Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Collien Fernandes hat auf erschreckende Art und Weise deutlich gemacht, dass Gewalt gegen Frauen mit technologischem Fortschritt eine neue und wirklich gefährliche Dimension eingenommen hat. Vielleicht ist es der aufrüttelnde gesellschaftliche Dialog, der als erstes wichtig ist, dass allen Beteiligten klar wird, was da passiert und was das mit Menschen macht, was das insbesondere mit den Opfern macht – das sind im Wesentlichen Frauen –: dass man sich nicht mehr in der medialen Welt zu bewegen wagt, dass man sich zurückzieht, dass man teilweise an demokratischen Prozessen nicht mehr teilnimmt, dass man sich schämt, dass man unter Depressionen leidet bis dahin, sich selbst aus dem Leben nehmen zu wollen. (Dr. Bernd Buchholz) Digitale Gewalt ist Gewalt. Dieses nicht nur zu benennen, sondern dies auch in unserer Rechtsordnung zu verankern, ist eine jetzt zwingend notwendige Maßnahme, die wir noch nicht komplett realisieren. (Vereinzelter Beifall) Wir sind dazu in der Diskussion. Ich sage das gern noch einmal: Ja, vorrangig sind es Frauen, die Opfer sind. Jede fünfte Frau in Deutschland hat in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt erlebt, aber auch jeder siebte Mann. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Es ist ein Phänomen, das nicht nur auf sexualisierte Art und Weise stattfindet, sondern das auch auf ganz andere Weise dazu führen kann, dass man – mit falschen Identitäten, mit falschen Inhalten konfrontiert – sich selbst plötzlich als der Absender von Botschaften wiederfindet, die man nicht nur nicht senden wollte, sondern für die man dann auch mit Hasstiraden, mit Ausspähungen, mit anderen Dingen belästigt wird. Das muss strafrechtlich Konsequenzen haben. Deshalb finde ich den Ansatz der SPD mit ihrem Antrag gut. Ich finde in dem Antrag einiges besser als in Ihrem, da kommen wir gleich drauf. Aber ich finde zum Beispiel den Aspekt in dem Koalitionsantrag wichtig, dass der Identitätsdiebstahl im Netz derzeit in den Entwürfen der Bundesjustizministerin keine Rolle spielt. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Denn es ist gerade dieser Identitätsdiebstahl, der auch den Fall Fernandes ausmacht und der Frauen wie Männer treffen kann, aber in diesem Fall eben auch einer gesetzlichen Regelung bedarf. Es gibt für die Regelung dieses Themas in Spanien Vorbilder. Da gibt es entsprechende Strafnormen. Die Übernahme solcher Strafnormen auch ins deutsche Recht scheint mir durchaus gut möglich zu sein. Das aber kann nicht alles sein, und ich bin dankbar, dass Sie das auch gesagt haben. Strafrecht ist das eine, zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung, auf das Verschwinden dieser Dinge aus dem Web, sind das zweite, aber wichtig ist vor allem auch die Sensibilisierung nicht nur der Menschen, die Täter werden könnten, die vielleicht gar nicht wissen, was für Konsequenzen die Dinge, die sie da tun, bei den Opfern auslösen. Aber auch der gezieltere Schutz von Opfern durch Beratung und durch Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, scheint mir sehr wichtig zu sein. Das gilt übrigens auch – und ich sage das auch im Zusammenhang mit dem Fall Collien Fernandes – für die Sensibilisierung unserer Ermittlungsbehörden und der Strafverfolgungsbehörden. Im Fall Fernandes hat die erste Anzeige im Land SchleswigHolstein stattgefunden. Der ist nicht konsequent nachgegangen worden. Die Anwältin von Frau Fernandes hat aus meiner Sicht nicht zu Unrecht darauf hingewiesen, dass es Ermittlungsansätze gab, die man nicht konsequent nachverfolgt hat. Auch da müssen wir selbstkritisch sagen: Gesetze allein sind es nicht, sondern wir werden auch diejenigen sensibilisieren müssen, die für die Verfolgung dieser Dinge zuständig sind und die damit zu tun haben. (Beifall FDP und SPD) Frau Kollegin Glißmann, wir werden beiden Anträgen zustimmen, weil ich den Teil mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein in dem SPDAntrag gerade gut finde. Denn in der Tat ist durch den Medienstaatsvertrag gerade den Medienanstalten die Aufsicht über die Medienintermediäre gegeben worden. Aber wie sie das machen, das ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgestaltet. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwischen der Medienanstalt und dem Landeskriminalamt eine sehr enge Zusammenarbeit. Unsere Medienanstalt in Schleswig-Holstein und Hamburg würde sich freuen, wenn sie an dieser Stelle mehr Unterstützung erfahren würde. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Das können Sie übrigens auch der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Kollegen Vogt entnehmen, in der die Landesregierung zwar sagt, dass sie die Ausstattung für auskömmlich hält. Das allerdings ist etwas, was, wie die Medienanstalt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter uns mitgeteilt haben, mit ihnen nicht abgestimmt war. Denn nur zwei Menschen, zwei Stellen sind dafür zuständig, diese Aufsicht über die Medienintermediäre zu führen. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau so!) Das muss Sie übrigens kein Geld kosten, denn das ist aus dem Vorwegabzug des Gebührenaufkommens für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk leistbar. Ich finde, wir sollten uns auch dem zuwenden, dass wir da vielleicht Umschichtungen vornehmen und den Öffentlich-Rechtlichen an anderer Stelle vielleicht etwas wegnehmen, um die Medienanstalt in eine bessere Lage zu versetzen.
