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Magdalena Finke

06.05.2026 Sitzungen 20/117

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gewährleistung der Sicherheit ist das zentrale Versprechen des Staates. Es ist das grundlegende Versprechen von uns an alle Bürgerinnen und Bürger, an alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Die schrecklichen Taten der vergangenen Jahre in Brokstedt, Solingen und Taten wie in der Kieler Innenstadt ließen dieses Schutzversprechen nicht unberührt. Sie haben uns vielmehr erneut in aller Deutlichkeit gezeigt, wie konkret und verletzlich dieses Versprechen sein kann. Dabei werden vielfach nur die Orte der furchtbaren Taten benannt. Auch ich habe das eben getan. Es sind aber nicht die Orte. Es sind Menschen, die aus dem Leben gerissen wurden. Es sind Ann-Marie, Danny, Ines, Florian, Stefan und ihre Familien, die in tiefer Trauer zurückgelassen wurden. Jeder dieser Menschen, die ihr Leben noch vor sich hatten und aus dem Leben gerissen wurden, verpflichtet uns zum Handeln. (Ministerin Magdalena Finke) Wir haben gehandelt. Wir haben in den vergangenen Jahren durch die Beschlüsse des Hohen Hauses Hunderte zusätzliche Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Wir zeigen mehr Präsenz, wir führen mehr Kontrollen durch. Mit Hilfe des vorliegenden Gesetzentwurfs soll die Landespolizei mehr Befugnisse zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger bekommen. Mir ist bewusst, dass der Gesetzentwurf weitreichende Maßnahmen vorsieht. Jede einzelne wurde jedoch mit größter Sorgfalt abgewogen. Wir haben uns Zeit genommen, um die Vorschriften zu erarbeiten. Viele der Maßnahmen greifen insbesondere dann, wenn besonders gewichtige Rechtsgüter wie Leben, Leib, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung gefährdet sind. Unser Gesetzentwurf ermöglicht der Landespolizei erstmals, komplexe Datenbestände automatisiert auszuwerten. Dadurch wird es möglich, in den vorhandenen Daten Zusammenhänge und Muster zu erkennen, die durch manuelle Auswertung, durch menschliche Auswertung, gar nicht oder mit viel größerem Zeitaufwand aufgefunden würden. Das kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen, um erhebliche Gefahren zu verhindern. Im Juni wollen wir in sehr enger Abstimmung mit Nordrhein-Westfalen die Ausschreibung für ein entsprechendes Produkt der automatisierten Datenauswertung veröffentlichen. Um das noch einmal deutlich hier zu sagen und deutlich zu wiederholen: Wir setzen dabei auf eine europäische Lösung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem wollen wir die Voraussetzungen für die Videoüberwachung erweitern und sie durch den Einsatz von Software zur Mustererkennung optimieren. Diese ermöglicht es, mit Hilfe künstlicher Intelligenz frühzeitig Bewegungsmuster zu erkennen, die auf Gefahrensituationen hinweisen, wie zum Beispiel Schlagbewegung oder Einsatz von Messern und Waffen. Darüber hinaus kann bei akuten Gefahrenlagen eine kurzfristige und temporäre Videoüberwachung installiert werden. Die ersten mobilen Videocontainer und Videowagen befinden sich bereits in der Beschaffung. Bei herausragenden Gefahrensituationen wollen wir zudem die biometrische Fernidentifizierung ermöglichen, also den Einsatz von Gesichtserkennung. Uns ist bewusst und auch mir ist bewusst, dass es sich dabei um eine sehr weitreichende Maßnahme handelt. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) Daher haben wir sie an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft und mit umfangreichen Schutzmechanismen für die verarbeiteten Daten versehen. Nicht zuletzt wollen wir die Schutzlücken beim Präventivgewahrsam schließen. Bei konkreten Gefahren für Leib, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung soll die Landespolizei früher eingreifen können, als es jetzt der Fall ist. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auch die Möglichkeiten zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel, werden ausgeweitet. Denn im Bereich des Hochrisikomanagements und bei der Verhinderung von häuslicher Gewalt leistet die elektronische Fußfessel bereits einen enorm wichtigen Beitrag. All diese wichtigen Erweiterungen der Befugnisse für die Landespolizei sind auf den 78 Seiten des Gesetzentwurfs ausdifferenziert. Wir haben frühzeitig den Dialog gesucht. Die umfassende Anhörung von Verbänden hat wichtige Impulse geliefert, die wir in den Gesetzentwurf eingearbeitet haben. Die Ausschussberatungen werden bestimmt weitere Anregungen hervorbringen. Ich finde, dass wir in Schleswig-Holstein immer wieder bei grundlegenden Fragen der Sicherheit bewiesen haben, dass wir über Fraktionsgrenzen hinweg an einem gemeinsamen Ziel arbeiten. Das ist vielleicht das, was die Sicherheitspolitik in Schleswig-Holstein ausmacht. Dafür möchte ich mich ganz herzlich auch im Namen der Landespolizei bedanken. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich ringen wir in der Sache um den richtigen Weg, der nicht immer derselbe sein muss. Für uns ist aber ganz klar, dass Sicherheit und Freiheit keine Gegensätze sind. Sie bedingen einander. Ohne Sicherheit kann Freiheit nicht gelebt werden. Ohne Freiheit verliert Sicherheit ihren Wert. Um den Anfang meiner Rede aufzugreifen: Diese Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit ist und muss stets das Fundament unseres Sicherheits- und unseres Schutzversprechens sein, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig sind. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗