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Sybilla Nitsch

SSW 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Innenministerin möchte mit ihrem Gesetzentwurf das Recht effizienter gestalten. Und es werden neue Werkzeuge, beispielsweise im Rahmen der Prävention von Partnerschaftsgewalt, erstmals neu eingeführt und gesetzlich abgesichert. Zu diesem Punkt kann ich als SSW ausdrücklich meine Unterstützung aussprechen, denn das ist eine Weiterentwicklung, die schon in anderen Ländern eingeführt wurde und sich dort bewährt hat. Aber ich stelle mir die Frage, ob es sich bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich um notwendige Weiterentwicklungen handelt. Zum Beispiel haben Experten in verschiedenen Anhörungen auf Länderebene, aber auch auf Europaebene eine ganz andere Meinung. So bedarf es keineswegs neuer Regelungen zur Überwachung anstehender Abschiebungen. Schließlich ist genau zu diesem Zweck die Abschiebehaft wieder aktiviert worden. Die offene Kritik von Menschenrechtsorganisationen nährt meine Vorbehalte gegenüber diesem Entwurf, der uns heute vorliegt. Ich bin der Meinung, dass viel nicht immer viel hilft und neue Dinge nicht immer unbedingt besser sind. Neue Verfahren können nicht intendierte Folgen nach sich ziehen, die wir zu beachten haben. So wird die Mehrbelastung von Gerichten erst gar nicht in die Betrachtung einbezogen. Auch darüber müssen wir in der Anhörung sprechen. (Sybilla Nitsch) Ich möchte grundsätzliche Bedenken zum Beispiel bei der Fahndung per Videoaufnahme anmelden. Die biometrische Gesichtserkennung per Kamera, die in Echtzeit eine Fernidentifizierung erlaubt, und die nachträgliche Fernidentifizierung ist für viele von uns vielleicht aus Hollywoodfilmen als ein bewährter Kniff bekannt, man findet das interessant und spannend oder denkt gar an Science-Fiction. Aber im wirklichen Leben ist das ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Viele Gesichter von völlig Unbeteiligten werden nämlich ebenfalls eingelesen und eventuell gespeichert. Es ist löblich, dass Sie eine eigene Software einführen wollen. Aber wenn wir die Software betrachten, müssen wir uns auch die Frage stellen: Was machen wir, wenn es eine bundesweite Datenbank und einen bundesweiten Abgleich geben soll beziehungsweise auf Bundesebene gegebenenfalls Palantir eingeführt wird und andere Länder das auch vorhaben? Dann haben wir mit einer eigenen Software nichts gewonnen. (Beifall SSW und FDP) Ich frage mich ebenfalls, ob die Menschen, die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen, damit rechnen müssen, dass sie ohne ihr Wissen aufgenommen und identifiziert werden. Mir ist nicht bekannt, dass die Videoüberwachung bei einer öffentlichen Versammlung richterlich angeordnet wurde. Trotzdem liefen die Kameras zuletzt in Flensburg bei einer Demonstration gegen einen AfD-Stand. Ich möchte auch gerne wissen, auf welche Datenbanken zugegriffen wird, um eine Person zu identifizieren. Sind es Meldedaten, oder sind es etwa Social-Media-Daten? Der Deutsche Anwaltverein hat auch uns seine sehr umfassende Stellungnahme zugeleitet. Er empfiehlt vor diesem Hintergrund, den automatisierten biometrischen Abgleich auf Zwecke der Personenfahndung und Identifizierung zu beschränken. Damit könnte dem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan werden, ohne dabei in die Grundrechte einzugreifen. Der im Entwurf angeführte eher allgemeine Verwendungszweck der körperlichen Unversehrtheit könnte dazu führen, dass die Eingriffsschwelle viel zu niedrig angesetzt wird. Es muss auch klar sein, dass nur bei unbedingter Erforderlichkeit biometrische Merkmale aufgenommen und abgeglichen werden; an dieser Stelle ist unbedingt nachzubessern. Nach meiner Einschätzung ist die Kritik des Deutschen Anwaltvereins so alarmierend, dass sich der Ausschuss in der Anhörung der angebrachten Kritik stellen muss. Sicherlich bezieht sich diese Kritik weitestgehend auf die Gesetzentwürfe für die relevanten Bereiche auf der Bundesebene; allerdings weisen die Formulierungen mehrere Parallelen auf, denn es geht schließlich um bundeseinheitliche Vorgaben für den automatisierten Bildabgleich. Bei der Gelegenheit sollten wir das Thema Präventivhaft besprechen. Ich sage Ihnen eins ganz klar: Schleswig-Holstein ist nicht Bayern. Eine achtwöchige Haft für etwas, das man noch gar nicht gemacht hat, ist absolut unverhältnismäßig. Hier soll ein maximal intensiver Grundrechtseingriff gesetzlich ermöglicht werden – was auch der Strafrechtsprofessor Michael Gubitz mit deutlichen Worten kritisiert hat. Bereits eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung könnte mithin dazu führen, dass eine Haft von zwei Monaten angesetzt wird. Diesbezüglich wäre es ratsam, sich mit den Schwellen zu beschäftigen sowie die Formulierung der „konkreten Gefahren“ in den Blick zu nehmen. Ich als SSW sage: Der demokratische Rechtsstaat sperrt keine unliebsamen Personen ein. Bei diesem Grundsatz sollten wir es belassen. (Beifall SSW und FDP) Für uns ist abschließend klar, dass der vorgelegte Entwurf viel Unbehagen auslöst und viele Fragen aufwirft – an dieser Stelle kann ich mich dem Kollegen der FDP anschließen. Deswegen müssen wir uns ganz grundsätzlich noch mit der Frage beschäftigen, –

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