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Dr. Kai Dolgner

SPD 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Haben Sie sich einmal die Kreishaushalte zur Eingliederungshilfe angeguckt?) Oder nehmen wir als aktuelles Beispiel die Beamtenbesoldung, bei der das Land aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das macht das andere ja nicht besser!) allein in diesem Jahr mit dem Nachtragshaushalt, den wir in dieser Tagung beschließen werden, 320 Millionen Euro zusätzlich aufwenden muss – und damit doppelt so viel, wie alle Kreise zusammen für den Busverkehr im gesamten Land ausgeben. (Annabell Krämer [FDP]: Bezahlt vom Versorgungsfonds! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Mit anderen Worten, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, die öffentlichen Haushalte sind an ganz vielen Stellen mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert. Das betrifft aber eben nicht nur die Kommunen beim Busverkehr, sondern auch das Land bei ganz vielen anderen Positionen. (Beifall CDU) Die Ursache dafür liegt nicht beim Land, sondern die Schieflage liegt darin begründet, dass Deutschland mittlerweile das fünfte Jahr in Folge kein Wirtschaftswachstum aufweist, dass wir uns in Stagnation und Rezession befinden und deshalb die Einnahmeentwicklung nicht mehr mit der Ausgabeentwicklung Schritt hält. (Kianusch Stender [SPD]: Die Ursache ist, dass Sie ambitionslos sind!) Diese dramatische Lage beklagen die Kommunen deshalb vollkommen zu Recht. Dabei hilft es aber nicht, mit dem Finger auf das Land zu zeigen; das Land befindet sich in der gleichen dramatischen Situation wie unsere Kommunen. Schauen wir uns den Resolutionstext genauer an: Da wird mehrfach das sogenannte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz als Grund für die Kostensteigerungen genannt. Dieses verlangt derzeit einen Anteil von 45 Prozent an umweltfreundlichen, emissionsarmen oder emissionsfreien Bussen im ÖPNV. Ist das nun eine Vorgabe des Landes und ist damit das Land für die Kostensteigerung bei der Beschaffung von E‑Bussen verantwortlich? Nein, ist es nicht; denn bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz. (Christopher Vogt [FDP]: Korrekt!) Das Land ist somit an dieser Stelle der falsche Adressat für die Resolution der Landkreise. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: § 30 EWKG!) Gegenüber dem Land, Herr Kollege Buchholz, kritisieren die Kreise, dass die Vorgaben aus § 30 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – das ist in der Tat ein Landesgesetz – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) den Einsatz von 100 Prozent erneuerbaren Energien verlange, das Land sich aber weigere, die dadurch entstehenden Mehrkosten finanziell auszugleichen. (Niclas Dürbrook [SPD]: Anders als es im Gesetz steht!) Auch dieser Vorwurf läuft komplett ins Leere, meine Damen und Herren. (Lachen SPD) Denn zum einen bezieht sich die Vorgabe von 100 Prozent erneuerbarer Energie nicht auf den heutigen Zeitpunkt, sondern auf das Jahr 2040, dann, wenn wir alle klimaneutral werden wollen. (Tobias Koch) (Sybilla Nitsch [SSW]: 2035!) Zum anderen ist der Strom aus erneuerbaren Energien doch gar nicht mehr teurer als Strom aus fossilen Energiequellen. Insofern gibt es überhaupt nichts, was das Land ausgleichen müsste. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Widerspruch SPD –

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