entwürfe warten lässt und nur Leaks auf den Tisch gepackt hat. Ein klares Ergebnis der Studie ist, dass wir weiter einen Förderrahmen für die erneuerbaren Energien brauchen. Klar ist aber auch, dass die erneuerbaren Energien erwachsen geworden und aus der Nische herausgekommen sind. Sie dominieren inzwischen den Markt, können mehr Markt und wollen auch mehr Markt. Deswegen schlägt unser Gutachten die Einführung von Differenzverträgen für Windenergieanlagen, aber auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor, nicht aber für Biogasanlagen und kleine Photovoltaikanlagen, weil es hier sich um viele kleine Investitionen handelt bei einem sehr heterogenen Umfeld von Investoren. Wir sind bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, bei dem jetzt eine Novelle auf uns zukommen wird, am Scheideweg der Energiewende: Wird es ein Projekt der vielen bleiben oder soll es ein rein auf Kosteneffizienz getrimmtes, konzerngetriebenes Projekt sein? Meine Auffassung ist ganz klar: Gerade in Schleswig-Holstein profitieren wir davon, dass die Energiewende ein Schleswig-Holstein-Projekt der vielen ist. Deswegen brauchen wir auch künftig einen geeigneten Rahmen für die kleine PV und für unsere Biogasanlagen im Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Photovoltaik auf Dächern war für viele Akteure in der Vergangenheit der Türöffner zur Energiewende. Die Menschen, die sich Photovoltaikanlagen auf ihre Dächer gebaut haben, haben direkt erleben können, wie die Anlage die Kosten der eigenen Energierechnung senkt und wie viel Spaß es machen kann, eine Spülmaschine oder die Waschmaschine anzustellen, wenn die Sonne scheint. Dann sind häufig Überlegungen gefolgt, ob vielleicht ein Smart Meter, ein Batteriespeicher, eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto Sinn macht. Denn es ging immer darum, den Eigenverbrauch hochzubringen. Die Zeit der Ampelregierung hat viele Vereinfachungen bei der Photovoltaik auf den Weg gebracht, damit der Photovoltaikausbau ein gesellschaftlich breit getragenes Projekt werden konnte. Photovoltaikanlagen sind günstiger geworden, weil sie hochgelaufen sind in den Märkten, weil billiger produziert werden kann. Das ist erst einmal eine gute Nachricht für den Klimaschutz in Deutschland, aber auch eine gute Nachricht für den Klimaschutz in der ganzen Welt. Auch deshalb kann die Degression bei den Einspeisevergütungen stärker erfolgen als in der Vergangenheit, so wie es der Koalitionsantrag vorschlägt. Was wir in der aktuellen Zeit nicht brauchen, ist ein Minister, der noch viel länger redet. (Heiterkeit) Was wir auch nicht brauchen, ist eine Verunsicherung bei den Bürgern, wie sie durch die Leaks hervorgebracht worden ist. Wir brauchen keinen Förderstopp für kleine Photovoltaikanlagen, und wir brauchen vor allen Dingen keinen Bürokratismus und keine weitere Verkomplizierung durch eine Pflicht zur Direktvermarktung für die Bürgerinnen und Bürger. Der Photovoltaikausbau der Zukunft soll kein Zubau nur für Überzeugungstäter und Besserverdienende sein, sondern – wie in der Vergangenheit – ein Zubau der vielen, also ein demokratischer Zubau für die Energiewende. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Es ist bereits zwei Minuten nach drei. Wir wollen die Sitzung fortführen. – Ich eröffne die heutige Sitzung wieder und rufe gleich Tagesordnungspunkt 15 auf. Um Ihnen noch ein bisschen Zeit zu geben und sich zu setzen, begrüßen Sie mit mir zunächst gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schüler und Schülerinnen des Gymnasiums Heide-Ost. – Seid uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! – (Beifall) sowie Herrn Benjamin Holm, den Geschäftsführer der Aktion Kinder- und Jugendschutz SchleswigHolstein e. V.. – Seien auch Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Dann begrüßen wir noch Gäste der Kollegin Raudies von der SPD. – Seien auch Sie uns ganz herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 15 auf: Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe – Leistungsvermögen und Herausforderungen Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 20/4330 Wie ich sehe, wird das Wort zur Begründung nicht gewünscht. Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich somit zunächst das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Sie stehen für wohnortnahe Bildung und flexible Lernumgebung, für Bildungsgerechtigkeit und das Versprechen, dass jeder junge Mensch eine Chance auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhält. Unsere Antwort auf die Große Anfrage macht dies deutlich. Dieses System ist stabil und leistungsfähig, auch unter derzeit anspruchsvollen Rahmenbedingungen. Lassen Sie mich dazu ein paar Punkte im Detail ausführen. Unsere Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sichern verlässlich Unterricht. So lag die Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2024/2025 bei 101 Prozent, und sie wird weiter gestärkt. Das Land hat den Vertretungsfonds um rund 4 Millionen Euro aufgestockt, sodass jetzt insgesamt 12,4 Millionen Euro für Vertretungskräfte zur Verfügung stehen, wenn es den Bedarf gibt. Hinzu kommen weitere Lehrkräftestellen für die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/2027. Damit steigt die Unterrichtsversorgung an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe im Schuljahr 2026/2027 – so unsere rechnerische Vorausschau – auf 104 Prozent. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Bericht zur Unterrichtssituation 2024 bilden wir zudem die Unterrichtsversorgung aufgrund der erteilten Unterrichtsstunden an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen nach Schularten ab. Mit 1,95 erteilten Unterrichtsstunden je Schüler beziehungsweise Schülerin haben wir unter allen allgemeinbildenden Schularten an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe die höchste Unterrichtsversorgung. Dies wird nur übertroffen von der Unterrichtsversorgung an den Förderzentren, die natürlich noch einmal einer anderen Logik folgt. Das zeigt: Wir stellen über den Bedarf hinaus Personal bereit, und wir steuern aktiv, etwa durch Abordnungen und flexible Einsatzkonzepte. Uns ist natürlich sehr wohl bewusst, dass diese rechnerische Mehrbesetzung nicht in allen Fällen bedeutet, dass jede Stunde jederzeit vollständig abgesichert ist. Natürlich gibt es weiter Krankheitsfälle, natürlich gibt es weiter Unterrichtsausfall aus unterschiedlichen Gründen, aber es gibt auch flexible Konzepte an den Schulen, mit Unterrichtsausfall sinnvoll und vernünftig umzugehen. Sie ist Ausdruck eines Systems, das mit flexiblen Instrumenten arbeitet, um Unterricht auch unter schwierigen Bedingungen zu gewährleisten. Ebenso wichtig ist aber auch: Die Schulstruktur bleibt verlässlich. Die Zahl der Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe ist über die Jahre hinweg stabil. Das ist gerade für den ländlichen Raum von großer Bedeutung. Familien können sich darauf verlassen, dass es wohnortnahe Bildungsangebote gibt und dass diese dauerhaft Bestand haben. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein dritter zentraler Befund, der in dieser Antwort ebenfalls deutlich wird, betrifft die Abschlussleistungen. Diese haben sich insgesamt wieder verbessert, sowohl beim Ersten allgemeinbildenden als auch beim Mittleren Schulabschluss sehen wir in fast allen Fächern eine positive Entwicklung. Es gibt eine Ausnahme beim Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss in Deutsch; da sind wir noch nicht da angelangt, wo wir sein müssen, aber wir sehen, dass die individuelle Förderung, die wir an den Schulen ausbringen, wirkt. Wir stärken den Deutschunterricht mit verstärkter Leseförderung. Auch die frühe Sprachförderung, die wir gerade auf den Weg bringen, wird zu einer Verbesserung der Leistungen in Deutsch führen, und das wird dann insgesamt die Leistungen bei den Schulabschlüssen deutlich verbessern. Das gilt es mit unserem Rahmenkonzept Schule 2035 in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterzuentwickeln. Meine Damen und Herren, damit leisten die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Sie arbeiten mit einer besonders heterogenen Schülerschaft und tragen im hohen Maße zur Integration und zur Sprachförderung bei. Das ist eine große Stärke dieser Schulart, die aber auch zusätzliche Anforderungen für die Lehrkräfte bedeutet. Deshalb unterstützen wir die Schulen in herausfordernden Lagen schon seit Jahren über unser PerspektivSchul-Programm und jetzt konsequenterweise weiter über das Startchancen-Programm. Von den Schulen, die in das Startchancen-Programm aufgenommen worden sind, sind 24 Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, und weitere 20 sind Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Auch daran wird deutlich, dass intensiv daran gearbeitet wird, Konzepte zu entwickeln, um diese Schulen zu stärken und ihre Arbeit voranzubringen. Wir haben darüber hinaus die Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren weiterhin erheblich unterstützt. Im Jahr 2025 standen mehr als 18,3 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Zusätzlich stehen den Schulen im Startchancen-Programm jährlich 10,5 Millionen Euro für multiprofessionelle Teams zur Verfügung. Auch diese Mittel können für Schulsozialarbeit eingesetzt werden, sie können aber auch für andere Zwecke verwendet werden. Hier haben die Schulen eine hohe Flexibilität, auf ihre Bedarfe zu reagieren. Es wird sichtbar, dass Land und Kommunen gemeinsam Verantwortung für gute Bildung übernehmen, im Unterricht und darüber hinaus. Natürlich baut all das auf kompetenten Lehrkräften auf. Hier sehen wir einerseits, dass unser Personalmanagement gut funktioniert. Mit Abordnungen, Querund Seiteneinstieg sowie den Weiterbildungen des IQSH gelingt es, den Unterricht fachgerecht abzusichern. Die Weiterbildungen beziehen sich insbesondere auf fachfremd unterrichtende Lehrkräfte, die zum Beispiel im Mathematikunterricht eingesetzt sind. Sie werden in Mathe weitergebildet und erhalten eine Unterrichtsgenehmigung. Auch das stärkt die Fachlichkeit an diesen Schulen und sichert für die Schülerinnen und Schüler den Schulerfolg. Auch der Einsatz von Vertretungskräften gehört dazu. Sie sind eine gute Lösung, um kurzfristig Ausfälle zu kompensieren. Dafür werden sie ebenfalls durch Fortbildungen unterstützt und begleitet. Zudem haben wir die langfristigen Perspektiven im Blick. Mit dem Handlungsplan Lehrkräftegewinnung handeln wir vorausschauend und in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Lehrkräftebildung. Dabei bewegen uns das Thema Fachkräftegewinnung und die Herausforderung insbesondere für die Gemeinschaftsschulen. Gegenwärtig führen wir dazu weitere Gespräche mit den lehrkräftebildenden Hochschulen, um noch genauer darauf zu schauen, wie wir gerade dieses Lehramt weiter attraktiv machen können, wie wir die Lehrkräfte und die Studierenden weiter unterstützen können. Die Hochschulen haben schon viele Maßnahmen ergriffen, um insbesondere in den Eingangszeiten des Studiums die Studierenden dabei zu unterstützen, sich für ihr Fach gut zu entscheiden, sich für ihre Schulart gut orientieren zu können und dann gestärkt und gut in die Praktika zu gehen. Das sichert den Studienerfolg der Lehrkräfte und damit die Lehrkräfteversorgung an unseren Schulen. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe eröffnen – auch das ist wichtig zu betonen – vielfältige Anschlussmöglichkeiten, sei es in Richtung berufliche Ausbildung, berufsbildende Schulen oder Abitur. Viele Gemeinschaftsschulen verfügen über Kooperationen mit Gymnasien oder mit Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und können dadurch ihren Schülerinnen und Schülern einen guten Übergang ermöglichen und weitere Abschlüsse über den Ersten allgemeinbildenden und den Mittleren Schulabschluss hinaus sichern. Gerade im Bereich der Berufsorientierung haben wir unser Engagement ebenfalls weiter verstärkt. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Wir haben zum Beispiel das Landeskonzept zur beruflichen Orientierung an den weiterführenden Schulen aktualisiert. Es systematisiert die Rahmenvorgaben für alle weiterführenden Schularten und ist Grundlage für die berufliche Orientierung. Vor allem aber für die Schülerinnen und Schüler, die besondere Unterstützung brauchen, haben wir die flexiblen Übergangsphasen und Praxisklassen ausgebaut. Wir haben zusätzliche Schulen aufgenommen, und wir sind dabei, das produktive Lernen in unserem Land zu verstetigen und zukünftig per Erlass zu regeln und allen Schulen, die es benötigen, zugänglich zu machen. Damit stellen wir Mittel passgenau da bereit, wo besondere Bedarfe bestehen. Ebenso gezielt gehen wir das Thema Schulabsentismus an, ein wichtiges Thema für alle Schulen, aber eben auch für die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, die hier besonders betroffen sind. Das wiederholte Fernbleiben vom Unterricht lässt sich nur durch frühzeitiges, präventives Handeln begrenzen. Vor der Einführung einer neuen, weiteren systematischen Entwicklung haben wir Regelungen geschaffen, die eine Erfassung von Fehlzeiten und eine Reaktion der Schulen ab dem ersten Tag sicherstellen. Wir können jetzt schon sehen, dass das wirkt und dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sinkt, die dem Unterricht ohne Entschuldigung fernbleiben. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) All das ist entscheidend, um problematische Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Zur Datenlage insgesamt: Wir gehen transparent damit um, dass es hier noch Verbesserungsbedarf gibt, insbesondere bei der landesweit einheitlichen Erfassung von Unterrichtsdaten. Gleichzeitig stellen wir weitere Instrumente zur Verfügung für die Steuerung im Alltag der Schulen, die wir kontinuierlich weiterentwickeln, auch durch bessere digitale Systeme, die das zukünftig noch besser abbilden werden und den Schulen eine schnelle Handlungsfähigkeit ermöglichen. Die rasante Entwicklung in diesem Bereich stärkt massiv die Bildungschancen unserer Schülerinnen und Schüler für die Zukunft. Lassen Sie mich abschließend noch einen Blick auf die Inklusion werfen. Schleswig-Holstein liegt weiterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt, was die Integration aller Schülerinnen und Schüler in den Schularten betrifft. Die Entwicklung der Inklusionsquoten ist dabei weiterhin regional unterschiedlich und hängt von sehr konkreten Gegebenheiten vor Ort ab, den Bevölkerungsbewegungen, aber auch den Entscheidungen der Eltern. Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe bleiben dabei ein zentraler Ort inklusiver Bildung und leisten einen wichtigen Beitrag. Wir haben ein System, das stabil ist, ein System, das leistungsfähig ist, ein System, das Chancen eröffnet, und wir sehen zugleich die Aufgaben, die vor uns liegen: die Weiterentwicklung der Datengrundlagen, die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern an Schulen in herausfordernden Lagen, ausgehend von den PerspektivSchulen bis hin zum Startchancen-Programm und den daraus zu ziehenden Lehren für alle anderen Schulstandorte, die ebenfalls betroffen sein könnten. Entscheidend ist: Wir handeln – gemeinsam mit den Schulen, mit den Kommunen und mit unseren Partnern in der Lehrkräftebildung. Denn am Ende geht es um die jungen Menschen in unserem Land, darum, ihnen Perspektiven zu eröffnen und Bildungsgerechtigkeit konkret werden zu lassen. Dabei spielen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe eine entscheidende Rolle. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Unterstützen wir diese Schulen dabei gemeinsam und danken allen Schulleitungen und Lehrkräften, die sich tagtäglich für unsere Kinder und Jugendlichen, insbesondere an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, einsetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Ich eröffne nun die Aussprache. Das Wort hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Martin Habersaat. Was hält der Herr Abgeordnete davon, wenn ich seine Redezeit auf 16 Minuten erweitere?
Martin Habersaat SPD
Das nehme ich, Frau Präsidentin.
Annabell Krämer
Genau, denn die Ministerin hat die Redezeit um sechs Minuten überzogen. Diese sechs Minuten stehen nun auch allen anderen Fraktionen zur Verfügung. Alle anderen Fraktionen haben jetzt elf Minuten, und der Kollege Habersaat hat 16 Minuten. Auf geht’s! (Vizepräsidentin Annabell Krämer) (Martin Balasus [CDU]: Fast eine ganze Unterrichtsstunde! 16 Minuten Lehrervortrag! – Weitere Zurufe) Ich weise darauf hin, dass keine Verpflichtung besteht, diese Redezeit auszuschöpfen. Ich weiß, das ist bei Bildung manchmal schwierig. Auf geht’s! (Zurufe)
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! 16 Minuten Lehrervortrag wären bei einer 45-Minuten-Stunde schon ein ganz schöner Brocken. Das müsste sich inhaltlich schon rechtfertigen, wenn man das machte. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind gegen Lehrervorträge!) Aber es gibt eine inhaltliche Rechtfertigung an der einen oder anderen Stelle. Das werden Sie hoffentlich bemerken. Der 30. August 2023 war ein Mittwoch, wie heute. Es war ein besonderer Tag. Warum? – Frau Stenke hat die Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule in Preetz besucht. Warum ist das besonders? – Es war der einzige Besuch von Frau Stenke bei einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe in neun Jahren. Die beiden Staatssekretäre haben es nie an eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe geschafft. Wir haben im Land 136 Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Verstehen Sie mich nicht falsch: Die Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule in Preetz verdient alle Ehren, weil das eine großartige Schule mit einem tollen Konzept ist. Da können Sie zum Beispiel in Klasse 5/6 das Projekt „Theos Wiese“ besuchen. Im Hause Habersaat sind wir große Fans des dort hergestellten Apfelgelees und des dort gemachten Honigs. Insofern lohnt sich ein Besuch. Man muss auch gar nicht direkt hin. Beim Herbstmarkt in Molfsee – das wird der Vorsitzende des Fördervereins des Freilichtmuseums mit Freude vernehmen – kann man das auch erwerben. Wenn diese Anfrage das Ergebnis hatte, dass die Hausspitze jetzt vermehrt darauf achtet, einmal Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe ins Besuchsprogramm aufzunehmen, dann hat sich das heute schon ein bisschen gelohnt, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) So eine Große Anfrage – das will ich auch am Anfang sagen – bedeutet eine Menge Arbeit, sowohl was das Entwickeln der Fragen angeht, als auch selbstverständlich, was das Zusammentragen und Aufschreiben der Antworten angeht. Deswegen möchte ich mich für zahlreiche Hinweise bedanken, die mich in meiner Phase der Arbeit erreicht haben. Ich möchte mich aber auch bei den Schulen, bei den Schulämtern und beim Ministerium für den Einsatz bedanken, der erforderlich war, um die Antworten aufzuschreiben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Die eine oder andere Schulleitung hat mich dezent darauf hingewiesen, was das eigentlich konkret im Einzelnen bedeutete. Aber letztendlich war die überwiegende Meinung, dass es gut war, diese Ergebnisse einmal gemeinsam in einem Dokument zu haben und damit arbeiten zu können. Verschiedene Annahmen sind in diesem Bericht bestätigt worden. Unsere Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe verfolgen anspruchsvolle pädagogische Konzepte. Sie vertreten einen vielfältigen Bildungsbegriff, zahlreiche interkulturelle Projekte und haben Stärken in der Berufsorientierung. Frau Ministerin, ich freue mich, dass Sie das Produktive Lernen ausbauen wollen. Ich persönlich halte das für die bessere Variante im Gegensatz zu den FlexKlassen, weil sich bei den Flex-Klassen in der Praxis nach meiner Auffassung doch wieder das alte Schulsystem zeigt: dass man Schülerinnen und Schüler mit schwächeren Leistungen in die FlexKlasse packt, und die anderen bleiben in den anderen Klassen. Das Tolle am produktiven Lernen ist, dass sich da eben auch Schülerinnen und Schüler, die das Abitur anstreben, entscheiden können, mal zwei Jahre lang vermehrt Praktika zu absolvieren und vielleicht einmal in die Wirtschaft hineinzuschnuppern. Alle Schulen, die ich mir angesehen habe, und alle beteiligten Betriebe schwärmen von diesem Konzept. (Unruhe) Die Schulen sind mit zahlreichen Wettbewerbsbeiträgen in der Bildungslandschaft vertreten und gewinnen Schulpreise. Das hat sich alles bestätigt. Es hat sich auch bestätigt, dass die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe einen wesentlichen Beitrag für die Integration zugewanderter junger Menschen leisten, einen Schwerpunkt der DaZ-Arbeit in Schleswig-Holstein bilden und dass sie bei der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen einen wesentlichen Teil der Aufgaben übernehmen. (Martin Habersaat) Manche Antworten haben wir nicht ganz sicher vermutet, aber doch geahnt, zum Beispiel, dass die Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe überwiegend männlich sind, dass die Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe überwiegend weiblich sind, dass aber die Schulleitungen wiederum überwiegend männlich sind. In Kiel und Flensburg finden Sie überhaupt nur Männer als Schulleitungen von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Was die Abschlüsse angeht, zeigt sich wieder ein bisschen das Bild von den zwei Realitäten, in denen wir offenbar leben. Frau Ministerin, ja: Die Noten beim MSA und beim ESA sind ein bisschen besser geworden. Aber die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, die den MSA überhaupt schaffen, ist dramatisch niedriger geworden. Wir haben da mehr Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, weniger Schülerinnen und Schüler, die den MSA schaffen, und weniger Schülerinnen und Schüler, die nach der Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe eine Oberstufe, sei es eine berufliche oder eine allgemeinbildende, überhaupt erreichen – also aus meiner Sicht eher Grund zur Sorge als zur Freude. Sie haben es gesagt: Es gibt einige Bereiche, in denen es keine Antworten gab. Das war für mich die erste Erkenntnis: Da müssen wir besser werden, vor allem bei bestimmten Fragen. Was wird unterrichtet? – Das ist ja eigentlich eine ziemlich zentrale Frage, die man so stellen kann. Welche Wahlfächer gibt es an den Gemeinschaftsschulen? Oder zum Beispiel: Wie viel Matheunterricht findet denn konkret statt? – Das wissen wir alles gar nicht. Wie viele Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe werden von einer Schulbegleitung begleitet? – Das ist ja nun ein Thema, das uns eigentlich jetzt seit Jahrzehnten begleitet und wo sich zwei Ministerien inzwischen auf die Spur geheftet haben, um da mal Daten zu erheben. Trotzdem können wir das nicht sagen. Wie viele Stellenausschreibungen braucht es, bis Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe ihre offenen Stellen besetzt haben? – Auch das kann nicht gesagt werden. Das will ich jetzt in einem konkreten Fall zur Anwendung bringen. Sie erhöhen die Zahl der Vergleichsarbeiten und der Datenblattgespräche und der datengeleiteten Schulentwicklung, aber Sie wissen nach so einer Mathevergleichsarbeit überhaupt gar nicht, wie viel Matheunterricht die Schülerinnen und Schüler denn überhaupt hatten. Welche Lehrkraft hat die denn überhaupt unterrichtet? Wie schwer war es für die Schule eigentlich, so eine Mathelehrkraft zu finden? Das gehört doch dazu, um hinterher die Matheleistungen der Schülerinnen und Schüler einordnen zu können. Zweite Erkenntnis: Die Landesregierung unterstützt die zu wenig, die es am dringendsten brauchen. Ich habe es schon gesagt: 136 Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe haben wir. 70.000 Schülerinnen und Schüler gehen da zur Schule. Es sind die Schulen mit dem höchsten Sozialindex und mit den größten Herausforderungen. Was bekommen sie? – Nicht das Maximum an Aufmerksamkeit, nicht das Maximum an ausgebildeten Lehrkräften, im Gegenteil: Es sind die Schulen in Schleswig-Holstein, die ihren Unterricht mit den am wenigsten ausgebildeten Lehrkräften gestalten. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, nicht jede Stunde findet jederzeit statt. So kann man es auch sagen. Jede achte Stunde findet nicht planmäßig statt, meine Damen und Herren. (Martin Balasus [CDU]: Fallen sie dann automatisch aus?) Jede achte Stunde, neun Jahre nachdem Daniel Günther zur Landtagswahl angetreten ist und eine Unterrichtsgarantie versprochen hatte! (Zurufe: Ooh! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss in Schleswig-Holstein kommen von den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Beim Absentismus stellen wir fest, dass die Zahlen an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe viermal höher sind als an Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Das ist eben kein Betriebsunfall, und das ist auch nicht die Schuld dieser Schulen, sondern das ist die Folge von politischer Prioritätensetzung. (Beifall SPD)
Annabell Krämer
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Balasus?
Martin Habersaat SPD
Selbstverständlich, bei 16 Minuten ist ja Auflockerung dringend erforderlich. (Zurufe)
Martin Balasus CDU
Ich kann ja ein paar Fragen stellen, aber fangen wir erst einmal (Martin Habersaat) mit einer an: Sie sagten ja, jede achte Stunde wird nicht, wie es geplant ist, in der Schule erteilt. Wissen Sie denn, wie die Quote der ersatzlos ausgefallenen Stunden ist? Das ist ja das Spannende, wie viel nachher gar nicht mehr stattfindet. Das Schlimmste, was es gibt, ist eine Stunde, in der die Schüler nach Hause geschickt werden oder EVA machen. – Herr Kollege, Sie wissen ja selber, dass EVA inzwischen die prominenteste Vertretungslehrkraft in Schleswig-Holstein ist. Das finden wir beide besorgniserregend. Wir wissen auch beide, dass wir selbstverständlich differenzieren müssen zwischen ersatzlos ausgefallenen Stunden und nicht planmäßig erteilten Stunden. Wenn Sie jetzt nachweisen wollen, dass ich die Zahl gerade nicht auswendig weiß, (Martin Balasus [CDU]: Das wollte ich nicht!) dann haben Sie mich erwischt. Die weiß ich in der Tat nicht auswendig. Ich kann Ihnen aber auswendig sagen, dass sich beides, die Zahl der ersatzlos ausgefallenen Stunden und die Zahl der nicht planmäßig gegebenen Stunden seit 2017/2018 erhöht haben. Ich würde eine weitere Zwischenfrage zulassen.
Annabell Krämer
Da Sie eine weitere Zwischenfrage zulassen, erteile ich dem Kollegen Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Ja, ich wollte gar keine konkrete Zahl wissen, ich mag das auch nicht! Man hat nicht immer jede Zahl präsent, ist ganz klar. – Aber ich wollte einmal klarstellen, dass Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe die Schulen mit dem geringsten Anteil von komplett ersatzlos ausgefallenen Unterricht sind. Da ist es am seltensten so, dass Schülerinnen und Schüler einfach so nach Hause geschickt werden. Das ist übrigens auch die Schulform, die am wenigsten EVA, eigenverantwortliches Arbeiten, erteilt. Im Vergleich zu den anderen Schulformen steht diese Schulform in der Hinsicht wirklich sehr gut da.
Martin Habersaat SPD
Das ist jetzt aber auch keine Überraschung, Herr Kollege, weil ja diese Schulen diejenigen sind, die keine Oberstufe haben. Den allerniedrigsten Anteil an ersatzlos ausgefallenen Stunden haben Sie an Grundschulen, weil da gar kein Unterricht ausfallen darf. Dann haben Sie natürlich mehr jüngere Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und weniger ältere, weil es keine Oberstufe gibt. In der Oberstufe geht das mit EVA dann ja erst richtig los. Deswegen ist es ja logisch, dass an Schulen mit Oberstufe mehr Unterricht mit EVA vertreten wird als an Schulen ohne Oberstufe. Das würde ich nun aber nicht unbedingt zu einer Stärke der Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe definieren. So, wir fahren fort. Wir haben Schulen mit dem höchsten Sozialindex, und eigentlich müssten wir auch den Konsens haben, dass die die beste Ausstattung brauchten, haben sie aber nicht. Das, meine Damen und Herren, finde ich bildungspolitisch falsch und sozialpolitisch verantwortungslos. (Beifall SPD und SSW) Die dritte Erkenntnis. Es gibt einen Fachkräftemangel, und der ist hausgemacht. Blicken wir auf den Unterricht: Hunderte von Klassen in Schleswig-Holstein – Hunderte! – werden in Mathematik, Englisch und WiPo fachfremd unterrichtet. Weitere Hunderte von Klassen – für die genauen Zahlen können Sie reingucken, es lohnt sich – werden von Lehrkräften ohne zweites Staatsexamen unterrichtet. Wenn wir uns das neue Pflichtfach Informatik angucken, das hier verschiedentlich gefeiert wurde, dann sehen wir, dass es an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe fast 86 Prozent der Lehrkräfte unterrichten, die das gar nicht studiert haben. 86 Prozent! Das ist nicht aus Versehen passiert, das ist mit Ansage passiert, weil Sie den Hochlauf nahezu ausschließlich an anderen Schulen als an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe durchgeführt haben. Das hatte ich hier damals auch kritisiert, dass das in der überwiegenden Mehrzahl Gymnasien waren, an denen der Informatikunterricht probeweise hochgelaufen ist. Natürlich, wenn man es dann zum Pflichtfach macht, hat man die Lehrkräfte da und nicht an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Bis 2034 droht eine Unterdeckung in vielen weiteren Fächern, und die lese ich jetzt nicht alle vor, weil es trotz erweiterter Redezeit dann knapp würde. Ein Fünftel der Lehrkräfte an diesen Schulen steht kurz vor dem Ruhestand. Die Studierendenzahlen sinken in diesem Bereich. Die G9-Lücke kommt erst noch. Es kommt ja auch noch Ihr glorreicher Einfall, Studierende künftig mit 60 Euro Verwaltungskostenbeitrag zu beglücken. Ob das zu einer Steigerung der Studierendenzahlen beiträgt, wage ich zu bezweifeln. (Martin Habersaat) Wir haben insgesamt keinen Mangel an Informationen. Wir haben aber einen Mangel an Umsetzung von Maßnahmen, die helfen, und teilweise ja leider, wie erläutert, im Gegenteil sogar Maßnahmen, die in die falsche Richtung führen. Die vierte Erkenntnis. Die Schulen werden gezwungenermaßen Meister der Improvisation. Es gibt kein stabiles WLAN an allen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Es gibt Schulen, da fehlt eine Mensa. Es gibt Schulen, da kann kein Schwimmunterricht angeboten werden, weil es schlicht keine Schwimmgelegenheiten gibt. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Neun Stück!) – Darauf kommen wir in Kürze noch einmal mit einer ausführlicheren Großen Anfrage zurück. – Lehrkräfte reparieren nebenbei digitale Infrastruktur im Jahre 2026 noch immer, und das ist falsch. Fünfte Erkenntnis. Falsche Entscheidungen verschärfen die Lage. Sie haben sich wahrscheinlich schon gefragt, wo diese Passage meiner Rede bleibt. Da ist sie. Sie haben sich dafür entschieden, im DaZ-Bereich zu kürzen. Ausgerechnet bei Deutsch als Zweitsprache, bei den Schwächsten, haben Sie sich für Kürzungen entschieden, und Sie haben sich entschieden, den Gemeinschaftsschulen sechs Stunden in der Sekundarstufe I wegzunehmen: eine Stunde in Gesellschaftswissenschaften, eine Stunde in ästhetischer Bildung, eine Stunde in Naturwissenschaften, eine Stunde in der ersten Fremdsprache, eine Stunde im Fach Arbeit und Verbraucherbildung und eine Stunde im ersten Wahlpflichtfach. (Beate Raudies [SPD]: Und trotzdem fällt so viel aus!) Dabei war es vorher Konsens, dass Gemeinschaftsschulen mehr Ressourcen brauchten, weil es da größere Herausforderungen gibt. Den Zwischenruf von der Kollegin Raudies will ich gerne aufnehmen. Trotzdem fällt so viel aus, ja. Aber ich räume ein, dass diese Streichung von Unterrichtsstunden Ihre wirksamste Maßnahme gegen den Unterrichtsausfall gewesen sein wird. (Beifall SPD) Ich bin mir auch sicher, dass Sie das rechtzeitig vor der Landtagswahl zu feiern wissen werden, Herr Kollege Balasus. Dann haben Sie die Gemeinschaftsschulen gezwungen, das Fach Informatik auf Kosten weiterer Stunden der vorhandenen Fächer zu implementieren. Damit haben Sie den Gemeinschaftsschulen zehn Stunden aus ihrem Stundenplan genommen. Zehn Stunden! Damit haben Sie diese Schulen konzeptionell ins Mark getroffen. Das Ganze führte dazu, dass 19 Lehrkräfte in Schleswig-Holstein versetzt werden mussten, weil die an den entsprechenden Schulen schlicht nicht mehr gebraucht wurden. Jetzt erzählen Sie den gleichen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe: Nehmt doch mal bitte Berufsschullehrkräfte auf. Die können wir gerade an den beruflichen Schulen nicht so gut gebrauchen. Nehmt ihr sie doch bitte. – Ja, wohin sollen die sie denn stecken, wenn Sie ihnen die Stunden streichen, meine Damen und Herren? (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Dann lese ich einen erschütternden Leserbrief im sh:z. Da schreibt eine Mathelehrkraft einer beruflichen Schule, nachdem sie gelesen hat, wie viel Mathe fachfremd unterrichtet wird an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, sie würde liebend gern an einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe Mathe unterrichten. Darf sie aber nicht, weil sie Berufsschullehrkraft ist. Dahin abordnen können Sie sie, und dann darf sie, aber dauerhaft dahin gehen darf sie nicht. Das ist doch absurd. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Apropos absurd, beim Startchancen-Programm haben Sie es wichtiger gefunden, Ihre alten Konzepte fortzusetzen, statt eine neue faire Verteilung unter den Startchancen-Schulen sicherzustellen. Das heißt, Sie haben jetzt Schulen mit Sozialindex 6 im Startchancen-Programm und welche, die da nicht drin sind, dafür haben Sie da welche mit Sozialindex 2 drin. Das können Sie auch niemandem erklären. Wie Sie mit Vertretungslehrkräften umgehen, habe ich hier schon mehrfach thematisiert. Sie setzen die immer noch nach wenigen Jahren an die Luft, und das IQSH qualifiziert immer noch nicht nachhaltig, sondern hilft lediglich beim Überleben auf kurze Frist. Das ist ein Vertreiben von Fachkräften. Die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sind zentral für die Chancengleichheit, und deswegen empfehle ich Ihnen fünf Dinge. Erstens: Unterstützen statt Überfordern. Helfen Sie den Lehrkräften mit kleineren Klassen, mit weniger Unterrichtsverpflichtung, mit mehr Teamarbeit und mit Entlastung außerhalb der Unterrichtsstunden. Zweitens: Sparen Sie nicht bei den Schwächsten, sondern nehmen Sie diese Kürzung zurück. (Martin Habersaat) Drittens: Gestalten Sie das Startchancen-Programm fair. Viertens: Qualifizieren und sichern Sie Lehrkräfte. Wir reden morgen noch über das Lehrkräftebildungsgesetz. Da haben Sie die Allianz für Lehrkräftebildung ignoriert. Das sollten Sie nicht weiterhin so tun. Es waren nur halb so viele Lehrkräfte in Ausbildung an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe wie an Gymnasien, wenn man das auf die Schülerzahl bezieht. Da sieht man, wo das Drama liegt. Fünftens: Geben Sie Vertretungslehrkräften eine Perspektive. Alles liegt auf dem Tisch, Sie wissen alles, Sie müssen es nur wollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Balasus.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, 16 Minuten müssen ja nicht sein.
Annabell Krämer
Herr Kollege, Sie haben nur elf Minuten.
Martin Balasus CDU
Oh, ja, Entschuldigung, Sie haben recht. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt Leute, die selbst am schönsten Morgenrot, am schönsten Sonnenaufgang etwas auszusetzen hätten, wenn sie je früh genug dazu aufstünden. Ich weiß jetzt nicht, ob Kollege Habersaat Frühaufsteher ist. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Jetzt weiß ich es, vielen Dank. Was ich aber ganz genau weiß, ist, dass Kollege Habersaat viel zu schwarzmalt, wenn er über die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe hier im Land spricht. Deswegen eins vorweg: Ja, es gibt Herausforderungen, und die wollen wir überhaupt nicht beschönigen. Es gibt aber genauso klare Fortschritte und positive Entwicklungen. Also, was wir machen müssen, ist, ein differenziertes Bild, ein ehrliches Bild der Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe zu zeichnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zunächst zum Unterrichtsausfall: Der Anteil der ausgefallenen Stunden und der nicht planmäßig erteilten Stunden lag im Schuljahr 2017/18 bei 11,1 Prozent. Dann stieg das Ganze infolge der Coronazeit oder der Coronaauswirkungen auf 13,2 Prozent, und inzwischen ist die Quote wieder auf 12,3 Prozent gesunken. Ja, das wissen wir alle. Mancher hat es auch am eigenen Leib erfahren. Das lag oder liegt natürlich an dieser außergewöhnlichen Krankheitswelle, die in allen Schichten, in allen Bereichen, in allen Branchen für sehr hohe Krankenstände gesorgt hat. Wichtiger ist ein Punkt, der in der Kritik häufig unterschlagen wird, nämlich: Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe haben den geringsten Anteil an ersatzlos ausgefallenem Unterricht im Vergleich zu den Schularten mit Oberstufen. Also, wenn Unterricht ausfällt, wird das hier am häufigsten durch Organisation, durch Vertretung, durch Anpassung aufgefangen. Ich finde, das ist aktive Problembewältigung. Wir wollen ja auch, dass alle Schulen dahin kommen, dass sie ein intelligentes Vertretungskonzept haben, dass also nicht der Wagen da reingeschoben wird und eine DVD oder sonst etwas geschaut wird, sondern dass man natürlich inhaltlich weiterarbeitet. Das gibt es an vielen Schulen. Das ist etwas, was landesweit ausgerollt werden kann. Auf jeden Fall finde ich, das ist eine super Botschaft, dass hier die geringste Quote an ersatzlos ausgefallenem Unterricht vorherrscht. Zur Personalsituation: Die Besetzungsquote liegt aktuell bei über 106 Prozent. Vorhin sagte die Ministerin, die Unterrichtsversorgung wird so um die 104 Prozent ab Sommer, ab nächstem Schuljahr liegen. In der Vergangenheit waren das ganz andere Quoten. Vor zehn Jahren hatten wir um die 100 Prozent über Jahre hinweg. Also, wie man sieht, hier ist ein eindeutiger Schwerpunkt. Rein rechnerisch stehen mehr Lehrkräfte zur Verfügung als vorgesehen, auch durch gezielte Steuerung und Vertretungssysteme. Gleichzeitig ist der Anteil an Vertretungskräften von 9,9 Prozent auf 8,1 Prozent gesunken, während gleichzeitig deren Qualifikation deutlich gestiegen ist. Heute sind über 44 Prozent der Vertretungslehrkräfte vollständig ausgebildete Lehrkräfte. Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber früheren Jahren. Das zeigt natürlich auch, dass unsere Personalgewinnungsmaßnah- (Martin Balasus) men und die Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die eingeleitet werden, schon erste Erfolge zeigen. Ich will nicht sagen, dass alles schon perfekt ist. Maßnahmen, die man hier einleitet, brauchen Jahre zur Entfaltung. Aber man sieht, erste Früchte werden getragen. Übrigens, wir werden ja morgen 200 neue Lehrkräftestellen über den Nachtragshaushalt auf den Weg bringen. Das größte Kontingent, nämlich 83, gehen an die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, damit weniger Unterricht ausfällt, damit besser auf den Abschluss vorbereitet werden kann und natürlich auch, damit mehr Zeit für den Einzelnen in der Schule bleibt. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ein weiterer zentraler Punkt ist die Leistungsentwicklung. Im Durchschnitt haben sich die Abschlussnoten sowohl beim ESA als auch beim MSA, früher Hauptschulabschluss und Realschulabschluss, verbessert. Natürlich gibt es in den einzelnen Bereichen wie etwa im Fach Deutsch Herausforderungen. Aber auch hier gilt, das ist kein regionales Phänomen, sondern ein bundesweiter Trend, der mit Themen wie Lesekompetenz und Motivation zusammenhängt, aber auch mit anderen Punkten. Auf jeden Fall sind jede Menge Maßnahmen hier schon eingeleitet worden, wie zum Beispiel all die Maßnahmen im Bereich der Leseförderung, Leseband als Beispiel, oder die Grundwortschatzarbeit, die wir an den Grundschulen gerade eingeführt haben. Ich nehme das jetzt hautnah mit, weil mein Sohn alle diese Vokabeln oder Begriffe lernt. Besonders wichtig ist die Einordnung der sozialen Rahmenbedingungen. Dazu hat Kollege Habersaat ja auch gesprochen. Der Sozialindex zeigt sehr deutlich: Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe arbeiten durchschnittlich mit einer deutlich herausfordernderen Schülerschaft als andere Schularten. Das ist auch ganz klar. Wir haben es mit mehr Medienkonsum zu tun. Die Haushalte sind überdurchschnittlich oder mehr als bei anderen Schulen von Armut betroffen Sprachförderbedarf ist ein Riesenthema. Auffälligeres Sozialverhalten ist ein Riesenthema. Wenn also an der Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe Ergebnisse erzielt werden, sind sie unter schwierigeren Bedingungen entstanden. Ein Vergleich zum Gymnasium ohne diese Einordnung führt zwangsläufig zu völlig falschen Schlussfolgerungen, wenn wir sagen, dass die Schülerinnen und Schüler in Klasse 7 deutlich besser sind. Trotz dieser Ausgangslage zeichnen sich auch in zentralen Bereichen klare Stärken ab. Ein Beispiel ist die Berufsorientierung: 34 von 79 Schulen mit Berufswahl-Siegel sind Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe. Diese Schulen sind besonders erfolgreich darin, Schülerinnen und Schüler auf Ausbildung und Beruf vorzubereiten – genau dort, wo es entscheidend ist. Ein anderer Bereich ist der Bereich Digitalisierung. Auch dort gibt es konkrete Fortschritte. Die Mittel aus dem DigitalPakt wurden quasi vollständig ausgeschöpft. Nahezu alle Schulen verfügen heute über eine moderne, zeitgemäße Ausstattung, die auch digitalen Unterricht ermöglicht. Es wird allerdings immer Einzelfälle geben, bei denen etwas nicht so klappt; das ist ganz logisch. Es liegt in der Natur der Sache, dass es nicht überall an jedem Ort immer perfekt ist. Natürlich bleiben Herausforderungen: steigender Lehrkräftebedarf oder schwierige Ausbildungssituationen in bestimmten Fächern, weil der Nachwuchs fehlt. Aber genau an dieser Stelle handeln wir doch. Wir haben schon so häufig über die Handlungspläne zur Lehrkräftegewinnung I, II, III und IV und bald bestimmt auch V und so weiter gesprochen und werden weiterhin darüber sprechen. Wir haben sehr viele Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht, aber wenn wir in einem Bereich Personal gewinnen wollen, dann ist logischerweise nicht die Folge, dass ein Jahr später das Personal auf dem Markt ist; das ist doch klar. Wenn wir junge Leute zum Beispiel für ein Lehramtsstudium in einem Mangelfach begeistern wollen, dann dauert das, bis die Leute a) gewonnen und b) sie mit dem Studium oder mit der Ausbildung fertig sind. Also: Hier laufen alle möglichen Personalgewinnungsmaßnahmen. Hier laufen alle möglichen Qualifizierungsoffensiven für Menschen, die schon im System sind oder die ein neues Fach dazubekommen oder die – darüber sprechen wir, glaube ich, morgen – in Form von Direkt‑, Seiten- und Quereinstieg weitergebildet werden können. Ein Beispiel für erfolgreiche Qualifizierungsoffensiven ist die Einführung des Faches Informatik. Wenn jemand den Fachbereich an der Uni wählt, dauert es natürlich, bis er dort fertig ist. Aber wenn du ein neues Fach einführst, ist es notgedrungen so, dass du erst einmal auf Weiterqualifizierung beziehungsweise Weiterbildung setzen musst. Des Weiteren verfügen wir über einen gezielten Mitteleinsatz über das Startchancen-Programm. Die Anzahl der PerspektivSchulen oder Startchancen- (Martin Balasus) Programm-Schulen haben wir erst in dieser Legislatur verdoppelt. Das zeigt uns, dass wir die jungen Menschen, die es besonders schwierig haben, aus einer sozial herausfordernden Umgebung kommen und deren Startchancen nicht die gleichen sind wie in anderen Vierteln, besonders auf dem Schirm haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man all diese Punkte zusammen betrachtet, ergibt sich ein klares Bild: Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sind nicht das Problem des Systems. Sie sind die Schulart, die unter schwierigeren Bedingungen arbeitet und dabei stabile, in einigen Bereichen sogar verbesserte Ergebnisse erzielt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Das kam spät. (Heiterkeit CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb, werte Opposition, finde ich es wirklich problematisch, ein pauschales Krisennarrativ zu konstruieren. (Zurufe Beate Raudies [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) Wer nur auf Fehlstunden schaut, sieht nicht, dass Unterricht auch organisiert wird. Wer nur auf Belastung schaut, sieht nicht, welche Leistungen erbracht werden. Und genau das sollten wir tun. Keinem Menschen ist daran gelegen, keiner Familie ist daran gelegen, keiner Lehrkraft ist daran gelegen, keinem Kind ist daran gelegen, dass die Erfolge, die an der Gemeinschaftsschule erzielt werden, hier nur zerredet werden. Ich warne vor einem Negativfokus, der all die Erfolge und all die Stärken ausblendet; er bringt uns hier nicht weiter. Das ist genau der falsche Weg. (Beate Raudies [SPD]: Sondern? Sondern was?) Ich finde, unsere Gemeinschaftsschulen stehen sehr gut da – herausfordernd, aber sehr gut. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Und wie soll die Lösung sein? Was tun Sie dafür?)
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zunächst einmal: Mir gefiel der Einstieg mit Theos Wiese e. V. ziemlich gut, Herr Habersaat. Ich habe ebenfalls von den Erzeugnissen probiert und kann sie jedem empfehlen. Weil Sie sich gerade über den einen Besuch in Ihrer Rede geäußert haben, war mein Gedanke: Wollen wir als Bildungsausschuss mal gemeinsam eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe besuchen? (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Das wäre doch effektiv. Wir könnten das Bildungsministerium einladen und gemeinsam dort über Probleme und Herausforderungen an Gemeinschaftsschulen sprechen. Das wäre zumindest eine Idee für den Bildungsausschuss, damit wir alle an Bord bekommen. (Beate Raudies [SPD]: Weil wir alle schon in einer waren!) Gemeinschaftsschulen ohne, aber auch mit Oberstufe sind eine ganz zentrale Säule in unserem Schulsystem, denn sie haben kreative Möglichkeiten, Schulentwicklung voranzubringen. Ich kenne ehrlicherweise zahlreiche Beispiele aus der Praxis: innovative Unterrichtskonzepte, starke Berufsorientierung, intensive Beziehungsarbeit, die jungen Menschen echte Chancen eröffnen. Diesen 136 Schulen kommt eine besondere Verantwortung zu: allen Schülerinnen einen Schulabschluss zu ermöglichen und gleichzeitig höhere Bildungswege offen zu halten. Genau deshalb ist das Thema der Großen Anfrage der SPD so wichtig. Wenn wir wollen, dass sich Schulen weiterentwickeln, brauchen sie dafür gute Rahmenbedingungen. Nur Schulen, die ausreichend unterstützt werden, haben überhaupt die Kraft, Schulentwicklungsprozesse anzustoßen und dauerhaft erfolgreich zu gestalten. Das ist doch genau das, was wir wollen, sprich: dass Schulen sich weiterentwickeln und nicht beim Status quo stehen bleiben. Einig sind wir uns zwischen Opposition und Regierung, was die Wertschätzung der Gemeinschaftsschulen angeht. Das wird in den Vorbemerkungen dieser Großen Anfrage sowohl vonseiten der SPD als auch der Landesregierung sehr deutlich. Das ist wichtig, denn diese Schulen leisten enorm viel für unser Bildungssystem. Sie sind Orte individueller Förderung, sozialer Integration und gelebter Bildungsgerechtigkeit. Der Gemeinschaftsschulverband weist in seiner Pressearbeit deutlich dar- (Malte Krüger) auf hin, wie vielfältig die Arbeit dieser Schulen ist: Austauschprogramme, kulturelle Projekte oder Wettbewerbe, an denen teilgenommen und zum Teil etwas gewonnen wird, wie ich festgestellt habe. All das leisten Gemeinschaftsschulen mit und ohne Oberstufe jeden Tag. Aber, meine Damen und Herren, Licht bedeutet auch: Es gibt Schatten. Einer dieser Schatten ist die Situation der Lehrkräfte und vor allem die Art und Weise, wie wir in Schleswig-Holstein Lehrkräfte für unsere Schulen ausbilden. Die Statuserhebung zur Arbeitsfähigkeit und Gesundheit zeigt deutlich, dass die Arbeitszufriedenheit an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe schlechter ist als an anderen Schularten, und das ist ein Warnsignal. Die Belastungen – Leistungsdruck, zunehmende Aufgaben, emotionale Belastungen – mögen zwar ähnlich sein wie an anderen Schulformen, aber die geringere Arbeitszufriedenheit an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe muss uns aufhorchen lassen. Wir alle wissen doch: Gute Schule funktioniert nur mit motivierten Lehrkräften. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Deshalb müssen wir diese Entwicklung sehr genau im Blick behalten. Gleichzeitig gibt es aber auch positive Entwicklungen. Der Anteil der Lehrkräfte, die vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden sind, ist zwischen 2017/18 und 2024/25 von 3,7 auf 2,8 Prozent gesunken. Das ist zunächst einmal, wie ich fand, eine gute Nachricht. Es zeigt: Stabilisierung ist möglich. Das sollten wir ebenfalls anerkennen. Problematisch bleibt allerdings die Situation bei den Schulleitungen. Die Große Anfrage zeigt, dass die Besetzung neuer Schulleitungsstellen häufig länger dauert und oftmals noch nicht abgeschlossen ist, wenn die bisherige Schulleiterin oder der bisherige Schulleiter in den Ruhestand geht. Das ist für Schulen in dieser Situation eine Belastung. Nun muss man fairerweise sagen, dass die Landesregierung das Problem längst erkannt hat. Es wurden bereits Maßnahmen entwickelt und erste Schritte unternommen, um die Situation zu verbessern. Das ist richtig und wichtig. Aber wir müssen sehr genau beobachten, wie sich die Wirkung der Maßnahmen entfaltet und ob die Schulen ohne Oberstufe davon profitieren. Funktionierende Schulleitungen sind ganz entscheidend für die ganzen Prozesse, über die ich hier bereits ausgeführt habe. Ich dachte, ich hätte weniger Zeit, aber Herr Habersaat hat dazu bereits ausgeführt: Ein weiteres Thema in der Großen Anfrage ist der Schwimmunterricht. Für diejenigen, die das interessiert – es gibt einige weitere, denen das Thema sehr am Herzen liegt, mir auch –: Auf Seite 48 kann man lesen, dass es neun Schulen gibt, für die die Sicherstellung des Schwimmunterrichts eine Herausforderung ist. Schwimmen ist jedoch kein Luxusfach. Es geht um Sicherheit, Teilhabe und Gesundheitsförderung. Deshalb ist es gut, dass diese neun Schulen andere Möglichkeiten über Blockunterricht oder Kooperationen mit Vereinen haben, damit dort Schwimmunterricht stattfindet. Ich bin sehr auf die Große Anfrage der SPD zu dem Thema gespannt. Diesbezüglich können wir das sicherlich noch mal vertiefen. Die Antwort auf die Große Anfrage zu den Gemeinschaftsschulen zeigt deutlich, dass es in fast allen Fächern ein zunehmendes Problem gibt, den Unterricht mit voll ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen. Fachfremder Unterricht und der Einsatz nicht grundständig ausgebildeter Lehrkräfte gehört zum Alltag an Gemeinschaftsschulen. Das sagt erst einmal nichts über guten oder schlechten Unterricht aus, aber unser Anspruch ist natürlich ein anderer. Mir ist eine Frage beziehungsweise die Antwort in dieser Großen Anfrage aufgefallen. Auf die Frage, wie viele Lehrkräfte WiPo, Geografie oder Geschichte unterrichten, ohne dass das Fach studiert worden ist, lautet die Antwort: WiPo 447 Lehrkräfte – das sind 60,7 Prozent –, Geografie 37,7 Prozent, Geschichte 22,8 Prozent und Weltkunde sogar 49 Prozent. Es ist in meinen Augen schon eine problematische Entwicklung, die wir da sehen. Ganz am Anfang dieser Legislaturperiode wurden die Ergebnisse der International Civic and Citizenship Education Study, ICCS, zu Fragen politischen Bildung an Schulen bekannt. Die Studie hat sehr deutlich gemacht, dass man einen Unterschied sieht zwischen Lehrkräften mit und Lehrkräften ohne sozialwissenschaftlichen Hintergrund. Das ist eine essenzielle Erkenntnis. Ich erinnere daran, dass wir alle hier regelmäßig – zu Recht – von der Bedeutung der Extremismusprävention sprechen. Wenn auch statistisch belegt ist, dass Lehrkräfte, die sozialwissenschaftlich gebildet sind, anders mit Extremismus an Schulen umgehen, dann müssen wir alle Interesse daran haben, dass auch die WiPo-Lehrkräfte an unseren Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe eine gute sozialwissenschaftliche Ausbildung haben. Das ist also ganz, ganz wichtig. Da müssen wir in Zukunft noch viel genauer hinschauen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) In seiner Pressemitteilung weist der Gemeinschaftsschulverband völlig zu Recht darauf hin, dass es (Malte Krüger) strukturelle Probleme in der Lehrkräfteausbildung gibt. Für mehrere Fächer gab es über Jahre hinweg keine Studienanfängerinnen und Studienanfänger; das betrifft das Lehramt Sekundarstufe I, Gemeinschaftsschule. Das zeigt: Wir müssen bei der Lehrkräfteausbildung neue Wege gehen. Wir brauchen attraktivere Ausbildungswege, stärkere Anreize und – ich wiederhole es hier permanent – eine bessere Verzahnung zwischen dem Studium, den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und dem Vorbereitungsdienst. Gelingt dies nicht, wird sich die durch fachfremden Unterricht hervorgerufene Situation weiter verschärfen. Mir ist außerdem aufgefallen, dass über 40 Schulen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben, deren Schüler aber – das finde ich interessant – keinen Anspruch auf einen Platz in der Oberstufe haben. Das halte ich für ein Problem in unserem Bildungssystem. Momentan ist es kein Problem, würde ich sagen, weil wir generell wenige Schüler_innen haben; über die Situation an den beruflichen Schulen haben wir schon gesprochen. Aber es könnte bei wachsenden Schüler_innnenzahlen ein Problem sein. Wir müssen über die Frage, wo genau da die Probleme liegen, weiter reden. Das ist nicht ganz einfach; das ist mir klar. Aber betroffene Schulen sollten wir unterstützen, sodass sie die Kooperationsvereinbarung tatsächlich leben können. Ich bleibe dabei: Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe – das ist eine ganz starke und moderne Schulform. Diese Schulen leisten Herausragendes für Bildungsgerechtigkeit, Integration und individuelle Förderung. Sie haben kreative Möglichkeiten, Schulentwicklung voranzubringen. Genau deshalb brauchen sie unsere politische Unterstützung. Vor allem sollten wir in moderne und praxisnahe Schulentwicklung investieren und die Zahl der Schüler_innen ohne Abschluss verringern. Denn nur Schulen mit guten Rahmenbedingungen können sich weiterentwickeln. Nur dann entstehen innovative Konzepte. Nur dann gelingt echte Schulentwicklung. Genau das sollte unser gemeinsames Ziel sein – nicht Stillstand, sondern Weiterentwicklung, nicht Verwalten, sondern Gestalten mit dem Ziel, besser zu werden. Genau dafür brauchen wir die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, und dafür brauchen sie unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ein großes Danke sagen – an die Schulen, die Daten übermittelt haben; an die Schulträger, die das ebenfalls getan haben; an das Ministerium für das Zusammentragen. Die Antwort umfasst immerhin 300 Seiten. Wer sie gelesen hat, hatte viele Freude dabei. Wie geht es im Ausschuss weiter? Herr Habersaat, nachdem ich Ihrer Rede zugehört habe, könnte ich mir vorstellen, dass wir das Programm Abordnung für Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe noch einmal vertiefen. Ich hatte bei Ihren Ausführungen dazu ein Störgefühl; das müssen wir uns vielleicht noch einmal genauer angucken. Was das Thema berufliche Schulen und Abordnung an Gemeinschaftsschulen angeht, so habe ich es positiver als Sie wahrgenommen. Aber darüber können wir sicherlich im Ausschuss weiter diskutieren. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratungen im Austausch und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Annabell Krämer
Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle formulieren ganz hohe – auch immer wieder neue – Ansprüche an Schule beziehungsweise an das Schulsystem. Schulen sollen individuell fördern, fachlich stark unterrichten, integrieren, inklusiv arbeiten, Sprachförderung leisten, auf Ausbildung und Beruf vorbereiten, Medienkompetenz vermitteln, Demokratiebildung stärken, mit Eltern kooperieren, den Ganztag organisieren, soziale Problemlagen auffangen, Sprechtage halten, Ausflüge planen – ich könnte die Liste fast endlos weiterführen. Zudem sind in der letzten Zeit immer wieder Aufgaben dazugekommen. Die Aufgaben, die unseren Schulen in den letzten Jahren übertragen worden sind, haben sich ohne Zweifel immer stärker ausgeweitet. Hier müsste man sich vielleicht auch einmal grundsätzlich die Frage stellen, welche teils familiären und teils gesellschaftlichen Aufgaben wir an unsere Schulen übertragen oder ausgelagert haben und ob das alles immer gerechtfertigt war beziehungsweise ist. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Trotz all der neuen Aufgaben ist die Ausstattung der Schulen nicht immer entsprechend mitgewachsen. Vor allem bei der Personalausstattung konnte (Anne Riecke) der Aufwuchs vielerorts nicht mit der Aufgabenausweitung Schritt halten. Da lassen wir unsere Gemeinschaftsschulen bisher definitiv im Stich. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP], Martin Habersaat [SPD], Marc Timmer [SPD] und Christian Dirschauer [SSW]) Wenn das häufiger oder sogar dauerhaft der Fall ist, dann entsteht eine strukturelle Überforderung in dem System. Denn eine Schule, die immer neue Aufgaben erfüllen muss, aber keine zusätzlichen Kapazitäten zugewiesen bekommt, wird nicht moderner oder besser; sie wird an diesem Punkt überlastet. Eine Lehrkraft, die ständig vertreten, organisieren, dokumentieren, auffangen und improvisieren muss, hat natürlich weniger Zeit für guten Unterricht. Und eine Schulleitung, die jeden Tag Mangel verwaltet, hat weniger Zeit für eine gute Schulentwicklung. Herrn Kollegen Krüger möchte ich sagen: Nur weil ich weniger Personal habe und dadurch vielleicht eine Schulentwicklung anstoße – so habe ich Sie verstanden –, ist das keine Verbesserung, sondern nur eine Verwaltung von Mangel. Die Überforderung zeigt sich im Alltag, wenn Unterricht vertreten oder verschoben werden muss oder Klassen zusammengelegt werden müssen. Wie häufig stehen Lehrerinnen und Lehrer, weil sich Kolleginnen und Kollegen krankgemeldet haben, morgens vor zwei Klassen und müssen vertreten! Dann macht man mal die eine Tür auf und gibt der Klasse irgendwelche Aufgaben, dann der anderen Klasse. Das ist Realität gerade an Gemeinschaftsschulen. Doppelbesetzungen fallen weg, obwohl sie pädagogisch gebraucht werden. Teilweise sind Doppelbesetzungen schon so gelegt, dass es überhaupt nicht zu einer Doppelbesetzung kommen kann, das heißt, die Klassen machen überhaupt nicht die Erfahrung, eine Doppelbesetzung zu haben, weil diese grundsätzlich als Vertretungsunterricht eingeplant wird. Schulleitungen müssen immer mehr Organisationsarbeit leisten. Lehrkräfte übernehmen zusätzliche Aufgaben, ohne dass sie dafür echte Entlastung erfahren. Schulsozialarbeit wird gebraucht, ist aber nicht überall in dem Umfang vorhanden ist, wie es vor Ort eigentlich notwendig wäre. Wir haben durch die Antwort auf die Große Anfrage erfahren, dass die Gemeinschaftsschulen von diesen Phänomen halt am stärksten betroffen sind. Daher gilt mein Dank allen engagierten Fachkräften, die trotz teilweise widriger Umstände hervorragende Arbeit leisten und an den Gemeinschaftsschulen alles Menschenmögliche tun, um den Kindern und Jugendlichen in ihren Klassen gerecht zu werden. (Beifall FDP, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Und das, obwohl sie in der Regel mit einer teils sehr heterogenen Schülerschaft konfontriert, dass sie von einer sehr heterogenen Schülerschaft konfentriert – – Sagen Sie mal; ich fange den Satz noch einmal von vorn an. – Und das, obwohl sie in der Regel mit einer teils sehr heterogenen Schülerschaft konfrontiert sind, die in besonderem Maße auf eine gute personelle und materielle Ausstattung angewiesen ist. (Beifall FDP und SPD – Dr. Heiner Garg [FDP]: Geschafft!) – Geschafft! – Daher ist es aus meiner Sicht besonders dramatisch, wenn laut Landesregierung an den Gemeinschaftsschulen in den letzten Jahren im Durchschnitt rund zwölf Prozent des Unterrichts ausgefallen sind, und das bei offiziellen Besetzungsquoten, also der formalen Stellenbesetzung, von über 106 Prozent. Da sich die Landesregierung schon bei Quoten von 103 Prozent und weniger rühmt, müssen wir vielleicht generell einmal die Frage aufwerfen, welche Quoten und Berechnungen wir heranziehen, wenn wir messen wollen, ob unsere Schulen überhaupt ausreichend mit qualifizierten Lehrkräften versorgt sind. Auch in anderen Bereichen brauchen wir vielleicht einen differenzierteren Ansatz, um die Situation an den Schulen, vor allen Dingen an den Gemeinschaftsschulen, zu verbessern. Die Umsetzung der Inklusion ist weiterhin ein strittiges Thema. Ich finde es, ehrlich gesagt, immer sehr hart, wenn man sagt: Inklusion ist gescheitert. – Das dürfen wir nicht sagen. Aber viele Menschen sind der Meinung, dass die jetzige Aufstellung weder den inklusiv beschulten Kindern noch den Fachkräften und den restlichen Schülern gerecht wird. Das ist ein Problem. Es ist eben nicht genug, die Inklusionsquote stolz vor sich herzutragen, ohne eine Aussage darüber zu treffen, wie die Qualität der Inklusion an den Gemeinschaftsschulen tagtäglich überhaupt ist. Multiprofessionelle Teams – das wurde heute noch gar nicht so gesagt – sind für viele Gemeinschaftsschulen ein Konzept, das sie nur auf dem Papier kennen. (Anne Riecke) Auch bei der Schulbegleitung gibt es meiner Meinung nach einen überaus großen Reformbedarf. Wir haben den Brandbrief des SHGT gelesen, wobei ich mich nicht festlegen würde, dass das unbedingt die Schuld der Schulen ist. Allerdings müssen wir uns die Frage stellen, ob jedem Kind überhaupt eine eigene Schulbegleitung zusteht und das über eine Poollösung organisiert werden könnte. Teilweise ist die Anwesenheit von vielen Schulbegleitern im Unterricht zu beobachten. Das müsste vielleicht verbessert werden. Eine weitere Frage ist auch, wie das noch dauerhaft bezahlt werden kann. Wir müssen bei der Aufgabenverteilung und der Aufgabendefinition von Schulbegleitung angesichts der knappen Ressourcen definitiv noch einmal eine Verbesserung herbeiführen. Das erwartet man von uns. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Genau!) Es gibt also noch viel zu tun, aber wir sind wieder an dem Punkt: kein Stillstand und keine Weiterentwicklung. Ich sehe es nämlich nicht so, wie das vorher der Kollege Krüger sagte, ich sehe hier schon einen Stillstand gerade in der personellen Ressourcenpolitik des Ministeriums. Außerdem muss ich feststellen: Wir kommen in den Bildungsdebatten immer wieder zum gleichen Schluss. Es fehlt einfach an ausreichend qualifiziertem Lehrpersonal. Daran werden auch ein Direkteinstieg, ein Seiteneinstieg und ein Quereinstieg nichts ändern. Wir brauchen definitiv gut ausgebildetes Personal und kleine Klassen an unseren Schulen. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW erteile ich nun der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antworten und Ergebnisse der Großen Anfrage der SPD zur Situation an unseren Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe haben mich kaum überrascht. Denn wer den Lehrkräften, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsschulen in den letzten Jahren zugehört hat, weiß, dass Theorie und Praxis weit auseinanderliegen. Gemeinsames Lernen und voneinander Lernen trägt zur Bildungsgerechtigkeit bei. Schüler werden unabhängig von Herkunft, Unterstützungsbedarf oder familiärem Hintergrund gemeinsam unterrichtet und sollen somit die gleichen Chancen auf einen erfolgreichen Schulabschluss erhalten. Auch die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe sollen den Schülerinnen und Schülern einen nahtlosen Übergang zu einer Oberstufe und somit zum Abitur ermöglichen. Herausfordernd für alle Schulformen sind der aktuelle Lehrkräftemangel, der Unterrichtsausfall, die Digitalisierung und die bedarfsgerechte Inklusion. Der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit einem anerkannten Förderbedarf ist besonders an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe gestiegen. Die durchschnittlichen Klassengrößen liegen selbst bei inklusiven Klassen bei 21,7 Schülerinnen und Schülern. Das bedeutet, dass mindestens 22 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse sind. Obgleich einige Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit einem hohem Sozialindex eine Unterstützung durch das Startchancen-Programm erhalten, besteht für alle Schulen die Aufgabe, ihren Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden und sie auf einen erfolgreichen Schulabschluss vorzubereiten, und zwar egal ob das der ESA, der MSA oder das Abitur ist. Das bedeutet aber auch, dass ein gymnasiales Niveau gefördert und unterrichtet werden muss, um den Schülerinnen und Schülern einen guten Übergang in eine Oberstufe an einer anderen Schule zu ermöglichen. Da der Lehrkräftemangel die Gemeinschaftsschulen besonders trifft und an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe das gymnasiale Lehramt oft fehlt, besteht die Herausforderung, das gymnasiale Niveau an der Sek I zu sichern. Grundsätzlich decken sich die Ergebnisse der Anfrage mit dem, was Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte immer wieder bemängeln. Letztens entstand beim Girls’ Day auch eine lebhafte Diskussion bei den Mädchen, die bei uns in der Fraktion waren. Alle wünschten sich für ihren Schulalltag am meisten mehr Schulsozialarbeit, mehr Campusoder Flexklassen und weniger Ausfall von Fachunterricht, der oft viel zu lange ausfällt. Außerdem waren sie sich einig, dass die Schulen barrierefreier werden müssen. Das System Bildung braucht viel mehr Ressourcen, um die Herausforderungen erfolgreich umsetzen zu können. Vorhin wurde von meiner Kollegin Anne Riecke auch schon die Struktur der Schulbegleitung angesprochen. Das individuelle Recht auf Begleitung, um den Schulalltag zu meistern, stößt an seine (Jette Waldinger-Thiering) Grenzen. Wir brauchen endlich einheitliche Regeln und Konzepte, die dem Kind, den Klassenkameradinnen und der Schulstruktur gerecht werden. Deshalb sollte der Modellversuch mit dem Konzept, die Schulbegleitung im multiprofessionellen Team anzugliedern, schnell starten und möglichst bald flächendeckend umgesetzt werden. Die ehemalige Ministerin Karin Prien hat immer gesagt, dass eine Poollösung angestrebt werden solle. Das stand beziehungsweise steht immer noch im Koalitionsvertrag. Es wäre echt einmal an der Zeit, dass das tatsächlich umgesetzt wird. (Beifall SSW und Birte Pauls [SPD]) Grundsätzlich sollte auch überlegt werden, und darüber haben wir noch gar nicht gesprochen, analog zum skandinavischen Bildungssystem ein gemeinsames Lernen bis zur 6. Klasse an der Grundschule einzuführen. Wieso sage ich das? – Ich sage das deshalb, weil wir dann aufhören würden, nach der 4. Klasse eine hektische Bewegung bei den Eltern auszulösen, die meinen, ihr Kind müsste das Abitur machen. Alle Kinder werden darauf vorbereitet, auf das Gymnasium zu wechseln. Wir könnten den Kindern dann aber viel mehr gemeinsame Zeit geben. Wir würden die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien tatsächlich entlasten. Wir würden auch – und das ist ganz wichtig – den Druck auf die Kinder verringern, nach der 4. Klasse nach Schulart getrennt zu werden. (Beifall SSW und SPD) Damit sind wir auch gar nicht so weit vom Philologenverband entfernt, der eine Aufnahmeprüfung haben möchte, sodass dann tatsächlich die Kinder aufs Gymnasium kommen, die da auch hingehören. (Beifall Martin Balasus [CDU]) Vorhin hat mich bei dieser ganzen Debatte und im Hinblick auf die Große Anfrage der SPD etwas gestört. Wir haben extra einen Kooperationsvertrag für die Oberstufe geschlossen und das im Schulgesetz verankert. Das ist § 43 Absatz 6. An jedem Ort, an dem eine Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe ist, sollte jeder Schulträger alles daransetzen, einen Kooperationsvertrag mit einem aufnehmenden Gymnasium zu haben – das kann auch das berufliche Gymnasium sein –, um den Schülerinnen und Schülern bei Erfüllung der schulischen Anspruchsund Leistungsvoraussetzungen eine Aufnahme zu garantieren. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso steht das im Schulgesetz, und deshalb finde ich es schwierig, wenn ich lese, dass viele auch bei einem Leistungsnachweis nicht aufgenommen würden. Das ist ein Nachteil für die Schulen ohne Oberstufe. (Beifall SPD – Martin Habersaat [SPD]: Ja! – Unruhe) Wir haben den Kooperationsvertrag auch deshalb geschlossen, weil wir wissen, dass wir nicht jeder Gemeinschaftsschule eine Oberstufe geben können. Es muss wirklich mit Nachdruck vom Ministerium verfolgt werden, dass die Schulträger die auch bilden und den Vertrag ausführen. Ansonsten haben wir wieder diese Diskussion, dass Schulträger sagen: Wir möchten eine echte Mini-Oberstufe haben, weil ansonsten unseren Schülerinnen und Schülern bei dem Leistungsnachweis nicht die Garantie gegeben werden kann, Abitur oder einen höher gelegenen Bildungsabschluss zu machen. Wir müssen das umsetzen, denn es ist der Anspruch an die Politik, die Gesetze, die wir geschrieben haben, miteinander auch umzusetzen. Insofern sage ich allen Lehrkräften und allen Akteuren herzlichen Dank, die jeden Tag an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe arbeiten, damit die Kinder und Jugendlichen eine gute Schulzeit haben. Unsere Bildungsdebatten enden ja immer mit denselben Erkenntnissen: Schule braucht mehr finanzielle Ressourcen, gut ausgebildete Akteure und Raum für Entwicklung, um sich auf die Herausforderungen von morgen vorbereiten zu können. Ich glaube, genau mit diesem Satz wird jede weitere Bildungsdebatte in dieser Legislaturperiode von mir enden, weil wir darüber schon so lange diskutieren. Am Ende des Tages wird es morgen einen Nachtragshaushalt mit 200 Extrastellen für die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe geben. Das ist schon einmal ein weiterer Schritt, aber ich bin wieder dabei: Es ist auch die Erkenntnis da, der Koalition zu sagen, dass uns zu viel Unterricht ausfällt. Ich habe vorhin nicht einmal geredet, trotzdem wurde mir vorgehalten, dass ich immer so pessimistisch sei. Das bin ich eigentlich im Prinzip gar nicht. (Heiterkeit) Aber gerade jetzt kriegen wir das, was wir immer anprangern, morgen mit dem Nachtragshaushalt wieder ein Stückchen geheilt. Opposition wirkt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Annabell Krämer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Jetzt habe ich nicht aufgepasst: Feierabend oder Bildungsausschuss? (Martin Habersaat [SPD]: Bildungsausschuss! – Martin Balasus [CDU]: Sie hat Feierabend gesagt! – Heiterkeit und Unruhe) Bildungsausschuss: Es ist also beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 20/4330, dem Bildungsausschuss dann zur abschließenden Beratung zu überweisen. Ich glaube, das hat keiner beantragt, aber das machen wir immer mit Großen Anfragen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – (Martin Habersaat [SPD]: So, und jetzt Feierabend!) Nee, nee, nee. – Die Gegenprobe? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen worden. Herr Kollege Habersaat, ich habe für Sie eine erfreuliche Nachricht: Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben mir mitgeteilt, dass der TOP 46 abgesetzt und im Juni aufgerufen werden wird. Aber natürlich fahren wir fort, und zwar mit dem Tagesordnungspunkt 25: Schutz vor Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt stärken – Bundesinitiative unterstützen und Prävention in Schleswig-Holstein ausbauen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4288 Für einen verbesserten Schutz und effektive Strafverfolgung bei sexualisierter Gewalt im digitalen Raum Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4414 (neu) Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Somit eröffne ich jetzt die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sophia Schiebe das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Kennen Sie Schrödingers Mann? Vielen von Ihnen ist wahrscheinlich Schrödingers Katze, ein Gedankenexperiment aus der Physik, ein Begriff. Eine Katze befindet sich in einer Kiste. Solange niemand nachschaut, ist sie gleichzeitig lebendig und tot. Zwei Zustände gleichzeitig treffen zu, weil man es nicht wissen kann. Die Autorin Tara-Louise Wittwer hat dieses Bild übertragen auf den Begriff Schrödingers Mann. Sie beschreibt damit die Realität vieler Frauen. Männer sind gleichzeitig harmlos und potenziell gefährlich. Ein Mann geht abends hinter einer Frau, hat ein paar Schritte Abstand. Der Kopf sagt: Es ist alles in Ordnung, doch der Körper reagiert anders. Ein Glas auf der Party, ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich steht viel mehr auf dem Spiel als nur ein Getränk. Für viele Männer ist das ein Gedankenexperiment, für uns Frauen ist es Alltag. Ich habe viele Freundinnen. Jede einzelne hat sexuelle Belästigung oder Gewalt erlebt. Jede. Wenn etwas so häufig vorkommt, besteht die Gefahr, dass wir anfangen, es als gegeben hinzunehmen. Aber genau das dürfen wir nicht tun. (Beifall ganzes Haus) Denn hinter dieser Realität stehen konkrete Täterstrukturen. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e.V. , Dirk Peglow, sagte in einem Interview mit dem ZDF, er müsse Frauen eigentlich einen drastischen Rat geben: Aus rein statistischer Sicht sollten sie zu ihrer eigenen Sicherheit keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Diese zugespitzte Aussage ist keine Empfehlung, sie ist ein Alarmsignal. Denn sie macht sichtbar, wie groß die Gefahr für Frauen oft dort ist, wo sie eigentlich in Sicherheit sein sollten – im eigenen Zuhause. Diese Gewalt passiert aber nicht im luftleeren Raum. Sie wird von Männern ausgeführt, die wir kennen und sie wird viel zu selten von anderen Männern hinterfragt. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Es geht nicht darum zu behaupten, alle Männer seien Täter, aber darum, festzuhalten, dass es immer Männer sind. Genau deshalb genügt es nicht, wenn Männer sich persönlich für unbeteiligt halten. Es genügt nicht, kein Täter zu sein. Es braucht Männer, die widersprechen, die Grenzen klar benennen und die andere Männer zur Verantwortung ziehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Geschlechtsspezifische Gewalt endet heute immer häufiger nicht bei der Tat selbst. Sie wird dokumentiert, geteilt und weitergetragen. Genau darin liegt die nächste Eskalation. Collien Fernandes (Sophia Schiebe) hat öffentlich gemacht, wie es sich anfühlt, wenn die eigene Identität für sexualisierte Inhalte missbraucht wird. Die Reaktionen darauf sind wirklich aufschlussreich: Viele Frauen suchten nach Informationen, nach Schutz, nach Möglichkeiten, sich zu wehren. Gleichzeitig stiegen bei Männern die Suchanfragen nach ihrem Nachnamen und dem Begriff „nackt“. Das heißt, während eine Frau Gewalt sichtbar macht, wird genau diese Gewalt gleichzeitig weiter konsumiert. Das ist kein Randphänomen; das ist Teil des Problems. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Denn diese Nachfragen kommen nicht aus dem Nichts. Solange die Nachfrage da ist, werden solche Inhalte produziert und weiter verbreitet. Deshalb dürfen wir nicht so tun, als hätten wir es hier mit einer Ausnahme zu tun. Wir reden über eine Form von Gewalt, die sich technologisch weiterentwickelt hat und gesellschaftlich noch immer zu oft verharmlost wird. Was bedeutet es eigentlich für eine Gesellschaft, wenn Frauen jederzeit damit rechnen müssen, dass ihr Gesicht, ihre Stimme, ihr Körper missbraucht werden kann? Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Grenzen. Pornografische Deepfakes dürfen keine digitalen Kavaliersdelikte mehr bleiben. Wir müssen endlich aufhören, Betroffene mit dem Gefühl zurückzulassen, sich selbst verteidigen zu müssen – gegen Bilder, die nie echt waren und trotzdem echte Folgen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Aber Gesetze werden dieses Problem nicht vollständig lösen. Denn wenn junge Menschen im Netz lernen, dass Entwürdigung eine Unterhaltung ist, dann haben wir ein echtes gesellschaftliches Problem. Deshalb gehört Medienkompetenz mitten in unsere Bildung. Junge Menschen müssen lernen, wie Manipulation funktioniert, wie digitale Gewalt entsteht und welche Verantwortung jeder und jede Einzelne im Netz trägt. Genauso wichtig ist aber auch, dass Kinder und Jugendliche früh lernen, was Grenzen bedeuten, was Konsens heißt und dass ein Nein immer gilt. Am Ende liegen heute zwei unterschiedliche Anträge mit unterschiedlichen Schwerpunkten und unterschiedlichen Ansätzen vor. Deshalb sollte es nicht darum gehen, welche Formulierung vielleicht die bessere ist, sondern darum, dass wir Frauen und Mädchen endlich den Schutz geben, den sie in einer digitalen Gesellschaft erwarten dürfen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu beiden Anträgen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die CDU-Fraktion hat, wie ich sehe, nicht der Abgeordnete Martin Balasus, sondern die Abgeordnete Birte Glißmann.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die prominenten Fälle von Gisèle Pelicot und Collien Fernandes haben eine neue Debatte über digitale sexualisierte Gewalt in die Öffentlichkeit getragen – gesellschaftlich, aber auch politisch. Ihre Stimmen und ihr Erlebnis stehen stellvertretend für viele Betroffene, insbesondere Frauen und Mädchen, die bislang mit ihren Erfahrungen allein geblieben sind, die sich hilflos und oft auch schutzlos fühlen. Dabei ist digitale Gewalt längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Tat ein Massenproblem. Umso klarer ist der Auftrag, wir müssen genauer hinsehen, Betroffene wirksamer schützen und die Strafverfolgung konsequenter und effektiver gestalten. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung setzt genau da an, bei der Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das ist vollkommen richtig und auch notwendig. Über das ganze Thema Social Media und junge Menschen sprechen wir gleich noch. Gleichzeitig dürfen wir unseren Blick nicht ausschließlich auf junge Menschen richten, denn die Realität ist in meinen Augen, dass es allzu oft erwachsene Männer sind, die im Schutz der Anonymität glauben, Grenzen überschreiten zu können und Frauen und Mädchen gezielt herabwürdigen, belästigen oder entwürdigen zu können. Das Dunkelfeld in diesem Deliktbereich ist groß. Deswegen ist das angekündigte PKS-Lagebild zur digitalen sexualisierten Gewalt so wichtig, denn aus einem differenzierten Lagebild können wir dann weitere Rückschlüsse für unsere Präventions-, aber auch Strafverfolgungsarbeit ziehen und dadurch das Dunkelfeld aufhellen. Gleichzeitig wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass das BKA-Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt weiterentwickelt wird. Aktuell bildet das Lagebild nämlich digitale oder analoge Gewalt ab, aber so sieht die Realität nicht aus; das hat auch die Kollegin Schiebe eben ausgeführt. In den letzten Jahren haben es sich Täter vielmehr zum Ziel gesetzt, analoge Gewalt zu fotografieren (Birte Glißmann) oder zu filmen und – als würde das nicht schon reichen – diese Filme oder Fotos im Internet hochzuladen und sich dafür in Communitys regelrecht zu feiern. Das bedeutet für die Opfer eine Potenzierung der erlittenen Gewalt, und auch das müssen wir viel stärker in den Blick nehmen als bisher. (Beifall ganzes Haus) Es gibt Strafbarkeitslücken, die wir schließen müssen, zum Beispiel bei der Herstellung von pornografischen Deepfakes oder Vergewaltigungsvideos. Die Betroffenen brauchen endlich Auskunfts-, Sicherungs- und Sperransprüche gegenüber den Plattformbetreibern; deswegen ist die Initiative von Bundesjustizministerin Hubig auch wichtig und richtig. Gleichzeitig brauchen wir – und da unterscheiden sich die beiden Anträge – bundesweit eine gestärkte Medienaufsicht, um schlagkräftiger gegen Plattformbetreiber vorgehen zu können. Aus unserer Sicht müssen wir auch über eine Strafbarkeit des sogenannten Identitätsdiebstahls sprechen, wenn sich Täter eine fremde Identität zu eigen machen, um damit sexuelle Interessen zu verfolgen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Annabell Krämer
Abgeordnete Glißmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies?
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Sie haben gesagt, wir bräuchten eine bundesweit gestärkte Medienaufsicht. Medienaufsicht ist ja im Moment Landessache. Wie ist denn da Ihre Vorstellung, wie das aussehen soll, und warum die Stärkung einer bundesweiten Medienaufsicht? – Nach meinem Verständnis gibt es zwei unterschiedliche Ebenen von Medienaufsicht. Es gibt einmal den Medienstaatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein und die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, und es gibt einen bundesweiten Medienstaatsvertrag, der regelt, wie wir insgesamt, bundesweit, länderübergreifend mit dem Thema Medienaufsicht umgehen. Wir finden, dass es einen bundesweit abgestimmten Umgang braucht, um den Plattformbetreibern begegnen und vor allem auch die Ansprüche gegenüber Plattformbetreibern wirksam durchsetzen zu können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neue Straftatbestände sind das eine, alleine bringen sie uns aber nicht weiter, denn viele Verfahren zu Taten digitaler sexualisierter Gewalt werden mangels Aufklärungsmöglichkeiten eingestellt. Das ist nicht nur rechtsstaatlich schwer hinnehmbar, gerade wenn wir über neue Straftatbestände sprechen, sondern gerade für die Opfer eine zusätzliche Belastung. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass das Maßnahmenpaket der Landesregierung auch im Bereich Strafverfolgung weitere Punkte enthält. Die Stärkung der Analysefähigkeit durch zusätzliche Griffeye-Lizenzen, zusätzliche Hardware und weitere Cyber-Analystinnen und Cyber-Analysten verbessern die polizeiliche Aufklärungsarbeit. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion reicht aber auch das am Ende nicht aus. Bei Straftaten im digitalen Raum ist die IP-Adresse häufig der einzige Anhaltspunkt für weitere Ermittlungen. Hier müssen wir den Spielraum nutzen, den uns die Rechtsprechung eröffnet hat. Der ist zugegebenermaßen eng, aber wir müssen ihn nutzen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung beschlossen. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger und entscheidender Schritt für eine effektivere Strafverfolgung bei Online-Delikten. Hier müssen wir weiter dranbleiben.
Annabell Krämer
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Stender?
Kianusch Stender SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ihre Rede nähert sich ja langsam dem Ende, und ich habe verstanden, dass sich die Anträge unterscheiden und Sie Ihren Antrag gut finden. Ich habe aber noch nicht verstanden, was Sie an unserem Antrag schlecht finden. Könnten Sie darauf noch einmal eingehen, welcher der Punkte, die wir aufgeschrieben haben, für Sie nicht zustimmungsfähig ist? – Ja, wenn ich es recht im Kopf habe, ist es der letzte Punkt Ihrer Forderungen, in dem Sie eine finanzielle Stärkung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein fordern. (Birte Glißmann) (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Die Reaktion der Kollegin kann ich gerade nicht einordnen. – Wie ich eben erläutert habe, stellen wir eher auf die bundesweite Medienaufsicht und darauf ab, wie wir gemeinsam mit allen Bundesländern daran arbeiten können, die Medienaufsicht länderübergreifend zu stärken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Gestatten Sie eine Nachfrage des Abgeordneten Stender?
Kianusch Stender SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt kann ich das besser einordnen, und ich kann auch Ihren Ansatz verstehen, die Denke, warum es auf Bundesebene richtig aufgehoben ist. Finden Sie nicht aber auch, dass, selbst wenn wir das so beschließen, nebenher trotzdem auch eine stärkere Förderung auf Landesebene existieren kann? – Bevor wir über eine finanzielle Stärkung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sprechen, müssten wir in meinen Augen zunächst einmal über den Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und den Medienstaatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein sprechen, bevor wir sagen, dass es dafür möglicherweise mehr Geld braucht. Aber pauschal zu sagen, dass wir mehr Geld in die Medienanstalt stecken sollten, das sehe ich so nicht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen, aber Sie dürfen gern noch einen Schlusssatz formulieren.
Birte Glißmann CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt an uns allen, dass die Scham tatsächlich die Seite wechselt. Das Maßnahmenpaket und diese Debatte sind wichtige Schritte in die richtige Richtung, aber es gibt für uns alle noch viel mehr zu tun. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne Studenten des Geografischen Instituts der Universität Kiel sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel. – Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für zu viele Mädchen und Frauen gehört es zur bitteren Realität, dass manipulierte Bilder oder Videos von ihnen in Chatgruppen oder Onlineforen kursieren und immer wieder geteilt werden. Künstliche Intelligenz macht das möglich, und das ist Gewalt. Sexuelle Selbstbestimmung endet nicht einfach irgendwo, auch nicht im Netz. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen die Freiheiten im Netz für Gewalt missbrauchen und den digitalen Raum als rechtsfrei begreifen oder erleben, weder als Opfer noch als Täter. (Beifall ganzes Haus) Deshalb brauchen wir auf Bundesebene ein modernes digitales Strafrecht, das vor Deepfakes, vor digitaler Überwachung, vor sexualisierter Belästigung im Netz schützt und das nicht nur das Herstellen, sondern auch den Konsum von Gewalt, zum Beispiel Vergewaltigungsvideos, unter Strafe stellt, und zwar unabhängig vom Alter des Opfers. Hier im Land setzen wir ergänzend dazu zehn konkrete Maßnahmen um. Schleswig-Holstein wird eine Informationskampagne durchführen, die Betroffene stärkt, Menschen über Gewalt im Netz und ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten aufklärt. Gemeinsam mit der Arbeit durch das PETZE-Institut wird dadurch die Prävention im Bildungswesen ausgebaut. Außerdem wollen wir ab 2027 die derzeit modellhaft durch Dritte finanzierte TechnikSprechstunde für Betroffene und Beratungsstellen als langfristige Anlaufstelle etablieren. Schleswig-Holstein geht mit seinem Maßnahmenpaket gegen digitale sexualisierte Gewalt voran, mit (Catharina Johanna Nies) dem Ziel, digitale Selbstverteidigungskompetenzen zu stärken und einen verbesserten Schutz zu schaffen. Damit senden wir auch ein deutliches Zeichen in Richtung der Betroffenen und zeigen: Wir sehen euch, wir hören euch, und wir stehen politisch an eurer Seite. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Denn das, was Gisèle Pelicot, Collien Fernandes und viele andere Frauen leisten, nämlich, dass sie sich trauen, öffentlich über eigene Gewalterfahrungen zu sprechen, ist mehr als mutig, und dieser Mut wirkt und stößt erforderliche Veränderungen an. Die Proteste auf den Straßen in den letzten Monaten und die Welle der Solidarität im Netz, aber auch der Frauenhass, der sich im gleichen Maße entlädt, zeigen: Es geht hier nicht um einzelne Beispiele, es geht um Gewalterfahrungen, die leider exemplarisch für viele Opfer stehen. Wir haben in Deutschland ein strukturelles Gewaltproblem, das weit über Einzelfälle und den analogen Raum hinausgeht und im Netz und durch technische Mittel verstärkt wird. Digitale Gewalt ist real. Sie steigt. Sie ist oft verschränkt mit häuslicher Gewalt, wird also durch nahestehende Personen ausgeübt, und – das ist ein ganz wichtiger Punkt –: Sie vergrößert den Kreis der Personen, die sich an dieser Gewalt beteiligen, weil sie diese Gewalt weiter kommunizieren und konsumieren durch Gewaltnetzwerke auf digitalen Plattformen. Wir wissen nicht, wie viele Frauen und Mädchen tatsächlich von Gewalt im digitalen Raum betroffen sind, aber wir wissen, dass es zu viele sind. Zu viele erfahren im Netz Demütigung, Hass und Bedrohung oder werden Opfer von digitalem Stalking. Über 18.000 Fälle hat das BKA in der Fallgruppe Digitale Gewalt allein 2024 ausgewiesen. Das sind nur die registrierten Fälle und auch nur die Taten, die ausschließlich digital ausgeführt werden. Der Bericht weist nicht aus, wenn körperliche Gewalt in den digitalen Raum übertragen wird – also die Verschränkung von analoger und digitaler Gewalt –, wenn Täter Frauen betäuben, vergewaltigen und die Videos der Gewalt im Netz mit ihren digitalen Echokammern teilen. Hier entstehen neue Formen von frauenfeindlichen Gewaltspiralen, und das ist richtig gefährlich. Gegen Vergewaltigungsnetzwerke muss entschieden vorgegangen werden, und dafür bitten wir erstens die Landesregierung, sich für eine vollständige Darstellung digitaler Gewalt im BKA-Lagebericht starkzumachen, und zweitens darum, die Ermittlungsstrukturen in diesem Phänomenbereich auszuweiten und sich beim BKA dafür einzusetzen, dass analog zu den Befugnissen, die das BKA bei sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz hat, auch proaktiv gegen Gewalt an erwachsenen Frauen ermittelt werden kann. Auch in Schleswig-Holstein wollen wir künftig ein Lagebild zu digitaler Gewalt in der PKS ausweisen. Wir wollen, dass die Medienaufsicht gestärkt wird, damit die Löschung rechtswidriger Inhalte – also pornografischer, rassistischer oder gewaltverherrlichender Inhalte – bei Social-Media-Anbietern auch besser durchgesetzt werden kann. Als Gemeinschaftsaufgabe der Länder sollte das aber nicht auf Ebene Hamburg/Schleswig-Holstein geregelt, sondern bundeseinheitlich vorangetrieben werden. Das ist auch der Grund, warum wir dem SPD-Antrag nicht zustimmen werden, auch wenn ich ausdrücklich betonen möchte, dass wir in der Sache an dieser Stelle absolut einig sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen derzeit, dass das Netz zunehmend zum Tatort wird. Das muss sich ändern, und zwar schnell und deutlich. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Für die FDP-Fraktion erteile ich nun das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Collien Fernandes hat auf erschreckende Art und Weise deutlich gemacht, dass Gewalt gegen Frauen mit technologischem Fortschritt eine neue und wirklich gefährliche Dimension eingenommen hat. Vielleicht ist es der aufrüttelnde gesellschaftliche Dialog, der als erstes wichtig ist, dass allen Beteiligten klar wird, was da passiert und was das mit Menschen macht, was das insbesondere mit den Opfern macht – das sind im Wesentlichen Frauen –: dass man sich nicht mehr in der medialen Welt zu bewegen wagt, dass man sich zurückzieht, dass man teilweise an demokratischen Prozessen nicht mehr teilnimmt, dass man sich schämt, dass man unter Depressionen leidet bis dahin, sich selbst aus dem Leben nehmen zu wollen. (Dr. Bernd Buchholz) Digitale Gewalt ist Gewalt. Dieses nicht nur zu benennen, sondern dies auch in unserer Rechtsordnung zu verankern, ist eine jetzt zwingend notwendige Maßnahme, die wir noch nicht komplett realisieren. (Vereinzelter Beifall) Wir sind dazu in der Diskussion. Ich sage das gern noch einmal: Ja, vorrangig sind es Frauen, die Opfer sind. Jede fünfte Frau in Deutschland hat in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt erlebt, aber auch jeder siebte Mann. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Es ist ein Phänomen, das nicht nur auf sexualisierte Art und Weise stattfindet, sondern das auch auf ganz andere Weise dazu führen kann, dass man – mit falschen Identitäten, mit falschen Inhalten konfrontiert – sich selbst plötzlich als der Absender von Botschaften wiederfindet, die man nicht nur nicht senden wollte, sondern für die man dann auch mit Hasstiraden, mit Ausspähungen, mit anderen Dingen belästigt wird. Das muss strafrechtlich Konsequenzen haben. Deshalb finde ich den Ansatz der SPD mit ihrem Antrag gut. Ich finde in dem Antrag einiges besser als in Ihrem, da kommen wir gleich drauf. Aber ich finde zum Beispiel den Aspekt in dem Koalitionsantrag wichtig, dass der Identitätsdiebstahl im Netz derzeit in den Entwürfen der Bundesjustizministerin keine Rolle spielt. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Denn es ist gerade dieser Identitätsdiebstahl, der auch den Fall Fernandes ausmacht und der Frauen wie Männer treffen kann, aber in diesem Fall eben auch einer gesetzlichen Regelung bedarf. Es gibt für die Regelung dieses Themas in Spanien Vorbilder. Da gibt es entsprechende Strafnormen. Die Übernahme solcher Strafnormen auch ins deutsche Recht scheint mir durchaus gut möglich zu sein. Das aber kann nicht alles sein, und ich bin dankbar, dass Sie das auch gesagt haben. Strafrecht ist das eine, zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung, auf das Verschwinden dieser Dinge aus dem Web, sind das zweite, aber wichtig ist vor allem auch die Sensibilisierung nicht nur der Menschen, die Täter werden könnten, die vielleicht gar nicht wissen, was für Konsequenzen die Dinge, die sie da tun, bei den Opfern auslösen. Aber auch der gezieltere Schutz von Opfern durch Beratung und durch Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, scheint mir sehr wichtig zu sein. Das gilt übrigens auch – und ich sage das auch im Zusammenhang mit dem Fall Collien Fernandes – für die Sensibilisierung unserer Ermittlungsbehörden und der Strafverfolgungsbehörden. Im Fall Fernandes hat die erste Anzeige im Land SchleswigHolstein stattgefunden. Der ist nicht konsequent nachgegangen worden. Die Anwältin von Frau Fernandes hat aus meiner Sicht nicht zu Unrecht darauf hingewiesen, dass es Ermittlungsansätze gab, die man nicht konsequent nachverfolgt hat. Auch da müssen wir selbstkritisch sagen: Gesetze allein sind es nicht, sondern wir werden auch diejenigen sensibilisieren müssen, die für die Verfolgung dieser Dinge zuständig sind und die damit zu tun haben. (Beifall FDP und SPD) Frau Kollegin Glißmann, wir werden beiden Anträgen zustimmen, weil ich den Teil mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein in dem SPDAntrag gerade gut finde. Denn in der Tat ist durch den Medienstaatsvertrag gerade den Medienanstalten die Aufsicht über die Medienintermediäre gegeben worden. Aber wie sie das machen, das ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwischen der Medienanstalt und dem Landeskriminalamt eine sehr enge Zusammenarbeit. Unsere Medienanstalt in Schleswig-Holstein und Hamburg würde sich freuen, wenn sie an dieser Stelle mehr Unterstützung erfahren würde. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Das können Sie übrigens auch der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Kollegen Vogt entnehmen, in der die Landesregierung zwar sagt, dass sie die Ausstattung für auskömmlich hält. Das allerdings ist etwas, was, wie die Medienanstalt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter uns mitgeteilt haben, mit ihnen nicht abgestimmt war. Denn nur zwei Menschen, zwei Stellen sind dafür zuständig, diese Aufsicht über die Medienintermediäre zu führen. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau so!) Das muss Sie übrigens kein Geld kosten, denn das ist aus dem Vorwegabzug des Gebührenaufkommens für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leistbar. Ich finde, wir sollten uns auch dem zuwenden, dass wir da vielleicht Umschichtungen vornehmen und den Öffentlich-Rechtlichen an anderer Stelle vielleicht etwas wegnehmen, um die Medienanstalt in eine bessere Lage zu versetzen.
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende!
Dr. Bernd Buchholz FDP
Wir werden beiden Anträgen zustimmen, weil wir das Thema wichtig finden und keinen Dissens produzieren wollen, den es aus unserer Sicht nicht gibt. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fall Fernandes/Ulmen ist vielen von uns auf eine andere Art und Weise nahegegangen, weil wir den vermeintlichen Täter seit Jahren aus der deutschen Comedyszene kennen, weil er nach außen das Bild eines aufgeklärten, emanzipierten Mannes vermittelt, weil Collien Fernandes schon 2024 Teil einer Doku über den eigenen Fall war, in der sie nach Tätern suchte, ohne zu ahnen, dass es, wie so oft, ihr engstes Umfeld, ihr eigener Mann war, der versuchte, sie zu demütigen, zu diffamieren, ihr die Würde zu nehmen. Es geht um gefälschte Pornovideos, um Datenmissbrauch, um digitale sexualisierte Gewalt und um künstliche Intelligenz und Deepfakes. „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ – so lautete der Titel des Spiegel, in dem Fernandes erstmals die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann öffentlich machte. Alle verstehen, was damit gemeint ist, und doch gab es bisher keine direkte Entsprechung im deutschen Strafrecht. Die Tatbestände der Vergewaltigung oder körperlichen Nötigung sind an den direkten körperlichen Kontakt gebunden. Auch andere Vorschriften wie etwa der § 184k StGB, die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen, oder der § 201a StGB, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, treffen es nicht ganz, weil beide Tatbestände von Bildaufnahmen sprechen und nicht von künstlich angefertigten Deepfakes. Darüber hinaus kämen bei bestimmten Fällen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Das sind zwar Vergehen, aber ihr Strafmaß ist sehr gering. Eine Schlussfolgerung, die hier, denke ich, alle teilen, ist: Die bisherigen Rechtsmittel reichen nicht aus. Wir zeigen das hier anhand verschiedener Anträge aus dem Parlament heraus. Auch unsere Sozialministerin und unsere Innenministerin haben sich bereits geäußert. Man kann Frauen wie Collien Fernandes, die öffentlich machen, was ihnen angetan wurde, daher nicht dankbar genug sein. Aber um ehrlich zu sein, sind wir hier auf den Bund angewiesen. Das merkt man an den vorliegenden Anträgen, die sich ja in vielen Punkten sehr ähneln, auch in einem ganz gewissen. Deshalb hat es mich gefreut, dass Bundesjustizministerin Hubig im April einen neuen Gesetzentwurf ihres Ministeriums vorgestellt hat. Dieses Gesetz konkretisiert nun, dass vor allem sexualisierte Deepfakes strafbar sein werden. Das Herstellen und Verbreiten soll fortan strafbar sein. Betroffene sollen künftig einen Auskunftsanspruch bei den Betreibern von Homepages über die IPs derjenigen haben, die dementsprechende Videos hochgeladen haben. Eine weitere Verbesserung: Betroffene könnten die Ansprüche vor Gericht an ihrem Wohnort durchsetzen und nicht wie bisher am Sitz des Unternehmens. Ein grundsätzliches Problem bleibt hierbei, dass auf Bundesebene nichts anderes möglich ist als zu versuchen, mit dem nationalen Strafrecht gegen ein internationales Phänomen vorzugehen. Aber wir können hier nicht auf die EU warten. Schon jetzt müssen Plattformen illegale Inhalte von ihren Seiten entfernen. Sie tun dies jedoch nicht oder nur sehr langsam. 47 Prozent der Fälle von digitaler Gewalt bleiben online. Wir haben es hier eher mit einem neuen Massenphänomen als mit einem Einzelfall zu tun. Millionen von Menschen könnten in Deutschland betroffen sein. Laut Bundesjustizministerium haben sich die Fälle seit 2020 in etwa verdoppelt. Über 90 Prozent der Deepfake-Videos sind pornografisch und beziehen sich auf Frauen. Mit Hilfe von KI ist es leider so, dass wirklich jeder Hans und Franz ein Deepfake-Video herstellen kann. Man muss nur zusätzlich noch mit einem mangelhaften moralischen Empfinden ausgestattet sein. Man kommt, denke ich, bei allen rechtlichen Anpassungen, bei allem Aufstocken von Kapazitäten und zusätzlichen Mitteln um eine Sache nicht herum: Das Einzige, was wirklich nachhaltig helfen würde, wäre, wenn Männer Frauen nicht schaden wollen würden. Das Einzige, was wirklich helfen würde, wäre, wenn Männer die Verantwortung bei sich selbst sehen würden, bei sich selbst, ihren Freunden, ihren Brüdern und auch ihren Vätern. Wir werden natürlich beiden Anträgen zustimmen. Ich finde es schade, dass wir uns auf keinen gemeinsamen haben einigen können, denn ich finde, es ist immer ein starkes Signal aus diesem Landtag, wenn wir uns genau bei diesen Fragen einig sind. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall SSW, SPD und FDP)
Annabell Krämer
Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Jan Kürschner.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich will mir einen Aspekt herausgreifen, weil der Kollege Dr. Buchholz das gerade noch einmal ansprach: die Ausstattung der Medienanstalt. Es ist ja tatsächlich so, dass die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein mit zweieinhalb Stellen eigentlich die gesamte Medienaufsicht für die Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt – mit der Ausnahme von X, das wird in Bayern gemacht. Dass das nicht hinhaut, ist ja wohl jedem klar. Das funktioniert einfach nicht, das ist dysfunktional. Es gibt zwar eine Kommission für Zulassung und Aufsicht, die ZAK, die das eigentlich für alle Medienanstalten machen soll, aber das haben die Medienanstalten nicht so umgesetzt, wie es gedacht war. Das kann ich gar nicht so richtig beurteilen. Die machen jedenfalls die Arbeit nicht. Der Weg, der teilweise vorgeschlagen wird, wir könnten ja dieses System des Vorwegabzuges ändern – was übrigens in Schleswig-Holstein wohl bundesweit einmalig ist –, würde der Medienanstalt vielleicht mehr Geld bringen, aber dann müssten wir die Filmförderung und die Finanzierung (Beate Raudies [SPD]: Aus dem Landeshaushalt bezahlen, genau!) des gesamten Offenen Kanals aus dem Landeshaushalt bezahlen. Eine richtige Lösung hätte man dadurch dennoch nicht, weil wir von Schleswig-Holstein aus nicht die Kontrolle der sozialen Medien für die ganze Bundesrepublik Deutschland machen können. Das ist ja hier eigentlich nicht zu leisten. Wir brauchen ein System, an dem sich alle beteiligen. Wenn wir uns also wundern, wieso das in den sozialen Medien so gekommen ist und wieso da keiner etwas macht: Das ist die Stelle, woran es aus meiner Sicht liegt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Michael Schunck [SSW] – Beate Raudies [SPD]: Sagt der, der seit vier Jahren Regierungsverantwortung trägt!)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Dann erteile ich nun für die Landesregierung der Ministerin Aminata Touré das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede Frau, die hier ist – egal ob Parlamentarierin, Zuhörerin auf der Tribüne, Ministerin –, jede von uns kennt mindestens eine Frau, die Opfer von Gewalt oder Belästigung geworden ist oder hat es im Zweifel selbst erlebt, ob in der Realität oder digital. Jede hat diesen einen Bekannten oder Verwandten, der ihr ein komisches Gefühl gibt. Im ganzen Land sind Frauen zu Recht wütend, denn sie erleben, dass Gewalt Realität ist. Als Landesregierung sagen wir diesen Frauen klar: Wir sehen euch, und wir handeln! Wir wissen natürlich auch, dass – der Abgeordnete Buchholz hat es angesprochen – auf der einen Seite jede fünfte Frau digitale Gewalt erlebt hat, aber eben auch jeder siebte Mann digitale Gewalt erlebt hat. Wir stellen damit fest: Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, aber trotzdem gibt es natürlich den Fokus darauf, dass es viele Frauen betrifft, weil wir leider feststellen müssen, dass die Gewalt analog wie digital stattfindet und dass es oftmals eine Fortführung einer bestimmten Form von Gewalt ist. Deswegen schockiert es mich jedes Mal, wenn ich Berichte wie beispielsweise von Frauenberatungsstellen höre, die davon handeln, dass Frauen physische Gewalt erlebt haben, dann ein Frauenhaus aufsuchen und dort feststellen müssen, dass der Täter nach wie vor weiß, wo diese Frau ist. (Zuruf) Viele von Ihnen wissen ja, dass die Standorte der Frauenhäuser in der Regel nicht öffentlich bekannt sind. In der einen Beratungsstelle erzählte man davon, dass die Realität ist, dass einige Täter Peilsender beispielsweise in die Schuhe oder in irgendwelche anderen Kleidungsstücke der Kinder einarbeiten, sodass die physische Gewalt, die stattgefunden hat, in Form von digitaler Gewalt fortgesetzt wird. Das ist ein Problem, weil Frauen sich, selbst wenn sie sich aus dieser Gewaltsituation gelöst haben, nach wie vor nicht von diesem Täter trennen können. Es ist auch eine Gewaltsituation, die die gesamte Struktur der Frauenhäuser bedroht, denn sie sind Schutzorte. Wir merken: Die Gewalt wird perfider, technische Möglichkeiten führen dazu, dass sie noch brutaler wird. Deswegen finde ich es so wichtig, dass wir gemeinsam, Parlament und Regierung, dieses Thema ernst nehmen, nach gemeinsamen Lösungen su- (Ministerin Aminata Touré) chen und uns anschauen: Was braucht es für technische Möglichkeiten, was braucht es für digitale Möglichkeiten, was braucht es aber auch für rechtliche Grundlagen, damit man dem Ganzen begegnen kann? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) Wir stellen bei den Gesprächen mit Beraterinnen im Frauenhaus oder in den Beratungsstellen fest – ich habe diese Zahl schon sehr oft genannt –: Im Schnitt dauert es ungefähr neun Jahre, bis Frauen sich wirklich aus einer gewaltvollen Beziehung lösen. Auch wenn sie diesen Schritt schon gegangen sind, obwohl es sie viel Überwindung gekostet hat, weil das Folgen haben kann, dann wissen wir, dass das ganz oft eine schwierige Situation für sie und aber eben auch für ihre Kids sein kann. Wir haben uns also Gedanken gemacht: Was können wir neben der gesellschaftspolitischen Debatte, die notwendig ist, tun? Sie haben das alle in Ihren Vorreden gesagt, wir werden das alles nicht nur rechtlich lösen können. Wir brauchen als Gesellschaft eine ernsthafte Debatte miteinander darüber, dass das nicht die Realität bleiben kann. Aber als Politik sind wir natürlich selbst auch gefragt: Was können wir eigentlich tun? Was müssen wir auf Landesebene tun? Die Debatte konzentrierte sich sehr stark darauf, was auf Bundesebene passieren kann. Wir teilen alle, glaube ich, die gleiche Einschätzung, dass es gut ist, dass auf Bundesebene ein Gesetz auf den Weg gebracht wird. Aber wir sehen auch Lücken mit Blick auf die Frage des Identitätsklaus. Wir haben natürlich auch Fragen oder bestimmte Aspekte, die wir gern in so einen Prozess einbringen wollen. Deswegen wollen wir jetzt nicht nur einen Blankoscheck formulieren, sondern sagen: Da muss möglicherweise auf Bundesebene noch geschärft werden. Aber die Richtung, die ist völlig klar, und die ist gut, und das unterstützen wir, glaube ich, alle im Grundsatz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns Gedanken gemacht, was wir auf Landesebene machen können. Das eine ist, eine Kampagne auf den Weg zu bringen. Das klingt vielleicht so ein bisschen nach: Ja gut, dann macht man mal wieder eine Kampagne! Aber uns ist Folgendes wichtig, weshalb wir gesagt haben, das muss eine der Maßnahmen werden: Wir wollen für Aufklärung sorgen, denn ganz viele rechtliche Rahmenbedingungen oder Unterstützungsangebote gibt es bereits, aber viele wissen gar nichts davon. Wir wollen eine Kampagne, in der aufgeklärt wird, in der Frauen, Mädchen und Betroffene insgesamt wissen, wenn sie Opfer von einer solchen Situation sind, wo sie Unterstützung finden und wer ihnen helfen kann. Wir wollen beispielsweise mit dem First-Aid-Flyer dafür sorgen, dass man weiß: Welche juristische Unterstützung steht mir heute schon zu und wie kann ich sie nutzen, sodass ich schnelle Antworten bekomme? Wir möchten, dass die Hilfetelefonnummer 116 016 genauso bekannt ist wie die Nummer von der Polizei oder der Feuerwehr, dass man Bescheid weiß, wo man unmittelbar Unterstützung finden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt FDP) Nur so schaffen wir es, dass Frauen Hilfe und im Fall der Fälle auch Schutz bekommen. Wir wollen außerdem, dass genau dieses Projekt, das in Schleswig-Holstein nun Unterstützung gefunden hat, die Technik-Sprechstunde, nicht nur ein Projekt ist, sondern dass es von uns als Land in Höhe von 85.000 Euro institutionell gefördert wird. Wir haben das hier in Schleswig-Holstein mit pilotiert, und das bedeutet ganz konkret: Accounts sichern, Geräte überprüfen, digitale Angriffe stoppen. Gerade in akuten Bedrohungslagen ist das sehr entscheidend. Das, was als Modellprojekt gestartet ist, wird also dauerhaft finanziert. Ich glaube, das ist total wichtig, und ich danke an dieser Stelle vor allem dem Landesverband Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein, dem Team gegen digitale Gewalt und der Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen und trägergebundenen Frauenhäuser, die all das auf den Weg gebracht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Im Rahmen der Debatte wurde angesprochen, dass wir natürlich auch über das Thema Prävention sowie die Qualifizierung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Schule sprechen müssen. Erzieher_innen, Lehrkräfte, Fachkräfte in der Jugendarbeit, sie alle spielen natürlich eine Schlüsselrolle. Deshalb stärken wir gezielt die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich in Höhe von 94.000 Euro mit dem PETZE-Institut. Wir machen außerdem als vierten Punkt das Ausmaß sichtbar. Digitale Gewalt darf nicht im Dunkeln bleiben, auch nicht statistisch. Deshalb werden wir künftig ein eigenes Lagebild zur digitalen Gewalt im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistik erstellen. Das ist mehr als eine Zahlensammlung, es (Ministerin Aminata Touré) ist die Grundlage für gezieltes politisches Handeln und konsequente Strafverfolgung. Fünftens. Wir stärken unsere Sicherheitsbehörden. Unsere Polizei arbeitet jetzt schon mit modernen KI-gestützten Anwendungen wie Griffeye, um große Datenmengen auszuwerten und strafbare Inhalte zu erkennen. Den flächendeckenden Einsatz dieser Anwendungen werden wir in der Kriminalpolizei ausweiten. Es ist natürlich eine Herausforderung für die Polizei und auch für die Justiz, diese Menge an Daten auszuwerten. Egal wie viel Personal wir einstellen würden, das ist faktisch analog einfach nicht machbar. Natürlich braucht es die gute Ausstattung der Polizei und der Justiz, aber daneben eben auch Möglichkeiten wie die des KI-Einsatzes, um dem Ganzen überhaupt Herr werden zu können. Sechstens. Wir stärken die Aus- und Fortbildung der Landespolizei. Auch das war uns wichtig, denn die Entwicklungen in dem Bereich sind so rasant, und um dem begegnen zu können, müssen wir unserer Polizei auch die Möglichkeit geben, das im Bereich der Aus- und Fortbildung beigebracht bekommen zu haben. Auch das ist der Wunsch der Institutionen selbst. Siebtens. Wir bauen den Bereich zur Bekämpfung von Cyberkriminalität aus. Wir bauen die Ermittlungs- und Analysefähigkeiten unserer Landespolizei weiter aus, technisch wie auch personell. Wir bauen ebenso die Fortbildung im Bereich Justiz aus. In Zukunft wollen wir gemeinsam Fortbildungen mit Opferschutzorganisationen stärken und auch Jurastudierende bereits im Referendariat durch zusätzliche Module frühzeitig sensibilisieren. Wir fördern auch die Kooperation von Wissenschaft und Praxis. Gemeinsam mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der CAU Kiel prüfen wir, wie freiwillige Zusatzveranstaltungen im Studium etabliert werden können. Wir fördern die vertrauliche Beratung an Hochschulen. Wir wollen Betroffene von Machtmissbrauch zusätzlich unterstützen, indem wir landesweit an Hochschulen eine unabhängige externe Rechtsberatung einrichten. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich beim Innenministerium, dem Justizministerium und auch bei dem Bildungsministerium für die unterschiedlichen Maßnahmen bedanken, die wir zusammengetragen haben, und auch bei der Staatskanzlei mit Blick auf die Fragen von Digitalisierung, weil ich glaube, wir haben da ein gutes gemeinsames Paket auf den Weg gebracht. Silke, auch dir und dem Parlament vielen lieben Dank für die Kohle, denn ohne geht es nicht. Ich glaube, das ist ein gutes gemeinsames Paket geworden, bei dem wir uns alle Gedanken dazu gemacht haben, wie wir es als Landesregierung gemeinsam mit dem Parlament hinbekommen können, dass wir dem wirklich mit etwas begegnen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wegsehen ist keine Option. Wir sind solidarisch mit all denjenigen, die sich noch nicht getraut haben, Taten zur Anzeige zu bringen. Ein Großteil liegt im Dunkeln. Warum? – Weil es Mut braucht, die Täter anzuzeigen, denn wir müssen uns nichts vormachen: Digitale Gewalt endet nicht im Internet. Sie wird in vielen Fällen auch zu realer körperlicher und psychischer Gewalt. Ich wünsche mir ehrlich eine Gesellschaft, in der es keine Täter mehr gibt, eine Gesellschaft, in der alle Menschen sicher sind. Deshalb ist es uns nicht nur wichtig, die digitale Gewalt zu verhindern, sondern auch die analoge. Deswegen schaffen wir derzeit 200 weitere Frauenhausplätze, und mit diesem Maßnahmenpaket versuchen wir, dem Digitalen etwas entgegenzusetzen. Wir lassen keine Frau allein, weder im Analogen noch im Digitalen. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat die Redezeit um vier Minuten und 45 Sekunden ausgedehnt. Diese würde jetzt also jeder Fraktion noch zugute kommen, wenn Sie davon Gebrauch machen wollen. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann liegen auch keine weiteren Wortmeldungen vor, ich schließe die Beratung. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse somit zunächst über den Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/4288, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von SPD, FDP und SSW gegen die Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit kann es keine Enthaltung geben. Der Antrag ist abgelehnt worden. (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4414 (neu), in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Somit ist er einstimmig angenommen worden. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 43 auf: Freiheit schützen, Risiken begrenzen – Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien stärken und befähigen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4388 Sicheren und kompetenten Umgang mit sozialen Medien stärken Alternativantrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4432 Jugendschutz stärken, Plattformen in die Pflicht nehmen, Altersbeschränkung bis 14 Jahre und Medienkompetenz ausbauen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4438 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir haben in diesem Landtag jahrelang und sehr häufig immer wieder in bildungspolitischen Debatten insbesondere darüber diskutiert, wie wir unsere jungen Menschen fit für eine digitale Welt machen. Die Welt wird durch entsprechende Möglichkeiten, durch künstliche Intelligenz immer digitaler. Wir erleben in den letzten Jahren, dass genau diese fantastischen Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, gleichzeitig auch große Gefahren mit sich bringt. Vor dem Hintergrund gibt es eine relativ junge Debatte über die Nutzung von Social Media durch Kinder und Jugendliche. Ich habe mir lange überlegt, ob ich mich am Anfang fürchterlich darüber aufrege, dass man mit einem Verbot dagegenhalten will – so wie der Ministerpräsident das relativ früh, zum Jahresbeginn, glaube ich, oder Ende letzten Jahres getan hat –, oder ob ich nicht etwas Sinnvolleres tue, nämlich zunächst die Gemeinsamkeiten zu betonen. Wir haben eine ganztägige Anhörung in diesem Landtag mit 36 Expertinnen und Experten gehabt, die ich bemerkenswert fand. Als Konsequenz dieser Anhörung haben jetzt nahezu alle Fraktionen inhaltliche Vorschläge präsentiert, wie man mit diesem Thema weiter umgeht. Meiner Meinung nach muss ein politischer Prozess genau so ablaufen: Man hört sich Expertinnen und Experten an, zieht daraus die Konsequenzen; und danach diskutiert man ausreichend über diese Konsequenzen. (Beifall FDP und SSW – Zuruf Martin Balasus [CDU]) – Herr Kollege Balasus, das Problem von Social Media ist unter anderem: Es findet keine politische Debatte mehr statt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau!) Nein, nicht über Social Media. In Social Media findet kaum eine politische Debatte statt. Jeder und jede von uns, der oder die sich entscheidet, daran teilzunehmen, stand irgendwann – jedenfalls ging mir das so – vor der Entscheidung: Überlasse ich das Feld ausschließlich Extremistinnen und Extremisten, oder versuche ich selbst, einen Beitrag zu leisten und irgendein Thema aus dem demokratischen Spektrum noch rüberzubringen? (Beifall FDP – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, soziale Medien sind nicht nur Risiko, sondern sie sind gleichzeitig auch immer Chance und Teil der Lebenswirklichkeit junger Menschen. Deswegen braucht Politik einen Ansatz, der die Risiken ernst nimmt, ohne die digitale Lebenswelt junger Menschen pauschal zu delegitimieren. (Beifall FDP) Wenn wir eines aus der Anhörung gelernt haben, dann ist es, dass der Ansatz des pauschalen Verbotes nicht nur rechtlich schwierig, sondern auch wenig zielführend ist. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere sechs Punkte, wie man mit dem Thema sinnvoll weiterarbeiten kann, vorgelegt. Ich freue mich ausdrücklich und sage noch mal Danke schön insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten: Sie haben ebenfalls einen Antrag vorgelegt, der sich inhaltlich in vielen Punkten nahezu mit unserem deckt. Den Punkt 2 – elterlicher Zustimmungsvorbehalt – halte ich für diskussionswürdig, und den Punkt 9 – Kinder- und Jugendbeteiligung – finde ich richtig gut. Also, vor (Dr. Heiner Garg) dem Hintergrund würden wir Ihrem Antrag zustimmen. Ich hoffe allerdings sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir gemeinsam die drei Anträge in den Ausschuss überweisen können. Warum? – Man kann die Überweisung heute wegstimmen. Klar, das könnte man machen. In dem Fall würden wir dem Koalitionsantrag nicht zustimmen, obwohl dort auch ein paar Dinge enthalten sind, die wir absolut teilen. Ich will Ihnen aber sagen, dass Sie es sich zu einfach machen, auf der einen Seite das Verbot aussprechen zu wollen sowie auf der anderen Seite in Richtung Bund zu zeigen und das Land ein paar Richtlinien erarbeiten zu lassen. Sie nehmen damit die Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie auf Landesebene hätten, nicht ausreichend wahr, obwohl das Thema prominent durch Sie besetzt wurde. (Beifall Christopher Vogt [FDP]) Deswegen bitte ich Sie herzlich darum, dass wir eine andere Debattenkultur bei diesem zentralen Thema finden, bei dem es darum geht, wie wir unsere jungen Menschen für eine digitale Welt so ausrüsten, dass sie lernen können, damit vernünftig umzugehen und sich darin vernünftig zu bewegen. Wir sollten hier nach dieser Anhörung die drei gar nicht so sehr voneinander abweichenden Konzepte noch EINmal miteinander diskutieren und uns dann möglicherweise gemeinsam auf den Weg machen, etwas Sinnvolles auf den Weg zu bringen. Ich würde mich jedenfalls darüber freuen und beantrage hiermit die Überweisung:
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage von dem Abgeordneten Patrick Pender zu?
Patrick Pender CDU
Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich bezeichne das als Short hier im Parlament und mache es kurz und bündig, so wie wir es bei manchen Instagram- Reels finden. Herr Kollege, wir hatten die Anhörung zusammen über soziale Medien durchgenommen. Mich interessiert: Wie stehen Sie oder die FDP zu dem rechtlichen Rahmen, die die Social-Media-Anbieter sich selbst gegeben haben, unter anderem die Eintrittsaltervorschriften? Wie stehen Sie als FDP-Abgeordneter dazu, oder wie ist die Positionierung? Die Landesmedienanstalt hat gesagt, dass es Altershürden gibt. Erst ab einem gewissen Alter soll man auf Plattformen von Meta und anderen Anbietern Zugriff haben. Diese sind aktuell, und die Schülervertretungen haben im Plenum gesagt: Wir begrüßen, dass man auf manchen Plattformen zum Beispiel erst ab 13 oder 14 Jahren Zugang bekommt. – Ab 13 Jahren. – Bei der Bitkom gibt es eine gute Auffächerung. – Wie stehen Sie dazu, dass es diese Altersbegründung jetzt überhaupt gibt? – Ich teile das absolut, dass es die Geschäftsbedingungen der Social-Media-Anbieter oder der Plattformanbieter gibt, und diese sind konsequent durchzusetzen. Das werden Sie unserem Antrag auch entnehmen; davon gehe ich aus. Ja, wir können die Debatte fortführen, aber danke dafür. – Ich will die Debatte mit Ihnen fortführen, und deswegen beantrage ich die Ausschussüberweisung aller drei Anträge, damit man bei diesem zentralen Thema am Ende doch zusammenkommt. (Beifall FDP, SSW, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Birgit Herdejürgen [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Für die CDU-Fraktion erteile ich nun der Abgeordnete Beate Nielsen das Wort.
Beate Nielsen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Alternativantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir ein klares Zeichen: (Kianusch Stender [SPD]: Ja!) Wir nehmen die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ernst – mit all ihren Chancen, aber auch mit ihren Risiken. Soziale Medien sind längst fester Bestandteil des Alltags junger Menschen. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen und Studien alarmierende Entwicklungen. Knapp ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen – somit rund 1,14 Millionen – weist bereits eine riskante Nutzung auf, bei etwa 350.000 sogar eine krankhafte Nutzung. Drei Viertel der Jugendlichen sind schon vor dem 13. Lebensjahr auf Social Me- (Beate Nielsen) dia aktiv, teils sogar im Vorschulalter. Neurowissenschaftliche Erkenntnisse warnen zudem vor möglichen bleibenden Schäden in der Gehirnentwicklung sowie Folgen wie Angst, Aggressivität und Konzentrationsstörungen. Deshalb sagen wir klar: Der Schutz unserer Kinder hat Vorrang. (Beifall CDU und Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der FDP-Antrag setzt vor allem auf Medienbildung, Prävention, Empfehlungen an Eltern und langfristige EU-Regulierungen, um Kinder und Jugendliche im Umgang mit sozialen Medien zu stärken. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, genau! – Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Das greift zu kurz, weil echter Schutz fehlt und die Maßnahmen überwiegend auf Freiwilligkeit und spätere Wirkung setzen. Statt jetzt verbindlich und wirksam einzugreifen, werden Schulen, Eltern und Kinder weitgehend alleingelassen. (Beifall CDU – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) – Ich würde gern weitermachen.
Beate Nielsen CDU
Ich würde gern weitermachen, hatte ich gesagt.
Beate Nielsen CDU
Unser Antrag hingegen wird der akuten Lage und dem dringenden Handlungsbedarf gerecht. Ein zentraler Punkt unseres Antrags ist die Forderung nach einem Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. Das ist kein Selbstzweck, sondern ein notwendiger Schritt, um Kinder vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Bereits mit dem Handyverbot bis zur 9. Klasse haben wir als Politik gemeinsam aktiv und rasch Verantwortung übernommen und einen wichtigen und richtigen Beitrag zu einem besseren Lernklima sowie mehr Lernerfolg in unseren Schulen geleistet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig wollen wir Plattformen stärker in die Pflicht nehmen – durch transparente Algorithmen, wirksame Altersverifikation und klare Regeln gegen verheerende Inhalte. Aber, meine Damen und Herren, Schutz allein reicht nicht aus. Wir müssen auch befähigen. Schleswig-Holstein ist auch insoweit bereits auf einem guten Weg; Medienkompetenz an Schulen, Fortbildungen für Lehrkräfte und Unterstützung für Eltern sind wichtige Bausteine. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Mit klaren Leitlinien für Jugendliche und praxisnahen Handreichungen für Eltern stärken wir den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien. Unser Ansatz ist dabei bewusst ausgewogen: Wir verbinden Regulierung mit Bildung, Schutz mit Eigenverantwortung. Gleichzeitig machen wir deutlich: Viele der notwendigen Maßnahmen müssen auf Bundes- und auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Deshalb fordern wir unter anderem die konsequente Anwendung des Digital Services Act der EU, eine klare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und spürbare Sanktionen bei Verstößen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist Ausdruck einer modernen Jugendpolitik, einer Politik, die nicht verbietet um des Verbots willen, sondern die schützt, befähigt und klare Rahmenbedingungen setzt. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen – für einen sicheren digitalen Raum für unsere Kinder und Jugendlichen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Nelly Waldeck das Wort.
Nelly Waldeck GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Seit unserer letzten Debatte hier im Plenum ist zu dem Thema Social Media und Umgang unter Jugendlichen damit ganz schön viel passiert. In unserem zuständigen Ausschuss hatten wir eine lange, ziemlich intensive Anhörung. Auch alle Parteien haben sich inzwischen eigenständig mit diesem Thema befasst und sich dazu positioniert, teilweise unterschiedlich auf Landes- und auf Bundesebene. Ich finde auch die Debatte zu der Frage „13 oder 14?“ spannend und sehr gut nachvollziehbar. Der Einstieg mit 13 hat wissenschaftlich eine hohe Re- (Nelly Waldeck) levanz. Aber wenn Jugendliche selbst sagen, sie seien mit einer Altersgrenze bei 14 Jahren einverstanden beziehungsweise befürworteten eine solche Regelung, dann finde ich es umso spannender, ob die Grenze bei 13 oder bei 14 Jahren liegen soll; das ist eine interessante Debatte. (Zuruf FDP) – Das war nicht kritisierend gemeint. – Wenn wir aber darauf gucken, wie sehr Social Media bereits heute unsere Gesellschaft, auch Jugendliche, prägt, dann ist es wichtig, dass wir uns nicht weiter in Analysen und Diskussionen verheddern, sondern dass wir tatsächlich diese ganzen Debatten, die wir ja seit Monaten führen, auch in wirksame Schutzmechanismen übersetzen und den selbstbestimmten Umgang mit Social Media unter Jugendlichen befördern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die FDP sagt heute noch einmal: Pauschale Verbote wirken nicht. – Ich möchte es noch einmal deutlich sagen: Damit haben Sie zum Teil recht. Verbot – das klingt sehr einfach. Aber ohne effektive Durchsetzung, ohne Kontrolle wird das Verbot nicht vollständig wirken. Das haben wir in Australien gesehen. Ohne dass Plattformen in die Pflicht genommen werden, ohne dass bestehende Regelungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen die Suchtgefahr tatsächlich durchgesetzt werden, ohne dass wir Jugendliche befähigen, sich im Netz aufzuhalten, wird das alles nicht funktionieren. Trotzdem zeigen alle Studien, die uns vorgestellt wurden, dass ein Problem für die Gehirnentwicklung besteht, wenn Social Media von Kindern und jungen Jugendlichen genutzt wird; auch darüber sind wir uns einig. Deswegen finde ich es richtig zu sagen: Jugendliche unter 14 Jahren sollten Social Media nicht benutzen – einfach als Bezugs- und Werterahmen, den wir vorgeben. Wir haben auch ein Tempolimit, ohne in jede Straße einen Blitzer zu stellen. Wir haben auch ein Alkoholverbot für junge Leute bis 16 und wissen, dass es trotzdem auch Jugendliche unter 16 gibt, die schon Alkohol trinken. Es reicht nicht aus und es hilft nicht, das Problem nur zu benennen und zu sagen: Das Social-MediaVerbot ist die einzige Maßnahme, die wir auf den Weg bringen. Es wird wirken. – Ich glaube, uns allen ist klar, dass das nicht ausreicht. Aber als Bezugs- und Werterahmen reicht es aus – für die Wirkung. Es kann nicht sein, dass wir von Zwölfjährigen erwarten, verantwortungsvoll und kompetent mit Systemen umzugehen, die von Milliardenkonzernen vorsätzlich so gebaut wurden, dass sie Suchtmechanismen maximal voranbringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diese Konzerne setzen Endless-Scrolling, Push-Benachrichtigungen und Algorithmen, die immer weiter in extreme Inhalte führen, gezielt so ein, dass sie Jugendliche süchtig machen. (Unruhe – Glocke Präsidentin) Angesichts dessen können wir nicht einfach sagen: Damit die Jugendlichen dagegen ankommen, reicht es aus, ihnen ein bisschen Medienkompetenz zu vermitteln; dann sind sie befähigt, mit diesen Systemen adäquat umzugehen. Deswegen schlagen wir ein Bündel an Maßnahmen vor – mit einer Mischung aus Medienkompetenz, Plattformregulierung und Einschränkungen der Nutzung. Man muss das eine tun und darf das andere nicht lassen. Nur mit einem Gesamtpaket haben wir die Chance, gegen die Geschäftsmodelle dieser großen Social-Media-Konzerne vorzugehen. Jugendschutz gilt auch im digitalen Raum. Das heißt konkret: Wir brauchen bessere und vor allem durchsetzbare Regelungen für Plattformen: transparente Algorithmen; eine klare Altersverifikation, die den Datenschutz respektiert; keine Sammlung von Daten der Kinder und Jugendlichen. Und: ein echtes Durchgreifen, wenn die Regeln ignoriert oder verletzt werden! Auch das hat Australien gezeigt. Viele Verbände sagen inzwischen: Das Verbot ist das eine. Aber die Regulierung der Plattformen und die hohe Sanktionierung – das wird es sein, was in Australien zu einer noch besseren Umsetzung führt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sagen auch: Es braucht klare Leitplanken, zum Beispiel eine Orientierung, dass Social Media erst ab 14 sinnvoll ist – als klare gesellschaftliche Erwartung. Aber damit hören wir nicht auf. Kinder wachsen in dieser digitalen Welt auf. Wir können sie davor nicht schützen, indem wir sie vollständig abschotten. Wir müssen sie befähigen, in diesen Systemen unterwegs zu sein. Dazu braucht es Medienkompetenz. Diese wird in den Schulen zwar schon vermittelt. Ich höre aber – wir reden oft mit Schulklassen darüber –, dass dies nicht ausreicht und wir da noch (Nelly Waldeck) weitergehen müssen. Wir müssen auch noch mehr Schutzmechanismen einführen und diese wirken lassen. Wir haben schon entsprechende Vorschläge gemacht und Leitlinien für Eltern, aber auch für Jugendliche entwickelt. Ich glaube, genau diese Wege sollten wir gehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen dabei Unterstützung auch für Eltern und Lehrkräfte. Viele fühlen sich mit diesem Thema komplett überfordert. Wenn man dann hört, man solle einen begleiteten Umgang mit den Jugendlichen praktizieren, dann will ich sagen: Es ist gar nicht so leicht, als Elternteil zu wissen, ob die Jugendlichen zu Hause in ihrem Zimmer Social Media nutzen. Soll man sagen: „Lass uns gemeinsam auf das Handy gucken!“? (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich zumindest stelle mir das ganz schön schwierig vor. Ich glaube, da braucht es professionelle pädagogische Unterstützung. Noch ein Punkt ist mir wichtig: Wir dürfen nicht so tun, als ob Social Media ein Problem nur der Jugendlichen sei. Das Verhalten von Erwachsenen auf Social Media prägt das, was junge Menschen dort erleben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Wir sprechen hier häufig über Hass, Verschwörungserzählungen und Desinformation. Jugendliche stellen so etwas eher nicht ins Netz; es ist also nicht allein ein Problem der Jugendlichen. Vielmehr sind es hauptsächlich Erwachsene, die so etwas ins Netz stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Deswegen dürfen wir in der Debatte nicht bei diesem Punkt stehen bleiben. Wir dürfen uns also nicht auf Jugendliche beschränken, sondern müssen auch darüber sprechen, wie wir im Internet bessere Regeln für uns alle hinbekommen, damit sich auch Erwachsene anständig verhalten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die SPDFraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Kianusch Stender das Wort.
Kianusch Stender SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich stehe einem pauschalen Social-Media-Verbot von Anfang an eher ablehnend gegenüber. (Heiterkeit) Aber wenn ich mir dann die Kanäle des Kollegen Balasus angucke, dann komme ich manchmal doch noch ins Grübeln. (Heiterkeit und Beifall) Spaß beiseite! Ich würde gern mit der Anhörung beginnen. Zuallererst möchte ich einen Dank aussprechen – an die vielen Menschen, die vielen Expertinnen und Experten, die uns hier im Plenarsaal Anfang März ihre Meinung und ihre Expertise mitgeteilt und damit unsere Horizonte erweitert haben. Zu ein, zwei Punkten aus dieser Anhörung möchte ich berichten. Dr. Kerstin Paschke, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, hat uns noch einmal darin bestärkt, den Punkt starkzumachen, personalisierte Algorithmen und Doomscrolling einzuschränken. Und, Frau Waldeck, Sie hat auch klargemacht, dass Studien klar zeigen, dass 13 oder 14 als Alter für das erste Handy und dessen aktive Nutzung gut sind. Das hat uns in unserer Haltung bestärkt. (Beifall Birgit Herdejürgen [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Darüber hinaus hat Professorin Dr. Silvia Schneider von der Leopoldina, also einer der Institutionen, auf deren Grundlage diese Diskussion entfacht worden ist, uns die Frage beantwortet, ob die EUDI-Wallet das richtige Instrument zur Altersverifikation sei. Sie hat gesagt, dass die Expertinnen und Experten innerhalb der Leopoldina lange darüber diskutiert hätten und am Ende zu der einhelligen Meinung gekommen seien, dass Datenschutz und Sicherheit auf EU-Ebene über diese Wallet am besten funktionierten. Deshalb sehen wir das weiterhin als das richtige Instrument an. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Und – als dritter Punkt –: Dr. van Heek und Ina Reiber vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e. V. haben uns noch einmal mitgegeben, dass Eltern nicht allein in die Verantwortung genommen werden sollten, ihre Kinder im Bereich Social Media zu schulen, weil sie die Kompetenzen gar nicht haben. Woher denn auch? Deswegen (Kianusch Stender) müssen wir pädagogische Fachkräfte entsprechend schulen, die das mit übernehmen. Ich finde, dass diese ganze Anhörung eher Wasser auf unsere Mühlen als SPD-Fraktion war und auf den Aufschlag, den wir im vergangenen Jahr in diese Debatte eingebracht haben. (Beifall SPD) An ganz vielen Stellen wurden wir bestätigt. An einigen Stellen konnten wir unseren Antrag aber noch einmal etwas andicken und haben ihn mit Punkten aus dieser Anhörung erweitert. Der Chaos Computer Club hat uns mit etwas Kritik an dieser EUDI-Wallet mitgegeben, es sei besonders wichtig, dass die Anonymität der Nutzer_innen gewährleistet bleibe und die Plattformen nicht weitere Inhalte außer „Daumen hoch oder runter“ oder „Bin ich alt genug für die Nutzung dieser Plattform?“ bekämen und das gegebenenfalls sogar noch speichern könnten. Darauf müssen wir achten, und das ist in unserem Antrag noch aufgegriffen. Die LAG-Parti – namentlich Bela, Colin, Tobias und Ashley – hat uns den Punkt der Medienkompetenz, der Aufklärung mitgegeben. Sie haben gesagt, sie als junge Menschen würden sich diesbezüglich über noch mehr Angebote freuen, und damit dafür gesorgt, dass wir das noch stärker in unserem Antrag aufgegriffen haben. Ich muss auch sagen, dass uns einige Punkte des FDP-Antrags gut gefallen. Deswegen haben wir das Stichwort Safety-by-Design-Standards und die zentralen Ansprechpersonen der Schulen aufgenommen. Jetzt komme ich zu Ministerpräsident Daniel Günther und muss erst einmal festhalten: Das Verbot für unter 16-Jährige ist vom Tisch, liebe Kolleginnen und Kollegen; dazu höre ich heute gar nichts mehr. (Beifall SPD) Das war eine schnelle Schlagzeile des Ministerpräsidenten, denn danach war nichts mehr davon zu sehen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ein Ministerpräsident, der auch noch Abgeordneter ist, darf an so einer Anhörung auch einmal teilnehmen. Das würde auch Ihren Horizont in dieser Debatte etwas erweitern, Herr Ministerpräsident. (Christopher Vogt [FDP]: Das finde ich auch!) Damit komme ich zu dem Antrag von SchwarzGrün. Daniel Günther ist offensichtlich gescheitert. Für seine Position gibt es keine Mehrheit in der Koalition. Das zeigt vor allem das Positionspapier der Grünen noch einmal, das letzte Woche veröffentlicht wurde. Außerdem ist Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, maximal unambitioniert. Wenn ich herunterbreche, was Sie auf der Landesebene umsetzen wollen, dann beschränkt sich das auf Leitlinien für Jugendliche und eine Handreichung für Eltern. Irgendjemand hat in der Anhörung wirklich überhaupt nicht aufgepasst, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und FDP) Dann möchte ich auf den letzten Punkt der Kollegin Waldeck eingehen. Es haben vor allem die Sprecher_innen der Landesschülervertretungen Eschel Ewert, Joyce Peters und Magnus Erdmann in der Anhörung noch einmal wichtige Punkte eingebracht. Sie haben gesagt: Es kann natürlich nicht sein, dass dieses Problem bei der Jugend abgeladen wird, dass die Jugend und ein Verbot für die Jugend wieder die Lösung eines Problem sein sollen, das eigentlich die Älteren verursacht haben. – Das haben wir in unserem Antrag auch noch einmal deutlicher gemacht, und damit will ich auch enden. Den Antrag der Koalition müssen wir ganz klar ablehnen. Unser Antrag ist deutlich gehaltvoller. Stimmen Sie ihm zu. Wir wären allerdings auch dabei, im Ausschuss alles noch einmal zu vertiefen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir haben eine Generation von Dummen in die Welt gesetzt.“ Das sagte eine der Anzuhörenden in der Debatte um die Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche. Da frage ich mich, meine Damen und Herren: Platzieren wir die Verantwortung an der richtigen Stelle? Das knüpft ein bisschen daran an, was Frau Waldeck sagte. Wer hat die Inhalte und die Algorithmen der Social-Media-Plattform hervorgebracht? Wer füttert die sozialen Medien wirklich tagtäglich mit Pornogra- (Christian Dirschauer) fie, mit Darstellungen von Gewalt und mit weiterem Elend? Wer füllt das Netz mit gedankenlosen Hasskommentaren? Sind das die Kinder und Jugendlichen, oder müssen wir Erwachsene uns diesen Schuh selbst anziehen? Wie gut können die meisten von uns den Versuchungen der sozialen Medien widerstehen? Sind wir den Kindern und Jugendlichen hier immer gute Vorbilder? Reflexartig wird immer wieder nach einem SocialMedia-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 14 oder unter 16 Jahren gerufen. 16 Jahre ist jetzt vom Tisch. Das haben wir gerade noch einmal gehört. Was verstehen wir eigentlich unter den sozialen Medien? Gehören die Messenger-Dienste dazu, und wenn ja, welche? Oder meinen wir wirklich nur Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat und wie sie alle heißen? Sind das außerdem Medien in dem Sinne, in dem wir Medien sonst verstehen? Dann hätten sie sich auch heute schon an Recht und Gesetz zu halten, wie das jede Zeitung in ihrem Onlineauftritt tun muss. Das tun sie aber nicht, und das interessiert bei den großen Konzernen keinen, denn da geht es um Klicks und nicht um Wahrheit, Sicherheit und Jugendschutz. Das ist auch der Denkfehler, den wir machen, meine Damen und Herren. Wir müssen die Konzerne, die hinter diesen Plattformen stehen, und eben nicht die Nutzer in die Verantwortung nehmen. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer in Deutschland Glücksspiel anbietet, ist auch gesetzlich verpflichtet, die Spieler zu schützen. Unser Ziel muss eine wirksame Plattformregulierung auf europäischer Ebene sein. Die Plattformen müssen verpflichtet werden, für Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren angepasste Accounts anzubieten, die nur bestimmte und eben nicht jugendgefährdende Inhalte anzeigen und die jungen Menschen vor allem nicht dazu verleiten, stundenlang auf dem Smartphone zu scrollen. Dafür braucht es, wie von der SPD vorgeschlagen, eine verbindliche Altersverifizierung. Gerade in jungen Jahren – wir haben es gehört; Frau Nielsen hat es beschrieben – richtet eine umfangreiche Bildschirmzeit Schäden an, die wir auch ganz kurzfristig oft gar nicht überblicken können. Die Kinderärzte – das hat Herr Stender angesprochen – sprechen hier eine sehr deutliche Sprache, die wir an dieser Stelle sehr ernst nehmen sollten. Meine Damen und Herren, die CDU hätte jetzt die Möglichkeit, das Thema auf der Bundesebene zu platzieren. Dort haben wir eine CDU-geführte Regierung, die das Thema dann ins EU-Parlament tragen könnte, wo die Konservativen am stärksten sind und eine deutsche CDU-Politikerin an der Spitze der EU-Kommission steht. Lieber Herr Ministerpräsident, wohl selten ist die Gelegenheit so günstig, hier wirklich einen Stein ins Rollen zu bringen, der dann nur in die richtige Richtung rollen muss. (Beifall SSW und SPD) Darüber hinaus brauchen wir professionelle Medien und pädagogische Angebote, die die Lehrkräfte in den Schulen unterstützen können. Wir können nicht noch eine Aufgabe auf dem Tisch der Lehrkräfte abladen und hoffen, dass sie sie einfach lösen werden. Die Erfahrungen haben auch gezeigt, dass sich viele Eltern mit den Problemen alleingelassen fühlen und vielfach selbst überfordert sind. Medienbildung muss daher auch und vor allem bei den Eltern ansetzen. Wir können die Kinder hier nicht allein in die Verantwortung nehmen. Das Problem der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen ist also komplex. Es gibt nicht die eine einzige richtige Lösung. Dennoch glauben wir, dass eine wirksame Plattformregulierung auf EU-Ebene, eine Nutzungseinschränkung für die ganz jungen Nutzer und eine enge medienpädagogische Begleitung von Kindern und Eltern Schritte in die richtige Richtung sind. Es geht viel weniger um die Frage „Verbot ja oder nein“, sondern viel mehr darum, wie wir eine Umgebung gestalten, die den Kindern und Jugendlichen passt, ohne ihnen zu schaden. Hierfür wäre der Dreiklang aus Zugang begrenzen, Systeme verändern und Kompetenzen stärken meines Erachtens der richtige Ansatz. Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass wir ins Handeln kommen, bevor noch mehr Kinder und Jugendliche Schaden nehmen, denn das kann nicht in unserem Interesse sein. Der Kollege Dr. Garg hat einen wichtigen Punkt angesprochen. Wir haben eine große Anhörung durchgeführt, und es liegen drei Anträge vor, die sich in vielen Dingen ähneln. Wir haben uns nach dieser großen Anhörung aber nicht weiter ausgetauscht. Ich finde, dass wir noch einmal in den Dialog gehen müssen. Noch viel besser würde ich es aber finden, wenn wir an dieser Stelle ein gemeinsames (Christian Dirschauer) Signal senden würden. Deswegen auch von mir der eindringliche Appell: Lassen Sie uns im Ausschuss noch einmal darüber sprechen. Ich denke, es wäre auch gut für die Regierung, wenn sie sich nicht lediglich auf Leitlinien und eine Handreichung zurückzieht, denn wir im Land Schleswig-Holstein können mehr machen. Also auch ich plädiere ganz deutlich für die Überweisung in den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Mange tak. – Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich nach dem CDU-Beitrag dachte, dass es sich überhaupt nicht lohnt, zu versuchen, ein wirklich brennendes Thema mit einem konstruktiven Beitrag zu begleiten. Bei allem Respekt, Frau Kollegin Nielsen, was Sie getan haben, ist nichts anderes, als hier irgendwelche Klischees auszukippen. Die FDP würde Kinder, Schulen und Eltern alleinelassen. Ich will Ihnen einmal einen Blick in unseren Antrag gönnen. (Beifall FDP, SSW und Sybilla Nitsch [SSW]) Darin fordern wir eine durchgehende Medienpädagogik und Unterstützung, die Etablierung einer wöchentlichen digitalen Stunde – dazu kann man so oder so stehen –, die Einrichtung eines zentralen Ansprechpartners in jeder Schule und die Einrichtung von Sprechstunden an den Schulen zur Hilfestellung bei akuten Problemen. Das alles wollen Sie nicht. Sie könnten das auf Landesebene machen, aber Sie wollen es nicht. (Beifall FDP und SSW) Pädagogische Fachkräfte verstärkt qualifizieren, die Etablierung einer Zusatzqualifikation, ein digitales Zertifikat, Workshops mit Plattformexperten, Austauschformate multiprofessioneller digital geschulter Teams: Sie wollen das nicht und behaupten deswegen, die FDP wolle hier alles nur ein bisschen freiwillig machen und ansonsten alles belassen, wie es ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben sehr klar und sehr präzise gesagt: Wir wollen Prävention, Befähigung und eine glasklare Regulierung insbesondere auf EU-Ebene. Ich finde es wirklich schade, dass bei einem gesellschaftspolitisch so relevanten Thema eine inhaltliche Auseinandersetzung mit so einem Antrag stattfindet. Ich hatte gehofft, dass man an der Stelle vielleicht auch mal vom Manuskript abweicht und sich wirklich Gedanken darüber macht, was wollen die anderen und können wir gemeinsam eine Lösung finden, insbesondere weil jetzt schon drei Möglichkeiten vorliegen. Ich bleibe dabei: Sie machen es sich bei Ihrem landespolitischen Spielraum, den Sie haben, viel zu einfach. Weil das Geld kostet und weil das Personal kostet, wollen Sie es nicht. Dann lassen Sie es eben bleiben. (Beifall FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Martin Balasus das Wort. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Du bist ein bisschen übereifrig! Du verkündest Gesetze, die es noch gar nicht gibt! – Christian Dirschauer [SSW]: Was ist so schlimm an deinem Social-Media-Account? – Serpil Midyatli [SPD]: Ja, genau!)
Martin Balasus CDU
Das will ich hier besprechen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stender, zuallererst möchte ich klarstellen, dass ich mich sehr freue, dass Sie meinen SocialMedia-Aktivitäten so viel Interesse entgegenbringen, dass Sie diese so eng verfolgen – wenigstens einer. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Sollen wir rausgehen?) Jetzt möchte ich noch etwas Ernstes sagen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Jetzt kommt´s!) Darüber freue ich mich; noch mehr würde ich mich aber freuen, wenn Sie in Ihrer Wortwahl hier weniger die Tonalität, die in den sozialen Medien immer häufiger vorherrscht, nachahmen würden. Ich möchte aber noch etwas zum Schuldienst sagen. Das ist bei mir einige Jahre her. Ich meine jetzt nicht die Schülerzeit, sondern die Lehrerzeit. Im Jahr 2012 habe ich im Schuldienst angefangen. Damals hatten wir im Lehrerzimmer noch einen Overhead-Projektor-Beauftragten mit der ver- (Martin Balasus) antwortungsvollen Aufgabe, die Glühbirnen einmal im Jahr zu wechseln. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Ach, das warst du! Das war dein erster Kontakt zum Freiwilligen Sozialen Jahr! – Peer Knöfler [CDU]: Steiler Aufstieg!) Das war keine Funktionsstelle; das ist sie auch nicht mehr geworden. Ich erzähle das, weil ich eines einmal unterstreichen möchte: So lange ist das jetzt nicht her, aber es ist echt krass, würde manch einer vielleicht sagen, was sich in den Schulen seitdem in puncto Medienbildung, Medienerziehung, Ausstattung mit Medien et cetera getan hat. Ich will jetzt gar nicht anfangen, von technischer Ausstattung, Digitalpakt, 100 Prozent Glasfaseranschluss und so weiter zu erzählen. Das wissen wir alle, das ist ganz klar. (Beate Raudies [SPD]: 100 Prozent Quote Glasfaser gibt es seit letzter Woche – nach 10 Jahren!) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir geht es um die innere Dimension, Medienkompetenz ist eine feste Kompetenz in allen Unterrichtsfächern, nicht nur in einem, in allen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Beispiel muss Medienkompetenz im Fach Deutsch Berücksichtigung finden. Jede Schule hat ein Präventionskonzept, das ist verpflichtend. Mediensucht zum Beispiel ist ein typisches Schwerpunktthema. Jede Schule müsste ein Mediencurriculum haben. Manche haben das schon, andere sollten sich auf den Weg machen. Wir haben Informatik als neues Pflichtfach eingeführt; wir haben den Chatbot telli eingeführt. Seit 2021 gibt es das Landesprogramm Zukunft Schule im digitalen Zeitalter mit unzähligen Fortbildungen für Lehrkräfte am IQSH. Ebenso gibt es am IQSH Medienberatung mit einem Schwerpunkt auf den Einsatz von Medien und KI in der Schule sowie einen Leitfaden, der eine Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit Chatbots finden soll. Es gibt InternetABC-Schulen. Es gibt also unglaublich viel. Das ist ganz wichtig. Es kann mancherorts bestimmt noch besser werden, dass all die Dinge auch wahrgenommen werden. Manchmal ist es vielleicht auch ein Umsetzungsproblem. Aber ein ganz wichtiger Punkt wurde vorhin genannt: Man muss mit den Eltern arbeiten. Es kann nur gelingen, wenn man auf einem Elternabend ins Gespräch kommt. Ihr findet das in unserem Alternativantrag, dass eine Handreichung an die Eltern gefordert wird und beschlossen werden soll. Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, dass wir ständig über die Einführung von neuen Unterrichtsfächern sprechen. Wir haben über Finanzbildung gesprochen. Das ist auch etwas, das ständig genannt wird. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Martin Habersaat [SPD]) Unser Weg, die richtige Mischung aus Einschränkung und Befähigung zu finden, ist verantwortungsbewusstes Handeln und ich bin mir ganz sicher, dass wir damit hier in Schleswig-Holstein gut fahren. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Balasus, das war viel mit Technik und sehr launig, aber das war nun nicht alles zum Thema Social Media. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Es gab einen politischen Verdacht, der im Raum stand: Der politische Verdacht war, dass der Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein und Ministerpräsident sich mit dem Thema Social-Media-Verbot eines ausgesucht hat, mit dem man bundesweit problemlos Schlagzeilen produzieren kann, das auf Landesebene aber keinerlei Kosten auslöst. Das war der Verdacht. (Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Martin Balasus [CDU]: Ihr Verdacht ist vollständig falsch!) Das war mein Verdacht, das stimmt. Diesen Verdacht hat Frau Nielsen gewissermaßen lautmalerisch mit ihrer Rede gestärkt. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Im Anschluss an die Anhörung war eigentlich allen deutlich, dass ein Verbot alleine es nicht sein kann. Es geht ja offenbar nicht mehr um das Verbot, wie wir eben herausgearbeitet haben. Aber um was geht es denn dann? Meine Damen und Herren, das finde (Martin Habersaat) ich reichlich dünn, nachdem Sie hier einen ganzen Tag lang Ausschüsse bemüht haben. Zur Anhörung möchte ich noch eine Sache sagen: Unterschiedliche Fraktionen haben unterschiedliche Expertinnen und Experten eingeladen. (Zuruf SPD) Wenn man eine Expertin einlädt, die seit über 20 Jahren nicht mehr peer-reviewed wurde und gar nicht ernsthaft zu dem Thema geforscht hat, sondern durch provokante Thesen viele Bücher verkauft, dann zeigt das, mit welcher Intention man dieses Thema verfolgt. Das hat das Thema nicht verdient. Wir sollten uns da schon inhaltlich einarbeiten. Wir sollten uns darum kümmern, dass wir im Land inhaltlich Sinnvolles beitragen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Patrick Pender das Wort.
Patrick Pender CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Jetzt hat mich der Kollege Habersaat motiviert, doch noch einmal ans Rednerpult zu kommen. Kollege Dr. Garg, ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie sagen, das Thema solle differenziert betrachtet werden. Herr Dirschauer, da haben Sie mich noch einmal zum Appell aufgefordert. Es passiert doch etwas; es findet doch etwas statt. Mit der Landesmedienanstalt bin ich gut im Austausch. (Lachen SPD – Beate Raudies [SPD]: Ja!) Die ist in Norderstedt. Ich bin auch mit den Schülervertretungen im Austauch. Das sind Dinge, die überhaupt erst stattgefunden haben, seit unser Ministerpräsident das Thema Social Media auch als bundespolitische Debatte in den Raum gestellt hat. Das ist doch sehr zu begrüßen. Denn das Thema ist nicht isoliert zu betrachten. Man sieht, welche Rechtsurteile in Kalifornien gesprochen werden, welche Länder – etwa Australien – schon erste Erfahrungen gemacht haben. In der EU wird sich jetzt TikTok vorgenommen.
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Sophia Schiebe zulassen?
Patrick Pender CDU
Selbstverständlich gern. Wenn die Zeit stehen bleibt immer.
Sophia Schiebe SPD
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. Ich springe noch einmal ein Stückchen weiter nach vorne in Ihrem Wortbeitrag. Sie haben gerade noch einmal die Bedeutung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hervorgehoben. Wir hatten in den Tagesordnungspunkten davor das Thema, dass wir vor der Herausforderung stehen, dass lediglich zwei Stellen dafür zuständig sind, was die Löschung angeht. Da würde mich Ihre persönliche Meinung interessieren, wie man da weiter vorgehen müsste, um der Bedeutung der Medienanstalt, die Sie hervorgehoben haben, wirklich gerecht zu werden. – Vielen Dank für die Nachfrage, Frau Kollegin. Hier ist es ganz entscheidend, zu sehen, was eigentlich das Problem ist. Das sind grundsätzlich nicht die Moderationen; es ist der Inhalt, der problematisch ist. Die Landesmedienanstalt kriegt da von uns Stärkungen. (Beate Raudies [SPD]: Wo denn?) – Dort, wo es wirkt. Herr Dr. Junghans und ich waren mit denen im Gespräch und standen auch auf der didacta mit anderen Landesmedienanstalten im direkten Dialog. Da hat man herausgefunden, woran es liegt. Die geltenden Jugendmedienschutzstaatsverträge, an die wir uns hier politisch halten, werden von den Anbietern nicht eingehalten. Das sagen alle Landesmedienanstalten. Das ist ein höheres Problem, dessen sie nicht Herr werden können. Da müssen wir ansetzen. Deshalb die Zugänge. Die SPD hat es auf Bundesebene mit uns in der Kommission, die von Frau Prien geführt wird – – Das Thema wird vorangebracht. Wenn man mit den Landesmedienanstalten spricht, endet alles bei dem Thema: Wieso können Kinder und Jugendliche diese Apps einfach mit einem Klick verwenden? Das sagen uns alle Landesmedienanstalten und auch Frau Sommer. Es bleibt dabei: Die Altersbeschränkungen werden nicht eingehalten. Aber die TechKonzerne bewegen sich. Es gibt Jugendversionen, die jetzt von Instagram eingeführt werden. – Ist die Frage beantwortet? (Beate Raudies [SPD]: Nee, ist sie nicht, aber – –)
Jette Waldinger-Thiering
Würden Sie noch eine weitere kurze und knappe Zwischenfrage von der Abgeordneten Sophia Schiebe zulassen?
Sophia Schiebe SPD
Herr Kollege, ich gebe Ihnen recht, dass die Plattformen ihrem Auftrag nicht nachkommen und deswegen die Bedeutung der Medienanstalten auch so besonders hoch ist, weil die in der Regel viel mehr bewirken können, zum Beispiel dass es zu einer Löschung kommt. Daher meine Frage noch einmal etwas fokussierter: Sind Sie der Auffassung, dass die zwei Stellen, die aktuell dafür vorgesehen sind, ausreichend sind?
Patrick Pender CDU
– Frau Kollegin, weil ich ja in der Anhörung auch die ganze Zeit da war und auch ein vertrauensvolles Verhältnis zur Landesmedienanstalt habe: Die zwei Stellen beschäftigen sich in der Regel mit Verstößen, die von der ZAK – Herr Kürschner hat es ja im vorigen Tagesordnungspunkt angesprochen – zurück delegiert werden an die Länder, wo die Plattformen ihre Niederlassungen haben, und es geht um Inhaltsverstöße. Wir reden hier aber von einem grundsätzlichen strukturellen Problem, und das greift höher. Deshalb ist es auch richtig, dass die EU hier aktiv wird und auf Bundesebene mit der von Frau Prien eingesetzten Kommission Antworten gefunden werden, die den grundsätzlichen Zugang zu diesen Plattformen wirksam einschränken und dem geltenden Recht entsprechen. Das Thema hat unser Ministerpräsident bundesweit auf das Tapet gebracht, und ihm gebührt auch hier im Parlament die Wertschätzung, dass dieses Thema von SchleswigHolstein besetzt wird. (Beifall CDU – Niclas Dürbrook [SPD]: Es tut uns wirklich leid, dass wir nicht die nötige Wertschätzung zeigen! – Weitere Zurufe SPD) Wir hatten das Thema in der Anhörung, geschätzte Kollegen von der SPD. (Zuruf Kianusch Stender [SPD] – Heiterkeit SPD) Ich kenne auch dieses Bundespapier, und es wird auch auf Bundesebene zusammengeführt. Das ist ja die Tonalität, die man auch auf Social Media kennt. Das Thema ist viel zu ernst, wenn man die langfristigen Folgen für die Generationen sieht, und die SPD stimmt dem ja auch zu. (Niclas Dürbrook [SPD]: Warum lacht da der Kollege Koch? Das ist unanständig!) – Das können Sie ihm persönlich fragen, Herr Kollege. Bei dieser Debatte ist eins entscheidend – und dazu kann ich nur empfehlen, die Entwicklung in der Welt zu sehen –: dass man den Tech-Konzernen auf Augenhöhe begegnet. Wenn man einmal die Bitkom-Vertreter in Berlin fragt, dann ist das zeitlich genau dann erfolgt, als es von SchleswigHolstein, von unserem Ministerpräsidenten, vorgetragen worden ist. Da hat Bitkom sich zum ersten Mal mit den Tech-Konzernen auseinandergesetzt, weil bis dahin alle eigene Anmeldemöglichkeiten, eigene Regularien hatten. TikTok hat zum Beispiel das Moderationsteam in Berlin total geschlossen. Das wird als Aufgabe immer mehr auf die Politik geschoben. Wir geben eine Antwort, wir nehmen uns des Themas an, (Beate Raudies [SPD]: Wir auch!) und wir schauen vor allen Dingen auf das Problem und nicht nur auf die Symptombekämpfung. Das nehmen die Anbieter momentan wahr und ernst, sodass sie auch erste Maßnahmen ergreifen. Das begrüßen wir doch alle, dass wir das Thema voranbringen. Ich würde mich auch im Ausschuss für eine Debatte sehr gern wieder anbieten. Das Thema Social Media wird uns weiterhin begleiten. Es endet aber bei allen Vertretern, die man fragt, immer da: Wenn man sich ins Handy einloggen kann, viel zu leicht mit viel zu jungen Jahren auf dieser Plattform, führt das langfristig zu Schäden, die wir nie wieder korrigieren können. Die Betroffenen sind die jungen Menschen. Die waren in der Anhörung ganz klar, und das geben ja auch die JIM- und KIM-Studie wieder: Man sollte vielleicht drauf hören, dass Jugendliche selber weniger Social Media haben möchten. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Man kommt den jungen Leuten damit entgegen. Das würde ich in dieser Debatte begrüßen. Es geht hier um die Tech-Konzerne, es geht um ein strukturelles Problem. Das ist auch auf EU-Ebene anzugehen, aber die politische Debatte wurde hier gestartet, und wir sollten sie auch ernsthaft weiter führen. – Vielen Dank. (Patrick Pender) (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen Serpil Midyatli [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Bevor wir nun mit einem weiteren Dreiminutenbeitrag fortfahren, wollen wir noch einmal gemeinsam auf der Tribüne eine Besuchergruppe der Grünen Jugend begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns im Hohen Haus! (Beifall) Nun bekommt noch einmal der Abgeordnete Sebastian Bonau für einen Dreiminutenbeitrag das Wort. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Neue! – Anhaltende Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Sebastian Bonau GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Petersdotter, das bin ich. Ich wollte einmal ein bisschen den Fokus weiten, ein bisschen weg von der Bildungsdebatte, der ich immer sehr gern lausche, aber der lausche ich halt hier immer nur. Bei allen Diskussionen, die wir hier führen, sprechen wir über die Symptome, aber nicht über die Ursache. Genau darüber sollten wir aber reden, was auch in unserem Antrag klar wird. Wir können hier tun und machen und Bildungsdebatten führen, wie wir wollen. Die Unternehmen, die Plattformen, werden immer irgendeinen Weg finden, um unsere Medienkompetenz noch schlechter oder unsere Bildungsmaßnahmen irgendwie kaputtzumachen. (Unruhe) Das können wir tun, ja, und dann laufen wir immer wieder dieser Karotte hinterher, dass wir irgendwann vielleicht besser sind als die Konzerne. Das wird nicht der Fall sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Regulation anstoßen. Die können wir hier auf Landesebene nicht machen, weil die Konzerne hier nicht angesiedelt sind. Weil die Konzerne aber zumindest auf EU-Ebene regulierbar sind, müssen wir als EU-Gemeinschaft sprechen und müssen sagen: Wir sind ein relevanter Markt für diese Plattform, also werden wir denen Vorgaben machen, wie sie sich, wenn sie bei uns im Markt mitspielen wollen, zu benehmen haben und welche Vorgaben wir da haben wollen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich würde gern klar machen, dass wir in der Entwicklungsgeschichte der Technik immer wieder in solche Situationen kommen. Wir haben schon etwas über die Geschichte der Overheadprojektoren in Schulen gehört, aber ich bringe einmal das Beispiel meiner Großeltern, die in einer Zeit aufgewachsen sind, wo Telegrafen und vielleicht ein Telefon pro Ort – das war schon das höchste der Gefühle – die Realität waren. Heute laufen wir alle mit einem Rechenzentrum in der Tasche herum. Das kann die menschliche Evolution gar nicht so schnell aufarbeiten, wie diese technische Entwicklung vorwärtsgeht. Deshalb müssen wir einfach schauen: Wie regulieren wir diese technischen Entwicklungen, wie gehen wir damit um? – Das wird nicht in Schleswig-Holstein passieren, das wird auf EU-Ebene passieren. Ich bitte nochmals die Landesregierung, sich dafür einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Nun erteile ich das Wort für die Landesregierung dem Ministerpräsidenten Daniel Günther. (Anhaltende Unruhe) Darf ich noch einmal um Aufmerksamkeit bitten! (Zurufe: Ja!) – Gut.
Daniel Günther
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Heiner Garg hat gesagt, man solle mit den verbindenden Dingen anfangen. Deswegen stehen im FDP-Antrag mit den Themen Medienkompetenz stärken, Eltern unterstützen und Schulen befähigen viele Dinge drin, die zwischen uns unstrittig sind, von denen vieles im Antrag von CDU und Grünen aufgegriffen worden ist, sodass einer gemeinsamen Beschlussfassung gar nicht so viel im Weg stehen würde. Aber natürlich unterscheidet uns schon der Blick darauf, dass die FDP pauschale Verbote generell ablehnt, was Social Media betrifft. Aber ich will sehr deutlich sagen: Die Verantwortung alleine bei Eltern, bei Schulen zu verorten, ist angesichts der Aufgabe, vor der wir stehen, aus meiner Sicht vollkommen unrealistisch. Wir brauchen Unterstüt- (Ministerpräsident Daniel Günther) zung. Jeder weiß, wie Kinder und Jugendliche in Schulklassen unter Druck geraten, weil man nämlich Außenseiter ist, wenn man nicht teilhat, wenn man kein Handy hat, wenn man nicht bei Social Media ist. Wie sollen Eltern in einer solchen Situation reagieren, wenn der Staat, der aus meiner Sicht dieses Thema seit Jahren sträflich ignoriert hat, unsere Kinder schutzlos den Macht- und Wirtschaftsinteressen der großen Tech-Konzerne ausgeliefert hat und wir wirklich über Jahre diese Schutzfunktion von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum vernachlässigt haben? Deswegen sagen wir heute sehr deutlich: Social Media darf keinen Zugriff auf unsere Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren haben, und wir müssen das entsprechend durchsetzen. (Lebhafter Beifall CDU, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Dirschauer, nur zur nachrichtlichen Darstellung, weil Sie gesagt haben, es wäre ja eine gute Gelegenheit, bei dem Thema jetzt auch einmal auf Bundesebene aktiv zu werden: Ich habe mich wirklich gefragt, wo Sie die gesamte Debatte in den vergangenen Monaten verfolgt haben. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Wir haben als schleswig-holsteinische CDU im Juni letzten Jahres zu diesem Thema einen Parteitagsbeschluss verabschiedet. Wir haben dieses Thema überall auf Bundesebene adressiert, und nach harten, langen Verhandlungen ist es uns gelungen, dass unser CDU-Bundesparteitag ein solches Verbot im Februar dieses Jahres beschlossen hat. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die Fraktion der Sozialdemokraten, Herr Stender, hat ja gerade diese Gelegenheit genutzt, sich ein bisschen darüber lustig zu machen, dass wir als Partei es nicht geschafft haben, die Altersgrenze 16 dort unterzubringen. (Kianusch Stender [SPD]: Nein, Sie als Ministerpräsident!) Ich sage sehr deutlich: Wenn es nach mir geht, würde ich die Zahl auch weiterhin höher ansetzen. Ich glaube nicht, dass ab 14 Jahren in diesem Bereich das richtige Alter ist. (Christopher Vogt [FDP]: Wir haben doch Wahlalter 16! – Rasmus Vöge [CDU]: Das ist auch falsch!) Wir haben uns für 16 ausgesprochen. Ich glaube, man kann höher greifen. Nur blendet es an der Stelle wirklich vollkommen aus, dass die SPD-Fraktion hier in Schleswig-Holstein, die SPD SchleswigHolstein, von Anfang an bis heute gegen ein SocialMedia-Verbot argumentiert, (Beate Raudies [SPD]: Bitte? Stimmt doch gar nicht!) während ihre Bundespartei noch vor unserem CDU-Bundesparteitag beschlossen hat, für unter 14-Jährige Social Media zu verbieten. Sie sollten in Ihrer eigenen Partei dafür sorgen, dass Sie da mit einer Stimme sprechen. (Beifall CDU) Deswegen muss ich Ihnen schon an dieser Stelle sagen: (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Dass wir bei diesem sensiblen Thema hier im Wesentlichen den zweiten Teil der Debatte über Parteitaktik und Vorwürfe führen – warum hat wer welches Thema angesprochen –, blendet doch aus, in welcher dramatischen Situation Kinder und Jugendliche sind: gewaltverherrlichende Inhalte, sexualisierte Darstellung, Mobbing, verzerrte Schönheitsideale, gezielte Manipulation durch Fake News. Ich meine, es sind doch nicht die Kinder und Jugendlichen gewesen, die diese digitale Teilhabe eingefordert haben, sondern wir Erwachsenen sind dafür verantwortlich, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen schutzlos diesen Menschen ausgeliefert haben, und dagegen muss der Staat doch etwas tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wollen wir uns das wirklich weiter in unserer Gesellschaft angucken – Essstörungen, psychische Erkrankungen, Depressionen, die in einer Art und Weise zunehmen? Seien wir ehrlich: Ich fand, das war auch richtig in der Debatte, auch einmal darüber zu reden, dass Social Media selbstverständlich auch für Erwachsene und für Ältere ein zunehmendes Problem wird, weil wir so wenig miteinander reden, weil wir einander in den digitalen Räumen nicht mehr positiv begegnen. Das hat doch alles auch für uns keine positive Wirkung. Aber allen Ernstes da keinen Unterschied zu machen, weil natürlich Kinder und Jugendliche in dieser sensiblen Entwicklungsphase noch viel, viel besser an der Stelle geschützt werden müssen? Ich weiß um die technischen Schwierigkeiten, die das Ganze macht, aber wir dürfen uns doch nicht dahinter verstecken und sagen, wir tun nicht alles, um zu verhindern, (Ministerpräsident Daniel Günther) dass diese Konzerne auf unsere Kinder und Jugendlichen einen so massiven Einfluss ausüben. Die nutzen ihre Algorithmen gezielt dazu, um Abhängigkeiten zu schaffen, um Suchtverhalten dort zu fördern. Mit Vorsatz gehen die gegen unsere Kinder und Jugendlichen vor. Da muss der Staat doch aufstehen und sagen: Wir schützen unsere Kinder und Jugendlichen an der Stelle. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ohne Frage, natürlich müssen wir die anderen Dinge parallel machen. Natürlich müssen wir junge Menschen darauf vorbereiten, dass sie in dem Alter, in dem wir ihnen auch die sozialen Medien öffnen, da nicht einfach blind reinstolpern und nicht wissen, was da auf sie zukommt. Natürlich muss das in Schule, muss das gegenüber Eltern, muss das insgesamt in der Gesellschaft als Thema anders und besser verankert werden, als wir das bisher gemacht haben. Deswegen erstellen wir Handreichungen in den Bereichen, deswegen machen wir Vorgaben in den Schulen, auch was die Nutzung digitaler Endgeräte angeht. Hier haben wir eine Regelung geschaffen, weil wir die Schulen nicht alleinelassen, sondern ihnen genau die Möglichkeit geben, Handys aus den Schulen auch weitestgehend bis zur 9. Klasse zu verbannen. Das ist schon jetzt in unseren Schulen ein Segen zu erleben, was das für eine Befreiung ist, wenn nicht die ganze Zeit auf die Handys geblickt wird, wenn dieses Suchtmittel sozusagen einem auch mal aus den Händen genommen ist, sondern wenn Kinder auch mal wieder sich untereinander begegnen und miteinander spielen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sage ich auch sehr deutlich: Ich kann das völlig verstehen, dass eingefordert wird, lasst uns noch ein paar Runden drehen und darüber noch diskutieren. Aber jetzt mal ganz im Ernst: Wie viele Monate diskutieren wir das Thema schon? Wie viele Expertinnen und Experten haben wir angesprochen? Es ist doch jetzt keine Frage mehr, lange darüber zu diskutieren, sondern wir wissen doch: Jeder Tag, den wir abwarten, an dem unsere Kinder und Jugendlichen nicht so geschützt werden, wie wir das als Staat könnten, ist ein verlorener Tag. Deswegen ist meine herzliche Bitte, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen – im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen. Wir haben eine Verantwortung als Staat, und die sollten wir jetzt auch in der Klarheit und Konsequenz wahrnehmen, meine Damen und Herren. (Anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Der Ministerpräsident hat die Redezeit um drei Minuten ausgedehnt, die würden jetzt jeder Fraktion zustehen. Ich habe schon zwei Wortmeldungen für den Dreiminutenbeitrag. Möchte Kianusch Stender die drei Minuten nutzen? (Kianusch Stender [SPD]: Ich nehme die drei Minuten so oder so!) – Okay, dann streiche ich die für die SPD-Fraktion, da Sie die drei Minuten genommen haben. Dann erteile ich Ihnen das Wort.
Kianusch Stender SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Ministerpräsident, Sie haben gerade sehr anschaulich noch einmal hier im Parlament präsentiert, wie sehr diese Debatte Ihnen aus den Händen geglitten ist. (Beifall SPD und FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das finde ich auch!) Es ist wirklich unglaublich, dass Sie sich hier immer noch hinstellen und von der Altersgrenze 16 sprechen und sagen, Ihnen wäre das eigentlich noch lieber, nachdem wir – Sie haben es ja angesprochen – so viele Menschen angehört haben. Ich habe mir meine Notizen noch einmal rausgesucht aus dieser Anhörung: Dr. Stephan Dreyer und Kira Thiel, Leibniz-Institut für Medienforschung, HansBredow-Institut, Dr. Kerstin Paschke, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Professorin Dr. Silvia Schneider von der Leopoldina und einige mehr haben als Expert_innen an dieser Anhörung teilgenommen und haben ganz ausdrücklich keine Altersgrenze von 16 befürwortet, sondern von 13 oder 14 Jahren. Ich fühle mich bestärkt in meinem Aufruf eben aus meinem Redebeitrag an Sie, dass es Ihnen gutgetan hätte, an dieser Anhörung mal teilzunehmen. Denn ich bin dafür, dass wir Politik so machen, dass wir auf Expert_innenmeinung und auf Fachzeitschriften hören und dass wir uns das alles angucken, was in Statistiken niedergeschrieben ist und nicht nach einem Gefühl heraus sagen, wir nehmen halt einfach 16. (Kianusch Stender) (Beifall SPD und FDP – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Das hätte ich mir viel mehr gewünscht. Dann muss ich Ihnen sagen: Dass Sie jetzt gerade die SPD-Position infrage gestellt haben, zeigt auch, dass Sie sich von dieser Anhörung nicht mal haben berichten lassen, weil es da noch einmal sehr deutlich geworden ist. Sie ignorieren, dass der SPD-Generalsekretär, der unsere Meinung auf Bundesebene vertritt, ein Schleswig-Holsteiner ist. Und Sie ignorieren Punkt eins in unserem Antrag, der hier heute vorliegt, wo wir ganz klar eine Altersgrenze von 13 Jahren mit reinschreiben. Das alles ignorieren Sie und tun so, als hätten wir gar keine Position. Das ist schon wirklich sehr befremdlich, Herr Ministerpräsident. (Beifall SPD) Dann muss ich Ihnen sagen, Herr Günther: Was Sie hier auch wieder komplett ausgeblendet haben, und das war hier auch eben die größte Kritik an der Debatte, weil Sie jetzt ja so den Antrag von SchwarzGrün in den Himmel loben, ist ein ganz expliziter Punkt, der anscheinend bei Ihnen nach wie vor nicht präsent ist. Insbesondere sollten wir berücksichtigen, dass problematische Nutzungsmuster und die Verbreitung von Desinformation häufig von erwachsenen Nutzer_innen ausgehen, mit denen Kinder und Jugendliche unmittelbar konfrontiert sind. Deswegen können wir nicht nur sagen, dann müssen wir jetzt die Kinder schützen und müssen den Kindern alles verbieten, sondern wir müssen natürlich an die Täterstrukturen ran. Das haben wir doch hier an anderen Tagesordnungspunkten heute im Parlament auch schon genauso miteinander vereinbart. Das kann ich nicht verstehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Dann möchte ich ganz zum Schluss noch sagen: Wir haben jetzt so lange diskutiert und Sie sagen: Da müssen wir jetzt ja endlich auch einmal abstimmen. Ich finde auch, wir haben viel zu lange diskutiert, und heute Vormittag ist der Alternativantrag von Schwarz-Grün gekommen (Zuruf Tobias Koch [CDU] – Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) und das Einzige, was Ihnen auf Landesebene einfällt, sind zwei Handlungsleitfäden, den einen für die Schüler und die Jugendlichen und den anderen für die Eltern. Das ist wirklich so dünn, aber das zeigt vielleicht auch Ihre Regierungsbilanz. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich erteile nun das Wort dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Christopher Vogt. – Die drei Minuten oder die Restredezeit? (Christopher Vogt [FDP]: Drei Minuten!) – Okay.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, der Ministerpräsident hat mit vielen Punkten recht, und er hat als einer der ganz wenigen bundesweit frühzeitig ein Thema aufgeworfen, was wirklich ein Problem in unserer Gesellschaft ist. Das will ich erst einmal anerkennen, ehrlich gesagt. Er hat ein gutes Gespür für Themen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das ist durchaus eine Leistung. Was mich allerdings stört, Herr Ministerpräsident, ist, dass Sie immer wieder die Debatte verkürzen auf die Verbotsforderungen, auf das Alter, und dass Sie noch sagen, die FDP sei pauschal, es gebe ja auch heute schon Altersgrenzen. Wir sehen ja, wie gut das funktioniert. (Sybilla Nitsch [SSW]: Gar nicht!) Daran sehen wir, wie schwer das eben umzusetzen ist. Wenn man einfach sagt, na ja, wir machen ein Verbot, und dann läuft das schon irgendwie, ist das unrealistisch und auch ein Stück weit problematisch. Ich meine, immer noch zu sagen: „Eigentlich würde ich das Alter 16 nehmen“? – Ich weiß nicht, was Sie mit 14 und 15 gemacht haben, wie sehr Verbote bei Ihnen geholfen haben, aber ich würde sagen: Es ist ein bisschen naiv, und wir haben Wahlalter 16 in Schleswig-Holstein. Stellen wir uns einmal vor, jemand hat 16. Geburtstag, dann ist zufällig gerade Landtagswahl und dann darf er sich bis zur Landtagswahl in sozialen Medien nicht über Politik informieren, soll dann aber zur Wahl gehen und seine Stimme abgeben. Wie unrealistisch ist das im Jahr 2026, meine Damen und Herren? (Beifall FDP, SPD und SSW) Das zeigt doch, wie absurd diese Verkürzung ist. Das ist auch schwer umsetzbar: Erziehungsrechte von Eltern im Grundgesetz, Irland als Sitz innerhalb der EU, die technische Umsetzung in AppStores und so weiter. Es ist alles ein bisschen komplex. Man muss natürlich trotzdem auf EU-Ebene über Regulierungen sprechen. Das haben wir ja in unserem Antrag auch enthalten mit Blick auf Min- (Christopher Vogt) derjährige und mit Blick auf die Mechanismen der sozialen Medien, vor allem mit Blick auf das Thema Sucht. Das muss man tun. Was mich, ehrlich gesagt, allerdings stört, ist dies – das kam ja auch schon zur Sprache –: Man verweist auf die Bundesebene, auf die europäische Ebene. Das ist auch ein Stück weit berechtigt, aber, Herr Ministerpräsident, es wird bei der ganzen Debatte immer ein bisschen untergepflügt, dass die Landesregierung auch Zuständigkeiten hat. Die hat sie vor allem im Bereich der Bildung. Ich finde, man kann nicht zu Recht sagen, wie dramatisch die Lage bei Jugendlichen ist, und gleichzeitig – das haben Sie im Laufe des letzten Jahres gemacht – weiter Lehrerstellen kürzen, den WiPo-Unterricht kürzen wollen, den Geschichtsunterricht kürzen wollen. Wenn man zu Recht das Problem so beschreibt und dann bildungspolitisch so handelt und in der eigenen Verantwortung so dermaßen versagt, dann stört mich das schon massiv. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es gibt Schulen, die schon in der 5. Klasse Medienkompetenz, Medi, haben, es gibt Schulen, die Experten einladen, um Elternarbeit zu machen, um zu sagen, wie die verschiedenen Algorithmen wirken und so weiter. Ich finde, man muss auch ein bisschen unterscheiden zwischen den sozialen Medien. Es ist ein Unterschied, ob man mit 14 Jahren WhatsApp nutzt – das ist auch ein soziales Medium – oder ob man auf TikTok unterwegs ist. Diese Unterscheidung muss man an der Stelle machen. Deswegen stört mich diese teilweise Unterkomplexität der Debatte. Es ist ein bisschen komplexer, und die Landesregierung hat eine eigene Verantwortung, der sie endlich auch nachkommen muss. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
