Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eins vorausschicken. Veränderte technische Möglichkeiten und der Einsatz von Dingen im Kriminalitätsbereich, aber auch im Störerbereich insgesamt erfordern, dass wir die Eingriffsbefugnisse der Polizei immer nachsteuern und die Polizei in die Lage versetzen, tatsächlich ihren Job zu machen und Gefahrenabwehr wirklich umzusetzen. Wir als Liberale sehen diese Notwendigkeit genau wie alle anderen, aber wir sehen eben auch, dass dadurch Freiheitsrechte beeinträchtigt werden können in einem Maße, bei dem man schon fragen kann: Muss das – auch für die Kriminalitätsbekämpfung – eigentlich wirklich sein? Ich weiß, dass einige sagen: Nein, damit haben wir gar keine Schwierigkeiten, das ist alles ganz in Ordnung. Ich berichte kurz von einer Reise einer Delegation in der vorletzten Woche nach Lettland, wo wir in der Nähe von Riga eine kleine Kommune besucht haben, um dann in einem Raum zu stehen, in dem neben drei Beamten der Polizei auch Vertreter der Ordnungsbehörde des Ortes saßen und in Echtzeit auf Monitore guckten. Sie zoomten auf Menschen, die gerade an der Tankstelle ihren Sprit einfüllten, und an die Bezahlvorgänge neben der Tankstelle. Alle, die wir da gestanden haben, glaube ich, hatten ein beklemmendes Gefühl. Ich habe ein beklemmendes Gefühl, wenn eine biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit in diesem Land möglich wird. Das habe ich. (Beifall FDP und SSW) Ich möchte mich in einem Land bewegen, in dem ich mich frei bewegen kann. Ich weiß, das ist weiterhin gewährleistet, aber unkontrolliert ist es nicht mehr durch das, was man mit der Fernidentifizierung auf biometrischer Basis macht. Das ist übrigens etwas, Kollegen von den Grünen und von der SPD, wir im Ampelkoalitionsvertrag komplett ausgeschlossen haben, sowohl nachträglich als auch in Echtzeit: eine biometrische Erfassung. Das ist dann auf europäischer Ebene durch den AI Act etwas aufgeweicht und ein bisschen ermöglicht worden. Das hat aber nicht dazu geführt, dass wir unsere politische Haltung dagegen eigentlich aufgegeben haben. Das soll jetzt zugelassen werden. Sie sagen: Ja, mit hohen rechtsstaatlichen Hürden. Es stimmt, da ist ein Richtervorbehalt enthalten, (Dr. Bernd Buchholz) und daran sind Voraussetzungen gekoppelt. Aber es ist etwas anderes, in einem Land zu leben, in dem ich an bestimmten Orten nicht mehr unkontrolliert unterwegs sein kann. Braucht es wirklich eine solche Analyse für die Polizeiarbeit? Ist das erforderlich? Ich möchte das gerne erst einmal belegt haben, bevor ich einen solchen Tatbestand einführe. Dabei geht es nicht um die Frage: Hat das Verfassungsgericht da möglicherweise Grenzen gesetzt? Es gibt viele andere Punkte in diesem Gesetz, zu denen ich sage: Vorsicht. Die Ausweitung der Videoüberwachung wird begründet mit der Aussage, wir müssen auch mit mobilen Anlagen – ja, das finde ich richtig –, wir müssen auch mit mobiler Videoüberwachung einsatzbereit sein. Aber warum dann die bisherigen Voraussetzungen reduzieren? Bisher ist es so, dass das nur eingesetzt werden darf, wenn Schäden für Leib, Leben oder Freiheit drohen. Jetzt darf die Videoüberwachung bei jeder Abwehr einer Gefahr für die öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden – bei jeder! Das Material, das da gewonnen wird, ist das Material, das dann nach § 195 des neuen Gesetzentwurfes nachträglich biometrisch abgeglichen werden darf. Das ist Gesichtserkennung, die, wenn sie in Echtzeit stattfindet, auch all diejenigen erfassen muss, die neben jemandem, den ich suche, stehen. Alle werden da einmal biometrisch erfasst. Das wird vielleicht nicht gespeichert, aber ich muss das biometrisch erst einmal erfassen. Leute, ist das wirklich so? Bei der Präventivhaft wissen wir natürlich, dass die Voraussetzungen nicht in Ordnung sind und dass nachgebessert werden muss. Aber ist es wirklich so, dass die Anordnung der Präventivhaft für die Dauer von ein bis maximal zwei Monaten möglich sein soll? Zwei Monate Präventivhaft? Als milderes Mittel ist die Fußfessel mit Sicherheit deutlich besser geeignet, wenn ich mir das vorstellen darf. Deshalb sind diese Regelungen richtig. Aber zwei Monate Präventivhaft? Wenn ich in die Voraussetzungen dafür gucke, dann darf die Präventivhaft auch angeordnet werden, wenn ich als Begleiter einer Person festgestellt werde, die, auch wenn ich selber gar keine Waffe bei mir habe, eine Waffe trägt und ich dies nach den Umständen des Einzelfalls hätte bemerken können. Präventivhaft für Begleitpersonen? – Meine Damen und Herren, ich will damit meine Sorge zum Ausdruck bringen, dass das, was hier geregelt ist, erst noch auf den Prüfstand muss. Wir verwehren uns nicht dagegen, dass Regelungen geschaffen werden müssen, die Datenanalysen und Abgleiche ermöglichen. Ob die Mustererkennung, die in Hamburg schon eingeführt ist, so erfolgreich ist, –
