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Rasmus Vöge

CDU 20.11.2025 Sitzungen 20/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick sehr technisch wirkt, tatsächlich aber eine enorme gesellschafts- und strukturpolitische Bedeutung für unser Land hat. Es geht um die Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes, darum, personallosen Kleinsupermärkten, Direktvermarktungsstellen und Warenautomaten verlässlich auch an Sonn- und Feiertagen das Öffnen zu ermöglichen. Ich sage für die CDU-Fraktion ganz klar: Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Gesetzentwurf ist notwendig, er ist ausgewogen, und er ist ein klares Bekenntnis zu lebendigen ländlichen Räumen in Schleswig-Holstein. Deshalb ist er alles andere als mutlos, lieber Kollege Buchholz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Mutlos! Mutlos!) – Das war ja schon der erste Zwischenruf, bevor ich überhaupt begonnen habe. Wir alle kennen doch die Situation. In vielen Dörfern haben kleine Supermärkte längst geschlossen. Lange Wege zur nächsten Einkaufsmöglichkeit werden zur Normalität. Diese Zentralisierung, muss man zugeben, war landesplanerisch bisher auch so gewollt. Das bedeutet aber vor allem für ältere Menschen, Familien und Menschen ohne Auto eine reale Einschränkung ihrer Lebensqualität Der ländliche Raum verliert dadurch Attraktivität, und das hat Folgen für Schulen, Kitas, Vereine, für das gesamte Gemeindeleben. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hier an, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Er schafft rechtssichere Rahmenbedingungen – das betone ich hier: rechtssichere Rahmenbedingungen. Es nützt ja nichts, das, was man vielleicht fordern möchte, reinzuschreiben, und hinterher – der Minister hat es gesagt – wird es rausgeklagt. Wir brauchen rechtssichere Rahmenbedingungen, damit moderne, digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 350 Quadratmeter Verkaufsfläche in Gemeinden unter 2.500 Einwohnern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, ohne Personal, aber natürlich zugänglich für alle. Damit ermöglichen wir etwas, das in vielen Regionen längst Realität werden müsste, nämlich verlässliche Nahversorgung vor Ort. Wir als CDU – das betone ich hier auch – stehen zum verfassungsrechtlich anerkannten Sonn- und Feiertagsschutz in Deutschland. Dieser Gesetzentwurf wahrt dieses Schutzgut, und er tut dies mit Augenmaß. Denn entscheidend ist, es wird keine werktägliche Betriebsamkeit erzeugt – kein Verkäufer, keine Auffüllarbeiten, kein Warenumschlag. Es handelt sich um kleine Verkaufsflächen mit begrenztem Sortiment. Die Kundenströme bleiben überschaubar, aber selbstverständlich kann – genau für solche Beispiele – am Sonntag Milch gekauft werden, damit Pfannkuchen gemacht werden können. Damit bleibt der Charakter des Sonntages unangetastet, und gleichzeitig schaffen wir dringend notwendige Versorgungssicherheit. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ohne Milch geht, ohne Ei geht es schlecht!) Im Übrigen wollen wir natürlich auch den Kundenwünschen entgegenkommen. Diese Balance überzeugt uns als CDU. Mit § 8c Ladenöffnungszeitengesetz wird erstmals geregelt, dass auch landwirtschaftliche Direktvermarktungsstellen auf eigenen Betriebsflächen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Höfe, die zunehmend in Direktvermarktung investieren, um wirtschaftlich stabil zu bleiben. Auch hier wird sinnvoll begrenzt: nahezu nur selbst erzeugte Produkte mit den üb- (Rasmus Vöge) lichen zehn Prozent als Zukaufsgrenze der Urproduktion. Das stärkt regionale Wertschöpfung, kurze Lieferketten und echte Qualität aus Schleswig-Holstein. (Beifall CDU, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gerade nach den widersprüchlichen Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte – das zu betonen ist auch wichtig – braucht es an dieser Stelle Klarheit. Der Gesetzentwurf schafft diese Klarheit und ermöglicht bis zu drei Warenautomaten mit einem Volumen von insgesamt sieben Kubikmetern. Das erscheint klein, aber es ist aus unserer Sicht genau die richtige Größenordnung, um Versorgung zu ermöglichen, ohne den Sonntagsschutz auszuhöhlen. Mit diesem Entwurf reagieren wir auf Digitalisierung im Handel, Fachkräftemangel, verändertes Konsumverhalten und die Notwendigkeit, den ländlichen Raum zu stärken. Wir schaffen Rechtsklarheit, Planungssicherheit und Zukunftsorientierung. Wir als CDU begrüßen besonders, dass die Landesregierung eine Evaluation nach drei Jahren vorsieht. So stellen wir sicher, dass mögliche Fehlentwicklungen erkannt und korrigiert werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist ein wirklich gutes Beispiel dafür, wie kluge Regulierung aussehen kann: maßvoll, rechtskonform, bürgernah und zukunftsorientiert. Er sorgt dafür, dass Versorgung dort möglich ist, wo sie heute gefährdet ist. Er schützt gleichzeitig den Sonntag als Tag der Ruhe und der seelischen Erhebung. Diese Worte – seelische Erhebung – die einem vielleicht altmodisch oder konservativ oder aus der Zeit gefallen erscheinen, (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das passt doch!) sind aber wichtig, und dazu stehen wir. (Beifall Dagmar Hildebrand [CDU] und Heiner Rickers [CDU]) Wenn Sie sagen, dass das zu uns passt, dann ist das richtig. Die CDU ist möglicherweise manchmal langweilig, aber sie ist eine gute Regierungspartei, die verantwortlich handelt und Politik macht. (Beifall CDU) Wir unterstützen Handel und Landwirtschaft. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz mit voller Überzeugung zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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