Annabell Krämer
Ich nehme erst einmal mit – das finde ich wirklich löblich und erfreulich –: Es wird versucht werden, eine Erhöhung zum 1. Januar 2026 zu erreichen. Dann gehe ich davon aus, dass es, wenn das aufgrund fehlender Daten oder so nicht möglich sein sollte, dann rückwirkend zum 1. Januar 2026 zu machen versucht wird. Es ist jedenfalls der politische Wille, die Leistungserhöhung zum 1. Januar zu erbringen. Das Zweite, was ich positiv mitnehme – ich hätte gern mehr gewollt –: Es ist der feste Wille, den Haushaltsansatz auszuschöpfen. Jetzt meine konkrete Frage dazu: Wird die (Ministerin Aminata Touré) Kalkulation auf der Fortschreibung der voraussichtlichen Ist-Zahlen beruhen, oder wird man einen Puffer einbauen, weil Sie ja eben gerade gesagt haben, es könnte ja sein, dass es zukünftig mehr Interessenten, nenne ich es mal, für das Landesblindengeld gibt, wenn die Leistungen erhöht werden? Davon gehe ich nicht aus, weil ich glaube, dass das Landesblindengeld bekannt ist, und ich glaube nicht, wenn wir es um 50 oder 60 Euro erhöhen, dass dann irgendjemand, der die Leistung jetzt nicht in Anspruch genommen hat, das dann tun wird; aber das ist meine Auffassung. Ich möchte nur wissen: Werden Sie auf realen Ist-Sätzen kalkulieren, oder werden Sie sich nach Ihrer eben erfolgten Begründung da einen Puffer einbauen? – Ich sage gerne etwas dazu. Zu dem ersten Punkt, den Sie einmal angesprochen haben, mit Blick auf die Rückwirkung zum 1. Januar. Wir haben das auch bei der Erhöhung im letzten Jahr, als es um den politischen Beschluss ging, und die Frage, wann wir das umgesetzt bekommen, zum 1. April dieses Jahres gemacht. Das ist auch eine Frage der Abwicklung mit den Kommunen. Das heißt, wir haben ja gerade die Situation, dass dieser Antrag und die Themen in den Ausschuss überwiesen werden. Wir werden Ihnen die Zahlen, Daten, Fakten vorlegen und auch, was mit den Kommunen auf den Weg zu bringen möglich ist und wie schnell man das vor allem machen kann. Das ist der politische Wille, der da ist – Punkt –, das möglichst zügig auf den Weg zu bringen. Dann müssen wir mit den Kommunen eine Einigkeit darüber haben, was für einen Aufwand das im Zweifel am Ende des Tages für die bedeutet, wenn man es rückwirkend machen würde. Ich weiß, dass wir bei der Erhöhung beim ersten Mal schon die Debatte darum hatten, dass die Kommunen gesagt haben, dass es für die verwaltungstechnisch ein großer Aufwand ist. Das will ich nur einmal mit in die Debatte reinbringen. Man kann sich trotzdem dafür entscheiden, aber das ist ein Punkt, der mit in die Debatte gehört. Dann haben Sie die Frage nach tatsächlichen Zahlen gestellt. Das ist der Anspruch, den wir haben – deswegen warten wir ja auf die Abrechnung –, dass man tatsächlich die Ist-Zahlen nimmt und dass man keine politische Größe nimmt oder sonst was, sondern wirklich die Zahlen, die da sind, um dann zu gucken: Was ist dann noch möglich zu machen. Ich möchte noch einmal etwas an dieser Stelle sagen, weil da so ein seltsamer Zungenschlag reingekommen ist, so nach dem Motto, wir denken irgendwie, Leute nehmen das jetzt in Anspruch, obwohl sie nicht dazu berechtigt wären oder sonst was. – Das ist überhaupt nicht der Punkt, sondern (Zurufe) – nein, ich möchte das jetzt einmal ausführen an der Stelle, weil das wieder die Replik darauf war – ich bin der Überzeugung, dass Debatten um bestimmte Leistungen natürlich dazu führen, dass einige Menschen, die es vorher vielleicht noch nicht beantragt haben, dies möglicherweise nun tun. Daran finde ich nichts verwerflich. Wir sind nur von der Annahme ausgegangen, dass möglicherweise die Zahlen steigen könnten, alles im Konjunktiv formuliert, und das wollten wir schlichtweg berücksichtigt wissen. – Punkt, fertig, aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
