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Birte Glißmann

CDU 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die prominenten Fälle von Gisèle Pelicot und Collien Fernandes haben eine neue Debatte über digitale sexualisierte Gewalt in die Öffentlichkeit getragen – gesellschaftlich, aber auch politisch. Ihre Stimmen und ihr Erlebnis stehen stellvertretend für viele Betroffene, insbesondere Frauen und Mädchen, die bislang mit ihren Erfahrungen allein geblieben sind, die sich hilflos und oft auch schutzlos fühlen. Dabei ist digitale Gewalt längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Tat ein Massenproblem. Umso klarer ist der Auftrag, wir müssen genauer hinsehen, Betroffene wirksamer schützen und die Strafverfolgung konsequenter und effektiver gestalten. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung setzt genau da an, bei der Aufklärung, Sensibilisierung und Prävention in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das ist vollkommen richtig und auch notwendig. Über das ganze Thema Social Media und junge Menschen sprechen wir gleich noch. Gleichzeitig dürfen wir unseren Blick nicht ausschließlich auf junge Menschen richten, denn die Realität ist in meinen Augen, dass es allzu oft erwachsene Männer sind, die im Schutz der Anonymität glauben, Grenzen überschreiten zu können und Frauen und Mädchen gezielt herabwürdigen, belästigen oder entwürdigen zu können. Das Dunkelfeld in diesem Deliktbereich ist groß. Deswegen ist das angekündigte PKS-Lagebild zur digitalen sexualisierten Gewalt so wichtig, denn aus einem differenzierten Lagebild können wir dann weitere Rückschlüsse für unsere Präventions-, aber auch Strafverfolgungsarbeit ziehen und dadurch das Dunkelfeld aufhellen. Gleichzeitig wollen wir mit unserem Antrag erreichen, dass das BKA-Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt weiterentwickelt wird. Aktuell bildet das Lagebild nämlich digitale oder analoge Gewalt ab, aber so sieht die Realität nicht aus; das hat auch die Kollegin Schiebe eben ausgeführt. In den letzten Jahren haben es sich Täter vielmehr zum Ziel gesetzt, analoge Gewalt zu fotografieren (Birte Glißmann) oder zu filmen und – als würde das nicht schon reichen – diese Filme oder Fotos im Internet hochzuladen und sich dafür in Communitys regelrecht zu feiern. Das bedeutet für die Opfer eine Potenzierung der erlittenen Gewalt, und auch das müssen wir viel stärker in den Blick nehmen als bisher. (Beifall ganzes Haus) Es gibt Strafbarkeitslücken, die wir schließen müssen, zum Beispiel bei der Herstellung von pornografischen Deepfakes oder Vergewaltigungsvideos. Die Betroffenen brauchen endlich Auskunfts-, Sicherungs- und Sperransprüche gegenüber den Plattformbetreibern; deswegen ist die Initiative von Bundesjustizministerin Hubig auch wichtig und richtig. Gleichzeitig brauchen wir – und da unterscheiden sich die beiden Anträge – bundesweit eine gestärkte Medienaufsicht, um schlagkräftiger gegen Plattformbetreiber vorgehen zu können. Aus unserer Sicht müssen wir auch über eine Strafbarkeit des sogenannten Identitätsdiebstahls sprechen, wenn sich Täter eine fremde Identität zu eigen machen, um damit sexuelle Interessen zu verfolgen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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