Eka von Kalben
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderung haben Rechte. Die UNBRK ist nicht so etwas wie Wohlfahrt oder Nice-tohave, sondern es ist ein internationales Recht, dem wir uns auch verpflichtet fühlen. Unsere Aufgabe ist es deshalb als Staat, in erster Linie Barrieren abzubauen, damit alle Menschen mit Behinderung teilhaben können. In zweiter Linie, wenn das nicht geht, weil es einfach faktische Gründe gibt, warum eine Barriere da ist, wenn ich also zum Beispiel nicht sehe, wie ich über die Straße gehen kann, oder wenn ich ein Geräusch nicht hören kann, braucht es Assistenz. Dann braucht es Hilfen aus der Eingliederungshilfe. Drittens braucht es für Dinge, die von diesen Punkten nicht erfasst werden, einen Nachteilsausgleich, etwa weil nicht alle Barrieren abgebaut werden können und weil nicht alle Arten von Assistenz von der Eingliederungshilfe erfasst werden. Wenn ich zum Beispiel eigentlich mit dem Bus fahren könnte, es aber spät abends ist, und ich mich unsicher fühle, weil ich nicht genau weiß, auf welche Leute ich im öffentlichen Nahverkehr treffe, dann nehme ich eben lieber ein Taxi. Das ist aber nicht automatisch eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Es ist erforderlich, das alles – viele andere Dinge wurden genannt – aus dem Nachteilsausgleich zu zahlen, aus dem Blindengeld und – dies sage ich mit Blick auf andere Bundesländer – zum Beispiel aus dem Geld, das Menschen, die nicht hören können, bekommen. Das Landesblindengeld ist also Teil des Gesamtkonzeptes, Rechte umzusetzen. Es ist ungerecht, dieses Geld nach Postleitzahlen auszuzahlen. Denn gerade in einer digitalen Welt, in der es viel auch um Geräte geht, die man kauft, sind die Kosten in Dithmarschen genauso hoch wie in Berlin, in Frankfurt oder im bayerischen Hinterland. Deswegen ist die Zahlung nach Postleitzahl und danach, wie reich ein Bundesland ist – unseres ist eben sehr arm – beschämend. Die Idee von Frau Touré, das auf die Länderebene zu bringen und alle Länder hinter sich zu vereinen, um eine bundesrechtliche Regelung zu finden, damit alle Menschen, und zwar nicht nur die Blinden, sondern auch die Menschen, die nicht hören können, einen Nachteilsausgleich erhalten, ist daher grundsätzlich richtig. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber ich betone auch: Solange es das nicht gibt – das liegt jetzt bei der Bundesregierung –, ist es unsere Aufgabe als Land, hier einzuspringen. Ich will mich da nicht herausreden, aber ich finde es schwierig, dass wir da nicht weiterkommen und bisher nicht mehr haben leisten können. Trotzdem wäre eine bundeseinheitliche Regelung der richtige Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, meine Vorrednerin hat es gesagt: Wir haben als Koalition gesagt, wir gucken uns das an und wollen mindestens diesen Titel ausschöpfen. Wir sind, lieber SSW, auch dankbar, dass Sie wieder die Initiative ergriffen haben. Ob wir wirklich zu einer gesetzlichen Regelung mit (Eka von Kalben) einer Dynamisierung kommen, das werden wir besprechen müssen. Ich glaube, das wird ein schwieriger Weg sein. Aber natürlich ist es auch schwierig, wenn wir jedes Jahr wieder neu diskutieren, ob der Titel ausgeschöpft ist oder nicht. Denn eines muss man auch sagen: Die Zahlen gehen zurück. Deswegen haben wir immer die unbefriedigende Situation, dass da noch Geld im Titel ist, was die Menschen, die nicht sehen können, eigentlich dringend benötigen. Auf der anderen Seite ist es natürlich unglaublich schwierig vorherzusagen, wie viele Menschen das Blindengeld in Anspruch nehmen werden und das genau zu kalkulieren. Im Moment gehen die Zahlen zurück, das heißt, weniger Menschen stellen einen Antrag. Aber man weiß nicht, inwiefern die demografische Entwicklung dazu führt, dass vielleicht mehr Menschen nicht sehen können. Ich glaube, wir müssen das tatsächlich einmal grundsätzlich und in Ruhe im Ausschuss besprechen. Ich danke Ihnen für die Gesetzesinitiative und freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
