Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fall Fernandes/Ulmen ist vielen von uns auf eine andere Art und Weise nahegegangen, weil wir den vermeintlichen Täter seit Jahren aus der deutschen Comedyszene kennen, weil er nach außen das Bild eines aufgeklärten, emanzipierten Mannes vermittelt, weil Collien Fernandes schon 2024 Teil einer Doku über den eigenen Fall war, in der sie nach Tätern suchte, ohne zu ahnen, dass es, wie so oft, ihr engstes Umfeld, ihr eigener Mann war, der versuchte, sie zu demütigen, zu diffamieren, ihr die Würde zu nehmen. Es geht um gefälschte Pornovideos, um Datenmissbrauch, um digitale sexualisierte Gewalt und um künstliche Intelligenz und Deepfakes. „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ – so lautete der Titel des Spiegel, in dem Fernandes erstmals die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann öffentlich machte. Alle verstehen, was damit gemeint ist, und doch gab es bisher keine direkte Entsprechung im deutschen Strafrecht. Die Tatbestände der Vergewaltigung oder körperlichen Nötigung sind an den direkten körperlichen Kontakt gebunden. Auch andere Vorschriften wie etwa der § 184k StGB, die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen, oder der § 201a StGB, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, treffen es nicht ganz, weil beide Tatbestände von Bildaufnahmen sprechen und nicht von künstlich angefertigten Deepfakes. Darüber hinaus kämen bei bestimmten Fällen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Das sind zwar Vergehen, aber ihr Strafmaß ist sehr gering. Eine Schlussfolgerung, die hier, denke ich, alle teilen, ist: Die bisherigen Rechtsmittel reichen nicht aus. Wir zeigen das hier anhand verschiedener Anträge aus dem Parlament heraus. Auch unsere Sozialministerin und unsere Innenministerin haben sich bereits geäußert. Man kann Frauen wie Collien Fernandes, die öffentlich machen, was ihnen angetan wurde, daher nicht dankbar genug sein. Aber um ehrlich zu sein, sind wir hier auf den Bund angewiesen. Das merkt man an den vorliegenden Anträgen, die sich ja in vielen Punkten sehr ähneln, auch in einem ganz gewissen. Deshalb hat es mich gefreut, dass Bundesjustizministerin Hubig im April einen neuen Gesetzentwurf ihres Ministeriums vorgestellt hat. Dieses Gesetz konkretisiert nun, dass vor allem sexualisierte Deepfakes strafbar sein werden. Das Herstellen und Verbreiten soll fortan strafbar sein. Betroffene sollen künftig einen Auskunftsanspruch bei den Betreibern von Homepages über die IPs derjenigen haben, die dementsprechende Videos hochgeladen haben. Eine weitere Verbesserung: Betroffene könnten die Ansprüche vor Gericht an ihrem Wohnort durchsetzen und nicht wie bisher am Sitz des Unternehmens. Ein grundsätzliches Problem bleibt hierbei, dass auf Bundesebene nichts anderes möglich ist als zu versuchen, mit dem nationalen Strafrecht gegen ein internationales Phänomen vorzugehen. Aber wir können hier nicht auf die EU warten. Schon jetzt müssen Plattformen illegale Inhalte von ihren Seiten entfernen. Sie tun dies jedoch nicht oder nur sehr langsam. 47 Prozent der Fälle von digitaler Gewalt bleiben online. Wir haben es hier eher mit einem neuen Massenphänomen als mit einem Einzelfall zu tun. Millionen von Menschen könnten in Deutschland betroffen sein. Laut Bundesjustizministerium haben sich die Fälle seit 2020 in etwa verdoppelt. Über 90 Prozent der Deepfake-Videos sind pornografisch und beziehen sich auf Frauen. Mit Hilfe von KI ist es leider so, dass wirklich jeder Hans und Franz ein Deepfake-Video herstellen kann. Man muss nur zusätzlich noch mit einem mangelhaften moralischen Empfinden ausgestattet sein. Man kommt, denke ich, bei allen rechtlichen Anpassungen, bei allem Aufstocken von Kapazitäten und zusätzlichen Mitteln um eine Sache nicht herum: Das Einzige, was wirklich nachhaltig helfen würde, wäre, wenn Männer Frauen nicht schaden wollen würden. Das Einzige, was wirklich helfen würde, wäre, wenn Männer die Verantwortung bei sich selbst sehen würden, bei sich selbst, ihren Freunden, ihren Brüdern und auch ihren Vätern. Wir werden natürlich beiden Anträgen zustimmen. Ich finde es schade, dass wir uns auf keinen gemeinsamen haben einigen können, denn ich finde, es ist immer ein starkes Signal aus diesem Landtag, wenn wir uns genau bei diesen Fragen einig sind. (Jette Waldinger-Thiering) (Beifall SSW, SPD und FDP)
