Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Raudies, vielen Dank, dass Sie noch einmal an unseren Gesetzentwurf erinnert haben. Er ist übrigens schon fast drei Jahre alt und schon lange in Bearbeitung. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Anfang meiner Rede damit starten: Der Antrag der FDP hat durchaus einen richtigen Ausgangspunkt. Diskriminierung ist ein reales Problem in unserer Gesellschaft, und auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verdienen – ohne Frage – Respekt, Schutz und Rückendeckung für ihre wichtige Arbeit. Genau hier beginnt aus meiner Sicht aber auch das Missverständnis dieses Antrags. Wer Diskriminierung ernsthaft bekämpfen will, darf nicht so tun, als gäbe es sie nur irgendwo, aber bitte nicht im staatlichen Handeln, denn die Realität ist eine andere. Diskriminierung findet überall statt – wir haben heute auch nichts anderes gehört –: in der Gesellschaft insgesamt und eben auch dort, wo staatliches Handeln Menschen unmittelbar begegnet. Ein Blick nach Berlin zeigt sehr deutlich: Seit der Einführung des dortigen Landesantidiskriminierungsgesetzes sind bis Mitte 2025 rund 1.800 Beschwerden und rund 2.000 Beratungsanfragen eingegangen. Sie betreffen ganz unterschiedliche beziehungsweise alle Bereiche staatlichen Handelns; Verwaltung, Schulen, Polizei und andere Einrichtungen. Meine Damen und Herren, das ist kein Ausdruck eines Generalverdachts, sondern das ist ein Ausdruck von Realität in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Deshalb sage ich klar: Ein Antidiskriminierungsgesetz ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es ist ein Instrument, um Vertrauen zu stärken, und zwar auf beiden Seiten. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich selbst komme aus der Gewerkschaftsarbeit, die ich bei meinem Gesetzentwurf aber nicht nur an meiner Seite hatte. Außerdem war ich acht Jahre lang freigestellter Personalrat. Insofern weiß ich sehr genau, mit welchem Engagement und unter welchen Bedingungen viele Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst arbeiten. Genau deshalb weiß ich allerdings auch: Gute Arbeitsbedingungen und klare Regeln schließen sich nicht aus; sie gehören tatsächlich zusammen. Wenn wir schon über eine Rückendeckung für den öffentlichen Dienst sprechen, dann sollten wir auch darüber reden, was diese Rückendeckung konkret bedeutet, denn sie zeigt sich nicht in irgendwelchen Anträgen, sondern im Arbeitsalltag der Bediensteten. Dazu gehört erstens ausreichend Personal. Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Jahren am Limit, weil Stellen unbesetzt bleiben und Aufgaben immer mehr werden. Dazu gehören zweitens moderne Arbeitsbedingungen. Eine funktionierende IT, flexible und lebensphasenorientierte Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, sind heute kein Luxus mehr, sondern Voraussetzung für einen attraktiven Arbeitsplatz. Dazu gehört drittens echte Entlastung. Wir sollen offen über neue Arbeitszeitmodelle sprechen – auch etwa über den Einstieg in die längst versprochene Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei den Beamtinnen und Beamten, aber eben verbunden mit einer besseren Personalausstattung. Dazu gehört viertens Schutz und Rückhalt im Arbeitsalltag. Wer für den Staat arbeitet, der muss sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr ihn bei Anfeindungen und Übergriffen nicht allein lässt. Meine Damen und Herren, das ist echte Rückendeckung für den öffentlichen Dienst und nicht das Verhindern von Debatten über Diskriminierung. Der Staat hat eine besondere Verantwortung. Er ist nicht irgendein Akteur. Er ist Garant von Recht, von Gleichbehandlung und von Würde. Aus dieser besonderen Rolle ergibt sich eine besondere Vorbildfunktion. Wenn wir von Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie Diskriminierung unterlassen, dann muss der Staat selbst alles dafür tun, Diskriminierung in seinem eigenen Handeln zu verhindern, aufzuklären und da, wo sie geschieht, wirksam zu beseitigen. Das ist kein Generalverdacht, das ist ein rechtsstaatlicher Anspruch, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass wir als SSW bereits vor rund drei Jahren einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben, dass wir nun (Christian Dirschauer) nicht mehr über Inhalte diskutieren sollen, sondern die Debatte im Vornherein beenden sollen, denn so viel haben wir im Ausschuss inhaltlich gar nicht über das Gesetz gesprochen. – Jetzt ist Frau Raudies weg. Frau Präsidentin, das halte ich tatsächlich für den falschen Weg. Denn wir stehen vor einer einfachen Frage, meine Damen und Herren: Wie gestalten wir staatliches Handeln so, dass es für alle Menschen gerecht, transparent und nachvollziehbar ist? Darüber sollten wir sprechen. Dafür brauchen wir keinen pauschalen Stopp oder eine Ausschließeritis, sondern eine ernsthafte, sachliche und differenzierte Debatte. Meine Damen und Herren, wir sollten weder die Sorgen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst kleinreden, noch die Erfahrung von Menschen, die Diskriminierung erleben. Beides gehört zur Realität; beides verdient ernsthafte politische Antworten, meine Damen und Herren. Deshalb können wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen. Nicht, weil wir den öffentlichen Dienst nicht stärken wollen, sondern weil wir im Gegenteil davon überzeugt sind, dass ein moderner, leistungsfähiger und gerechter Staat klare Regeln gegen Diskriminierung braucht. Er braucht auch den Mut, sich selbst an diesen Maßstäben messen zu lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
