landtag.ltsh.de ↗

Beate Raudies

SPD 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt schon sehr überraschend. Auf der Homepage des Sozialministeriums ist seit Wochen von einem neuen Gesetz die Rede. Es gibt umfangreiche FAQs, in denen sogar steht, für welchen Bereich das Gesetz nicht gilt. Das Schreiben des DGB, das mir als Antwort auf die Anfrage des Ministeriums vorliegt, wird damit (Beate Raudies) eingeleitet: Der DGB wurde vom Ministerium um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes gebeten. – Das ist eine Verbändeanhörung nach § 2 des Parlamentsinformationsgesetzes, und der Landtag hätte zu diesem Zeitpunkt über diesen Gesetzentwurf informiert werden müssen. – Gerne geschehen die Nachhilfe. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn sich die Landesregierung an dieses Gesetz halten würde, weil auch für die Landesregierung der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit gilt, dann würden wir diesen Gesetzentwurf schon kennen, liebe Kollegin Schiefer. Es würde dann auch nicht nur die Koalition diskutieren, sondern wir dürften mitdiskutieren, und wir würden vielleicht inhaltlich etwas intensiver und konzeptioneller diskutieren. Wir hören jetzt viele Dinge, was diese Debatte sehr schwierig macht. Ich höre zum Beispiel, dass Frau Ministerin Touré der Ansicht war, die Beschäftigten bräuchten bei dem Gesetzentwurf gar nicht beteiligt zu werden, weil es gar nicht um die Beschäftigten und um deren Rechte und Pflichten, sondern nur um Antidiskriminierung gehe. Das eine ist vom anderen jedoch nicht zu trennen. (Beifall SPD und FDP) Sollte es aber doch stimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist das – um die Ministerin einmal zu zitieren – echt krass. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für viele von uns, die der sogenannten Mehrheitsgesellschaft angehören, ist es schwer vorstellbar, welche Erfahrungen mit Diskriminierung andere regelmäßig machen müssen. Genau deswegen müssen wir immer wieder darüber sprechen und unsere Gesetze und unser Handeln auf den Prüfstand stellen. Vielleicht muss man eine Beamtin oder ein Beamter sein oder gewesen sein, um sofort zu verstehen, was an diesem Gesetzesvorhaben so kritikwürdig ist. Beamtinnen und Beamte schwören zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Eid. Sie verpflichten sich, das Grundgesetz, die Landesverfassung und alle geltenden Gesetze zu wahren. Zu ihren Amtspflichten gehören Treuepflicht, Neutralität und Überparteilichkeit. Das sind Prinzipien, die die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sichern sollen. Hinzu kommt das Legalitätsprinzip, ein Kernstück unseres Rechtsstaats. Die Verwaltung darf nur auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze handeln. Obgleich dieser klaren Vorgaben kommt es immer wieder vor, dass Beamtinnen und Beamte wissentlich oder, was sehr beziehungsweise richtig schlimm ist, unwissentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Der öffentliche Dienst ist ein Spiegelbild der Gesellschaft, und Diskriminierung ist leider auch hier Realität. Das ist ein Problem, das ich nicht schönreden möchte. Rassismus, Sexismus, Homophobie, Antisemitismus: Das alles hat im öffentlichen Dienst keinen Platz, und dagegen müssen wir vorgehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Marion Schiefer [CDU]) Wir können lange und intensiv darüber streiten, ob die Maßnahmen, die in dem – was auch immer – Gesetzentwurf vorgesehen sind, dafür der richtige Weg sind. Der SSW hat vor über einem Jahr einen wunderbaren Vorschlag für ein Antidiskriminierungsgesetz gemacht, der seit einem Jahr unbearbeitet im Sozialausschuss auf die Erledigung wartet. Es gab viele Vorstellungen und viele Ideen, und wir haben uns lange darüber unterhalten. Ich verstehe es nicht, denn es ist, wie immer, offensichtlich so, dass man keinem Antrag und schon gar keinem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen zustimmen kann. Ein kleiner Tipp, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition: Sie könnten in den Gesetzentwurf des SSW auch Änderungsvorschläge einarbeiten. Dann kämen wir vielleicht sogar zu einem gemeinschaftlichen Entwurf. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich sagte vorhin, dass Diskriminierung nicht sein darf. Die SPD steht seit über 160 Jahren für gleiche Rechte für alle Menschen. Gleichwohl stehen wir für Mitbestimmung und Teilhabe der Beschäftigten auch im öffentlichen Dienst, und wir nehmen deren Bedenken ernst. Wenn der DGB von einer spürbaren Verunsicherung spricht, die die ohnehin schon starken Belastungen im Arbeitsalltag verstärkt, dann hören wir hin. Wenn das Vorhaben als reine Symbolpolitik bezeichnet wird, das Bürokratie schafft und Personalressourcen bindet, dann nehmen wir das ernst. Wenn die Beschäftigten vor einem Generalverdacht warnen, dann können und werden wir das nicht ignorieren. (Beifall SPD) Wir stimmen dem FDP-Antrag deshalb zu. Wir brauchen Lösungen, die Diskriminierung bekämpfen, ohne diejenigen zu diskreditieren, die tagtäglich für den Rechtsstaat arbeiten. (Beate Raudies) (Beifall SPD und FDP)

Alle Reden von Beate Raudies Protokoll ↗