Christian Dirschauer
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat das Thema Blindengeld bekanntlich nicht zum ersten Mal auf die Tagesordnung dieses Hauses setzen lassen. Neben einer Anhebung auf das Durchschnittsniveau aller Bundesländer haben wir allein in dieser Wahlperiode unter anderem auch eine Erhöhung zumindest im Rahmen des bestehenden Haushaltstitels gefordert. Wenn Geld da (Christian Dirschauer) ist, meine Damen und Herren, dann sollte man das auch nutzen. (Beifall SSW und FDP) Und, oh Wunder, zwar wurde die zum April dieses Jahres beschlossene Erhöhung um 25 Euro von der zuständigen Ministerin gerade noch als maximal möglicher schwarz-grüner Kompromiss dargestellt – ich glaube, das war letzte Woche Montag bei den Haushaltsberatungen –, aber zumindest diese kleinste Lösung scheint jetzt doch zu kommen. Zumindest ist in der Presse zu lesen, dass die Koalition den entsprechenden Haushaltstitel nun doch ausschöpfen will. Angesichts der Vorgeschichte und gemessen am Bedarf fällt es mir schwer, darin viel mehr als ein Symbol zu sehen. Aber ich will natürlich anerkennen, dass es mit dieser Entscheidung wohl eine weitere kleine Blindengelderhöhung gibt. Das ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Eine pauschale Erhöhung um 25 Euro und die Aussicht auf eine weitere Anhebung in vermutlich ähnlicher Größenordnung mag sich erst mal gut anhören, aber der Blindenverband fühlt sich aus guten Gründen weiterhin nicht wirklich gehört. Denn auch diese 25 plus x taugen nun mal weiterhin nicht als Ausgleich für die gestiegenen Mehrkosten der vergangenen Jahre, zumindest eben dann nicht, wenn man ehrlich rechnet und berücksichtigt, dass diese Leistung vor der Erhöhung seit zwölf Jahren nicht mehr angepasst wurde. Wir können also nüchtern feststellen, dass Schleswig-Holstein in Sachen Blindengeld trotz dieser kleinen Korrekturen das Schlusslicht aller Länder bleibt. Nach jetzigem Stand müssen wir sogar davon ausgehen, dass sich dieser Abstand in der Zeit nach diesen Erhöhungen noch vergrößert und blinde und sehbehinderte Menschen bei uns im Land benachteiligt bleiben. Für den SSW kann ich hier klar sagen, dass wir eine solche Entwicklung in Sachen Blindengeld für inakzeptabel halten. (Beifall SSW und FDP) Es mag schwierig sein, exakt zu ermitteln, was es für den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile für die Betroffenen braucht. Aber blinde und sehbehinderte Menschen haben sehr plausible Argumente, die wir als Land viel ernster nehmen sollten, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Machen wir uns nichts vor: Wer blind, sehbehindert, gehörlos oder von einer anderen Art von Behinderung betroffen ist, hat nachweislich Mehrkosten, und zwar Mehrkosten, die auf die jeweilige Behinderung zurückzuführen sind. Diese Menschen müssen zum Beispiel erhöhte Strom-, Internet- oder Versicherungskosten tragen. Oder sie müssen immer tiefer in die Tasche greifen, wenn es um Teilhabe durch Mobilität – das ist bei den Blinden ganz, ganz wichtig – oder eben auch durch Gebärdendolmetschende geht, wenn wir über Gehörlose sprechen. Wer sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das Blindengeld mit eher kosmetischen Änderungen begnügt, nimmt damit faktisch eine Leistungskürzung in Kauf. Unsere Forderung nach einer substanziellen Blindengelderhöhung auf das Durchschnittsniveau der Bundesländer steht ja noch im Raum und liegt weiter im Sozialausschuss zur Beratung – seit drei Jahren wohlgemerkt, meine Damen und Herren. Zeit, mal Farbe zu bekennen an der Stelle! Diese halte ich aus den genannten Gründen weiterhin für angemessen. Gerade weil hier doch eher wenig politischer Wille und Bewegung erkennbar ist, haben wir uns zur vorliegenden Initiative auf Änderung des Landesblindengeldgesetzes durchgerungen. Das war gar nicht so einfach, denn die von uns geforderte Dynamisierung kann aus unserer Sicht tatsächlich nur eine ergänzende Minimallösung sein. (Vereinzelter Beifall SSW und FDP) Wie Sie unserer Initiative entnehmen können, fordern wir die jährliche Anpassung dieser Leistung in Analogie zur Regelung bei der Rente. Wir hoffen, dass damit zumindest die stetige Entwertung des Blindengeldes verhindert werden kann. Man kann also durchaus festhalten, dass wir hier auch im Ländervergleich nicht gerade eine Luxuslösung anpeilen. Im Grunde geht es mit dieser Maßnahme um Schadensbegrenzung. An der sollte eigentlich allen Anwesenden gelegen sein. Denn auch die angekündigte Ausschöpfung des Haushaltstitels wird nicht zur signifikanten Erhöhung des Blindengeldes führen können. Dafür reicht das Geld im Topf, der ja noch mal verkleinert wurde, nicht mehr aus. Aber klar, es ist und bleibt immerhin löblich, wenn Schwarz-Grün die gesamten Mittel, die für das Blindengeld vorgesehen sind, an die blinden Menschen auszahlen will. Das klingt zwar irgendwie selbstverständlich und ist aus meiner Sicht kein Grund, sich groß zu feiern, aber sei es drum. (Christian Dirschauer) Wichtig ist und bleibt, dass wir die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen langfristig sichern. Wenn wir ehrlich sind, dann braucht es dafür nicht nur die Dynamisierung, wie wir sie heute vorliegen haben, sondern auch eine wirklich spürbare Erhöhung dieser Leistung, mindestens auf Höhe des Bundesdurchschnitts. Ich verweise noch einmal auf unseren Antrag von vor drei Jahren, der immer noch im Sozialausschuss liegt. Genau dafür werden wir uns als SSW weiter stark machen. Ich kann Ihnen sagen, das ist nicht das letzte Mal, dass wir das Thema Blindengeld auf die Tagesordnung hier haben setzen lassen. Im Dänischen sagt man: „Hvorden spiser man en elefant? – Én bid ad gangen.“ Wie isst man einen Elefanten? – Stück für Stück. Und so werde ich auch hier weiter im Sinne der blinden Menschen in Schleswig-Holstein verfahren. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
