landtag.ltsh.de ↗

Niclas Dürbrook

SPD 06.05.2026 Sitzungen 20/117

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einleitend einen Punkt ansprechen, bei dem ich ein kleines Störgefühl habe. In der einleitenden Problembeschreibung des Gesetzentwurfes, über den wir heute sprechen, taucht neunmal das Wort Messer auf, und Messerangriffe waren es auch, die Daniel Günther als Begründung anführte, als er vor mittlerweile 14 Monaten ankündigte, sein Kabinett werde sich in Kürze mit einer deutlichen Ausweitung der Präventivhaft beschäftigen. Rein zufällig war das drei Tage vor der Bundestagswahl in einem Bundestagswahlinterview. Ich habe das seinerzeit deutlich kritisiert, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass die innere Sicherheit zu wichtig ist, um mal nebenbei im Wahlkampf einen rauszuhauen. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Ministerpräsident, ich glaube, Sie tun mit solchen Aktionen niemandem einen Gefallen, und Sie tun damit auch den eigenen Leuten im Kabinett keinen Gefallen, die sich jeden Tag sehr ernsthaft mit solchen Themen beschäftigen und nicht nur dann, wenn das gerade mal in ein Wahlkampfinterview passt. Tatsächlich dauerte es dann noch viele Monate, bis sich das Kabinett tatsächlich mit den Punkten, die der Ministerpräsident angekündigt hatte, befasste. Das unterstreicht schon ein bisschen, dass es dem Ministerpräsidenten vielleicht nicht ausschließlich um die Sache ging. Jetzt liegt uns ein umfangreicher Gesetzentwurf vor. Zu den einzelnen Punkten komme ich gleich. Messerkriminalität ist eigentlich nicht der Kern des Ganzen. Das macht die Punkte nicht falsch, um an der Stelle nicht falsch verstanden zu werden. Aber ich finde, dass man gerade in einem so sensiblen Feld sehr vorsichtig sein muss, damit gar nicht erst der Eindruck entstehen könne, man würde einen Etikettenschwindel begehen. Im Kern geht es im Gesetzentwurf um automatisierte Datenanalyse, um biometrische Fernidentifikation, um den Ausbau der Videoüberwachung, den Polizeigewahrsam und die elektronische Fußfessel. Insgesamt ist das ein Paket, von dem wesentliche Teile noch vor gar nicht allzu vielen Jahren wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film gewirkt hätten. Per Fernidentifikation sollen Personen im Internet oder sogar in Echtzeit im öffentlichen Raum aufgrund der gespeicherten Bilder identifiziert werden. Datenberge sollen zusammengeführt werden und per KI Informationen zu geplanten Straftaten und Radikalisierung gefunden werden, die ein Mensch allein nie gefunden hätte, mehr Kameras im öffentlichen Raum, die nicht nur aufnehmen, sondern Muster erkennen und Alarm schlagen, wenn sie bestimmtes Verhalten bemerken. Vermutlich ist jede dieser Maßnahmen notwendig. Ich bin mir aber sicher, nicht nur bei mir hinterlässt das ein mulmiges Bauchgefühl, und ich habe wirklich ein ausgeprägt großes Vertrauen zu unseren Sicherheitsbehörden. Wir werden sicherlich zu jedem der Bereiche Fragen haben, die in der Anhörung zu klären sind, zum Beispiel zur KI-basierten Mustererkennung bei der Videoüberwachung. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird ausgeführt, dass damit Social Sorting vorgebeugt werden soll, also der Gefahr, dass Menschen das Attribut „gefährlich“ im Zusammenhang mit bestimmten Vorgängen in Abhängigkeit von Ethnie oder Herkunft zugewiesen wird. Ich frage mich schon, ob die KI da mittlerweile wirklich besser ist, als der Mensch das ist. Vor ein paar Jahren ging es bei der Mustererkennung (Niclas Dürbrook) um Schemen, die auf Bewegungen hin ausgewertet werden und die Frage, ob da irgendjemand schubst oder schlägt. Manche erinnern sich vielleicht noch an die Debatte. Die Technik ist natürlich längst weiter, wenn KI dahintersteckt, und kann selbstverständlich sehr viel mehr berücksichtigen als nur ein Bewegungsmuster. Wir werden darüber sprechen müssen, ob das perspektivisch wirklich weniger Social Sorting ist, als wenn ein Mensch am anderen Ende sitzt. Der Gesetzentwurf senkt die Hürden für den Polizeigewahrsam ab, indem ein neuer Gewahrsamstatbestand mit reduzierten Voraussetzungen geschaffen wird. Ja, wir haben unzweifelhaft Fälle, in denen es momentan eine Regelungslücke gibt. Vermutlich zählen auch Fälle dazu, die uns in den letzten vier Jahren im Innenausschuss beschäftigt haben. In der Anhörung wird zu klären sein, ob der Entwurf die Lücke zwischen der Unterbringung bei psychischen Störungen, der Strafprozessordnung und den bestehenden Regelungen im Landesverwaltungsgesetz wirklich passgenau schließt. Wir werden uns auch die praktische Umsetzbarkeit der Regelung mit Blick auf unsere grenzwertig belasteten Gefängnisse anschauen müssen. Wir werden uns auch anschauen müssen, ob konkrete Verfahren im Entwurf angemessen sind. Ein Beispiel nur: Wenn wir die Schwelle für den Gewahrsam spürbar absenken und wenn mit entsprechend mehr Fällen zu rechnen ist, reicht dann eine Sollbestimmung, wie sie momentan vorgesehen ist, für die getrennte Unterbringung von denjenigen, die im Polizeigewahrsam sind, und den normalen Strafgefangenen tatsächlich weiterhin aus? Ich würde da zumindest ein Fragezeichen dran machen. Zuletzt erweitert der Entwurf die Möglichkeiten für den Einsatz der elektronischen Fußfessel mit Blick darauf, dass nicht mehr zwingend der Schutz einer individuellen Person das Ziel sein muss. Das finden wir richtig. Die Erweiterung sollte für uns aber auch der Anlass sein, die Landesregierung noch einmal berichten zu lassen, wie der Einsatz konkret bisher läuft. Ich persönlich bin sehr gespannt auf die Anhörung. Ich glaube, wir werden eine ganze Menge miteinander zu klären haben. Lieber Herr Ministerpräsident, vom verkorksten Start abgesehen, den dieses ganze Vorhaben einmal hatte, würde ich mich freuen, wenn wir am Ende zu einer gemeinsamen Lösung kommen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

Alle Reden von Niclas Dürbrook Protokoll ↗