Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politische Schwerpunktsetzung ist politisches Tagesgeschäft und ist wichtig und richtig. Politische Schwerpunktsetzung hat oft etwas mit den Finanzen zu tun. Daher ist es klar, dass es auch zukünftig Förderprogramme in SchleswigHolstein geben wird. In unserem Antrag geht es also nicht um das Ob, sondern um das Wie, es geht darum, wie wir die Förderung zukünftig ausgestalten wollen. Die Anhörung zur Großen Anfrage der FDP im Finanzausschuss hat uns wichtige Hinweise dahin gehend gegeben, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das hatten wir dort schon vereinbart, nämlich die unbürokratische Ausgestaltung von Förderprogrammen, umzusetzen. Es ist allerdings auch deutlich geworden – das hat der Kollege Plambeck in seinen Antworten schon gesagt –, dass die Erreichung dieses Ziels ein längerer Prozess wird. Das zeigen auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern, die sich hier schon auf den Weg gemacht haben, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Aber auch wenn der Weg lang ist, wir wollen ihn jetzt beschreiten. Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg, der auch angehört wurde, hat im Rahmen dieser Anhörung wichtige Hinweise gegeben, von denen wir einige in unserem Antrag aufgegriffen haben. Das heißt ganz konkret: Die Verfahren sollen vollständig digitalisiert werden. Dafür soll eine zentrale digitale Förderplattform aufgebaut werden. Wir wollen einheitlich strukturierte Förderprogramme, um Prozesse zu vereinfachen und das (Oliver Brandt) Monitoring zur Messung der Zielerreichung zu erleichtern. Für die Umsetzung ist in der Landesregierung eine zentrale Stelle zur Steuerung dieser Prozesse notwendig, die das Kosten-Nutzen-Verhältnis überwacht und Doppelungen bei Förderungen vermeidet. Zudem können so übergeordnete strategische Ziele wie beispielsweise die Verringerung klimaschädlicher Subventionen und die Erhöhung von Klimaschutzausgaben effizienter erreicht werden. Bei unserer komplexen Förderlandschaft in Schleswig-Holstein mit, so ersichtlich aus der Antwort auf die Große Anfrage, 328 Förderprogrammen und insgesamt etwa 600 Förderungen, wenn wir die EU- und Bundesförderung hinzunehmen, ist das einfach eine riesige Aufgabe. Die verbleibende Zeit dieser Wahlperiode soll also dazu genutzt werden, die Konzeption dieser Reform auf den Weg zu bringen und diese Reform vorzubereiten, damit die nächste Landesregierung sofort voll einsteigen kann. (Zurufe) – Wir haben gesagt, das ist eine riesige Aufgabe, und die lässt sich nicht von heute auf morgen erledigen. Dafür braucht man einfach Zeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auf den von der FDP in den sozialen Medien kolportierten Vorwurf eingehen, wir würden zusätzliches Personal schaffen, obwohl das im Antrag anders steht. Wir können nämlich sehr genau lesen. Die Frage war ja: Können die überhaupt ihre Anträge lesen? Wir können sehr genau lesen. In der Nachschiebeliste sind, das ist schon gesagt worden, auf zwei Jahre befristete Stellen für die Konzeptionierung diesen komplexen Projekts vorgesehen. Das ist sinnvoll, denn wir wollen die Aufgabe zügig angehen. Deswegen müssen jetzt Leute daran arbeiten. Es gilt weiter, in unserem Antrag steht: Für die darauf folgende Umsetzung muss das Personal mit Ressourcen aus anderen Ministerien bereitgestellt werden. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, dass sich die Landesregierung bei den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen bereits auf den Weg gemacht hat, denn die größten Fördermittelempfänger im Land sind nun einmal die Kommunen. Das Innenministerium hat bereits einen Prozess begonnen, mit wissenschaftlicher Expertise und unter Einbindung der kommunalen Landesverbände eine Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen zu suchen. Dies steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zu einer bedarfsgerechten Mittelverteilung an die Kommunen, da in der Verfassungsrechtsprechung ohnehin der Grundsatz formuliert ist, dass Finanzmittel im kommunalen Finanzausgleich möglichst allgemein und möglichst wenig zweckgebunden gewährt bleiben sollen. Das heißt aber nicht automatisch, künftig weitgehend alle Förderungen ins FAG zu überführen, wie es die FDP vorschlägt. Die erforderliche Bedarfsgerechtigkeit von Zuweisungen des Finanzausgleichs lässt es aus meiner Sicht nicht zu, ausschließlich mit pauschalen Abgeltungen zu arbeiten. Daher sollten wir dem Verfahren, das das Innenministerium auf den Weg gebracht hat, nicht vorgreifen, sondern das Ergebnis abwarten. Ich fasse zusammen: Mit diesem Antrag senden wir heute ein wichtiges Signal für eine effizientere Verwaltung in Schleswig-Holstein. Ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
