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Patrick Pender

CDU 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich bezeichne das als Short hier im Parlament und mache es kurz und bündig, so wie wir es bei manchen Instagram- Reels finden. Herr Kollege, wir hatten die Anhörung zusammen über soziale Medien durchgenommen. Mich interessiert: Wie stehen Sie oder die FDP zu dem rechtlichen Rahmen, die die Social-Media-Anbieter sich selbst gegeben haben, unter anderem die Eintrittsaltervorschriften? Wie stehen Sie als FDP-Abgeordneter dazu, oder wie ist die Positionierung? Die Landesmedienanstalt hat gesagt, dass es Altershürden gibt. Erst ab einem gewissen Alter soll man auf Plattformen von Meta und anderen Anbietern Zugriff haben. Diese sind aktuell, und die Schülervertretungen haben im Plenum gesagt: Wir begrüßen, dass man auf manchen Plattformen zum Beispiel erst ab 13 oder 14 Jahren Zugang bekommt. – Ab 13 Jahren. – Bei der Bitkom gibt es eine gute Auffächerung. – Wie stehen Sie dazu, dass es diese Altersbegründung jetzt überhaupt gibt? – Ich teile das absolut, dass es die Geschäftsbedingungen der Social-Media-Anbieter oder der Plattformanbieter gibt, und diese sind konsequent durchzusetzen. Das werden Sie unserem Antrag auch entnehmen; davon gehe ich aus. Ja, wir können die Debatte fortführen, aber danke dafür. – Ich will die Debatte mit Ihnen fortführen, und deswegen beantrage ich die Ausschussüberweisung aller drei Anträge, damit man bei diesem zentralen Thema am Ende doch zusammenkommt. (Beifall FDP, SSW, Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Birgit Herdejürgen [SPD])

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