Christopher Vogt
Frau Ministerin, dass Sie der SPD nach 160 Jahren Existenz und Kampf für Gleichberechtigung vorwerfen, Sie hätte den Rechtsstaat nicht verstanden, müssen Sie mit sich selber ausmachen. Das finde ich schon ein starkes Stück. Aber da Sie das so aufhängen, ist die spannende Frage, die Sie ja beantworten müssen, wie Sie es tun. Wo ist die konkrete Regelungslücke, die Sie identifiziert haben? Wo ist der konkrete Bedarf? Ihre Fraktion hat eben erklärt, dass es in Berlin gar keine große Klageflut gegeben hat und dass die Klagen, die kamen, überwiegend unberechtigt waren. Deswegen ist die spannende Frage, ob sich ein solches Gesetz bei nur sehr wenigen Fällen lohnt. Die (Ministerin Aminata Touré) Unruhe, die gestiftet wird, müssen Sie doch als zuständige Ministerin auch wahrnehmen – beim DGB, bei der Gewerkschaft der Polizei, beim Beamtenbund. Das sind alles keine Leute, die den Rechtsstaat nicht verstanden hätten, auch wenn Sie das vielleicht glauben. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich werde darauf im Laufe der Rede eingehen. All die Fragen, die Sie gestellt haben, sind tatsächlich Teil meiner Rede, und ich werde auf jeden einzelnen Punkt eingehen. Ich finde es nämlich falsch, wenn ausgerechnet bei einem Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung zuerst Misstrauen gegenüber den Betroffenen geschürt wird. Worüber sprechen wir eigentlich? Über Menschen, die die Erfahrung machen, vom Staat nicht fair behandelt worden zu sein, über Situationen, in denen Menschen an Vertrauen verlieren. Wir reden darüber, ob Politik bereit ist, darauf eine ernsthafte Antwort zu geben. Wir werden dieses Gesetzgebungsverfahren mit der notwendigen Ernsthaftigkeit weiterführen – nicht trotz der Debatte, sondern gerade wegen dieser Debatte. Das Ziel ist klar: Es wird eine bestehende Rechtslücke geschlossen. Wir verpflichten mit den bestehenden Antidiskriminierungsregelungen bislang viele gesellschaftliche Bereiche, aber den Staat nur unzureichend. Wir orientieren uns bei der Erstellung dieses Entwurfs am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und an dem Gesetz aus Nordrhein-Westfalen. Ich möchte einen Punkt ansprechen, der in der Debatte noch einmal deutlich geworden ist: Eine Beweislastumkehr sieht dieser Entwurf nicht vor. Das möchte ich sehr deutlich klarstellen: Ich habe mich in einem Interview und in der Debatte mit Blick darauf, dass es eine Beweislastumkehr geben wird, falsch ausgedrückt. Das, was ich ganz ausdrücklich meine, ist, dass es eine Beweiserleichterung geben soll. Was heißt das? Betroffene müssen zuerst die Tatsachen darlegen, die eine Diskriminierung plausibel und für Gerichte überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen. Erst dann muss die öffentliche Stelle ihr Handeln erläutern. Das ist eine Beweiserleichterung, so wie sie seit rund 20 Jahren im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt und unionsrechtlich etabliert ist. Ohne nachvollziehbare Anhaltspunkte bleibt eine Klage erfolglos. Von einer Einladung zu missbräuchlichen Klagen soll also definitiv keine Rede sein. Ebenso wenig begründet das Gesetz einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des Landes. Eine Klage wird sich nicht gegen einzelne Mitarbeiterinnen, sondern immer gegen die jeweiligen staatlichen Institutionen richten. Es geht nicht darum, einzelne Menschen an den Pranger zu stellen, sondern staatliches Handeln rechtsstaatlich überprüfbar zu machen. Verwaltung muss auch heute schon ihr Handeln nachvollziehbar begründen und dokumentieren. Das ist rechtsstaatlicher Standard. In Berlin wurden bei der Einführung 2020 ähnliche Befürchtungen wie in der Debatte hier geäußert: Die Sorge vor einer Klagewelle war sehr groß. Die Realität sieht tatsächlich anders aus. Im aktuellen Monitoring-Bericht für 2024 ist von neun laufenden Gerichtsverfahren mit Bezug zum Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin die Rede. Genau deshalb halte ich viele der Vorwürfe oder Sorgen, die da sind, für etwas, dass möglicherweise bei der Implementierung des Gesetzes gar nicht passieren wird. Ich finde, sein eigenes Handeln zu überprüfen, zeigt Stärke – nicht Schwäche. Rechtsklarheit führt nicht automatisch zu Misstrauen. Sie kann Vertrauen schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau daran arbeiten wir sehr intensiv. Deswegen sind wir natürlich auch in Gesprächen mit den Gewerkschaften, mit Verbänden, Fachleuten und vielen weiteren Akteuren und Akteurinnen. Denn wir wollen einen Gesetzentwurf und ein Gesetz, das beschlossen wird, das die Beteiligten einbezieht. Das wurde vorhin in der Debatte von Abgeordneter Raudies anders dargestellt. Ich sähe es so, dass man mit den Betroffenen oder Beschäftigten nicht sprechen müsse. Das ist nicht wahr. Ganz im Gegenteil bin ich der Überzeugung, dass es notwendig ist, mit den Gewerkschaften, mit den Beteiligten zu sprechen und dann zu gucken, zu welchem Ergebnis man kommen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im letzten Jahr habe ich eine Veranstaltung mit Betroffenen hier im Landtag gemacht. Denn wer Diskriminierung erlebt hat, weiß oft sehr genau, wo staatliche Strukturen besser werden müssen. Uns ist es wichtig, dass dieses Gesetz rechtssicher, praktikabel und verständlich wird. Gerade für Beschäftigte in der Verwaltung muss klar sein, was sich im Alltag verändert und was nicht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir sprechen im Landtag oft über Vielfalt und Zusammenhalt. Ich halte das für richtig. Aber es reicht nicht, wenn Diskriminierung nur in Sonntagsreden abgelehnt wird. Denn Haltung zeigt sich nicht nur in Überschriften, sie zeigt sich darin, Rechte durch (Ministerin Aminata Touré) konkrete Maßnahmen und klare gesetzliche Grundlagen auch durchsetzbar zu machen. Wir werden diese Debatte weiter sachlich führen, aber wir werden sie nicht aus Angst vor Zuspitzung oder Unterstellung abbrechen. Denn die Menschen in Schleswig-Holstein erwarten zu Recht, dass wir Probleme benennen und lösen. Wir sprechen heute über einen Entwurf, den sie überwiegend noch nicht kennen und der eventuell noch weiterentwickelt wird. Rückmeldungen, die zu mehr Rechtsklarheit und Praxistauglichkeit beitragen, nehmen wir selbstverständlich ernst und lassen sie in den Prozess einfließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
