Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte erst einmal damit anfangen, richtigzustellen, was mir hier in den Mund gelegt worden ist und ich so nicht gesagt habe. Wir haben in der vergangenen Woche einen Ausschuss gehabt, bei dem die Frage gestellt worden ist, wie wir uns mit Blick auf das Landesblindengeld als Koalition, als Regierung verhalten werden. Ich habe zu dem Zeitpunkt, weil dem so war, gesagt, dass es keinen neuen politischen Beschluss zu der Frage des Landesblindengeldes gegeben hat – Punkt. Weil es zu dem Zeitpunkt keinen gegeben hat. (Annabell Krämer [FDP]: Und gibt es jetzt?) – Ja. Deswegen ist es nicht die Unwahrheit, wenn ich im Ausschuss genau das sage, was zu dem Zeitpunkt an Kompromiss noch nicht vorlag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Deshalb lasse ich das so nicht stehen. Ich habe im sh:z begrüßt, dass es einen politischen Beschluss der Regierungsfraktionen gegeben hat. Das ist etwas, zu dem ich stehe und es deswegen auch für richtig halte, dass wir an dieser Stelle einen politischen Auftrag der Fraktionen bekommen haben, als Regierung, dass wir uns angucken müssen, wie wir mit Blick auf die Zahlen und den Haushaltsansatz damit verfahren wollen. Das ist das, was passiert ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Ich stelle an dieser Stelle fest, dass wir uns alle darüber freuen und es alle für richtig halten, dass die Erhöhung des Landesblindengeldes zum zweiten Mal in dieser Legislatur stattfinden wird. Das ist doch erst einmal etwas Gutes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir haben uns als Koalition im Rahmen des Koalitionsvertrages dazu committet, dass wir das machen (Ministerin Aminata Touré) wollen. Wir haben das im letzten Jahr politisch beschlossen mit Blick auf die 25 Euro, was für Kinder und Jugendliche bedeutet, dass sie 225 Euro bekommen, Erwachsene 325 Euro und taubblinde Menschen 425 Euro. Ich weiß ganz genau, dass die Debatte, die wir hier geführt haben, dazu geführt hat, dass die Betroffenen gesagt haben: Das reicht uns nicht aus, wir finden das nicht ausreichend. – Es wurde dann ein weiterer politischer Beschluss auf Fraktionsebene herbeigeführt. Ich finde es richtig, dass das Parlament die Regierung beauftragt, Dinge zu tun, dass wir eine zweite Erhöhung auf den Weg bringen werden. Denn das Leben der Menschen, die betroffen sind, ist natürlich insgesamt auch teurer geworden. Das gilt nicht nur für sie, das gilt für alle Menschen. Unterstützung wie Haushaltshilfen oder Dienstleistungen, um Texte in Blindenschrift übertragen zu lassen, betrifft das natürlich auch. (Zuruf Birte Pauls [SPD] – Unruhe) Wir haben als Sozialministerium nun die Aufgabe, uns die Zahlen ganz genau anzuschauen und zu prüfen, wie eine Erhöhung aus den Restmitteln ganz konkret aussehen kann. Ich möchte auch in diesem Bereich noch mal für Klarheit sorgen. Denn wir vergessen an dieser Stelle, dass es hier um eine Leistung geht, die nicht wie andere Haushaltstitel einfach zu 100 Prozent ausgeschöpft und ausgekehrt wird, sondern Menschen stellen einen Antrag. Sie stellen einen Antrag, das wird kommunal vor Ort eingereicht, und diese Rechnungen landen dann später beim Land. Wir sind immer davon ausgegangen – das ist das, was der Staatssekretär in der Sitzung angedeutet hat –, wenn wir eine Erhöhung auf den Weg bringen werden, dass möglicherweise mehr Menschen einen Antrag stellen werden. Das ist etwas, was dann gut ist, was wir dann aber erst am Ende des Jahres tatsächlich in Form von Rechnung sehen werden. Deswegen können wir die Frage danach, wie die Zahl der Antragsberechtigten sein wird, erst am Ende des Jahres beantworten. Das ist keine politische Frage, das ist einfach eine verwaltungstechnische Frage, dass diese Zahl erst am Ende des Jahres dann vorliegen wird. – Ja.
