Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Goldschmidt! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeitenden des Ministeriums für den vorliegenden Bericht bedanken. Er verschafft uns einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung und lässt uns, ich nehme es vorweg, eher ernüchtert zurück. (Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Schutz des Wassers hat die EU im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, sämtliche Gewässer, Flüsse, Seen, Küstengewässer und sogar das Grundwasser, Estuare, in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu versetzen, diesen zu erhalten und Verschlechterungen zu verhindern. Denn sauberes Wasser ist essenziell für eine intakte Fauna und Flora in und an unseren Gewässern. Herr Minister Goldschmidt hat es schon erwähnt. Die EU hat damit ambitionierte Ziele gesetzt, doch die Umsetzung gestaltet sich schwieriger als erwartet. Bereits 2015 sollten die Vorgaben erreicht sein. Dieses Ziel wurde klar verfehlt. Die Aufgaben sind nicht zu groß, aber die Problemfelder wurden anfangs unterschätzt. Das Oberflächenwasser wurde über Jahrzehnte verschiedensten Belastungen und negativen Einflüssen ausgesetzt, die uns heute vor große Herausforderungen stellen. Ein großes Problem sind die hydromorphologischen Veränderungen. Begradigungen, Uferverbauung und fehlende Durchgängigkeit von Fließgewässern stammen aus Zeiten, in denen Wasser möglichst schnell aus der Fläche geleitet werden sollte. Heute wissen wir es besser. Aber ein naturnaher Rückbau ist ein langwieriger Prozess. Hinzu kommen weiterhin zu hohe Nährstoff- und Schadstoffeinträge, selbst wenn es in einigen Bereichen leichte Verbesserungen gibt. Für die Wasserrahmenrichtlinie wurden mehrere Wirtschaftszeiträume angesetzt. Der Bericht zeigt, dass über den aktuellen dritten Zeitraum von 2022 bis 2027 hinaus ein vierter bis 2033 geplant ist. Die Landesregierung geht sogar davon aus, dass aufgrund des schlechten generellen Zustandes unserer Oberflächengewässer und der Vielzahl nötiger Maßnahmen weitere Zeiträume notwendig sein werden. Entsprechend hoch bleibt der Mittelbedarf. Das sind keine erfreulichen Aussichten. Natürlich wurde bereits viel renaturiert, und auch die Düngeverordnung wird langfristig Wirkung zeigen. Maßnahmen wie die Herstellung der Durchgängigkeit an Querbauwerken, die Beratung von Landwirten und die Optimierung von Kläranlagen zeigen kleine Fortschritte. Aber sind diese ausreichend? Schon 2019 sagte der damalige Umweltminister Albrecht, dass nur 16 Prozent der Seen, kein Küstengewässer und lediglich sechs Prozent der Fließgewässer in Schleswig-Holstein das Ziel eines gesamtverbesserten Zustandes erreicht hätten – vier Jahre nach Erreichen der ursprünglichen Zielmarke. Der aktuelle Bericht zeigt nun, bei Seen und Küstengewässern gibt es seither keinerlei Verbesserung, und das in zehn Jahren, die wir jetzt schon durch dieses Land gegangen sind. Das ist schon sehr erstaunlich. Bei den Fließgewässern liegen wir sogar nur noch bei drei Prozent. Auch das hat Minister Goldschmidt gerade erwähnt. Es gibt eine Verschlechterung, obwohl wir seit Jahren an der Umsetzung der Richtlinie arbeiten. Woran liegt das? – Die Umsetzung der Richtlinie beruht bislang weitgehend auf Freiwilligkeit mit Eigenverantwortung, Kooperation, Beratung und Förderprogrammen. In Schleswig-Holstein gibt es dazu die Allianz für Gewässerschutz mit dem Bauernverband. Auch Wasser- und Bodenverbände, Energieund Wasserwirtschaft sowie Naturschutzverbände sind beteiligt. Doch der Bericht macht deutlich: Die Akzeptanz vieler Maßnahmen fehlt, und freiwillige Unterstützung führt nicht zum notwendigen Erfolg. Trotzdem hält die Landesregierung am Freiwilligkeitsprinzip fest und setzt primär auf finanzielle Anreize. Wenn aber klar ist, dass Freiwilligkeit und finanzielle Anreize nicht ausreichen, müssen wir unser Vorgehen ändern. Ein Weiter-so birgt das Risiko eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Das wäre nicht nur teuer, sondern würde Anrainer und Flächeneigentümer erheblich stärker unter Druck setzen, weil dann strikte Vorgaben und knappe Fristen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gelten würden. Freiwilligkeit wäre dann keine Option mehr. Es gibt noch so viele Baustellen in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Fakten sind uns gar nicht klar. Da es noch viele Felder gibt, die wir hier bearbeiten müssen, denke ich, ist das sinnvollste, das Ganze vielleicht einfach noch mal in den Ausschuss zu überweisen, damit wir uns über die Faktenlage und den Steady State informieren, an dem wir in den Küstengewässern und in den Binnengewässern wirklich stehen. Wir sollten einen (Dr. Michael Schunck) Punkt setzen, damit wir wissen, wo wir ganz konkret stehen, und uns da einig werden. Vielleicht sehen wir dann, wie wir das Ganze vorantreiben können. Unser Kriterium ist, dass wir die Freiwilligkeit ein bisschen aufweichen und die Anrainer ein bisschen mehr in die Pflicht nehmen, damit wir unsere Wasserrahmenrichtlinie in Gang kriegen können. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
