Birte Glißmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sicherheitsgefühl der Menschen in Deutschland, aber auch in Schleswig-Holstein hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Zwar hat sich die objektive Sicherheit in Schleswig-Holstein verbessert, aber das Sicherheitsgefühl wird gerade durch medienwirksame Gewalt und insbesondere Messerdelikte immer wieder erschüttert. Häufig wird dann im Anschluss an solche Taten diskutiert, ob sie nicht hätten verhindert werden können, weil sich ein Täter vorher auffällig verhalten oder eine Tat womöglich sogar angekündigt hat. Wir wollen, dass sich die Sicherheit in SchleswigHolstein nicht nur objektiv weiter verbessert, sondern sich die Menschen auch sicherer und damit wohler in unserem Land fühlen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vollkommen klar ist: Absolute Sicherheit wird es nicht geben. Aber jede Tat, die wir verhindern können, trägt zu mehr Sicherheit – objektiv und subjektiv – bei. Genau das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Damit wird die Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit unserer Landespolizei durch den Einsatz moderner Technologien wie künstlicher Intelligenz, Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse gestärkt. Gleichzeitig werden damit Schutzlücken geschlossen und Instrumente des Polizeigewahrsams und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung weiterentwickelt. Es ist unsere Verantwortung, die Sicherheit im öffentlichen Raum so zu gewährleisten, dass sich die Menschen frei und ohne Angst bewegen können. Entscheidend dafür ist, dass potenzielle Gefahrenlagen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Bisher setzen wir für die Identifikation solcher potenziellen Gefahrenlagen fast ausschließlich auf die gut geschulten und erfahrenen Augen unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Künftig sollen moderne Analyseverfahren dazu beitragen, Daten noch schneller auszuwerten, vorhandene Informationen effizienter zu nutzen, Zusammenhänge zu erkennen und so Gefahrensituationen noch früher als bisher zu erkennen. Dabei geht es eben nicht nur um vorhandene polizeiliche Daten, sondern zum Beispiel auch um solche des Ausländerzentralregisters oder des Einwohnermeldeamtes und bei gezielten Recherchen in engen Grenzen auch aus der Internetrecherche. Klar ist – das haben wir von der Ministerin auch gehört –, dass wir auf europäische Anbieter setzen. Dabei entlasten wir nicht nur unsere Polizistinnen und Polizisten, sondern leisten auch einen großen Beitrag für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Baustein für mehr Sicherheit ist der Einsatz von Videotechnik. Dabei geht es nicht nur um Aufzeichnungen zur Strafverfolgung oder eine mögliche Abschreckung, sondern auch um ein Hilfsmittel, um künftig bei Live-Übertragungen Gefahrenlagen besser identifizieren zu können. Ein gutes Beispiel dafür ist die Videotechnik am Elmshorner Bahnhof, die schon sehr früh sehr fortschrittlich war. Es gibt eine verpixelte Echtzeitübertragung des Geschehens im Bahnhofsumfeld direkt ins Polizeirevier, (Unruhe) und wenn dort die Beamtinnen und Beamten eine Gefahrensituation erkennen, können sie direkt Kolleginnen und Kollegen dorthin schicken – und das bereits dann, wenn noch kein Notruf abgesetzt ist. Der Einsatz von intelligenter Videoüberwachung soll es künftig ermöglichen, auffällige Bewegungsund Verhaltensmuster zu erkennen, um dann schon gleich quasi eine Gegenmaßnahme in Gang setzen zu können. Entscheidend bleibt aber: Über weiterreichende Maßnahmen entscheidet immer der Mensch, und der Schutz personenbezogener Daten wird selbstverständlich sichergestellt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was der technische Fortschritt alles ermöglicht, hat auch die Identifizierung der RAF-Terroristin Daniela Klette 2024 eindrücklich gezeigt. Da war es ein Journalist, der die Fahndungsfotos über eine Gesichtserkennung PimEyes gesucht und so Onlinefotos von ihr beim Kampfsport in Berlin gefunden hat. Das wollen wir in dem Maß natürlich nicht, aber mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Rechtsgrundlage dafür, dass auch unsere Polizei künftig Gesichtserkennungssoftware – natürlich in engen rechtlichen Grenzen – nutzen kann. (Birte Glißmann) Kurz gesagt: Mit diesem Gesetzentwurf passen wir die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen in der Arbeit unserer Polizei den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts an. Meine Damen und Herren, fünf Minuten reichen nicht für das gesamte Gesetzespaket. Deswegen freue ich mich umso mehr auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
