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103. Sitzung (WP20)

20.11.2025 · 224 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (35)CDU (29)FDP (23)SSW (14)GRÜNE (13)

Kristina Herbst

Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Da wir ein Geburtstagskind haben, möchte ich ganz herzliche Glückwünsche an Bina Braun richten. – Herzlichen Glückwunsch, alles Gute für Sie! (Beifall) Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich von der CDUFraktion die Abgeordneten Manfred Uekermann, Hauke Göttsch und Lukas Kilian krankgemeldet haben. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Von der Landesregierung sind heute Nachmittag wegen auswärtiger Verpflichtungen Ministerpräsident Daniel Günther und Minister Claus Ruhe Madsen abwesend. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben sich ganztags die Abgeordneten Birte Glißmann, Marion Schiefer und Claus Christian Claussen für die Teilnahme an der Sitzung abgemeldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, und zwar Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungszentrums aus Dithmarschen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnung 19 auf: Sprach- und Entwicklungserhebungen für Viereinhalbjährige schneller ausweiten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/3695 Entwicklungsfokus Viereinhalb (EV:) strukturiert und flächendeckend einführen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3825 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es Ihnen schon einmal erzählt, als wir über das Recht auf Ganztag geredet haben: Im nächsten Schuljahr wird mein Sohn Linus eingeschult. Er wird mutmaßlich mit 25 anderen Mädchen und Jungen in einer ersten Klasse sitzen, ganz aufgeregt sein und am Beginn einer – wenn es nach Papa geht – dreizehnjährigen Schulkarriere stehen. (Zurufe) – Den Druck kriegen wir pädagogisch geregelt. – Er wird da mit vielen anderen Kindern sitzen, die in der Kita auf diese Schulzeit vorbereitet worden sind. In der AWO Kita in Reinbek ist das die Monstergruppe, in der man auf die Grundschule vorbereitet wird. In vielen Kitas heißen diese Gruppen Vorschulgruppe. In der Kita, die mein Sohn besucht, sind es die Maxis. Er ist also in diesem Jahr in der Maxi-Gruppe. Er hat besondere Verantwortung und besondere Aufgaben und wird darauf vorbereitet, die Grundschule zu besuchen. Er wird aber auch auf Kinder treffen, die keine Kita besucht haben und die nicht entsprechend auf die Grundschule vorbereitet werden. Wenn er sich dann umguckt und die 25 Mitschüler_innen anguckt, dann wird er zwei bis drei Kinder sehen, die es nicht schaffen werden, die keinen Schulabschluss machen werden. Ein bis zwei dieser Kinder werden mutmaßlich einen sonderpädagogischen Abschluss an einem Förderzentrum machen, und ein bis zwei Kinder werden schlicht gar keinen Schulabschluss machen. Es kann sein, dass das in seiner Klasse ein bisschen besser läuft, weil er in Stormarn zur Schule geht und in Stormarn die Quote der Kinder, die am Ende ohne Abschluss dastehen, besonders niedrig ist. Ginge er in Neumünster oder Ostholstein zur Schule, dann würde er wahrscheinlich mehr als zwei bis drei Kinder um sich herum erleben, die nicht bis zum ersten Schulabschluss kommen. Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein sind es zehn Prozent der Kinder, die entweder einen sonderpädagogischen Abschluss oder gar keinen Abschluss machen. Damit liegt Schleswig-Holstein seit Jahren über dem Bundesschnitt – seit Jahren! Die Günther-Regierung kennt die Lage. Sie hat sicher auch registriert, dass es in ihrer Regierungszeit schlechter geworden ist. Die Anzahl der Kinder ohne Abschluss ist in den letzten acht Jahren gestiegen. Meine Damen und Herren, Sie wissen eigentlich auch, was zu tun ist. Sie formulieren Maßnahmen, die Sie ergreifen wollen. Nur leider wollen Sie diese Maßnahmen niemals flächendeckend und niemals jetzt ergreifen – und das werfe ich Ihnen vor. (Martin Habersaat) (Beifall SPD) Es sind ungefähr 25.000 Kinder, die jedes Jahr eingeschult werden. 2.500 davon sind betroffen. 2024 waren es 1.228 Kinder, die einen sonderpädagogischen Abschluss gemacht haben und 1.431 Kinder, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben. Die Landesregierung trägt dann regelmäßig vor: Das liegt daran, dass ganz viele Jugendliche ihren Schulabschluss noch im berufsbildenden Schulwesen nachholen; das muss man berücksichtigen. Natürlich muss man das berücksichtigen, aber das ist in allen anderen Bundesländern auch so. Deswegen ist das kein Grund, diese besorgniserregende Statistik zu vernachlässigen. (Beifall SPD und vereinzelt FDP) Übrigens: Wenn den berufsbildenden Schulen so eine wichtige Bedeutung zukommt, dann frage ich mich, warum Sie den berufsbildenden Schulen in diesem Jahr das PZV streichen, ohne Ende Stellen kürzen und anscheinend versuchen, das System zu destabilisieren. Anders kann ich mir nicht erklären, was da gerade in der beruflichen Bildung passiert. (Beifall SPD und FDP – Zuruf Tobias Koch[CDU]) – Herr Koch, wenn Sie Fragen haben, bin ich gern bereit, sie Ihnen zu beantworten. (Zuruf Tobias Koch[CDU]) – Herr Koch, Sie schicken jetzt Berufsschullehrkräfte ins Ministerium. Wie soll denn das den Schülerinnen und Schülern helfen? (Beifall SPD und FDP) Wenn Sie wissen, dass Sprachbildung das A und O ist und dass fehlende Sprachkenntnisse am Ende dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ohne Abschluss bleiben: Warum kürzen Sie dann im DaZBereich? Warum streichen Sie die Evaluation des DaZ-Bereichs in Schleswig-Holstein? (Beifall SPD und FDP) Wir wissen: Andere Bundesländer konzentrieren sich auf die Kinder, die keine Kita besuchen, Sie nehmen diese Kinder zuletzt in den Blick. Wir wissen: Hamburg hat große Erfolge, weil es flächendeckend das Programm „Entwicklungsfokus Viereinhalb“ durchführt, Sie fangen nicht flächendeckend damit an. (Beifall SPD und FDP) Jetzt lese ich in den Kieler Nachrichten, dass die Sozialministerin auf dem Parteitag der Grünen vorschlagen will, hier ein bisschen nachzusteuern. Das finde ich grundsätzlich gut. Das würde ich gern im Landtag erfahren, weil ich grüne Parteitage selten besuche. Aber, meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass Sie flächendeckend und schnell handeln. (Beifall SSW) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An diesen Fakten kommt niemand vorbei: Die Herkunft und das soziale Umfeld bestimmen nach wie vor wesentlich den Bildungserfolg eines Kindes. Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in einem Haushalt auf, der auf Bürgergeld oder Kinderzuschlag angewiesen ist. In immer mehr Familien wird zu Hause kaum oder kein Deutsch gesprochen. Die Folgen sind alarmierend: Zu viele Kinder bleiben unter ihren Möglichkeiten, können ihre Potenziale nicht voll zur Entfaltung bringen, haben schulische Misserfolge oder fühlen sich demotiviert. Das ist schlecht für das einzelne Kind, das ist schlecht für die ganze Klasse, das ist schlecht für das generelle Leistungsniveau, das ist schlecht für den Arbeitsmarkt und letztlich für die gesamte Gesellschaft. Für uns alle sollte deshalb klar sein: Diesen Kindern muss besonders geholfen werden. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb gibt es bei uns in Schleswig-Holstein Perspektiv- beziehungsweise Startchancen-Programmschulen mit besonderen Ressourcen, wobei wir die Anzahl gerade verdoppelt haben. Deshalb haben wir mehr Deutschunterricht in Klasse 1 und 2 eingeführt und legen einen Schwerpunkt in der Schule auf die basalen Kompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Deshalb erheben wir unter anderem in den Klassen 1 und 5 den Lernstand und stecken gewaltige Ressourcen in die Umsetzung des schulischen Ganztags in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU – Beate Raudies [SPD]: Na ja!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Stender – zunächst?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich selbst habe eine Zeit lang an einer Gemeinschaftsschule gearbeitet, wo ich unter anderem im DaZ-Bereich unterstützt und gemerkt habe, dass gerade das der Bereich ist, der die Personengruppen, die Kindergruppen, die Sie angesprochen haben, besonders unterstützt und dass diese individuelle Hilfe das ist, was den Kindern den schnellsten Lernfortschritt ermöglicht. Warum kürzen Sie dann bitte gerade in diesem Bereich den Fachkräfteschlüssel? – Sie spielen ja hier auf die Erhöhung der Schülerzahlen in der DaZ-Gruppe an. Es ist richtig, wir erhöhen von 16 auf 18 Schülerinnen und Schüler. Aber ich muss betonen, wir befinden uns hier unter dem Bundesschnitt, (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) und über die Nachschiebeliste überführen wir 229 DaZ-Stellen in den regulären Haushalt. DaZ ist bei uns ein Schwerpunkt der vergangenen Jahre und wird es auch in Zukunft sein. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Stender?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Dann eine Anmerkung. Ich finde es wirklich falsch, dass Sie sich hier hinstellen und sagen: Diesen Personengruppen geht es so schlecht, die haben so viel aufzuholen, deswegen wollen wir die ganz viel unterstützen. Gleichzeitig betonen Sie aber, dass das Große, was Sie jetzt hier vorhaben, die Verstärkung im Deutschunterricht ist. Dann sagen Sie doch bitte ehrlich: Das, was wir machen, hilft auch, aber im DaZ-Unterricht haben wir gekürzt. Das heißt, unterm Strich ist für genau die Kinder, die Sie jetzt angesprochen haben, weniger drin als vorher. (Beifall SPD) – Ich sagte ja gerade, dass wir eine Stärkung des DaZ-Unterrichts auf den Weg bringen, indem wir sagen: Stellen, die vorher nicht fest verankert waren, werden wir dauerhaft etablieren, um in diesem Bereich breit anzusetzen. Außerdem ist das Konzept des DaZ-Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler nicht dauerhaft in diesen Klassen bleiben, sondern ein Stufenprogramm durchlaufen und nach einiger Zeit, nach ein oder zwei Jahren, je nach Fähigkeiten im Sprachunterricht, in den regulären Unterricht wechseln – zunächst für einige Stunden, nachher dauerhaft. Deswegen ist diese Personalressource zum jetzigen Zeitpunkt voll ausreichend. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich wollte Sie fragen, wo im Haushalt 2026 ich denn die vielen Millionen für den Betrieb und die Unterstützung des offenen Ganztags ab August 2026 finde? – Das kann ich Ihnen nicht genau sagen. Ich bin ja kein ausgewiesener Haushaltspolitiker. Aber wir haben ja eine feste Vereinbarung. (Christopher Vogt [FDP]: Ein geheimes Zusatzprotokoll!) Wir haben fest zugesagt, dass wir die Investitionskosten, die im Zusammenhang mit Ganztagsstellen stellen, von Landesseite mit 85 Prozent unterstützen, (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) das ist auch fest mit den Kommunen so vereinbart. Wir haben gesagt, dass wir die Förderung in Höhe von 75 Prozent der Betriebskosten auf den Weg bringen. Die Rückmeldungen, die wir zu dieser Vereinbarung bekommen haben, sind wirklich durchweg positiv. Es macht Spaß, auf jeder kom- (Martin Balasus) munalen Versammlung dazu Rede und Antwort zu stehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies?

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Kristina Herbst

Gestatten Sie eine Frage oder Anmerkung der Abgeordneten Riecke?

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Martin Balasus CDU

Ja. – Ich komme hier langsam durcheinander. – Ja, weiter. (Sybilla Nitsch [SSW]: Wir helfen dir!)

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Anne Riecke FDP

Ich möchte gern die Frage stellen, ob schon einmal über die Personalstellen im Bereich der DaZ-Zentren oder der DaZ-Zusatzstunden im Unterricht nachgedacht worden ist. Denn ganz viele Kinder, die kein Deutsch können, teilweise nicht alphabetisiert kommen, erhalten keinen Platz im DaZ-Zentrum, sondern werden einfach in die Regelschulklassen eingewiesen und dann ohne Deutschkenntnisse nur mit den einzelnen DaZ-Stunden in den Regelklassen unterrichtet. – Ich kann natürlich jetzt nicht genau sagen, ob darüber schon nachgedacht wurde. Aber ich weiß, dass es einen Peak der Zugewanderten gab und dass es damals tatsächlich eine Überforderung im System gab. Das ist ganz klar, weil wir einen enormen Zustrom hatten, was zur Überforderung des System geführt hat. Aber zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns gar nicht mehr in diesem Zustand. Wir sind weit vor die Welle gekommen. Daher ist das meines Erachtens gar nicht die Frage, die sich zum jetzigen Zeitpunkt stellt. Vor zwei Jahren bestimmt, vor drei Jahren nicht. Also die Erfahrung, die ich habe, und ich treffe mich regelmäßig mit DaZ-Lehrkräften in meiner Region, ist momentan nicht so. (Beifall CDU)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Nies?

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Martin Balasus CDU

Gern. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lieber Herr Kollege! (Christopher Vogt [FDP]: Nachher kommen noch die eigenen Leute!) – Genau. Ich wollte Sie bei allem Verständnis für Herausforderungen im DaZ-Bereich fragen, ob es bei der heutigen Debatte um DaZ an berufsbildenden Schulen geht oder ob die vorliegenden Anträge sich gegebenenfalls mit der frühkindlichen Bildung und dem Übergang von Kita zur Grundschule befassen und es jetzt gerade eigentlich um die Einführung von EVi gehen sollte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Ich finde, das ist eine sehr berechtigte Frage. (Heiterkeit) Es geht natürlich um die Einführung von EVi, und das ist natürlich jetzt auch der Schwerpunkt. Ich war nur etwas überrascht, dass Kollege Habersaat ja erst von seinen fünf Minuten Redezeit in den letzten 30 oder 35 Sekunden auf das Thema EVi zu sprechen gekommen ist und seine Rede eher als Chance zur Generalabrechnung genutzt hat. (Martin Habersaat [SPD]: Nein!) EVi ist etwas Tolles, etwas Positives, und dem Ganzen sollten wir jetzt genügend Raum widmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, und ganz neu – damit sind wir beim Thema – ist: Das Programm EVi, was für Entwicklungsfokus Viereinhalb steht, ist in diesem Jahr in die Pilotphase gegangen. An jeweils zehn ausgewählten Kitas und Grundschulen startet es. Weit vor der Einschulung werden Förderbedarfe, vor allem sprachliche, aber auch weitere, systematisch erkannt und diesen gezielt entgegengewirkt. Je früher, desto besser ist da der Grundsatz, denn Defizite können im jungen Alter noch besser ausgegli- (Martin Balasus) chen werden. Früher sagte man ganz einfach „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Also je früher, desto besser. Nicht das Screening ist das Entscheidende, sondern die sich anschließende verbindliche Förderung. Die Pilotphase hat gezeigt, dass diese je nach örtlichen Gegebenheiten entweder in der Kita oder in der Schule stattfinden wird. Bei leichtem Sprachunterstützungsbedarf wird das im regulären Kita-Alltag erfolgen. Bei erheblichen Sprachdefiziten bekommen die jungen Personen an zwei Tagen pro Woche, an vier Stunden, zusätzliche Sprachförderung an der Grundschule oder durch Grundschulkräfte.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Habersaat?

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich habe Ihren Satz genau im Ohr: „Nicht das Screening ist das Entscheidende, sondern die sich anschließende verbindliche Förderung.“ Wie verbindlich ist denn die Förderung in Schleswig-Holstein? (Sybilla Nitsch [SSW]: Oh!) – Na ja, sie wird verbindlich sein. (Zuruf) – Jetzt darf ich sprechen. Wenn ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt wird, dann werden diese Kinder von Grundschullehrkräften speziellen Sprachunterricht an zwei Vormittagen erhalten, wahrscheinlich in der Schule, es kann aber auch sein, dass die Lehrer in die Kita kommen. Das muss natürlich noch organisiert werden. Das ist im ländlichen Raum sicherlich eine Herausforderung. Aber es kann nur so funktionieren, wenn wir zu mehr Sprachfähigkeit – ich rede natürlich über die deutsche Sprache – mit Beginn der Grundschule kommen möchten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung?

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Martin Balasus CDU

Jetzt würde ich gern fortfahren. So, damit verbessern wir den Übergang von der Kita in die Schule, unterstützen gezielt diese benachteiligten Kinder und beflügeln ihren Schulstart und ihre Bildungschancen insgesamt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das EVi-Konzept umfasst vier Phasen. Wir befinden uns derzeit im Übergang von Phase 1 zu Phase 2. Die landesweite Einführung an allen Kitas und allen Grundschulen wird zum Schuljahr 2028/2029 erfolgen. Auch Kinder, die keine Kita besuchen, werden dann verbindlich erfasst und verbindlich gefördert. Nun liegt uns ja ein origineller Dreizeiler der SPD als Antrag vor. Die Forderung EVi müsse doch schneller, und zwar schon zum nächsten Schuljahr, landesweit eingeführt werden. Das bedeutet im Rückschluss, dass die SPD der inhaltlichen Konzeption von EVi voll und ganz zustimmt – und das ist doch wirklich erfreulich. Sowohl das Ziel von EVi als auch der Weg dorthin finden breiten Anklang; (Zuruf Beate Raudies [SPD]) lediglich beim Tempo sieht Kollege Habersaat Steigerungspotenzial. Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbst in einem Stadtstaat wie Hamburg, in dem das Land gleichzeitig kommunaler Schulträger ist und damit weitgehende Durchgriffsmöglichkeiten hat, brauchte es einige Jahre, das Sprachscreening mit anschließender Förderung flächendeckend einzuführen. Da liegen Kita und Schule häufig sehr viel näher beieinander, als das bei uns im ländlichen Raum der Fall ist. Wir sind ein Flächenland; wir müssen sowohl Erfahrungen im urbanen als auch im ländlichen Raum sammeln. Viele komplizierte Fragen gilt es zu klären – eine klang schon an: Wie kommen Kinder von der Kita in die Schule, wenn die Förderung dort stattfindet oder wenn die sprachliche Intensivmaßnahme ebenda stattfinden muss? – Das muss man alles eingehend erproben und eine praxistaugliche Lösung entwickeln. Außerdem gibt es bislang in Schleswig-Holstein häufig keine feste Kooperationsstruktur zwischen Kita und Grundschulen. Das Ganze muss erst auf- und ausgebaut werden. Dazu müssen Materialien und Erfahrungsbilder kon- (Martin Balasus) zipiert, Erfahrungen etabliert und dann absolviert werden. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, der richtige Weg ist die schrittweise Ausweitung von EVi, bei der Erfahrungen gesammelt und daraus Konsequenzen gezogen werden. Es ist also keine Überraschung: Schwarz-Grün wird an seinem Plan festhalten. Schnellschüsse lehnen wir ab – wir arbeiten lieber gründlich und trotzdem schnell. (Christopher Vogt [FDP]: Ha! – Zurufe Beate Raudies [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Nur so wird EVi flächendeckend für einen gelungenen Schulstart sorgen, für mehr Motivation und für Spaß an der Schule, für ein solides Fundament auf dem eigenen Bildungsweg und damit für mehr Bildungsgerechtigkeit im ganzen Land. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: 2029!)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Catharina Nies das Wort. (Unruhe) Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst: Herr Habersaat, Sie sind immer herzlich zu Grünen-Parteitagen eingeladen, wenn Sie wollen. (Beifall und Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP) Herr Krüger hat mir gerade gesagt, er begleite Sie auch gern persönlich, wenn Sie sich anmelden möchten. (Zurufe CDU: Oh! – Beate Raudies [SPD]: Darum geht es nicht, Frau Kollegin! – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Wenn wir nicht wollen, dass der Bildungserfolg eines Kindes von seiner sozialen – –

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, bevor Sie fortfahren: Es gibt schon eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Raudies. Wollen sie diese zulassen? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade, dass man keinen Humor verstehen kann, aber gut.

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Kristina Herbst

War das ein Ja? Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, natürlich. (Martin Balasus [CDU]: Erste Anmerkung!)

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich möchte Ihnen gern erklären, warum das mit dem Grünen- Parteitag kein Witz ist: Wenn es Regierungspläne und Absichten der Ministerin gibt, an der Regierungspolitik des Landes etwas zu ändern, dann ist das hier der Ort, an dem sie das zu verkünden hat, und nicht ein Parteitag – sei es ein roter, ein grüner oder ein schwarzer. – Das dürfen Sie gern gleich noch einmal an die Ministerin adressieren, wenn Sie das möchten. Ich kann das nicht beurteilen. Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir nicht wollen, dass der Bildungserfolg eines Kindes von seiner sozialen Herkunft abhängt, was er derzeit leider tut, dann müssen wir deutlich früher ansetzen als bisher. (Anhaltende Unruhe) Neben einer Stärkung der frühen Hilfen müssen wir unseren Fokus auf die frühkindliche Bildung und die Vorbereitung auf den Übergang in die Schule legen, und zwar in jeder Grundschule und in jeder Kita in Schleswig-Holstein. Die bisherigen Schuleingangsuntersuchungen mit fünfeinhalb oder sechs Jahren kommen für diesen Zweck viel zu spät. (Glocke Präsidentin) Wir brauchen eine systematische Beobachtung der Sprache, Motorik und kognitiven Fähigkeiten und eine gezielte Förderung der sprachlichen Entwicklung für alle viereinhalbjährigen Mädchen und Jungen in Schleswig-Holstein – selbstverständlich unabhängig von Herkunft und Familiensprache. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Entscheidender Baustein hierbei ist ein verbindliches Verfahren mit einheitlichen Standards und (Catharina Johanna Nies) eine feste Zusammenarbeitsstruktur von Kita und Grundschule. Genau darauf arbeiten wir seit über einem Jahr hin: auf EVi, den Entwicklungsfokus für Viereinhalbjährige, unser neues Vorbereitungssystem auf die Grundschule. Es ist ein komplett neues System. Damit Sie sich vorstellen können, was sich dahinter verbirgt, möchte ich Folgendes ausführen: Mit dem viereinhalbjährigen Kind wird in der Kita ein Gespräch zur Erfassung seiner Fähigkeiten geführt. Die Grundschule lädt das Kind mit seinen Eltern kurze Zeit später ein, um ebenfalls ein Gespräch zur Kompetenzfeststellung durchzuführen; die Bögen sind standardisiert. In der Erprobung wird das Einverständnis der Eltern eingeholt – wir haben aber vor, durch gesetzliche Änderungen eine verbindliche Teilnahme abzusichern. Kita und Grundschule setzen sich danach zusammen und tauschen sich über ihre Erkenntnisse aus: die Kita mit diesem ganzheitlichen, alltäglichen Blick aufs Kind, das sie schon lange kennt, und die Grundschule mit dem Blick auf das einmalige Gespräch. Gemeinsam wird eingeschätzt, ob es sprachlichen Unterstützungsbedarf gibt und ob dieser erheblich ist. (Unruhe)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, Entschuldigung. Ich möchte darum bitten, sowohl auf der Regierungsbank als auch in den Reihen der Abgeordneten die Zwischengespräche zu unterlassen. Es ist schon vom Präsidium aus extrem schwierig, die Abgeordnete zu verstehen. Ich möchte Sie bitten, zuzuhören oder die Gespräche außerhalb des Plenarsaales zu führen. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herzlichen Dank. – Wenn der Sprachförderbedarf erheblich ist, erhält das Kind ab dem darauffolgenden Schuljahr an einigen Wochenstunden zusätzliche Sprachförderung – organisiert durch die Grundschule und während der Kita-Betreuungszeit. Wenn der Bedarf vorhanden, aber nicht so hoch ist, wird gemeinsam entschieden, ob das Kind in der Kita alltagsintegriert stärker gefördert wird. Bereits bei der ersten Erprobung hat sich gezeigt, dass nur vor Ort entschieden werden kann, ob die additiven Maßnahmen räumlich an der späteren Grundschule oder besser an der derzeitigen Kita stattfinden. Das ist schon ein erster Lerneffekt. Viel wird man standardisieren können, aber nicht die Bedingungen vor Ort. Von außen mag sich das für einige vielleicht simpel anhören. Ich kann Ihnen sagen: Das ist es ganz und gar nicht. Für viele Kitas und Grundschulen wird es bedeuten, eine ganz neue Kultur der verbindlichen Zusammenarbeit aufzubauen. Je mehr Kitas und Grundschulen hinzukommen und gleichzeitig in dem Verfahren zusammenarbeiten, desto komplexer wird EVi. Deshalb planen wir eine schrittweise Einführung bis zum Schuljahr 2028/2029. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Seit Frühjahr befinden wir uns in der Erprobungsphase. Die ersten zehn Kitas und Grundschulen haben das Verfahren der gemeinsamen Kompetenzfeststellung durchlaufen und bei 113 Kindern einen erheblichen Förderbedarf festgestellt und additive Maßnahmen zur Sprachförderung zum Schuljahresbeginn eingeleitet. Nicht in jeder Kita wird es künftig einen so hohen Sprachförderbedarf geben. Wir starten ganz bewusst bei den PerspektivKitas, weil wir dort erwarten, dass der Unterstützungsbedarf am höchsten sein wird. Die zweite Erprobungsphase hat mit der Vorbereitung begonnen und startet im Frühjahr erneut mit den Gesprächen; das ist schon das zweite Learning. Die Vorbereitungstreffen der beteiligten Einrichtungen und die Schulungen der Fachkräfte im Vorfeld sind enorm wichtig und wurden nun ausgebaut. Ich bin überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber wir brauchen Zeit, um EVi sorgfältig zu implementieren. Im Grundsatz teile ich den vorgetragenen Wunsch der Opposition, dass wir EVi möglichst schnell für alle brauchen, aber Sie fordern einen vorgezogenen Start um zwei Jahre, also in einem Dreivierteljahr. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Das von uns geplante Schuljahr 2028/2029 ist schon ein ambitioniertes Ziel für ein landesweites Rollout. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Martin Habersaat [SPD]: Nein, ist es nicht!) Ich frage Sie: Wie sollen wir Fachkräfte aus knapp 400 Grundschulen und über 1.800 Kitas in Schleswig-Holstein in einem Dreivierteljahr vorbereiten und schulen, um EVi rechtssicher, standardisiert und mit hoher Qualität durchführen zu können? (Zurufe) Die Einführung überstürzt voranzutreiben, würde zu einer Überforderung des Systems führen. Wir (Catharina Johanna Nies) wissen: Wenn die Fachkräfte belastet sind, dann wirkt sich das auf die Kinder aus. Wir brauchen die notwendige Zeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich lade Sie ein – alle Fraktionen –, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich damit beginnen, mich a) bei den Sozialdemokraten für ihren Antrag zu bedanken und b) schon zuzugeben, dass das ein extrem ambitioniertes Ziel ist, was Sie da beschreiben. Die Kollegin Nies hat auch gerade die Schwierigkeiten dargestellt, aber darauf komme ich gleich zu sprechen. Ich hätte mir heute Morgen aufgrund der Berichterstattung in den Kieler Nachrichten nicht träumen lassen, dass die Debatte heute so spicy wird. (Heiterkeit Christopher Vogt [FDP] und Peter Lehnert [CDU]) Ich habe einen Moment überlegt, was passiert wäre, wenn ich es in der letzten Legislaturperiode so gemacht hätte wie gerade Aminata Touré? (Zurufe CDU: Oh! – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Eines kann ich garantieren, Birte Pauls hätte mich hier zur Schnecke gemacht, und mit Recht. (Beifall FDP, SPD und SSW – Beate Raudies[SPD]: Genau!) Aber damit nicht genug. Besonders spannend finde ich – sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen haben ja gleich die Gelegenheit, das klarzustellen –: Ich war maximal verwirrt oder, um in Ihrer Sprache zu bleiben, krass verwirrt (Heiterkeit) darüber, im Alternativantrag von CDU und Grünen steht immer noch, ab zweiter Modellphase „mit einer Ausweitung auf 54 Kitas und 38 Grundsoll das Ganze im Herbst 2025, der ist jetzt schon fast vorbei. Jetzt lese ich das mit den 20 Millionen Euro. Um es klar zu sagen: Ich finde es total richtig, dass das Geld im System bleibt. Aber jetzt lese ich in Ihrer Vorankündigung für den Grünen-Parteitag – Herr Kollege Habersaat, dass Sie sich selbst einladen und sich unbedingt das Wochenende versauen lassen wollen, das ist Ihr Problem; Sie dürfen da jetzt hingehen –, (Heiterkeit und Beifall FDP, SPD und SSW) dass die Ministerin vorhat, die zu verdreifachen, also von 50 auf 150. Was gilt denn jetzt? Was soll denn heute beschlossen werden? (Beate Raudies[SPD]: Ja!) Klar: der Antrag, denn das ist die Grundlage. Aber wie soll es denn im Jahr 2026 aussehen? Kriegen wir jetzt 54 PerspektivKitas oder 150 PerspektivKitas? (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Ich sage sehr deutlich: Ich freue mich über jede, die über 54 hinausgeht. Aber, Leute, so diskutiert man doch nicht ernsthaft ein solches Thema. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das macht man doch nicht, bei allem Verständnis dafür, dass man von Regierungsseite einen raushauen will. Ich verstehe das ja, aber das macht man so nicht. Ich frage: Ist das Fachgremium einbezogen worden? Werden diese Pläne jemals mit dem Fachgremium diskutiert? Mit den 20 Millionen Euro hätte man auch andere Dinge, beispielsweise die Erhöhung der Ausfalltage, finanzieren können. (Beate Raudies [SPD]: Zum Beispiel! Elternbeiträge!) Nach dem Evaluationsbericht wären noch sehr viele Aufgaben zu finanzieren. Dass man das zumindest mal mit dem Fachgremium abspricht, hätte ich erwartet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Notwendigkeit der frühzeitigen Erfassung der Sprachkompetenzen haben wir beim letzten Mal schon debattiert. Ich erspare es Ihnen jetzt allesamt, noch mal aufzuführen, wie wichtig das ist. Ich glaube, das weiß auch jeder, wie wichtig das auch für den späteren Bildungserfolg ist. Vor diesem Hintergrund bin ich ganz beim Kollegen Habersaat, dass das Ausrollen dieses Programms auf jeden Fall viel früher und viel schneller (Dr. Heiner Garg) gehen muss und, ich glaube, Frau Kollegin Nies, auch kann. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie könnten beispielsweise ohne die von Ihnen beschriebenen Probleme die Phase 3 komplett streichen. Ich darf ja nichts hochhalten, sonst würde ich Ihnen das jetzt hier optisch zeigen. Das ist schön grafisch aufbereitet. Sie könnten auf die Phase 3 aufgrund der Erfahrungen in Hamburg, aber auch aufgrund der Erfahrungen beispielsweise in Hessen, komplett verzichten. Wären wir ein Jahr früher dran, hätten schon viele Kinder davon profitiert. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich erwarte jetzt, wenn die Ministerin gleich ans Rednerpult tritt, dass sie zumindest darlegt, welche Anstrengungen die Landesregierung unternimmt, die Kinder zu erreichen, die gar nicht in die Kitas gehen, (Beifall FDP, SPD und SSW) also Einbezug von Familienzentren, von Kinderärztinnen und Kinderärzten, der Einwohnermeldeämter. Wir müssen uns auf ein Verfahren festlegen, und das muss vom Land begleitet werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und erwarte jetzt und hier Aufklärung durch die Sozialministerin. – Herzlichen Dank.

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich darüber, dass wir bei dem Thema der Sprach- und Entwicklungserhebung bei Viereinhalbjährigen einen breiten Konsens hier im Parlament und in den beiden betroffenen Ministerien haben. Der Kollege Heiner Garg hat gerade ausgeführt, worüber wir heute eigentlich diskutieren. Wenn ich mir den Antrag der Koalition und diese vier Phasen ansehe, in denen das irgendwann mal flächendeckend erfolgen soll, dann – – (Zuruf von der CDU: Nicht irgendwann!) – Ich weiß, in der neuen Legislaturperiode soll es flächendeckend 2028/2029 umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Vorarbeit jetzt gemacht werden soll. Ich bin bei der SPD, dass wir EVi ab 2026 flächendeckend einführen müssen – Punkt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist nicht das erste Mal, dass wir darüber sprechen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Stimmt!) Wenn man wirklich meint, dass EVi der Gamechanger sein kann, dann hätte ich mich als Koalition schon längst dahintergeklemmt (Beate Raudies[SPD]: Ja!) und das tatsächlich eingeführt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir wissen alle, dass Sprache der Ausgangspunkt für einen gelungenen Bildungsabschluss ist. Hier spreche ich nicht nur über Sprache von Kindern mit Migrationshintergrund, von Kindern, die zu uns gekommen sind, hier spreche ich über alle Kinder im System. Und dann ist es uns als SSW super wichtig, dass es nicht nur die Testung gibt, denn testen können wir ganz viel. Die Förderung muss für die Kinder und die Eltern erreichbar sein. (Beifall SPD und FDP) Wen wundert es, wenn ich als SSW und Vertreterin der dänischen Minderheit nicht auch ins Gespräch bringe, dass unser Dansk Sundhedstjeneste, unser dänischer Gesundheitsdienst, ein Teil dieser Testung sein muss. Wir haben unseren Gesundheitsdienst, und der muss bei allen Sachen, die für das öffentliche Schulsystem gemacht werden, mitgedacht werden. Das ist meine Aufforderung an die beiden Ministerien. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Vorredner Catharina Nies und Martin Balasus sagten, es müsse gesetzlich abgesichert werden. In der dritten Phase soll es gesetzlich im Kitaund Schulgesetz abgesichert werden. Da frage ich mich: Zäume ich wieder das Pferd von hinten auf, oder habe ich mir Gedanken über den Gesetzestext gemacht und plane danach die weitergehenden, flächendeckenden Tests, EVi-Förderung und alles, was dazu gehört? Darin steht auch nicht, wann die Gesetzesänderung gemacht werden soll. Wir alle wissen, wenn die Gesetzesänderung entweder im Kita- oder im Schulgesetz nicht jetzt kommt – die müsste eigentlich noch Ende des Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres kommen, wenn man einen vernünftigen Prozess der Beteiligung des Parlaments und der Anzuhörenden haben will –, befinden wir uns eins, zwei, drei im (Jette Waldinger-Thiering) Landtagswahlkampf, und eins, zwei, drei gibt es eine neue Landesregierung. Insofern hätte da nicht nur ein Preisschild, sondern auch ein Datum dranstehen müssen, wann das alles gemacht wird. Vorhin wurde an den Abgeordneten Balasus die Frage gestellt, wieso im Haushalt nichts zu dem Ganztag steht. Wir wissen alle, 2026/2027 soll dieser Rechtsanspruch auf einen Platz im Ganztag in der 1. Klasse starten. Die erste Rate für den Ganztag mit rechtserfüllenden Ganztagsplätzen wird erst in 2027 ausgezahlt. Deshalb, glaube ich, steht diese erste Rate nicht im Haushalt. Das ist meine Mutmaßung, aber vielleicht kann die Ministerin noch etwas dazu sagen. (Beifall Tobias Koch [CDU]) So habe ich das gelesen. Wir beginnen jede Bildungsdebatte mit Defiziten. Ich finde, wir sollten mal damit anfangen, die Kinder dafür zu loben, was sie alles können, und Bildungsdebatten einmal drehen, und EVi wäre ein guter Anfang. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte dem Kollegen Balasus gerne eine kurze Nachhilfestunde in Sachen Haushalt geben. (Martin Balasus [CDU]: Danke!) – Ja, als Pädagoge haben Sie dafür sicherlich Verständnis. (Heiterkeit) Zitat aus Ihrer Rede, eben verumdruckt: Wir „stecken gewaltige Ressourcen in die Umsetzung des schulischen Ganztags“. – Ich habe Sie dann gefragt, ob Sie mir sagen können, wo ich im Haushalt 2026 diese gewaltigen Ressourcen für die Betriebskosten finde. Die Antwort sind Sie schuldig geblieben. Ich will sie gerne für alle laut und deutlich sagen: Im Haushalt 2026, den wir in der vergangenen Woche beraten haben, gibt es keinen Cent für die Betriebskosten, was den offenen Ganztag angeht, obwohl er im August startet. Die Kommunen gehen in einer Finanzsituation, die zu den schwierigsten gehört, an die ich mich je erinnern kann, (Beifall SPD, FDP und SSW) für dieses Angebot in Vorleistung und dürfen dann nach dem Schulhalbjahr abrechnen. 2026 gibt es aus dem Landeshaushalt keinen Cent Betriebskostenzuschuss für den offenen Ganztag. Und die Investitionskostenzusage schaffen Sie nur aufgrund des LuKIFG. Ohne die Bundesmittel, ohne dieses 100-Milliarden-Paket, würden Sie auch da nichts gebacken kriegen. Zweiter Punkt. Was DaZ angeht, so sind Sie auch da schön um die Antwort herumgeeiert, obwohl der Kollege Stender Ihnen das wunderbar vorgerechnet hat. Es gibt keine einzige neue Stelle im DaZ-Bereich. Die Stellen werden nur anders finanziert, und da blieb Ihnen nichts anderes übrig. Die wurden nämlich aus den verfassungswidrigen Notkrediten finanziert. Deswegen mussten Sie das machen. (Beifall SPD und FDP) Es gibt nicht eine einzige Personalverstärkung in dem Bereich. Ich finde, wir dürfen dann schon gern bei den Tatsachen bleiben. Dass jeder die anders interpretiert, geschenkt, aber die Tatsachen gehören nun einmal auf den Tisch. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für einen weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Berichterstattung heute einmal zum Anlass genommen, Ihnen Zahlen mitzubringen. Denn laut Statistischem Bundesamt liegt die Kita-Betreuungsquote bei Kindern ohne Migrationshintergrund bei 103 Prozent und bei Kindern mit Migrationshintergrund dagegen nur bei 60 Prozent. Die Aussage der Ministerin, dass dies eine heftige Situation ist, kann ich bestätigen. Das ist tatsächlich eine heftige Situation. Aber genau das ist doch der Grund dafür, dass wir bei der Sprachförderung besser werden müssen. Deswegen fordern wir das flächendeckende Ausrollen von EVi ein. Ja, was dann sonst, verehrte Kolleginnen und Kollegen? (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Ergebnisse der Bildungsstudien – das müssen Sie doch auch einmal zur Kenntnis nehmen – sind in Schleswig-Holstein schlechter als anderswo. Wir wissen doch, dass es in Deutschland, wenn es um (Serpil Midyatli) Bildungsgerechtigkeit geht, den OECD-Studien zufolge einen Riesen-Gap gibt zwischen den Kindern, die aus Familienhäusern kommen, die sich fast alles leisten können, und den Kindern aus sozial-ökonomisch schwachen Familienhäusern. Warum beharren wir denn so darauf, dass dieser Gap schneller geschlossen werden muss? – Weil jedes Kind, das jetzt nicht dieses Screening durchläuft und verpflichtende Maßnahmen bekommt, im Weiteren weniger Erfolg hat. Auch das wissen wir. Das hat mein Kollege Martin Habersaat hier noch einmal sehr deutlich gesagt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, das geht alles nicht so schnell, weil wir uns gerade erst auf den Weg gemacht haben – ja, sorry, das ist Ihr Problem. Wir haben schon vor drei Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wissen Sie, was damals passiert ist? Die damalige Bildungsministerin wollte das, die Sozialministerin wollte das nicht. Sie haben doch über ein Jahr lang die Zuständigkeiten untereinander nicht geklärt bekommen. Das gehört zur Ehrlichkeit in diesem Parlament dazu. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf) – Ja, aber selbstverständlich. – Jetzt ist Ministerpräsident Günther gerade nicht da. Dennoch will ich mich direkt an den Ministerpräsidenten wenden, denn Heiner Garg hat ja recht. Das ist jetzt schon das dritte Mal. Einmal hat meine Fraktion aufgrund einer Aussage des Wirtschaftsministers einen Missbilligungsantrag gestellt, weil wir gesagt haben, das Parlament muss zuerst informiert werden. Dann war es die ehemalige Bildungsministerin, Frau Prien, die meinte, sie müsse ihr Ganztagskonzept mal auf einer CDU-Veranstaltung darstellen. Darauf haben wir aufmerksam gemacht und gesagt: Nein, Leute, so nicht. Es muss zuerst in dieses Parlament. – Jetzt haben wir den dritten Fall. Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, dieses Parlament ernst zu nehmen. Zuerst muss das Parlament informiert werden, bevor irgendwelche Öffentlichkeitsarbeit gemacht wird. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die Gefahr hin, dass die Kollegin Nies gleich zu Recht sagen wird, es geht heute um EVi und nicht um den schulischen Ganztag, will ich die Ausführungen der Kollegin Raudies zum schulischen Ganztag hier nicht unbeantwortet lassen, (Beate Raudies [SPD]: Das ist gut!) auch wenn sie der Haushaltsdebatte im Dezember vorgreifen. In der Nachschiebeliste zum Haushalt 2026 finden Sie zusätzliches Geld für Investitionen in den schulischen Ganztag (Beate Raudies [SPD]: Dann sagen Sie mal, wo das Geld herkommt, Herr Kollege!) in Höhe von 56 Millionen Euro aus dem Sondervermögen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir nehmen den Landesanteil des Sondervermögens (Beate Raudies [SPD]: Gerade nicht!) und stellen den Kommunen so viel Geld zur Verfügung, dass wir alle Investitionen mit 85 Prozent fördern. Wir kalkulieren derzeit mit 280 Millionen Euro. Das ist die Kalkulation, die alle Anträge einschließt, die bis Ende des Jahres eingehen. Wir haben das Ziel, nicht in zwölf Jahren auszuzahlen, sondern schon in fünf. 280 Millionen geteilt durch fünf sind 56 Millionen. Genau die finden Sie in der Nachschiebeliste für den Haushalt 2026, was nicht heißt, dass die Kommunen nur 56 Millionen Euro abrechnen können. Wenn sie schneller bauen, können sie mehr abrechnen und bekommen das bezahlt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Beate Raudies [SPD])

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Tobias Koch CDU

Ich weiß ja, was die Kollegin fragen will. Ich würde nur einen Augenblick um Geduld bitten, denn Sie wollten auf die Betriebskosten hinaus. Zu meiner Begeisterung stelle ich fest, dass die Kollegin Jette Waldinger-Thiering eine bessere Haushälterin als die Kollegin Beate Raudies ist. (Beifall CDU) Das finde ich sehr beeindruckend. Denn worauf haben wir uns mit den Kommunen verständigt? Wir haben uns darauf verständigt, ein möglichst büro- (Tobias Koch) kratiearmes, einfaches Verfahren einzuführen. Vertrauen gegen Vertrauen. Die Kommunen rechnen hinterher ab. Wir bezahlen hinterher die Betriebskosten. Denn – genau richtig, Jette, wie du es erklärt hast – die Kommunen wissen, Sie bekommen 75 Prozent. (Wortmeldung Jette Waldinger-Thiering [SSW]) – Ich würde erst einmal zu Ende reden wollen. – Sie kriegen 75 Prozent der Betriebskosten erstattet. Es gibt ein sehr einfaches Formular, in das diese Kosten einzutragen sind. Das wird im Nachgang eingereicht. Wir zahlen 75 Prozent aus. Das Kitajahr beginnt im August 2026. Die erste Abrechnung kommt, sage ich mal, nach dem ersten Halbjahr, also im Januar/Februar 2027. Dann brauchen wir Geld im Haushalt, aber noch nicht im Jahr 2026. Das ist eine einfache Erklärung; Jette, das war richtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Koch. – Sie sind ja immer ein großer Meister im Aufbauen von Pappkameradinnen und Pappkameraden. Deswegen freue ich mich, dass Sie meine Aussage gerade bestätigt haben, dass es im Jahr 2026 keine Haushaltsmittel im Land für die Betriebskostenzuschüsse an die Kommunen gibt. – Auch die Aussage ist nicht ganz korrekt, weil sich im Einzelplan 11 eine globale Mehrausgabe in Höhe von 22 Millionen Euro für Kita-Betriebskosten befindet. Es sind Gelder des Bundes, die wir durchleiten. Aber wenn Sie so spitzfindig sind: Es finden sich 22 Millionen Euro im Haushalt 2026 für Kita-Betriebskosten wieder, Frau Kollegin. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Ich rede über Ganztag!) – Für Ganztag, Entschuldigung. Nicht für Kita-Betriebskosten, sondern 22 Millionen Euro für Betriebskosten des schulischen Ganztags. (Marc Timmer [SPD]: Ja, was denn nun?) – Einmal versprochen hier, freut euch.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Oh, heute mal? – Immer gerne. – Ganz neue Töne! Danke, Herr Kollege. – Sie sprachen eben von „Vertrauen gegen Vertrauen“. Warum gibt man denn den Kommunen nicht ein bisschen mehr Vertrauen und zahlt vorab und rechnet hinterher spitz ab? (Beate Raudies [SPD]: Weil man kein Geld hat!) – Wir überweisen blanko, und dann zahlen die zurück? Nein, also, Frau Kollegin, wir machen das, was die Kommunen gewünscht haben, ein einfaches Abrechnungsverfahren mit einem einfachen Formular, in das drei, vier Zahlen einzutragen sind; das wird eingereicht, und auf der Basis wird hinterher abgerechnet. Es gibt nur eine Überweisung. Wir überweisen jetzt nicht irgendwie einen Blankobetrag, der dann zum Teil wieder zurücküberwiesen wird. Wir machen es für die Kommunen so einfach wie möglich. Alle sind zufrieden, vielleicht bis auf die FDP. Die Kommunen sind zufrieden. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das hat die Ministerin ihm aufgeschrieben! – Beate Raudies [SPD]: Ja, genau! Er hat sich gerade Beratung aus dem Ministerium geholt! – Lachen Beate Raudies [SPD] – Weiterer Zuruf: Regierungssprecher!)

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch mal gemeldet, (Martin Balasus) weil ich auf die Zwischenfrage von Catharina Nies von vorhin hinweisen möchte. Sie hat völlig zu Recht gefragt: Was ist denn eigentlich das Thema der heutigen Debatte? Jetzt werden alle möglichen Großbaustellen angesprochen, große Bildungsreformen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Nein, lassen Sie mich meine Gedanken zu Ende führen. Alles super wichtige Themen: Ganztag, Stellen an beruflichen Schulen, DaZ und so weiter. Das sind alles wirklich wichtige Themen. Ich finde, wir haben da hervorragende Konzepte. Aber es sollte doch heute hier um EVi gehen. (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Zur Sache! – Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vielleicht steckt eine Strategie dahinter, indem man ablenkt. Das ist ja eine typische politische Strategie. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Man versucht, die Debatte auf Nebenkriegsschauplätze zu verschieben. Aber das wird dem Konzept EVi überhaupt nicht gerecht. Das ist ja nun wirklich ein Gamechanger. Ich führte ja vorhin aus, es geht darum, dass viele Kinder benachteiligt in die Schule starten. Wir wollen diesen jungen Menschen eben gezielt helfen, (Martin Habersaat [SPD]: Später! – Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP]) damit sie bessere Bildungschancen haben. Da haben wir mit EVi wirklich ein überzeugendes Programm vorgelegt. Das ist kein Allerweltsreförmchen. Man sagt salopp in fast jeder dritten Debatte: Sprache ist der Schlüssel zur Welt. – Aber es ist ja auch so, und das nehmen wir hier ernst, und wir bringen das auf den Weg. Das wollte ich einfach noch mal betonen.

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Martin Balasus CDU

Für die Schulen, für die Kinder wird das von enormer Bedeutung sein. Ich freue mich auf das Ausrollen von EVi aufs ganze Land. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? (Martin Balasus [CDU]: Nein!) – Nein. Einen weiteren Kurzbeitrag haben wir zunächst von Lasse Petersdotter und dann von Dr. Heiner Garg.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe so ein bisschen ein Déjà-vu immer dann, wenn es eine gute Nachricht gibt, wenn wir uns doch in allem einig sind. Die Dinge, die heute in den Kieler Nachrichten standen, die Idee, auch die sprachliche Frühförderung, aber viele andere Aspekte, die bei Kita für alle eine große Rolle spielen, sind eine gute Sache. Inhaltlich ist niemand dagegen, also fokussiert man sich total auf die Formalia. Da ist der eigentlich ganz große Skandal. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Serpil Midyatli [SPD]: Nein!) Mein Déjà-vu erscheint auch ein bisschen, wenn ich an die Debatte gestern zur A 20 denke. In der Diskussion ging es darum: Wir haben hier einen Abschnitt, der wird freigegeben: Alle sind sich einig, dass das ganz toll ist – wir nicht unbedingt, (Heiterkeit) aber alle anderen sind sich wahnsinnig einig, dass das ganz toll ist. Die Debatte lief die ganze Zeit von Ihnen, Herr Dürbrook, so: Aber was ist denn mit den anderen Abschnitten? Darum muss es doch eigentlich gehen! Was ist denn mit Abschnitt 4? Was ist denn mit Abschnitt 5? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Andreas Hein [CDU]) Es ist gar nicht möglich, einen Schritt voranzukommen. (Christopher Vogt [FDP]: Willkommen in der Realität!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter! Gestatten – –

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Willkommen in der Rhetorik, und nicht in der Realität! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Serpil Midyatli SPD

Verehrter Kollege, auch wenn es bei uns beiden – bei mir noch viel länger – zurückliegt, aber teilen Sie mit mir die Auffassung, dass ein Jahr im Leben eines Vierjährigen eine verdammt lange Zeit ist? Uns geht es hier tatsächlich darum, den Kindern rechtzeitig eine Chance zu geben und nicht zu sagen, wir machen das aber erst 2028, 2029 oder 2030, und wir wissen, ehrlich gesagt, auch noch gar nicht, ob wir es für das ganze Land flächendeckend ausrollen können. (Ministerin Dr. Dorit Stenke: Das stimmt nicht!) Das ist unser Punkt: Chancen, für alle Kinder in diesem Land, rechtzeitig. (Beifall SPD) – Wir sind uns auf der einen Seite einig darin, dass ein Jahr im Leben eines Vierjährigen sehr viel ist – geradezu ein Viertel. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind uns auf der anderen Seite auch einig, dass wir so schnell wie möglich vorankommen müssen. Die Bildungsministerin wird ja gleich darauf eingehen. Ich weiß, jetzt geht die nächste Unruhe los: Warum redet denn die Bildungsministerin? – Wir kennen auch andere Bildungspolitiker, die in der Debatte geredet haben. Das finde ich ganz wichtig. Sie wird noch länger darauf eingehen können, dass wir natürlich schneller sein müssen, auch als Sie das jetzt gerade beschrieben haben, wie wir das machen. Aber das stört mich an der Debatte an der zweiten Stelle. Denn die Kritik ist auf der einen Seite, wir sind zu langsam – das kann ich nachvollziehen –, und auf auf der anderen Seite, wir sind zu schnell. Warum stehen die Dinge in der Presse? Warum reden Sie auf Parteitagen darüber? (Widerspruch und Zurufe SPD und FDP) Diese Idee, dass die Dinge zu schnell und zu langsam gleichzeitig sind, zeigt die Rhetorik und nicht die Realität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist nicht mal mehr Rhetorik, Herr Kollege!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Midyatli?

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Serpil Midyatli SPD

Es ist eher eine Feststellung. Ich stelle fest, dass Sie nach vorne gegangen sind, um uns zu sagen, dass es um das Screening der Viereinhalbjährigen ging, und uns Rhetorik vorgeworfen haben. Das gebe ich jetzt gerne an Sie zurück. – Vielen Dank. (Beifall SPD) – Mir ging es nicht nur darum, darauf hinzuweisen, dass EVi Teil der Debatte ist. Das haben Herr Kollege Koch und Herr Kollege Balasus gemacht. (Unruhe SPD) Mir ging es auch darum zu zeigen, dass es gar nicht richtig zu machen wäre, und darum, diese Rhetorik einmal darzustellen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es, wenn man regiert!) – Ja, so ist es, wenn man regiert. Aber es ist eben nicht so, dass die Rollen von Opposition und Regierung Rollen wie in einem Theater sind, sondern Rollen für unterschiedliche Verantwortungen. So lebe ich das zumindest. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD]) Da lohnt es sich auch, die Fristen anzugucken. Natürlich reden wir auch auf einem Grünen-Parteitag über die Themen, die uns alle interessieren. Natürlich sind das häufig die gleichen Themen, die wir (Lasse Petersdotter) hier auch im Parlament bewegen. Das ist doch nur sinnhaft und sinnvoll. Ich glaube, daraus sollte man auch keinen Vorwurf machen. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Kita macht für uns alle weit mehr als EVi aus. Deswegen war es richtig, dass wir hier die Debatte mal auf EVi fokussieren. Andere Aspekte werden in den nächsten Wochen und Tagen eine Rolle spielen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort. (Christopher Vogt [FDP]: Bist du jetzt dagegen oder dafür? Wie stimmst du auf dem Parteitag ab? – Heiterkeit – Weitere Zurufe –

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Dr. Kai Dolgner SPD

Könnte es nur Rhetorik gewesen sein?)

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Lasse Petersdotter! Das haben Sie auch schon mal überzeugender hingekriegt, finde ich. (Beifall FDP und SPD) Der Kollege Balasus sagt: EVi ist der Gamechanger. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Lasse Petersdotter sagt: Wir machen das so schnell wie möglich. Warum regen Sie sich denn auf, dass da was in der Zeitung steht? (Christopher Vogt [FDP]: Genau!) Jetzt fangen wir mal beim Gamechanger an. Da will ich eigentlich nur etwas wiederholen, das hätte ich gerne den Kollegen gefragt. Er hat die Zwischenfrage nicht zugelassen. Deswegen sage ich es noch mal. Serpil Midyatli hat ja den Kern des Problems beschrieben: (Martin Balasus [CDU]: Nö!) Ein Jahr lang gab es eine – ich nenne das mal höflich – Abstimmung innerhalb der Landesregierung, wer eigentlich dafür zuständig ist und ob man es haben will oder nicht. Ein ganzes Jahr ist zwischen Aminata Touré und Karin Prien verloren gegangen. Ein ganzes Jahr. Lasse Petersdotter, es ist ja aller Ehren wert, dass Sie versuchen, irgendwas zu retten. Sie sagen, wir machen das so schnell wie möglich: Nee, das haben Sie nicht so schnell wie möglich gemacht. Sie haben ein ganzes Jahr damit vertrödelt, um das deutlich zu sagen. Der Vorschlag der FDP ist nicht heute ganz spontan aus dieser Debatte entstanden, sondern der Vorschlag, den ich schon in der letzten Debatte gemacht habe, ist, auf die dritte Erprobungsphase komplett zu verzichten. Dann hätte man dieses Jahr zumindest eingeholt und wäre ein ganzes Jahr – nicht schneller, aber vielleicht wieder auf Spur gekommen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das wäre jetzt die richtige Art und Weise, wie man auf dieses Problem reagiert, lieber Lasse Petersdotter. Den Vorwurf, lieber Martin Balasus, kann ich auch Ihnen nicht ersparen: Wenn das der Gamechanger ist, wenn das wirklich so sehr dazu beiträgt – ich glaube tatsächlich daran –, dass wir es schaffen, faire Startchancen für die jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zu legen, unabhängig davon, ob sie aus einem gut begüterten Elternhaus kommen oder aus einem weniger begüterten Elternhaus, ob sie Migrationshintergrund haben oder ob sie keinen Migrationshintergrund haben: Wenn das so ist, dann hätten Sie und hätte die Landesregierung alles dafür leisten müssen, dass das so schnell wie möglich an den Start geht und nicht so, wie das hier die Opposition vollkommen zutreffend beschrieben hat. (Wortmeldung Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist die Aufgabe der Opposition, lieber Lasse Petersdotter: den Finger in die Wunde zu legen und zu zeigen, wie man es besser macht. – Herzlichen Dank.

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Kristina Herbst

Ein weiterer Kurzbeitrag kommt von Catharina Nies. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herzlichen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir fällt das ganz schwer, so stehen zu lassen, was uns hier vorgeworfen wird, dass wir irgendwie ein Jahr lang geschlafen hätten. Ich will das einmal klarstellen, und ich gebe Ihnen auch gerne die Drucksachennummern. (Catharina Johanna Nies) Frau Midyatli hat gerade gesagt, Sie haben vor drei Jahren den ersten SPD-Antrag gestellt. Stimmt nicht, (Serpil Midyatli [SPD]: Seit drei Jahren reden wir!) der erste SPD-Antrag war vom 20. Juni 2023, ist also vor etwas mehr als zwei Jahren gekommen, (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Vor zweieinhalb! – Weitere Zurufe) parallel mit einem Antrag der FDP, der kam sieben Tage später. Unser Alternativantrag kam nicht ein Jahr später, sondern am 12. Juli 2023, (Zurufe) also wenige, zwei Wochen ungefähr, später. Ungefähr zwei Wochen später waren wir in der Lage zu sagen, dass wir einen Prüfauftrag aus diesem Landtag – – (Christopher Vogt [FDP]: Genau! – Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW) – Ja, ganz genau. Herzlichen Dank. Danke schön. Ich finde das auch ganz großartig. Ich danke Ihnen, dass Sie so laut applaudieren, weil das ganz großartig ist. Wir haben die Landesregierung gebeten zu prüfen, (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Unruhe) – nicht ob – ich bitte um Aufmerksamkeit, (Christopher Vogt [FDP]: Donnerwetter!) sondern wie ein Viereinhalbjährigen-Screening in Schleswig-Holstein, also in einem Flächenland, nach Hamburger Vorbild aufgebaut werden kann. Ein Jahr später – es wurde nicht ein Jahr lang einfach nur geschlafen –, (Christopher Vogt [FDP]: Das hat niemand gesagt!) sondern ein Jahr später wurde von der Landesregierung der Zeitplan, das Konzept und die Idee vorgelegt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist passiert. Dass man ein bisschen Zeit braucht, um das alles auszuarbeiten, da bitte ich einfach um Verständnis. Dass das hier ins Lächerliche gezogen wird, finde ich absolut unprofessionell. Das muss ich auch dazu sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich muss mich noch ein bisschen damit arrangieren, dass wir hier heute wieder über alles reden und nicht über das, was wir gerade dabei sind, positiv auf den Weg zu bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe: Oh!) Ich will hier überhaupt nicht herumjammern. Es ist ein absolut herausfordernder Prozess. Ich möchte das hier mal in aller Deutlichkeit sagen. Die Sozialministerin und ich haben uns intensiv darum gekümmert, wie wir diesen Prozess auf den Weg bringen können. Wir haben die Zeit, in der wir daran gearbeitet haben, absolut gut genutzt, weil wir Materialien entwickelt haben, weil wir uns überlegt haben: Wie können wir das machen: Wie können wir das ausrollen? Wie können wir das auf den Weg bringen? Ich bin absolut bei dem, was hier gesagt wurde: Ein Jahr ist für eine Vierjährige eine wahnsinnig lange Zeit. Aber wir haben auf der anderen Seite über 1.800 Kitas, in denen Menschen arbeiten, die bisher mit diesem Verfahren überhaupt nicht konfrontiert waren (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und die bisher in diesem Land nicht gehört haben, dass das der Weg ist, der hier eingeschlagen werden soll. Wir müssen nicht nur die Kinder mitnehmen. Wir wollen die Kinder mitnehmen. Das ist doch überhaupt gar keine Frage, darum geht es doch gar nicht mehr. Es geht doch gar nicht mehr um das Ob, es geht um das Wie, und es geht darum, dass wir einen Zeitplan haben. Diesen Zeitplan werden wir gesetzlich unterlegen. Der Gesetzentwurf kommt in den nächsten beiden Monaten, und dann werden wir genau das festlegen. (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Dann werden wir all die Fragen, die jetzt hier im Raum stehen, auch beantworten können. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber auch Gesetzentwürfe brauchen Zeit. Ich finde es nach wie vor ein gutes Vorgehen. Ich bin dankbar, dass unsere beiden Häuser daran intensiv arbeiten und wir ihnen diese Möglichkeit dazu geben, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dann auch stimmig ist, der passt und der natürlich genau das tut: Natürlich werden wir das dort regeln. Das haben wir von dieser Stelle aus schon angekündigt. Natürlich werden wir regeln, dass alle Kinder erfasst werden. Natürlich werden wir eine Pflicht für das Vorstellen aller Viereinhalbjährigen dort regeln. Natürlich werden wir auch das entsprechend hinterlegen und umsetzen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Dr. Garg? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja, die gestatte ich.

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Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Vor dem Hintergrund dessen, was Sie gerade beschrieben haben und vor dem Hintergrund dessen – was ich teile –, dass das ein durchaus aufwendiges Verfahren ist: Könnten Sie meiner Auffassung trotzdem folgen, dass man auf die Phase 3 in Ihrem Schema, das ja insgesamt aus vier Phasen besteht, die das Kita- und das Schuljahr 2027/2028 betreffen, auch aufgrund der Erfahrung – und ich nenne jetzt nicht Hamburg, wenn man das nicht mit einem Stadtstaat vergleichen will, sondern beispielsweise Hessen – tatsächlich verzichten könnte und so den Prozess um ein Jahr verkürzt? Dann wäre man zwar nicht dort, wo der SPD-Antrag uns heute hinführen will, sondern dann wäre man bei einem Jahr später, aber man hätte sozusagen immer noch ein Jahr gewonnen. – Ja, wir haben das doch auch diskutiert, und wir haben auch überlegt, ob wir das schaffen könnten, schneller zu sein. Wir haben uns dagegen entschieden, und zwar aus dem Grund, den ich eben schon genannt habe: Wir halten es nicht für realistisch, tatsächlich im gesamten Land – und das wissen Sie doch auch, was das bedeutet – an allen Kitas mit allen Kitaträger_innen eine Fortbildung durchgeführt zu haben, die es ermöglicht, dass dieses Verfahren auch mit einer guten Qualität durchgeführt werden kann. Wir haben jetzt die zweite Phase gestartet. Das ist eine wahnsinnig große Menge Menschen, die sich jetzt zu Fortbildungen eingefunden hat. Wir haben eine erste gemeinsame Veranstaltung gemacht. Dafür müssen wir schon Hallen haben. Das geht schon nicht mehr in irgendwelchen kleinen Veranstaltungsräumen. Das geht schon gar nicht mehr in einer Schule oder schon gar nicht in einer Kita. Wir müssen die Menschen qualifizieren, und wir wollen sie gut qualifizieren. Es gibt ja nur eine Chance für jedes viereinhalbjährige Kind. Die gibt es ja nicht zwei- oder dreimal. Deswegen haben wir gesagt: Wir müssen die Personen so gut qualifizieren, dass wir sicher sein können, dass wir es im ganzen Land machen können. Sie wissen alle, was eine rechtliche Verpflichtung bedeutet. Eine rechtliche Verpflichtung für die Eltern bedeutet, wir haben auch als Land die rechtliche Verpflichtung sicherzustellen, dass es an jedem Ort in Schleswig-Holstein tatsächlich stattfinden kann, in jeder der 1.855 Kitas. Ehrlich gesagt – da können Sie jetzt gleich wieder mit mir schimpfen und wieder sagen, wir seien nicht ambitioniert genug – haben wir uns das nicht getraut, weil wir nämlich wissen, was dahintersteht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: So viel zu „endlich mal machen“!) Weil das so ist, freue ich mich, dass wir heute den Vormittag dafür nutzen konnten, über dieses wahnsinnig wichtige Thema, dieses bildungspolitisch wichtige Thema, wieder einmal zu sprechen. Ich glaube, wir konnten deutlich machen, dass EVi wirklich ein wahnsinnig wichtiges Vorhaben ist, dass wir damit eine Veränderung haben werden, und zwar in Kita und Grundschule. Das bestätigen uns diejenigen Kitas und diejenigen Grundschulen, die schon teilgenommen haben. Auch das ist in einem Einführungsprozess ein wahnsinnig wichtiger Schatz, weil jede Grundschullehrkraft, die sagt: „Das ist toll, das macht zwar mehr Arbeit, aber das ist toll“, und jede Kitamitarbeiterin, die sagt: „Ja, ich habe mir das nicht vorstellen können, aber jetzt (Ministerin Dr. Dorit Stenke) merke ich, dass es gut ist“, doch ein Gewinn für das gesamte Verfahren sind. Das wird es multiplizieren und schneller voranbringen. In diesem Sinne danke ich, dass wir heute darüber sprechen konnten. Seien Sie versichert: Wir werden diesen Plan genau so umsetzen, wie wir es vorgestellt haben. Dann werden wir ein wunderbares Verfahren in diesem Land haben. Ich bin kein Mensch, der besonders stolz ist auf das, was er auf den Weg bringt, denn ich finde, das ist meine Aufgabe und meine Verantwortung. Ich sage Ihnen aber noch eines: Die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern, die gucken uns mit allergrößter Hochachtung an und sagen: „Vier Jahre, mein Gott, ihr habt Mut!“ Den Mut sollten wir haben, und darüber sollten wir uns auch freuen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Zum Schlagwort „keine Schnellschüsse“ habe ich mich hier zu Wort gemeldet. 2019 hat der heutige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann einen ziemlich grausamen Vorschlag gemacht, wie ich fand. Er hat vorgeschlagen, Kinder, die kein Deutsch sprechen, nicht in Deutschland einzuschulen. (Zuruf CDU: Das hat er nicht gesagt! – Peer

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Peer Knöfler CDU

Immer noch Fake News!) Das fand ich furchtbar, das finde ich immer noch furchtbar, das fand auch Karin Prien damals furchtbar und hat gesagt: Das ist der falsche Weg, lasst uns lieber darüber reden, Viereinhalbjährige zu screenen und zu fördern, so wie es Hamburg tut. Das war 2019, meine Damen und Herren. In den Kieler Nachrichten konnten wir im November 2022 von einem Konflikt zwischen den Ministerinnen Prien und Touré lesen, wo es um genau diese Fragen ging. Meine Damen und Herren, Hamburg ist seit 20 Jahren dabei, Hessen ist seit 15 Jahren dabei. (Beifall SPD) Sogar Bayern hat uns an der Stelle überholt. Und Sie erzählen uns heute, dass die anderen bewundernd auf Schleswig-Holstein guckten, weil wir jetzt irgendwann auch einmal nachkleckern. Das meinen Sie doch nicht ernst! (Beifall SPD und FDP – Unruhe) Frau Ministerin, ich hätte mir eine Antwort auf die im Raum stehende Frage gewünscht: Werden im nächsten Schritt nicht 50, sondern 150 Kitas bei EVi dabei sein? Das ist doch eine spannende Frage! Kann man das so skalieren, dass man das mal eben verdreifachet? Wenn man es verdreifachen kann, warum kann man es dann nicht verfünffachen oder versechsfachen oder versiebenfachen? (Beifall SPD und FDP) Frau Nies, letztlich rollen Sie eine Sache an vier Schulen genauso aus wie an 40 oder an 400. Es ist ja mitnichten so, dass die Ministerin die Schulen nacheinander besucht und das da einzeln durchexerziert. (Serpil Midyatli [SPD]: Da könnte sie schöne Bilder machen!) Es gibt durchaus Möglichkeiten, es gibt in anderen Ländern Tools, wie das sogar digital gut funktioniert, Fachkräfte zumindest an das Thema heranzuführen. Ich glaube schon, dass da mehr möglich gewesen wäre. Die Nachricht, dass 60 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund keine Kita besuchen und Schleswig-Holstein deutlich über dem Bundesschnitt liegt, was Jugendliche ohne Schulabschluss angeht, muss uns doch besorgt machen und dazu zwingen loszulegen. Mir reicht es da nicht, wenn die Sozialministerin in den Kieler Nachrichten verlautbart, um mehr Kinder in die Kitas zu holen, wolle man unter anderem die Familienzentren nutzen. Gleichzeitig erzählen mir die Familienzentren in meinem Kreis, dass sie massive Schwierigkeiten haben, ihre Arbeit aufrechtzuerhalten, weil ihre Förderung nicht dynamisiert wird, und dass sie die Stundenzahl für Mitarbeitende von Jahr zu Jahr reduzieren müssen, damit sie mit der Landesförderung weiter klarkommen. Das ist doch keine gute Lösung im Sinne der Kinder. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Die Ministerin hat gesagt, es sei zukunftsvernichtend, wenn man da nichts tut. Das finde ich auch: Es ist zukunftsvernichtend, wenn Sie die Lösung kennen, aber nicht zur Anwendung bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil der Kollege Habersaat ein Zitat von Carsten Linnemann aus dem Jahr 2019 in die Debatte gebracht hat, das auch damals zu einer bundesweiten Debatte geführt hat. Carsten Linnemann hat nicht gesagt, dass Kinder, die kein Deutsch sprechen, nicht zur Grundschule gehen sollten. Herr Habersaat, es ist populistisch, was Sie hier gesagt haben. (Beifall CDU) Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin; Carsten Linnemann hat gesagt: „Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Kind, das kaum Deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen.“ Weiter heißt es bei der Tagesschau: Linnemann „schlägt für betroffene Kinder eine Vorschulpflicht vor“. – Das ist doch etwas ganz anderes als das, was Sie hier gesagt haben! (Beifall CDU) So können wir nicht miteinander diskutieren; es muss hier um die Sache gehen. Deshalb war es mir wichtig, hier noch einmal einzusteigen. Aber ich ende versöhnlich. Meine Damen und Herren, viele von Ihnen wissen nicht, dass ich bereits auf einem Landesparteitag der Grünen war, nämlich im Jahre 2008 als Landesvorsitzender der Jungen Union auf Einladung von Robert Habeck. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und es war bestimmt nicht langweilig!) Es ist doch gut, dass Parteitage stattfinden und die Diskussion parteiübergreifend geführt wird. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe)

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich einmal vor: Sie schauen sonntagmorgens in den Kühlschrank und nehmen die Milch heraus, nur um festzustellen, dass sie von den kleinen Wichteln leer getrunken wurde. Bisher hieß es dann: Es gibt leider doch keinen Pfannkuchen. Denn nicht jeder hat eine eigene Kuh oder eine Tankstelle um die Ecke, und nicht jeder wohnt an der Grenze und kann schnell zum Einkaufen nach Dänemark fahren. Mit unserem Gesetzentwurf wird das anders: Da können Sie zum Warenautomat oder Supermarkt gehen und Ihre Milch kaufen. (Beifall CDU – Unruhe) So kann auch die Laune am Sonntagmorgen wieder gerettet werden. In vielen Ländern ist es völlig normal, sonntags einkaufen zu gehen. Viele Menschen wünschen sich das verständlicherweise auch für Deutschland. (Minister Claus Ruhe Madsen) (Beifall CDU und FDP – Anhaltende Unruhe) Für viele hat sich der Charakter des Sonntags verändert, weg von Sonntagsbraten und Sonntagsspaziergang hin zu online Essen bestellen, online shoppen, streamen, Sport und Aktivität. Der Sonntag ist für sie wie der Samstag, nur bisher ohne die Möglichkeit, Lebensmittel zu kaufen. Das zeigt übrigens auch, dass sich die Erholung von Menschen verändert hat. Die Schließung am Sonntag ist für viele nicht mehr zeitgemäß, und dafür habe ich viel Verständnis. (Beifall CDU) Es gibt aber auch einen Teil der Gesellschaft, der das kritisch sieht, für den die Sonn- und Feiertagsruhe einen hohen Stellenwert hat, der sich sorgt, dass der Sonntag als Ruhetag durch geöffnete Supermärkte gestört wird, der den Arbeitnehmerschutz gefährdet sieht. Auch das kann ich nachvollziehen. Unsere Aufgabe war es, diese beiden Ansichten zusammenzubringen, einen Kompromiss zu finden. In der Natur eines Kompromisses liegt es, dass er einigen nicht weit genug geht und anderen zu weit. Unser Ziel war es, für Kleinstsupermärkte ohne Personal eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die deutlich weiter geht als die bisherige Regelung in Schleswig-Holstein und sehr vielen anderen Ländern im Bundesgebiet. Auch der Landtag hat die klare Erwartungshaltung geäußert, mehr zu ermöglichen, und das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. (Beifall CDU – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Da hätte ich dich fast gehabt, lieber Herr Dr. Bernd Buchholz. In Schleswig-Holstein sollen Supermärkte mit einer Verkaufsfläche bis zu 350 Quadratmeter nach dem Vorschlag der Landesregierung an Sonn- und Feiertagen künftig öffnen dürfen, wenn sie sich in Gemeinden mit maximal 2.500 Einwohnern befinden. Das alles gilt nur, wenn kein Verkaufspersonal an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird; das will ich noch einmal deutlich betonen. Auch Geschäftsinhaberinnen und ‑inhaber dürfen nicht im Geschäft arbeiten; das haben wir festgeschrieben. Mit der Begrenzung auf 350 Quadratmeter und der Vorgabe, dass die Gemeinde maximal 2.500 Einwohner haben darf, machen wir zudem deutlich, dass es uns um die Attraktivität des ländlichen Raums und um die Daseinsvorsorge geht. Wenn Supermärkte ohne Personal sonntags nicht öffnen dürfen, macht das ihr Überleben in dünn besiedelten Regionen wirtschaftlich noch schwieriger, auch wegen des Fachkräftemangels. Wir sind hier in einem sehr sensiblen Feld unterwegs. Aus den Gesprächen zur Bäderregelung kennen wir die Haltung von Kirchen und Gewerkschaften. Wir haben sie eng eingebunden und hoffen, dass sie mit den Regelungen für die personallosen Supermärkte leben können. Mit dem Gesetzentwurf gehen wir aber an einigen Stellen noch ein Stück weiter: Auch Hofläden können sonntags öffnen, und das sogar mit Personal, wenn sie nahezu nur ihre eigenen Produkte anbieten, Stichwort Urproduktion; ansonsten gelten für sie die gleichen Regeln wie für personallose Supermärkte. Auch Warenautomaten sind Teil des Gesetzentwurfs. Hier schaffen wir Rechtssicherheit, indem wir die bestehende Praxis in eine verbindliche Regelung überführen. Unser Ziel war es immer, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die mit der aktuellen Rechtslage – Sonn- und Feiertagsruhe als verfassungsrechtlich geschütztes Gut – vereinbar sind. Es geht hier nicht rein um Arbeitnehmerschutz, weil der durch personallose Supermärkte in der Tat wenig gefährdet ist. Auch machen wir mit dem Gesetzentwurf klar, dass entsprechend Artikel 2 Grundgesetz jeder für sich selbst bestimmt, was seelische Erhebung ist. Das kann also auch Einkaufen in einem personallosen Supermarkt sein. Auch ist der Sonntag kein absoluter Ruhetag, wie einige es meinen. Ich erinnere nur an sonntägliche Spiele großer Fußball- und Handballvereine in Flensburg, Lübeck und Kiel. (Zuruf: Sehr gut!) Ein weiterer Vorwurf, den ich direkt mit abräumen möchte, sind die gewählten Begrenzungen. Nach der Verbändeanhörung haben wir die Einwohnergrenzen angehoben und an die Förderung für MarktTreffs angepasst. Bei der Größe der zulässigen Ladenfläche liegen wir mit 350 Quadratmetern etwas unter diesen Förderbedingungen. Damit wollen wir das Risiko möglicher gerichtlicher Überprüfungen verringern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kompromisse der beste Weg sind, um Verbesserungen durchzusetzen, denn niemandem ist geholfen, wenn unser Gesetz weggeklagt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Minister Claus Ruhe Madsen) Mit dem Gesetzentwurf legen wir einen guten Kompromiss vor, der die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum verbessert, Einkaufsmöglichkeiten schafft und gleichzeitig den Sonntag als Ruhetag respektiert. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf CDU: Gut! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mutlos! Einfach mutlos!)

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Kristina Herbst

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute ausgeweitet. Diese steht jetzt auch allen Fraktionen zur Verfügung. Bevor wir fortfahren, begrüßen wir aber bitte gemeinsam auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Klosterhof-Schule aus Itzehoe. – Herzlich willkommen! (Beifall) Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick sehr technisch wirkt, tatsächlich aber eine enorme gesellschafts- und strukturpolitische Bedeutung für unser Land hat. Es geht um die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes, darum, personallosen Kleinsupermärkten, Direktvermarktungsstellen und Warenautomaten verlässlich auch an Sonn- und Feiertagen das Öffnen zu ermöglichen. Ich sage für die CDU-Fraktion ganz klar: Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Gesetzentwurf ist notwendig, er ist ausgewogen, und er ist ein klares Bekenntnis zu lebendigen ländlichen Räumen in Schleswig-Holstein. Deshalb ist er alles andere als mutlos, lieber Kollege Buchholz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mutlos! Mutlos!) – Das war ja schon der erste Zwischenruf, bevor ich überhaupt begonnen habe. Wir alle kennen doch die Situation. In vielen Dörfern haben kleine Supermärkte längst geschlossen. Lange Wege zur nächsten Einkaufsmöglichkeit werden zur Normalität. Diese Zentralisierung, muss man zugeben, war landesplanerisch bisher auch so gewollt. Das bedeutet aber vor allem für ältere Menschen, Familien und Menschen ohne Auto eine reale Einschränkung ihrer Lebensqualität Der ländliche Raum verliert dadurch Attraktivität, und das hat Folgen für Schulen, Kitas, Vereine, für das gesamte Gemeindeleben. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Er schafft rechtssichere Rahmenbedingungen – das betone ich hier: rechtssichere Rahmenbedingungen. Es nützt ja nichts, das, was man vielleicht fordern möchte, reinzuschreiben, und hinterher – der Minister hat es gesagt – wird es rausgeklagt. Wir brauchen rechtssichere Rahmenbedingungen, damit moderne, digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 350 Quadratmeter Verkaufsfläche in Gemeinden unter 2.500 Einwohnern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, ohne Personal, aber natürlich zugänglich für alle. Damit ermöglichen wir etwas, das in vielen Regionen längst Realität werden müsste, nämlich verlässliche Nahversorgung vor Ort. Wir als CDU – das betone ich hier auch – stehen zum verfassungsrechtlich anerkannten Sonn- und Feiertagsschutz in Deutschland. Dieser Gesetzentwurf wahrt dieses Schutzgut, und er tut dies mit Augenmaß. Denn entscheidend ist, es wird keine werktägliche Betriebsamkeit erzeugt – kein Verkäufer, keine Auffüllarbeiten, kein Warenumschlag. Es handelt sich um kleine Verkaufsflächen mit begrenztem Sortiment. Die Kundenströme bleiben überschaubar, aber selbstverständlich kann – genau für solche Beispiele – am Sonntag Milch gekauft werden, damit Pfannkuchen gemacht werden können. Damit bleibt der Charakter des Sonntages unangetastet, und gleichzeitig schaffen wir dringend notwendige Versorgungssicherheit. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ohne Milch geht, ohne Ei geht es schlecht!) Im Übrigen wollen wir natürlich auch den Kundenwünschen entgegenkommen. Diese Balance überzeugt uns als CDU. Mit § 8c Ladenöffnungszeitengesetz wird erstmals geregelt, dass auch landwirtschaftliche Direktvermarktungsstellen auf eigenen Betriebsflächen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Höfe, die zunehmend in Direktvermarktung investieren, um wirtschaftlich stabil zu bleiben. Auch hier wird sinnvoll begrenzt: nahezu nur selbst erzeugte Produkte mit den üb- (Rasmus Vöge) lichen zehn Prozent als Zukaufsgrenze der Urproduktion. Das stärkt regionale Wertschöpfung, kurze Lieferketten und echte Qualität aus Schleswig-Holstein. (Beifall CDU, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gerade nach den widersprüchlichen Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte – das zu betonen ist auch wichtig – braucht es an dieser Stelle Klarheit. Der Gesetzentwurf schafft diese Klarheit und ermöglicht bis zu drei Warenautomaten mit einem Volumen von insgesamt sieben Kubikmetern. Das erscheint klein, aber es ist aus unserer Sicht genau die richtige Größenordnung, um Versorgung zu ermöglichen, ohne den Sonntagsschutz auszuhöhlen. Mit diesem Entwurf reagieren wir auf Digitalisierung im Handel, Fachkräftemangel, verändertes Konsumverhalten und die Notwendigkeit, den ländlichen Raum zu stärken. Wir schaffen Rechtsklarheit, Planungssicherheit und Zukunftsorientierung. Wir als CDU begrüßen besonders, dass die Landesregierung eine Evaluation nach drei Jahren vorsieht. So stellen wir sicher, dass mögliche Fehlentwicklungen erkannt und korrigiert werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein wirklich gutes Beispiel dafür, wie kluge Regulierung aussehen kann: maßvoll, rechtskonform, bürgernah und zukunftsorientiert. Er sorgt dafür, dass Versorgung dort möglich ist, wo sie heute gefährdet ist. Er schützt gleichzeitig den Sonntag als Tag der Ruhe und der seelischen Erhebung. Diese Worte – seelische Erhebung – die einem vielleicht altmodisch oder konservativ oder aus der Zeit gefallen erscheinen, (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das passt doch!) sind aber wichtig, und dazu stehen wir. (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU] und Heiner Rickers [CDU]) Wenn Sie sagen, dass das zu uns passt, dann ist das richtig. Die CDU ist möglicherweise manchmal langweilig, aber sie ist eine gute Regierungspartei, die verantwortlich handelt und Politik macht. (Beifall CDU) Wir unterstützen Handel und Landwirtschaft. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz mit voller Überzeugung zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie bitte mit mir noch Beate Bäumer für die katholische Kirche. – Herzlich willkommen im Landtag! Als Nächster hat Lasse Petersdotter das Wort, der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem, was jetzt vor uns liegt, werden wir mehr Flexibilität ohne zusätzliche Sonntagsarbeit ermöglichen. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit. Wir nutzen die Potenziale der Digitalisierung, und wir verstärken die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Worum geht es? – Wir werden personallose Kleinstsupermärkte ermöglichen. Ich weiß ganz genau, dass jetzt alle auf die Quadratmeterzahl und auf die Einwohnerzahl gucken. Denn wir werden es auf der einen Seite von den Quadratmetern her ermöglichen – bis zu 350 Quadratmeter, bei MarktTreffs bis zu 400 Quadratmeter –, und bei den Gemeinden wird es sich um Gemeinden von bis zu 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern handeln. So ein bisschen mit der Debatte von eben im Bauch wette ich schon jetzt: Das ist ein Unding. Was passiert denn eigentlich ab 351 Quadratmetern? Was passiert denn eigentlich bei 2.501 Einwohnern? – Das ist doch die eigentliche Debatte. (Unruhe FDP) „Es hat doch gar keinen Wert, was Sie hier beschließen, sondern eigentlich geht es doch nur um jede Gemeinde über 2.501 Einwohner“, so wird die Diskussion gleich laufen. Sie können es ja mal beobachten – abwarten. Ich will daran erinnern – zu den Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohner_innen –: Wir haben über 1.104 Gemeinden in Schleswig-Holstein, (Anhaltende Unruhe FDP) (Lasse Petersdotter) 900 von denen zählen in diese Gruppe. Das heißt, wir finden hier eine Lösung für sehr, sehr viele Menschen. Wir müssen wieder einmal überlegen: Mit welcher Begründung machen wir eine solche Ausnahme? – So wie ich das bisher verstanden habe, ist es so, dass wir diese Ausnahmen nicht einfach so für das ganze Land ausrollen können, sondern dass es eine gewisse Begründung über die Versorgungssicherheit des ländlichen Raumes braucht. Eine gewisse Offenheit habe ich als Kieler durchaus, solche Regelungen auch für den urbanen Raum zu finden. Zwar mag bei uns in Kiel die Daseinsvorsorge noch stärker als in anderen größeren Städten gesichert sein, aber es ist eine große Herausforderung, die Einkäufe an einem Sonntag zu erledigen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Da muss man immer zur Tankstelle gehen, und wenn man sich heutzutage eine handelsübliche Tankstelle ansieht, dann sieht es dort schon so aus wie in einem kleinen Supermarkt, nur mit sehr schlechten Preisen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Dann geh zum Bahnhof!) Wenn mich in Kiel dann natürlich jemand fragt: „Warum kann denn nicht auch in Kiel ein Supermarkt mit Automaten öffnen, wenn das in kleineren Orten geht?“, dann sage ich: wegen der seelischen Erhebung. Herr Kollege Vöge, das mag dann für Sie sehr nachvollziehbar sein, in meinem Wahlkreis ist es das nicht für jeden. Insofern kann ich nachvollziehen, dass wir Bundesverfassungsgerichtsurteile haben und hier einen Weg finden, der weder die seelische Erhebung irritiert noch die werktägliche Betriebsamkeit, denn: Automaten gehen nicht in die Kirche, und sie müssen am Sonntag auch nicht bei der Familie sein. Wir schaffen hier also eine Lösung, die bürokratiearm ist, und das finde ich ganz wichtig, denn wir schaffen letztendlich eine neue Regulierung, wo vorher Rechtsunsicherheit bestand. Wir schaffen eine bürokratiearme Lösung, indem nicht jeder Kleinsupermarkt beantragt und genehmigt werden muss, sondern man über Kontrollen ermittelt, ob die Kubikmetervoraussetzungen bei dem einzelnen Automaten wirklich erfüllt sind. Da muss man sich auch nicht jeden ständig angucken. Wir werden nach drei Jahren evaluieren, und das finde ich auch ganz wichtig und sinnvoll. Wir starten jetzt das parlamentarische Verfahren. Dabei werden wir viel darüber sprechen: Was passiert eigentlich ab 351 Quadratmetern? Ich freue mich auch auf diese Debatte. Und was passiert in den urbanen Räumen? – Ich glaube, wir haben hier ein Thema, bei dem wir immerhin eine breite Offenheit haben. Ich freue mich daher sehr auf die parlamentarische Debatte. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Eka von Kalben

Für die SPD hat Kianusch Stender das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Herr Minister, nach gestern muss ich erst einmal sagen: Nachdem Sie Ihre tiefe Betroffenheit darüber ausgedrückt haben, wie wenig Ihre Arbeit hier in diesem Hause wertgeschätzt wird, von mir noch einmal ganz offiziell: Vielen Dank für Ihre Bemühungen auch in dieser Sache und in der Sache der A 20. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Ich lade Sie auch gern an einem Sonntag zum Pfannkuchenessen ein. Ich habe nämlich noch keine kleinen Zwerge, die Milch aufbrauchen am Sonntag. Gestern hat die CDU hier auch über schnelle Verfahren gesprochen – über Demokratiegefährdung, weil sich Prozesse so ziehen. Die Leute würden nicht mehr verstehen, warum Dinge so lange brauchen. Meine erste Rede hier im Landtag war letztes Jahr im Mai, und zwar genau zu diesem Thema Ladenöffnungszeiten. Es hat also seit der letzten Befassung im Parlament ganze eineinhalb Jahre gedauert, bis uns die Landesregierung diesen Gesetzentwurf präsentiert, und das in dem Wissen, dass da draußen Unternehmen auf Klarheit in dieser Frage angewiesen sind; in dem Wissen, dass Ämter die Schließung von Betrieben androhen. Wir reden also heute nicht nur über Ladenöffnungszeiten, sondern über das, was es bedeutet, wenn Politik zu lange braucht. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Nehmen wir einmal eine Gemeinde: 1.500 Einwohner, Sportverein, Grundschule, Kita, das war es dann aber auch schon fast. Das Freibad musste aus Kostengründen schließen, das Bushaltestellenschild ist nur noch Deko am Dorfplatz, und jetzt gibt es da noch diesen einen kleinen Tante-Emma-Laden, der (Kianusch Stender) sich in den letzten Jahren gerade so wirtschaftlich halten konnte. Der Preisdruck steigt, die Anzahl der großen Wettbewerber in den Nachbarorten auch. Wenn jetzt dieser Laden schließen würde, dann geht die Spirale in der Regel weiter. Menschen ziehen weg, die Grundschule verliert Anmeldungen, der Kindergarten füllt sich nicht mehr. Das Dorf verwaist immer weiter. Genau diese Spirale ist an vielen Stellen in Schleswig-Holstein Realität. Das ist ein ganz konkretes Problem, für das es Lösungen braucht. Ich zum Beispiel finde die Förderung der MarktTreffs wirklich gut, weil sie ein Instrument sind, das die Nahversorgung weiter gewährleistet. Es ist wichtig, dass wir dafür sorgen, dass die Oma mit ihrem Rollator um die Ecke zum Einkaufen gehen kann und keinen Fahrservice bis ins nächste Dorf braucht. Das ist eine Frage von Teilhabe, und es ist auch eine Frage des Respekts, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Wir wissen aber alle: Förderrecht allein kann diesen Trend nicht aufhalten. Die Idee der Tante-Enso-Läden, die in einem genossenschaftlichen System im ländlichen Raum genau diese Versorgung sicherstellen wollen, sind deshalb ein weiterer guter Ansatz. Das Besondere an dem Projekt ist, dass die Läden in Teilen personallos arbeiten. Man kann in den Markt gehen, seine Einkäufe am Ende selbst scannen und den Laden wieder verlassen. Die Mitarbeitenden füllen zwei- bis dreimal die Woche die Regale auf, aber das war es auch fast schon. Durch dieses System trägt sich die Genossenschaft wirtschaftlich. Ehrlich gesagt, Tante-Enso-Läden sind auch nicht die einzigen. EDEKA-Märkte, MarktTreffs und einige mehr verfolgen gerade ganz ähnliche Konzepte. Ohne Beratung oder einen Schnack an der Kasse einkaufen zu gehen, kann man so oder so finden, aber so eine große Veränderung zum Status quo ist das ehrlich gesagt gar nicht. Wir haben heute schon in jedem IKEA und in fast jedem Supermarkt Selfscankassen. Landwirtschaftliche Betriebe bieten Lebensmittel in Warenautomaten an. Jetzt kommt in diesem Gesetzentwurf ein neuer Aspekt hinzu: Die Öffnung dieser – laut Gesetzentwurf – personallosen Kleinstsupermärkte an Sonnund Feiertagen. Wir haben schon in der letzten Plenardebatte und in der Ausschussberatung darüber gesprochen: Ich finde, am Ende steht eine Gewissensentscheidung. Ist uns die Sonntagsruhe so viel wert, dass wir die Läden sonntags nicht öffnen, auch wenn dort keine Menschen arbeiten? Oder wollen wir diese Eröffnungen ermöglichen unter der Voraussetzung, dass sichergestellt ist, dass dort an diesem Tag wirklich keiner arbeitet? Wir haben die Frage für uns beantwortet. Wir wollen, dass die Öffnung der Geschäfte unter strengen Limitierungen erlaubt wird. Wir sehen zum Beispiel den Effekt, dass so eine Verschiebung im Markt stattfinden würde. Menschen aus größeren Orten mit mehr Einkaufsmöglichkeiten – Herr Petersdotter, da muss jetzt Kiel ganz stark sein – würden an einem Sonntag vielleicht auch in kleinere Orte fahren, wenn ihnen am Sonntag noch etwas Wichtiges fehlt. Dadurch können diese Läden im Verhältnis mehr Umsatz erwirtschaften und sich damit am Standort halten. Wir sehen darin auch eine weitere soziale Frage, denn wer am Sonntag noch für ein Frühstück einkaufen will, kriegt heute schon weit mehr als nur das Nötigste an einer Tankstelle oder am Kiosk, dort aber zu erheblich teureren Preisen. Es geht also hier wirklich auch um den Geldbeutel. Sie hören: Unsere Unterstützung für eine Veränderung der Situation haben Sie. Im Ausschuss wollen wir aber gern noch über die Limitierungen sprechen. Herr Petersdotter, ich finde, das ist sehr wohl erlaubt. Da geht es nämlich nicht um die Frage: Was ist jetzt mit dem 2.501. Einwohner? Sondern es geht um die Frage: Wie kommen diese Grenzen eigentlich zustande? 400 oder 350 Quadratmeter, 2.500-Seelen-Gemeinden. Ist das Willkür? Was hätte es für einen Effekt, wenn man diese Zahlen tiefer oder höher ansetzt? Das möchten wir im Ausschuss gern noch einmal besprechen. Wir müssen auch über einen anderen Aspekt sehr ernsthaft reden: Hält dieser Gesetzentwurf einer juristischen Prüfung stand? Der Kollege Vöge hat gesagt: Na klar, das ist super abgewogen, das ist gar kein Problem. – Ehrlich gesagt, da wäre ich mir nicht so sicher, gerade wenn ich mir die Stellungnahmen ansehe, die wir bisher in den Ausschussberatungen hatten. Deswegen sage ich: Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der eine Lösung für dieses konkrete Problem, das ich beschrieben habe, skizziert. Aber wo Sie uns nicht an Ihrer Seite haben, ist bei einem Gesetz, das bei der ersten Klage seine Wirksamkeit verliert. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heidgraben ist ein kleiner Ort im Kreis Pinneberg. (Zuruf SPD: So klein nun auch nicht!) – Wenn ich es richtig weiß, liegt er im Wahlkreis des Kollegen Balasus. In Heidgraben gibt es einen hurtig markt“ im MarktTreff. Den haben die Bundesrepublik Deutschland und die EU mit insgesamt 750.000 Euro gefördert. Wenn das Gesetz, das hier vorliegt, heute beschlossen wird, wird dieser MarktTreff schließen müssen, denn er hat 390 Quadratmeter Ladenfläche und liegt in einem Ort, der zum Stichtag 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner hat. Er hat auch keinen Bestandsschutz, denn es geht um die entsprechende Frist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Vielleicht könnte man unter 18-Jährige nicht mitzählen?) Herr Kollege Petersdotter, ich zitiere hier einmal den CDU-Bürgermeister aus Heidgraben: Julian Kabel kritisiert den Entwurf zur Änderung des Ladenöffnungszeitgesetzes: Er findet es sehr schade, dass diese innovative Idee, das Konzept 24/7 dieser Märkte, durch Bürokratieaufbau blockiert wird. Der hurtig markt stelle ein funktionierendes System dar, von dem die Bürgerinnen und Bürger um Heidgraben profitieren. An die Adresse des Ministeriums sagt er: Ich hätte mir mehr Mut gewünscht. Genau, meine Damen und Herren, ich hätte mir auch mehr Mut gewünscht. (Beifall SPD) Ich hätte mir mehr Mut gewünscht, Herr Minister, weil in einem anderen Bundesland, das auch CDUgeführt ist, der Wirtschaftsminister Sven Schulze in Sachsen-Anhalt mehr Mut hat (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) und ein anderes Gesetz auf den Weg bringt und sagt: Nein, diese räumlichen und quadratmetermäßigen Beschränkungen brauchen wir nicht. Wie kommt man eigentlich darauf, meine Damen und Herren, dass es so ist? – Die FDP hat – der Kollege Stender hat es ja gerade gesagt – vor anderthalb Jahren hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir genau das regeln und die Grenzen für vollautomatisierte Supermärkte ganz abschaffen wollten. Das wollen wir auch heute noch, ehrlich gesagt. Aber wir können darüber reden, wo wir uns vielleicht annähern. Fast ein Jahr später hat dann die Landesregierung einen ersten Entwurf vorgelegt und in die Verbandsanhörung gegeben. Darin stand, dass die Ortsgröße 1.100 Menschen sein muss und die Ladengröße 150 Quadratmeter. Die Begründung dafür war, dass nur durch diese Regelung die entsprechenden Regelungen der Verfassung zur Sonntagsruhe eingehalten würden. Dann hat die Landesregierung im Prozess der Anhörung festgestellt, dass damit fast alle im Land existierenden Tante-Enso-Läden schließen müssten. Dann hat man im Prozess die Hürden hochgesetzt, was ich begrüße. Wenigstens schon mal etwas, es geht in die richtige Richtung. Jetzt sind wir bei 350 Quadratmetern und nicht mehr bei 1.500, sondern 2.500 Leuten. Aber, Herr Petersdotter, was zeigt denn das? – Es zeigt, dass hier in einer Form von Beliebigkeit gespielt wird, weil nicht fixiert ist, wann die Sonntagsruhe dann wirklich so tangiert ist, dass das Gesetz nicht mehr in Ordnung ist. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Genau darum geht es. Wir glauben, dass man auch in Zeiten der Digitalisierung, in denen der Einzelhandel im Lande ganz andere Konkurrenzsituationen mit Internethandel hat – Herr Kollege, Sie haben es gesagt –, neue Wege gehen muss. Wir sehen, finde ich, alle die gleichen Herausforderungen, auch der Minister hat es bei der Einbringung gesagt. Aber ist die Differenzierung in diesen Zeiten wirklich noch die Frage der Laden- oder Ortsgröße? Ist die Differenzierung nicht, dass man ohne Personal und vollautomatisch unterwegs ist und man dementsprechend nicht Gefahr läuft, dass die Sonntagsruhe, die vom Grundgesetz geschützt ist, ausgehebelt wird? Wir reden hier nicht von FashionShops in irgendwelchen Einkaufsstraßen, wir reden nicht von dem Juwelier, wir reden nicht von sonst irgendwas. Wir reden von Läden zur Grundversorgung im Lebensmittelhandel. Ich glaube einfach daran, dass es gut wäre, wenn man bei einem solchen Gesetz mehr Mut hätte und sich mehr trauen würde, zu sagen: Ja, wir wollen neue Wege gehen. (Beifall FDP) (Dr. Bernd Buchholz) Ich nehme in dieser Diskussion wahr, und das will ich auch mal sagen, dass die Kirchen damit inzwischen erstaunlich pragmatisch umgehen. Denn die Kirchen sehen auch, dass das ein Versorgungselement gerade für den ländlichen Raum ist. Ich sehe jedoch bei diesem Thema keine Beweglichkeit der Gewerkschaften, obwohl es gar nicht um Personalfragen geht. Das ist eine erstaunliche Einmauerung der Gewerkschaften, zu sagen: Wir wollen keinerlei Veränderung des Ladenöffnungszeitengesetzes, am liebsten auch keine Sonntagsöffnung. Irgendwie wird da ja doch schon irgendjemand arbeiten müssen, wenn nachsortiert werden muss oder sonst was. Tut mir leid, meine Damen und Herren. Wenn wir die Modernisierung dieses Staates wollen, wenn wir moderne Konzepte umsetzen wollen, wenn unsere Verfassung uns einen Rahmen gibt, der Rahmen gewisse Flexibilitäten zulässt, dann gilt es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, diese Flexibilität weitestgehend auszunutzen. Das macht Ihr Gesetzentwurf jedoch nicht. Ich habe die Hoffnung, dass wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vielleicht noch mehr zueinander kommen, um die Chancen, die darin stecken, einfach zu heben. Denn jetzt hat EDEKA als große Handelsgruppe erklärt, sie werde keine hybriden Konzepte in Schleswig-Holstein eröffnen, wenn dieses Gesetz Gesetz wird. Tante Enso muss einen Laden in Hemmingstedt schließen, genau wie der MarktTreff in Heidgraben. (Zurufe) – Nur sonntags. Das ist ja das Schöne, Herr Minister. Dann besprechen wir das gerne im Ausschuss.

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Peter Lehnert

Herr Kollege Buchholz, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Wenn wir sonntags nicht öffnen dürfen, so sagen die Leute, dann ist das nicht mehr wirtschaftlich. Deshalb sage ich Ihnen: Ihr Gesetz verhindert viel, es bewirkt nur wenig. Wir wollen ein liberaleres Ladenöffnungszeitengesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW])

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Peter Lehnert

Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ja, wir haben uns jetzt hier über die Situation, die wir alle kennen, unterhalten. Zum Beispiel ist der Wochentag, den man häufig für die Rückreise aus dem Urlaub wählt, oft der Sonntag. So nutzt man dann die Freizeit maximal aus, ehe am Montag wieder die Arbeit ruft. Zu Hause angekommen, ist der Kühlschrank leer. Essen muss man trotzdem etwas, oder hier und da fehlt ein wichtiges Alltagsprodukt. Die Geschäfte sind jedoch geschlossen. Ob es dann die Wichtel sind, die die Milch ausgetrunken haben oder im Dänischen Nissene, ist dann halt die Frage. Aber es kann sich an einigen Stellen so darstellen, dass man halt ein Problem hat. Ich denke, viele Menschen haben sich damit arrangiert und gelernt, damit umzugehen. Angenehmer wäre es aber natürlich vielerorts, gerade in den ländlichen Räumen, wenn man am Sonntag eben mal schnell was holen könnte, was man gerade benötigt, gerade auch, weil man mittlerweile sehr viele andere Möglichkeiten zum Einkaufen hat: Die Tankstellen, die Grenzshops in der Nähe von Dänemark und weitere Regelungen. Die Bäderregelung haben wir bereits genannt, obwohl sie mittlerweile zu einem sehr, sehr diffusen System geworden ist. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf, der diesem Beispiel zumindest in Teilen entspricht, vorgelegt. Das muss man sagen. Zusammengefasst geht es um die kleineren personallosen Märkte, die dann auch am Sonntag öffnen dürfen. Das sind Märkte mit einer Fläche von unter 350 Quadratmetern in einer Ortschaft bis zu einer Bevölkerungszahl von 2.500. Am Sonntag darf dann auch kein Personal vor Ort sein, an den anderen Tagen aber schon. Das sind dann oft Konzepte, die beides können. Nicht ganz verständlich finde ich tatsächlich die Begrenzung der Ladenfläche für diese Lockerung im Ladenöffnungszeitengesetz. Es gibt durchaus viele Beispiele im Land, Herr Buchholz hat einige genannt, bei denen die Verkaufsfläche größer ist. Mir kommt da ein Supermarkt bei mir im Wahlkreis in den Sinn, und das ist der Supermarkt in Schwabstedt, der sich mit dem Tante-Enso-Konzept auf den (Sybilla Nitsch) Weg gemacht hat, der über eine Kundenkarte funktioniert und eben automatisiert ist. Wer die Region Schwabstedt kennt, weiß, dass immer sehr weit zu fahren ist. Der nächste Supermarkt ist neun Kilometer weit entfernt. Daher haben sich der Ort und alle Bürgerinnen und Bürger sehr gefreut, dass diese Möglichkeit gekommen ist. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf darf aber dieser Laden nun sonntags nicht öffnen, weil die Verkaufsfläche zu groß ist. Es ist eben ein ehemaliger EDEKA-Markt, der recht groß gebaut worden ist. Hier haben wir ein echtes Problem, das bereits angesprochen wurde. Wir müssen noch mal darüber beraten, wie wir hier Regelungen treffen können, gegebenenfalls vielleicht auch in Einzelfällen. Die weiteren Regelungen zu Hofläden und MarktTreffs, die neu gefasst worden sind, begrüßen wir. Es sind im Wesentlichen nicht die tiefgreifenden Änderungen, sondern eine Erweiterung dessen, was wir eigentlich schon haben. Schließlich gibt es die Badeorte, den Grenzhandel und so weiter, die dementsprechend ein vielfältiges Angebot bieten. In gewisser Weise kann man halt auch schon sonntags an vielen Orten einkaufen. Die Nachfrage ist da. Wir sind der Meinung, dass es ein Gesetz ist, das mit der Zeit geht. Ein Gesetz, mit dem wir als SSW mitgehen könnten, aber unter der Maßgabe, dass wir uns verschiedene Punkte noch mal ansehen. Was wir nicht teilen, ist die Argumentation der Landesregierung im Gesetzentwurf. Da wird wirklich sehr hochgestochen. Es wird ein düsteres Szenario aufgestellt. Immer mehr Geschäfte schließen in ländlichen Orten, Schulen und Kitas schließen, die Post macht auch dicht. Da kann ich nur sagen: Werfen Sie bitte einmal einen Blick ins Postgesetz. Dort ist nämlich geregelt, dass es ab einer gewissen Größe der Gemeinde gar nicht zu einer solchen Schließung kommen darf. Doch nun zurück zum eigentlichen Thema, der ländliche Raum. Dem geht es schlecht, und ja, der soll gestärkt werden. Aber es wird suggeriert, Familien würden aufgrund dieser Regelung, die jetzt vorgelegt worden ist, aufgrund eines solchen Geschäftes, welches dann eben auch am Sonntag geöffnet hat, zuziehen. – Vielleicht ein bisschen hoch formuliert. Auch die Lebensqualität würde steigen, eine Annahme, die meines Erachtens ein bisschen überhöht ist. Zwei weitere Realitäten möchte ich auch noch anbringen: Erstens, zum Sachverhalt des Anreizes der Unternehmen, hier ins Geschäft einzusteigen. Wenn man an sechs Tagen in der Woche keinen ausreichenden Gewinn erzielt, dann hilft auch der siebte Tag wenig. Eine Goldgräberstimmung erwarte ich für dieses Unternehmertum jedenfalls nicht und schon gar nicht mit einer Begrenzung der Ladenfläche. Zweitens muss gesagt werden, dass man die Fachgeschäfte vor Ort durch ein solches Angebot nicht stärkt. Das Kauferlebnis entfernt sich immer mehr vom Dienstleistungsgewerbe. Man gewöhnt sich daran, dass es zum Einkaufen immer weniger Menschen braucht, die dieses ermöglichen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Fachgeschäfte vor Ort, die keine Sonntagsöffnung ermöglichen oder sich investitionsmäßig eine Automatisierung nicht leisten können, haben dann das Nachsehen, weil sie das Sonntagsangebot nicht liefern können. Das ist auch noch einmal ein Punkt, über den man nachdenken sollte. Natürlich ist es der Entwicklung dieser Zeit geschuldet, und es muss auch kein Elend sein. An der Stelle sind wir uns einig. Trotzdem täte es gut daran, dieses Gesetz mit etwas mehr Realität begleitet zu wissen. Wir als SSW freuen uns darauf, wenn es gelingt, dass es für einige Menschen sonntags möglicherweise zu volleren Kühlschränken und auch zu einer vollen Milchpackung führt. Aber für die meisten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner – das muss man abschließend auch sagen – bleibt doch alles, wie es schon immer war. (Beifall SSW)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Christopher Vogt, das Wort. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Christopher Vogt FDP

Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil das Thema Nahversorgung im ländlichen Raum ganz entscheidend für dessen Zukunftsfähigkeit ist. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Christopher Vogt) In Sonntagsreden wird immer gern – der Kollege hat es gemerkt, immerhin – davon gesprochen, dass man den ländlichen Raum stärken wolle und so weiter. Dann muss man es auch an den entsprechenden Stellen machen. Wir diskutieren hier über ein ganz entscheidendes Thema, und zwar, wie man zukünftig den Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Raum organisiert. Ich verstehe nicht, dass man über Begrenzungen für Läden spricht, in denen niemand arbeitet. (Beifall FDP) Der Sonntagsschutz soll in erster Linie Menschen schützen, die dort beschäftigt sind; wenn dort niemand beschäftigt ist, ergibt das keinen Sinn. Deshalb sind meiner Meinung nach diese ganzen Beschränkungen unsinnig. Ich finde es gut, dass die Koalition vorgeschlagen hat, die Grenzen bei den Quadratmetern Ladenfläche und bei den Einwohnerzahlen hochzusetzen. Das ist auch für meinen Heimatort ein wichtiges Thema, weil wir ein solches Projekt haben. Wenn geäußert wird, dass die Einschränkungen nur am Sonntag gelten und da keiner arbeitet, und man fragt, warum der Sonntag so wichtig ist, dann sage ich: Er ist deshalb so wichtig, damit sich diese Konzepte im ländlichen Raum lohnen. Wir haben mittlerweile viele Schlafdörfer in Schleswig-Holstein, und die meisten Menschen erledigen ihren Einkauf dort, wo sie arbeiten, und ihren Wocheneinkauf und so weiter in größeren Läden in der Stadt. Aber die kleinen Läden funktionieren nur, wenn man am Sonntag – wenn die Menschen oft zu Hause sind – dort konsumieren und einkaufen kann. (Beifall FDP, Kianusch Stender [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Deshalb ist der Sonntag so wichtig. Es ist also keine banale Frage nach dem Motto: Am Sonntag sollen die Leute sich doch anders organisieren. Das ist für diese Konzepte wichtig, damit sie funktionieren. Wir haben ein solches Projekt – ich habe es gerade gesagt –, das jetzt auch rechtlich quasi zulässig wäre. Aber auch dort ist es so wie vielerorts – wir hatten es in Heidgraben erlebt: Diese Orte brauchen oft bei ihren Konzepten eine Förderung. Frau Ministerin, das ist vielleicht ein Thema, über das wir einmal sprechen können. Das zuständige Landesamt ist hinsichtlich der Förderungen für Projekte im ländlichen Raum – um es freundlich zu sagen – sehr langsam und sehr sperrig. Das betrifft das Thema Ärztehäuser, das betrifft das Thema Einzelhandel. Es läuft nicht gut in diesem Amt; das muss sich dringend ändern. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Landesplanung, die ein extremes Problem mit sich bringt. Viele Orte kümmern sich nur um solche Projekte, auch mein Heimatort, weil die Landesplanung so starre Vorgaben beim Einzelhandel macht – wie die Begrenzung der Quadratmeterzahlen –, aber auch beim Lebensmitteleinzelhandel. Wir machen in meinem Heimatort das Ganze nur, weil wir keinen Supermarkt ansiedeln dürfen. Unser Laden hat geschlossen, weil sich das mit ein paar hundert Quadratmetern wirtschaftlich nicht rechnet. Ein Supermarkt würde funktionieren – wir haben Angebote –, aber der darf nicht kommen, weil wir innerhalb eines Zehnkilometerradius um das Mittelzentrum Mölln liegen und kein ländlicher Zentralort sind. Warum verbietet man Orten, in denen Menschen einen Laden eröffnen wollen, dass sich ein Supermarkt ansiedeln kann? (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Dann spricht man über solche Konzepte, weil man gar keine anderen Möglichkeiten hat, und will Fördergelder einwerben. Die Fördergelder könnten auch woanders hinfließen, wenn man die Gemeinden und die Unternehmen agieren lassen würde. Davon hat niemand Schaden, sondern viele profitieren. Wir müssen also an der Stelle die Landesplanung überdenken. Sie ist so kompliziert und so eng gefasst wie weltweit nirgendwo in dem Bereich, glaube ich. Es würde im ländlichen Raum viele Möglichkeiten geben. (Beifall FDP und SSW) Dann müsste man über solche Sachen teilweise gar nicht sprechen. (Beifall FDP und SSW)

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Peter Lehnert

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Thomas Hölck das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben eben in der Debatte bei dem Kollegen Buchholz hineingerufen, der hurtig markt müsse nur am Sonntag schließen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Wenn Sie sich einmal mit dem Unternehmer unterhalten hätten, dann wüssten Sie, dass der Markt (Thomas Hölck) aufgrund dieser Gesetzeslage komplett schließen muss. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Das liegt daran, weil er ein Grundversorger ist. Das ist für den ländlichen Raum ein Riesengewinn, ein Riesenerfolg, dass das ein Markt ist, der ein Grundversorger ist. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Aber die Ladenfläche ist zu klein. Deshalb muss er nach der personalbesetzten Öffnungszeit von 8 bis 16 Uhr 24/7 automatisch öffnen. Ich habe auch nachgefragt: Warum auch noch am Sonntag? Die Antwort war: Weil so viele Leute am Sonntag einkaufen gehen. Das kann man gut oder schlecht finden, aber das ist Tatsache. (Beifall FDP, SSW und Niclas Dürbrook [SPD] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Die Sonntage und die Feiertage – vollautomatisiert geöffnet – sind die einzige Überlebenschance für diesen hurtig markt. Deshalb müssen Sie sich bei diesem Gesetz bewegen, sonst ist dieser Markt geschlossen. Diese Größen sind meiner Meinung nach willkürlich. Die Gemeinde Heidgraben hat 2.805 oder 2.806 Einwohner. Das ist ländlicher Raum, das ist doch keine Großstadt. Aber die Tankstellen und die Autohöfe sind drei Kilometer entfernt. Die Leute gehen da an den Sonntagen einkaufen und bekommen auch die Milch für ihren Pfannkuchen. Nein, diese Vorgabe ist willkürlich und wird diesen Markt nicht retten. Das ist ein Riesenrückschritt für den ländlichen Raum, dass ein Grundversorger dann dichtmachen muss. (Beifall FDP und SSW) So können wir mit dem ländlichen Raum nicht umgehen. Wenn wir ihn stärken wollen, dann tun Sie das gerade nicht mit diesem Gesetz. – Danke schön. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD – Zuruf Minister Claus Ruhe Madsen) – Der Minister fragte gerade nach den Gewerkschaften. Ich finde die Kritik ein wenig überzogen, dass Monteure ständig hinfahren müssen, wenn etwas ausfällt. Sie müssen trotzdem hinfahren, wenn beispielsweise bei einem geschlossenen vollautomatischen Supermarkt eine Gefriertruhe ausfällt (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was?) und ein Alarm ausgelöst wird. Dann kommt der Monteur. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist das so?) Dafür gibt es Arbeitszeitrichtlinien, und dafür gibt es Sonntagszuschläge. Meiner Meinung nach ist die Kritik etwas überzogen. Wichtig in der Abwicklung ist, dass wir den ländlichen Raum stärken, und das gewährleisten Sie nur in Teilen. Bei diesem wichtigen Thema in Heidgraben schwächen Sie den ländlichen Raum. – Danke schön. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Peter Lehnert

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich hatte nicht gehört, dass der Minister dazwischengerufen hat. Das steht der Regierung natürlich nicht zu. Gemäß Geschäftsordnung sind auch keine Fragen durch die Regierung zugelassen. Aber Sie waren so freundlich, trotzdem auf den Zwischenruf, der nicht zugelassen ist, zu antworten. Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Rasmus Vöge das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind einige Argumente in den Wortbeiträgen gefallen. Denen möchte ich noch einmal entgegentreten. Frau Nitsch, Sie sprachen in einer pauschalisierenden Aussage davon, dass es dem ländlichen Raum schlecht geht. Das haben Sie so gesagt. (Sybilla Nitsch [SSW]: Nein!) Das können wir noch einmal nachlesen. Dem will ich entgegentreten. Wir haben einen lebendigen und vielfältigen Raum in Schleswig-Holstein. Pauschal zu sagen, dass es dem grundsätzlich schlecht gehe, ist sicherlich nicht angemessen. (Beifall CDU und Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich möchte auch gern auf die erneute Aussage der FDP erwidern, dass alles so mutlos sei. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Der CDU-Bürgermeister sagte „mutlos“! – Wortmeldung Sybilla Nitsch [SSW]) Ein Wort ist hier noch nicht gefallen, das ich gern einordnen möchte, und das ist die Bäderregelung in Schleswig-Holstein. Sie stellt eine große Ausnahme für unser Land dar. Im Zusammenspiel zwischen Sonntagsöffnung, Bäderregelung, Sonntagsschutz und verfassungsrechtlichen Vorgaben möchte ich an dieser Stelle betonen, dass das, was wir vorlegen, (Rasmus Vöge) ein sehr vernünftiger und ausgewogener Kompromiss ist.

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Peter Lehnert

Kollege Vöge, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Frau Kollegin Nitsch?

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank. – Kann es sein, dass Sie Teile meiner Rede missverstanden haben? Dann möchte ich das gern aufgeklärt wissen. Ich habe nicht gesagt, dass ich der Meinung bin, dass es dem ländlichen Raum schlecht geht. Ich kann Ihnen an der Stelle auch sagen: Ich vertrete Landkreise, die nur ländlich geprägt sind, und weiß ganz genau, was sich da abspielt. Ich liebe den ländlichen Raum, und deshalb setze ich mich immer für ihn ein. Ich habe wiedergegeben, was in der Beschreibung des Gesetzentwurfes suggeriert wird. Es wird suggeriert, Familien würden aufgrund eines solchen Geschäfts, welches auch am Sonntag geöffnet hat, zuziehen. Ich habe mich auf den Begründungstext in dem Gesetzentwurf bezogen. Es ist nicht meine Haltung, dass es dem ländlichen Raum schlechtgeht. Ich habe die Begründung aber so verstanden, dass das suggeriert wird. Das möchte ich an der Stelle einmal klarstellen. – Vielen Dank für Ihre Klarstellung, sehr verehrte Frau Kollegin Nitsch. Das Zitat ist so gefallen: Dem ländlichen Raum geht es schlecht. – Dem wollte ich entgegentreten. – Vielen Dank. Ich möchte noch einmal die Bäderregelung ansprechen. Die ist nämlich an dieser Stelle noch nicht erwähnt worden. Das gehört auch dazu, wie man zu den Grenzen kommt, die wir im Gesetzentwurf haben, weil wir eben nicht nur die werktägliche Öffnung, sondern auch den Sonntagsschutz und die Bäderregelung als große Ausnahmen in SchleswigHolstein haben. Auch das muss beachtet werden. Abschließend möchte ich dem Kollegen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg sagen, dass er sicher sein kann, dass sein direkt gewählter Abgeordneter auch mit dem Bürgermeister und dem stellvertretenden Bürgermeister der entsprechenden Gemeinde im steten Austausch ist, damit wir auch dort zu einer vernünftigen Lösung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Herzogtum Lauenburg kommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Christian Dirschauer SSW

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat das Thema Blindengeld bekanntlich nicht zum ersten Mal auf die Tagesordnung dieses Hauses setzen lassen. Neben einer Anhebung auf das Durchschnittsniveau aller Bundesländer haben wir allein in dieser Wahlperiode unter anderem auch eine Erhöhung zumindest im Rahmen des bestehenden Haushaltstitels gefordert. Wenn Geld da (Christian Dirschauer) ist, meine Damen und Herren, dann sollte man das auch nutzen. (Beifall SSW und FDP) Und, oh Wunder, zwar wurde die zum April dieses Jahres beschlossene Erhöhung um 25 Euro von der zuständigen Ministerin gerade noch als maximal möglicher schwarz-grüner Kompromiss dargestellt – ich glaube, das war letzte Woche Montag bei den Haushaltsberatungen –, aber zumindest diese kleinste Lösung scheint jetzt doch zu kommen. Zumindest ist in der Presse zu lesen, dass die Koalition den entsprechenden Haushaltstitel nun doch ausschöpfen will. Angesichts der Vorgeschichte und gemessen am Bedarf fällt es mir schwer, darin viel mehr als ein Symbol zu sehen. Aber ich will natürlich anerkennen, dass es mit dieser Entscheidung wohl eine weitere kleine Blindengelderhöhung gibt. Das ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Eine pauschale Erhöhung um 25 Euro und die Aussicht auf eine weitere Anhebung in vermutlich ähnlicher Größenordnung mag sich erst mal gut anhören, aber der Blindenverband fühlt sich aus guten Gründen weiterhin nicht wirklich gehört. Denn auch diese 25 plus x taugen nun mal weiterhin nicht als Ausgleich für die gestiegenen Mehrkosten der vergangenen Jahre, zumindest eben dann nicht, wenn man ehrlich rechnet und berücksichtigt, dass diese Leistung vor der Erhöhung seit zwölf Jahren nicht mehr angepasst wurde. Wir können also nüchtern feststellen, dass Schleswig-Holstein in Sachen Blindengeld trotz dieser kleinen Korrekturen das Schlusslicht aller Länder bleibt. Nach jetzigem Stand müssen wir sogar davon ausgehen, dass sich dieser Abstand in der Zeit nach diesen Erhöhungen noch vergrößert und blinde und sehbehinderte Menschen bei uns im Land benachteiligt bleiben. Für den SSW kann ich hier klar sagen, dass wir eine solche Entwicklung in Sachen Blindengeld für inakzeptabel halten. (Beifall SSW und FDP) Es mag schwierig sein, exakt zu ermitteln, was es für den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile für die Betroffenen braucht. Aber blinde und sehbehinderte Menschen haben sehr plausible Argumente, die wir als Land viel ernster nehmen sollten, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Machen wir uns nichts vor: Wer blind, sehbehindert, gehörlos oder von einer anderen Art von Behinderung betroffen ist, hat nachweislich Mehrkosten, und zwar Mehrkosten, die auf die jeweilige Behinderung zurückzuführen sind. Diese Menschen müssen zum Beispiel erhöhte Strom-, Internet- oder Versicherungskosten tragen. Oder sie müssen immer tiefer in die Tasche greifen, wenn es um Teilhabe durch Mobilität – das ist bei den Blinden ganz, ganz wichtig – oder eben auch durch Gebärdendolmetschende geht, wenn wir über Gehörlose sprechen. Wer sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Blindengeld mit eher kosmetischen Änderungen begnügt, nimmt damit faktisch eine Leistungskürzung in Kauf. Unsere Forderung nach einer substanziellen Blindengelderhöhung auf das Durchschnittsniveau der Bundesländer steht ja noch im Raum und liegt weiter im Sozialausschuss zur Beratung – seit drei Jahren wohlgemerkt, meine Damen und Herren. Zeit, mal Farbe zu bekennen an der Stelle! Diese halte ich aus den genannten Gründen weiterhin für angemessen. Gerade weil hier doch eher wenig politischer Wille und Bewegung erkennbar ist, haben wir uns zur vorliegenden Initiative auf Änderung des Landesblindengeldgesetzes durchgerungen. Das war gar nicht so einfach, denn die von uns geforderte Dynamisierung kann aus unserer Sicht tatsächlich nur eine ergänzende Minimallösung sein. (Vereinzelter Beifall SSW und FDP) Wie Sie unserer Initiative entnehmen können, fordern wir die jährliche Anpassung dieser Leistung in Analogie zur Regelung bei der Rente. Wir hoffen, dass damit zumindest die stetige Entwertung des Blindengeldes verhindert werden kann. Man kann also durchaus festhalten, dass wir hier auch im Ländervergleich nicht gerade eine Luxuslösung anpeilen. Im Grunde geht es mit dieser Maßnahme um Schadensbegrenzung. An der sollte eigentlich allen Anwesenden gelegen sein. Denn auch die angekündigte Ausschöpfung des Haushaltstitels wird nicht zur signifikanten Erhöhung des Blindengeldes führen können. Dafür reicht das Geld im Topf, der ja noch mal verkleinert wurde, nicht mehr aus. Aber klar, es ist und bleibt immerhin löblich, wenn Schwarz-Grün die gesamten Mittel, die für das Blindengeld vorgesehen sind, an die blinden Menschen auszahlen will. Das klingt zwar irgendwie selbstverständlich und ist aus meiner Sicht kein Grund, sich groß zu feiern, aber sei es drum. (Christian Dirschauer) Wichtig ist und bleibt, dass wir die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen langfristig sichern. Wenn wir ehrlich sind, dann braucht es dafür nicht nur die Dynamisierung, wie wir sie heute vorliegen haben, sondern auch eine wirklich spürbare Erhöhung dieser Leistung, mindestens auf Höhe des Bundesdurchschnitts. Ich verweise noch einmal auf unseren Antrag von vor drei Jahren, der immer noch im Sozialausschuss liegt. Genau dafür werden wir uns als SSW weiter stark machen. Ich kann Ihnen sagen, das ist nicht das letzte Mal, dass wir das Thema Blindengeld auf die Tagesordnung hier haben setzen lassen. Im Dänischen sagt man: „Hvorden spiser man en elefant? – Én bid ad gangen.“ Wie isst man einen Elefanten? – Stück für Stück. Und so werde ich auch hier weiter im Sinne der blinden Menschen in Schleswig-Holstein verfahren. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Bevor ich zu den weiteren Wortmeldungen komme, begrüßen Sie bitte gemeinsam mit mir den Vorsitzenden Dr. Jürgen Trinkus sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Andrea Tschacher das Wort.

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Andrea Tschacher CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie öffnen morgens die Augen und sehen nichts – keine Farben, keine Formen, keine Orientierung. Wie fühlt sich das an? Wenn wir über das Landesblindengeld sprechen, sprechen wir über Menschen, die jeden Tag vor Herausforderungen stehen, die viele von uns gar nicht wahrnehmen. Mobilität, Orientierung, Assistenz, technische Hilfen – all das kostet Kraft, Zeit und Geld. Das Landesblindengeld ist daher ein wichtiger Nachteilsausgleich und ein wesentlicher Beitrag zur Selbstbestimmung und Teilhabe. Ich nehme wahr, wie groß der Wunsch nach Verbesserungen ist. Das lässt mich nicht kalt, und das ist mir auch keineswegs gleichgültig. Ich halte es für unsere Aufgabe, im Rahmen der Haushaltsberatungen sorgfältig zu prüfen, welche Spielräume bestehen. Wir wissen, die Menschen, die Landesblindengeld erhalten, hoffen auf eine Erhöhung. Wir sehen das, und wir ignorieren es nicht. Die SSW-Fraktion hat einen Gesetzentwurf und die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag dazu vorgelegt. Besonders den Vorschlag, das Landesblindengeld automatisch an die Rentenanpassung zu koppeln, sehe ich kritisch. Es ist richtig, dass einzelne Bundesländer direkt oder indirekt solche Dynamisierungen eingeführt haben. Andere haben sich bewusst dagegen entschieden. Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen eine Dynamisierung in SchleswigHolstein: Erstens. Es gab Jahre ohne Rentenerhöhung. (Zurufe Annabell Krämer [FDP] und Birte Pauls [SPD]) Eine Kopplung würde bedeuten, dass auch die Höhe des Landesblindengeldes in diesen Jahren automatisch stillstünde, mit Nachteilen für die Betroffenen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber es ist zwölf Jahre nicht erhöht worden! – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])

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Peter Lehnert

Frau Kollegin Tschacher, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung?

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Andrea Tschacher CDU

Herr Präsident, ich möchte meine Rede gerne fortführen.

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Andrea Tschacher CDU

Zweitens. Eine automatische Anpassung würde bedeuten, dass Änderungen künftig ohne parlamentarische Bewertung erfolgen. Damit entfiele der notwendige Raum, Bedarfe, Haushaltslage und Entwicklungen bewusst abzuwägen. (Birte Pauls [SPD]: Haushaltslage!) Drittens. Wir tragen Verantwortung gegenüber unserem Land und den Menschen, die hier leben. (Andrea Tschacher) (Annabell Krämer [FDP]: Und den Fledermäusen!) Eine automatische Anpassung könnte die Haushaltsplanung des Landes erheblich erschweren. Steigen die Renten, obwohl keine Mittel bereitstehen, wären wir trotzdem verpflichtet, das Blindengeld zu erhöhen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das spricht doch für eine sorgfältige Ausschussberatung. Unabhängig davon kann ich heute sagen: Es wird eine Erhöhung des Landesblindengeldes geben. Das ist unsere zentrale Botschaft. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Sozialausschuss werden wir zunächst die Berechnungen abwarten und auf dieser Grundlage einen Vorschlag zur Ausgestaltung erarbeiten und beraten. Anschließend werden wir den konkreten Umfang der Erhöhung festlegen. Unser Ziel bleibt es, das Gesetz im Dezember in zweiter Lesung zu beschließen, sodass die Erhöhung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann. (Zuruf SPD: Oh, so schnell!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir tragen Verantwortung für eine solide Haushaltsplanung, und dieser Verantwortung werden wir gerecht. Zugleich nehmen wir die Anliegen der Betroffenen ernst und handeln verlässlich. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Sozialausschuss und bitte um Überweisung der Vorlagen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Peter Lehnert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort der Kollegin Eka von Kalben.

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Eka von Kalben GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderung haben Rechte. Die UNBRK ist nicht so etwas wie Wohlfahrt oder Nice-tohave, sondern es ist ein internationales Recht, dem wir uns auch verpflichtet fühlen. Unsere Aufgabe ist es deshalb als Staat, in erster Linie Barrieren abzubauen, damit alle Menschen mit Behinderung teilhaben können. In zweiter Linie, wenn das nicht geht, weil es einfach faktische Gründe gibt, warum eine Barriere da ist, wenn ich also zum Beispiel nicht sehe, wie ich über die Straße gehen kann, oder wenn ich ein Geräusch nicht hören kann, braucht es Assistenz. Dann braucht es Hilfen aus der Eingliederungshilfe. Drittens braucht es für Dinge, die von diesen Punkten nicht erfasst werden, einen Nachteilsausgleich, etwa weil nicht alle Barrieren abgebaut werden können und weil nicht alle Arten von Assistenz von der Eingliederungshilfe erfasst werden. Wenn ich zum Beispiel eigentlich mit dem Bus fahren könnte, es aber spät abends ist, und ich mich unsicher fühle, weil ich nicht genau weiß, auf welche Leute ich im öffentlichen Nahverkehr treffe, dann nehme ich eben lieber ein Taxi. Das ist aber nicht automatisch eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Es ist erforderlich, das alles – viele andere Dinge wurden genannt – aus dem Nachteilsausgleich zu zahlen, aus dem Blindengeld und – dies sage ich mit Blick auf andere Bundesländer – zum Beispiel aus dem Geld, das Menschen, die nicht hören können, bekommen. Das Landesblindengeld ist also Teil des Gesamtkonzeptes, Rechte umzusetzen. Es ist ungerecht, dieses Geld nach Postleitzahlen auszuzahlen. Denn gerade in einer digitalen Welt, in der es viel auch um Geräte geht, die man kauft, sind die Kosten in Dithmarschen genauso hoch wie in Berlin, in Frankfurt oder im bayerischen Hinterland. Deswegen ist die Zahlung nach Postleitzahl und danach, wie reich ein Bundesland ist – unseres ist eben sehr arm – beschämend. Die Idee von Frau Touré, das auf die Länderebene zu bringen und alle Länder hinter sich zu vereinen, um eine bundesrechtliche Regelung zu finden, damit alle Menschen, und zwar nicht nur die Blinden, sondern auch die Menschen, die nicht hören können, einen Nachteilsausgleich erhalten, ist daher grundsätzlich richtig. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber ich betone auch: Solange es das nicht gibt – das liegt jetzt bei der Bundesregierung –, ist es unsere Aufgabe als Land, hier einzuspringen. Ich will mich da nicht herausreden, aber ich finde es schwierig, dass wir da nicht weiterkommen und bisher nicht mehr haben leisten können. Trotzdem wäre eine bundeseinheitliche Regelung der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, meine Vorrednerin hat es gesagt: Wir haben als Koalition gesagt, wir gucken uns das an und wollen mindestens diesen Titel ausschöpfen. Wir sind, lieber SSW, auch dankbar, dass Sie wieder die Initiative ergriffen haben. Ob wir wirklich zu einer gesetzlichen Regelung mit (Eka von Kalben) einer Dynamisierung kommen, das werden wir besprechen müssen. Ich glaube, das wird ein schwieriger Weg sein. Aber natürlich ist es auch schwierig, wenn wir jedes Jahr wieder neu diskutieren, ob der Titel ausgeschöpft ist oder nicht. Denn eines muss man auch sagen: Die Zahlen gehen zurück. Deswegen haben wir immer die unbefriedigende Situation, dass da noch Geld im Titel ist, was die Menschen, die nicht sehen können, eigentlich dringend benötigen. Auf der anderen Seite ist es natürlich unglaublich schwierig vorherzusagen, wie viele Menschen das Blindengeld in Anspruch nehmen werden und das genau zu kalkulieren. Im Moment gehen die Zahlen zurück, das heißt, weniger Menschen stellen einen Antrag. Aber man weiß nicht, inwiefern die demografische Entwicklung dazu führt, dass vielleicht mehr Menschen nicht sehen können. Ich glaube, wir müssen das tatsächlich einmal grundsätzlich und in Ruhe im Ausschuss besprechen. Ich danke Ihnen für die Gesetzesinitiative und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Kollegin Birte Pauls das Wort.

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Birte Pauls SPD

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein kleiner geschichtlicher Rückblick: Bei den Haushaltsberatungen vor einem Jahr haben wir feststellen müssen, dass noch 2,5 Millionen Euro da waren, die für das Landesblindengeld nicht ausgegeben worden sind. Staatssekretär Albig begründete das damit, dass bis Ende des Jahres plötzlich noch ganz viele Berechtigte einen Antrag stellen könnten. Diese Äußerung provozierte nicht nur ein Raunen und absolutes Unverständnis bei den anwesenden Betroffenen, sondern auch wir Abgeordnete saßen richtig fassungslos da und konnten nicht glauben, was wir da gerade gehört hatten. Auf unsere Frage hin, wie hoch das Blindengeld denn sein könnte, wenn der Haushaltstitel voll ausgeschöpft würde, sagte Staatssekretär Albig, dass das 47 Euro mehr pro Person und Monat wären. Einen sehr zügigen Antrag, den die Opposition noch aus der Sitzung heraus stellte und der zum Ziel hatte, diesen Haushaltstitel zum Wohle der Betroffenen voll auszuschöpfen, lehnten Schwarz und Grün ab. Stattdessen legte die Koalition einen Antrag vor, der die Erhöhung des Blinden- und Taubblindengeldes um 25 Euro vorsah, also nicht um die möglichen 47 Euro. (Annabell Krämer [FDP]: Im April!) Das war Sozialministerin Touré damals eine Herzensangelegenheit. Die Erhöhung um 25 Euro wurde dann aber nicht im Januar gezahlt – deswegen war ich ganz erstaunt, dass das eben so formuliert worden ist; das hätte ich natürlich begrüßt –, sondern erst im April. Warum erst im April? – Angeblich war es nicht möglich, die Verordnung früher zu ändern. Das lasse ich mal so stehen. Fakt ist, die Günther-Regierung hat auch an dieser Stelle schon wieder zulasten der Betroffenen gespart. Die Verzögerung hinsichtlich der Erhöhung hatte nicht nur finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen, sondern auch psychosoziale Folgen; denn die Unsicherheit und das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, belastet Betroffene zusätzlich. Schleswig-Holstein bleibt damit im Ländervergleich weiterhin Schlusslicht. Kein anderes Bundesland zahlt weniger Geld an seine blinden Bürgerinnen und Bürger. Seit dem 1. April 2025 beträgt das Landesblindengeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 225 Euro und danach dann, also ab 18 Jahren, 325 Euro. Diese Erhöhung um 25 Euro gleicht aber nicht einmal die Inflation der letzten Jahre aus. Zum Ländervergleich haben wir eben schon gehört: Wir sind und bleiben Schlusslicht. Aber damit nicht genug. Auch in der diesjährigen Haushaltsberatung wurde klar, dass schon wieder nicht alles Geld ausgezahlt worden ist, und auf Nachfragen hat die Ministerin geantwortet, dass es nicht mehr Geld geben wird, da es keinen neuen politischen Beschluss gebe. Wir haben hier das gleiche Muster wie heute Morgen, nämlich dass über die Presse irgend etwas kommuniziert wird, anstatt die Fachgremien zu beteiligen. Das hartnäckige Nachhaken und die Gesetzentwürfe der Opposition scheinen die Koalition wieder mal zum Nachdenken angeregt zu haben. Das freut uns natürlich, aber von allein würde Schwarz-Grün die Betroffenen im Regen stehen lassen. Ich bin gespannt, was die Koalition jetzt vorschlägt. Das bleibt ja auch nach Frau Tschachers Rede eben immer noch irgendwie im Grauen: keine konkreten Aussagen. Auf der Homepage des Sozialministeriums heißt es ja richtig zum Landesblindengeld: „Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwen- (Birte Pauls) dung Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.“ Das ist richtig. Was ich aber nicht verstehe, wirklich nicht verstehen will und noch nie verstanden habe, ist die Anrechnung zum Beispiel auf Leistungen der Pflegekasse. Ein Mensch ist ja nicht plötzlich weniger blind, bloß weil er im Alter Pflegeleistungen erhält. Einen Anspruch auf Teilhabe hat er ja weiterhin, aber diese Thematik begegnet uns an vielen Stellen. Wir werden uns irgendwann mal sehr intensiv damit auseinandersetzen müssen, um das zu ändern. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Zurück zu den Kosten. Die Auswahl an Hilfsmitteln ist gestiegen. Sie werden digitaler und nutzerfreundlicher, damit aber allerdings auch oft teurer. Das heißt, es müssen mehr Gelder in die Hand genommen werden, um Alltagsleistungen zu gewährleisten oder auch in Anspruch nehmen zu können. Wir bleiben dabei, dass auch die Gehörlosen einen finanziellen Ausgleich erhalten sollten, und haben bereits mehrfach ein Sinnesbehindertengeld vorgeschlagen. Das wurde regelmäßig von der GüntherRegierung abgelehnt. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ernst nimmt. Außerdem müssen die Betroffenen in politische Entscheidungsprozesse stärker einbezogen werden, um ihre Anliegen und Bedürfnisse besser zu verstehen und zu berücksichtigen. – Danke Ihnen. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP)

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Peter Lehnert

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort der Kollegin Annabell Krämer.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Jedes Jahr wieder das Landesblindengeld. SchleswigHolstein hat nach wie vor die rote Laterne. Der SSW ist mit seiner eingebrachten Forderung nach Dynamisierung wirklich bescheiden. Zunächst einmal: Danke für den Antrag, denn die Dynamisierung ist richtig und wichtig. (Beifall FDP, SSW und Birte Pauls [SPD]) Wir sehen ja, wie es sonst über zig Jahre erfolgt, dass wir keine Erhöhung haben. Aber, werte Kollegen, der Sockel ist definitiv zu niedrig. Ich brauche jetzt gar nicht die ganzen Zahlen aufführen, wie weit hinten wir liegen. Wir sind weit abgeschlagen das Schlusslicht. Selbst mit der von uns eingebrachten erwünschten Erhöhung um 75 Euro, wenn wir den Sockel vor der Dynamisierung mit unserem Änderungsantrag einberechnen würden, würden wir nur die rote Laterne – ich glaube, an Sachsen-Anhalt – abgeben, und wir wären immer noch zweitschlechtester im Bundesvergleich. (Christian Dirschauer [SSW]: Immer noch bescheiden! Ja!) Ich glaube, das ist wirklich das Allermindeste. Als wir letztes Jahr über dieses Thema sprachen, war es schon beschämend, dass die Koalition tatsächlich den Koalitionsvertrag mit den 25 Euro Erhöhung als erfüllt ansah. Das war nun wirklich mehr als eine bodenlose Frechheit. Die Erhöhung zum 1. April stellte nämlich mitnichten eine moderate Erhöhung dar, wie vom finanzpolitischen Sprecher der CDU, Ole Plambeck, verlautbart wurde. Denn wie sah sie denn tatsächlich aus? Es sind inflationsbereinigt immer noch 11 bis 17 Prozent weniger unter Schwarz-Grün. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt, die Entwertung des Landesblindengeldes in dieser Koalition beträgt immer noch 11 bis 17 Prozent. Die Anzahl der Empfänger nimmt Jahr für Jahr ab. Ja, Frau Ministerin, darauf würde ich jetzt gerne zu sprechen kommen. Sie sagten im Ausschuss letzte Woche bei den Haushaltsberatungen, ja, die Anzahl der Berechtigten nehme erfreulicherweise stetig ab. Und jetzt Obacht, werte Kollegen: Ich glaube, wir alle gehen davon aus, dass es ja erfreulich ist, dass die Anzahl abnimmt und wir bei ungefähr 2.500 Bezugsberechtigten in 2026 liegen müssen. Wir brauchen nur die Entwicklungszahlen der letzten zehn Jahre fortschreiben. Aber im sh:z-Artikel – im Detail liegt der Teufel – geht die Ministerin von 2.900 zukünftig Berechtigten aus. So kann man nämlich die mögliche Erhöhung im Rahmen des veranschlagten Haushaltstitels kleinrechnen. Das ist es nämlich. Ich lese auch die Details, Frau Ministerin. Sie haben bei der Haushaltsberatung, ich müsste jetzt hier mal meinen Zettel rausholen, um es zu zitieren, am 10. November 2025 auf die Nachfrage der FDP-Fraktion gesagt: „Eine weitere Erhöhung des Blindengeldes ist aktuell nicht geplant.“ (Annabell Krämer) Frau Ministerin, ich frage Sie ganz ehrlich: Nachdem Sie am 19. November 2025 – ich muss sagen: erfreulicherweise – etwas anderes im sh:z verlautbart haben, haben Sie dem Parlament mit Absicht die Unwahrheit gesagt? Oder hat auf Druck der Anträge von SSW und FDP ein Umdenken bei Ihnen stattgefunden? Ich möchte bitte, dass Sie dazu einmal Stellung nehmen. Ich hoffe, es ist Letzteres, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wo waren wir stehen geblieben? – Ja, ich spare gerne, das wissen Sie alle, glaube ich. Aber wir Freien Demokraten machen uns seit Jahren wie die SPD und der SSW für eine Erhöhung des Landesblindengeldes stark. Es hat mich beschämt, als ich bei den Haushaltsberatungen gesehen habe, dass tatsächlich in 2024 2,5 Millionen Euro des Haushaltsansatzes für das Landesblindengeld in die Haushaltskonsolidierung eingeflossen sind. 2,5 Millionen Euro hätte man mehr ausschütten können, hätte die Erhöhung höher ausfallen können. Hätte, und ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: selbst die 75 Euro – – Sicherheitshalber werden wir in unserem Haushaltsantrag zu den Haushaltsberatungen 2026 eine Erhöhung des Ansatzes fordern. Aber selbst wenn Sie dem nicht stattgeben: Die zusätzliche Erhöhung von 75 Euro ist im Haushaltstitel veranschlagbar. Ich empfinde es fast schon wieder als wirklich unglaublich. Sie kündigen hier auf Druck der Opposition die Erhöhung an, und ich werde Sie beim Wort nehmen, dass es diesmal nicht 25 Euro sind, wie ich hoffe. Sie wollen den Haushaltstitel ausschöpfen, dann sind das diesmal keine 25 Euro. Es sind keine 2.900 Berechtigten. Es sind, wenn wir die Zahlenreihe fortschreiben, um und bei 2.500 Berechtigte. Das ist eigentlich erfreulich, dass wir immer weniger Menschen in unserem Land haben, die darauf angewiesen sind, das zu beziehen. Aber die Menschen, die auf dieses Geld angewiesen werden, haben ein Anrecht darauf, dass wir sie diesmal ernst nehmen und wir in Schleswig-Holstein endlich unserer Verantwortung gegenüber unseren erblindeten Menschen gerecht werden. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Frau Ministerin, sollten Sie zu Ihrem Wort stehen und den Haushaltsansatz ausschöpfen, mit richtigen Zahlen arbeiten und nicht mit irgendwelchen Himmelfahrtszahlen, dann nehme ich Ihnen auch nicht übel, dass Sie uns bei den letzten Haushaltsberatungen wahrscheinlich nicht so richtig die Wahrheit gesagt haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Peter Lehnert

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte erst einmal damit anfangen, richtigzustellen, was mir hier in den Mund gelegt worden ist und ich so nicht gesagt habe. Wir haben in der vergangenen Woche einen Ausschuss gehabt, bei dem die Frage gestellt worden ist, wie wir uns mit Blick auf das Landesblindengeld als Koalition, als Regierung verhalten werden. Ich habe zu dem Zeitpunkt, weil dem so war, gesagt, dass es keinen neuen politischen Beschluss zu der Frage des Landesblindengeldes gegeben hat – Punkt. Weil es zu dem Zeitpunkt keinen gegeben hat. (Annabell Krämer [FDP]: Und gibt es jetzt?) – Ja. Deswegen ist es nicht die Unwahrheit, wenn ich im Ausschuss genau das sage, was zu dem Zeitpunkt an Kompromiss noch nicht vorlag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deshalb lasse ich das so nicht stehen. Ich habe im sh:z begrüßt, dass es einen politischen Beschluss der Regierungsfraktionen gegeben hat. Das ist etwas, zu dem ich stehe und es deswegen auch für richtig halte, dass wir an dieser Stelle einen politischen Auftrag der Fraktionen bekommen haben, als Regierung, dass wir uns angucken müssen, wie wir mit Blick auf die Zahlen und den Haushaltsansatz damit verfahren wollen. Das ist das, was passiert ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich stelle an dieser Stelle fest, dass wir uns alle darüber freuen und es alle für richtig halten, dass die Erhöhung des Landesblindengeldes zum zweiten Mal in dieser Legislatur stattfinden wird. Das ist doch erst einmal etwas Gutes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben uns als Koalition im Rahmen des Koalitionsvertrages dazu committet, dass wir das machen (Ministerin Aminata Touré) wollen. Wir haben das im letzten Jahr politisch beschlossen mit Blick auf die 25 Euro, was für Kinder und Jugendliche bedeutet, dass sie 225 Euro bekommen, Erwachsene 325 Euro und taubblinde Menschen 425 Euro. Ich weiß ganz genau, dass die Debatte, die wir hier geführt haben, dazu geführt hat, dass die Betroffenen gesagt haben: Das reicht uns nicht aus, wir finden das nicht ausreichend. – Es wurde dann ein weiterer politischer Beschluss auf Fraktionsebene herbeigeführt. Ich finde es richtig, dass das Parlament die Regierung beauftragt, Dinge zu tun, dass wir eine zweite Erhöhung auf den Weg bringen werden. Denn das Leben der Menschen, die betroffen sind, ist natürlich insgesamt auch teurer geworden. Das gilt nicht nur für sie, das gilt für alle Menschen. Unterstützung wie Haushaltshilfen oder Dienstleistungen, um Texte in Blindenschrift übertragen zu lassen, betrifft das natürlich auch. (Zuruf Birte Pauls [SPD] – Unruhe) Wir haben als Sozialministerium nun die Aufgabe, uns die Zahlen ganz genau anzuschauen und zu prüfen, wie eine Erhöhung aus den Restmitteln ganz konkret aussehen kann. Ich möchte auch in diesem Bereich noch mal für Klarheit sorgen. Denn wir vergessen an dieser Stelle, dass es hier um eine Leistung geht, die nicht wie andere Haushaltstitel einfach zu 100 Prozent ausgeschöpft und ausgekehrt wird, sondern Menschen stellen einen Antrag. Sie stellen einen Antrag, das wird kommunal vor Ort eingereicht, und diese Rechnungen landen dann später beim Land. Wir sind immer davon ausgegangen – das ist das, was der Staatssekretär in der Sitzung angedeutet hat –, wenn wir eine Erhöhung auf den Weg bringen werden, dass möglicherweise mehr Menschen einen Antrag stellen werden. Das ist etwas, was dann gut ist, was wir dann aber erst am Ende des Jahres tatsächlich in Form von Rechnung sehen werden. Deswegen können wir die Frage danach, wie die Zahl der Antragsberechtigten sein wird, erst am Ende des Jahres beantworten. Das ist keine politische Frage, das ist einfach eine verwaltungstechnische Frage, dass diese Zahl erst am Ende des Jahres dann vorliegen wird. – Ja.

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Krämer? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gerne.

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Annabell Krämer FDP

Das ist nett. Frau Ministerin, steht denn mittlerweile die Zahl der Berechtigten fürs Jahr 2024 fest? – Nein, noch nicht. – Wann gehen Sie denn davon aus, dass diese Zahl vorliegt? – Das ist übrigens auch ein Punkt. Das ist keine politische Frage, das macht eine Fachabteilung einfach, und die legen mir dann die Zahlen vor. Das heißt, diese Zahlen liegen uns höchstwahrscheinlich Ende November vor, und wir werden für den Berechnungszeitraum für 2025 höchstwahrscheinlich im ersten Quartal des nächsten Jahres Zahlen vorliegen haben. Dann können wir auf Basis dieser Zahlen, weil wir ja den Orientierungsrahmen des Haushaltstitels haben, sagen, wie viel wir noch zur Verfügung stellen können. Man kann parlamentarisch auch einen anderen Beschluss fassen. Man kann ja den politischen Beschluss fassen, zu sagen, wir möchten über den Haushaltstitel hinaus Mittel zur Verfügung stellen. Aber der politische Kompromiss, der an dieser Stelle gefunden worden ist, ist, sich anzuschauen, was im Rahmen des Haushaltstitels tatsächlich ausgeschöpft worden ist. Das ist eine Frage, die darüber beantwortet wird, dass die Kommunen uns die Rechnung einreichen.

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Peter Lehnert

Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gerne.

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Annabell Krämer FDP

Wäre es denn vielleicht auch ein gangbarer Weg, den im letzten Jahr reduzierten Haushaltsansatz wieder auf den Haushaltsansatz zurück zu erhöhen, der viele Jahre überrollt wurde? – Es ist eine Möglichkeit, das zu tun. Das ist aber nicht das, was politisch beschlossen worden ist.

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Peter Lehnert

Erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Pauls? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gerne.

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Birte Pauls SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Habe ich Sie jetzt eben richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, Sie sind davon ausgegangen sind oder Ihr Staatssekretär davon ausgegangen ist, dass, wenn das Blindengeld erhöht wird, mehr Leute das Blindengeld beantragen? Habe ich das richtig verstanden? – Ich hoffe mal nicht. (Zuruf) – Nein, die Ministerin hat das jetzt eben quasi wiederholt. (Zuruf)

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Peter Lehnert

Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt die Möglichkeit, eine Frage zu stellen, und zwar für die Person, die die Frage stellt. Es wäre ganz gut, wenn das Parlament der dann zuhört, damit die Gefragte antworten kann und nicht alle dazwischenbrabbeln. – Genau. Also möchte ich Sie noch einmal fragen: Sind Sie auch im letzten Jahr der Meinung gewesen, dass, wenn das Blindengeld erhöht wird, im laufenden Jahr oder danach quasi mehr Menschen das Blindengeld überhaupt beantragen würden? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist, wenn Sie das jetzt wieder so mit diesen Zahlen aus den Kommunen gegenspielen: Kommt die Erhöhung des Blindengeldes dann zum 1. Januar, oder dauert das dann wieder bis April? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ich kann dazu sehr gerne etwas sagen. Der erste Punkt: Die Frage, ob eine Debatte um eine bestimmte Sozialleistung dazu führt, dass die Anträge mehr werden, würde ich mit Ja beantworten. Das haben wir ja in vielen unterschiedlichen Bereichen, dass wir bestimmte gesetzliche Leistungen oder Möglichkeiten haben, aber Menschen sie nicht zu 100 Prozent ausschöpfen. Ich finde daran nichts falsch, dass eine Debatte darüber stattfindet und Menschen dann möglicherweise Leistungen, die ihnen zustehen, in Anspruch nehmen. Das haben wir doch in ganz vielen Bereichen. Ich verstehe die Unterstellung an dieser Stelle überhaupt nicht. Es ist doch etwas Positives, wenn Menschen eine Leistung wahrnehmen, von der sie möglicherweise vorher nichts gewusst haben oder von der sie nicht wissen, wie das Antragsverfahren ist. Das ist doch das Problem, das ist doch die bürokratische Herausforderung, die wir an ganz vielen Stellen haben, wenn wir uns unterschiedliche Sozialgesetzbücher angucken. Ich verstehe nicht, was daran jetzt irgendwie verwerflich sein könnte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Antwort auf die zweite Frage, die Sie mit Blick auf die Umsetzung gestellt haben, habe ich gerade in meiner Rede ja schon einmal angedeutet: Wir nehmen den Auftrag des Parlaments sehr ernst, prüfen die Zahlen, gucken uns an, was an Restmitteln da ist und werden das möglichst zügig auf den Weg bringen. Ich kann das zum heutigen Zeitpunkt nicht versprechen, weil ich das natürlich mit meiner Fachabteilung rückkoppeln werde, ob wir das tatsächlich schon zum 1. Januar 2026 werden tun können. Aber wir werden es möglichst zügig auf den Weg bringen, um diese Leistung dann erhöhen zu können. Wir müssen es natürlich aber auf Basis der Zahlen machen, die uns gemeldet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Frau Ministerin, erlauben Sie eine weitere Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage der Kollegin Krämer? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.

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Annabell Krämer FDP

Ich nehme erst einmal mit – das finde ich wirklich löblich und erfreulich –: Es wird versucht werden, eine Erhöhung zum 1. Januar 2026 zu erreichen. Dann gehe ich davon aus, dass es, wenn das aufgrund fehlender Daten oder so nicht möglich sein sollte, dann rückwirkend zum 1. Januar 2026 zu machen versucht wird. Es ist jedenfalls der politische Wille, die Leistungserhöhung zum 1. Januar zu erbringen. Das Zweite, was ich positiv mitnehme – ich hätte gern mehr gewollt –: Es ist der feste Wille, den Haushaltsansatz auszuschöpfen. Jetzt meine konkrete Frage dazu: Wird die (Ministerin Aminata Touré) Kalkulation auf der Fortschreibung der voraussichtlichen Ist-Zahlen beruhen, oder wird man einen Puffer einbauen, weil Sie ja eben gerade gesagt haben, es könnte ja sein, dass es zukünftig mehr Interessenten, nenne ich es mal, für das Landesblindengeld gibt, wenn die Leistungen erhöht werden? Davon gehe ich nicht aus, weil ich glaube, dass das Landesblindengeld bekannt ist, und ich glaube nicht, wenn wir es um 50 oder 60 Euro erhöhen, dass dann irgendjemand, der die Leistung jetzt nicht in Anspruch genommen hat, das dann tun wird; aber das ist meine Auffassung. Ich möchte nur wissen: Werden Sie auf realen Ist-Sätzen kalkulieren, oder werden Sie sich nach Ihrer eben erfolgten Begründung da einen Puffer einbauen? – Ich sage gerne etwas dazu. Zu dem ersten Punkt, den Sie einmal angesprochen haben, mit Blick auf die Rückwirkung zum 1. Januar. Wir haben das auch bei der Erhöhung im letzten Jahr, als es um den politischen Beschluss ging, und die Frage, wann wir das umgesetzt bekommen, zum 1. April dieses Jahres gemacht. Das ist auch eine Frage der Abwicklung mit den Kommunen. Das heißt, wir haben ja gerade die Situation, dass dieser Antrag und die Themen in den Ausschuss überwiesen werden. Wir werden Ihnen die Zahlen, Daten, Fakten vorlegen und auch, was mit den Kommunen auf den Weg zu bringen möglich ist und wie schnell man das vor allem machen kann. Das ist der politische Wille, der da ist – Punkt –, das möglichst zügig auf den Weg zu bringen. Dann müssen wir mit den Kommunen eine Einigkeit darüber haben, was für einen Aufwand das im Zweifel am Ende des Tages für die bedeutet, wenn man es rückwirkend machen würde. Ich weiß, dass wir bei der Erhöhung beim ersten Mal schon die Debatte darum hatten, dass die Kommunen gesagt haben, dass es für die verwaltungstechnisch ein großer Aufwand ist. Das will ich nur einmal mit in die Debatte reinbringen. Man kann sich trotzdem dafür entscheiden, aber das ist ein Punkt, der mit in die Debatte gehört. Dann haben Sie die Frage nach tatsächlichen Zahlen gestellt. Das ist der Anspruch, den wir haben – deswegen warten wir ja auf die Abrechnung –, dass man tatsächlich die Ist-Zahlen nimmt und dass man keine politische Größe nimmt oder sonst was, sondern wirklich die Zahlen, die da sind, um dann zu gucken: Was ist dann noch möglich zu machen. Ich möchte noch einmal etwas an dieser Stelle sagen, weil da so ein seltsamer Zungenschlag reingekommen ist, so nach dem Motto, wir denken irgendwie, Leute nehmen das jetzt in Anspruch, obwohl sie nicht dazu berechtigt wären oder sonst was. – Das ist überhaupt nicht der Punkt, sondern (Zurufe) – nein, ich möchte das jetzt einmal ausführen an der Stelle, weil das wieder die Replik darauf war – ich bin der Überzeugung, dass Debatten um bestimmte Leistungen natürlich dazu führen, dass einige Menschen, die es vorher vielleicht noch nicht beantragt haben, dies möglicherweise nun tun. Daran finde ich nichts verwerflich. Wir sind nur von der Annahme ausgegangen, dass möglicherweise die Zahlen steigen könnten, alles im Konjunktiv formuliert, und das wollten wir schlichtweg berücksichtigt wissen. – Punkt, fertig, aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Kollegin Krämer, Sie hatten jetzt drei Zwischenfragen plus Zusatzfrage. Es soll hier kein Zwiegespräch werden. Das ist nicht vorgesehen. Ich frage trotzdem die Ministerin ausnahmsweise noch einmal, ob sie noch eine Zwischenbemerkung oder Kurzbemerkung der Kollegin Krämer zulässt. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gerne.

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Annabell Krämer FDP

Das ist nett, denn ich möchte eigentlich nur für uns alle Missverständnisse ausräumen und Ihnen die Möglichkeit geben. Deshalb ist es gut, dass ich das noch mal sagen darf. Nein, wir sind hier im Parlament nicht davon ausgegangen oder haben befürchtet, dass gegebenenfalls grundsätzlich nicht Antragsberechtigte dann den Antrag stellen könnten. – Nein, nein, im Gegenteil, wir hatten es eher so verstanden, dass das Ministerium keine Anreize schaffen möchte, dass erweiterte Berechtigte diesen Anspruch annehmen. Denn das hatte der Staatssekretär als Befürchtung geäußert. Deshalb, glaube ich, ist es gut, wenn wir das hier heute noch mal klargestellt haben. – Ja. Vielen herzlichen Dank noch mal für die Klarstellung an der Stelle. (Ministerin Aminata Touré) Ich möchte auch noch etwas klarstellen. Ich kenne den Staatssekretär ja auch ganz gut. Ich habe nicht den Eindruck, dass er diesen Eindruck vermitteln wollte, sondern dass wir einfach nur klarstellen wollten, dass die Ist-Zahlen höher werden könnten. Das ist alles gewesen, was er an dieser Stelle deutlich machen wollte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, durch die zahlreichen Nachfragen haben wir hier heute eine lebhafte Diskussion geführt. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Ich finde es gut, dass wir als Koalition, dass die Regierungsfraktionen sich dazu entschieden haben, dass das Landesblindengeld im Interesse der Betroffenen erhöht wird. Wir setzen diesen Auftrag als Landesregierung gern um, und ich freue mich auf weitere Beratungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lasse Petersdotter, das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte noch einmal kurz auf etwas eingehen, weil dazu doch eine Menge Vorhaltungen gemacht wurden. Übrigens: Auf Vorhaltungen, die sich nicht bewahrheiten, kann man gern noch einmal reagieren, sich entschuldigen, sie zurücknehmen oder ähnliches. Weil es eben so sehr um die kalendarischen Abläufe ging, möchte ich sie einmal beschreiben, weil ich an diesen beteiligt war. Auf der einen Seite tagte letzte Woche der Haushaltsausschuss gemeinsam mit dem Sozialausschuss, wo es auch um das Landesblindengeld ging und wo – unter anderem aufgrund der Nachfragen, so würde ich mal vermuten, von Annabell Krämer und Beate Raudies – Thema war, dass Restmittel sehr wahrscheinlich sind. Es wurde darauf hingewiesen: Die Mittel werden nicht ausgeschöpft. Danach gab es jeweils in unseren Fraktionen Gespräche, in denen sowohl Tobias Koch als auch ich von den Fachabgeordneten, aber auch von der Ministerin darauf angesprochen wurden: Das war Thema im Ausschuss. Am Montag dieser Woche, also vor wenigen Tagen, fanden Gespräche in CDU-Fraktion und der Grünen-Fraktion der jeweiligen Haushalts- und Finanzfacharbeitskreise und mit Tobias Koch und mir statt, wo wir darüber gesprochen haben, welche Änderungen wir eigentlich noch an dem Haushaltsentwurf der Landesregierung vornehmen möchten. Eine darunter war die Erhöhung des Landesblindengeldes im Rahmen der Möglichkeiten, die durch die Restmittel bestehen. Darauf haben wir uns dann anschließend verständigt – wohl wissend, dass wir heute diese Debatte hier führen. Am Dienstag fand dann das Pressegespräch statt, in dem wir auf den heutigen Tagesordnungspunkt angesprochen worden sind. Eigentlich stellen wir ja erst morgen die jeweiligen Fraktionsanträge und Fraktionsänderungen vor. (Zurufe CDU) – Oder heute? (Tobias Koch [CDU]: Nächste Woche!) – Nächste Woche, wann auch immer. Da wir aber gesagt haben, es wäre Quatsch, wenn wir das heute hier nicht erwähnen, dass wir uns darauf verständigt haben, habe ich bereits gestern im Pressegespräch gesagt: Wir werden im Rahmen der Möglichkeiten die Restmittel nutzen, um das Landesblindengeld strukturell zu erhöhen. (Tobias Koch [CDU]: Vorgestern! – Heiterkeit) – Vorgestern. – Vielen Dank, Herr Koch. Die Zeit verändert sich. Daraufhin hat die Presse dann bei der Sozialministerin nachgefragt: Sagen Sie mal, wie finden Sie das denn eigentlich? – Die hat gesagt: Das finden wir sehr gut. Aber die Presse hat auch bei der Opposition nachgefragt: Wie finden Sie das eigentlich? – So kam die Berichterstattung heute zustande. Wie setzt man das alles um? Wir wissen die genaue Summe noch nicht, weil man erst gucken muss, wie hoch die Restmittel tatsächlich sind und was vor dem Hintergrund in der Höhe verantwortbar zu verändern ist. In der Umsetzung kann man dafür entweder das Vehikel des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes nehmen. Ich finde, das wäre aber etwas zu spät. Meiner Auffassung nach wäre es am sinnvollsten, es so zu handhaben, wie wir das im letzten Jahr gemacht haben, das Landesblindengeld (Lasse Petersdotter) über das Haushaltsbegleitgesetz zu verändern, weil das Haushaltsbegleitgesetz dafür da ist. Das heißt, niemand hat irgendeine Unwahrheit gesagt. Die parlamentarischen Abläufe, die politischen Abläufe sind nur eben nicht so, wie Sie es manchmal vermuten oder antizipieren. Das könnte man auch einmal richtigstellen, sich entschuldigen oder ähnliches. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Peter Lehnert

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache – – (Unruhe) – Kolleginnen und Kollegen, wir wollen jetzt gleich in die Abstimmung eintreten. Sie können das gerne gleich noch klären; Sie haben noch genügend Zeit in der Mittagspause, in die wir gleich eintreten werden. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 20/3772 sowie – – (Anhaltende Unruhe) – Es gibt auch Möglichkeiten des Präsidiums, weitergehend einzugreifen. Die würde ich in Anspruch nehmen, wenn das jetzt nicht aufhört. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 20/3772 sowie den Änderungsantrag Drucksache 20/3810 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist, glaube ich, einstimmig. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist es einstimmig. Die parlamentarischen Geschäftsführer sind darin übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 24, Kein CCS in Schleswig-Holstein, auf den Nachmittag, nach dem gesetzten Tagesordnungspunkt, zu verschieben. Deswegen unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 15 Uhr. (Unterbrechung: 12:44 bis 15:00 Uhr)

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Eka von Kalben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie Platz, und stellen Sie die Gespräche ein. Andreas Hein! Bitte die Gespräche einstellen und hinsetzen, auch in der grünen Fraktion! – Vielen Dank. Ehe wir richtig starten – – Nein, das kann nicht sein. Ich wollte gerade Schülerinnen und Schüler der Klosterhof-Schule Itzehoe begrüßen. (Heiterkeit) Aber das sind Sie eindeutig nicht. (Zuruf: Aber auch nicht die Senioren-Union! – Unruhe) Sie kommen vom Berufsbildungszentrum am NordOstsee-Kanal, Rendsburg. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Irgendwie habe ich hier immer solche Verwirrungen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Förderland Schleswig-Holstein – Vertrauen schaffen, digitalisieren und vereinfachen Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3763 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3815 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Ole Plambeck von der CDU.

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist Förderland. Unsere Förderprogramme unterstützen Innovationen, stärken die wirtschaftliche Entwicklung, fördern unsere Kommunen, den Klimaschutz, Kultur und unsere Infrastruktur und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig wissen wir alle: Die Realität für viele Antragstellerinnen und Antragsteller sieht oft kompliziert aus. Unübersichtliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten, analoge Antragswege, komplizierte Vorgaben und ein hoher Bearbeitungsaufwand kosten Zeit, Geld und Nerven. Ich sage klar, die Förderlandschaft, die über Jahrzehnte gewachsen ist, braucht eine Frischzellenkur, braucht neue Strukturen, Transparenz und vor allem mehr digitale Leistungsfähigkeit. (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung hat sich bereits auf den Weg gemacht. Mit diesem Antrag wollen wir das Thema deutlich unterstützen und weiter vorantreiben – wie sagte ein Kollege? –: den Turbo zünden. (Anne Riecke [FDP]: Oh!) Worum geht es konkret? – Wir wollen Transparenz schaffen und konsequent digitalisieren. Derzeit existieren im Land über 328 verschiedene Förderprogramme. Informationen sind teilweise verstreut, die Strukturen variieren, und die digitale Bearbeitung ist oft unzureichend. Das werden wir ändern. Wir wollen eine zentrale digitale Förderplattform, übersichtlich, modular, nutzerfreundlich mit digitalen Anträgen und einer vollständigen, medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Abwicklung. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Auch KI wird bei der maschinenlesbaren Antragsbearbeitung sinnvoll genutzt werden, und natürlich soll es möglich sein, per Knopfdruck Auswertungen zur Steuerung zu fahren. Also, wir digitalisieren unser Förderwesen. (Annabell Krämer [FDP]: Großartig!) Es soll eine zentrale Stelle für Zuwendungsrecht geben. (Annabell Krämer [FDP]: Auch gut!) Wir schlagen eine Kompetenzstelle vor, die standardisiert, berät und koordiniert, damit die Verwaltung effizienter arbeiten kann und die Fachressorts entlastet werden. Insbesondere Fragen des Zuwendungsrechts, des Haushaltsrechts oder des Steuerrechts und des Europarechts müssen einheitlich an einer Stelle geklärt werden und nicht in unterschiedlichen Ressorts. Das ist genau der richtige Weg. Wir werden Förderprogramme natürlich standardisieren. Es geht darum, einheitliche Strukturen, klare Bausteine und nachvollziehbare Anforderungen zu ermöglichen, denn das ist der Baustein für wirkungsorientiertes Monitoring und Controlling. Standardisierte Förderverfahren entlasten nicht nur die Antragsteller, sondern natürlich auch die Bewilligungsstellen, die Ministerien. Deswegen soll ein Muster mit einzelnen modularen Bausteinen bereitgestellt werden, und – ganz wichtig –: Wir straffen das Förderwesen. Programme müssen regelmäßig überprüft werden: Wo gibt es Doppelungen? Wo ist der Aufwand unverhältnismäßig hoch? Wo fehlt Wirkung? – Eine moderne Förderpolitik strafft dies, und auch das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Besonders freue ich mich – da ist die Landesregierung zusammen mit den Kommunen schon auf dem Weg –, dass die Finanzströme vereinfacht werden. Dazu haben sich Land und Kommunen bereits auf den Weg gemacht. Wir unterstützen ausdrücklich den laufenden Prozess zur Vereinfachung und da, wo es möglich ist, so wie es vereinbart ist, die Pauschalierung der Finanzströme. (Annabell Krämer [FDP]: Großartig!) Das wird wissenschaftlich begleitet und ist genau der richtige Weg. Jetzt ist natürlich die ganz große Frage: Was kostet es, all das zu machen? – Im Einzelplan 14 haben wir für die digitale Bereitstellung schon Mittel bereitgestellt, aber vor allem geht es darum, dass es keine Doppelstrukturen geben soll. Deswegen: Für die Umsetzung ist kein zusätzlicher dauerhafter Personalaufbau erforderlich, denn der Bedarf wird durch Stellenumschichtungen gedeckt werden können. Denn die Umstellung schafft natürlich auch an anderer Stelle freie Ressourcen. Aber klar ist auch, dass für die Konzeptionierung einer zentralen Stelle für Förderprogramme Mehrbedarfe entstehen. Da sind drei Stellen mit kw-Vermerken, also künftig wegfallend, bis 2027 vorgesehen, aber für die Konzeptionierung ist das bei diesem Umfang absolut angemessen. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW])

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Eka von Kalben

Herr Plambeck, lassen Sie eine Frage zu?

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Annabell Krämer FDP

Herr Kollege, ich merke, Sie sind alle treue Follower der FDPLandtagsfraktion Social Media. Das freut mich außerordentlich, das ist eine super Sache. Dann merke ich auch, dass Sie gerade krampfhaft versuchen, den Dissens zwischen der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen ein bisschen aufzulösen, indem Sie mit einem Mal von Konzeption sprechen und nicht mehr von Umsetzung wie in Ihrem Antrag. Herr Kollege, Sie haben in Ihrem Antrag eindeutig geschrieben, dass die gesamte Um- (Ole-Christopher Plambeck) setzung dieses Antrags durch Umschichtung von Stellen erfolgen soll. Ist das jetzt nicht mehr der Fall? Es sind ja viele Punkte in diesem Antrag genannt. Unten steht, es soll alles durch Umsetzung stattfinden. Gewissermaßen ist Konzeption auch Bestandteil Ihres Antrags. Wie kommt diese Umkehr? – Es gibt einen Unterschied zwischen Konzeption und Umsetzung. Wir haben ziemlich klar reingeschrieben, dass für die Umsetzung die zentrale Stelle aufgebaut und diese zentrale Stelle mit Personal aus anderen Ressorts gedeckt wird. Das ist die Umsetzung. Und: Das Konzept, wie diese zentrale Stelle aufgebaut wird, wird erarbeitet. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Für die Konzeptionierung konnten Sie das in der Nachschiebeliste nachlesen. Es widerspricht sich nicht. Da passt kein Blatt Papier zwischen. Das ist vollkommen fein, und deswegen unterstützen wir das auch. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Lassen Sie eine weitere Frage zu?

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Annabell Krämer FDP

Ich merke, man sollte manchmal nicht zu früh etwas posten, sonst können Sie zu schnell darauf reagieren. (Vereinzelte Heiterkeit) Meine Frage ist dann dahin gehend einfach nur noch einmal: Hier gibt es kw-Vermerke für 2027. Das heißt letztlich, die Konzeption soll über ein Jahr dauern. Das heißt, wir haben in dieser Legislaturperiode noch nicht mit einer Umsetzung zu rechnen. – Na ja, das ist ein Langfristprojekt, etwas anderes haben wir nie gesagt. Es gibt eine Förderlandschaft – auch das habe ich in meiner Rede gesagt –, die über Jahrzehnte entwickelt ist. Die werden wir nicht innerhalb von vier Wochen auf links drehen können. Aber natürlich – das war ja auch ein Punkt –: Wir hatten die Große Anfrage Ihrer Fraktion, wir hatten eine Anhörung, in der wir viele dieser Dinge schon miteinander besprochen, diskutiert haben. Andere Bundesländer haben sich auch auf den Weg gemacht. Das ist etwas, das sich nicht von heute auf morgen umsetzen lässt. Aber wir fangen hier an, und das ist das Schöne. Wir zünden heute den Turbo und verändern die Förderpolitik, und das finde ich gut. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Holt lieber die Bazooka raus!) – Das ist eine gute Überleitung, denn mit diesem Antrag machen wir einen entscheidenden Modernisierungsschritt. Wir schaffen Vertrauen, reduzieren Bürokratie, entlasten Antragsteller und Verwaltung, und das ist: Effizienz in die Förderpolitik bringen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung.

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Eka von Kalben

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politische Schwerpunktsetzung ist politisches Tagesgeschäft und ist wichtig und richtig. Politische Schwerpunktsetzung hat oft etwas mit den Finanzen zu tun. Daher ist es klar, dass es auch zukünftig Förderprogramme in SchleswigHolstein geben wird. In unserem Antrag geht es also nicht um das Ob, sondern um das Wie, es geht darum, wie wir die Förderung zukünftig ausgestalten wollen. Die Anhörung zur Großen Anfrage der FDP im Finanzausschuss hat uns wichtige Hinweise dahin gehend gegeben, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das hatten wir dort schon vereinbart, nämlich die unbürokratische Ausgestaltung von Förderprogrammen, umzusetzen. Es ist allerdings auch deutlich geworden – das hat der Kollege Plambeck in seinen Antworten schon gesagt –, dass die Erreichung dieses Ziels ein längerer Prozess wird. Das zeigen auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die sich hier schon auf den Weg gemacht haben, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Aber auch wenn der Weg lang ist, wir wollen ihn jetzt beschreiten. Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg, der auch angehört wurde, hat im Rahmen dieser Anhörung wichtige Hinweise gegeben, von denen wir einige in unserem Antrag aufgegriffen haben. Das heißt ganz konkret: Die Verfahren sollen vollständig digitalisiert werden. Dafür soll eine zentrale digitale Förderplattform aufgebaut werden. Wir wollen einheitlich strukturierte Förderprogramme, um Prozesse zu vereinfachen und das (Oliver Brandt) Monitoring zur Messung der Zielerreichung zu erleichtern. Für die Umsetzung ist in der Landesregierung eine zentrale Stelle zur Steuerung dieser Prozesse notwendig, die das Kosten-Nutzen-Verhältnis überwacht und Doppelungen bei Förderungen vermeidet. Zudem können so übergeordnete strategische Ziele wie beispielsweise die Verringerung klimaschädlicher Subventionen und die Erhöhung von Klimaschutzausgaben effizienter erreicht werden. Bei unserer komplexen Förderlandschaft in Schleswig-Holstein mit, so ersichtlich aus der Antwort auf die Große Anfrage, 328 Förderprogrammen und insgesamt etwa 600 Förderungen, wenn wir die EU- und Bundesförderung hinzunehmen, ist das einfach eine riesige Aufgabe. Die verbleibende Zeit dieser Wahlperiode soll also dazu genutzt werden, die Konzeption dieser Reform auf den Weg zu bringen und diese Reform vorzubereiten, damit die nächste Landesregierung sofort voll einsteigen kann. (Zurufe) – Wir haben gesagt, das ist eine riesige Aufgabe, und die lässt sich nicht von heute auf morgen erledigen. Dafür braucht man einfach Zeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auf den von der FDP in den sozialen Medien kolportierten Vorwurf eingehen, wir würden zusätzliches Personal schaffen, obwohl das im Antrag anders steht. Wir können nämlich sehr genau lesen. Die Frage war ja: Können die überhaupt ihre Anträge lesen? Wir können sehr genau lesen. In der Nachschiebeliste sind, das ist schon gesagt worden, auf zwei Jahre befristete Stellen für die Konzeptionierung diesen komplexen Projekts vorgesehen. Das ist sinnvoll, denn wir wollen die Aufgabe zügig angehen. Deswegen müssen jetzt Leute daran arbeiten. Es gilt weiter, in unserem Antrag steht: Für die darauf folgende Umsetzung muss das Personal mit Ressourcen aus anderen Ministerien bereitgestellt werden. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, dass sich die Landesregierung bei den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen bereits auf den Weg gemacht hat, denn die größten Fördermittelempfänger im Land sind nun einmal die Kommunen. Das Innenministerium hat bereits einen Prozess begonnen, mit wissenschaftlicher Expertise und unter Einbindung der kommunalen Landesverbände eine Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen zu suchen. Dies steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zu einer bedarfsgerechten Mittelverteilung an die Kommunen, da in der Verfassungsrechtsprechung ohnehin der Grundsatz formuliert ist, dass Finanzmittel im kommunalen Finanzausgleich möglichst allgemein und möglichst wenig zweckgebunden gewährt bleiben sollen. Das heißt aber nicht automatisch, künftig weitgehend alle Förderungen ins FAG zu überführen, wie es die FDP vorschlägt. Die erforderliche Bedarfsgerechtigkeit von Zuweisungen des Finanzausgleichs lässt es aus meiner Sicht nicht zu, ausschließlich mit pauschalen Abgeltungen zu arbeiten. Daher sollten wir dem Verfahren, das das Innenministerium auf den Weg gebracht hat, nicht vorgreifen, sondern das Ergebnis abwarten. Ich fasse zusammen: Mit diesem Antrag senden wir heute ein wichtiges Signal für eine effizientere Verwaltung in Schleswig-Holstein. Ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort für die Fraktion der SPD hat Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass man so einen Antrag am Donnerstagnachmittag um 15 Uhr als gesetzten Tagesordnungspunkt im Parlament aufruft – wow! Liebe Regierungskoalition, ich bleibe dabei: Endlich nehmt ihr eure Arbeit einmal ernst, die Regierung zu kontrollieren und der Regierung Aufträge zu erteilen. Das war mein erster Gedanke, als ich diesen Antrag gelesen habe. Wow, die Koalition macht endlich einmal ihre Arbeit, (Vereinzelter Beifall SPD) auch wenn wir mit diesem Antrag eigentlich nur Beschlüsse wiederholen, die der Landtag lange gefasst hat. Das werde ich gleich noch einmal ausführen. Nachdem ich einen Blick in die Antworten der Landesregierung zum Haushalt und jetzt einen kurzen Blick in die Nachschiebeliste werfen konnte, merke ich: Die Landesregierung arbeitet schon an der Umsetzung. Das Geld für die IB.SH ist bereitgestellt, die Stellen sind bereitgestellt. Also: Wozu dieser Antrag? Die herausragenden, wahnsinnig wichtigen Änderungen an der Förderlandschaft haben nicht (Beate Raudies) einmal bei der eigenen Fraktion zu Beifallsstürmen geführt. Insofern bin ich sehr gespannt. Ich wiederhole jetzt einen Teil der Dinge, die ich gesagt habe, als wir über die Große Anfrage diskutiert haben. Förderprogramme sind wichtig, da sind wir uns auch einig. Förderprogramme ermöglichen Innovationen, sie fördern nachhaltiges Wachstum und sichern Arbeitsplätze. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten sind sie notwendig, um wirtschaftspolitische Impulse zu setzen. Mithilfe von Förderprogrammen stärken wir den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie ermöglichen die Unterstützung benachteiligter Gruppen, fördern Chancengleichheit und schaffen Chancen für Familien, Vereine oder Kommunen. Förderprogramme kosten Geld – Geld, das die Steuerzahler_innen uns anvertraut haben. Die Bürger_innen erwarten zu Recht, dass wir damit sorgsam umgehen. Das bitte ich, bei allen Entbürokratisierungs- und Pauschalisierungsdebatten nicht zu vergessen. (Beifall SPD) Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, als Regierungsund als Oppositionsfraktionen sicherzustellen, dass diese Mittel dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und den größten Nutzen haben. Deswegen müssen die Förderprogramme selbst transparent, zielgerichtet und nachhaltig ausgestaltet sein. Leider klappt das bisher nicht immer. In der Antwort auf die Große Anfrage der FDP war sehr gut nachzulesen, dass es bei den Programmen hakt, dass sie zu kompliziert sind, dass die Umsetzung mehr kostet als gedacht und dass die Förderung manchmal sogar unwirtschaftlich ist. Als Reaktion auf die letzten Prüfungsbemerkungen des Landesrechnungshofs hat das Parlament die Landesregierung deshalb im Februar einstimmig aufgefordert, beim Erlass von Förderrichtlinien die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung einzuhalten. In Klammern: Dazu, dass man eine Regierung auffordern muss, ein Gesetz einzuhalten, mag sich jeder seinen Teil denken. Förderrichtlinien, so haben wir es damals geschrieben, müssen eine Zielbestimmung haben, und bereits bei der Erstellung müssen die Punkte für eine spätere Evaluation festgelegt werden. Die Kosten einschließlich der benötigten Personalressourcen müssen transparent gemacht werden. Es ist darzulegen, dass das für die Umsetzung erforderliche Personal zur Verfügung steht, und was das kostet. Nichts anderes steht jetzt im Antrag der Koalitionsfraktionen. Das ist ein bisschen anders formuliert, aber inhaltlich ist es genau das, was der Landesrechnungshof uns im Februar vorgeschlagen hat. Deswegen können wir dem Antrag der Koalition grundsätzlich zustimmen. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, unserer gerade verabschiedeten Landesrechnungshofspräsidentin Gaby Schäfer und ihrem Team für die Beharrlichkeit bei diesem Thema zu danken. Ohne ihr wiederholtes Nachbohren wären wir sicherlich noch nicht so weit. Liebe Frau Schäfer, alles Gute für Ihren Ruhestand. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den fiskalischen gibt es weitere gute Gründe für schlankere und digitale Verfahren. Jedes Förderprogramm braucht Menschen, die es verwalten. Hier liegt ein Grund für den Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung, siehe jetzt die Nachschiebeliste zum LuKIFG. Wo sollen die Menschen alle herkommen? Wir tun gut daran, unsere Personalressourcen im Blick zu haben. Wenn wir über die Digitalisierung reden: Für mich war damals die größte Überraschung: Neun Prozent der Verfahren liefen ausschließlich digital laut der Antwort auf die Große Anfrage. Niemand von uns will wieder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Briefkästen campieren sehen, um Förderanträge einzureichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach wie vor fehlt eine ressortübergreifende Förderstrategie. Gerade in Zeiten der Haushaltskonsolidierung wäre diese dringend erforderlich. Wir werden Prioritäten setzen müssen, und darüber würde ich gern noch einmal im Finanzausschuss reden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch der Änderungsantrag der FDP enthält gute Anregungen. Das ist noch ein Grund für eine Ausschussbefassung. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, keine Sorge, die Landesregierung braucht diesen Antrag nicht, um zu handeln. Im Haushalt ist Vorsorge getroffen. Geld und Stellen sind angemeldet. Wir können das also im Ausschuss noch einmal ordentlich und sorgfältig beraten. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat die Kollegin Annabell Krämer.

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ja, bis vorhin wollte ich eigentlich eine Rede halten, in der ich Ihren Antrag abfeiern wollte, weil er ja fast eins zu eins unsere Forderungen abgeschrieben hat. Insofern, was hätte ich es anders tun können, als diesen Antrag abzufeiern? Das galt bis zu dem Punkt, als der Kollege Plambeck eben seine Rede hielt, denn der Teufel steckt anscheinend im Detail. Ich zitiere: Die Landesregierung zündet den Turbo, indem sie zwei Jahre ein Konzept entwirft. – Sie zündet den Turbo. Und was sagte der Kollege Brandt daraufhin? – Die Konzeption werden wir auf den Weg bringen, damit die zukünftige Regierung die Umsetzung auf den Weg bringen kann. – Oha! Zwei Jahre soll also mit drei zusätzlichen Vollzeitstellen konzeptioniert werden. (Martin Habersaat [SPD]: Erst grübeln, dann dübeln!) – Erst grübeln, dann dübeln. – Ja, da ist wohl was dran. Also ganz ehrlich, werte Damen und Herren, das darf doch nicht unser Ernst sein! Was stand doch in dem Antrag, den ich eigentlich wirklich befürworten wollte, weil er ja nun eins zu eins unsere Forderungen abgeschrieben hat? Fangen wir doch mal mit dem ersten Punkt an: Förderungsverfahren transparent machen und digitalisieren. – Das haben wir deutlich in der Aussprache zu unserer Großen Anfrage gefordert. Einfach nur großartig, nur mit anderen Worten. Was war der zweite Punkt? – Eine zentrale Stelle für ein Zuwendungsrecht schaffen. – Genau das, und darauf zielt auch unser Änderungsantrag, weil wir natürlich sagen: So eine Stelle macht nur dann Sinn, wenn sie auch dahin gehend wirkt, Doppelförderungen entgegenzuwirken, messbare Ziele definiert und natürlich ein Controlling anschiebt. – Gut, das wollen Sie nicht, sonst hätten Sie das in Ihren Änderungsantrag heute Morgen hineingenommen. Ich finde es allerdings großartig, dass Sie unseren zweiten Wunsch auch noch aufgenommen haben. Das heißt, Sie haben jetzt bei fünf Punkten in Ihrem Antrag fünf unserer Forderungen berücksichtigt. Großartig. Sie wollen auch die kommunale Förderlandschaft neu ordnen. Herr Kollege Brandt, ich muss eines in aller Deutlichkeit sagen: Die Zweidrittelmehrheit ist eine tolle Sache. Man kann die Opposition kritisieren, auch wenn man bei der Opposition abschreibt, aber Sie sollten zumindest doch noch unseren Antrag lesen. Sie haben uns eben vorgeworfen, wir wollten sämtliche Förderprogramme abschaffen und in den kommunalen Finanzausgleich überführen. Hätten Sie doch mal unseren Antrag gelesen, da steht nämlich drin: „Um den bürokratischen Aufwand der Kommunen zu reduzieren, sollen die vielen kleinteiligen Förderprogramme, bei denen die Kommunen antragsberechtigt sind, neu geordnet und weitestgehend über pauschale Zahlungen über das FAG abgebildet werden.“ (Beifall Christopher Vogt [FDP]) Kleinteilige Förderung. – Also: Das nächste Mal lesen. Wenn Sie das gelesen hätten, hätten Sie vielleicht auch noch das von uns übernommen. Im Großen und Ganzen, liebe Koalition, ein großartiger Antrag. Sie schreiben genau das, was wir im Sommer gefordert haben: Zentrale Stelle für ein Zuwendungsrecht schaffen, Förderprogramme endlich standardisieren, vereinheitlichen, vereinfachen, digitalisieren, das Förderwesen straffen, Redundanzen abschaffen, Doppelförderung abschaffen. Ich meine, wie kann es denn sein, dass das Ministerium oder die Landesregierung nicht einmal wissen, wie hoch das gesamte Fördervolumen in unserem Land ist? – Ehrlich, das war ein Offenbarungseid, was unsere Große Anfrage zu Tage gefördert hat. Nichtsdestotrotz Schwamm drüber, Sie machen sich auf den Weg, das ist schon mal eine gute Sache. Finanzströme neu ordnen und vereinfachen, und ich als Finanzpolitikerin war begeistert. Da lese ich doch tatsächlich in Ihrem Antrag: „Mögliche Personalbedarfe für die Umsetzung werden durch Stellenumschichtung innerhalb der Landesregierung gedeckt.“ (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Genau!) Da habe ich gedacht: großartige Geschichte. Dann fällt uns leider auf, dass die Ministerin selber in der Nachschiebeliste mit dem Vermerk auf diese Drucksache schreibt: Wir brauchen ein Budget zur Konzeptionierung der im Antrag geforderten Aufgabe für das Finanzministerium, drei Vollzeitstellen (Annabell Krämer) für zwei Jahre. – Oha. – Wie kommt man aus dieser Nummer raus? Die regierungstragenden Fraktionen haben uns ja etwas anderes erzählt. Also musste man schnell auf eine Konzeption verweisen und nicht auf die Umsetzung. Was macht es denn nun besser? – Dass die Regierung entgegen dem Willen der regierungstragenden Fraktionen drei zusätzliche Stellen fordert oder dass die regierungstragenden Fraktionen mal eben sagen: Na ja, wir wollen erst mal nur zwei Jahre konzeptionieren, und dann, ich wiederhole noch mal, weil ich das so schön fand – Kollege Brandt von den Grünen –: Wir bringen die Konzeption auf den Weg, damit die zukünftige Regierung nach unserer Legislaturperiode (Beate Raudies [SPD]: Genau!) – wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass – die Umsetzung auf den Weg bringen kann, was den Kollegen Plambeck dazu verleitet hat zu sagen, die Landesregierung zündet den Turbo, indem sie zwei Jahre lang ein Konzept entwirft. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich muss sagen, es ist alles besser als die Prüfaufträge, auf die Sie heute Morgen wieder verwiesen haben. Es scheint sich ja was zu tun. Wenn zukünftige Legislaturperioden von Ihren Konzeptionierungen mit drei Vollzeitkräften profitieren können, mag es ja was bringen. Insofern: Heute ist ein guter Tag für die Opposition. Opposition wirkt. Wir erhöhen das Landesblindengeld, Sie machen sich langsam auf den Weg, aber Sie machen es. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ihr Antrag ist okay, unser ist besser, aber immerhin. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW – Serpil Midyatli [SPD]: Bravo!)

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Eka von Kalben

Das Wort für den SSW hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gar nicht so schlimm, dass es neue Stellen gibt. Dazu komme ich später noch mal. Meine Damen und Herren, wer sich die Förderlandschaft in Schleswig-Holstein anschaut, der muss den Eindruck bekommen, dass hier wirklich über viele Jahre hinweg einfach nur addiert, aber nie wirklich sortiert wurde. Das ist durchaus eine Erkenntnis aus der Großen Anfrage, zu der wir uns hier im Juni ausgetauscht und debattiert haben. In der Tat, wir haben eine kaum zu überblickende Vielzahl an Programmen, sehr unterschiedlich organisiert und sehr unterschiedlich effizient. Auch das ist eine Bemerkung und ganz klare Erkenntnis aus der Großen Anfrage der FDP. Kein übersichtliches Controlling an der Stelle, und das Schöne ist ja: Wir sind alle einer Meinung, dass es so nicht weitergehen kann. Das ist schon mal die gute Botschaft heute. Mit dem vorliegenden Antrag versuchen die regierungstragenden Fraktionen nun also, diese Analyse in konkrete Maßnahmen zu übersetzen. Es ist tatsächlich die Frage: Gibt es da nicht schon Beschlüsse? – Frau Raudies hat das ein Stück weit dargestellt, aber das pädagogische Prinzip der Wiederholung, wie meine Kollegin Jette immer sagt, ist vielleicht gar nicht schlecht an der Stelle. 328 Förderprogramme zählt das Land, das haben wir gehört. Und ja, das ist viel zu viel, meine Damen und Herren. Das ist in Teilen historisch gewachsen, vielleicht manchmal auch hysterisch. (Heiterkeit SPD) Oh, hier haben wir auch noch ein Förderprogramm, und da auch noch eins. – Das ist wirklich ein gewachsener Flickenteppich. Es ist gut, dass wir uns das anschauen. Man muss aber ehrlich sein: Das ist tatsächlich ein Werk vieler Jahre und vieler Regierungen, meine Damen und Herren. Deswegen müssen wir hier wirklich langsam mal ran. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Antrag wartet mit entsprechenden Vorschlägen auf. So wird beispielsweise eine zentrale Koordinierungsstelle genannt. Dazu sei gesagt, auch das muss man sicherlich einmal erwähnen, eine zusätzliche Koordinierungsstelle baut nicht automatisch Bürokratie ab. Sie kann im Gegenteil durchaus Bürokratie erzeugen, und sie kann durchaus zum Flaschenhals werden. Aber, ja, richtig, sie kann auch ein Gewinn werden, und unser Anspruch muss deswegen sein, dieses zentrale Controlling gleich richtig aufzusetzen, nicht mehr organisieren, sondern wirklich das Ganze verschlanken. Grundsätzlich – das haben eigentlich alle auch aus der Opposition gesagt – geht der Antrag in die richtige Richtung. Bürokratieabbau und Digitalisierung (Christian Dirschauer) sind überfällig. Eine zentrale digitale Plattform, die Fördermöglichkeiten übersichtlich aufbereitet, ist für Kommunen ebenso hilfreich wie für kleinere Akteure, Sportvereine beispielsweise. Auch die Standardisierung der Programme kann dazu beitragen, dass sich Menschen nicht länger durch einen Förderdschungel kämpfen müssen. Es sei aber auch gesagt: Aus einem schlechten analogen Prozess wird durch Digitalisierung nicht automatisch ein guter digitaler Prozess. Hier muss echter Veränderungsgeist gelebt werden, wir brauchen echte Vereinfachung und vor allem moderne Strukturen. Gerade beim Thema Digitalisierung möchte ich betonen: Der Nutzen steht und fällt mit der Nutzerfreundlichkeit. Als Sprecher für Menschen mit Behinderung ist es mir zudem wichtig, dass digitale Verfahren barrierefrei, sprachlich zugänglich und intuitiv sind. Nur dann erreichen wir alle Menschen und potenzielle Antragsteller. Noch ein letzter Satz von mir zum letzten Satz des Antrages, der die Personalbedarfe in der Digitalisierung bei den Vorhaben hier anspricht. Ich kenne zumindest aus meiner kommunalen Zeit eigentlich kein einziges Projekt, bei dem Digitalisierung so nebenbei gelungen wäre. Das muss man so klar sagen. Also der Satz „Die Digitalisierung machst du auch noch mit“ funktioniert in der Praxis nicht. Wenn wir Digitalisierung wirklich ernst meinen, dann müssen wir die Beschäftigten ernst nehmen, und dann müssen wir die zusätzlichen notwendigen personellen Ressourcen an der Stelle schaffen, meine Damen und Herren. Das heißt, ich sehe das gar nicht so kritisch wie meine Oppositionskollegen. Ich glaube, ja, für die Konzipierung braucht man selbstverständlich zusätzliches Personal. Ob es jetzt zwei Jahre dauern muss? – Dahinter kann man tatsächlich mal ein großes Fragezeichen setzen. Auch in der Umsetzungsphase, wenn man Dinge implementiert, läuft das nicht einfach so. Also auch da, glaube ich, muss man noch mal genau hinschauen, wie es mit zusätzlichen Personalbedarfen ist, damit man Dinge auch wirklich gut implementieren kann. Schließlich ist mir noch aufgefallen, dass die kommunale Ebene im Antrag quasi unsichtbar bleibt. Doch dort spielt ja eigentlich die Musik, meine Damen und Herren. Dort werden die Anträge gestellt, dort laufen die Abläufe, die wir vereinfachen wollen. Wenn wir also Prozesse auf Landesebene modernisieren, die Kommunen aber mit alten Strukturen alleinlassen, dann greift der Antrag an der Stelle zu kurz. Echte Bürokratieentlastung gelingt nur, wenn alle Ebenen mitgedacht werden und an der Stelle sozusagen verzahnt arbeiten. Wir stehen also an einem Punkt, an dem mir vieles in dem Antrag richtig erkannt erscheint. Die Zahl der Programme ist zu hoch, die Strukturen sind zu komplex, und der digitale Wandel ist ohne Personal, ohne Barrierefreiheit und ohne klare Ziele zum Scheitern verurteilt. Auch das, glaube ich, kann man hier gemeinsam für sich formulieren. Der vorliegende Antrag greift einige dieser Erkenntnisse auf und schlägt den richtigen Weg ein, aber es liegt auch noch ein gutes Stück weit Weg vor uns – das muss man ehrlicherweise sagen. Es reicht also nicht, dem Land den Titel „Förderland Schleswig-Holstein“ zu geben. Es braucht Präzision, Mut zur echten Vereinfachung und Ressourcen für die Menschen, die das alles umsetzen sollen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns das angehen. Ich finde es gar nicht so schlecht. Die Anregungen der FDP sind richtig gut, und das Ganze sollte – wie Frau Raudies bereits gesagt hat – noch einmal im Ausschuss diskutiert werden. Ich glaube, das macht Sinn. Das kann das Vorhaben noch einmal verbessern und verschärfen. – Ich höre schon ein Räuspern im Hintergrund, deshalb: Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Oliver Brandt von den Grünen das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe unterschiedliche Signale aus dem Plenum gehört. Der Kollege Dirschauer hat gesagt, was wir bei diesem Prozess noch berücksichtigen müssen. (Zurufe Christian Dirschauer [SSW] und Christopher Vogt [FDP]) Ja, es ist durchaus ein richtiger Hinweis, dass wir auch die Kommunen einbeziehen müssen, weil viele Förderprogramme die Kommunen betreffen. Es ist richtig, dass sie angehört werden. Grundsätzlich müssen die Förderungsempfänger, also quasi die Enduser einbezogen werden, wenn wir etwas Digitales aufbauen. Andererseits habe ich Frau Krämer (Oliver Brandt) so verstanden, dass sie ohne Konzeption einfach losrennen will. (Zurufe FDP: Oh!) Ehrlicherweise bin ich ganz froh, dass Sie Abgeordnete sind und nicht in der Verwaltung sitzen, weil wir überhaupt nichts ändern, wenn wir konzeptlos in die Umsetzung einsteigen; damit schaffen wir keine vernünftige Förderlandschaft. (Christopher Vogt [FDP]: Sie arbeiten doch daran, an Ihrem Konzept! – Heiterkeit und Beifall SPD, FDP und SSW) Deshalb möchte ich noch einmal sagen – das habe ich auch bei Frau Krämer wahrgenommen –: Das sind alles Dinge, die Sie schon vorgeschlagen haben. Aus diesem Grund bin ich nicht für eine Ausschussbefassung. Ich denke, das haben wir im Rahmen der Anhörung ausführlich besprochen und – – (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ich denke, es geht mit dem Konzept los! Und jetzt sagen Sie, das brauchen Sie nicht, weil die Vorschläge so überzeugend sind! Da müssen Sie sich schon entscheiden!) – Wenn Sie sich melden wollen, dann machen Sie das gerne. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wir können uns gern zukünftig im Ausschuss über das dann vorliegende Konzept unterhalten; das ist sinnvoll. Aber für diesen Antrag brauchen wir meiner Meinung nach keine weitere Ausschussbefassung. – Vielen Dank. (Unruhe – Wortmeldung Beate Raudies [SPD])

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Eka von Kalben

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum. – Doch, einen Dreiminutenbeitrag von Beate Raudies für die SPD. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Punkt ist der Koalition so wichtig, dass sie ihn setzt, das heißt, er wird zu einer festgelegten Zeit aufgerufen. (Peer Knöfler [CDU]: Danke für die Nachricht!) Andere Punkte sind dabei nicht so wichtig, (Beifall SPD) wie beispielsweise die eigene Wertschätzung. Jetzt habe ich hier den Eindruck – die Kollegin Krämer hat es gesagt –: Es reden unterschiedliche Abgeordnete von unterschiedlichen Dingen, was meiner Meinung nach dafür spricht, es noch einmal in den Ausschuss zu überweisen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir sollen 200.000 Euro an die Bank für die Erstellung dieser Förderdatenbank zahlen, von der wir noch gar nicht wissen, was sie beinhalten kann, weil das Konzept erst erstellt wird. Das kann doch alles so nicht funktionieren, liebe Kolleginnen und Kollegen – – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das lesen Sie dann in den Kieler Nachrichten!) – Das kann auch sein, oder wir hören es auf einem CDU-Parteitag. Wenn es dann irgendwo schon ein Konzept oder eine Idee gibt, dann kann man uns das doch bitte im Finanzausschuss kurz vorstellen. Wir reden darüber, sagen, was wir gut und was wir schlecht finden, und dann wird es auf den Weg gebracht. Das Geld ist verfügbar, die Stellen werden bereitgestellt; da vertun wir uns doch nichts. Ihr habt den Antrag gestellt – alles fein. Aber inhaltlich können wir uns doch darüber unterhalten. Ich sehe wirklich keinen Grund für die Eilbedürftigkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW – Serpil

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Serpil Midyatli SPD

Das war ein konstruktiver Beitrag!)

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Eka von Kalben

Das Wort für die Regierung erteile ich der Finanzministerin Frau Dr. Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! So viel gute Stimmung bei diesem Antrag freut mich, und ich habe das Schlusswort. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist nicht ganz sicher!) – Das ist nicht ganz sicher, okay. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ich habe meine drei Minuten noch nicht weg! – Serpil Midyatli [SPD]: Ist noch kein Antrag gestellt! – Heiterkeit) – Stimmt. Okay, das war eine Provokation, die nicht gut angekommen ist. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Doch, doch, bei mir ist sie angekommen!) Mehr als 300 Förderprogramme – wir haben es hier schon mehrfach gehört – bietet das Land Schleswig-Holstein aktuell mit völlig unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und zahlreichen verschiedenen Förderzwecken und Förderprogrammen an, die finanzielle Impulse setzen, die Ungleichheiten ausgleichen oder zumindest abschwächen und gesellschaftliche Entwicklungen unterstützen sollen. Förderprogramme schaffen Chancen, wo der Markt allein nicht ausreicht, und stärken Regionen, stärken Projekte, stärken Menschen, die unsere Zukunft gestalten. Sie sind, und darin sind wir uns auch alle einig, ein zentrales und unverzichtbares politisches Steuerungsinstrument – ähnlich wie bei anderen Steuerungsinstrumenten: Steuern, Subventionen, Gesetze, Verordnungen, öffentliche Beschaffung oder – eines meiner zentralen Themen – die Haushaltspolitik. Wir werden uns wohl nie allesamt einig sein bei der Frage, welche Ziele besonders förderwürdig sind und wie wir diese erreichen, ebenso wenig wie bei dem Thema, wie engmaschig und zentral die Förderlandschaft gesteuert werden sollte. Bislang waren die Förderprogramme reine Ressortangelegenheit. Meine Grundannahme dabei ist, meine Damen und Herren: Die Fachministerien und die Staatskanzlei kennen ihre Klienten, also die Unternehmen, die Personen und die Kommunen, an die sich die Förderangebote richten, am besten und können so am schnellsten und direkt entscheiden, wie eine Förderrichtlinie ausgestaltet und gegebenenfalls später angepasst werden sollte. (Wortmeldung Beate Raudies [SPD]) Ich glaube weiterhin, dass diese Annahme korrekt ist. Dennoch lohnt es sich – wie bei jedem Steuerungsmittel –, regelmäßig zu überprüfen, wie wir unsere Förderpraxis effektiver gestalten können. Auch hierbei sind wir uns offenbar einig, dass wir dies überprüfen müssen. Dazu setzt die Landesregierung bereits an mehreren Punkten an, und deshalb: Ja, liebe Frau Krämer, es tut sich etwas, aber nicht erst seit heute.

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, lassen Sie eine Frage von Frau Raudies zu? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Gerne.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Bezogen auf Ihre Aussage, dass die Fachressorts die Fördertatbestände und die Förderempfänger am besten kennen und deshalb die Richtlinien ausgestalten sollen, lautet meine Frage: Ist es nicht Ihre Aufgabe als Finanzministerin, darauf zu achten, dass die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie eingehalten werden? – Das ist sehr richtig. Ich habe über die Fachlichkeit gesprochen. Die Fachlichkeit liegt bei den Fachressorts, bei den großen Förderhäusern. Da, das ist auch meine Auffassung, soll sie auch in Zukunft bleiben. Auf alles Weitere, worin ich meine Verantwortung sehe, gehe ich gleich ein. (Beate Raudies [SPD]: Okay! Wunderbar!) Was tut sich schon, Frau Abgeordnete Krämer? Das wurde bereits genannt: Mein Kollege Claus Ruhe Madsen hat Ihnen bereits im Juni hier im Landtag darüber berichtet, dass das Wirtschaftsministerium an einer zentralen digitalen Lösung zur Abwicklung der Förderprogramme aller Häuser arbeitet. Außerdem befinden sich das Innenministerium und die kommunalen Landesverbände in einem gemeinsamen Prozess, um die Finanzströme zwischen Land und Kommunen zu vereinfachen und möglichst zu pauschalisieren. Gleichzeitig ist es einleuchtend, dass zentrale Prozessschritte in der Durchführung von Förderprogrammen, etwa zur Antragstellung, Bewilligung oder für das Zuwendungscontrolling, vergleichbar sind und sich regelmäßig wiederholen. Diese Prozessschritte bieten das Potenzial für eine Zentralisierung und Vereinheitlichung. Das sieht auch die Landesregierung so. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Das Finanzministerium nimmt sich dieser Aufgabe gerne an.

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Eka von Kalben

Frau Ministerin – – Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sie wissen, dass das Finanzministerium selbst kein Förderhaus ist. – Gleich, bitte. – Aber den Überblick über unüberschaubare Themen behalten und komplexe finanzielle Zusammenhänge in Klartext übersetzen, das können wir.

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Frage von Frau Krämer? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ja.

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Annabell Krämer FDP

Da gebe ich Ihnen zunächst sogar absolut recht. Das ist gut, wenn wir eine zentrale Stelle für Zuwendungsrecht schaffen. Frau Ministerin, deshalb frage ich Sie zu dieser zentralen Stelle: Gehen Sie mit mir mit, dass diese zentrale Stelle auch darauf hinwirken soll, dass wir keine Doppelförderungen mehr haben und dass sie auch klare, messbare Ziele definiert und diese auch kontrollieren sollte? – All solche Punkte möchte ich mir genau anschauen, und dafür brauchen wir genau die Zeit, die wir uns vorgenommen haben, um ein sauberes Konzept zu erarbeiten. Dafür werden wir auch – das werde ich gleich noch etwas genauer erklären – in anderen Ländern nachfragen, die dabei schon vorangegangen sind und die sich übrigens, wie in NordrheinWestfalen geschehen, Zeit genommen haben, bevor sie ihre drei Referate besetzt haben.

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Eka von Kalben

Erlauben Sie eine Nachfrage von Frau Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Wenn es darum geht, wie wir diese Ziele erreichen, also wie wir es schaffen, Doppelförderungen zu verhindern, und wie wir es schaffen, messbare Ziele zu definieren und ein Controlling zu gewährleisten, dann spricht doch nichts dagegen, dass wir den Änderungsantrag der FDP, der nur noch diesen Punkt enthält, heute auch verabschieden? (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Das steht schon drin in unserem Antrag!) – Nee, das steht nicht in eurem Antrag. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ich glaube, es ist Aufgabe der Abgeordneten, darüber zu entscheiden. Als wir heute im Finanzausschuss über die Nachschiebeliste gesprochen haben, habe ich davon berichtet, im Finanzministerium werden deswegen drei Stellen zur Konzeptionierung eines zentralen Fördermittelcontrollings eingerichtet. Ein paar Punkte habe ich schon gesagt. Einmal zum Abgeordneten Vogt. Er ist leider nicht da, aber alle haben es gehört. Er sagte, die arbeiten alle ohne Konzept. – Nein, die arbeiten nicht ohne Konzept, die haben nur ihr eigenes Konzept, die haben ihre eigenen Standards, die haben ihre eigenen Wege. Deswegen ist da keine Konzeptlosigkeit. Das genau ist jetzt der Auftrag, den wir übernehmen, die Aufgabe, die wir gerne machen, dass wir schauen: Macht es Sinn, an welcher Stelle macht es Sinn, ein Konzept mit bestimmten Leitplanken, Richtlinien zu erarbeiten, die für alle gelten können, die hilfreich sind und die die Ressorts bei ihren Konzepten entlasten? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Frau Ministerin, Herr Dr. Garg würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Sehr gerne.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Ministerin, ich gebe das gerne an den Kollegen Vogt weiter. Ich möchte nur etwas sagen, da ich neben dem Kollegen Vogt gesessen habe. Er meinte damit mitnichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses oder anderer Häuser, er meinte damit den Kollegen Brandt und die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Ich weiß nicht, ob es das besser macht, aber auf jeden Fall waren nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gemeint. (Beifall FDP) – Gut. Danke für die Klarstellung. Ich komme zu den Stellen. Die Stellen haben einen Wegfallvermerk. Es sind kw-Stellen für 2027; das ist hier schon angesprochen worden. Ich habe hier und da Empörung oder Unverständnis wahrgenommen, dass man so viel Zeit braucht. Als Finanzministerin habe ich weder im Finanzausschuss noch hier jemals gestanden, um Stellen zu rechtfertigen. Nach meinem Eindruck ist das Finanzministerium traditionell sehr bescheiden bei Stellenanmeldungen. Wenn wir sie anmelden, dann hat das auch seinen Sinn. Wenn ich eine Aufgabe übernehme, die einen kompletten Paradigmenwechsel bedeutet, (Ministerin Dr. Silke Schneider) dann möchte ich sie richtig und gut machen und natürlich auch den Landtag in Zwischenschritten daran beteiligen. Dafür brauchen wir nach dem Stand heute genau die Stellen. Wir haben geplant, dass wir in allerspätestens zwei Jahren ein Konzept vorstellen können.

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Eka von Kalben

Möchten Sie eine Frage von Frau Raudies zulassen? Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Natürlich.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da ich Ihren Ausführungen entnehme, dass es bereits konzeptionelle Vorarbeiten im Ministerium mit einer Zeitplanung gibt, mit einer Personalplanung, wollte ich doch mal fragen, ob es möglich wäre, dass Sie die uns im Finanzausschuss vorstellen, bevor wir abschließend über diesen Antrag abstimmen. – Nein, es gibt noch kein Konzept. Genau dieses Konzept soll mit den drei Menschen, die wir erst noch finden müssen, erarbeitet werden. Das, was wir jetzt schon haben – das müssen wir haben, bevor wir eine Haushaltsanmeldung machen –, ist eine Einschätzung, wie viel für was in etwa gebraucht wird. Das ist aber noch kein fertiges Konzept. Sonst bräuchten wir die zwei Jahre ja nicht. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

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Eka von Kalben

Frau Raudies möchte noch etwas nachfragen. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Ja.

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe schon verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass das endgültig gestaltete, fertige Förderkonzept in zwei Jahren fertig ist. Die Förderdatenbank soll die IB trotzdem schon nächstes Jahr machen. Ich wollte gerne wissen, ob Sie einmal im Finanzausschuss alles das vorstellen, was Sie jetzt eben ausgeführt haben, was Ihre Vorstellung ist, wer was macht, woran Sie sich orientieren, also Ihre Ideen, was Ihnen da vorschwebt. – Das kann ich gerne machen, wenn das so gemeint ist, dass Sie das bis zum Plenum im Dezember brauchen. Ansonsten hätte ich vorgeschlagen, dass ich Ihnen einen Zwischenstand vorstelle, wenn wir losgelaufen sind. Ich glaube, das macht noch mehr Sinn. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich mache weiter. Wenn sich das Land im Ergebnis für ein zentrales Finanzcontrolling der Fördermittel und eine Zentralisierung von einzelnen Prozessschritten entscheidet, dann muss das am Ende natürlich auch den Haushalt des Landes entlasten. Das bedeutet, und das sage ich auch in Richtung meiner Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, wenn feststeht, welche Aufgaben und Prozessschritte künftig effizienter zentral erledigt werden sollen, dann wird es nicht mehr notwendig sein, dass für diese Aufgaben in jedem einzelnen Ressorts Personal zur Verfügung steht. Dann müssen Stellen natürlich in Anteilen umgeschichtet werden. Im besten Fall gibt es sogar Potenzial für Einsparungen. Damit haben wir als Finanzministerium auch Erfahrung – mit Zentralisierung von Aufgaben, mit positiven Effekten für alle Ressorts und für den Haushalt. Meine Damen und Herren, ich möchte zum Abschluss meiner Rede an dieser Stelle kurz Erwartungsmanagement betreiben. Wir werden nicht mal eben schnell die Förderlandschaft in SchleswigHolstein umkrempeln, schon alleine deshalb nicht, weil die rechtlichen Grundlagen für viele Programme vom Bund oder gar von der EU vorgegeben und außerordentlich komplex sind. Es darf eben keinen Flaschenhals und keine unnötige neue Bürokratie werden, wie der Abgeordnete Dirschauer zu Recht anmahnt. Ich kann Ihnen auch nicht versprechen, dass sich der Erfolg, die Effizienz oder gar die Förderwürdigkeit aller Programme immer in Zahlen messen lassen. Geplant ist, bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode ein Konzept für eine anders organisierte Förderlandschaft auszuarbeiten, das Möglichkeiten der Zentralisierung zur deutlichen Entlastung der Antragstellenden und ein effizientes Finanzcontrolling beinhaltet. Dieser Aufgabe nimmt sich das Finanzministerium gerne an. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Der Minister hat die Redezeit um drei Minuten 20 Sekunden verlängert. Diese Zeit steht allen Abgeordneten jetzt auch zur Verfügung. (Zuruf: Das war die Herrentoilette!) (Vizepräsidentin Eka von Kalben) Als erster Redner hat Dr. Michael Schunck vom SSW das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Goldschmidt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeitenden des Ministeriums für den vorliegenden Bericht bedanken. Er verschafft uns einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung und lässt uns, ich nehme es vorweg, eher ernüchtert zurück. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Schutz des Wassers hat die EU im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, sämtliche Gewässer, Flüsse, Seen, Küstengewässer und sogar das Grundwasser, Estuare, in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen, diesen zu erhalten und Verschlechterungen zu verhindern. Denn sauberes Wasser ist essenziell für eine intakte Fauna und Flora in und an unseren Gewässern. Herr Minister Goldschmidt hat es schon erwähnt. Die EU hat damit ambitionierte Ziele gesetzt, doch die Umsetzung gestaltet sich schwieriger als erwartet. Bereits 2015 sollten die Vorgaben erreicht sein. Dieses Ziel wurde klar verfehlt. Die Aufgaben sind nicht zu groß, aber die Problemfelder wurden anfangs unterschätzt. Das Oberflächenwasser wurde über Jahrzehnte verschiedensten Belastungen und negativen Einflüssen ausgesetzt, die uns heute vor große Herausforderungen stellen. Ein großes Problem sind die hydromorphologischen Veränderungen. Begradigungen, Uferverbauung und fehlende Durchgängigkeit von Fließgewässern stammen aus Zeiten, in denen Wasser möglichst schnell aus der Fläche geleitet werden sollte. Heute wissen wir es besser. Aber ein naturnaher Rückbau ist ein langwieriger Prozess. Hinzu kommen weiterhin zu hohe Nährstoff- und Schadstoffeinträge, selbst wenn es in einigen Bereichen leichte Verbesserungen gibt. Für die Wasserrahmenrichtlinie wurden mehrere Wirtschaftszeiträume angesetzt. Der Bericht zeigt, dass über den aktuellen dritten Zeitraum von 2022 bis 2027 hinaus ein vierter bis 2033 geplant ist. Die Landesregierung geht sogar davon aus, dass aufgrund des schlechten generellen Zustandes unserer Oberflächengewässer und der Vielzahl nötiger Maßnahmen weitere Zeiträume notwendig sein werden. Entsprechend hoch bleibt der Mittelbedarf. Das sind keine erfreulichen Aussichten. Natürlich wurde bereits viel renaturiert, und auch die Düngeverordnung wird langfristig Wirkung zeigen. Maßnahmen wie die Herstellung der Durchgängigkeit an Querbauwerken, die Beratung von Landwirten und die Optimierung von Kläranlagen zeigen kleine Fortschritte. Aber sind diese ausreichend? Schon 2019 sagte der damalige Umweltminister Albrecht, dass nur 16 Prozent der Seen, kein Küstengewässer und lediglich sechs Prozent der Fließgewässer in Schleswig-Holstein das Ziel eines gesamtverbesserten Zustandes erreicht hätten – vier Jahre nach Erreichen der ursprünglichen Zielmarke. Der aktuelle Bericht zeigt nun, bei Seen und Küstengewässern gibt es seither keinerlei Verbesserung, und das in zehn Jahren, die wir jetzt schon durch dieses Land gegangen sind. Das ist schon sehr erstaunlich. Bei den Fließgewässern liegen wir sogar nur noch bei drei Prozent. Auch das hat Minister Goldschmidt gerade erwähnt. Es gibt eine Verschlechterung, obwohl wir seit Jahren an der Umsetzung der Richtlinie arbeiten. Woran liegt das? – Die Umsetzung der Richtlinie beruht bislang weitgehend auf Freiwilligkeit mit Eigenverantwortung, Kooperation, Beratung und Förderprogrammen. In Schleswig-Holstein gibt es dazu die Allianz für Gewässerschutz mit dem Bauernverband. Auch Wasser- und Bodenverbände, Energieund Wasserwirtschaft sowie Naturschutzverbände sind beteiligt. Doch der Bericht macht deutlich: Die Akzeptanz vieler Maßnahmen fehlt, und freiwillige Unterstützung führt nicht zum notwendigen Erfolg. Trotzdem hält die Landesregierung am Freiwilligkeitsprinzip fest und setzt primär auf finanzielle Anreize. Wenn aber klar ist, dass Freiwilligkeit und finanzielle Anreize nicht ausreichen, müssen wir unser Vorgehen ändern. Ein Weiter-so birgt das Risiko eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Das wäre nicht nur teuer, sondern würde Anrainer und Flächeneigentümer erheblich stärker unter Druck setzen, weil dann strikte Vorgaben und knappe Fristen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gelten würden. Freiwilligkeit wäre dann keine Option mehr. Es gibt noch so viele Baustellen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Fakten sind uns gar nicht klar. Da es noch viele Felder gibt, die wir hier bearbeiten müssen, denke ich, ist das sinnvollste, das Ganze vielleicht einfach noch mal in den Ausschuss zu überweisen, damit wir uns über die Faktenlage und den Steady State informieren, an dem wir in den Küstengewässern und in den Binnengewässern wirklich stehen. Wir sollten einen (Dr. Michael Schunck) Punkt setzen, damit wir wissen, wo wir ganz konkret stehen, und uns da einig werden. Vielleicht sehen wir dann, wie wir das Ganze vorantreiben können. Unser Kriterium ist, dass wir die Freiwilligkeit ein bisschen aufweichen und die Anrainer ein bisschen mehr in die Pflicht nehmen, damit wir unsere Wasserrahmenrichtlinie in Gang kriegen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Eka von Kalben

Für die CDU-Fraktion hat Rixa Kleinschmit das Wort.

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern Morgen hatte ich schon das Vergnügen, den Wert des Wassers zu diskutieren: zu Hause in unserem Badezimmer mit unserer Vierjährigen. (Heiterkeit Sybilla Nitsch [SSW]) Es ist kein Zufall, sondern naheliegend, dass man im Badezimmer an Wasser denkt. Ihre Puppe sollte Zähne putzen, und dabei sollte das Wasser unbedingt weiterlaufen. Meinen Satz: „Stell doch das Wasser ab, Wasser ist wertvoll“, hat sie nicht verstanden. Wasser ist für sie überall, es kommt aus dem Hahn, als Regen draußen, im Nord-Ostsee-Kanal vor der Tür und in den Meeren an unserem Land. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Hauptsache, es kommt nicht durch die Decke!) Aber was für sie und oft für viele als selbstverständlich hingenommen wird, ist die Grundlage von allem und muss auch so behandelt werden. Aus diesem Grund danke ich Minister Goldschmidt für den Bericht zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein, den wir heute beraten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er beschreibt den chemischen und ökologischen Zustand unserer Gewässer, fasst die Ergebnisse des zweiten Bewirtschaftungszeitraums zusammen, zieht eine Zwischenbilanz der bereits ergriffenen Maßnahmen und wirft einen ersten Blick auf die Herausforderungen ab 2028. Bereits in der Einleitung wird deutlich, dass Wasser ein wertvolles, ererbtes Gut ist, dessen Qualität und Menge wir schützen müssen. Wasser ist unser wichtigstes Gut und die Basis jeder nachhaltigen Entwicklung in Schleswig-Holstein. Ohne sauberes Wasser, gesunde Gewässer und funktionierende natürliche Kreisläufe würde die Lebensqualität in unserem Land leiden, ebenso wie unsere wirtschaftliche Stärke und ökologische Stabilität. In diesem Zusammenhang möchte ich die Arbeit unserer Wasser- und Bodenverbände hervorheben. Ihre tägliche Arbeit ist unverzichtbar für die Unterhaltung, Pflege und Entwicklung unserer Gewässer. Ohne Ihr überwiegend ehrenamtliches Engagement wäre praktischer Gewässerschutz in Schleswig-Holstein nicht möglich. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Bericht zeigt zudem deutlich, dass unsere Grundwasserversorgung gesichert ist. Das ist ein gutes Signal für die Menschen in unserem Land. Eine verlässliche Trinkwasserversorgung bildet die Grundlage für jede Form von Entwicklung und hat für uns höchste Priorität. Besonders positiv bewertet der Bericht die Arbeit der Allianz für Gewässerschutz und die Gewässerschutzberatung. Kooperation wirkt stärker als Konfrontation. Der Bericht bestätigt, dass dieser Ansatz und auch die Erweiterung des Programms auf das ganze Land der richtige Weg ist. Nur mit unseren Landwirtinnen und Landwirten zusammen können wir dieses erreichen. Das nötige Vertrauen müssen wir ihnen schenken. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, wie anspruchsvoll und zeitaufwendig diese Aufgabe ist und wie anspruchsvoll das Bewertungssystem der Wasserrahmenrichtlinie ist. Der One-out-all-outGrundsatz sorgt dafür, dass ein einziges nicht erfülltes Kriterium genügt, um den gesamten Wasserkörper als nicht gut einzustufen. Fortschritte in Teilbereichen werden dadurch oft nicht sichtbar. Gewässerschutz wirkt oft erst nach Jahren, in manchen Fällen leider erst nach Jahrzehnten. Deswegen ist Geduld gefragt. Der Bericht zeigt aber auch, dass im dritten Bewirtschaftungszeitraum bereits erhebliche Maßnahmen umgesetzt wurden. Verbesserungen der Gewässerstruktur, Herstellung der Durchgängigkeit, gezielte Beratung auf hunderttausenden Hektar landwirtschaftlicher Fläche, Investitionen in Kläranlagen und die Umsetzung der Düngeverordnung zeigen, dass wir konsequent vorankommen. (Rixa Kleinschmit) Schleswig-Holstein wird diesen Weg weitergehen. Wir schützen unsere Gewässer, weil sie die Grundlage unseres Wohlstandes, unserer Landwirtschaft, unserer Natur und unserer Lebensqualität sind. Wir setzen auf Augenmaß, Verlässlichkeit und Zusammenarbeit, und wir bleiben ehrlich: Die Umsetzung wird Zeit brauchen, landesweit, aber auch europaweit. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Silke Backsen.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe keinen Badezimmer-Joke, ich wollte anders einsteigen, ich werde es auch tun. Vom Weltraum aus gesehen erscheint (Martin Balasus [CDU]: Unser Badezimmer ganz klein!) unser Planet blau. (Heiterkeit) – Ich wusste nicht, dass es heute um Badezimmer geht, deswegen bleibe ich bei einer globaleren Betrachtung. Die Ozeane dominieren und machen zusammen mit den Meeren, Seen und Flüssen nicht weniger als 75 Prozent der gesamten Oberfläche der Erde aus. Von dieser gigantischen gesamten Wassermenge sind nur etwa 2,5 Prozent Süßwasser, und ein Großteil davon ist eben in Gletschern und im Eis gebunden. Von diesem wenigen Süßwasser sind nur 0,3 Prozent direkt als Trinkwasser verfügbar. Wasser ist also ein kostbares Gut, Wasser ist Leben. Es ist die Grundlage unseres Lebens, unserer Gesundheit, unserer Landwirtschaft, aber auch unserer Ökosysteme und unserer Zukunft. Man sollte also meinen – wir haben es gerade schon gehört –, dass wir Menschen dieses Gut auch besonders schätzen und schützen. Dem ist aber wie so oft nicht so. Über Jahrhunderte wurden die Gewässer begradigt, vertieft, flurbereinigt und tief entwässert. Seit vielen, vielen Jahren ist die Durchgängigkeit der Gewässer schlecht, und ebenfalls seit vielen Jahren ist der Nährstoff- und Schadstoffeintrag in unsere Gewässer zu hoch, zum Teil viel zu hoch. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 erinnert uns allerdings daran, dass wir dieses Gut in seiner Qualität, aber auch in seiner Quantität schützen müssen und dass wir verpflichtet sind, den ökologischen und chemischen Zustand sowie die Durchlässigkeit zu verbessern. Der Bericht zeigt: Schleswig-Holstein hat auch schon einiges erreicht. In den letzten Jahren haben wir als Land erhebliche Mittel und Engagement investiert, um unsere Flüsse, Seen und vor allen Dingen unser Grundwasser zu schützen und zu verbessern. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Werner Kalinka [CDU]) Zwischen 2022 und 2024 zum Beispiel wurden allein über 120 Millionen Euro in Gewässerentwicklung, Kläranlagenmodernisierung, Beratung und nachhaltige Wasserwirtschaft investiert, kofinanziert durch EU- und Bundesmittel. Wir haben im dritten Bewirtschaftungszeitraum bereits an 92 Querbauwerken die Durchgängigkeit wiederhergestellt, und wir haben auch gerade schon gehört, an wie viel Kilometern wir Gewässerstrecken ökologisch aufgewertet haben. Auch die Beratungsmaßnahmen zur Verringerung von Nährstoffeinträgen auf über 340.000 Hektar sind schon erwähnt worden. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle auch noch mal die Allianz für den Gewässerschutz – wir haben es jetzt schon mehrmals gehört –, die wir als Land gemeinsam mit Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und jetzt auch mit dem BUND und NABU weiterentwickelt haben. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Diese Allianz steht für Kooperation und für Lösungen, die auf gemeinsames Handeln setzen. Das ist aus unserer Sicht in einem intensiv genutzten Land wie Schleswig-Holstein wichtig. Aber an dieser Stelle gehört zur Ehrlichkeit und zur Wahrheit dazu: Wir sind eben noch lange nicht am Ziel. Nur ein kleiner Teil unserer Fließgewässer und Seen erreicht derzeit überhaupt den guten ökologischen Zustand, wie ihn diese EU-Richtlinie fordert. Hauptgründe sind und bleiben nach wie vor zu hohe Nährstoff- und Schadstoffeinträge. Auch die Folgen jahrzehntelanger Gewässerverbauungen sind nicht von der Hand zu weisen und ganz praktisch auch der Mangel an Flächen für Renaturierungsmaßnahmen. Hinzu kommen strukturelle Herausforderungen, die wir gerade schon gehört haben, wie der Fachkräftemangel in Planungsbüros, in Ingenieursbüros und bei den Wasser- und Bodenverbänden. Aus meiner (Silke Backsen) Sicht auch ein ehrlicher Punkt: Das Freiwilligkeitsprinzip stößt an seine Grenzen, vor allen Dingen dann, wenn die Akzeptanz vor Ort fehlt oder Flächen schlicht nicht verfügbar sind. Für mich ist deshalb klar: Wir müssen den eingeschlagenen Weg fortsetzen, aber eben auch nachschärfen. Wir brauchen ein konsequentes Flächenmanagement, das Renaturierungsprojekte ermöglicht. Wir brauchen mehr Personal in den zuständigen Behörden, und wir müssen stärker Synergien nutzen, zum Beispiel zwischen Klimaanpassung, Hochwasserschutz, Biodiversität und Gewässerschutz. Denn wenn wir zum Beispiel Flüsse wieder an ihre Auen anbinden, schützen wir nicht nur das Wasser, sondern auch die Menschen. Wir schaffen Rückhalteräume bei Hochwasser, speichern Wasser in Dürrezeiten, fördern Artenvielfalt und leisten Klimaschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erfolgreiche Projekte – wir haben sie gerade schon gehört – wie an der Stör oder auch an der Schwartau zeigen, wie Gewässerschutz eben aussehen kann: ökologisch, wirtschaftlich sinnvoll und vor allen Dingen auch gesellschaftlich akzeptiert. Darüber haben wir noch gar nicht gesprochen: der Klimawandel. Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt schon jetzt massiv – mit Extremniedrigwasser, mit Trockenphasen, aber eben auch mit Starkregen. Der Schutz unserer Gewässer wird damit zu einer zentralen Zukunftsaufgabe. Wasser ist und bleibt der existenzielle Grundstoff des Lebens – für Mensch, Tier und Pflanze. Auch wenn sich die Erfolge eben nicht kurzfristig einstellen, müssen wir doch alles dafür tun, dass wir unsere Gewässer und das Wasser langfristig und dauerhaft besser schützen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Dr. Michael Schunck [SSW])

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Eka von Kalben

Für die SPD hat Thomas Hölck das Wort. (Zurufe) – Dann ist das hier falsch. Ich habe mich schon gewundert. Sandra Redmann hat das Wort für die SPD, nicht Herr Hölck.

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Sandra Redmann SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich den deutschen Naturschutzring. „Nicht zuletzt seien nach Angaben des Weltwirtschaftsforums,“ – ich bitte darauf zu achten – „fünf der zehn größten globalen Geschäftsrisiken inzwischen wasserbezogen. Gesunde Flüsse und gesundes Grundwasser seien von grundlegender Bedeutung für die Wasserund Ernährungssicherheit, die öffentliche Gesundheit und die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt die rechtlichen Instrumente an die Hand, um diesen Risiken zu begegnen.“ So ist es. Es ist eben kein nice to have, sondern der Weg hin zu Gewässern, die sich in einem guten Zustand befinden. Davon sind wir sehr weit entfernt, wie der Bericht, für den wir uns bei den Mitarbeitenden des Ministeriums herzlich bedanken, doch recht eindeutig aufzeigt. Wir investieren jedes Jahr Millionen, wir planen, wir fördern, versuchen zu überzeugen, und trotzdem bleiben verdammt viele Probleme ungelöst, und wir treten auf der Stelle. Manche Projekte funktionieren durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure – auch über freiwillige Maßnahmen – gut und werden in jedem Bericht seit Jahren aufgeführt, wie zum Beispiel das Auenprojekt der Schwartau. Auch wenn ich mich darüber freue, ich glaube, das ist jetzt seit 15 Jahren so, dass immer das Auenprojekt in Schwartau genannt wird. Andere geplante Maßnahmen kommen auf diese Weise leider überhaupt nicht voran. Auch dazu hätten wir gern einmal Beispiele und nicht immer nur zu den Sachen, die schon seit Jahren gut gelaufen sind. (Beifall SPD) Freiwillige Maßnahmen funktionieren also punktuell, aber eben nicht überall, und da darf man sich nicht wegducken. Der Bericht benennt es am Rande auch und erwähnt, dass dann ordnungsrechtliche Maßnahmen nötig werden. – – (Minister Tobias Goldschmidt: Doch!) – Manch einer! Sie sind ja nicht überall! Ich habe schon gehört, wo, aber nicht überall. – Aber bei manch einem löst dieser Gedanke eher Schnappatmung aus als der Umstand, dass unsere Gewässer in miserablem Zustand sind. (Sandra Redmann) Liebe Kolleginnen und Kollegen, um das hier deutlich zu sagen: Schuld ist nicht nur die Landwirtschaft. Damit würden wir es uns einfach machen. Die Gründe sind vielfältig, und das müssen auch die Lösungen sein. Natürlich kann man nicht alles von heute auf morgen lösen, ist klar, das dauert seine Zeit. Aber es gibt auch hausgemachte Probleme, die man sehr wohl schneller lösen könnte. Schauen wir uns doch mal die benannten Herausforderungen, die im Bericht stehen, genauer an. Der erste Punkt: Flächenkonkurrenz. Ja, Flächen fehlen, das wissen wir aber übrigens nicht erst seit heute oder gestern. Aber was machen Sie denn nun? Sie beschreiben das Problem und steigen dann komplett aus. Keine Überlegungen zum weiteren sinnvollen Einsetzen des Vorkaufsrechts, keine Überlegungen zum Thema Kosten, keine klare Linie. Zweitens: Akzeptanzprobleme und Freiwilligkeitsprinzip. Sie sagen selbst, Sie könnten nur bitten und fördern. Warum nennen Sie nicht klar, was eigentlich doch jeder weiß? In bestimmten zu benennenden Bereichen werden Sie ordnungsrechtlich eingreifen müssen. Das darf nicht nur auf einem Aufkleber irgendwo am PC stehen, sondern muss auch teilweise in die Praxis umgesetzt werden. Sie bekommen aber in der Koalition darüber keine Einigung. Drittens: diffuse Nährstoffeinträge und Nitratbelastungen. Sie formulieren vorsichtig, dass Verbesserungen erst verzögert messbar und politisch schwer zu vermitteln sind. – Ja, und deswegen handelt man am besten frühzeitig. Ihr Lösungsvorschlag im Bericht? – Gar nichts. Viertens: Fachkräftemangel, weniger Planungsbüros, weniger Nachwuchs im Ehrenamt. Auch das ist nicht neu. Aber was bitte ist Ihr Vorschlag? Dazu habe ich gar nichts gehört. Anreize und Unterstützung für das Ehrenamt, Nachwuchsprogramme, Strukturanpassung? – Fehlanzeige, keinerlei Vorschläge. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erklären, warum etwas schwierig ist, anstatt zu sagen, wie man es löst. Natürlich, ganz klar, ist das nicht einfach, und es trifft alle Bundesländer und auch Europa. Aber es hat auch mit den unterschiedlichen Auffassungen bei den handelnden Personen zu tun; zum Beispiel, ich habe es gesagt, beim Vorkaufsrecht, bei in bestimmten Fällen zu benennendem Ordnungsrecht, bei der konsequenten Reduktion der Nährstoffeinträge. Ich weiß nicht, wie oft ich jetzt gehört habe, dass es darüber Gespräche gibt, aber Ergebnisse kann ich nicht erkennen. Auch die ständigen Diskussionen helfen uns da nicht weiter. Wir müssen ran an die Ursachen. Wenn wir so weitermachen und die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie immer weiter verschieben, und das tun wir gerade, steuern wir nicht nur auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu, sondern wir riskieren dramatische Folgen für unsere Umwelt. Davor warnen übrigens nicht nur, wie sie ja manche sehen, Haselmaus-verrückte, in Lumpen gehüllte Naturschützer, sondern auch das hippe Management moderner Unternehmen – für diejenigen, denen die Gruppe besser gefällt. Wir wollen im Ausschuss ganz klare Aussagen zu den einzelnen Problemen. Wir wollen Darstellung und Beschreibung zu jedem einzelnen dieser Punkte. Wir sind gerne bereit, das ist eben auch vom SSW gesagt worden, von Herrn Schunck, Ihnen da unter die Arme zu greifen und das gemeinsam zu machen. Darauf freue ich mich. – Danke. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Eka von Kalben

Für die FDP hat Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Ich habe jetzt aber keine Badezimmer- und Duschgeschichte vorbereitet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserrahmenrichtlinie trat am 22. Dezember 2000 in Kraft, wurde durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes von 2002 in deutsches Recht umgesetzt, und für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind vorrangig die Länder zuständig. Der Umsetzungsstand ist entsprechend unterschiedlich, wobei in Schleswig-Holstein bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Umsetzung aufgrund hoher Besiedlungsdichte, intensiver Landbewirtschaftung und vielfältiger Gewässernutzung, wir haben es vorhin gehört, erhebliche Anstrengungen erfordern wird. Das übergeordnete Ziel ist, bei Oberflächengewässern den guten ökologischen Zustand beziehungsweise bei als künstlich oder erheblich verändert eingestuften Gewässern das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand wieder zu erreichen. Dabei müssen wir uns immer, glaube ich, überlegen: Was ist eigentlich ein guter Zustand? Das ist in vielen Richtlinien leider ja nicht wirklich definiert, es wird immer nur über einen guten Zu- (Anne Riecke) stand gesprochen. Dieses Ziel sollte spätestens bis Ende 2027 erreicht sein. Die Bundesregierung selbst hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass eine vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wegen Vielschichtigkeit und vielfacher Nutzung voraussichtlich wahrscheinlich erst im Jahr 2050 gelingen könne. Also, was haben wir laut Bericht der Landesregierung bislang erreicht, und wie geht es nun mit der Umsetzung hier in Schleswig-Holstein weiter? Im Bericht heißt es, dass von 589 Fließgewässern gerade einmal drei Prozent den ökologischen Zielzustand der Wasserrahmenrichtlinie erreicht haben. Bei den Seen sind es etwa 16 Prozent, beim chemischen Zustand verfehlt derzeit jedoch 100 Prozent der oberirdischen Gewässer die bestimmten Schadstoffziele. Beim Grundwasser sieht die Lage etwas besser aus, 100 Prozent der Grundwasserkörper gelten mengenmäßig als gut, aber auch hier sind 69 Prozent in einem chemisch schlechten Zustand. Die Maßnahmenausgaben für die Gewässerentwicklung zwischen 2022 und 2024 belaufen sich auf rund 21 Millionen Euro. 26 Millionen Euro sind an Investitionen für Kläranlagen getätigt worden, dazu kommen noch weitere Millionen für unzählige Beratungen. Die Wasserrahmenrichtlinie war von Anfang an ambitioniert, doch der Bericht zeigt, dass bei vielen Gewässern insbesondere aufgrund von Flächenkonflikten und Schadstoffbelastungen Zieltermine nicht eingehalten werden können und konnten. Die Frage ist hier auch – der Kollege vom SSW, Herr Dr. Schunck, hat es angesprochen (Christian Dirschauer [SSW]: Guter Mann!) – wie bitte? –, (Christian Dirschauer [SSW]: Guter Mann!) aber auch Frau Redmann –: Sind und wie sind diese ergriffenen Maßnahmen in irgendeiner Weise – das ist nämlich nicht in den Berichten zu finden – evaluiert worden? Wenn wir seit 25 Jahren darüber sprechen, dann müssen wir uns doch Gedanken darüber machen: Greifen diese Maßnahmen eigentlich? Wenn wir im Zusammenhang darüber sprechen, müssen wir berücksichtigen: Die EU-Wiederherstellungsverordnung steht vor der Tür. Artikel 4 ist eigentlich fast gleich mit dem, was diese Wasserrahmenrichtlinie in irgendeiner Form fordert, dass bis 2050 90 Prozent der Fließgewässer und Küstengewässer wieder in einem guten Zustand sind. Bis zum 1. September 2026 – vor der Sommerpause haben wir darüber gesprochen – sollen die Mitgliedstaaten einen Plan vorlegen, in dem Maßnahmen vorgelegt werden, wie diese Pläne umgesetzt werden. Wir haben darüber gesprochen, 1. September 2026, das ist noch knapp ein Jahr. In Schleswig-Holstein müssen wir auch darüber sprechen, wie diese Maßnahmen gemacht werden. Das haben wir nämlich noch nicht gemacht. Das ist sehr schade. Gerade im Hinblick darauf, Doppelstrukturen in diesem Bereich zu vermeiden, wenn wir die EU-Wiederherstellungsverordnung und die Wasserrahmenrichtlinie haben, müssen wir gucken, dass wir das anpassen. Ich warne davor – das möchte ich auch noch einmal sagen –: Trotz der ganzen Investitionen auch in Kläranlagen möchte ich nicht, dass der Schwarze Peter nachher den Landwirtinnen und Landwirten zugeschoben wird, dass von ihnen die meisten Einträge stammen. (Beifall FDP und CDU – Sandra Redmann [SPD]: Dieser Punkt kommt zuverlässig!) Wie bereits der heutige Bürgermeister von Büsum und ehemalige Abgeordnete Oliver Kumbartzky einmal sagte: Die Wasserrahmenrichtlinie und die damals neue Düngeverordnung stellen vor allem unsere Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Mit innovativen Techniken und Konzepten kann effizient gedüngt werden und somit die Belastung des Grundwassers auch hier reduziert werden. So gelingt Gewässerschutz mit statt gegen die Landwirtschaft. – Aus liberaler Sicht gilt: Gewässerschutz ist unerlässlich, und die EU-Wasserrahmenrichtlinie bleibt dabei ein zentrales Instrument. Dazu stehen wir. Aber es muss wirksam, zielgerichtet, wirtschaftlich und vor allen Dingen endlich sinnvoll erfolgen. – Vielen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SSW)

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Eka von Kalben

Es ist beantragt worden – – (Wortmeldung Heiner Rickers [CDU]) – Ja, das ist aber mal in letzter Sekunde. – Zu einem Dreiminutenbeitrag oder zur Restredezeit – das können Sie sich aussuchen – erteile ich das Wort Heiner Rickers von der CDU.

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Heiner Rickers CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Tolle Debatte. Wir sind uns im Ziel ja einig und haben viel erreicht. Ich behaupte mal, ich bin ein Kind der Wasserrahmenrichtlinie. Herr Minister, seit 2000 bin ich aktiv dabei. Sie wollten ja die regionale Verwurzelung und haben glücklicherweise auch die Stör – ich bin Anrainer an der Stör auch mit Eigentum – (Zuruf SPD: Mit Eigentum!) genannt mit sehr vielen tollen Projekten – mit Eigentum sogar, gar nicht verwerflich, ne? –, (Heiterkeit und Beifall CDU) also hoher Eigenverantwortung des Eigentums. Ich bin derjenige mit der Verwurzelung, der sowohl weiß, wie man einen Graben kleit – sagt man ja bei uns – als auch wie man ihn nicht kleit oder nur einseitig von Jahr zu Jahr pflegt oder baggert oder was auch immer. Wir haben unwahrscheinlich viele große Anstrengungen vor Ort unternommen, die aus meiner Sicht sehr erfolgreich sind – Sohlgleiten werden Ihnen etwas sagen, also die alten Abstürze weggenommen und eine Durchlässigkeit für die Fauna gewährleistet. Das hat viel Geld gekostet, auch viel Mühe. Wir haben Zuflussauen an der Stör renaturiert, wieder schön ins alte Flussoder Auenbett mit viel Aufwand und natürlich auch mit Widerstand von den Leuten vor Ort zurückverlegt. Frau Redmann, auch unter Ihrer Verantwortung hat die Stiftung Naturschutz unwahrscheinlich viel Retention oder Pufferfläche an der Stör gekauft. (Sandra Redmann [SPD]: Ich weiß!) Das klappt hervorragend, was Gewässer- und Artenschutz angeht, Jakobskreuzkraut mal ausgeblendet. Alles andere läuft sehr gut, immer mit tiefer regionaler Verwurzelung. Bei der vierten Klärstufe bin ich aktiv dabei gewesen: also auf kleinen Dörfern den Leuten erklären, dass sie, wenn sie 80 Kubikmeter Wasser brauchen und weniger in der Klärgrube ankommt, das auch noch teuer mit einer vierten Klärstufe versehen müssen. All das waren sehr gute Entscheidungen. Die haben aus meiner persönlichen Sicht zu einer absoluten Verbesserung der Oberflächengewässer – ich beschränke mich jetzt mal auf die Stör und nicht auf den Bericht – geführt. – Ja, da dürfen Sie gerne klatschen, sehr gut. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Vielen Dank. – Nun kommt das Problem: Nur drei Prozent haben den sogenannten guten ökologischen Zustand erreicht. Das ist ja frustrierend für Leute wie mich – 25 Jahre Arbeit reingesteckt, drei Prozent erreicht. Frau Kleinschmit, deswegen ist der Hinweis so wichtig, und ich werde ja nicht müde, den auch von Ihnen gegebenen wichtigen Hinweis zu wiederholen: „One out – all out“ führt dazu, dass bei sehr großer Anstrengung und vielen Erfolgen am Ende das Gewässer immer wieder die Kriterien reißt. (Rixa Kleinschmit [CDU]: Ich habe das aus deiner Rede von 2019!) Das ist schade, denn wenn Sie 25 Kriterien zu unterschiedlichen Messzeiten im Jahr messen und selbst meinen, Sie können nun aus der Stör trinken und darin baden – konnte ich als Kind nicht, weil es gefährlich war, also giftig –, dann sind Sie doch enttäuscht, wenn wir das so bewerten. Ich habe keine Lösung dafür, wollte nur darauf hinweisen. Deswegen: Nehmen Sie auch wahr, dass Fortschritte erzielt wurden! Im Ziel sind wir uns einig. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut! – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Einen weiteren Wortbeitrag hat die Kollegin Sandra Redmann von der SPD, die sich noch überlegen kann, ob sie die drei Minuten Restredezeit oder den Dreiminutenbeitrag möchte. Vorher begrüßen wir die CDU-Landtagsfraktionsgäste auf der Tribüne. – Herzlich willkommen hier und bitte nicht fotografieren! (Zurufe: Bitte mit Mikro!) – Noch mal von vorne: Wir begrüßen Gäste der CDU-Landtagsfraktion auf der Tribüne herzlich. – Viel Vergnügen, und bitte keine Fotos machen. Danke. (Beifall) Nun aber, liebe Sandra Redmann von der SPD, Sie haben das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Lieber Heiner Rickers! Ohne Frage und unbestreitbar gibt es sehr viele gute Projekte seit vielen (Sandra Redmann) Jahren, und auch Frau Kleinschmit hat es angesprochen. Ob das die Wasser- und Bodenverbände, die Naturschutzverbände sind: Wir haben in den einzelnen Regionen mehrere Beiräte, die sich um diese Sachen kümmern. Auch der Kollege Hauke Göttsch, der nun heute leider nicht hier sein kann, ist bei den Maßnahmen, die von der Stiftung durchgeführt wurden, immer dabei gewesen. Das ist alles gut, und das ist auch alles richtig, dass es gesagt wird und dass es im Bericht steht. Aber was der wesentliche Punkt der Wasserrahmenrichtlinie ist, ist, dass wir immer noch nicht die Werte erreichen und das ja schon – der Minister hat es angesprochen – für 2015 angedacht war. Wir haben 2025, und wir wissen jetzt schon, dass wir sie 2027 auch nicht erreichen. Dann geht es immer so weiter. Wir dürfen uns doch jetzt nicht nur dafür beklatschen, was wir schon Schönes erreicht haben, sondern wir müssen uns jetzt Gedanken machen, wie wir endlich die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen. Das ist nicht trivial. (Beifall SPD und SSW) Das ist nicht trivial, und ich kann Ihnen etliche Beispiele sagen, wo es überhaupt gar nicht funktioniert. Ich kann Ihnen auch Seen in Schleswig-Holstein nennen, und jeder hier von den Kolleginnen und Kollegen kann das. Mein Kollege Kai Dolgner – er ist gerade nicht da – wird Ihnen sagen können, dass wir seit Jahren darüber reden, wie wir einen See wieder so weit herstellen können, dass man eventuell darin baden kann. Das ist so schwierig. Das hat natürlich auch mit Zuflüssen zu tun, mit Einträgen, die unter anderem aus der Landwirtschaft kommen. Da gibt es eben nicht immer einfache Lösungen. Manchmal sperrt man sich auch dagegen. Jetzt muss man sich überlegen, ähnlich wie im Bereich der Energie, was jetzt höher wiegt und was wesentlicher ist: dass wir saubere Gewässer bekommen oder dass wir Einzelinteressen berücksichtigen. Das offen auszusprechen, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam zu überlegen, welche Lösungen – manchmal eben halt unbequeme Lösungen – wir haben müssen, das wünsche ich mir. Ich wünsche mir im Ausschuss, dass wir nicht nur eine Auflistung der Maßnahmen haben und sagen, wie schön alles ist, sondern dass wir auch die Punkte sagen, die wir in den einzelnen Bereichen brauchen, und überlegen, wie wir das dann schaffen können. Denn, dass wir alle das Ziel, glaube ich, haben, ist klar. Aber der Weg dahin, glaube ich, ist nicht so klar. – Danke.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Kein CCS in Schleswig-Holstein: Dass sich der SSW immer gegen die CCS-Technologie ausgesprochen hat, muss ich hier niemandem erklären, das ist selbstredend. Für uns war und ist diese Technologie mit unkontrollierbaren Risiken für Natur und Umwelt verbunden. Sie zementiert die fossilen Energieträger, in diesem Fall das Gas, und verhindert damit die Energiewende und Bemühungen, weitere Emissionen zu vermeiden. An dieser grundlegenden Haltung hat sich bei uns nichts geändert. Vielmehr wurde diese Befürchtung durch zahlreiche Anhörungen bestätigt. Denn niemand konnte bisher mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen, dass verpresstes CO nicht ent2 weicht. Die Gefahr von Leckagen wird sogar hingenommen und verharmlost. Wir reden hier über ein Endlager – das muss auch klar sein –, das dann nicht die Option der Rückholbarkeit bietet. Lange Zeit war man sich in Schleswig-Holstein parteiübergreifend einig, die CCS-Technologie abzulehnen. Das hat sich seit dieser Legislatur geändert. Die Koalition hat ihre Haltung angepasst – wie man das auf Neudeutsch sagt. Es wird auf die (Sybilla Nitsch) Einhaltung der Klimaziele und auf unvermeidbare Restemissionen verwiesen, beispielsweise aus der Kalk- und Zementindustrie. Dieses Argument greift aber in unseren Augen nicht. Es dient ausschließlich als Feigenblatt, um die fossile Gaslobby zu stärken. Als SSW haben wir bereits früh auf den CO -Hun2 ger der CCS-Technologie hingewiesen – und ich sage an der Stelle sehr gern: Wir haben damit recht behalten. (Beifall SSW) CCS im kleinen Format für die nicht unvermeidbaren Restemissionen ist nicht rentabel, und auch die Speicherkapazitäten sind nicht unendlich. Statt auf Emissionsvermeidung zu setzen, wird genau das Gegenteil gemacht. Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz legt nun die Grundlage für den Bau von Pipelines zum Transport von CO und zur Spei2 cherung in unterirdischen Gesteinsschichten. Als wenn das nicht genug ist, sollen auch CO -Emissio2 nen aus Energieerzeugungsprozessen abgeschieden transportiert und unterirdisch gespeichert werden. Hier kann man also von einem Kniefall vor der Gaslobby reden, und damit ist das eine Greencard für den Bau weiterer Gaskraftwerke und die Fortführung fossiler Energiegewinnung. Gerade bei diesem Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Grünen die Augen verschlossen und sich immer wieder weggeduckt, obwohl bereits unter Bundesminister Habeck klar war, wohin die Reise geht. Die Landesregierung wollte sich technologieoffen zeigen, schließlich müssen ja die unvermeidbaren Restemissionen irgendwohin, um die Klimaziele zu erreichen. Das waren sozusagen die Argumente, warum das Land in Sachen CCS eine Kehrtwende gemacht hat. Dementsprechend gab es die Beschlussempfehlung aus dem Umwelt- und Agrarausschuss, in der die Koalition und die FDP die CCS-Strategie des Bundes begrüßen und festgestellt haben, dass es notwendig wäre, für die Restemissionen CCS und CCU zu verwenden, um das dann nicht langfristig in die Atmosphäre zu leiten. Aber der Begriff der Restemissionen blieb immer undefiniert. Weiter ging aus der Empfehlung hervor, dass eine CO -Speicherung nur seewärts der Zwölfmeilenzo2 ne und nicht im Küstenmeer zugelassen wird und die Injektionsstellen in oder die CO -Speicherstät2 ten unter Schutzgebieten, insbesondere im Nationalpark Wattenmeer, sowie in einem Acht-Kilometer-Pufferstreifen um Schutzgebiete herum ausgeschlossen werden. Ebenso wird die Speicherung von CO unter dem Land abgelehnt. Das ist erst 2 einmal gut. Das ist also eine klare Vorstellung dazu, was man für Schleswig-Holstein in Sachen CCS und CCU akzeptiert. – So weit, so schlecht. Die Änderungen des Bundes im KohlendioxidSpeicherungsgesetz gehen jedoch weit über das hinaus, was in der Beschlussempfehlung steht. Es ist eben nicht sicher, dass ausgeschlossen wird, dass in küstennahen Meeren oder unter Meeresschutzgebieten gespeichert wird. Wie soll man eine unterirdische Ausbreitung verhindern? Dazu kommen diese Pipelines, die durch das Wattenmeer gezogen werden. Das heißt, wir reden hier wirklich von einer enormen Industrie und Infrastruktur im Nationalpark. Damit das alles reibungslos über die Bühne gehen kann, werden der Kohlenstofftransport und die Speicherung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft, die Klagemöglichkeiten werden massiv eingeschränkt. Jetzt kommt das große Klagelied der Koalition, das große Klagelied des Ministers Goldschmidt, der sagt, die Bedenken zur Gaslobby und dem überragenden Interesse für die CCS-Infrastruktur will er in einer Protokollerklärung für die Nachwelt hinterlassen, aber dem Gesetz im Bund zustimmen. – Herr Goldschmidt, das ist unglaubwürdig. Sie verlassen hier wirklich den Kurs des Parlaments. Ich hätte nie gedacht – das ist der letzte Satz –, dass wir irgendwann einmal in die Situation kommen, dass wir das Klima und die Natur vor den Grünen schützen müssen, (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch nicht so! – Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Schleswig-Holstein zur Müllkippe der Nation machen. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den letzten Satz hätten Sie sich sparen können! – Weitere Zurufe BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Das war der letzte Satz, Frau Kollegin.

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Sybilla Nitsch SSW

Unter den Voraussetzungen hätte ich erwartet, dass die Koalition morgen im Bundesrat dagegenstimmt, aber Sie haben anderes vermeldet. Ich bin gespannt auf die Aussprache. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW)

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Annabell Krämer

Frau Kollegin Nitsch, das nächste Mal, wenn Sie den letzten Satz ankündigen, dann ist es bitte der letzte Satz. Danke schön. (Christian Dirschauer [SSW]: Das war ein langer Satz! – Heiterkeit) – Nein, da war ein Punkt zwischen, Herr Kollege, da war ein Punkt zwischen. Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gibt man in unserem Landtagsinformationssystem den Begriff CCS ein, dann erhält Treffer. Daran lässt sich unschwer erkennen, dass es in diesem Haus schon oft Thema war und es uns sicher auch noch weiter beschäftigen wird. Worum geht es eigentlich? – Mit CCS, also mit Carbon Catcher and Storage, also der Abscheidung und Speicherung von CO oder von Kohlendioxid 2 ganz genau, oder CCU, Carbon Catcher and Utilization, also der Abscheidung und Nutzung von CO , sollen Treibhausgase aufgefangen werden, be2 vor sie in die Atmosphäre gelangen. Beide Technologien sind keine Zukunftstechnologien, sie werden bereits heute in vielen Ländern, unter anderem in Norwegen oder in Dänemark, angewandt. Der Gesetzentwurf des Bundes schafft den rechtlichen Rahmen, den Transport, die Speicherung und Nutzung von CO in Deutschland 2 zu ermöglichen, weil in bestimmten Industrieprozessen unvermeidliche Prozessemissionen anfallen, zum Beispiel bei der Herstellung von Kalk oder Zement, und sich dieses technisch leider noch nicht vermeiden lässt. Das wurde auch bei unserem letzten FördeForum, beispielsweise von der Firma Holcim, eindrucksvoll veranschaulicht. Das Zementwerk in Lägerdorf ist hier ein aktiver Vorreiter und möchte nach eigenen Angaben bis 2030 das erste Zementwerk klimaneutral umbauen. Diese Emissionen oder beispielsweise Emissionen aus thermischen Abfallbehandlungen – da ist es ähnlich – gelten derzeit als unvermeidlich. Ohne die Abscheidung und Speicherung von CO werden diese wichtigen Industriezweige 2 ihre Klimaziele nicht erreichen können. Wenn wir diese Schlüsselindustrien in Deutschland halten und ihre Wertschöpfung in Arbeitsplätzen sichern wollen, dann brauchen wir einen rechtssicheren Rahmen für die Speicherung oder Nutzung. CO , das abgetrennt, gespeichert und zum Beispiel 2 für die Herstellung von langlebigen Kunststoffen genutzt wird, bleibt langfristig gespeichert und hilft so auch dem Klimaschutz. CO kann als Rohstoff 2 verwendet werden, um in Kombination mit grünem Wasserstoff und weiteren Prozessschritten Produkte wie Kunststoff oder Baumaterialien herzustellen. Dadurch können fossile Rohstoffe ersetzt werden. Die Nutzung auch als Rohstoff ist ein wichtiger Schritt, um Emissionen zu reduzieren und einen Kreislauf zu schaffen. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Die CO -Entnahme aus der Luft oder aus dem Meer 2 wird ein nächster Schritt sein. Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind: Die Errichtung von kommerziellen Kohlendioxidspeichern. Gleichzeitig bleiben Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer ausdrücklich ausgeschlossen Die Onshore-Speicherung wird durch die sogenannte Opt-in-Klausel ermöglicht, aber es besteht keine Verpflichtung. Bau und Betrieb von CO -Leitungen 2 erhalten ein überragendes öffentliches Interesse. Dies beschleunigt Verfahren und schafft Planungssicherheit. Emissionen aus der Verbrennung zum Beispiel von Kohle bleiben ausgeschlossen. Das ist konsequent und verhindert, dass CCS zum Türöffner für fossile Technologien wird. Meine Damen und Herren, wir halten die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfs für richtig. Er ist ein notwendiger Schritt, um industrielle Produktion in Deutschland klimaneutral erhalten zu können und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hier zu sichern. Den vorliegenden Antrag des SSW lehnen wir deshalb ab. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Annabell Krämer

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Das Thema CCS beschäftigt uns hier im Landtag schon ganz schön lange. Die Kollegin Nitsch hat es dargelegt: 2014 haben wir einen deutlichen Be- (Nelly Waldeck) schluss gefasst. 2019 wurde der hier wiederholt, und zwar damals meiner Meinung nach zu Recht mit den beiden Argumenten, dass es eine Scheinlösung ist, während wir in der Energiewende noch nicht weit genug voran sind. Gleichzeitig waren die Risiken absolut noch nicht weit genug erforscht. Heute stehen wir meiner Meinung nach an einem anderen Punkt. Die Energiewende liegt nicht mehr in der Zukunft, sondern sie findet jetzt gerade statt. In Schleswig-Holstein sind wir schon richtig weit gekommen, und auch in den anderen Sektoren sind wir deutlich weiter und wissen: In welchen Bereichen funktioniert Elektrifizierung? Wo brauchen wir Wasserstoff? Wie können wir Prozesse transformieren, und wo funktioniert es nach aktuellem Stand nicht? Und wo wird es absehbar weitere unvermeidbare Restemissionen geben? Mit denen müssen wir uns auseinandersetzen. Es reicht nicht, nur zu sagen: irgendwann in der Zukunft. Inzwischen sind wir einfach zu nah an der Erreichung des Ziels der Klimaneutralität, um zu sagen: Mit diesen letzten Restemissionen beschäftigen wir uns nicht weiter. Genau deswegen müssen wir uns als Bundesland, das fünf Jahre früher klimaneutral werden möchte, mit dem Thema CCS wieder beschäftigen. Wir haben die Situation, dass wir deutlich umfassendere Forschungserkenntnisse zur Kenntnis nehmen müssen, unter anderem die des GEOMAR, auf das wir in vielen klimapolitischen Fragen sehr vertrauen. Für mich war das ein schwieriger Prozess. Aber wenn mir ein Institut, dem ich in klimapolitischen Fragen immer wieder vertraue, sagt, dass die Risiken deutlich geringer sind als noch vor einiger Zeit befürchtet, dann ist das für mich ein Anlass, meine Position zu überdenken und diese Erkenntnisse anzugucken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Gerade die Dekarbonisierung in industriellen Verfahren ist ein aufwendiger Prozess und mit langen Planungsverfahren vorgesehen. Ich glaube, dies zeigt aktuell ganz gut das Beispiel Holcim in Lägerdorf. Dort möchte man genau so ein Projekt zur Umstellung auf den Weg bringen. Es gibt viele verschiedene Standorte, aber man hat sich für den Standort Schleswig-Holstein entschieden. Das ist gut für die Erreichung unseres Ziels des klimaneutralen Industrielands. Gleichzeitig wird genau dieses Projekt nicht funktionieren, wenn wir nicht die gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen. Genau dafür ist diese Gesetzesänderung im Bundesrat nötig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir haben in Schleswig-Holstein eine Industrie, die wirklich an der Transformation interessiert ist, die die Klimaneutralitätsvereinbarungen mit der Landesregierung abgeschlossen hat, die konkrete Projekt machen möchte. Es ist ein riesiger Gewinn, dass die Industrie hier mitgeht und das tun will. Aber wir müssen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört an erster Stelle der Transport von CO . 2

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung der Kollegin Nitsch?

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank. – Ich würde Ihnen gern die Frage stellen, ob das für Sie in Ordnung ist. Sie begründen ja, die Gesetzgebung auf Bundesebene sei absolut notwendig. – Meine Redezeit läuft die ganze Zeit weiter. Könnte die vielleicht gestoppt werden? Also noch einmal: Ich würde Ihnen gern die Frage stellen, ob die Gesetzgebung, die Sie eben in Ihrem Redebeitrag begrüßt und für absolut notwendig erachtet haben, für Sie in Ordnung ist, dass das CO von Gaskraftwer2 ken abgeschieden und im Zweifel auch bei uns in der Nordsee gelagert wird. – Ich bin noch mitten in meiner Rede. Ich habe nicht gesagt, dass ich das Gesetz begrüße, sondern dass ich es für notwendig erachte, dass wir rechtliche Rahmenbedingungen in dem Bereich ändern. Ich komme später zu dem, was ich nicht gut finde an diesem Gesetzentwurf und was wir sehr gern geändert hätten. Es wurde auch versucht, das zu ändern. Dazu gehört unter anderem das Thema CCS aus Gaskraftwerken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Kollege Dirschauer, das Wort hat gegebenenfalls noch einmal die Kollegin Nitsch. – Ja, Sie lassen eine Zwischenfrage zu. (Vizepräsidentin Annabell Krämer)

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Sybilla Nitsch SSW

Nun ist es ja so, dass wir beobachtet haben, dass sich die Landesregierung im Bundesrat sehr oft enthält, zum Beispiel dann, wenn es so ist, dass man sich nicht einig ist. Wäre es aus Ihrer Sicht vielleicht eine Option gewesen, dass sich die Landesregierung enthält, weil man von Herrn Minister Goldschmidt ganz deutlich in der Presse lesen konnte, dass er sehr starke Bauchschmerzen bei einigen Punkten hat? Oder meinen Sie, dass es an dieser Stelle mit den großen Bedenken, die die Grünen haben, völlig gerechtfertigt ist, dass man zustimmt? – Ich glaube, man muss sich einmal die Frage stellen: Was können wir inhaltlich verändern? Dann muss man sich die Frage stellen: Was können wir kommunikativ nach vorn stellen in der Hoffnung, dass es in der Zukunft verändert wird? Auf der einen Seite haben wir den inhaltlichen Punkt. Es wurde jetzt in mehreren Verfahren versucht, noch bestimmte Punkte im Gesetzentwurf zu verändern. Das ist nicht gelungen. Es ist absehbar, dass es für dieses Gesetz eine Mehrheit gibt. Deshalb steht die Frage, ob wir dieses Gesetz durch eine Ablehnung gänzlich verhindern würden, schlicht nicht mehr im Raum. Gleichzeitig sage ich, dass es gesetzliche Änderungen an einigen Stellen braucht, um notwendige Verfahren, die wir unterstützen, auf den Weg zu bringen. Deswegen gibt es eine gewisse Ambivalenz. Der andere Punkt ist die Frage: Wie schaffen wir es, kommunikativ dafür zu sorgen, dass CCS an Gaskraftwerken nicht stattfindet. Diesen Aspekt finde ich viel wichtiger, nämlich dass wir nicht in die großflächige Subventionierung von CCS gerade im Bereich der fossilen Energiewirtschaft einsteigen. Da glaube ich durchaus, dass eine Protokollerklärung, die umfangreich darstellt, was jetzt nicht passieren darf, ein Weg ist, kommunikativ mitzugeben, was uns wichtig ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich war gerade bei dem Projekt Holcim in Lägerdorf. Daran sehen wir, dass momentan nicht nur die Speicherung von CCS nicht möglich ist, sondern dass auch der Transport von CO nicht möglich 2 ist. Auch die Nutzung von CO , bei der wir uns 2 eigentlich alle hier darin einig sind, dass sie sinnvoll ist, ist aktuell im Gesetzesrahmen nicht möglich. Genau unter diesen Rahmenbedingungen sind momentan solche großen Transformationsprojekte nicht machbar, und das ist ein Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Deswegen haben wir im letzten Jahr im Landtag gemeinsam beschlossen: Ja zu CCS, aber mit sehr klaren Rahmenbedingungen. Das betraf unter anderem, dass es nur für unvermeidbare Restemissionen ist, dass die Finanzierung beim Verursacher liegen muss und dass wir den Schutz des Wattenmeers ganz nach vorn stellen. Genau mit diesen Rahmenbedingungen hat sich die Landesregierung im Bundesratsverfahren eingebracht und versucht, das Bestmögliche für dieses Gesetz herauszuholen. Sie hat auch einige Änderungen bewirkt. Unter anderem ist es ganz klar, dass es vor dem Wattenmeer eine Pufferzone gibt und dass das Wattenmeer völlig ausgeschlossen ist, was das Thema Deponierung angeht. Ich glaube, das ist schon ein wichtiger Erfolg, den wir erzielen konnten. Gleichzeitig müssen wir sehen, dass im Bundesrat jetzt bestimmte Änderungen nicht möglich waren. Das betraf den Bereich Gaskraftwerke. Das betraf aber auch das Thema des überragenden öffentlichen Interesses. Dazu muss ich sagen: Ich verstehe überhaupt nicht, wie die Idee aufgekommen ist, ein überragendes öffentliches Interesse für CCS festzulegen, weil wir gleichzeitig in der Konkurrenz merken, dass andere Bereiche, die wir für die 95 Prozent Reduzierung brauchen, kein überragendes öffentliches Interesse haben. (Zuruf) – Nein, das ist an der Stelle tatsächlich falsch. Robert Habeck hatte in seinem Plan kein überragendes Interesse enthalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, es ist nicht darstellbar, warum Stromtrassen, Geothermieprojekte und Umspannwerke kein überragendes öffentliches Interesse haben, CCS aber schon. Darauf haben wir mehrfach deutlich hingewiesen. Trotzdem ist dieser Punkt im Bundesratsverfahren nicht mehrheitsfähig gewesen. Ich glaube, wir müssen uns am Ende anschauen: Was haben wir für Projekte in Schleswig-Holstein? In der Abwägung finde ich es richtig, dass wir zu einer gesetzlichen Änderung kommen. Ich hätte mir das anders gewünscht. Ich hätte mir eine Kompromisslösung gewünscht, aber die war im Bundesrat nicht zu finden. Deswegen glaube ich, es ist der richtige Weg, den wir jetzt gehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf Christian Dirschauer [SSW])

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz wird kommen, so oder so. Dafür braucht es keine prophetischen Fähigkeiten. Der Forschungsverbund GEOSTOR hat in seinem Gutachten „CO - 2 Speicherung unter der deutschen Nordsee?“ zwar keinen Show-Stopper gefunden, aber etliche konkretisierungsbedürftige Unsicherheiten. Es ist also nicht so, dass es morgen oder übermorgen tatsächlich zur Verpressung von CO seewärts der AWZ 2 kommen würde. Das CO -Speicherungsgesetz ermöglicht die Ab2 scheidung, den Transport und die Entsorgung von CO , leider auch aus Gaskraftwerken. Letzteres kri2 tisieren wir als SPD Schleswig-Holstein sehr deutlich. (Beifall SPD und SSW) Das kann man offen sagen: Insofern finden wir das Gesetz schlicht falsch, denn der abfallrechtliche Grundsatz „Vermeiden vor Entsorgen“ schließt eine Verlängerung der fossilen Energiewirtschaft mittels CCS aus. Die CCS bedingten zusätzlichen Kosten sind außerdem zu hoch. Die CO -Konzentration bei Gas ist 2 mit etwa zehn Prozent gering, die Abscheidungskosten zwischen 80 und 170 Euro pro Tonne relativ hoch. Hinzu kommen die Transportkosten und Kosten für das unterirdische Verpressen bis zu 57 Euro pro Tonne CO sowie erhebliche Mengen an Strom 2 für das Abscheiden und Verpressen unter der Erde; risikobedingte Kosten über die Entsorgungsdauer müssten ebenfalls hinzugerechnet werden. Wir haben die Problematik bei den atomaren Endlagern, strukturell ist das hier sehr ähnlich. CCS erhöht also die Stromgestehungskosten für die Gaskraftwerke erheblich. Was sind also in diesem Lichte die notwendige Maßnahmen? – Erstens: Die Nennleistung sowie die Produktionszeit der auf Regelleistung ausgerichteten Gaskraftwerke – und nur hierum geht es – muss möglichst reduziert werden. Das bedeutet den konsequenten weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien, Lastenverschiebungen durch große Batteriespeicher – sozusagen der zweite Layer, wenn man so will – auf der Angebotsseite sowie die dringende Einbeziehung von Biogasanlagen auf dem Kapazitätsmarkt. Das ist für Schleswig-Holstein ganz besonders wichtig. Auf der Nachfrageseite ist schnelle Digitalisierung vonnöten, um Preissignale für ein klügeres, netzeffizienteres Nachfrageverhalten zu nutzen. In Deutschland sind jedoch erst in drei Prozent aller Haushalte Smart Meter installiert. Das ist viel zu langsam, da müssen wir viel, viel schneller werden. Andere Länder sind günstiger und mit dieser Aufgabe schon fertig. (Beifall SPD) Zweitens. Wir müssen uns auf die Senkung der Wasserstoffkosten als Alternative zu CCS wirklich konzentrieren. Diese liegen derzeit bei etwa neun Euro pro Kilogramm. Mit einem Kilogramm kann ich ungefähr 35 Kilowattstunden erzeugen. Das bedeutet unterm Strich eine Erhöhung der Stromgestehungskosten in Höhe von derzeit 25 Cent pro Kilowattstunde. Das ist deutlich zu teuer. 50 Prozent der Kosten sind Stromkosten. Da müssen wir uns was überlegen, da müssen wir günstiger werden. In Esbjerg können die das ungefähr für knapp die Hälfte, ein Drittel herstellen. Also: Es geht, und wir haben zehn Jahren dafür Zeit, denn solange würde es dauern, die CCS-Infrastruktur aufzubauen. Das schaffen wir, das kriegen wir hin, nur wir müssen uns wirklich darauf konzentrieren. Das Dilemma liegt aber woanders. Das wurde benannt. Es geht um die unvermeidbaren Restemissionen. Auch Herr Wallmann vom GEOMAR begrenzt im Übrigen die Entsorgung in der Nordsee auf diese Fälle. Bei der Müllverbrennung, der Kalk- und Zementindustrie werden wir absehbar nicht vollständig CO -frei produzieren können. 2 Letztlich läuft es diesbezüglich somit auf folgende Alternativen hinaus: Entsorgen in der Luft, unterirdisch entsorgen oder Produktionsstopp. Andere Alternativen sehe ich nicht. Produktionsstopp – Holcim haben wir erwähnt – wollen wir natürlich nicht, ganz klar. Wir wollen das tolle Unternehmen Holcim hier bei uns halten und natürlich die Beschäftigten unterstützen. (Beifall SPD und CDU) Gegen ein Entweichen in die Luft spricht, dass die CO -Konzentration bereits jetzt zu hoch ist. 2 Leider gibt es keinen CO -Ablauf, den man entsper2 ren könnte. Andererseits nützt es wenig, wenn wir die weltweite Situation außen vor lassen und die letzten drei bis fünf Prozent CO -Emissionen in 2 Deutschland vergleichsweise teuer zu entsorgen suchen, während sich andernorts mit gleichem Einsatz (Marc Timmer) deutlich größere CO -Reduzierungseffekte realisiert 2 lassen. CCU sollte vorrangig gelten, das ist klar, und in der Tat bleibt bei der unterirdischen Entsorgung das Risiko von Leckagen und Nutzungskonflikten mit anderen. Letztlich ist ein Verpressen in der Nordsee kapazitätsmäßig ohnehin nur übergangsweise möglich. Bei 50 Millionen Tonnen im Jahr reden wir von 20 bis 40 Jahren, dann sind die angedachten Speicher voll. Es sind andere Möglichkeiten offen. „GEOMAR entdeckt Alternative zur Nordsee“ war neulich eine Pressemitteilung. Klar ist, dass das Gesetz in Kraft treten und von der Umsetzung durch wirtschaftliche Akteure abhängen wird. Die Möglichkeit der Abscheidung von CO zur Ver2 längerung der fossilen Energiewirtschaft lehnen wir ab. Im Bereich der sogenannten unvermeidbaren Restemissionen muss sich noch zeigen, welcher Weg der Beste ist. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Wir möchten daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht Handlungsoptionen für unvermeidbare Restemissionen ausschließen. Dies wäre tatsächlich nicht ehrlich.

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Marc Timmer SPD

Denn wer das Problem der unvermeidbaren Restemissionen ignoriert, hat noch längst keine Lösung. Deshalb können wir dem Antrag heute nicht zustimmen und enthalten uns. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Antrag des SSW diskutieren, dann sprechen wir über ein Thema, das uns im Landtag schon seit über drei Jahren immer wieder beschäftigt: die Frage, wie wir mit unvermeidbaren Restemissionen umgehen und welche Rolle CCS in einer modernen Klimaschutzstrategie spielen kann. Ich möchte deshalb zunächst an die Entwicklung hier im Haus erinnern und warum wir heute anders diskutieren als 2022. Im Juni 2022 wurde im Landtag ein interfraktioneller Antrag beschlossen, der CCS in Schleswig-Holstein und in deutschen Küstengewässern klar ablehnte. Das war damals der Stand der Debatte, geprägt von vielen offenen Fragen, von Unsicherheiten und von Lücken auch im Rechtsrahmen. Infolge dieses Antrags hat die Landesregierung im Umwelt- und Agrarausschuss berichtet, und Anfang 2023 wurde dann gemeinsam eine ausführliche Anhörung zu CCS durchgeführt. Diese Anhörung war jedoch ein Wendepunkt. Sie hat gezeigt: Die Wissenschaft ist weiter. Die Klimaziele sind anspruchsvoller geworden. Und manche unserer früheren Einschätzungen müssen wir in diesem Zusammenhang heute differenzierter betrachten. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Viele Expertinnen und Experten haben klar gesagt: Wenn wir Klimaneutralität erreichen wollen, reichen Vermeidung und erneuerbare Energien allein nicht aus. Für bestimmte industrielle Prozesse bleiben Restemissionen, und dafür brauchen wir technische Lösungen. Die Regierungsfraktionen und wir haben uns dieser wissenschaftlichen Einschätzung nicht verschlossen. (Beifall FDP) Wir haben unsere Position hier weiterentwickelt – verantwortungsbewusst und faktenbasiert. (Beifall FDP) Der SSW fordert nun, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat gegen das geänderte Kohlendioxid-Speicherungsgesetz stimmt. Wir lehnen das ab. Nicht, weil wir in diesem Zusammenhang unkritisch wären, nicht, weil wir CCS als Allheilmittel betrachten, sondern weil dieser Antrag die Realität des Gesetzes verkennt und weil er technologischen Fortschritt pauschal ausschließt. (Beifall FDP) Ich möchte ein paar zentrale Punkte nennen, die in der Debatte gerne übersehen werden: Das Gesetz beschränkt künftige Speicherprojekte ausdrücklich auf den Festlandsockel und die ausschließliche Wirtschaftszone, also auf Bereiche außerhalb des Küstenmeeres. Für Schleswig-Holstein heißt das: Unsere Schutzgebiete bleiben tabu. Das Gesetz schließt das ausdrücklich aus. Speicherung in Mee- (Anne Riecke) resschutzgebieten beispielsweise ist grundsätzlich nicht zulässig. Weiterhin schafft das Gesetz erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für CO₂-Transportinfrastruktur, etwas, das bisher komplett fehlte und was auch die Industrie hier seit Jahren fordert. (Beifall Heiner Rickers [CDU]) Wir reden also nicht über irgendwelches wildes Bohren irgendwo an unserer Küste, wir reden über ein klar reguliertes, streng überwachtes System, das Offshore-Speicherung unter strengen Bedingungen ermöglicht. (Beifall FDP) Genau diese Differenzierung lässt der Antrag des SSW vermissen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDPBundestagsfraktion Olaf in der Beek hat es treffend formuliert: Die Nutzung von CCS ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität, gerade weil sie unvermeidbare Restemissionen dauerhaft aus der Atmosphäre holt. Und ja, Deutschland wird damit unabhängiger von Staaten, die diese Technologie längst einsetzen. Auch wir stehen zu dieser Linie. Wir haben im Umwelt- und Agrarausschuss damals gemeinsam mit CDU und Grünen empfohlen, die CCS-Strategie des Bundes konstruktiv zu begleiten. Das heißt für uns konkret: Emissionsvermeidung bleibt oberste Priorität. CCS ist keine Ausrede für ein fossiles Weiter-so! (Beifall FDP) Aber für industrielle Restemissionen brauchen wir diese Option, das steht fest. Wir sagen genauso deutlich: Schutzgebiete müssen ausgenommen bleiben, Transparenz, Monitoring und strenge Genehmigungsregeln sind hier aber auch unverzichtbar, und CO₂-Verklappung unter Land lehnen wir ab. Das ist eine differenzierte, verantwortungsvolle Linie – nicht ideologisch, sondern rational. Was bedeutet das genau für unser Land? – Wir wollen, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat nicht pauschal Nein sagt, sondern seine Interessen aktiv einbringt: hohe Sicherheitsstandards, klare Ausschlusszonen, Bürgerbeteiligung und wissenschaftliche Begleitung. Ein reflexhaftes Veto, wie der SSW es fordert, würde nicht nur die Bundestagsgesetzgebung blockieren, es würde auch unsere Industrie und unseren Wirtschaftsstandort hier in Schleswig-Holstein schwächen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit, und sie brauchen Lösungen für ihre Restemissionen, wenn wir ihre Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein halten wollen. Meine Damen und Herren, Klimapolitik bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für die Umwelt, für die Industrie und für kommende Generationen. Eine verantwortungsvolle Politik verschließt sich neuen Technologien nicht. (Beifall FDP und Heiner Rickers [CDU]) Sie prüft sie, sie reguliert sie, und sie setzt sie dort ein, wo sie notwendig sind.

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Anne Riecke FDP

Der Antrag des SSW bleibt leider in der Debatte von 2022 stehen. Wir als FDP dagegen stehen für eine moderne und wissenschaftsorientierte Klimapolitik. – Vielen Dank. (Beifall FDP – Sybilla Nitsch [SSW]: Wir orientieren uns auch an der Wissenschaft!)

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Annabell Krämer

Seine überschüssige Energie bei dieser Debatte darf nun am Rednerpult zum ersten Kurzbeitrag der Abgeordnete des SSW, Christian Dirschauer, ausleben.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank noch einmal für den Hinweis. Tatsächlich war ich nicht dran. Mein Name ist nicht Marc Timmer. Meine Damen und Herren, ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin ein Zitat vortragen: „Die Abscheidung von CO an Gaskraftwer2 ken ist teuer und Unsinn.“ Dieses Zitat stammt von Michael Kellner. Er ist in grünen Kreisen durchaus bekannt. Das ist der ehemalige Staatssekretär unter Robert Habeck und derzeit Mitglied der grünen Bundestagsfraktion. Die grüne Bundestagsfraktion hat im Gegensatz zur grünen Fraktion hier ganz offensichtlich den Rücken gerade gemacht. Sie hat sich gestreckt und gesagt: Wir haben dazu unsere Haltung. Die Grünen haben im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, jetzt!) Wenn ich jetzt höre, dass man sich im Bundesrat nicht enthalten will, dann kann ich nur zur Kenntnis nehmen, dass es den Grünen hier ganz egal ist, ob (Christian Dirschauer) die Gaskraftwerke in Zukunft eine Rolle spielen. Ansonsten hätte man auch hier den Rücken gerade gemacht, so, wie das in der Koalition im Bund ist. Dann geht man da hin. Ansonsten können Sie sich gut enthalten. Sie sind Enthaltungsweltmeister im Bundesrat. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Hier sehe ich, dass die Grünen einen ganz anderen Weg gehen. Das ist für uns und für die Umwelt hier im Land elend. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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Annabell Krämer

Ich habe nicht vernommen, dass sich der Kollege Timmer auch zu einem Kurzbeitrag gemeldet hat. Oder war das so? – Nein. Okay, dann ist ja gut. (Christian Dirschauer [SSW]: Sie hatten mich hier angesprochen vorhin!) – Alles in Ordnung? (Christian Dirschauer [SSW]: Es kommt darauf an!) Die Kollegen des SSW und der FDP darf ich um Aufmerksamkeit bitten. – Danke schön. Jetzt gibt es doch noch einen Kurzbeitrag. Die Chance dazu nutzt der Abgeordnete Heiner Rickers. (Christopher Vogt [FDP]: Last-minute-Rickers! – Unruhe)

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Heiner Rickers CDU

– Es kommt darauf an. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir waren gestern schon bei dem dänischen Weg, wenn ich mich nicht täusche. Dem SSW wird zumindest eine gewisse Nähe zur dänischen Politik nachgesagt. Ist das richtig, Herr Dirschauer? (Christian Dirschauer [SSW]: Ja!) Nun wundere ich mich: In Dänemark findet man diese Projekte absolut gut und zukunftsträchtig, und der SSW ist dagegen. (Beifall Andreas Hein [CDU]) Jetzt gibt es noch einmal einen Dreiminutenbeitrag – das ist auch in Ordnung. Ich möchte etwas Versöhnliches zu diesem Thema sagen. Auch das ist Ausfluss aus der Anhörung, die von Ihnen, Frau Riecke, mehrfach erwähnt wurde. Diese Anhörung der Experten zum Thema CCS war aufschlussreich. Was hat sich geändert? Warum müssen wir so entscheiden, wie wir es hier debattiert haben, bis auf den SSW? Weil es die Chance gibt, über Innovation Dinge zu verbessern, die letztendlich gar nicht dazu führen müssen, dass wir CCS einsetzen, sondern eher bei CCU landen. Auch das ist gesagt worden, insbesondere von meinem Kollegen Herrn Hein. Sie wissen genau, dass die größte CO -Senke, 2 die Photosynthese, mit dem Wachsen von grünen Pflanzen gegeben ist und dass wir diese stärker nutzen müssen. Dazu gibt es innovative Ansätze aus Dänemark – deshalb möchte ich das erwähnen –, dass man nicht nur Biogas oder Pyrolyse anwendet oder sogar eine direkte Verbrennung, um die Wärme zu nutzen oder Strom damit zu erzeugen. Man fährt mit der produzierten Biomasse – auch aus Schleswig-Holstein –, die man nicht als Futter oder Nahrungsmittel verwerten kann, das gebundene CO 2 Richtung Dänemark und verwendet die Technik, die man für CCS braucht, für CCU. Man würde es komprimieren, energetisch nutzen, über die Photosynthese mit den Pflanzen das CO binden und 2 insofern in Kreisläufen denken und handeln. Wenn Sie dieses CCS zu CCU umwandeln und letztendlich das Komprimierte mit der innovativen Technik wieder in den Kreislauf einbringen können – wie Herr Hein es geschildert hat –, dann wären wir am Ziel. Deshalb kann man nur an Sie appellieren und hoffen, dass diese Theorie am Ende aufgeht. Würde es so sein, wäre uns allen geholfen, und wir wären sehr dankbar. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, durchaus hat mich der dänische Weg sofort getriggert. Mir war klar, dass ich das hier an einigen Stellen ein wenig geraderücken muss. Wenn man Teil der dänischen Minderheit ist, dann ist man eng verknüpft mit Dänemark. Das bedeutet aber nicht, dass man alles, was in Dänemark passiert, mit einem Freifahrtschein versieht. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau! – Peer Knöfler [CDU]: Das ist neu!) Wie hier im Land ist es dort so, dass man bestimmte Sachen, die sich auf der politischen oder minis- (Sybilla Nitsch) terialen Ebene abspielen, bewertet. Ich kann Ihnen eine Sache schildern, Herr Rickers, weil wir gerade über das Wasser gesprochen haben: In Dänemark wird von der Regierung, die sehr stark eingreifen kann und wo es politisch und parlamentarisch keine Mittel gibt, sich dagegen zu verwehren, gerade richtig viel durchgedrückt, und zwar mit CCS an Land. Es gibt viele Proteste; die Bevölkerung sträubt sich in vielen Teilen des Landes dagegen, weil sie Angst um ihr Grundwasser hat und weil nicht klar ist, wie diese Projekte ausgeführt werden müssen. Natürlich kann man die Zeitungsberichte so interpretieren, als ob die Dänen völlig unkritisch an die Sache herangehen. Das ist aber nicht der Fall. In Dänemark wird man genauso viele Kritiker treffen und genauso viele Naturverbände, die sich gegen diese Technologie sträuben. Ich möchte noch auf eine andere Sache eingehen, weil in der Debatte mehrmals gesagt wurde, dass wir vermeintlich nicht faktenbasiert handelten, dass wir vermeintlich gegen Technologien seien: Nein, das sind wir nicht; das kann ich an der Stelle sagen. Wir haben aber die Anhörung anders ausgelegt und uns auf andere Fakten fokussiert als Sie. Es sind viele Fakten in der Anhörung genannt worden, die Sie unter den Tisch gekehrt haben. Zum Beispiel hat die Geschäftsführerin von Wintershall Dea aus Dänemark ganz klar gesagt: Liebe Leute, das Märchen von den Restemissionen könnt ihr vergessen – das ist wirklich ein Märchen, auch ein Märchen der Grünen. In Dänemark hat sich bei den Projekten, die durchgezogen worden sind, Folgendes gezeigt: Wenn man diese Projekte will – die Speicherung unter der Erde oder unter dem Meer –, dann muss sich das lohnen; es muss wirtschaftlich sein. Das bedeutet im Umkehrschluss: Man braucht viel CO . Sie hat ganz eindeutig gesagt, dass man viel 2 CO braucht. 2 (Serpil Midyatli [SPD]: Das ist das Problem!) Das heißt, und das ist der Weg, den Sie mitgehen, da er genau der gleiche ist: Es muss im industriellen Maßstab umgesetzt werden. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!)

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Sybilla Nitsch SSW

Es geht nicht um die Restemissionen, das möchte ich hier noch einmal deutlich machen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD – Sandra Redmann [SPD]: Da haben Sie recht! – Unruhe)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich – –. Werte Kollegen, ich weiß, es ist spät, aber ich bitte trotzdem noch ein wenig um Konzentration. – Gut, besten Dank. Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!Als ich Frau Nitsch zuhörte, erinnerte ich mich an die Debatte um das Klimaziel 2040 und um den Gebäudebereich, die wir hier in der letzten Woche geführt haben. Da klingelte es mir in den Ohren, als von dem Kniefall vor der Gaswirtschaft gesprochen wurde. Denn es geht ja gerade darum, klimaneutral zu werden, um von der Abhängigkeit von der Gaswirtschaft und von der Gaslobby wegzukommen. Das ist der Sinn von Klimaneutralität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Ohnehin ist es klug, auch mal zu überlegen, vor welchem Hintergrund wir hier gerade über dieses Thema sprechen. 10.000 Kilometer weiter weg, in Belém, wird gerade über die Zukunft der Menschen auf diesem Planeten verhandelt. Es wird darüber verhandelt, wie wir klimaneutral werden können. Der Zeitraum, in dem wir handeln können, wird immer kürzer. Er schmilzt zusammen, schneller als die Gletscher in den Alpen zusammenschmelzen. Deswegen haben wir nicht die Zeit, fein säuberlich alles nacheinander zu machen, sondern wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen. 80 Kilometer entfernt von hier an der Westküste findet genau das statt. Energiewende ist nichts anderes, als zu elektrifizieren, effizient mit Energie umzugehen, grüne Gase zu produzieren, sie dann in den Markt zu bringen, wenn sie wirtschaftlich sind, aber eben auch einen Umgang zu finden mit Emissionen, die sich nicht vermeiden lassen, zum Beispiel an Standorten wie in Lägerdorf bei Holcim. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Marc Timmer [SPD]) (Minister Tobias Goldschmidt) Natürlich wäre es besser gewesen, viel früher Klimaschutz zu machen, die Moore nicht zu entwässern, die Wälder nicht zu schwächen, natürliche Senken zu pflegen, die Emissionen schneller herunterzubringen. Die Realität ist aber eine andere. Die Realität ist, dass es fünf vor zwölf ist, dass wir handeln müssen. Handeln bedeutet, dass wir keine Technologieoptionen vom Tisch nehmen, jedenfalls dann nicht, wenn uns die Wissenschaft sagt, sie sind verantwortbar. Der Klub derjenigen, die ihre Position verändert haben, so wie viele hier in dem Haus, ist größer geworden. GEOMAR sagt uns, die Risiken sind zu beherrschen. Fraunhofer sagt uns das Gleiche. Fridays for Future hat die Position korrigiert. Der IPCC als der Kompetenzträger im Bereich der Klimawissenschaft spricht sich dafür aus. Der NABU auf Bundesebene hat die Position korrigiert, die Stiftung Wissenschaft und Politik auch. Alle sagen uns, die Situation auf diesem Planeten ist so ernst, dass wir um diese Technologie – – (Sybilla Nitsch [SSW]: Alle?) – Alle diejenigen, die ich aufgezählt habe, sagen uns, dass wir auf diese Technologie nicht verzichten können. Auch ich bin kein Fan von der Technologie an sich, aber wir werden sie brauchen. Das gilt es anzuerkennen. Deswegen haben viele ihre Position korrigiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der Gesetzentwurf, den die Bundesministerin vorgelegt hat, ist an vielen Stellen kritikwürdig. Ich habe das immer wieder deutlich gemacht, auch im ersten Bundesratsdurchgang. CCS darf nicht dort stattfinden, wo Prozesse anderweitig dekarbonisiert werden können, günstiger, besser, schneller dekarbonisiert werden können oder überhaupt dekarbonisiert werden können, zum Beispiel nicht an Gaskraftwerken. CCS an Gaskraftwerken würde dazu führen, dass die Strompreise hochgetrieben werden müssten oder wir mit starken öffentlichen Investitionen in diesen Bereich gehen müssten. CCS an Gaskraftwerken würde den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft grundsätzlich infrage stellen, den Bau von fast 10.000 Kilometer Wasserstoffpipeline quer durch Deutschland infrage stellen, weil die Ankerkunden in den Gaskraftwerken in Süddeutschland, die auf Wasserstoff umgestellt werden, wegfallen würden. Auch das überragende öffentliche Interesse, das in diesen Gesetzentwurf hineingeschrieben wurde, ist falsch, wie ohnehin die Inflation des überragenden öffentlichen Interesses in allen möglichen Gesetzen falsch ist, weil nichts priorisiert ist, wenn man alles priorisiert. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Natürlich haben die natürlichen Senken Priorität. Das hat ja auch der Landtag entsprechend beschlossen. Alle Moore müssen nass sein. Das ist völlig klar. Trotzdem wird das nicht reichen. Trotzdem brauchen wir für den Umgang mit Restemissionen Antworten. Deswegen würde ich es nicht verantwortlich finden, wenn wir diesem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmen würden, nicht mit Blick auf das Klima und die höchste Zeit, die wir nur noch haben, nicht mit Blick auf unseren Standort. Ich will, dass sich Industrie auch in Schleswig-Holstein transformieren kann. Die Industrie steht bundesweit, europaweit mit dem Rücken zur Wand, weil wir viel von ihr erwarten, zu Recht von ihr erwarten, dass sie klimaneutral wird, und zwar übermorgen und nicht irgendwann mal. Wir müssen deshalb die Bereitschaft haben, auch Technologien zuzugestehen, die die Industrie für die Dekarbonisierung braucht. All das muss natürlich verantwortungsvoll geschehen. Deswegen haben wir darauf geachtet, dass Schutzgebiete geschützt werden, und deswegen ist auch klar, dass wir in Schleswig-Holstein von der Opt-in-Möglichkeit, hier CCS an Land zu machen, keinen Gebrauch machen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Kürzungen bei Lehrerstellen und der Kontingentstundentafel haben wir als FDPFraktion nicht nur gewarnt, sondern auch gehandelt. Wir haben früh darauf hingewiesen, dass gerade das Fach WiPo von diesen Sparmaßnahmen betroffen sein würde. Noch im März hatte Frau Prien hier in diesem Parlament zugesichert und gesagt: Bei WiPo wird nicht gekürzt. Es bleibt alles so, wie es ist. – Doch schon wenige Monate später zeigte sich genau das Gegenteil. Sogar Schülerinnen und Schüler wandten sich vor den Sommerferien auf einer Dialog-P-Veranstaltung an unseren Ministerpräsidenten, um ihren Unmut über die Kürzungen zum Ausdruck zu bringen. Erst als diese Stimmen laut wurden, reagierte die Landesregierung endlich. Als Opposition haben wir dann gemeinschaftlich gefordert, dass das Fach WiPo nicht weiter beschnitten wird. Dann allerdings kam es zu einem sehr bemerkenswerten Schritt. Die Koalition kündigte an, das Stundenkontingent für WiPo ab dem Schuljahr 2027/2028, also nach der Landtagswahl, wieder zu erhöhen. Das ist zwar grundsätzlich erfreulich, aber in der Sache ein bisschen inkonsequent: erst kürzen, dann leugnen, dass man gekürzt hat, anschließend es einsehen, und am Ende verkauft man das, was man vorher zurückgenommen hat, als den großen Fortschritt und lässt sich dafür auch noch feiern. Mit der geplanten Aufstockung der Stunden ist klar: Die Fachanforderungen müssen überarbeitet werden. Sie stammen noch aus dem Jahr 2016 und waren damals die ersten Fachanforderungen, die diesen klassischen Lehrplan, den wir kennen, abgelöst haben. Nach fast zehn Jahren ist es höchste Zeit, Inhalte und Kompetenzen an die heutigen Realitäten anzupassen. Denn Politikunterricht ist mehr als nur ein Schulfach. Er vermittelt jungen Menschen, wie unsere Demokratie funktioniert, warum ihre Stimme zählt und wie sie selbst Verantwortung übernehmen können. Er lehrt kritisches Denken und befähigt dazu, informierte Entscheidungen zu treffen, Fähigkeiten, die in einer zunehmend komplexen Welt wichtiger sind denn je. Doch das Fach WiPo, wie mein Fraktionsvorsitzender immer sagt, also Wirtschaft und Politik - und das „Wi“ in dem Wort steht nicht für eine Spielkonsole - findet heute zu wenig Beachtung. Der wirtschaftliche Teil kommt in den aktuellen Fachanforderungen nämlich deutlich zu kurz. Dabei ist ökonomische Bildung unerlässlich, um Märkte, wirtschaftliche Zusammenhänge und auch die eigene Rolle als Verbraucher oder Arbeitnehmer zu verstehen. Gerade in einer Zeit, in der sich nicht nur die sicherheitspolitische, sondern auch die wirtschaftliche Weltlage rasant verändert, brauchen junge Leute mehr Wissen darüber, wie Wirtschaft funktioniert. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Marc Timmer [SPD]) Dazu gehört auch finanzielle Bildung, ein Thema, das wir als FDP schon lange vorantreiben. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) In einer Anhörung zu unserem Antrag „Finanzielle Bildung für bessere Chancen“ wurde von Fachleuten, Schülern und Eltern gleichermaßen betont, wie zentral dieses Thema ist und dass Deutschland europaweit das einzige Land ist, in dem finanzielle Bildung im Unterricht kaum vorkommt. Das muss sich ändern, meine Damen und Herren! Finanzielle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler, kluge Entscheidungen über Geldsparen und Investieren zu treffen.

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Annabell Krämer

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Kollegen Krüger?

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Malte Krüger GRÜNE

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich habe zwei Fragen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, Sie wollten Finanzkompetenz stärken. Jetzt (Anne Riecke) haben Sie gerade davon gesprochen, finanzielle Bildung stärken zu wollen. Da würde mich einmal interessieren: Was sind konkrete Inhalte, die Sie im Unterricht behandelt haben wollen? Das wäre die erste Frage. Die zweite Sache ist: Ich hatte am Montag meine Veranstaltung „Plietsch“ auch zur politischen Bildung. Da war eine WiPo-Lehrerin bei uns auf dem Podium, die davon sprach, dass die Fachanforderungen Ihrer Meinung nach sehr überfrachtet sind. Jetzt wollen Sie noch mehr Inhalte hineingeben. Da frage ich mich: Was soll eigentlich nach Ansicht der FDP bei den Fachanforderungen gekürzt werden? – Wir reden nicht über eine Kürzung, sondern wir reden über eine Reformierung der Fachanforderungen. Das bedeutet, es muss ein Gleichgewicht dazu gefunden werden, dass der wirtschaftliche Teil im Fach Wirtschaft/Politik wieder mit enthalten ist. (Beifall FDP) Wir haben doch die Leute gehört, die in der Anhörung zu finanzieller Bildung gewesen sind. Die haben uns mitgeteilt, dass, glaube ich, nur 20 Prozent der Themen, die im Bereich Wirtschaft in den Fachanforderungen stehen, wirtschaftliche Themen sind und dass von zehn Fortbildungen gerade einmal in einer oder zwei Fortbildungen für Lehrkräfte beim IQSH wirtschaftliche Themen behandelt werden. Ich glaube, die Anhörung hat gezeigt, wie wichtig dieses Thema ist. Es geht nicht darum, noch mehr in die Fachanforderungen zu stopfen, sondern es geht darum, einen Ausgleich zu finden und finanzielle Bildung hier in irgendeiner Weise zu verankern. Wenn man sich nämlich die Fachanforderungen anguckt, stellt man fest, dass da Sachen drin sind, die man sicherlich streichen kann.

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine dritte Frage oder Anmerkung des Kollegen Krüger?

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Malte Krüger GRÜNE

Genau um diese Punkte geht es. Also, mich würde einmal interessieren, welche konkreten Punkte Sie von denen, die da stehen, denn streichen würden. – Darum geht es doch jetzt überhaupt nicht. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, doch! Wenn man nicht mehr lernen soll, muss etwas raus!) – Da müssen wir bei der Überarbeitung der Fachanforderungen einfach mal gucken. Aber wenn in den Fachanforderungen so etwas drinsteht wie „Lobbyarbeit von Industrie“, dann ist das einfach nicht mehr zeitgemäß. Da muss eine Abwägung stattfinden, und es muss geschaut werden, was da drinsteht und was wir unseren Kindern zumuten müssen. Ich denke auch, dass gerade für das Fach Wirtschaft/Politik die Fachanforderungen immer wieder überarbeitet werden müssen, weil wir uns einfach in einer Zeit befinden, in der wir wirtschaftlich und auch politisch in einem Wandel sind. Ich verstehe nicht, warum man sich dagegen wehrt. So. Finanzielle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler, kluge Entscheidungen zu treffen, was Geld sparen und investieren angeht, und wir sehen das als Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen heißt, Verantwortung zu übernehmen für sich selbst und für die Gesellschaft. Genau darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag, damit das Fach WiPo zeitgemäß weiterentwickelt wird mit klaren, modernen Inhalten, die junge Menschen auf die komplexen Herausforderungen einer globalisierten Welt vorbereiten und ihnen das Wissen geben, aktiv und verantwortungsvoll am demokratischen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Annabell Krämer

Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Martin Balasus.

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Martin Balasus CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Demokratie wird bedroht, von außen wie von innen. Zur Abschreckung äußerer Feinde braucht es dringend eine gestärkte Bundeswehr mit einer Wehrpflicht. Im Inneren muss das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen und Gepflogenheiten wieder wachsen. Beides sind gewaltige Herausforderungen, die man nicht mal eben locker aus dem Ärmel schüttelt. Dennoch müssen wir alles tun und dürfen nichts unversucht lassen, um unsere Demokratie zu stärken. Eine unserer wesentlichen Maßnahmen ist mehr WiPo-Un- (Martin Balasus) terricht – spätestens bis zum Schuljahr 2027/2028 in der Sekundarstufe 1. Bereits 2020 haben wir das Mindeststundenkontingent in der Sekundarstufe 1 von zwei auf vier Stunden erhöht. Nun kommen noch einmal zwei Stunden on top. 80 neue Lehrerstellen werden dafür benötigt. Dazu stellen wir gern vier Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die ersten 40 Lehrerstellen werden übrigens nächste Woche mit einem gemeinsamen Antrag von Schwarz-Grün auf den Weg gebracht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum nun ausgerechnet mehr WiPo in der Mittelstufe? – Ganz einfach, weil es uns wichtig war, dass WiPo-Unterricht allen Schülerinnen und Schülern zugutekommt. Das wäre bei einer Erhöhung des Stundenkontingents in der Oberstufe nicht der Fall gewesen. Es ist aber essenziell wichtig, dass jede Schülerin und jeder Schüler erreicht wird, auch diejenigen, die die Schule möglicherweise mit ESA oder mit MSA verlassen. Bei TikTok und Co prasseln Fake News und weitaus Schlimmeres schließlich auf alle Jugendlichen, auf alle Kinder gleichermaßen ein. Diese Entwicklung ist brandgefährlich, sie ist demokratiegefährdend, und deshalb braucht es dringend ein SocialMedia-Verbot für unter 16-Jährige, um unsere Kinder, um unsere Jugendlichen zu schützen. (Zuruf Beate Raudies [SPD])

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine Frage/Anmerkung des Kollegen Kianusch Stender?

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Martin Balasus CDU

Ich dachte, Beate Raudies wollte mich etwas fragen. Aber sie spricht nur von der Seite. – Gerne.

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. Sie schmeißen jetzt meiner Meinung nach sehr viele Dinge durcheinander, und auf eins dieser vielen müsste ich jetzt einmal bitte kurz eingehen. Wir haben doch hier im Plenum erst vor Kurzem über das Thema Social Media gesprochen und auch darüber, dass sich in der Fachwelt eine ganze Menge Leute darin einig sind, dass ein pauschales Verbot für unter 16-Jährige absolut keinen Sinn macht. Wir haben uns doch gemeinsam, auch mit Ihnen – dazu hat Ihre Fraktion einen Antrag gestellt , darauf geeinigt, dass wir eine Anhörung beziehungsweise ein Fachgespräch machen und im Rahmen dessen mit den Expertinnen und Experten und den vielen anderen Stakeholdern bei diesem Thema darüber reden und dann zu einer Entscheidung kommen. Warum stellen Sie sich dann hier hin und rufen einfach so plump in den Raum hinein: Wir wollen aber auf jeden Fall ein SocialMedia-Verbot für unter 16-Jährige, alles andere wäre verkehrt? – Also, Kollege Stender, bei mir ist das so, dass ich eine Meinung habe. Ich tausche die gerne mit anderen aus. (Beifall CDU) Zum Meinungsbildungsprozess trägt die Diskussion bei. Wenn es bei Ihnen so ist, dass Sie sich immer von anderen beraten lassen (Zuruf: Das machen Sie ja auch!) und am Ende das sagen, was jemand anders Ihnen zuruft, dann finde ich das schwierig. Ich habe einen festen Standpunkt, den vertrete ich in puncto Social-Media, in puncto Handy-Regelung schon seit Jahren; übrigens habe ich das auch schon als Lehrer getan. (Beifall CDU – Wortmeldung Kianusch Stender [SPD])

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Martin Balasus CDU

Nein, jetzt würde ich gern fortfahren. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei uns in Schleswig-Holstein wird historische, politische Bildung bereits heute großgeschrieben. Der Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus wurde im Schulgesetz verankert, nun kommt er auch noch in die Verfassung. DialogP, Schule ohne Rassismus oder Zukunftsschule, Klassenräte, aktive Schülervertretung, Pflege von Stolpersteinen, Planspiele, der Besuch von Gedenkstätten, Entrepreneurship Education und so weiter bilden die Schülerinnen und Schüler vielerorts weiter, klären auf, geben Denkanstöße, damit sich junge Menschen zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern entwickeln können. (Beifall CDU) Eine Bündelung und Erweiterung kommt mit dem Pakt für Demokratie hinzu, ein komplexes Maßnah- (Martin Balasus) menpaket, eine gemeinsame Kraftanstrengung, die nichts weniger zum Ziel hat, als unsere Demokratie in Schleswig-Holstein zu fördern. Nun zur FDP. Sie fordern eine Überarbeitung der Fachanforderungen im Fach WiPo und mehr ökonomische Bildung. Ich teile die Auffassung, dass die Themenbereiche Wirtschaft, Finanzbildung und Verbraucherbildung manchmal im Unterricht zu kurz kommen, und das sollte nicht passieren. Deshalb ist auch dieser Bereich bereits in den jetzigen Fachanforderungen ein zentraler Schwerpunkt. „Jugendliche als Konsumenten“ ist ein Themenfeld, „wirtschaftliches Handeln“ ein weiteres, „Grundprinzipen der sozialen Marktwirtschaft“, „Sparen und Verschulden“ und so weiter. Das sind Auszüge aus den aktuellen Fachanforderungen. Also die Verankerung ist schon gegeben, aber vielleicht muss man sie tatsächlich mancherorts noch besser leben, das stimmt. Schließlich setzt sich das Fach WiPo mit allen drei Teilbereichen des Faches, nämlich Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, gleichermaßen in einem ausgewogenen Verhältnis auseinander. Liebe FDP, Ihre Forderung nach neuen Fachanforderungen ist etwas überholt, denn sie ist schon auf dem Weg. Wegen der Verlegung des Wirtschaftspraktikums in die Einführungsphase, also in den 11. Jahrgang, der zwei zusätzlichen WiPo-Stunden in der Mittelstufe ab Klassenstufe 7 und einer Überarbeitung der KMK-Standards für die Gesellschaftswissenschaften, die angekündigt ist, ist eine Überarbeitung eh in Planung. Trotzdem finde ich es wichtig, dass wir darüber sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Weichen für zusätzlichen WiPo-Unterricht sind also hier in Schleswig-Holstein bestens gestellt, oder das Feld ist bestellt. Das beste Mittel, die politische und wirtschaftliche Kompetenz für junge Leute zu stärken, ist aber immer noch mehr Unterricht. Deswegen wird es bald zwei Stunden mehr WiPo geben. Das wird die Resilienz unserer Demokratie erhöhen und hoffentlich dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler nicht so leichtfertig denjenigen auf den Leim gehen, die es mit Demokratie und mit sozialer Marktwirtschaft weiß Gott nicht gut meinen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Mitglieder des Mentoringprogramms von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Beifall) Genau für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun das Wort der Abgeordnete Malte Krüger.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gerade ist eine Sache so ein bisschen untergegangen. Wir haben uns ja im Landtag schon dafür starkgemacht, dass wir ab dem Schuljahr 2027/2028 zwei zusätzliche Stunden WiPo in der Sekundarstufe I einführen. Aber Schwarz-Grün hat sich darauf geeinigt, dass wir sogar noch einen Schritt weitergehen. So werden wir schon ab 2026/2027, also nächstes Schuljahr, mehr WiPo-Unterricht in der Sekundarstufe I ermöglichen. Das ist ein echter Wumms für die politische Bildung in Schleswig-Holstein. Darüber sollten wir hier gerade reden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Frau Riecke, wenn wir das schon ein Jahr früher machen, dann müssen wir auch die Fachanforderungen früher überarbeiten. Das heißt, wir müssen sie an der Stelle sogar zweimal überarbeiten. (Beate Raudies [SPD]: Nein! – Lachen Beate Raudies [SPD]) – Frau Raudies, ich weiß nicht, warum Sie so geschockt sind. Wir werden sie einmal natürlich für die Ausweitung der Stunden in der Sekundarstufe I anpassen müssen. Dann hat der Kollege Balasus schon darauf hingewiesen, dass auch die KMK angekündigt hat, an der Stelle neue Vorgaben zu machen. Deswegen müssen auch da noch mal die Überarbeitungen stattfinden. Natürlich haben wir uns im Ausschuss darauf geeinigt, dass finanzielle Bildung gestärkt werden muss. Da sind wir einer Meinung. Wo wir nicht einer Meinung sind, das ist die Frage, was eigentlich mit finanzieller Bildung genau gemeint ist. Das haben wir, glaube ich, auch schon im Ausschuss gesehen. Ich widerspreche Ihnen sehr deutlich. Gerade bei der Zwischenfrage haben Sie gesagt, man sollte vielleicht nicht so viel über Lobbyismus in der Industrie im WiPo-Unterricht lernen. Ich glaube, dass das ganz zentral ist und dass WiPo als ein Fach, das Wirtschaft, Politik und Gesellschaft verbindet, genau solche Themen abgreifen muss und gucken muss, wie man junge Menschen dazu bringt, kritisch zu denken. (Malte Krüger) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Andreas Hein [CDU]) Wir sind uns völlig einig darüber, dass wir praxisnahen Unterricht brauchen. Das wünsche ich mir auch. Aber in Ihrem Antrag sind Sie da meiner Meinung nach viel zu pauschal. Ihr Antrag besteht ja insgesamt aus vier Sätzen. Von denen finde ich drei Sätze nicht gut oder sogar falsch. Einen Satz finde ich gut. Der eine Satz, den ich gerne vorlesen könnte, sagt einfach nur, dass die Fachanforderungen aus dem Jahr 2016 kommen. Da stimme ich Ihnen zu, bei allem anderen nicht. Sie zitieren die Fachanforderungen, Sie zitieren sie aber nur halb. Sie sagen nämlich, dass das übergeordnete Ziel des Faches für Schüler_innen nur „kommunikativ und partizipativ zu handeln“ ist. Das vollständige Zitat in den Fachanforderungen ist Folgendes, ich zitiere: „Das übergeordnete Ziel des Faches Wirtschaft/Politik ist die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft als“ – und das ist wichtig – „mündige Bürgerinnen und Bürger kommunikativ und partizipativ zu handeln.“ Sie haben in Ihrem Antrag einfach mal die Worte „mündige Bürgerinnen und Bürger“ ausgelassen. Das ist aber total wichtig, denn zentral für den WiPo-Unterricht ist es, die Urteilsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Das ist eine Kernaufgabe des WiPo-Unterrichts, und das können Sie nicht einfach mal so außen vor lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ich widerspreche Ihnen auch: Die Fachanforderungen aus dem Jahr 2016 sind ziemlich gut, und da sind viele Wirtschaftsaspekte drin. Ich bin ja nun selbst WiPo- und Deutschlehrer. Ich habe mit meinen Schülerinnen und Schülern natürlich auch viel Wirtschaftsaspekte behandelt. Natürlich geht es gar nicht so sehr immer um das Ausspielen dieser Themenfelder, sondern WiPo in Schleswig-Holstein ist ja etwas ganz Besonderes, weil wir in dem Fach alle drei Themenfelder – Wirtschaft, Politik und Sozialwissenschaften – zusammenbringen. Das eröffnet ganz neue Kompetenzfelder. Deswegen ist dieses Fach ja auch so zentral, und das ist einer der Gründe, warum wir so oft darüber sprechen und uns so stark dafür einsetzen, dass wir das machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich weiß nicht, ob Sie dazu in Ihrer Rede viel gesagt haben, Sie haben ja noch den Blickpunkt auf Verbraucherbildung gelegt. Verbraucherbildung finde ich absolut richtig. In Bezug auf Gymnasien stimme ich Ihnen zu: Da kann ich mir auch vorstellen, dass es meinetwegen noch stärker im WiPoUnterricht stattfindet, (Beate Raudies [SPD]: Was?) aber irgendwie vergessen Sie ja die Gemeinschaftsschulen an der Stelle, weil wir bei den Gemeinschaftsschulen ja schon das Fach Verbraucherbildung haben. Dazu sagen Sie gar nichts, und das finde ich sehr schade. Gerade die Gemeinschaftsschulen machen tolle Verbraucherbildung. In meinem Wahlkreis in Wilster gibt es eine Schule, die für ihre Verbraucherbildung schon des Öfteren ausgezeichnet wurde. Dass es da gar nichts gibt, stimmt an der Stelle also auch nicht. Ich komme zurück zu meiner Frage an Sie, Frau Riecke. Wir müssen natürlich immer im Blick behalten, wenn Fachanforderungen überarbeitet werden, dass diese Fachanforderungen nicht komplett überladen werden. Eigentlich gibt es ja hier im Parlament immer den Wunsch, dass es keine großen politischen Setzungen von Themen gibt. Bei WiPo diskutieren wir das ehrlicherweise richtig oft. Ich beteilige mich oft daran, weil ich Vorstellungen habe, wie diese Fachanforderungen ausschauen sollen. Aber wir müssen immer im Auge behalten, dass nicht noch mehr und noch mehr Themen da hineinkommen. Wir setzen jetzt einen Fokus mit der Einigung, dass WiPo gestärkt werden soll. Mehr Stunden helfen, mehr Themen unterzukriegen. Deswegen finde ich es richtig, dass wir bei der finanziellen Bildung vorankommen.

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Malte Krüger GRÜNE

Aber – letzter Satz –: Wir müssen da immer mit Augenmaß gucken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Bevor ich zu Ihnen spreche, möchte ich kurz einige Worte an Sie richten. Ich würde gern vorweg auf Herrn Balasus eingehen. Zu sagen, wir veranstalten hier einen Fachtag – drei Ausschüsse, Riesenzinnober , und die größte regierungstragende Fraktion teilt vorher mit: „Was die Expertinnen uns sagen, geht uns am – Punkt, Punkt, Punkt – vorbei“, halte ich schlicht für eine falsche Grundhaltung, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW – Widerspruch CDU – Zuruf Martin Balasus [CDU]) Wo wir gerade bei falschen Grundhaltungen sind, bleiben wir mal bei den Ausführungen des Kollegen Balasus. Wenn wir dem Feind im Äußeren mitteilen, wir rechnen mit einem Angriff, wir wollen wehrtüchtig, verteidigungstüchtig oder kriegstüchtig oder was auch immer werden, aber erst mal rüsten wir ab und irgendwann später rüsten wir auf: Was wäre denn das für eine Botschaft an den Feind im Äußeren, meine Damen und Herren? Genauso gehen Sie bei WiPo vor. Bei WiPo streichen Sie erst mal Stunden, um dann irgendwann später wieder mehr nachzulegen. Das ist schlicht Sand in die Augen der Menschen. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Balasus?

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Martin Balasus CDU

Herr Kollege Habersaat, ich habe das Gefühl, Sie schießen jetzt weit über das Ziel hinaus. Sie müssen mir doch als Abgeordneter eine Meinung zugestehen. In manchen Bereichen kenne ich mich ja aus meiner praktischen Erfahrung heraus sehr gut aus. Da gibt es in vielerlei Bereichen Grundsätze, die ich im Laufe der Zeit erworben habe. Sie müssen mir doch zugestehen, dass ich die hier im Hohen Hause zum Ausdruck bringen darf. Dafür sind wir doch irgendwie auch inzwischen Berufspolitiker. Natürlich ist der Austausch mit Expertinnen und Experten wichtig. Man ändert sicherlich auch mal die Haltung. Es gibt Nuancen, wo man etwas verschiebt. Man entwickelt sich weiter et cetera. Aber bei dem Thema Handynutzung, bei dem Thema Social Media habe ich seit Jahren feste Grundsätze. Die halte ich persönlich nicht für verkehrt. Es ist mein Recht, und ich finde, hier ist der richtige Ort, diese pointiert zum Ausdruck bringen zu dürfen. – Vielen Dank. (Beifall CDU) – Nun gibt es zu genau diesem Handyverbot beziehungsweise Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren in der Wissenschaft eben keine einhellige Meinung. (Zuruf CDU: Hat auch keiner gesagt!) Ich weiß, dass das unter Christdemokraten weit verbreitet ist. (Zurufe und Unruhe CDU) Aber dann stellen Sie sich doch hier hin und sagen: Wir Christdemokraten haben eine Meinung, die stimmt nicht überein mit dem, was die Wissenschaft sagt, ich bin gespannt auf die ganztägige Anhörung hier. – Das sagen Sie aber nicht. Sie vertreten hier die größte regierungstragende Fraktion und werden mit einer Arroganz der Macht durchziehen, was Sie sich vorgenommen haben – (Beifall SPD – Anhaltende Unruhe CDU) egal, was die Anhörung bringt. Das finde ich falsch. (Andreas Hein [CDU]: So ein Blödsinn!)

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Balasus?

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Martin Habersaat SPD

Ja, ich freue mich, dass das hier gegen Abend noch mal lebhaft wird.

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Martin Balasus CDU

Das stimmt. – Kollege Habersaat, ich habe ja nie behauptet, keiner von uns hat jemals behauptet, dass es wissenschaftlich nur eine Meinung gibt, überhaupt nicht. Wir wissen sehr wohl, dass es Meinungen in die eine Richtung gibt, Meinungen in die andere Richtung, dass es auch einen weiten Graubereich gibt. (Vizepräsidentin Annabell Krämer) Ich sage nur, dass ich in diesem Fall eine sehr deutliche Meinung habe. Die passt nun zufällig sehr gut zur CDU-Fraktion. (Zurufe SPD) Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass viele Schülerinnen und Schüler das gar nicht so gut finden, dass es eine Handy-Einschränkung in den Schulen gibt. Aber da sage ich ganz ehrlich: Manchmal müssen Erwachsene Entscheidungen, die vielleicht nicht jeder Jugendliche gut findet, zum Wohle der Kinder treffen. Das haben wir getan, und das ist auch richtig so. (Beifall CDU)

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Martin Habersaat SPD

Zufällig ist diese Meinung, die Sie haben, auch noch wahnsinnig kostengünstig umzusetzen, weil man da nicht in Medienbildung vor Ort investieren muss. (Tobias Koch [CDU]: Was ist das denn für ein Niveau hier?) Damit gehen Sie in den Fachtag, das ist in Ordnung. Ich freue mich, dass wir das hier im Vorfeld herausgearbeitet haben. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Wenn Sie nichts dagegen haben, komme ich jetzt wieder zu den Fachanforderungen. Wir reden in diesem Hause ja vergleichsweise selten über die Inhalte von Fachanforderungen. Das finde ich grundsätzlich richtig; denn wenn wir zum Beispiel einmal in die USA schauen, sehen wir, was für Folgen es haben kann, wenn man mit politischen Mehrheiten und Überzeugungen an Inhalte herangeht: Dann landen auf einmal Bücher auf dem Index, die Konservative nicht haben mögen. Das fände ich eine falsche Richtung. (Martin Balasus [CDU]: Was ist denn jetzt hier?) Nach dieser Einleitung komme ich zum FDP-Antrag. (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Spaßeshalber wollte ich mal einsteigen mit den Themenfeldern in den jetzigen Fachanforderungen. Die lauten in der Sekundarstufe I heute: „Politik betrifft uns …; Jugendliche in einer sich wandelnden Gesellschaft …; Wirtschaft betrifft uns alle …; Begegnungen mit der Arbeitswelt“. In der Sekundarstufe II ist es ein bisschen umfangreicher: „Wirtschaftspolitik im Spannungsfeld zwischen Markt und Staat …; Europa in Gegenwart und Zukunft …; Internationale Friedens- und Sicherheitspolitik im 21. JahrhunDer Prozess der Globalisierung: Dimensionen und Akteure …; Medien und Politik“. Das ist relativ umfangreich, und da ist ziemlich viel möglich. Wer als WiPo-Lehrkraft Schwerpunkte setzen möchte, in welchem Bereich auch immer, findet da alle Möglichkeiten, die er braucht, um diese Schwerpunkte zu sichern. (Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wie Sie wissen, bin auch ich gelernte WiPo-Fachkraft, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) und ich war immer der Auffassung und bin es noch, dass Wirtschaft und Politik zwei Seiten derselben Medaille sind. Da hören wir häufig, neuerdings sogar in den sozialen Medien, es müsse erst in der Wirtschaft verdient werden, was die Politik ausgeben kann. Ja, das ist richtig. Aber Wirtschaft kann nur dann so richtig verdienen, wenn die Gesellschaft nachhaltig stabil ist und die nötigen Rahmenbedingungen sichert. Dann wird ein Schuh draus. Diese Zusammenhänge, diese beiden Seiten der Medaille, dieses Yin und Yang gewissermaßen, das ist die hohe Kunst des WiPo-Unterrichts, wie wir ihn haben. Daran würde ich gerne festhalten, ohne dass wir je nach parlamentarischer Mehrheit mal mehr in die eine Richtung von Soziologie und Gesellschaft und mal mehr in die andere Richtung von Wirtschaft gehen. Was mich in der Tat besorgt stimmt, ist, dass Sie dieses Fach, das ich für eines der wichtigsten halte, kürzen wollen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Sie können jetzt noch so oft sagen, dass Sie hoffen, dass die nächste Landesregierung das wieder aufstockt. Sie beschließen zunächst eine Kürzung des WiPo-Unterrichts in Schleswig-Holstein. Das, meine Damen und Herren von CDU und Grünen, halte ich für falsch. (Martin Habersaat) (Beifall SPD, FDP und SSW) Ansonsten haben Sie an dem Yin-und-Yang-Teil meiner Rede ja den großen Wunsch nach Ausgeglichenheit wahrgenommen, (Heiterkeit) und deswegen wird es Sie nicht überraschen, dass wir uns zu diesem Antrag heute enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD – Zuruf SPD: Das war fast buddhahaft!)

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Annabell Krämer

Das Wort für die Fraktion des SSW hat nun die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass wir dieses Thema, das wir schon zweimal geschoben haben, beim dritten Mal diskutieren und dann gleich noch mit so viel Feuer in der Diskussion. Feuer, Feuer, Feuer – Feuer frei. Ich fand, und ich muss ganz ehrlich sagen, (Beifall SSW, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP] – Christian Dirschauer [SSW]: Jette is on fire!) wenn die Antragstellerin Anne Riecke von der FDP-Fraktion diesen Antrag einbringt, dann bringt sie ihn ein und genau in diesem Wortlaut, wie sie ihn einbringt. (Beifall Beate Raudies [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich glaube, es ist nicht unsere Aufgabe, Abgeordnete zu kritisieren, wie Anträge formuliert sind. Wenn wir nämlich so anfangen, dann könnten wir ganz häufig Kritikpunkte finden. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW] – Zurufe) – Doch, so war das einmal vorhin. Das ist meine Kritik an einem vorherigen Redner. Das hat sich in der Diskussion heute Abend wieder herauskristallisiert: Die Opposition hat kritisiert, dass die regierungstragenden Fraktionen am WiPo-Unterricht sparen wollen. Wir haben schon so häufig diskutiert, wie wichtig WiPo-Unterricht ist – im Sek‑IBereich, in der Oberstufe. Wir wissen auch, wenn wir dabei sind, das zu diskutieren, dass natürlich auch die Lehrkräfte dazu eigentlich vorhanden sein müssten. Wir wissen auch, dass WiPo eigentlich ein Mangelfach ist, wenn wir über die Lehrkräfteausbildung dafür und darüber sprechen, wie wir den Unterricht erteilen. Dann haben wir ganz viel darüber gesprochen, was tatsächlich in der Fachanforderung steht. Ich gebe zu, ich bin sicherlich diejenige von den ehemaligen Lehrkräften, die hier geredet haben, die die längste Zeit unterrichtet hat. (Beifall SSW und FDP) Dann gebe ich auch zu, dass der WiPo-Unterricht nicht unbedingt zu meinen Fächern gehört hat. Aber wenn ich eines in der Schule gelernt habe, dann ist es, dass der WiPo-Unterricht schon in der ersten Klasse anfängt. Das ist nämlich Demokratiebildung. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Deshalb finde ich auch, dass Fachanforderungen nicht von uns, von Politik, bestimmt werden sollen, sondern von den Ministerien beziehungsweise von den Fachleuten, aber – dann sind wir wieder bei der Anhörung, die wir im Bildungsausschuss gehabt haben – dass die wirtschaftliche Bildung stärker in den Vordergrund gerückt werden muss. Wenn wir uns Zahlen angucken, wie hoch junge Menschen verschuldet sind, dann müssen wir uns doch die Frage stellen: Was können wir eigentlich in unserem WiPo-Unterricht den jungen Menschen mitgeben, was sie vielleicht von zu Hause nicht mitgekriegt haben – nämlich über Bankangelegenheiten, über Versicherungen und über Verträge? Lobbyismus gehört vielleicht noch dazu. Aber ich glaube, das ist ja das, was die jungen Leute zu uns sagen: Sie wollen mehr realitätsnahen Unterricht haben, und dazu gehört die wirtschaftliche Bildung. Insofern – langer Rede kurzer Sinn – werden wir dem Antrag zustimmen, weil wir den gut finden. (Beifall SSW und FDP) Es freut mich tatsächlich, dass sich die Koalition beziehungsweise die Landesregierung, das Ministerium, schon auf den Weg gemacht hat, die Fachanforderungen zu überarbeiten. Insofern freue ich mich darüber, wenn Sie etwas von heute Abend mitnehmen können, weil das ja genau das wäre, worüber wir uns einig sind, dass wir wirtschaftliche Bildung mit haben wollen. Insofern, ja, ich hoffe, dass Sie alle sich wieder noch – – Ja, ich beende jetzt meine Rede. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Jette Waldinger-Thiering) (Heiterkeit und Beifall SSW, SPD, FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Was für ein schönes Schlusswort! Aber wir kommen jetzt zunächst zu den Kurzbeiträgen. Ich erteile dem Abgeordneten Rasmus Vöge das Wort.

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Rasmus Vöge CDU

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nichts zu den Fachanforderungen von WiPo sagen. Lieber Kollege Habersaat, ich gehe auf das ein, was Sie gesagt haben. Das kann ich hier so nicht stehen lassen. Sie haben gesagt, wir sollten mit Blick auf die USA und Trump schauen, dass die Gefahr bestünde, dass Bücher auf dem Index landen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Frage ist ja: Was meinen Sie denn damit? Meinen Sie ernsthaft, dass diese Gefahr in SchleswigHolstein besteht? – Ich glaube wohl nicht. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Hier wird zum zweiten Mal ein Stilmittel angewendet – Sie haben das heute Morgen mit Carsten Linnemann gemacht –, (Beifall CDU) mit dem eine Gefahr heraufbeschworen wird, die nicht besteht, meine Damen und Herren. Deshalb gehe ich hier rein und widerspreche Ihnen aus voller Überzeugung. Das ist unwürdig für den Schleswig-Holsteinischen Landtag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Wortmeldung Martin Habersaat [SPD])

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Annabell Krämer

Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Kollegen Habersaat? – Dann darf der Kollege Habersaat vom Saalmikrofon direkt zum Rednerpult gehen, und ich erteile ihm das Wort für einen Dreiminutenbeitrag. (Martin Balasus [CDU]: Bitte mit Yin und Yang!)

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Vöge, das mit der Zwischenfrage hat auch heute Morgen schon nicht geklappt. Mein erster Punkt: Was der Kollege Linnemann zur Frage gesagt hat, ob Schülerinnen und Schüler, die kein Deutsch sprechen, eine Grundschule besuchen dürfen, hat mich als Bildungspolitiker wirklich aufgeregt; ich fand seine Äußerung falsch und gefährlich. (Widerspruch CDU) Niemand geringerer als Karin Prien hat das als gefährlichen Populismus bezeichnet, und ich weiß, was Herr Linnemann gesagt hat. (Beifall SPD, SSW und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Linnemann hat gesagt, wer nicht ausreichend Deutsch spreche, solle nicht in die Schule, sondern in eine Art Vorschuleinrichtung, wie auch immer. Das widerspricht sämtlichen pädagogischen Grundsätzen in unserem Land. Denn wir sagen: Alle Kinder sollen mit sechs Jahren in die Grundschule, und die Grundschule soll sich aller Kinder annehmen. Wir sortieren nach Möglichkeit niemanden vorher aus, erst recht nicht, weil er oder sie kein Deutsch spricht. (Anhaltende Unruhe) Das nennt sich im Sprachunterricht „Sprachdusche“, den Tag mit deutschen Kindern gemeinsam zu verbringen, um schneller Deutsch zu lernen. Mein zweiter Punkt: Ich habe gesagt, dass wir in diesem Hause aus gutem Grund nicht oft über Inhalte von Unterricht reden und ich das gut finde, weil man ja in den USA sehen kann, wohin es führt, wenn sich Politik solcher Inhalte bemächtigt. Ich weiß nicht, warum das dieses Landtags unwürdig sein soll. Wenn wir uns da alle einig sind, ist das doch prima. Mit diesem versöhnlichen Schluss ende ich für jetzt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Annabell Krämer

Das Wort zum nächsten Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Kianusch Stender.

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Kianusch Stender SPD

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich bin nach vorn gekommen, weil Herr Balasus eben meine zweite Zwischenfrage nicht zugelassen hat. (Kianusch Stender) Ich finde, dass das ein Thema ist, das man so nicht stehen lassen darf. Ich finde es hochproblematisch, dass die CDUFraktion hier vor ein oder zwei Monaten mit uns zusammen eine Anhörung beschließt (Tobias Koch [CDU]: Das war unser eigener Antrag!) und behauptet, sie gehe ergebnisoffen in den Prozess, höre sich an, was die Expertinnen und Experten zu sagen haben, und entscheide danach – und nicht: Ich gehe mit meiner Meinung rein und sage, was hier verboten werden soll. (Zurufe CDU) So funktioniert das nicht. Wir haben unsere Haltungen im Parlament bereits ausgetauscht und uns auf ein Verfahren geeinigt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass wir hier über den Nationalpark Ostsee gesprochen haben. Auch da haben Sie gesagt: Wir einigen uns auf ein Verfahren, wir führen eine große Anhörung durch. Noch während die Anhörung stattgefunden hat, wurden Leute angesprochen und gesagt, dass man den Prozess auf jeden Fall abwarte und sich hinterher einige. Da hat die CDU gesagt: Nee, wir räumen das Thema auf dem nächsten Parteitag ab. – Die Leute fühlen sich verarscht. (Anhaltende Zurufe CDU – Glocke Präsidentin)

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Annabell Krämer

Jetzt greife ich ein. – Das Auditorium ist bitte ein bisschen ruhiger. Herr Kollege, die Formulierung „verarscht“ ist nicht wirklich parlamentarisch. Jetzt dürfen Sie fortfahren. (Anhaltende Unruhe)

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Kianusch Stender SPD

Entschuldigung, Frau Präsidentin. – Die Leute fühlen sich nicht ernst genommen, wenn wir sie zu einer Anhörung einladen und sie bitten, uns mitzuteilen, wie wir es machen sollen, ob wir Social Media für unter 16-Jährige verbieten sollen, was wir sonst tun sollen, und sie die heutige Debatte und Ihre Äußerungen verfolgen, Herr Habersaat – – (Heiterkeit und Zurufe) – Ich bringe die Martins durcheinander. (Martin Balasus [CDU]: Yin und Yang!) – Herr Balasus, wir haben die Anhörung; ich bitte Sie als Abgeordneten und die ganze CDU darum, vernünftig und ergebnisoffen in die Anhörung zu gehen. Am Ende muss es eine andere Lösung geben dürfen als die, die Sie hier am Redepult schon wieder als endgültigen Beschluss verkündet haben. (Beifall SPD – Zurufe)

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Annabell Krämer

Das Wort zum nächsten Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Tobias Koch. (Anhaltende Unruhe)

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Tobias Koch CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich schon wundern, was für ein Bild der Kollege Stender hier von Politik und Abgeordneten zeichnet. (Beifall CDU) Ich glaube, dass wir alle unsere Positionen und Meinungen haben, und zwar zu ganz vielen Themen. Wir gehen mit einer Position, mit einer Meinung in viele Anhörungen und lassen uns von Experten beraten und Empfehlungen geben. Das führt eventuell dazu, dass wir uns in unserer Meinung bestätigt fühlen, das kann auch dazu führen, dass wir unsere Meinung ändern, wenn uns die Experten etwas anderes sagen. Uns aber im Vorfeld unsere Meinung abzusprechen und zu sagen, wir dürften keine Meinung mehr haben, (Zurufe) weil wir ergebnisoffen in eine Anhörung hineingehen müssten, die Anzuhörenden würden sich nicht ernst genommen fühlen, weil wir vorher eine Meinung haben – das sollte die Anzuhörenden motivieren, uns von ihrer Meinung zu überzeugen oder umgekehrt. Wir haben als Union eine klare Position, die wir vertreten. (Beifall CDU) Ihre Position kennen wir nicht. Vielleicht sagen Sie den Menschen auch einmal, was Ihre Position ist. Dann können wir diskutieren. So funktioniert Politik, Herr Kollege Stender.

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Annabell Krämer

Herr Kollege Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung?

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Tobias Koch CDU

Sehr gern, wir können gern diskutieren, Herr Kollege Stender.

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Kianusch Stender SPD

Herr Kollege Koch, wir haben unsere Meinung auch in diesem Prozess, und zwar an der richtigen Stelle, als wir die Anhörung beschlossen haben, kundgetan und einen Alternativantrag vorgelegt, mit dem wir zusätzlich zur Anhörung ein paar Thesen mitgegeben haben. Darin steht ganz genau, was unsere Haltung ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie das wieder nicht gelesen haben. Das wurde sogar hier im Parlament behandelt. Da können Sie sich nicht hinterher hinstellen und behaupten, Sie hätten keine Ahnung, was die Haltung der SPD-Fraktion ist. – Ich räume ein, dass ich im Augenblick nicht vor Augen habe, welche Haltung Sie dazu haben. Eine Haltung darf man also haben, aber eine Meinung nicht? (Zurufe) Sie gehen also auch mit einer Haltung – wie auch immer sie aussieht, ich habe sie nicht in Erinnerung – in die Anhörung? (Beifall CDU – Anhaltende Unruhe) Was werfen Sie uns dann eigentlich vor? Auch wir haben eine Haltung, auch wir haben eine Meinung, mit der wir in die Anhörung gehen. Wo ist das Problem?

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Annabell Krämer

Herr Kollege, bitte beantworten Sie die Frage und stellen nicht eine Gegenfrage.

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Tobias Koch CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das war eine rhetorische Frage. Lassen Sie uns die Anhörung abwarten. Unsere Meinung ist Ihnen bekannt. Wir werden hinterher entscheiden. Die ganze Aufregung von Ihnen ist vollkommen unnötig. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Dorit Stenke, das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche, das Chi im Raum etwas zu beruhigen, und spreche zum WiPo-Unterricht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ja, wir brauchen eine Überarbeitung, wir brauchen sie aus verschiedenen Gründen, die hier zum Teil schon genannt worden sind. Die Fachanforderungen sind fast zehn Jahre alt, wir haben inzwischen einige Veränderungen in der Stundentafel vorgenommen, wir haben uns noch einmal mit dem Praktikum beschäftigt. All das ist in unserem bisherigen WiPo-Lehrplan hinterlegt. Wir haben außerdem eine Debatte zur Kompetenzentwicklung in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in der KMK geführt, in der wir ebenfalls die Anforderungen überarbeiten werden, und das wollen wir hier im Land natürlich berücksichtigen. Wir sind sehr glücklich, dass wir in SchleswigHolstein das Fach WiPo haben. Auch ich finde WiPo ein wunderbares Fach, weil es die beiden Seiten, die zusammengehören, zusammen abbildet. Das machen nicht sehr viele Länder, wir machen das. Wir haben gute Fachanforderungen, aber der Fortschritt geht weiter, die Didaktik entwickelt sich weiter. Deswegen werden wir die Fachanforderungen überarbeiten. Insoweit sind wir uns fast alle einig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich zwei, drei kleine Punkte in Erinnerung rufen, wenn wir über das Fach WiPo sprechen. Frau Riecke, ich stimme mit Ihnen überein, dass das Praktische, das Tun, das Ins-Handeln-Kommen wichtig ist. Das wissen wir ja auch aus den Ergebnissen der Evaluation, an der wir teilgenommen haben – über die Civic Study ist heute nicht gesprochen worden –, aus dieser Studie, dass das praktische Tun ein bisschen zu kurz kommt. Wir werden uns ja noch intensiv mit dem Pakt für Demokratie auseinandersetzen, das ist schon erwähnt worden. Wir haben das Landeskonzept Entrepreneurship Education eingeführt. Dabei geht es darum zu verstehen, was wirtschaftliches Handeln in einem Unternehmen bedeutet, was Unternehmertum be- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) deutet, wie man selbst Unternehmerin oder Unternehmer werden kann und wie man sich selbst dazu ermächtigen kann, etwas zu tun. Denn das verändert das wirtschaftliche Handeln, das verändert das Denken, und das verändert auch die Haltung bei Kindern und Jugendlichen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Michael Schunck [SSW]) Wir haben ein Zentrum für Entrepreneurship Education auf den Weg gebracht, ein Kompetenzzentrum, das jetzt an der CAU zusammen mit den anderen Start-ups Lehrkräftebildung machen wird, das Schülerinnen und Schülern einen Raum bietet, genau das zu lernen. Das ist sicherlich eine wichtige Debatte, um das auch in den Fachanforderungen zukünftig zu berücksichtigen. Ich möchte noch einmal betonen: Sparen und Verschuldung, Jugendliche als Konsumenten, all das sind auch jetzt schon Themen in unserem Lehrplan. Das ist schon Teil unserer Fachanforderungen. Es ist schon ziemlich gut gewesen, dass wir die Möglichkeit hatten, das zu tun. Das müssen wir weiterentwickeln. Wir müssen das konzeptionell, auch didaktisch-konzeptionell weiterentwickeln. Genau das haben wir uns vorgenommen. Ich freue mich sehr, auch für alle WiPo-Lehrkräfte hier in diesem Land, dass wir diese Debatte heute hier in diesem Haus geführt haben, weil auch das nämlich ihr Fach in den Schulen stärkt, weil es ihre Wahrnehmung stärkt und weil es deutlich macht, dass wir genau solche Fächer in unseren Schulen in Schleswig-Holstein brauchen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Weil das jetzt so ein schöner Schlusssatz ist, sage ich nicht noch einmal etwas zu den Stunden, denn ich glaube, das ist jetzt zu kleinteilig. – Ich wünsche Ihnen und euch allen einen guten Abend. – Danke schön. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Die Frau Ministerin hat die Redezeit um eine Minute und sieben Sekunden – nicht ausgeschöpft. (Heiterkeit und vereinzelter Beifall) – Ich fand das mal erwähnenswert. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Herausgegeben von der Präsidentin des Ich lasse über den Antrag der Fraktion der FDP – – (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ihre stille Reserve! – Heiterkeit) – Herr Dr. Garg, ich lasse über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/3433, in der Sache abstimmen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SSW und FDP. (Unruhe – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Und der Kollege Knöfler!) Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion ist der Antrag der FDPFraktion abgelehnt. So, werte Kollegen, ich wünsche Ihnen allen einen wunderschönen Feierabend und schließe die heutige Sitzung. Wir setzen die Tagung morgen früh um 10 Uhr fort. Sie haben noch genug Energie – wie ich heute Abend gemerkt habe – für Ihre Abendveranstaltungen, und dabei wünsche ich Ihnen heute viel Spaß. Schluss: 18:02 Uhr Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

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