Sybilla Nitsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ja, wir haben uns jetzt hier über die Situation, die wir alle kennen, unterhalten. Zum Beispiel ist der Wochentag, den man häufig für die Rückreise aus dem Urlaub wählt, oft der Sonntag. So nutzt man dann die Freizeit maximal aus, ehe am Montag wieder die Arbeit ruft. Zu Hause angekommen, ist der Kühlschrank leer. Essen muss man trotzdem etwas, oder hier und da fehlt ein wichtiges Alltagsprodukt. Die Geschäfte sind jedoch geschlossen. Ob es dann die Wichtel sind, die die Milch ausgetrunken haben oder im Dänischen Nissene, ist dann halt die Frage. Aber es kann sich an einigen Stellen so darstellen, dass man halt ein Problem hat. Ich denke, viele Menschen haben sich damit arrangiert und gelernt, damit umzugehen. Angenehmer wäre es aber natürlich vielerorts, gerade in den ländlichen Räumen, wenn man am Sonntag eben mal schnell was holen könnte, was man gerade benötigt, gerade auch, weil man mittlerweile sehr viele andere Möglichkeiten zum Einkaufen hat: Die Tankstellen, die Grenzshops in der Nähe von Dänemark und weitere Regelungen. Die Bäderregelung haben wir bereits genannt, obwohl sie mittlerweile zu einem sehr, sehr diffusen System geworden ist. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf, der diesem Beispiel zumindest in Teilen entspricht, vorgelegt. Das muss man sagen. Zusammengefasst geht es um die kleineren personallosen Märkte, die dann auch am Sonntag öffnen dürfen. Das sind Märkte mit einer Fläche von unter 350 Quadratmetern in einer Ortschaft bis zu einer Bevölkerungszahl von 2.500. Am Sonntag darf dann auch kein Personal vor Ort sein, an den anderen Tagen aber schon. Das sind dann oft Konzepte, die beides können. Nicht ganz verständlich finde ich tatsächlich die Begrenzung der Ladenfläche für diese Lockerung im Ladenöffnungszeitengesetz. Es gibt durchaus viele Beispiele im Land, Herr Buchholz hat einige genannt, bei denen die Verkaufsfläche größer ist. Mir kommt da ein Supermarkt bei mir im Wahlkreis in den Sinn, und das ist der Supermarkt in Schwabstedt, der sich mit dem Tante-Enso-Konzept auf den (Sybilla Nitsch) Weg gemacht hat, der über eine Kundenkarte funktioniert und eben automatisiert ist. Wer die Region Schwabstedt kennt, weiß, dass immer sehr weit zu fahren ist. Der nächste Supermarkt ist neun Kilometer weit entfernt. Daher haben sich der Ort und alle Bürgerinnen und Bürger sehr gefreut, dass diese Möglichkeit gekommen ist. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf darf aber dieser Laden nun sonntags nicht öffnen, weil die Verkaufsfläche zu groß ist. Es ist eben ein ehemaliger EDEKA-Markt, der recht groß gebaut worden ist. Hier haben wir ein echtes Problem, das bereits angesprochen wurde. Wir müssen noch mal darüber beraten, wie wir hier Regelungen treffen können, gegebenenfalls vielleicht auch in Einzelfällen. Die weiteren Regelungen zu Hofläden und MarktTreffs, die neu gefasst worden sind, begrüßen wir. Es sind im Wesentlichen nicht die tiefgreifenden Änderungen, sondern eine Erweiterung dessen, was wir eigentlich schon haben. Schließlich gibt es die Badeorte, den Grenzhandel und so weiter, die dementsprechend ein vielfältiges Angebot bieten. In gewisser Weise kann man halt auch schon sonntags an vielen Orten einkaufen. Die Nachfrage ist da. Wir sind der Meinung, dass es ein Gesetz ist, das mit der Zeit geht. Ein Gesetz, mit dem wir als SSW mitgehen könnten, aber unter der Maßgabe, dass wir uns verschiedene Punkte noch mal ansehen. Was wir nicht teilen, ist die Argumentation der Landesregierung im Gesetzentwurf. Da wird wirklich sehr hochgestochen. Es wird ein düsteres Szenario aufgestellt. Immer mehr Geschäfte schließen in ländlichen Orten, Schulen und Kitas schließen, die Post macht auch dicht. Da kann ich nur sagen: Werfen Sie bitte einmal einen Blick ins Postgesetz. Dort ist nämlich geregelt, dass es ab einer gewissen Größe der Gemeinde gar nicht zu einer solchen Schließung kommen darf. Doch nun zurück zum eigentlichen Thema, der ländliche Raum. Dem geht es schlecht, und ja, der soll gestärkt werden. Aber es wird suggeriert, Familien würden aufgrund dieser Regelung, die jetzt vorgelegt worden ist, aufgrund eines solchen Geschäftes, welches dann eben auch am Sonntag geöffnet hat, zuziehen. – Vielleicht ein bisschen hoch formuliert. Auch die Lebensqualität würde steigen, eine Annahme, die meines Erachtens ein bisschen überhöht ist. Zwei weitere Realitäten möchte ich auch noch anbringen: Erstens, zum Sachverhalt des Anreizes der Unternehmen, hier ins Geschäft einzusteigen. Wenn man an sechs Tagen in der Woche keinen ausreichenden Gewinn erzielt, dann hilft auch der siebte Tag wenig. Eine Goldgräberstimmung erwarte ich für dieses Unternehmertum jedenfalls nicht und schon gar nicht mit einer Begrenzung der Ladenfläche. Zweitens muss gesagt werden, dass man die Fachgeschäfte vor Ort durch ein solches Angebot nicht stärkt. Das Kauferlebnis entfernt sich immer mehr vom Dienstleistungsgewerbe. Man gewöhnt sich daran, dass es zum Einkaufen immer weniger Menschen braucht, die dieses ermöglichen. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Fachgeschäfte vor Ort, die keine Sonntagsöffnung ermöglichen oder sich investitionsmäßig eine Automatisierung nicht leisten können, haben dann das Nachsehen, weil sie das Sonntagsangebot nicht liefern können. Das ist auch noch einmal ein Punkt, über den man nachdenken sollte. Natürlich ist es der Entwicklung dieser Zeit geschuldet, und es muss auch kein Elend sein. An der Stelle sind wir uns einig. Trotzdem täte es gut daran, dieses Gesetz mit etwas mehr Realität begleitet zu wissen. Wir als SSW freuen uns darauf, wenn es gelingt, dass es für einige Menschen sonntags möglicherweise zu volleren Kühlschränken und auch zu einer vollen Milchpackung führt. Aber für die meisten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner – das muss man abschließend auch sagen – bleibt doch alles, wie es schon immer war. (Beifall SSW)
