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Ole-Christopher Plambeck

CDU 20.11.2025 Sitzungen 20/103

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist Förderland. Unsere Förderprogramme unterstützen Innovationen, stärken die wirtschaftliche Entwicklung, fördern unsere Kommunen, den Klimaschutz, Kultur und unsere Infrastruktur und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig wissen wir alle: Die Realität für viele Antragstellerinnen und Antragsteller sieht oft kompliziert aus. Unübersichtliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten, analoge Antragswege, komplizierte Vorgaben und ein hoher Bearbeitungsaufwand kosten Zeit, Geld und Nerven. Ich sage klar, die Förderlandschaft, die über Jahrzehnte gewachsen ist, braucht eine Frischzellenkur, braucht neue Strukturen, Transparenz und vor allem mehr digitale Leistungsfähigkeit. (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung hat sich bereits auf den Weg gemacht. Mit diesem Antrag wollen wir das Thema deutlich unterstützen und weiter vorantreiben – wie sagte ein Kollege? –: den Turbo zünden. (Anne Riecke [FDP]: Oh!) Worum geht es konkret? – Wir wollen Transparenz schaffen und konsequent digitalisieren. Derzeit existieren im Land über 328 verschiedene Förderprogramme. Informationen sind teilweise verstreut, die Strukturen variieren, und die digitale Bearbeitung ist oft unzureichend. Das werden wir ändern. Wir wollen eine zentrale digitale Förderplattform, übersichtlich, modular, nutzerfreundlich mit digitalen Anträgen und einer vollständigen, medienbruchfreien Ende-zu-Ende-Abwicklung. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Auch KI wird bei der maschinenlesbaren Antragsbearbeitung sinnvoll genutzt werden, und natürlich soll es möglich sein, per Knopfdruck Auswertungen zur Steuerung zu fahren. Also, wir digitalisieren unser Förderwesen. (Annabell Krämer [FDP]: Großartig!) Es soll eine zentrale Stelle für Zuwendungsrecht geben. (Annabell Krämer [FDP]: Auch gut!) Wir schlagen eine Kompetenzstelle vor, die standardisiert, berät und koordiniert, damit die Verwaltung effizienter arbeiten kann und die Fachressorts entlastet werden. Insbesondere Fragen des Zuwendungsrechts, des Haushaltsrechts oder des Steuerrechts und des Europarechts müssen einheitlich an einer Stelle geklärt werden und nicht in unterschiedlichen Ressorts. Das ist genau der richtige Weg. Wir werden Förderprogramme natürlich standardisieren. Es geht darum, einheitliche Strukturen, klare Bausteine und nachvollziehbare Anforderungen zu ermöglichen, denn das ist der Baustein für wirkungsorientiertes Monitoring und Controlling. Standardisierte Förderverfahren entlasten nicht nur die Antragsteller, sondern natürlich auch die Bewilligungsstellen, die Ministerien. Deswegen soll ein Muster mit einzelnen modularen Bausteinen bereitgestellt werden, und – ganz wichtig –: Wir straffen das Förderwesen. Programme müssen regelmäßig überprüft werden: Wo gibt es Doppelungen? Wo ist der Aufwand unverhältnismäßig hoch? Wo fehlt Wirkung? – Eine moderne Förderpolitik strafft dies, und auch das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Besonders freue ich mich – da ist die Landesregierung zusammen mit den Kommunen schon auf dem Weg –, dass die Finanzströme vereinfacht werden. Dazu haben sich Land und Kommunen bereits auf den Weg gemacht. Wir unterstützen ausdrücklich den laufenden Prozess zur Vereinfachung und da, wo es möglich ist, so wie es vereinbart ist, die Pauschalierung der Finanzströme. (Annabell Krämer [FDP]: Großartig!) Das wird wissenschaftlich begleitet und ist genau der richtige Weg. Jetzt ist natürlich die ganz große Frage: Was kostet es, all das zu machen? – Im Einzelplan 14 haben wir für die digitale Bereitstellung schon Mittel bereitgestellt, aber vor allem geht es darum, dass es keine Doppelstrukturen geben soll. Deswegen: Für die Umsetzung ist kein zusätzlicher dauerhafter Personalaufbau erforderlich, denn der Bedarf wird durch Stellenumschichtungen gedeckt werden können. Denn die Umstellung schafft natürlich auch an anderer Stelle freie Ressourcen. Aber klar ist auch, dass für die Konzeptionierung einer zentralen Stelle für Förderprogramme Mehrbedarfe entstehen. Da sind drei Stellen mit kw-Vermerken, also künftig wegfallend, bis 2027 vorgesehen, aber für die Konzeptionierung ist das bei diesem Umfang absolut angemessen. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW])

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