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Christopher Vogt

FDP 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Liebe Frau Kollegin, ich hatte erwartet, dass sich die Koalitionsfraktionen ein Stück weit darauf zurückziehen würden, dass ja noch gar kein Gesetzentwurf dem Parlament zugeleitet worden sei. Ich will aber deutlich darauf hinweisen, dass für die Bürger seit Wochen ein doch sehr umfangreiches FAQ auf der Seite der Landesregierung veröffentlicht worden ist. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Auch in den Medien wurde das Vorhaben schon sehr konkret dargestellt. Wir, das Parlament, warten seit Wochen darauf. Da mittlerweile öffentlich bekannt ist, dass der dortige Gesetzestext hier einfach abgeschrieben wurde – bereits in NRW wurde darüber ja intensiv diskutiert –, bitte ich doch um Verständnis, dass das Parlament irgendwann mitdiskutieren und nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zur Kenntnis nehmen möchte. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD]) – Das kann ich durchaus nachvollziehen. Wir diskutieren hier aber über einen von Ihnen vorgelegten Antrag, der sich sehr umfassend, ja, in Gänze mit der Frage beschäftigt, ob es überhaupt ein solches Gesetz geben soll. Ich glaube, das können wir erst klären, wenn wir einen Gesetzentwurf vorliegen haben, über den wir diskutieren können. Ob er wortgleich mit dem Gesetzestext aus NRW ist, kann ich zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Worauf können wir uns in diesem Parlament also einigen? Wir haben nach wie vor ein Problem mit Diskriminierung in unserer Gesellschaft. Die regionalen Analysen zu Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein haben uns das erst in der vergangenen Woche wieder bildlich vor Augen geführt. Wenn 32 Prozent der jungen Menschen angeben, Deutschland sei durch Ausländer_innen in einem gefährlichen Maß überfremdet, dann muss uns das wirklich zu denken geben. Ob Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht – jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in Würde und das Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung. Es ist unsere Aufgabe, so gut es geht dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht mit Leben erfüllt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir daran arbeiten, dass solche Einstellungen durch Sensibilisierung, durch Begegnung, aber auch durch Konsequenzen, wenn Diskriminierung stattfindet, Schritt für Schritt verändert werden. Das erfordert es auch, daran zu arbeiten, dass diese Einstellungen nicht den Weg in unseren öffentlichen Dienst finden. Umso zentraler ist es, nicht auf einzelne Berufsgruppen abzustellen, sondern dies als Gesamtaufgabe einer toleranten und vielfältigen Gesellschaft zu begreifen. Dafür gibt es im privaten Bereich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Im öffentlichen Sektor gilt es aber nicht ausreichend. Deswegen geht es in einem Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung nicht um Misstrauen, sondern um Vertrauen in den Rechtsstaat. Es geht darum, dass staatliches Handeln als transparent, fair und überprüfbar wahrgenommen wird, sei es in Behörden, in der Schule oder bei der Polizei. Der Rechts- und Sozialwissenschaftler und Polizeiforscher Professor Dr. Hartmut Aden sagte dazu sehr treffend: (Nelly Waldeck) „Die Akzeptanz für polizeiliches Handeln ist umso größer, wenn die Menschen es als fair empfinden.“ Das gilt ebenso gegenüber anderweitigen Behörden oder Lehrkräften. Dieser Überprüfung muss ein rechtsstaatliches Verfahren zugrunde liegen. Damit kommen wir zu der Beweislast. Bereits 2020 wurden in der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU Vorgaben festgelegt. Diese besagen, dass, wenn Betroffene Indizien für eine Diskriminierung glaubhaft machen, die öffentliche Stelle darlegen muss, dass kein Verstoß vorliegt. Das ist keine pauschale Umkehr der Beweislast. Das Verfahren kann ausgewogen gestaltet werden. In den Gesetzentwurf NRWs beispielsweise wurde diese Vorgabe der EU wortwörtlich kopiert. Dennoch kommen Sorgen vor einer Misstrauenskultur und vor zusätzlichen Dokumentationspflichten auf. Doch um zu sehen, wie sehr diese Befürchtungen eigentlich greifen, hilft ein Blick nach Berlin, wo ein anderes Verfahren implementiert wurde. Dort wurde das Landesantidiskriminierungsgesetz genau mit diesen Argumenten kritisiert; man befürchtete genau diese Klageflut. Was ist tatsächlich passiert? Es gab keine Klageflut. Die großen Klagen sind ausgeblieben. Es gab keine Lähmung der Verwaltung. Und es gab keine zusätzlichen Dokumentationspflichten. Auch der frühere Pressesprecher der Berliner Polzei, Thilo Cablitz, hat schon vor einem Jahr davon gesprochen, dass das Antidiskriminierungsgesetz die Polizeiarbeit nicht weiter behindert oder verkompliziert hat. (Zuruf FDP: Der Sprecher der Innenbehörde!) Er betonte sogar, es gehe um die Stärkung der Menschenwürde und um die Gleichbehandlung, und stellte die berechtigte Frage, wie man eigentlich etwas dagegen haben könne. Ich finde, man kann es kaum besser auf den Punkt bringen. (Christopher Vogt [FDP]: Der Sprecher Innenbehörde sagt das!) Natürlich gab es auch in Berlin Verunsicherung bei Beamt_innen. Das ist nachvollziehbar. Diese Sorgen wurden aber ernst genommen, und es wurde ihnen durch Aufklärung und klare Regeln begegnet. Ich hoffe, dass wir genau diesen Weg hier auch gehen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass das Gesetz den Betroffenen hilft, ihre Perspektiven überhaupt erst sichtbar zu machen. Dafür braucht es nicht immer den Klageweg, sondern dafür ist auch eine Antidiskriminierungsstelle, wie wir sie in Schleswig-Holstein aktuell schon haben, ein wichtiger Weg, der auch in Berlin viel gegangen wird. Außerdem wurde das Antidiskriminierungsgesetz in Berlin nicht im ersten Schritt abgeschafft, als es einen Regierungswechsel gab. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Das zeigt wiederum, dass sich diese anfänglichen Bedenken gar nicht so sehr bestätigt haben. Die FDP vermittelt den Eindruck eines starken Spannungsverhältnisses zwischen dem Schutz von Betroffenen und dem Schutz des öffentlichen Dienstes. Es ist nachvollziehbar, dass wir diese Sorgen haben. Wir werden aber erst, wenn wir im parlamentarischen Verfahren einen Gesetzentwurf vorliegen haben, ausgestalten können, wie dieses Spannungsverhältnis genau nicht entsteht, sondern wie es gelöst werden kann. Um auf beiden Seiten Rechtssicherheit zu schaffen, braucht es einen transparenten und rechtssicheren Rechtsrahmen, der Betroffene schützt und zugleich das Vertrauen in die große Mehrheit des öffentlichen Dienstes stärkt, die verantwortungsvoll handelt. Lassen Sie uns aber vor allem dafür sorgen, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft nicht weiter zunimmt, sondern abnimmt. Dafür brauchen wir konkrete Regelungen, konkrete Maßnahmen. Ich freue mich auf den Gesetzentwurf, und ich bin sicher, dass die Fachabteilung großes Fingerspitzengefühl und viel Verständnis für Verwaltung auch aus anderen Verwaltungseinheiten hat. Die Regierung wird einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen, auf den ich mich freue. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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