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Jan Kürschner

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Polizeiarbeit teilt sich bekanntlich in zwei Bereiche auf. Das sind die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vor Augen, der sich mit der Gefahrenabwehr beschäftigt. Das ist unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber, die Strafverfolgung regelt der Bund. Jede Regelung im Bereich der Gefahrenabwehr ist immer ein Spagat zu den Bürgerrechten. Auf der Exekutivseite kann es einerseits für die Gefahrenabwehr niemals genug sein. Das ergibt sich schon aus der Dynamik der Verantwortung. Andererseits wollen wir für künftige Generationen, dass sie so frei groß werden können wie wir. Da gilt es für uns Abgeordnete, sehr aufmerksam zu sein. Macht man zu viel, würde man am Ende Strömungen entgegenkommen, deren erklärtes Ziel es ist, eben diese freiheitliche Lebensweise zu beseitigen. Jede neue Überwachungsbefugnis ändert natürlich das Verhältnis von Freiheitsrechten und Hoheitsrechten. Dieses Verhältnis muss gut austariert bleiben. Wir wollen reagieren, oder dass reagiert wird, aber so, dass es vernünftig bleibt. Bei der Beschäftigung mit der Gefahrenabwehr muss man immer im Hinterkopf haben, ist, dass wir uns hier nicht im Bereich der Strafverfolgung befinden – Fahndung ist Strafverfolgung – und dass im Bereich der Terrorgefahren in der Praxis der Polizei wirklich fast alles schon Strafverfolgung ist, was man normalerweise vielleicht noch als Gefahrenabwehr betrachten könnte. Aber das Strafrecht ragt an der Stelle eben sehr weit in die Gefahrenabwehr hinein. Der Polizei steht dann auch immer das große Besteck zur Verfügung, das die Strafprozessordnung hergibt. Bei der Gefahrenabwehr kommt es aber nicht nur auf die Gesetzeslage an. Es geht viel darum, wie man Dinge tut, und darum, wie mit neuen Risiken in der Praxis umgegangen wird. Neue Möglichkeiten wie die Nutzung von KI ergeben neue Risiken. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Instrumenten, die noch ganz und gar Neuland sind, und da wird es in der nächsten Dekade sicherlich noch viel Bewegung geben. Ein Beispiel dafür ist die automatisierte Datenanalyse. Beim Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, vor allen Dingen zwischen den Polizeien der verschiedenen Bundesländer und den Staatsanwaltschaften, und bei der Arbeit mit unterschiedlichen Datensystemen der Polizei ist trotz aller Fortschritte noch Luft nach oben. Das liegt nicht am Datenschutz. Die Behörden dürfen natürlich nicht nur miteinander kommunizieren, die sollen das auch. Es gibt da zu wenig Bereitschaft für Lösungen, die zwischen den Bundesländern konzertiert sind. Das wäre eindeutig wünschenswert. Unsere Strafverfolgungsbehörden arbeiten vor allen Dingen, wenn es um länderübergreifende Fragen geht, noch nicht so reibungslos zusammen, wie man sich das wünschen würde. Da fehlt es aus meiner Sicht in anderen Bundesländern vor allen Dingen an politischen Vorgaben. Außerdem gibt es bei der Polizei viele Systeme, die nicht miteinander sprechen können, und da kann die automatisierte Datenanalyse tatsächlich weiterführen. Das manuelle Zusammentragen von Daten aus verschiedenen Systemen und Verbunddateien ist überaus viel Arbeit, vor allen Dingen für die Kriminalpolizei. Das hat Folgen, denn die Ressourcen sind ja endlich. Wenn man großen Aufwand treiben muss, und es läuft dann einfach mehrfach ins Leere – das mag vorkommen –, dann sinkt die Motivation, das beim nächsten Mal mit dem gleichen Aufwand erneut zu tun. Deswegen bin ich schon der Meinung: Es braucht vor allem bei der Strafverfolgung eine automatisierte Datenanalyse. Auch bei der Gefahrenabwehr wird man manche Gefahren erst durch eine solche erkennen können. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgebern ja schon ein verfassungsrechtliches Konzept aufgezeigt. Wichtig ist da vor allen Dingen, wie man es machen wird. Palantir wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marion Schiefer [CDU]) Um das vielleicht an dieser Stelle einmal deutlich zu sagen: Ich halte es für einen wahrhaftigen Irr- (Jan Kürschner) sinn, dass dieses Programm in einigen Bundesländern im Alleingang eingesetzt wird. Es ist ein unrühmliches Beispiel für Kleinstaaterei – von der politischen Agenda des Herstellerunternehmens gar nicht zu sprechen. Ich empfehle, ein solches System selbst, am besten europäisch, zu errichten. Zum Beispiel haben wir in Schleswig-Holstein die Software @rtus, ein hervorragendes und sehr fähiges Programm, das könnte als Basis dienen. Dann hat man einfach keine Abhängigkeit von Herstellern. Wichtig ist auch: Das sollte auf Open-Source-Basis geschehen. Das wäre natürlich für die Polizei neu, aber es wäre dann öffentlich nachvollziehbar, was so eine Software kann und wie Missbrauch vorgebeugt wird. Dann gibt es weniger Ängste und Fehlvorstellungen in der Bevölkerung. Das sollte man wirklich erwägen. Die Behörden der anderen Bundesländer, die Bundesbehörden und die europäischen Partnerländer könnten gemeinsam daran arbeiten, diese Software zu verbessern. Dann würden vielleicht auch die Rückfälle in Kleinstaaterei etwas zurückgedrängt – um hier einmal eine Vision zu entwickeln. Lassen Sie uns darüber im Ausschuss sprechen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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