Anne Riecke
Ich habe jetzt aber keine Badezimmer- und Duschgeschichte vorbereitet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserrahmenrichtlinie trat am 22. Dezember 2000 in Kraft, wurde durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes von 2002 in deutsches Recht umgesetzt, und für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind vorrangig die Länder zuständig. Der Umsetzungsstand ist entsprechend unterschiedlich, wobei in Schleswig-Holstein bereits darauf hingewiesen wurde, dass die Umsetzung aufgrund hoher Besiedlungsdichte, intensiver Landbewirtschaftung und vielfältiger Gewässernutzung, wir haben es vorhin gehört, erhebliche Anstrengungen erfordern wird. Das übergeordnete Ziel ist, bei Oberflächengewässern den guten ökologischen Zustand beziehungsweise bei als künstlich oder erheblich verändert eingestuften Gewässern das gute ökologische Potenzial und den guten chemischen Zustand wieder zu erreichen. Dabei müssen wir uns immer, glaube ich, überlegen: Was ist eigentlich ein guter Zustand? Das ist in vielen Richtlinien leider ja nicht wirklich definiert, es wird immer nur über einen guten Zu- (Anne Riecke) stand gesprochen. Dieses Ziel sollte spätestens bis Ende 2027 erreicht sein. Die Bundesregierung selbst hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass eine vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wegen Vielschichtigkeit und vielfacher Nutzung voraussichtlich wahrscheinlich erst im Jahr 2050 gelingen könne. Also, was haben wir laut Bericht der Landesregierung bislang erreicht, und wie geht es nun mit der Umsetzung hier in Schleswig-Holstein weiter? Im Bericht heißt es, dass von 589 Fließgewässern gerade einmal drei Prozent den ökologischen Zielzustand der Wasserrahmenrichtlinie erreicht haben. Bei den Seen sind es etwa 16 Prozent, beim chemischen Zustand verfehlt derzeit jedoch 100 Prozent der oberirdischen Gewässer die bestimmten Schadstoffziele. Beim Grundwasser sieht die Lage etwas besser aus, 100 Prozent der Grundwasserkörper gelten mengenmäßig als gut, aber auch hier sind 69 Prozent in einem chemisch schlechten Zustand. Die Maßnahmenausgaben für die Gewässerentwicklung zwischen 2022 und 2024 belaufen sich auf rund 21 Millionen Euro. 26 Millionen Euro sind an Investitionen für Kläranlagen getätigt worden, dazu kommen noch weitere Millionen für unzählige Beratungen. Die Wasserrahmenrichtlinie war von Anfang an ambitioniert, doch der Bericht zeigt, dass bei vielen Gewässern insbesondere aufgrund von Flächenkonflikten und Schadstoffbelastungen Zieltermine nicht eingehalten werden können und konnten. Die Frage ist hier auch – der Kollege vom SSW, Herr Dr. Schunck, hat es angesprochen (Christian Dirschauer [SSW]: Guter Mann!) – wie bitte? –, (Christian Dirschauer [SSW]: Guter Mann!) aber auch Frau Redmann –: Sind und wie sind diese ergriffenen Maßnahmen in irgendeiner Weise – das ist nämlich nicht in den Berichten zu finden – evaluiert worden? Wenn wir seit 25 Jahren darüber sprechen, dann müssen wir uns doch Gedanken darüber machen: Greifen diese Maßnahmen eigentlich? Wenn wir im Zusammenhang darüber sprechen, müssen wir berücksichtigen: Die EU-Wiederherstellungsverordnung steht vor der Tür. Artikel 4 ist eigentlich fast gleich mit dem, was diese Wasserrahmenrichtlinie in irgendeiner Form fordert, dass bis 2050 90 Prozent der Fließgewässer und Küstengewässer wieder in einem guten Zustand sind. Bis zum 1. September 2026 – vor der Sommerpause haben wir darüber gesprochen – sollen die Mitgliedstaaten einen Plan vorlegen, in dem Maßnahmen vorgelegt werden, wie diese Pläne umgesetzt werden. Wir haben darüber gesprochen, 1. September 2026, das ist noch knapp ein Jahr. In Schleswig-Holstein müssen wir auch darüber sprechen, wie diese Maßnahmen gemacht werden. Das haben wir nämlich noch nicht gemacht. Das ist sehr schade. Gerade im Hinblick darauf, Doppelstrukturen in diesem Bereich zu vermeiden, wenn wir die EU-Wiederherstellungsverordnung und die Wasserrahmenrichtlinie haben, müssen wir gucken, dass wir das anpassen. Ich warne davor – das möchte ich auch noch einmal sagen –: Trotz der ganzen Investitionen auch in Kläranlagen möchte ich nicht, dass der Schwarze Peter nachher den Landwirtinnen und Landwirten zugeschoben wird, dass von ihnen die meisten Einträge stammen. (Beifall FDP und CDU – Sandra Redmann [SPD]: Dieser Punkt kommt zuverlässig!) Wie bereits der heutige Bürgermeister von Büsum und ehemalige Abgeordnete Oliver Kumbartzky einmal sagte: Die Wasserrahmenrichtlinie und die damals neue Düngeverordnung stellen vor allem unsere Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Mit innovativen Techniken und Konzepten kann effizient gedüngt werden und somit die Belastung des Grundwassers auch hier reduziert werden. So gelingt Gewässerschutz mit statt gegen die Landwirtschaft. – Aus liberaler Sicht gilt: Gewässerschutz ist unerlässlich, und die EU-Wasserrahmenrichtlinie bleibt dabei ein zentrales Instrument. Dazu stehen wir. Aber es muss wirksam, zielgerichtet, wirtschaftlich und vor allen Dingen endlich sinnvoll erfolgen. – Vielen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SSW)
