Andrea Tschacher
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie öffnen morgens die Augen und sehen nichts – keine Farben, keine Formen, keine Orientierung. Wie fühlt sich das an? Wenn wir über das Landesblindengeld sprechen, sprechen wir über Menschen, die jeden Tag vor Herausforderungen stehen, die viele von uns gar nicht wahrnehmen. Mobilität, Orientierung, Assistenz, technische Hilfen – all das kostet Kraft, Zeit und Geld. Das Landesblindengeld ist daher ein wichtiger Nachteilsausgleich und ein wesentlicher Beitrag zur Selbstbestimmung und Teilhabe. Ich nehme wahr, wie groß der Wunsch nach Verbesserungen ist. Das lässt mich nicht kalt, und das ist mir auch keineswegs gleichgültig. Ich halte es für unsere Aufgabe, im Rahmen der Haushaltsberatungen sorgfältig zu prüfen, welche Spielräume bestehen. Wir wissen, die Menschen, die Landesblindengeld erhalten, hoffen auf eine Erhöhung. Wir sehen das, und wir ignorieren es nicht. Die SSW-Fraktion hat einen Gesetzentwurf und die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag dazu vorgelegt. Besonders den Vorschlag, das Landesblindengeld automatisch an die Rentenanpassung zu koppeln, sehe ich kritisch. Es ist richtig, dass einzelne Bundesländer direkt oder indirekt solche Dynamisierungen eingeführt haben. Andere haben sich bewusst dagegen entschieden. Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen eine Dynamisierung in SchleswigHolstein: Erstens. Es gab Jahre ohne Rentenerhöhung. (Zurufe Annabell Krämer [FDP] und Birte Pauls [SPD]) Eine Kopplung würde bedeuten, dass auch die Höhe des Landesblindengeldes in diesen Jahren automatisch stillstünde, mit Nachteilen für die Betroffenen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber es ist zwölf Jahre nicht erhöht worden! – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP])
