Sybilla Nitsch
Vielen Dank. – Kann es sein, dass Sie Teile meiner Rede missverstanden haben? Dann möchte ich das gern aufgeklärt wissen. Ich habe nicht gesagt, dass ich der Meinung bin, dass es dem ländlichen Raum schlecht geht. Ich kann Ihnen an der Stelle auch sagen: Ich vertrete Landkreise, die nur ländlich geprägt sind, und weiß ganz genau, was sich da abspielt. Ich liebe den ländlichen Raum, und deshalb setze ich mich immer für ihn ein. Ich habe wiedergegeben, was in der Beschreibung des Gesetzentwurfes suggeriert wird. Es wird suggeriert, Familien würden aufgrund eines solchen Geschäfts, welches auch am Sonntag geöffnet hat, zuziehen. Ich habe mich auf den Begründungstext in dem Gesetzentwurf bezogen. Es ist nicht meine Haltung, dass es dem ländlichen Raum schlechtgeht. Ich habe die Begründung aber so verstanden, dass das suggeriert wird. Das möchte ich an der Stelle einmal klarstellen. – Vielen Dank für Ihre Klarstellung, sehr verehrte Frau Kollegin Nitsch. Das Zitat ist so gefallen: Dem ländlichen Raum geht es schlecht. – Dem wollte ich entgegentreten. – Vielen Dank. Ich möchte noch einmal die Bäderregelung ansprechen. Die ist nämlich an dieser Stelle noch nicht erwähnt worden. Das gehört auch dazu, wie man zu den Grenzen kommt, die wir im Gesetzentwurf haben, weil wir eben nicht nur die werktägliche Öffnung, sondern auch den Sonntagsschutz und die Bäderregelung als große Ausnahmen in SchleswigHolstein haben. Auch das muss beachtet werden. Abschließend möchte ich dem Kollegen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg sagen, dass er sicher sein kann, dass sein direkt gewählter Abgeordneter auch mit dem Bürgermeister und dem stellvertretenden Bürgermeister der entsprechenden Gemeinde im steten Austausch ist, damit wir auch dort zu einer vernünftigen Lösung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Herzogtum Lauenburg kommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
