Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle vernünftigen Demokratinnen und Demokraten kämpfen gegen Diskriminierung, insbesondere gegen Diskriminierung, die von staatlichen Stellen ausgeht. Aber nicht alles, was vorgibt, Diskriminierung zu bekämpfen, hilft tatsächlich bei diesem wichtigen Anliegen – ganz im Gegenteil: Es kann sogar kontraproduktiv wirken. Ein Beispiel hierfür sind das geltende Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin und der Gesetzentwurf, der zurzeit in Nordrhein-Westfalen sehr kontrovers diskutiert wird. Mitte März haben wir aus der Presse erfahren, dass Sozialministerin Touré im Kabinett ein Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung abstimmt, das im Wesentlichen offenbar von Nordrhein-Westfalen abgeschrieben wurde. Auf der Website der Landesregierung gibt es dazu bereits ein FAQ, das Details zum Anwendungsbereich und zur Durchsetzung enthält, ohne dass der Landtag bisher über diesen Gesetzentwurf unterrichtet wurde, meine Damen und Herren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Hört, hört! Interessant!) Das ist zum einen schlechter Stil gegenüber dem Parlament. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Das ist zum anderen nicht im Sinne unserer Landesverfassung, die eine frühzeitige Unterrichtung des Parlaments vorsieht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) Immerhin: Einigen wichtigen Gewerkschaften und Verbänden, wie der Gewerkschaft der Polizei oder dem Beamtenbund, liegt der Gesetzentwurf offenbar bereits vor und wird von ihnen vehement abgelehnt. Das kann niemanden ernsthaft überraschen, meine Damen und Herren. Die Landespolitik und allen voran die Landesregierung sollte in diesen bewegten und oft schwierigen Zeiten dem öffentlichen Dienst und insbesondere unseren Polizeibeamten und den Lehrkräften den Rücken stärken – (Beifall FDP) nicht nur in Sonntagsreden, sondern insbesondere montags bis freitags im Alltag, in dem es oftmals schwierig ist. Viele Landesbeamte berichten von zunehmenden Respektlosigkeiten, von Beleidigungen, von Bedrohungen und sogar von körperlicher Gewalt. In den letzten zehn Jahren ist die Gewalt gegenüber Einsatzkräften der Blaulichtfamilie, insbesondere gegenüber Polizeibeamten, stark angestiegen, auch hier bei uns in Schleswig-Holstein. Der Staat – hier: die Landesregierung – hat eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Es ist aus unserer Sicht deshalb der völlig falsche Weg, ihnen ausgerechnet in der aktuellen Situation mit einem solch pauschalen Misstrauensvotum zu begegnen. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Wo sieht die Landesregierung denn den konkreten Bedarf für dieses Gesetz? Wo genau ist denn die Schutzlücke, die mit diesem Gesetz geschlossen werden soll? Staatliche Institutionen sind strikt an das Grundgesetz gebunden. Artikel 3 verbietet Diskriminierung unmissverständlich, und Verstöße dagegen sind heute schon justiziabel. Es gibt auch in Schleswig-Holstein geeignete Wege und Mittel, dagegen juristisch vorzugehen. (Christopher Vogt) Wir haben übrigens vor Kurzem gemeinsam – einstimmig! – eine neue Polizeibeauftragte gewählt. Als wir diese Beauftragtenstelle einführten, war genau dieser Punkt ein ganz wichtiges Argument. Jetzt wird es sozusagen beiseite gewischt. Auch das Thema Dienstaufsichtsbeschwerde ist ja allen bekannt. Die Landesregierung konstruiert mit ihrem Vorhaben einen Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, den ich in dieser Form nicht für gerechtfertigt halte. (Beifall FDP, Birte Pauls [SPD] und Beate Raudies [SPD]) Der kopierte Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen löst keine Probleme, schafft aber neue: Die vorgesehene Beweislastumkehr ist rechtsstaatlich höchst problematisch und bringt ein erhebliches Missbrauchspotenzial mit sich, zum Beispiel durch Extremisten. Polizisten, Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbeiter sollen sich künftig rechtfertigen müssen, sobald jemand Indizien für eine Diskriminierung behauptet. Sie sollen quasi selbst beweisen, dass sie jemanden nicht diskriminiert haben. Der Entwurf aus NRW ist insgesamt handwerklich schlecht gemacht und beinhaltet unklare Haftungsregelungen. Das sorgt für mehr Bürokratie und für große Unsicherheit bei den Beschäftigten. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, wohin die Reise gehen soll. In Berlin etwa hat ein vergleichbares Gesetz zu einer Vielzahl von Beschwerden geführt, von denen nur ein Bruchteil tatsächlich berechtigt war. Der bürokratische Aufwand ist in jedem Fall enorm. Und für die betroffenen Beschäftigten ist jedes Verfahren eine erhebliche psychische Belastung, unabhängig vom Ausgang. Genau das droht nun auch bei uns: ein Bürokratiemonster, das Missbrauch Tür und Tor öffnet. Meine Damen und Herren, Diskriminierung muss selbstverständlich effektiv bekämpft werden, gerade auch in der Landesverwaltung. Aber dieses Gesetz schießt übers Ziel hinaus und ist ein fataler Irrweg. Es stellt diejenigen unter Generalverdacht, die täglich für unser Gemeinwesen eintreten, und es schafft neue Probleme, anstatt bestehende zu lösen. Gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht. Dieses Gesetzesvorhaben ist eine Paradebeispiel für diese Aussage. Ich bin nicht überrascht, dass die Grünen ein solches Gesetz auch hier in Schleswig-Holstein wollen. Aber ich wäre entsetzt, wenn die CDU es mittragen würde, wie es in Nordrhein-Westfalen leider der Fall ist. (Beifall FDP) Wir fordern die Landesregierung deshalb frühzeitig dazu auf, dieses Vorhaben zu stoppen. Die Landesregierung sollte das Vertrauen in unseren öffentlichen Dienst stärken, anstatt – wenn auch vielleicht ungewollt – dazu beizutragen, dass es weiter untergraben wird. Unsere Beschäftigten verdienen die Rückendeckung der Landespolitik und kein pauschales Misstrauensvotum. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)
